dadurch nicht in den Fall kommen, in die Befug 2 örde einzugreifen. &ꝙ8 g8 ..“ bat e isfene von der Königlichen Regierung eo⸗ bene Kompetenz⸗Konflikt als unbegründet zurückgewiesen werden erli n 6. März 1852. 1— Königlcher’ Gerichtehof zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte.
“ Finanz⸗Ministerium.
der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten Klasse 105ter bö grhe 1 Haupt⸗ Gewinn von 50,000 Rthir. auf Nr. 56,477 nach Stettin bei Schwolow; 1 Haupt⸗Gewinn
on 10,000 Rthlr. auf Nr. 78,891 in Berlin bei Burg; 2 Ge⸗ winne zu 2000 Rthlr. fielen auf Nr. 8801 und 45,896 nach Düsseldorf bei Spatz und nach Königsberg in Pr. bei Fischer; 37 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 2526. 6872. 11,781. 12,479. 13,937. 18,616. 24,691. 26,037. 26,947. 31,020. 31,289. 33,951. 34,631. 35,200. 35,717. 37,043. 37,458. 37,902. 49,178. 49,694. 50,612. 51,3006. 53,063. 54,226. 54,248. 54,889. 56,976. 57,368. 60,552. 62,870. 65,380. 66,084. 70,105. 71,626. 71,980. 75,414. und 79,554. in Berlin 2mal bei Alevin, 2mal bei Borchardt, bei Joseph, bei Krafft, bei Matzdorff, bei Ro⸗ sendorn und 6mal bei Seeger, nach Barmen 2mal bei Holzschuher, Breslau bei Schreiber und bei Sternberg, Brieg bei
— nisse der Verwal⸗
Böhm, Cöln bei Reimbold und bei Weidtmann, Düsseldorf
2mal bei Spatz, Elberfeld bei Heymer, Halberstadt bei Sußmann, Königsberg in Pr. bei Fischer, 2mal bei Hertz und bei Samter, Liegnitz 2mal bei Schwarz, Minden bei Stern, Neiße bei Jäckel, Posen bei Bielefeld, Potsdam bei Hiller, Sagan bei Wiesen⸗ thal und nach Stralsund bei Claussen; 40 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nv. 476. 674. 3361. 3236. 3859. 27829. 470,613. 13,010. 19,564. 23,406. 23,676. 23,810. 24,776. 28,723. IW 1166018998. 83,609. 37,920. 39,470. 39,783. 42,095. 42,773. 47,379. 48,000. 51,100. 51,143. 51,967. 52,288. 53,151. 55,408. 67,697. 69,055. 72,232. 76,075. 76,314. 76,548. 77,245. und 79,678. in Berlin Zmal bei Alevin, 2mal bei Borchardt, bei Hemptenmacher, bei Krafft, 2mal bei Matz⸗ dorff und 5mal bei Seeger, nach Aachen bei Levy, Breslau bei Froböß, bei Scheche, bei Sternberg und bei Steuer, Brieg bei Böhm, Cöln 2mal bei Reimbold, Danzig 2mal bei Rotzoll, Elber⸗ feld bei Heymer, Glogau bei Bamberger, Halle 4mal bei Lehmann, Königsberg i. P. 2mal bei Samter, Landsberg bei Borchardt, Liegnitz bei Schwarz, Magdeburg bei Roch, Merseburg bei Kieselbach, Nordhausen bei Bach, Sagan 2mal bei Wiesenthal und nach Stettin bei Schwolow; 57 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 357. 766. 914. 1917. 3090. 3809. 5708. 6393. 7510. 7607. 8793. 9156. 10,742. 13,500. 44,155. 16,396. 17,086. 21,364. 22,208. 22,641. 23,005. 24,798. 26,614. 27,977. 30,398. 34,324. 36,807. 40,890. 41,357. 42,662. 43,523. 44,162. 45,261. 45,273. 46,544. 49,630. 50,077. 50,088. 56,823. 61,074. 61,587. 61,601. 62,095. 66,607. 67,705. 68,600. 70,382. 74,359. 72,449. 72,325. 72,619. 72,915. 75,106. 75,124. 77,492. 78,371 und 78,670. 8 Beerlin, den 8. Mai 1852.
Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.
““ 8 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. 8 „Der vormalige Feldwebel Johann Friedrich Winkelmann ist als Geheimer Secretair bei der Königlichen Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden angestellt worden. b
Kriegs⸗Ministerium. Cirkular⸗Verfügung vom 30. April 1852 — betreffend 1 86 auf Grund der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom „September v. J. angeordnete Einsendung aller, . Easn Personen des Soldatenstandes ergangene, auf ““ Untersagung der Ausübung der bürgerlichen hrenrechte lautende Straferkenntnisse an das b Stüh egs⸗Ministerium. Das ute Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute hier Mscsgehtn. worden ist, enthält unter Nr. 3529 ein G 8. 598 h7- . ir Fem gch Fekußischer Staats⸗Anzeiger in Nr. 102 Var Nlläair Sna-hescgen anderung mehrerer Bestimmungen in durch dieses Gesetz, dem in kü Fri . 7 rzester Verordnung nachfolgen wird, erites se Nieshding,Lüs 11. September v. J., wonach bisher alle gegen Personen des Sol⸗ datenstandes ergangenen, auf zeitige Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte lautenden Straferkenntnisse dem
8. 8
führungs⸗ Ordre vom
Kriegs⸗Ministerium eingesandt worden ind, sofort außer Kraft, so daß es also der Einsendung dieser Erkenntnisse an das Ministe⸗ rium, — gleichviel ob sie vor oder nach dem 15. April d. J. er⸗
gangen sind, — fortan nicht bedarf.
Auch ist aus dem erwähnten Gesetz zu ersehen, daß, wenn die
zeitige Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte die Entlassung aus dem Soldatenstande nicht zur Folge hat, die Ver⸗ urtheilten während der Dauer der Strafe der zweiten Klasse des Soldatenstandes angehören sollen. Danach versteht es sich von selbst, daß in diesen Fällen die Verurtheilten von den im §. 12,
Nr. 6 des Allgemeinen Strafgesetzbuches erwähnten Folgen jener
Strafe nicht betroffen werden, sondern in gleicher Weise, wie die anderen in der zweiten Klasse des Soldatenstandes stehenden Indi⸗ viduen zu behandeln und zu verwenden sind.
Das Königliche General⸗Kommando setze ich hiervon mit dem ergebenen Ersuchen in Kenntniß, die demselben untergebenen Trup⸗ pen⸗Befehlshaber und Militair⸗Behörden mit der erforderlichen Instruction zu versehen. LLEII111“
Berlin, den 30. April 1852.
Der Kriegs⸗Minister. von Bonin. sämmtliche Königliche General⸗Kommandos ꝛc.
1 b
Verfügung vom 24. April 1852 — betreffend den Bei⸗ tritt der Assistenz⸗Aerzte zur Militair⸗Wittwen⸗Kasse.
Da denjenigen Assistenz⸗Aerzten, welche in Folge der Aller⸗ höchsten Kabinets⸗Ordre vom 12. Februar d. J. (Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger Nr. 70 Seite 379) zu einem pensionsfähigen Ge⸗ halte gelangen, nach den bestehenden allgemeinen Bestimmungen die Verpflichtung obliegt, insofern sie vorher schon verheirathet waren, im ersten Termine nach dem Eintritt in das pensionsfähige Gehalt, oder, wenn sie sich später verheirathen, im ersten Termine nach der Verhei⸗ rathung — der Militair⸗Wittwen⸗Kasse mit einer Pensions⸗Versicherung für ihre Ehegattinnen beizutreten, so haben die betreffenden Truppen⸗ theile ꝛc. dafür Sorge zu tragen, daß die Assistenz⸗Aerzte in den gedachten Fällen ihrer Verpflichtung nachkommen und die zur Auf⸗ nahme in die Militair⸗Wittwen⸗Kasse erforderlichen Dokumente rechtzeitig beibringen. Bei einer Versäumung der obenbezeichneten Termine sind die Beiträge und Zinsen von diesen Terminen ab unerläßlich nachzuzahlen.
Dies wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Berlin, den 24. April 1852.
Kriegs⸗Ministerium. Militair⸗Oekonomie⸗Departement Gueinzius. Cammerer.
Verfügung vom 27. April 1852 — betreffend die Voll⸗ streckung des Wechselarrestes gegen im Dienst befind⸗ liche Militairbeamte.
MNachdem durch die Verordnung vom 6. Januar 1849 die all⸗ gemeine deutsche Wechsel⸗Ordnung im preußischen Staate einge⸗ führt worden ist, sind bei einigen Militair⸗Behörden Zweifel darüber entstanden: ob gegen im Dienst befindliche Militair⸗Beamte die Vollstreckung des Wechselarrestes zulässig sei? Auf Grund des §. 5 des Gesetzes vom 15. Februar 1850, die Ein⸗ führung der allgemeinen Wechsel⸗Ordnung betreffend, in Verbin⸗ dung mit den Vorschriften des §. 174 des Anhanges zur Allgemei⸗ nen Gerichts⸗Ordnung, haben die Herren Minister der Justiz und des Krieges die bejahende Beantwortung dieser Frage für unzwei⸗ felhaft erachtet.
Die Königlichen Militair⸗Behörden werden hiervon in Kennt⸗ niß gesetzt und veranlaßt, die Vollstreckung eines von den Civil⸗ Gerichten gegen Militair⸗-Beamte verhängten Wechselarrestes nicht zu behindern und auf die hierüber in Gemäßheit des §. 145 Th. I. Tit. 24 der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung von den Gerichten zu ertheilende Benachrichtigung die zur Vertretung der qu. Beamten erforderlichen Anordnungen zu treffen.
Beerlin, den 27. April 1852. Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement. b von Wangenheim. von Schüz.
“ “ “ 89 Verfügung vom 27. April 1852 — betreffend die Uni⸗ formirung der Maschinisten und Heizer der Königlichen Kriegs⸗Marine.
Se. Majestät der König haben auf den Vortrag des Herrn Kriegs⸗Ministers über die Uniformirung der Maschinisten und Hei⸗ zer der Königlichen Kriegs⸗Marine Folgendes zu bestimmen geruht:
1) Der Maschinist 1ster Klasse (Deck⸗Offizier 1ster Klasse) trägt
6
die Uniform eines Deck⸗Offiziers, wird von solchem aber durch
folgende Aenderungen in der Bekleidung unterschieden:
dder Frack, wie auch der Ueberrock erhält nur eine Reihe C Ankerknöpfe; auf dem umgeschlagenen Kragen des Fracks sowohl, wie auf dem des Ueberrocks trägt er an dderselben Stelle, an welcher die Sergeanten der Armee den Koryvopf an den steifen Kragen tragen, einen großen Anker⸗ knopf; weiter nach unten auf dem Kragen, dicht oberhalb des Einschnittes als Abzeichen den Anker mit dem Rade unnd der Krone darüber in Gold gestickt, in schräger Rich⸗ tung von der Mitte nach der äußern Ecke auf dem Kragen lliegend; die Länge des Abzeichens beträgt circa 1 ½‧. Der Maschinist 2ter Klasse (Rang des Deckoffiziers 2ter Klasse) unterscheidet sich einzig und allein in der Kleidung von dem Maschinisten 1ster Klasse, daß bei dem auf dem Kragen ge⸗ stickten Abzeichen die Krone wegfällt. Der Maschinistengehülfe 1ster Klasse (Rang des Unteroffiziers 1ster Klasse) trägt die Jacke mit einer Reihe gelber Matrofen⸗ knöpfe; die Jacke ist an der oberen Seite der Aermel ebenfalls, jedoch nicht so weit, als die der Matrosen, von unten aufge⸗ schnitten, und wird dieser Aufschnitt, statt bei den Matrosen durch sechs, bei den Maschinistengehülfen nur durch-drei Knöpfe geschlossen. Auf dem umgeschlagenen Kragen sitzt, an derselben Stelle, wie bei dem Frack und Ueberrock der Maschinisten, ein Knopf. Das Abzeichen mit der Krone wird von den Gehülfen ;ster Klasse auf dem linken Arm getragen, ebenso wie es bei den Unteroffizieren des Matrosen⸗Corps der Fall ist. Der Maschinisten-Gehülfe 2ter Klasse (Rang des Unterof⸗ fiziers 2ter Klasse) unterscheidet sich von dem Gehülfen der lsten Klasse dadurch, daß die Krone über dem Abzeichen bei ihm wegfällt. Heizer und Kohlenarbeiter tragen dieselbe Jacke wie die Ma⸗ schinisten⸗Gehülfen mit Wegfall des Abzeichens auf dem Arme. Alle übrigen hier nicht angegebenen Bekleidungsstücke sind für alle Klassen genau dieselben, wie bei dem Matrosen⸗Corps. Vorstehendes wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 27. April 1852. Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement. von Wangenheim. Gärtner. 8
“
Berlin, 8. Mai. Se. Majestät der König haben Allerhöchst⸗ Ihre Genehmigung zu den von Sr. Hoheit dem Fürsten zu Hohen⸗ Hohenzollernschen Haus⸗Orden zu ertheilen geruht.
Es haben erhalten:
Das Ehrenkreuz erster Klasse: der General⸗Adjutant und kommandirende General des bten Armee⸗
Corps, General⸗Licutenant von Lindheim. 8
II. Das Ehrenkreuz zweiter Klasse:
die Obersten von Frobel und Scheppe, Commandeure resp. des
22ͤten und 23sten Infanterie⸗Regiments, so wie der Stadt⸗ pfarrer zu Neisse, Erzpriester Neumann.
III DNas Chnen
der Commandeur des 6ten kombinirten Reserve⸗Bataillons, Major von Knorr, vom 238sten Infanterie⸗Regiment, der Landrath
zollern⸗Sigmaringen an nachgenannte Personen verliehenen Fürstlich⸗
des Neisser Kreises, Regierungs⸗Rath Richter, und der
Bürgermeister Kutzen zu Neisse.
Abgereist: Der Geheime Kabinetsrath Illaire, nach Potsdam.
Personal⸗Veränderungen in der Armee. 1LTTT33 Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
CCE1
Frhr. v. Spies, P. Fähnr. vom 3, Hus. Regt., unter Beförderung zum überz. Sec. Lt., ins 7. Ulan. Regt., Cornelius, P. Fähnr. vom Garde⸗Schützen⸗Bat., ins 7. Jäger⸗Bat. versetzt.
Den 20. April.
v. Schlichting, Oberst u. Comdr. der 1. Garde⸗Ldw. Brig., v. Arnim, Oberst u. Comdr. der 14. Kav. Brig., v. d. Mülbe, Major u. Kommandant von Minden, gestattet, ihre bisherigen Unif. beizubehalten, und sind dieselben resp. bei dem Kaiser Franz Gren. Regt., dem 1. Garde⸗ Ulan. Regt. und dem 1. Garde⸗Regt. zu Fuß, à la suite zu führen.
Den 22. April.
v. Puttkammer, Oberst u. Comdr. des Garde⸗Artill.⸗Regts., unter Belassung in diesem Verhältniß, zum Flügel⸗Adjut. Sr. Majestät ernannt. v. Langenthal, Sec. Lt. vom 11. Inf. Regt., Gellert, Sec. Lt. vom 7. Inf. Regt., ins 19. Inf. Regt. versetzt.
—
Den 27. April.
Beim Kadetten⸗Korps: 9. e“
P.⸗U.⸗Off. v. Prittwitz, beim 1. Garde⸗RNegt. z. F., He warth v. Bittenfeld und v. Scherff, beim 2. Garde⸗Regt. z. F., Wulff, beim 3., v. Haugwitz, beim 7., Lust und John, beim 10., Rogge, beim 12., Streccius und Hardt, beim 17., v. Gersdorff, beim 18. v. Werder, beim 19., v. Mach und v. Hirsch, beim 20., v. Jahn, beim 21., v. Khaynach, beim 24., Rotte, beim 26., v. Bergfeld, beim 27., Dieckmann, beim 28,, v. Holleben, beim 29., am Ende, beim 30., v. Drigalski, beim 31., v. Natzmer, beim 35., v. Braun⸗ schweig, beim 36., Perizonins und v. Doering, beim 39. Inf. Regt., Graf v. Pölzig, beim Regt. Garde du Corps, Rodenwoldt, beim 2., Mann, beim 4., v. Lilienhoff⸗Zwowitzti, beim 5. Artillerie⸗ Rrgmt., Henning, beim Ingenieur⸗Corps, als Sec. Lts., Kadetten v. Berg, beim 1. Garde⸗Regiment zu Fuß, v. Diezelski und v. Hol⸗ leben, beim 2. Garde⸗Regiment zu Fuß, v. Bredow und v. Meding beim Kaiser Alexander Grenadter⸗Regiment, v. Notz und Bogun v. Wangenheim, beim Kaiser Franz Gren.⸗Regt., Gans Edler zu Putt⸗ litz, beim Garde⸗Res. Inf. Regt., Kad.⸗Gefr. Bachenschwanz gen. v. Schwanbach, und Kadetten v. Pirch, beim 1., v. Borcke II., beim 2, v. Zrirxen und v. Kornatzki, beim 3., v. Obernitz II, beim 4, Kad.⸗Gefr. v. Rexin, Kadetten v. Koschkull und Fiedler, beim 5. v. Pastau und Swoboda v. Kaisertreu, beim 1 Werner beim 8., v. Loefen I. und Hellwig, beim 9., Gr. d'Haussonville, beim 10., v. Dobschütz, beim 11., Leo II., beim 12., Roestel, beim 13. Kad.⸗Gefr. v. d. Osten, beim 14., Kadetten v. Sanitz und v. Win ning, beim 15., Bethge und Kadetten⸗Gefreiter Moldenhawer, beim 17., die Kadetten Breetz, Beyer und Baumann, beim 18., v. d. Wense und v. Blomberg I., beim 19., v. Schepke und Schmidt III., beim 20., Schlegel, beim 22., v. Förster und Kuch, beim 23., Habel⸗ mann, beim 24., v. Dossow, Lademann und Pauli, beim 26., Kad.⸗Gefr. v. Below, die Kadetten Berthold und Richter, beim 28., v. Drygalski, beim 29., Bülle, beim 30., v. Loefen II., beim 31., Kad.⸗Gefr. Freytag und Kadetten v. Oertzen, beim 32., Liedke, beim 33., Tamm, beim 34., v. Koby⸗ linski und v. Kistowski, beim 35., Treusch v. Buttlar⸗Bran⸗ densels, beim 36., v. Bancels, beim 37., Girschner und v. Ho⸗ meyer, beim 38., v. Wulfsen und v. Gordon, beim 40. Infanterie⸗ Regmt., v. Wildemann, beim 1., v. Bodungen, beim 8. Jäger⸗Bat., Graf v. Schwerin, beim Regt. Garde du Corps, v. Borcke IJ. und v. Niesewand, beim 8. Kür. Regt., Schmidt I., beim 4. Drag. Regt., G. v. Hopfgarten, beim 7. Ulan. Regt., v. Niederstetier und Munt her, beim Garde⸗Artill. Regt., Behrenz, beim 1. Artill. Regt., Hayduck, Westphal und Leo J., beim 2. Artill. Regt., Riese, beim 3. Artill. Regt., Gehtmann und Paul, beim 4. Artill. Regt., v. Ger⸗ gely IJ., beim Ingenieur⸗Corps, als P. Fähnrs. (Char.) an
B der Landwehr.;. Den 22. April.
Kraus I., Pr. Lt. von der Knv. des 3. Bats. 1. Regts., zum Rittm., Kraus II., Sec. Lt. von der Kav. desselben Bats., zum Pr. Lf., Boeh⸗ mer, Pr. Lt. von der Kav. des 2. Bats. 3. Regts., zum Rittm., Schultz, Sec. Lt. von der Kav. desselben Bats., zum Pr. Lt. beförtert. Abschicdsbewilligungen ꝛec.
Den 26,. April. Wittich, Oberst u. Direktor der vereinigten Artill.⸗ und Ingenieur⸗ Schule, als Gen.⸗Major mit Penston der Abschied bewilligt.
Personalt⸗Chronik der
Provinzial⸗Behörden.
Provinz Preußen.
Ernannt sind; Der bisherige Auskultator Gustav Ernst Timotheus Gisevius II. zum Appellationsgerichts⸗Referenvarius; der Hauptsteuer⸗ amts⸗Controleur Freytag zum Kreissteuer⸗Einnehmer zu Schwetz.
Bestätigt sind: Der zeitige Bürgermeister Skrodzki zu Rasten⸗ burg ferner als Bürgermeister auf 12 Jahre und der Stadtkämmerer Kös⸗ ling als Beigeordneter auf 6 Jahre.
Pensionirt ist: Der Kreissteuer⸗Einnehmer Grützmacher zu
1 “ Provinz Branbenbugeg. Ernaunt ist: Der bisherige Kanzlei⸗Hülfsarbeiter Heinrich Fließ zu Berlin zum Kanzlisten beim Königl. Schul⸗Kolleginm der Provinz Brandenburg. Bestätigt sind: Der Schmiedemeister Busse zu Bärwalde als Beigeordneter; der zeitige Bürzermeister Sonnenburg zu Göritz als Bürgermeister der Stadt Zielenzig; bei dem Deichverbande der Neisse⸗
und Oder⸗Niederung oberhalb Fürstenberg als Deichhauptmann der
Domainen⸗Rentmeister Hammerschmidt zu Neuzelle; als Stellvertreter desselben der Domainen⸗Pächter Amtmann Detring zu Wellmitz; bei dem Deichverbande der Oder⸗Niederung unterhalb Fürstenberg als Deich⸗ hauptmann der Domainen⸗Pächter Amtmann John zu Ziltendorf; als Stellvertreter desselben der Lehnschulze Schulz zu Ziltendorf und bei beiden Deichverbänden als Deich⸗Inspektor der Wasserbau⸗Inspektor Kirsten zu Frankfurt g. d. O. b
Vereidigt sind: Die Doktoren der Medizin und Chirurgie Franz Theodor Heinrich Oppert und Eduard Gutmann zu Berlin, der erstore als praktischer Arzt und Wundarzt, der andere als praktischer Arzt, Wund⸗ arzt und Geburtshelfer.