1852 / 91 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Thüringer Altona-Kieler 108 G. Anhal essauer Landesbank- Actien Lit. A. 153 G., Lit. B. 130 ½ G. Wiener Banknoten 84 Br.,

Telegraphische Depeschen. Purin, Sonnabend, 10. April. (Tel. Dep. d. C. B.) Nach einer langen und energischen Rede des Grafen Cavour, worin er sich über feindseliges Benehmen der Presse beklagte und die Ein⸗ würfe von Savoyens Seite widerlegte, ward der Additional⸗Han⸗ delsvertrag mit Frankreich von der Deputirten⸗Kammer mit 114 gegen 23 Stimmen angenommen. Die Session ward bis zum 13ten

weüehhhee.

Getreidepreise: Weizen, weisser,

Roggen 48 61 Sgr. Gerste 40 47 Sgr. Hafer 27 32 Sgr

Stettin, 15. April, 1 Uhr 50 Minuten Nachmittags. Roggen

Frühjahr 41, 40 ½ bez., Mai-Juni 41 bez., Juni-Juli 42 ½, 42 bez. Rüböl

8 ril- Mai 9 ¼ bez., Herbst 10 G. Spiritus Frühjahr 15 ¼ bez., Juni-Juli bez.

Frankfurt a. M., Mittwoch, 14. April, Nachmittags 2 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Nordbahn 45 ½. 4 5prozentige Metalliques 72 ½ 5proz. Metalliques 79 ½. Bankactien 1287. 1834r Loose 181. 18391 Loose 101 ¼¾. 3proz. Spanier 43 ½.

1proz. Spanier 22 ½. Badische Loose 39. Kurhessische Loose 38 ½. Wien 100 ½. Lombarden 85 ½. London 121. Paris 95 ¼. Amsterdam 100 ½.

MWien, Mittwoch, 14. April, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten,. (Tel. Dep. d. C. B.) Silberanleihe 109 ½. 5proz. Metalliques 95 ½ 4 ½proz. Metalliques 85 ¼. Bankactien 1274. Nordbahn 155. 18391 Loose 123 ⅛. Lombarden 103 ½. London 12, 15. Amsterdam 171. Augsburg 123 ½. Hamburg 181. Paris 145. Gold 30. Silber 23 ⅞.

51 64 1 do. gelber 54 63 Sgr.

d. M. vertagt. Venedig, Dienstag, 13. April.

Pearis, Dienstag, 13. April.

gesetzgebenden Körper ist ein Gesetzprojekt ü

von Verurtheilten vorgelegt worden.

81 Breslazz, 15. April, 1 Uhr 20 Minuten Nachmittags. 4proz. Freiburger Actien 93 ½ Br. Oberschlesische Actien Litt, Neisse-Brieger 74 Br.

reichische Banknoten 83 Br. Oberschlesische Actien Lit. A. 158 ¾ Br. B. 141 ½¼ Br. Oberschlesisch-Krakauer 86 ½ Br.

(Tel. Dep. Erzherzogin Sophie ist in Venedig eingetroffen.

(Tel. Dep. d. C. B.) Dem ber die Rehabilitirung

Tbe““

98 ½.

12 Fl. 26 bis 28 Kr.

8

Oester-

[465 Nothwendiger Verkauf zum Zweck der Auseinandersetzung beim Königl. preuß. Kreisgerichte zu Halle a. d. S.,

I. Abtheilung.

Folgende, den Erben des Kaufmanns Karl Gottfried Fritsch gehörige, hierselbst belegene Grundstücke: 1) das Wohnhaus mit dem Hintergebäude, Garten, Gewächs⸗Gartenhaus und Hof, am

Paradeplatze Nr. 1052 a. des Hypotheken⸗ buches, abgeschätzt auf 6220 Rthlr. 26 Sgr. 2 . .

*9 die Dampf⸗Oelmühle mit Kesselhaus, mehrere Schuppen, das russische Dampf⸗Badehaus, Oel⸗Raffinerie und Essig⸗Fabrikgebäude, Kreldeschlemmerei⸗Gebäude, Böttcherwerkstatt, Ställe, Keller in der Moritzburg, Hof und Garten, Nx. 1052 b. des Hypothekenbuchs, abgeschätzt auf 10,240 Rthlr. 28 Sgr. 8 Pf., ohne die Dampfmaschine, über welche anderweit verfügt worden ist; das zu Wohnungen eingerichtete Gebäude auf der Moritzburg, linker Hand von der Einfahrt, mit Hof und Kellergewölben, Nr. 1052 d. des Hypothekenbuchs, abge⸗ schätzt auf 975 Rthlr., nach der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur eine Treppe hoch Zimmer Nr. 17 einzusehenden Tare, sollen am 30. Oktober, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 6, vor dem Deputirten Herrn Kreisgerichtsrath Wieruszewski meistbietend ver⸗ kauft werden.

111231 Nothwendiger Verkauf.

Das in Hinterpommern, im Fürstenthum⸗ Camminschen Kreise belegene, dem Gutsbesitzer Martin Lebrecht Tramitz gehörige Erb⸗ und Al⸗ lodial⸗Gut

„Lubow“, landschaftlich abgeschätzt auf 21,229 Thlr. 19 Sgr. 11 Pf., ist im Wege der Execution 8 sc a at⸗ digen Subhastation gestellt und soll im Termine den 1. Juli 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle meistbietend verkauft werden.

Die Taxe, der Hypothekenschein und die Ver⸗ kaufsbedingungen sind in unserer Registratur ein⸗ zusehen. Gleichzeitig werden zu diesem Ter⸗ mine folgende, ihrem Leben und Aufenthalte nach unbekannte Hypothekengläubiger:

1) die verehelichte Frau Konrektor Stuhr, Friede⸗

rike, geborne Distel, ehemals zu Belgard,

2) die unverehelichte Holdine Mathilde Tramitz,

früher zu Lubow, vorgeladen. ““

Köslin, den 26. November 1851. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

.“

[321] Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgericht zu Birnbaum I. Abtheilung.

Das den Muͤhlenbesitzer Glaweschen Eheleuten

gehörige, sub No. 3 und 4 zu Krebbelmühle belegene Mühlengrundstück nebst Zubehör, abge⸗ schätzt auf 10427 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll

am 28. September 1852, Vormittags

11 Uv an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

[467] b

Die bevorstehende Theilung des Nachlasses des am 28. März 1850 hierselbst mit Tode abge⸗ gangenen Kammerrath Karl Friedrich Philipp Ladewig wird hierdurch mit Bezug auf §§. 137 seq. Tit. 17, Thl. I. des A. L. R. von den Erben bekannt gemacht.

Schwichtenberg bei Demmin, den 12. April 1852.

[466] Bekanntmachung.

Die ordentliche General⸗Versammlung der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft, die sta⸗ tutarisch auf den letzten Donnerstag des Monats Mai bestimmt ist, findet in diesem Jahre Donnerstag den 27. Mai, Vormittags 9 Uhr, und event. die folgenden Tage

hier im Börsenhause statt.

Wir laden zu derselben ergebenst unter Bezug⸗ nahme auf §. 11 des Nachtrags⸗Statuts vom 29. Januar 1847 und die betreffenden Paragra⸗ phen des Statuts vom 12. Oktober 1840, na⸗ mentlich die §§. 53, 54 und 58, ein.

Die Präsentation der sofort zurückerfolgenden Actien behufs Legitimation der zur Versammlung Erscheinenden und der Feststellung ihres Stimm⸗ rechtes, so wie zur Entgegennahme der Eintritts⸗ und Stimmkarten, geschieht

in Berlin am 21. Mai c., Vormittags von

9 12 Uhr und Nachmittags von 3— 6 Uhr,

in unserem dortigen Bahnhofs⸗Gebäude, außerdem an den beiden, dem Versammlungs⸗ Termin voraufgehenden Tagen in dem Büreau des Direktoriums unserer Gesellschaft in dem Empfangsgebäude hierselbst. Es werden dabei die Actien, auf welche Eintritts⸗ und Stimmkarten ertheilt sind, mit einem die Jahres⸗ zahl 1832 enthaltenen Stempel versehen und kann auf so gestempelte Actien bei ihrer etwai⸗ gen abermaligen Production für diese General⸗ Versammlung ein ferneres Stimmrecht nicht er⸗

81 6

Paris, Dienstag, 13. April, C. B.) 3 proz. 72, 10. 4 ½ proz. 101, 25.

London, Dienstag, 13. April, Nachmittags 5 Uhr 30 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B.) Consols 99 ⅛, . Hamburg 3 Monat-Wechsel 13 Mk. 11 ¼ bis 11 ½ Sch.

Redaction und Rendantur:

Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Dep. d.

Sardinier 97 ½, Wien

Spanier 21 ½, J.

theilt werden. Für spät Zureisende wird die Prüfung der Legitimation und die Ertheilung der Eintritts⸗ und Stimmkarten ausnahmsweise noch an dem Versammlungs⸗Tage in der Zeit von 7—9 Morgens so weit dieselbe dazu aus⸗ reicht erfolgen, später und am Versammlungs⸗ Orte ist dies durchaus unthunlich.

Die Uebersicht der zu verhandelnden Gegen⸗

stände und der Verwaltungs⸗Bericht können in den letzten acht Tagen vor der General⸗Ver⸗ sammlung in dem Büreau des Direktoriums ent⸗ gegengenommen werden.

Stettin, den 6. April 1852.

Der Verwaltungs⸗Rath der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Schillow. Goltdammer. Lemonius

1461]

Neisse⸗Brieger Eisenbahn. Die Herren Actionaire werden zu der diesljäh⸗ rigen ordentlichen General⸗Versammlung

auf den 1. Mai c., Nachmittage

3 Uhr, im Lokale der hiesigen Börse ergebenst eingeladen.

Gegenstände der Verhandlung sind die im §. 20 des Statuts bezeichneten, insbesondere Wahl den Mitglieder und Stellvertreter des Direktoriums und des Ausschusses in Gemäßheit des Nach⸗ trags vom 30. Mai 1851.

Diejenigen Herren Actionaire, welche dieset

General⸗Versammlung beiwohnen wollen, haben nach §. 25 des Statuts die ihnen gehörigen Actien bis zum 30. April c. im Büreau der Gesellschaft auf dem Oberschlesischen Bahnhofr in Breslau zu produziren oder deren am dritten Orte erfolgte Niederlegung nachzuweisen und zu⸗ gleich ein doppeltes Verzeichniß der Nummern derselben zu übergeben, von denen das eine zu⸗ rückbehalten, das andere, mit dem Siegel der Gesellschaft und dem Vermerk der Stimmenzahl versehen, als Einlaßkarte dient.

Breslau, den 8. April 1852.

Direktorium e⸗Brieger Eisenbahn⸗Gese

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Russische 4proz. Inscriptionen. Die neuen Coupons zu den auf den Namen, der Herren Stieglitz u. Comp. in Petersburg ge⸗ stellten Inscriptionen der zweiten Aproz. russischen Anleihe werden gegen Einlieferung der Talons besorgt durch Mendelssohn u. Comp⸗ Jäger⸗Straße Nr. 51.

Schwieger.

Deckerscher

Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

bonnement beträgt:

nes AA0 Sgr. für Jahlt— in allen Theilen der Monarchie ohne

Preis-Erhöhung. 1 Mit Beiblatt (Preuß. Adler⸗Seitung) 8192N in Horlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 pf., 2

in der ganzen Mosnarchie: 1 Kthlr. 17 Sgr.

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4 71. s pPost-Anstalten des In⸗

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an, für Berlin die Expeditionen:

Mauer-Straße str. 54. und

AAHerJe KE. latnan Leipziger⸗Straße Nr. 14.

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.eeBerhin, Sonnabend den 17. April

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1852.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von der Fetlens Tesgtst 1“ in der Quint über Binsfeld, Eisenschmitt und Manderscheid bis zur Bezirksstraße in Daun genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der für die Chaussee erforderlichen Grundstücke, so wie das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien, nach Maßgabe der für die Staats⸗ Chausseen geltenden Bestimmungen auf die gedachte Straße Anwen⸗ dung finden sollen. Zugleich will Ich den dabei betheiligten Ge⸗ meinden der Kreise Trier, Bittburg, Wittlich und Daun das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Tarife verleihen. Aunch sollen die dem Chaussee⸗ geld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf diese finden. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 9

CEharlottenburg, den 24. März 1852. 1718 3 129 Az tttt 19813†8 9 Fntehrich Anzi Bt nae non nh v““ Hey dt. von hodelschwingh. den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister 8 ““

Gesetz⸗Sammlung

11 v“

znig haben Allergnädigst gerubt: Dem Grafen Karl von Medem auf Rempten bei Mitau land den St. Johanniter⸗Orden zu verleihen. 8

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Additional⸗Convention vom 18. Februar 1852 zu dem handels⸗ und Schifffahrts⸗Vertrage vom 1. Septem⸗ ber 1844 zwischen dem deutschen Zoll⸗ und Handels⸗ Verein einerseits und Belgien andererseits.

Se. Majestät der König von Preußen, sowohl für Sich und in Vertretung der Ihrem Zoll⸗ und deo .eeh a. aagsennet. nen souverainen Länder und Landestheile, nämlich des Großherzog⸗ thums Luxemburg, der Großherzoglich Mecklenburgischen Enklaven Kossow, Netzeband und Schönberg, des Großherzoglich Olden⸗ zurgischen Fürstenthums Birkenfeld, der Herzogthümer Anhalt⸗ bäthen, Anhalt⸗Deßau und Anhalt⸗Bernburg, der Fürstenthüͤmer Paldeck und Pyrmont, des Fürstenthums Lippe und des Landgräf⸗

ich hessischen Ober⸗Amtes Meisenheim, als auch im Namen der

sörigen Mitglieder des deutschen Zoll⸗ und Handels⸗Vereins, näm⸗

1e Krone Bayern, der Krone Sachsen und der Krone Würt⸗ kaßerg, des Großherzogthums Baden, des Kurfürstenthums e.es Großherzogthums Hessen, zugleich das Landgräf⸗ o hessische Amt Homburg vertretend; der den thüringischen 8 8“ Handels Verein bildenden Staaten, nämlich: Min roßherzogthums Sachsen, der Herzogthümer Sachsen⸗ und . Sachsen⸗Altenburg und Sachsen⸗Koburg und Gotha, L Fürstenthümer Schwarzburg⸗Rudolstadt und Schwarzburg⸗ 8 ershausen, Reuß⸗Greitz und Reuß⸗Schleitz; des Herzogthums vraunschweig, des Herzogthums Nassau und der freien Stadt Frank⸗ urt einerseits, und ““ üs Majestät der König der Belgier EW1“ ’1 1en. von dem Wunsche beserlt, die freundschaftlichen Be⸗ 1“ zwischen den Staaten des Zollvereins und Belgien auf ht zu erhalten, und Willens, ihre Handels⸗Verhält

isse, wenn

Straße Anwendung welche,

Die Ftagge der Zollvereinsstaͤaten soll bei

8

nungen, welchen die belgischen

WE“ amtx- re-ame

ü

auch für jetzt nur vorläufig, bis zu dem Zeitpunkte zu ordnen, wo

1

uslandes nehmen Bestellung 8

den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger

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eiger.

es möglich sein wird, auf breiten und dauernden Grundlagen zu

unterhandeln, haben zu Bevollmächtigten ernannt und zwar: 8 Majestät der König von Preußen

Fr von Manteuffel, b

1.“ ster⸗Präsidenten, Staats⸗

Angelegenheiten ꝛc. zc,. unIh i 192h König

ESe. Mazestut vder der Belgier, d S t b B den Herr Zohann Baptist Nothom b, Allerhöchstihren G tats⸗ Minister, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Sr. Majestät dem Könige von Preußen ꝛc ꝛc welc nachdem sie ihre Vollmachten ausgewechselt und solche in guter und gehöriger Form befunden haben, über die folgenden Artikel übereingekommen sind: 8 EII1111 Der Vertrag vom 1. September 1844, so toie die Ueberein⸗ kunft wegen Unterdrückung des Schleichhandels vom 26,. Juni 1846, werden bis zum 1. Januar 1854 unter den nachstehenden Verabredungen, ö“ ü 1““ in Kraft erhalten. 8 n2.

12½9 1

den Herrn Otto Allerhöchstihren Mint⸗ und Minister der auswärtigen

en., E an f An 192

Waaren jeder Art zur See in Belgien auf betnselben Fane heh0n delt werden, wie solches der Flagge Großbritanniens durch den Vertrag vom 27. Oktober 1851 bewilligt ist oder ihr künftig bewil⸗ ligt werden möchte. Desgleichen soll auch auf die aus den Haͤfen des Zollvereins kommenden Einfuhren die Aufhebung aller nach der Herkunft bemessenen außerordentlichen Differentialzoͤlle in derselben Weise ausgedehnt sein, wie folche durch den erwähnten Vertrag an Großbritannien bewilligt ist oder von Belgien in Zukunft den aus britischen Entrepots kommenden Einfuhren bewilligt werden möchte. 8

Man ist außerdem aus dem Zollverein bei der Einfuhr und der Schelde, oder auf dem Rhein und der Maas, unter der Flagge eines der Zollvereinsstaat⸗ n, oder aber auf der Rheinisch⸗ Belgischen Eisenbahn, gleichmäßig zu dem Zolle von 1 Fr. 40 Cen⸗ times pr. 100 Kilogramme zugelassen werden soll, vorbehaltlich der seitens der belgischen Verwaltung zur Vorbeugung des Schleichhan⸗ dels zu treffenden Anordnungen. Die reglementsmäßigen Anord⸗ Schiffe unterliegen, sollen zur Anwendung kommen. Attikel 3.

übereingekommen, daß das rohe Steinsalz

in Belgien auf dem Rhein

die Schiffe des Zollvereins

Die belgischen Schiffe sollen von der im Separat⸗Artikel zum Artikel 5 des Vertrages vom 1. September 1844 erwähnten außer⸗ ordentlichen Flaggen⸗Abgabe befreit sein.

Waaren aller Art, ohne Unterschied des Ursprunges, welche nach belgischen Häfen gebracht und von dort auf der Rheinisch⸗Bel⸗ gischen Eisenbahn oder auf den niederländischen Binnengewässern oder der Maas nach dem Zollverein wieder ausgefuhrt werden, sellen zu denselben Zollsätzen in den Zellverein eingehen, als wenn sie direkt in einen Hafen des Zollvereins unter der Flagge eines der Zellvereinsstaaten eingeführt wred. 9f 9

Artikel 4.

In Erweiterung des Artikels 18 des Vertrages vom 1. Sep⸗

tember wird das Verhot, mit welchem in Belgien noch die Durch⸗ fuhr einiger Artikel belegt ist, auf den Staale⸗Eisenbahnen aufge⸗ hoben; mit Ausnahme von Schießpulver und Eisen, so wie von Lrinengarn und Geweben und Steinkohlen bei dem Durchgange nach Frankreich. K Eisen, welches aus dem Zollverein auf der rheinisch⸗belgischen Cisenbahn oder anf dem Rhein und der Schelde oder auf dem Rhein der Maas eingeht, um über einen Hafen des Zoll⸗