1“ 8 1I „
eines anderen meisthegünstigten europäischen Staates bewilligt bewilligt werden möchten. 1— “ Ladungen sollen in den iffe des Zollvereins, so wie Ladu uen wnn ecdinesal 22, e auf ve. “ 12 8 Ladu delt werden, ohne Rüs 1 3 8 bg oder wohin die Schiffe oder deren Ladungen 8 dem Schiffskörper bei dem Eingange, währen 1) e8 e. bei dem Ausgange hastenden Abgaben, nament⸗ lich aller derjenigen, welche im Artitel 1 des gegenwärtigen Vertrages zufgesiae snd h b zur Fepfihe und Ausfuhr von Erzeugnissen
2) n gans lsgegenständen, nach Maßgabe des Artiikels 2 des gegen⸗
ärtigen Vertrages; 3) würesaanef der Nogaben irgend welcher Art, die für Erzeugnisse und
„Gegenstände bei der Einfuhr oder Ausfuhr gegenwärtig be⸗
2. lee. P. vhdes angeordnet werden möchten, nach Maßgabe des Artikels 3 des gegenwaärtigen Vertrages. Eben so sollen die in den Artikeln 4 — 9 enthaltenen Bestimmungen guf den Handel und die Schifffahrt mit den niederländischen Kolonieen oder umgekehrt
Anwendung finden. 195 b 8b“ Die Küften chiffahri in den Kolonieen bleibt den niederländischen
Schiffen vorbehalten.
Ln4 65] 32. Gewerbefteß
die Erzeugnisse jeder Art des Bodens und des Gewerbefleißes der
ZoNE gleichviel woher, in die niederländischen Kolo⸗ nieen eingeführt werden, sollen weder andere noch höhere Abgaben entrich⸗
ten, als diejenigen, welche die gleichartigen Erzeugnisse irgend einer anderen meistbegünstigten Nation jetzt oder in Zukunft zu entrichten haben. Jede
in dieser Beziehung oder in Betreff der Ausfuhr von Kolonial⸗ oder an⸗ deren Erzeugnissen, dem Handel im Allgemeinen oder ingend einer anderen
Nation insbesondere zugestandene Begünstigung soll sofort, von Rechts
wegen und ohne Gegenleistung, dem Zollverein zufalenn.
Von dieser Regel findet nur eine Ausnahme in Betreff derjenigen
Begünstigungen statt, welche den asiatischen Nationen für die Einfuhr der
Erzeugnisse ihres Bodens und ihres Gewerbefleißes oder für ihre Ausfuh⸗
ren bewilligt sind oder in Zukunft bewilligt werden möchten.
Außerdem verpflichtet sich die niederlaͤndische Regierung: . 1 in ihren westindischen Kolonieen alle Erzeugnisse des Bodens und des Gewerbefleißes des Zollvereins den Erzeugnissen des Bodens ind des Gewerbefleißes der Niederlande gleichzustellen, wenn sie auf
niederländischen oder Zollvereins⸗Schissen öoder unter irgend einer
anderen, der nationalen gleichgestellten Flagge in die Kolonieen ein⸗
geführt werden; — b b) in Betreff der ostindischen Kolonieen sollen die nachstehend verzeich⸗
neten Erzeugnisse des Bodens und des Gewerbefleißes des Zollvereins, wenn sie durch die Niederlande transitiren, und in einem Hasen der Niederlande auf einem niederländischen oder Zollvereins.Schiffe, oder unter irgend einer anderen, der nationalen gleichgestellten Flagge ver⸗ laden und geraden Weges von einem niederlaͤndischen Hafen in einen Hafen der niederländisch⸗ostindischen Kolonieen eingeführt werden, in diesen Kolonieen nur diejenigen Abgaben entrichten, welche nach Maß⸗ gabe des jetzigen Tarifs für die direkte Einfuhr dieser Gegenstände us den Niederlanden bestehen, nämlich:
n
ad valorem
Holz und Holzwaaren, mit Ausnahme von Fässern, 6 poEt. Lichte, Spermaceti⸗, Kompositionen⸗ ꝛc. das Kilogr. 12 Cents; Eßwaaren, mit Ausnahme der im Tarif besonders auf⸗ geführten 8 ““ Droguerieen und Apothekerwaaren Mineralwasser in Krügen oder in Flaschen, die oder Flaschen 6 Gulden; Seidenwaaren mit Einschluß der Sammete. . Materialien zum Schiffsbau und zur Schiffs⸗Ausrüstung, mit Ausnahme von Tauwerk und Segeituch...... Kurze Waaren, mit Einschluß falscher Juwelenwaaren und Glaswaaren Pulver und Feuergewehre Galanteriewaaren... Seife Taback, sowohl in Blättern als auch verarbeitet, das Kilogr. 8 Cents; alle in dem ostindischen Einfuhrtarife nicht aufgezählten Is e Gegenstände, welche Erzeugnisse Europa's, Amerika's, oder des Vorgebirges der guten Hoffnung sind. 6 Jede Ermäßigung, welche in Betreff dieser Gegenstände zu Gunsten der aus den Niederlanden kommenden Waaren ferner erfolgt, soll sofort, von Rechts wegen und ohne Gegenleistung den gleichartigen Erzeugnissen des Bodens und des Gewerbefleißes des Zollvereins unter denselben Be⸗ dingungen, wie solche eeg gha unter b. angegeben sind, zu gute kommen. — Artikel 33. Wienn einer der hohen vertragenden Theile in der Folge einem anderen Staate in Beziehung auf Handel oder auf Zölle andere oder größere, als die in dem gegenwärtigen Vertrage vereinbarten Begünstigungen gewähren sollte, so weiden dieselben Begunstigungen auch dem anderen Theile zu gute kom⸗ men, welcher dieselben unentgeltlich genießen soll, wenn die Bewilligung unentgeltlich geschehen ist, oder gegen Gewährung einer Gegenleistung, wenn für die Bewilligung Etwas bedungen ist, in welchem Falle die Gegenlei⸗ stung zum Gegenstande eines besonderen Uebereinkommens zwischen den hohen vertragenden Theilen gemacht werden soll. Artikel 34. Es soll jedem deutschen Staate, welcher sich mit dem Zollverein ver⸗ binden wird, freistehen, dem gegenwärtigen Vertrage beizutreten.
vJ.“
8 “
ons Artikel 35. Der gegenwärtige Vertrag soll in Wirksamkeit bleiben bis zum ersten Januar 1854, und wenn sechs Monate vor dem Ablaufe dieses Zeitraumes keiner der hohen vertragenden Theile dem Anderen seine Absicht, die Wir⸗ kung des Vertrages aufhören zu lassen, mittelst einer offiziellen Erklärung kund gethan haben sollte, so wird der Vertrag vom 1. Januar 1854 an noch zwölf Monate in Kraft bleiben, nachdem der eine der hohen vertra⸗ genden Theile dem Anderen seine Absicht, ihn nicht mehr aufrecht halten zu wollen, erklärt haben wird.
Artikel 36.
Der gegenwärtige Vertrag soll sogleich zur Ratifscation aller betreffen⸗ den Regierungen gebracht und die Ratificationen sollen im Haag innerhalb drei Monaten vom Tage der Unterzeichnung ab, oder wenn es sein kann, früher ausgewechselt werden. Derselbe soll sogleich nach der Auswechselung der
Ratificationen veröffentlicht und unmittelbar darauf in Vollzug gesetz
werden. Zu Urkunde dessen haben die Bevollmächtigten denselben unterzeichnet und das Siegel ihrer Wappen beigedrückt. 11“ So geschehen im Haag, den 31. Dezember 18551. “ ““ Königsmarck.
8
1
,69 Der vorstehende Vertrag ist ratisizirt und die Auswechselung der Rati⸗ fications⸗Urkunden im Haag bewirkt worden.
I“ 8 g “ 1“X“ “ .“ die Erhebung des Rheinzolls für die Strecke von der Lauter bis Emmerich für alle Gegenstände, welche unter der Flagge eines Deutschen Rheinufer⸗ Staates oder unter Niederländischer Flagge transportirt werden.
Für die Rheinstrecke Bei der Fahrt
8 . abwärts aufwärts
⸗Nummer. Erhe⸗ ungssatz.
Erhe⸗ ungssatz.
an der
Zollstelle zu
an der
Zollstelle zu
Drdnungs ’b
dill.
O Cent. Cent.
A. Von allen Gütern, welche der ganzen Gebühr unterliegen. Neuburg Neuburg — 23] Neuburg — 35 Mannheim Neuburg 11 76 Mannheim 17 68 Mainz Mannheim 16/ 67 Mainz 1750 Caub Mainz 10 — Caub 10 02 Coblenz Caub 6 82 ꝙCoblenz 1 Andernach Coblenz 2 23 Andernach Linz Andernach 1 76 Linz Cöln Linz 602] Cöln Düsseldorf Coln 5/82 Düsseldorf Ruhrort Düsseldorf 3 76 Ruhrort Wesel Ruhrort 3 52 Wesel zu Niederländ. Wesel 5 37 Emmerich Preuß. Gränze bei Schenken⸗ schanz
der Lauter Neuburg Mannhe im 181“ Coblenz Andernach Linz
Cöln Düsseldorf Ruhrort Wesel
IIch 55.—
5 0
B. Von und in die Lahn einlaufen. zzur Lahn Caub. 608
—
Caub der Lahn
Angekommen: Se. Excellenz der General der Kavallerie und Ober⸗Befehlshaber der Truppen in den Marken, von Wran⸗ gel, von Nauen.
Der Großherzoglich badische General⸗Major Leiningen, von Karlsruhe.
Abgereist: Ruppin.
Personal-Chronik Provinzial⸗Behörden.
88 ““ 11“ EETETebrre Preußeen.
EII111“
Ernaunt ist: Der bisherige Appellationsgerichts⸗Auskultator Hilbert zum Appellationsgerichts⸗Referendarius. Ipnung.
8
den Gütern zur ganzen Gebühr, welche den Rhein verlassen
Graf von
Der evangelische Bischof und General⸗Super⸗ intendent der Provinz Brandenburg, Dr. Neander, nach Neu⸗
deren auf dem
8 Versetzt ist: Der Domainen⸗Rentmeister Fritsch zu Heiligenbeil in gleicher Eigenschast nach Labiau und hat derselbe die Verwaltung des
Domainen⸗Rentamts daselbst übernommen.
Uebertragen ist: Die Bertretung des erkrankten Landbau⸗Inspek⸗ tors Helle zu Danzig dem Baumeister Giede; dem Regierungs⸗Super⸗ numerar Schirmacher die interimistische Verwaltung des Domainen⸗
Rentamts Heiligenbeil.
Verliehen ist: Dem bisherigen Präzentor⸗ und Lehrer⸗Adjunkten riedrich Ludwig Theodor Laupichler zu Muldzen, Kreises Gerdanen, die erledigte dritte Lehrerstelle am Königl. Schullehrer⸗Srminar zu Pr. Eyplau; die Försterstelle zu Kallweningken in der Oberförsterei Neu⸗Sternberg dem Corpsjäger Mücklisch interimistisch. 1
Provinz Brandenburg. Bestellt find: Der Predigtamts⸗Kandidat und Rektor Adolph Ju⸗ 1 Goetze zu Sonnenburg zum evangelischen Prediger der Parochie Wellersdorf; der bisherige Prediger zu Leuthen, Christian Pank, zum evangelischen Prediger zu Dissen, Superintendentur Kottbus.
8 Provinz Pommern. v“
Bestätigt ist: An Stelle des abgegangenen Schullehrers Gen⸗ schow der Schulamtsbewerber Friedrich Hansen aus Stralsund als Schullehrer zu Schmedshagen.
Angestellt sind: Der Kandidat des Predigt⸗Amts Richard Karl duard Rudel als Prediger der von der evangelischen Landeskirche sich etrennt haltenden Lutheraner zu Trieglaff; der Unteroffizier Schmidt om 1sten Artillerie⸗Regiment als Kanzlist bei dem Könißglichen Konsisto⸗
rium der Provinz Pommern.
Versetzt sind: Der Navigations⸗Lehrer Albrecht zu Stralsund in gleicher Eigenschaft nach Danzig; der Navigations⸗Lehter Oehme zu Danzig in gleicher Eigenschaft nach Stralsund. Niedergelassen hat sich: Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer, Dr. Mittmann, in Triebsees. ““
Provinz Schlesien.
Ernannt sind: Die Appellationsgerichts⸗Auskultatoren Schade und Werdermann zu Referendarien; der Kreisgerichts⸗Secretair Jacob in Wünschelburg zum Polizei⸗Anwalt für die ländliche Bevölkerung des Bezirks der Königlichen Kreisgerichts⸗Kommission zu Wünschelburg, an Stelle des abgegangenen Polizei⸗Anwalts, Buürgermeister Kunerth; der städtische Sparkassen⸗Rendant Hautzinger in Waldenburg zum Substitu⸗ ten des Polizei-Anwalts für den Stadtbezirk Waldenburg, Gemeinde⸗Vor⸗ steher Vogel daselbst, an Stelle des abgegangenen Polizei⸗Anwalts⸗Sub⸗ stituten Gleis.
Bestätigt sind: Der Rittergutsbesttzer Freiherr von Richthofen auf Groß⸗Rosen als Polizei⸗Distrikts⸗Kommissarius für den zweiten Bezirk des Kreises Striegau; der Rittergutsbesitzer Gläser zu Klein⸗Sägewiß als Polizei⸗Distrikt⸗Kommissarius für den achten Bezirk des Kreises Bres⸗ lau; der Kaufmann Neumann als Beigeordneter des Gemeindevorstandes der Stadt Freyburg für die Dauer von 6 Jahren; der seitherige Kämmerer Matschke als Beigeordneter des Gemeindevorstandes der Stadt Guh⸗ rau für die Dauer von 6 Jahren; der bisherige dritte Lehrer an der evan⸗ gelischen Stadtschule zu Schweidnitz, Karl Gottlieb Zimmer, als zweiter Lehrer an derselben; der bisherige fünfte Lehrer an der evangelischen Stadt⸗ schule zu Schweidnitz, Moritz Bartel, als vierter Lehrer an derselben; der bisherige Kandidat des Predigtamts, Heinrich August Wilhelm Theodor Hennicke, als dritter Pastor in Sagan; der bisherige Rektor in Christian⸗ stadt, Kreis Sorau, Ernst Heinrich Richard Kober, als Pfarrer in Cunau, Kreis Sagan; der bisherige Adjuvant in Linden, Kreis Brieg, Karl Hei⸗ ler, als fünfter Lehrer an der evangelischen Stadtschule zu Festenberg.
Angestellt sind: Der Lehramts⸗Kandidat Theodor Wissowa als Kollaborator an dem Königlichen katholischen Gymnasium in Leobschütz; der Schulamts⸗Kandidat Adolph Prifich an dem evangelischen Gymna⸗ sium in Brieg als ordentlicher Lehrer; der Ober⸗Postsecretair von Nege⸗ lein als Postmeister in Frankenstein; der frühere Wachtmeister Bräuer und der frühere Feldwebel Jänsch als Post⸗Expedienten bei dem Post⸗ Amte zu Breslau; der Post⸗Expeditionsgehülfe Baude und der Post⸗Ex⸗ peditionsgehülfe Marx als Post⸗Expedienten bei der Ober⸗Post⸗Direction zu Breslau; der Orts⸗Stener⸗Einnehmer Hertrumpf zu Kostenblut als Post⸗Expediteur daselbst.
Versetzt sind: Der Kreisrichter Zenker in Friedeberg a. Q. an das Kreisgericht in Löwenberg, der Kreisrichter Aßmann in Goldberg an das Kreisgericht in Liegnitz; der Kreisrichter Priever in Beeskow an das Kreisgericht in Goldberg; der Appellationsgerichts⸗Referendarius Burow an das Kammergericht und der Appellationsgerichts⸗Auskultator Graf von Roedern an das Appellationsgericht zu Breslau; die Kammergerichts⸗ Auskultatoren von Leupold, von Prosch und von Gersdorf in das
Departement des Appellationsgerichts zu Glogau; die Appellationsgerichts⸗
Auskultatoren Graf von Carmer⸗Borne in Naumburg a. S., Schütze, Halke und Liebelt in Breslau, Adam in Magdeburg, von den Appel⸗
lationsgerichten in Nanmburg a. S., Breslau und Magdeburg, in das
Departement des,Appellationsgerichts in Glogau; der Ober⸗Postsecretair Stäubler von dem Post⸗Amte zu Breslau nach Brieg, als interimisti⸗ scher Vorsteher daselbst; der Postverwalter Berkhahn von Brieg zu dem Post⸗Amte in Breslau; der Post⸗Expediteur Krause von Neumarkt nach Guhrau; der Post⸗Expediteur Staretscheck von Guhrau nach Neumarkt.
Berufen ist: Der bisherige Rektor und Prediger in Muskau, Karl Rudolph Gotsch, zum Diakonus in Winzig.
Ausgeschieden ist: Der Post⸗Expediteur Depene zu Kostenblut.
Provinz Posen. b Errichtet soll werden in der Stiadt Bromberg und zwar in V im linken Brahe⸗Ufer belegenen Stadttheile eine dritte Apo⸗ thefe. Quglifizirte Bewerber um die zu ertheilende Konzession haben sich
w““
an die Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, zu Bromberg zu wenden. 8
Bestätigt ist: Der Ober⸗Post⸗Seecretair Hensel als Ober⸗Post⸗ Kassen⸗Rendant in Bromberg. I
Uebertragen ist: Die Verwaltung der Post⸗Expedition in Witkowo nach dem Ausscheiden des Post⸗Expediteurs Janoske dem Post⸗Expe⸗ dienten Uihke; der Bahnhofs⸗Post⸗Expedition in Miasteczko nach dem Ausscheiden des Post⸗Expediteurs von Oppen dem Eisenbahn⸗Stations⸗ Vorsteher Borchardt; und der Post⸗Expedition in Lobsens nach dem Aus⸗ Post⸗Expediteurs Wagner dem Post⸗Expeditions⸗Gehül⸗ en is.
„Versetzt sind: Die Post⸗Expedienten Naschinski von Schneide⸗ mühl zum Postamte in Inowraclaw, Eng von Nakel zur Bahnhofs⸗ banr Expedition in Bromberg, Silber von Bromberg zum Postamte in
nesen. Angenommen ist als Post⸗Expedient der Sergeant Gohlike im Büreau der Ober⸗Post⸗Direction zu Bromberg.
Angestellt ist: Der Lehrer Traugott Ziebarth aus Pietrowo
Kreis Samter, als Lehrer an der evangelischen Schule zu Exin.
Entlassen ist: Der Post⸗Expedient Schulz in Inowraclaw. Pensionirt ist: Der Post⸗Secretair Meyer.
Provinz Westfalen.
Bestätigt sind: Für die Sammtgemeinde Bil feld, bestehend aus den Einzelngemeinden Stadt Billerbeck, Kirchspiel Bil⸗ lerbeck und Beerlage, der bisherige AUmtmann Kall Massonneau als Bürgermeister; der Kaufmann Ludwig Kemper in Billerbeck als Bei⸗ geordneter. X“
Rhein⸗Provinz.
Ernaunt sind: Der bisherige Berggerichts-Aktuar Steinbrinck zum Bergamts⸗Secretair; der bisherige Bergamts⸗Kalkulator Spruth zum Kassen⸗Controleur; der Berggeschworne, Referendar Lorsbach zum Ober⸗ einfahrer; bei der Salinen⸗Verwaltung zu Münster am Stein der Salinen⸗ Inspektor Schnödt zum Salinen⸗Direktor; der Referendar Dues berg zum Gerichts⸗Assessor; die Auskultatoren Wiese und Puchta zu Refe⸗ rendarien und der Gerichts⸗Assessor Duckmann zu Rügenwalde zum Kreis⸗ richter bei dem Kreisgericht zu Lüdenscheid, unter Uebertragung der Func⸗ tion eines Gerichts⸗Kommissars zu Altena; der Berggeschworne Schwarze zum Obereinfahrer und Bergamts⸗Mitglied.
Bestätigt ist: An die Stelle des freiwillig ausgeschiedenen Bei⸗
geordneten Wilhelm Reinhard zu Rengsdorf der Ackerer Philipp Klein⸗ mann daselbst als Beigeordneter der Bürgermeisterei Anhausen. Versetzt sind: Der Berggeschworne Dunker zu Si. Wendel in gleicher Eigenschaft nach St. Goar; die Referendarien Röder und von Bernuth, ersterer an das Königliche Kammergericht zu Berlin und letzte⸗ rer an das Königliche Appellationsgericht zu Arnsberg und der Referendar Billmann aus dem Bezirk des Königlichen Appellationsgerichts zu Münster in das Departement des Appellationsgericht zu Hamm; der Aus⸗ kultator Linnigmann an das Appellationsgericht zu Münster und der Kreisrichter Markhoff zu Menden in gleicher Eigenschaft an das Kreis⸗ gericht zu Bochum.
Angesteilt sind: Der Civil⸗Anwärter Mertens als Kalknlator; der Kreis⸗Feldwebel Liebig als Kanzlist; der Civil⸗Anwärter Fnicke als Bergamts⸗Kalkulator und der Civil⸗Anwärter Manke als Schichtmeister der landesherrlichen Steinkohlengrube Reden.
Beauftragt ist: Der Berg⸗ und Hütten⸗Eleve Roth kommissarisch mit der Verwaltung des Reviers St. Wendel.
Entlassen ist: Der Landgerichts⸗Assessor Johann Claudius Joseph Longard zum Zvwecke seines Uebertritts zur Verwaltung aus dem Justizdienste.
Pensionirt sind: Der Bergamts⸗Kassen⸗Controleur Vorländer und der Bergamts⸗Kanzlist Bell.
Gestorben sind: Der Geheime Bergrath Fulda und der Kreis⸗ gerichts⸗Secretair Obertüschen zu Hamm.
Königliche Schauspiele. 8 14. Mai. Im Opernhause. (72ste Vorstellung): Eigensinn. Lustspiel in 1 Akt, von R. Benedix. (Frau Parrod, vom großherzoglichen Hoftheater zu Schwerin: Emma.) Hierauf: Sa⸗ tanella, oder: Metamorphosen, fantastisches Ballet in 3 Akten und 4 Bildern, von P. Taglioni. Musik von Pugni und Hertel. 8 MNitie Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums⸗Logen daselbst und am Orchester Parquet, Tribüne, Parquet⸗Loge und Proscenium des zweiten Ranges...... Zweiter Rang... 1111“1“n; Dritter Rang und Balkon daselbst . . . . 2 41 5be Sonnabend, 15. Mai. Im Schauspielhause. (100ste Abon⸗ nements⸗Vorstellung): Der Ball zu Ellerbrunn. (Herr Heinrich Schneider, vom Stadttheater zu Frankfurt a. M.: den Baron Jacob, als Gastrolle.) Hierauf: Das Versprechen hinter'm Heerd. 8 “ 8 “
6 0 5 5 0 b5b6 9 ,6 6 5
19ö »
8 60 86 869,6 8881150 1 Rthlr. — Sgr. 001
V65 2