Steckbrief. g
Der Tagearbeiter Johann Gottlieb Peuke aus Droskau (zuletzt in Kohle, Gubener Fresfcf⸗ sich aufhaltend) soll wegen Nichtbeachtung poli⸗ zeilicher Beschränkungen zur Untersuchung gezogen werden. Derselbe hat sich jedoch aus Knt; entfernt und ist sein 1 Aufentha bisher nicht zu ermitteln gewesen. . äi 1hn und Militair⸗Behörden werden daher dienstergebenst erlcgs, aaf denhien Tage⸗ ögli ã möglich gewesen, unten u 11
arbeiter Peuke zu vigiliren, falle zu Prhaften und uns zur weiteren Veran⸗
lassung hiervon Nachricht zu geben. Sorau, den 12. Mai 1852. 8 Ksönigl. Kreisgericht. Abtheilung
8 Signalement.
Der Tagearbeiter Johann Gottlieb Peuke ist 24 Jahr alt, aus Droskau gebürtig, evange⸗ lischer Religion, 5 Fuß 5 Zoll groß, von mittler Statur, hat blonde Haare, dergleichen Augen⸗ brauen und Bart, niedrige Stirn, blaugraue Augen, proportionirte Nase und Mund, gute Zähne, rundes Kinn, längliches Gesicht und ge⸗ sunde Gesichtsfarbe.
Der ꝛc. Peuke, dessen Kleidungsstücke nicht angegeben werden können, spricht deutsch und hat keine besondern Kennzeichen.
[1142] Subhastations⸗Patent. G
Das im Arnswaldschen Kreise der Neumark belegene Nittergut Spechtsdorff mit den dazu gehörigen Vorwerken Wilhelmsborn und Lubsee, abgeschätzt auf 34,915 Rthlr. 22 Sgr. 1 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in dem Bü⸗ reau III. einzusehenden Taxe, soll
am 16. Juli 1852, Vorm. 10 Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden.
Folgende Interessenten, als: —) Hauptmann Albert von Hiller, 2) Friederike Dorothea, separirte Hauptmann von Hiller, 3) der Hauptmann Albert von Treskow, 4) die Wilhelmine Marie, separirte von der nn Lanken, 5) die Gräfin von Carmer, Henriette, geborne von Treskow, werden hierdurch von dem Termine in Kenntniß
gesetzt. 8 Dramburg, den 25. November 1851.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Nothwendiger Verkauf.
Königliches Kreisgericht zu Kempen. “ I. Abtheilung.
Das im Regierungs⸗Bezirk Posen und dessen schildbberger Kreise belegene, zur erbschaftlichen Liquidationsmasse des Friedensrichter Johann Karl August Glauer gehörige freie Allodial⸗ Rittergut Wieruszow nebst Pertinenzien, land⸗ schaftlich abgeschätzt auf 103,059 Rthlr. 13 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Be⸗ vingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, 5 am 4. Oktober 1852, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Alle unbekannten Real⸗Prätendenten werden
aufgeboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden. 8 Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläu⸗ biger 6 Geschwister Guhrauer a) Wilhelm Julius Reinhold, b) Karl Ferdinand August, c) Luise Wanda Marie, d) Klara Wilhelmine Klotilde, e) Ottilie Adelheid Franziska und 1) Leopold Otto Franz werden hierzu öffentlich vorgeladen.
Kempen, den 28. Februar 18
[328]8 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht, erste Abtheilung, zu Spandau, den 5. März 1852.
Das dem verstorbenen Maurermeister Ernst Wilhelm Otto Blümner jetzt zu dessen erbschaft⸗ licher Liquidations⸗Prozeßmasse gehörige, hierselbst in der Potsdamer Straße sub Nr. 14 belegene, im Hopothekenbuch Vol. IV. fol. 123 verzeich⸗ nete Grundstück, zufolge der nebst Hypotheken⸗ schein und Bedingungen in der Registratur ein⸗ zusehenden Taxe, gerichtlich abgeschätzt auf 6232 Thaler 3 Silbergroschen 11 ½ Pfennig, soll
am 4. Oktober d. J., Vormittags 11 MWhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
[645] Ediktal⸗Citation.
Nachdem über das Vermögen des Kaufmanns Karl Voigt hierselbst der Konkurs eröffnet ist, werden sämmtliche Gläubiger des Gemeinschuld⸗ ners zur Anmeldung und Ausweisung ihrer An⸗ sprüche zum Termine den 8. September d. J., Vorm. 10 Uhr, vor dem Stadt⸗ und Kreis⸗Gerichts⸗Rath Krüger an Gerichtsstelle Domplatz Nr. 9. hierselbst unter der Verwarnung vorgeladen, daß diejenigen, welche in diesem Termine persönlich oder durch zulässige Bevollmächtigte nicht erscheinen, mit allen ihren Forderungen an die Masse präkludirt werden und ihnen deshalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt wird.
Den behinderten und unbekannten Glänbigern werden die Herren Rechts⸗Anwalte Alschefsky, Weber, Berge, benannt, an deren einen sie sich wenden und denselben mit Information und Voll⸗ macht versehen können.
Magdeburg, den 26. April 185 Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.
[196] Ediktal⸗Citation. Nachstehend benannte Verschollene:
1) der Brauer Johann Gottlieb Lubrich, welcher
am 29. September 1788 zu Neuhammer geboren, nachdem er ins Ausland gewan⸗ dert, seit mehr als 30 Jahren verschollen ist;
2) Johann Jeremias Altmann, geb. den 12. MNai 1800, welcher nach Amerika ausge⸗ woandert und seit dem 1. Mai 1836 ver⸗ schollen ist;
3) Johann Gottlieb Tschierschwitz, welcher am coc. Juni 1795 zu Neuen geboren, im Jahre 1806 Nieder⸗Moys verlassen, und seit dem Jahre 1813, nachdem er in Martinwaldau gedient, verschollen ist;
1
4) der Inwohner Johann Gottlieb Dunkel
am 16. März 1768 zu Ottendorf geboren, vwelcher seit 1 oder 2 Jahren vor dem Kriege vpon 1813 verschollen ist;
5) Johann Friedrich Müller, am 1. Juni 1799
zu Warthau geboren, welcher gegen das Jahr 1820 in Berlin zur Garde eingezogen später bei dem sächsischen Gesandten daselbst als Bedienter in Dienste getreten, und seit dem Jahre 1839, nachdem er sich bei der dortigen Polizei nach Köpnick abgemeldet verschollen ist; b die unverehelichte Johanne Friederike Becker geboren am 7. Oktober 1806 z 1 Mittlau; “
die Gebrühen Pesselt.
0) der Müller Johann Gottlieb,
b) der Tuchmacher Johann Gotthelf, welche vor länger als 20 Jahren verschollen sind, und von denen der erste sich im Jahre 1821 von Troitschendorf entfernt haben soll, auf deren Todeserklärung angetragen worden, oder deren etwa zurückgelassene unbekannte Erben und Erbnehmer werden hierdurch vorgeladen, sich innerhalb neun Monaten, spätestens aber in dem vor dem Deputirten Herrn Kammergerichts⸗Assessor Wolff auf 1G
den 9. Dezember c., Vormittags 44 Uhr.
angesetzten Termine schriftlich oder persönlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls deren Todeserklärung und resp. Präklusion ausgesprochen und ihr zurückgelassenes Vermögen denen sich legitimirenden Erben aus⸗ geantwortet werden wird.
Gleichzeitig werden die unbekannten Erben und Erbes⸗Erben:
Krabel,
2) der am 9. Oktober 1847 geborenen und am 2. Juni 1848 verstorbenen Friederike Karo⸗ line Gebhardt, unehelichen Tochter der moerehelichten Johanne Elisabeth Gebhardt zu Ober⸗Mittlau
zu dem vorgedachten Termine unter der Verwar⸗
nung vorgeladen, daß die resp. Nachlaßmassen
dem sich meldenden und sich legitimirenden Erben, beim Ausbleiben eines solchen aber dem Fiskus verabfolgt werden, und der nach erfolgter Präklu⸗ sion sich erst etwa meldende nähere oder gleich nahe
Erbe alle Handlungen und Verfügungen des
Ersteren anzuerkennen und zu übernehmen schuldig,
von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der
gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, son⸗ dern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden wäre, zu begnügen verbunden ist.
Bunzlau, den 30. Jauuar 1852.
Königl. Kreisgericht. I. Abtheilun
Niederschlesisch⸗Märkische 1644] Eisenbahn.
Zum Neubau des Geleises auf der Berlin⸗ Frankfurter Bahnstrecke sind noch ansehnliche Quantitäten gesiebter Kies erforderlich. Wer solches Material von näher festzustellender Be⸗ schaffenheit zu liefern im Stande ist, wolle seine Anträge unter Beifügung von Proben baldigst bei uns einreichen.
Berlin, den 15. Mai 1852.
Königliche Verwaltung
der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Heute den 18. Mai 1852 ist ausgegeben worden: ierundsechzigste Sitzung der I. Kammer Total 344 ¼ Bogen des I., II., III. und IV. Abonnement
cetei.
1) der am 28. April 1847 zu Ottendorf ver⸗ storbenen Maria Rosina Rother, geschiedene
pas Abonnement beträgt:
116235252 in allen Theilen der Monarchie ohne
1 Preis-Erhöhung. EE16“ Mit Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchir: 1 nthlr. 17 i Sgr.
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1 an, sür Berlin die 8 114A“
Expeditionen: Mauer-Straße Nr. 51. und Leipziger⸗-Straße Rr. 14.
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Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom 23. April 1847 den chausseemäßigen Ausbau der Straße von Peterswaldau nach Stein⸗ kunzendorf durch den für diesen Zweck zusammengetretenen Actien⸗ Verein genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß auf diese Straße das Expropriationsrecht für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke und das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗
Chausseen geltenden Bestimmungen Anwendung finden sollen Zugleich verleihe Ich dem genannten Actien⸗Verein das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf dieser Chaussee nach dem für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗ Tarife. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Feb var 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Ver⸗ gehen. für die in Rede stehende Straße Gültigkeit haben. Der ge⸗
Ferae,, durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen
Charlottenburg, den 21. April 1852.
Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Bodelschwingh.
den Minister für Handel, Gewerk öff 1del, be und öffe — 8 und den Finanz⸗Minister. ffentliche Arbeiten
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Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage de Beau einer Gemeinde⸗Chaussee von der “ straße bei Kircheip über Buchholz und Oberpleis nach der Beuel⸗ . Honnefer Chaussee in Niederdollendorf genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der für die Chaussee
rforderlichen Grundstücke, so wie das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der
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für die Staats⸗Chausseen geltenden Bestimmungen, auf die gedachte
Straße Anwendung finden sollen. Zugleich will Ich den dabei betheiligten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen vor⸗ chriftsmäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Frhebung des Chausseegeldes nach dem jedesmal für die Staats⸗Chausseen gel⸗ enden Tarife verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld Tarife om 29. Februar 1840 angehängten Vorschriften wegen der Chaussee⸗ Polizeivergehen für die gedachte Straße Gültigkeit haben. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen.
Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Bodelschwin 8 An ein e den Minister für Handel, Gewerbe und 2 und den Finanz⸗Minister.
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Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Ausbau einer Gemeinde⸗Chaussee von der Altenhagen⸗Siegener Staatsstraße bei Siegen über Netphen und Feudingen bis zur Wittgensteiner Straße bei Saßmannshausen, nebst einer Zweigstraße von Niedernetphen über Afholderbach nach Kronprinzen⸗Eiche ge⸗ nehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß auf diese Straßen das Expropriationsrecht für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke und das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗ Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen geltenden Bestimmungen Anwendung finden soll. Zugleich verleihe Ich den Be⸗ meiligten das Recht zur Erhebung eines, gegen die Sätze des Chaussee⸗ geld⸗Tarifs für die Staats⸗Chausseen um die Hälfte erhöhten Chaussee⸗
geldes, letzteres mit der Maßgabe, daß die Betheiligten sich eine
Herabsetzung auf die einfachen Sätz 1 s
leßzung e . te nach Ablauf von sechs Jahren vine En schadaünß gefallen lassen müssen, insofern fis e Fngschetbung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche 8 85 und des Finanz⸗Ministers im Interesse des Verkehrs noth⸗- 9 ig Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Fe⸗ 1. 1 40 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗ “ In ntepe stehenden Straßen Gültigkeit haben. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗ zur ö ichen ch ·set Sammlung zur öffentlichen BPeatsdam, den 3. Mat 185655. 4
1““ Friedrich Wilhelm.
den Minister für Handel, Gewe
Se. der König haben Allergnädigst geruht Dem Arzte des Civil⸗Spitals und W . hüpabta⸗ 38esrs p aisenhauses und Bade dler-Orden vierter Klasse; so wie dem Hauptmann und Adj tanten Sr. Hoheit des Herzogs zu An alt⸗Deßau, v * horst, den St. Johanniter⸗Orden; 82 öeren
Dem Geheimen expedirende ir bei m G xp en Secretair bei der technischen Bau⸗ Deputation, Brandenburg, den Charakt s⸗
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“ Ier 1““ ““ Potsdam, den 18. Mai 1852. ◻Ꝙ◻ 2 7⁷2 Ihre Majestäten der König und die Königi gin von Han⸗ ee nebst Prinzessin Therese von Sachsen⸗Altenburg urchlaucht sind auf Schloß Sanssouci eingetroffen. I I1u“ WLL11““ eschehen in dem Königlichen Schlosse zu den 19. Mai 1852. 1
Des Königs Majestät haben, auf Grund der Bestimmung i
Art. 77 der Verfassungs⸗Urkunde san 31. Jeaae keae dhne Präsidenten des Staats⸗Ministeriums beauftragt, die gegenwärtige Sitzung der Kammern am heutigen Tage zu schließen, und davon mittelst Allerhöchster Botschaft vom 17. d. M. beide Kammern mit der Aufforderung in Kenntniß gesetzt, zu dem gedachten Zweck im hiesigen Königlichen Schlosse zusammenzutreten. In Folge dieser Aufforderung hatten sich heute Nachmittag um 2 Uhr die Mitglie⸗ der des Staats⸗Ministeriums und beide Kammern im weißen Saale des Königlichen Schlosses versammelt. 1 Nachdem die Führung des Protokolls von Seiten des Staats⸗ Ministeriums dem Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath Costenoble, von Seiten der ersten Kammer dem Schriflführer, Abgeordneten di Dio und von Seiten der zweiten Kammer dem Schriftführer Abgeordneten Noeldechen übertragen war, hielt der Präsident des Staatsministeriums Freiherr von Manteuffel die nachstehende Anrede an die versammelten Kammern:
c “ Seine Majestät der König haben mir befohlen, eine Ses⸗ sion zu schließen, die beinahe sechs Monate hindurch Ihre an⸗ gestrengte Thätigkeit in Anspruch genommen hat. 5
Wie die Regierung Sr. Majestät ihrerseits, so sind auch Sie, meine Herren, bestrebt gewesen, diesen Zeitraum für das
8 . 1“ “ 1“ — -1“ ĩr E n 82 18 Alle pest⸗-Anstatten des Iu- und 9 1““ nehmen Bestellung auf
9. den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger
von Sartorius zu Aachen, den Rothen