1852 / 88 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1449] Bekan ntmachung. 8 Ueber den Nachlaß des am 23. Januar d. J hierselbst verstorbenen Kaufmanns Kanut Rozyckö ist durch Verfügung vom 13. Februar 1852 der Konkurs eröffnet worden. Indem dies allen Gläubigern des Verstorbenen hierdurch bekannt gemacht wird, werden dieselben zugleich aufge⸗ fordert: in dem auf en 19. Juli cr., Vormittags 10 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst vor dem

Herrn Kreisrichter Müller anberaumten Liquida⸗ tions⸗Termine entweder persönlich oder durch bei uns zur Praxis berechtigte Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre Ansprüche an die Konkurs⸗ masse gebührend anzumelden und deren Richtig⸗ keit nachzuweisen, widrigenfalls sie mit ihren For⸗ derungen an die Masse präkludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.

Auswärtigen Gläubigern werden zu Vertretern Justizrath Solms

die hiesigen Rechts⸗Anwälte

und Kittel in Vorschlag gebracht. Wongrowiec, den 16. März 1852

Königliches Kreisgericht.

1 Ob wieszczeniec.

Nad pozostaloscia zmarlego tu na dniu 23. Stycznia r. b. kupca Kanuta Rozy ckiego, otworzony zostat przez rozrzadzenie z dnia 13. Lutego 1852. konkurs. ZawjJadomiajac o tém woszystkich wierzycieli zmarlego uz y wajaz sie zarazem cid sami, aby w wyznaczo- nym tu w lokalu sado wym terminie sikwida- cyinym na dzien

19. Lipca r. b.

Przed sedzia powiatowym Ur. Mueller, albo osobiscie lub przez uprawnionych u nas do praktyki peftnomocniköw stawili si, i swe pretensye do masy konkursowej nalezycie zameldowali i rzetelnosé tychze udowodhnili, sdyz w przeciwnym razie z swemi pretensyami do masy wykluczonemi zostanz, i im dla tego przeciw innym wierzycielom wieczne milczenie natozonem bedzie. 8

Zamiejscowym wierzycielom, po daja, sie na zastepeöw, 2 tutejszych rzeczniköw, Radzca sprawie sci Solms i Kittel. 2 Wiedliwose olms 8 ö“ Wagrowiec, dnia 16. Marca 1852.

Krölewski Sad Powiatowy. 6

[424] LEITIa.

5. April 1851 verstorbenen Rentiers Johann Friedrich Kruse ist der erbschaftliche Liquida⸗ tions⸗Prozeß eröffnet und der Rechts⸗Anwalt Christiani der Masse als Curator bestellt worden.

Sämmtliche Gläubiger des Gemeinschuldners werden hierdurch vorgeladen, dem auf

sden 43, Zu .1 832.

10 Nr, vor dem Kreisgerichtsrath Moers an hiesiger Ge⸗ richtsstelle, Junkerstraße Nr. 1 angesetzten Liqui⸗ dationstermine zu gestellen, den Betrag und die

Art ihrer Forderungen anzugeben, die vorhande⸗ nen Dokumente urschriftlich vorzulegen und dem⸗ nächst die weitere rechtliche Verhandlung zu er⸗ warten.

Denjenigen, welche am persönlichen Erscheinen gehindert sind und denen es hierselbst an Be⸗ kanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗Anwalte

Justizrath Hannemann, Keller und Vogel hier⸗ selbst als Bevollmächtigte vorgeschlagen. Die Ausbleibenden haben zu gewärtigen, daß sie aller ihrer etwaigen Vorrechte für verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse etwa übrig bleiben möchte, wer⸗ den verwiesen werden. .

Frankfurt a. O., den 25. März 1852. Hnn

Königliches Kreis⸗Gericht. I. Abtheilung.

Vormittags

[676] Gegen den am

SSSm a. 9 1. November 1804 zu Greven geborenen, nach Angabe seines Vaters, des Bernard Heinrich Stapel oder Stapelkämper, im Jahre 1825 nach Schiedam im Königreich der Niederlande ausgewanderten, seitdem verschollenen Bernard Heinrich Stapel (auch Stapel⸗ kämper) ist von dessen Vater auf Todes⸗Er⸗ klärung angetragen.

Es werden daher der Bernard Heinrich Stapel (oder Stapelkämper) der Sohn, so wie dessen unbekannte etwaige Erben, hierdurch vorgeladen, längstens in termino .

den 5. Juni 1852, Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Deputirten Herrn Kreisgerichts⸗Rath Kocks, zu erscheinen, eventuell über ih Erbrecht sich auszuweisen, wi⸗ drigenfalls nach Ablauf dieser Frist die Todes⸗ Erklärung des Bernard Heinrich Stapel oder Stapelkämper ausgesprochen und der Nachlaß den legitimirten gesetzlichen Erben desselben aus⸗ geantwortet werden wird. 11“

Münster, den 26. Juli 1851.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

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147] Ediktal⸗Vorladung.

Ueber das Vermö en des hiesigen Gold⸗ und Silberwagrenhändlers Neumann Aronsohn ist zu⸗ folge Verfügung vom 8. Oktober d. J. der Kon⸗ kurs eröffnet worden.

Ueber den Nachlaß des zu Frankfurt a. O. am

sich spätestens in

und Erklärung über Beibehaltung oder Abände rung des bisherigen Interims⸗Kurator Rechts⸗ Anwalt Kroll steyt der Termin am

26. April 1852 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗RNath Schaller im Parteienzimmer des hiesigen Gerichts an.

Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausge⸗ schlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.

Zugleich wird der seinem Aufenthalte nach un⸗ bekannte Cridar Nehlmann Aronsohn aufgefor⸗ dert, sich in diesem Termine gleichfalls einzufin⸗ den, um dem Kurator und Kontradiktor die thigen Erläuterungen über die Masse und voll

biger zu ertheilen. Thorn, den 20. Dezember 1851. Königl. Kreisgericht I.

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Niederschlesisch⸗Märkische 14191 Eisenbahn. Der Bau von 125 Stück neuen bedeckten vier⸗ rädrigen Güterwagen in 5 Loosen à 25 Stück soll im Wege der Submission ausgegeben werden. Zeichnungen und Bedingungen hierzu liegen in unserem Haupt⸗Büreau hierselbst aus und können täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage,

18

in den Morgenstunden von 9 bis 2 Uhr einge⸗ sehen werden, auch werden Abschriften der letzteren gegen Erstattung der Kopialien verabfolgt. Der Termin zur Eröffnung der Submissionen, wegen deren Einsendung die Bedingungen das Nähere angeben, steht auf den 1. Mai er. an. 8

8 Kdönigliche Verwastung lqus dder Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

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[455] Niederschlesische Zweigbahn.

März 1852 Einnahme für 5140 Personen und 44818 Ctr. Güter 6868 Rthlr. 6 Sgr.

7 Pf.

Im März 1851 st die Einnahme für 5537 Personen und 15075 Ctr. Güter 5160 Rthlr. 22 Sgr. 9 Pf. betragen.

[454]

Die planmäßige Ausloosung der in diesem

Jahre zu amortissrenden vierundeinhalb⸗ und der fünfprozentigen Prioritäts⸗Obligationen der Thü⸗

ringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft erfolgt am 29. d. Mts., Nachmittags 3 Uhr, in unserem Büreau hierselbst.

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anmthrchis.

[453]3 Bekanntmachuug.

Den Herren Actionairen unserer Gesellschaft zur gef. Kenntnißnahme, daß die diesjährige ordentliche General⸗Versammlung am Dorn⸗ nerstag den 6. Mai, Morgens 10 Uhr im Saale des Herrn Benninghofen hierselbst stattfindet.

Oberhausen⸗Bahnhof, den 7. April 1852. Der Vorstand der Berabau⸗Gesellschaft Concordig.

1452] Eschweiler Gesellschaft für

Bergbau und Hütten. Zufolge Artikel 19 der Statuten unserer Ge⸗ sellschaft machen wir hiermit bekannt, daß in der General⸗Versammlung der Actionaire vom 31. März ds. JIs. die durch das Loos aus dem Administrationsrathe ausgetretenen Herren von Steffens, John Macnamara und Camille de St. Céran als Administratoren wieder gewählt worden sind. 3 Stolberg, Fn 7. April 86. BW Deer General⸗Direktor a 11““

[4102 Rostocker Bank. nnn

In Folze der heute stattgehabten ordentlich en

ständige Auskunft über die Ansprüche der Gläu⸗

8118

Etwaige Inhaber dieser Obligationen können derselben beiwohnen. Erfurt, den 6. April 1852. b Die Direrction— .⸗ der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

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Redaction und Rendantur:

General⸗Versammlung machen wir hiermit dem §. 109 des Bankstatuts gemäß bekannt: daß die Dividende für das Rechnungsjahr

1. März bis 31. Dezember 1851 auf 16 Schil⸗

linge (10 Sgr.) pro Actie bestimmt ist und von den Inhabern des zweiten Divi⸗ dendenscheines pro 1851 gegen dessen Ein⸗ lieferung in Berlin bei den Herren Breest & Gelpcke, Iin Leipzig bei der Leipziger Bank, iijnn Hambirg bei dem Herrn Salomon Heine, in Schwerin bei den Herren Schall &. Schwencke, in Rostock im Banklokal erhoben werden kann. Rostock, 31. März 1852. Der Verwaltungsrath. J. F. Bauer. Schalburg snr. Ernst Paetow. J. F. Koch. E. Passow. I mLEundw. Burcharuv.

88 11“

[4511 8 Die Ehefrau des Altschusters Wille, Engel Maria geborene Saß, früher zu Reddelich, jetzt zu Doberan, hat angezeigt, daß ihr gedachter Ehemann vor etwa 32 oder 33 Jahren sie heim⸗ lich verlassen hat, ohne bis jetzt zu ihr zurück⸗ zukehren oder Nachricht von seinem Aufenthalte zu geben, und hat deshalb die verehelichte Wille anf Ehescheidung geklagt. Demgemäß wird der Altschuster Wille ein⸗ für allemal hierdurch ge⸗ laden, in dem auf den 2. Oktober d. J. an⸗ gesetzten Termine vor hiesiger Großherzoglicher Justiz-⸗Kanzlei in Person sich zu gestellen und wegen der von seiner Ehefrau behaupteten bös⸗ willigen Verlassung sich zu rechtfertigen, beim etwaige! Ausbleiben aber zu gewärtigen, daß das zwischen ihm und seiner Ehefran bestehende Eheband wird aufgehoben werden. 88. Rostock, den 3. April 1852. C1“ 1 Großherzoglich Mecklenburg Schwerinsche

[4452 Von der Verwaltung der 2 bestätigten Ehstländischen adlichen Kreditkasse wird desmittelst zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß nach voranstalteter Losung nachstehende Num⸗ mern Ehstländischer landschaftlicher Obligationen in die Kat gorie der Kündigungsfähigkeit einge⸗ treten sind. Von den mit den Herren Mendelssohn u. Comp. kontrahirten Anleihen: . sub littera S 2, Septembertermitt Nr. 14,745, 14,804, 14,827, 14,843, 14,844, 14,848, 14,851, 14,858, 14,864, 14,902, 14,9 3, 14,969, 14,976, 14,987 und 15,016;3 I sub littera S 3, Septembertermin: 15,523, 15,582, 15,604, 15,617, 15,623, 15,638, 15,048, 15,679 und 15,683; sub littera S4, Septembertermin: 16,996,

88

Nr. 16,957, 16,969, 16,971, 16,973, 17,013, 17,048 und 17,953. Reval, den 19. März 418 101t. W. von Samson.

Schwieger.

4 EII1“

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Abonnement beträgt: 1rg 20 Sgr. für †¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preh erhe hun. . it Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung 82 Berlin: 1 kthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: 1 Kthlr. 17 Sgr.

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Berlin, Mittwoch den 14.

1]

Irmneamew.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von der Zell⸗Gödenrother Bezirks⸗ straße bei Löffelscheid über Kappel nach Kirchberg durch die betref⸗ fenden Gemeinden genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht in Bezug auf die zum Bau erforderlichen Grundstücke, das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unter⸗ haltungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen geltenden Bestimmungen, so wie die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗ Polizei⸗Vergehen, auf die gedachte Straße Anwendung finden. Zu⸗ gleich will Ich den betreffenden Gemeinden das Recht zur Erhe⸗ bung eines 1 ⁄zmeiligen Chausseegeldes nach dem für die Staats⸗ Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarife verleihen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur oͤffentlichen Kenntniß zu bringen. 1

Charlottenburg, den 17. März 1852.

Frriedrich Wilhelm.

von der Heydt. von Bodelschw

An Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanzminister. e 8

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen Ausbau der Straße von Guben bis zur kottbuser Kreisgränze zum Anschluß an die von Kottbus dorthin zu führende Chaussee durch die zu dem Zwecke gebildete Baugesellschaft geneh⸗ migt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropria⸗

tion der in den Bauplan fallenden Grundstücke, so wie das Recht

zur Entnahme der Chaussee⸗Bau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien, nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen bestehenden Vor⸗ schriften auf die gedachte Straße Anwendung finden soll. Zugleich genehmige Ich für dieselbe die Erhebung eines Chausseegeldes nach dem jedesmal für die Staats⸗Chausseen geltenden Tarife und die Anwendung der dem Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen über die Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen. Der gegen⸗ wärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Charlottenburg, den 24. Mäarz 1853.

V Friedrich Wilhel

8 on Bodelschwingh. den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.

Se. Majestät der König haben Allergnädig Dem Forstmeister und Hauptmann a. D., Arendt zu Neuen⸗ turg, Regierungs⸗Bezirk Marienwerder, den Rothen Adler-Orden ritter Klasse mit der Schleife; dem Polizei⸗Sergeanten Christian lottner in Breslau, dem Kreisboten Friedrich Steinecke zu Bochum und dem pensionirten Gendarmen Johann Heinrich Schmidt in Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Mus⸗ 6 Dreyling vom 5ten Infanterie⸗Regiment die Rettungs⸗ Medaille am Bande zu verleihen; Den Bau⸗Inspektor Krüger u eln zu —1 und Baurath 8 B öö“ e

Dem Bau⸗Inspektor Buchhol u Soest den Charakter als Baurath zu verleihen; 86 V 8 14 ö

11““

Preußen ist

Den Schloß⸗ und Domprediger Neuenhaus in Halle zum Superintendenten der reformirten Diözese Halle; Den Pfarrer Rathmann u Krakau zum Superintend der Diozese Möckern; 1E Den Pfarrer Schmidt der Diözese Ummendorf; Den Ober⸗ Prediger Schmutz zu Wolmirstedt zu G. erin tendenten der Dizese Wolmirstedt; . 1

Den Ober-Prediger Theune zu tendenten der Diszese Quedlinburg, und

Den Pastor Westermeyer zu Biere zum Su erintendenten

Die Kreisrichter Gerber zu Kempen, Bogatsch zu Ple en, Bergman un zu Samter und Schultz „Völdr zu Kreisgerichts⸗Räthen, und die Rechts⸗Anwälte und Notare Kutzner zu Fraustadt und Langenmayr zu Rogasen zu Justiz⸗Räthen zu ernennen; so wie

Dem ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der

Universität zu Halle, Dr. Wasserschleben, die nachgesuchte Ent⸗

lassung aus seinem bisherigen Dienstverhältnisse zu ertheilen

zu Eilsleben zum Superintendenten

.

Quedlinburg zum Superin⸗

Berlin, den 13. WPertl. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedr ch Wilhelm von ist von Bonn hier eingetroffen. 8

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Regierungs⸗ und B rath Krüger zu Oppeln ist na Düsseldorf versetzt; und ger zu Oppeln ist nach Bau⸗Inspektor in Oppeln ernannt worben. g9 zum D 1

Bekanntmachung vom 3. April 1852 betreffend die unterm 24. Märzc. erfolgte Bestätigung des Statuts der Actien⸗Gesellschaft für den Guben⸗Kottbuser Chausseebau.

Des Königs Majestät haben das unterm 20. Oktober 1851 vollzogene Statut der Actien⸗Gesellschaft für den Guben⸗Kottbuser Chausseebau mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 24. März 1852 zu

bestätigen geruht, was nach Vorschrift des §. 3 des Gesetzes über

Actien⸗Gesellschaften vom 9. November 1843 mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß die Statuten mit der auf Grund des gedachten Allerhoöͤchsten Erlasses ausgefertigten Bestätigungs⸗Urkunde durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frankfurt zu öffentlichen Kenntniß gelangen werden.

Berlin, den 3. Ayril 18505. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Iyn Vertretung: von Pommer⸗ Esche.