ö“ 1. 2 Uhr 15 Minuten Nachmittags. Weizen aeetenm, . lai⸗ 22 bis 55 Rthlr. gefordert, 53 bezahlt, 123. Hamburg 182. Gold 30 ¼. Silber 22 ¾.
Rüböl Mai-Juni 10 Rthlr. bezahlt, pCt. bezahlt, Juni-Juli . mnmugle -ndandagalist
Nachmittags 2 Uhr 30 Minu- Berlin-Hamburg 103 ¼. Masdeburg- Wittenberge 59 ¾. Mecklenburger 44. Kieler 105 ½⅛. Spanische inländ.
I
90 Pfund 58 bezahlt. Roggen Mai-Juni 51 ½ und 52 bezahlt.
September-Oktober 10 %2 bezahlt, Spiritus 14 ⅔
14 ¼ pCt. Br., 15 pCt. G. .“
Hamburg, Mitt woch, 19. Mai,
Schuld 39 ⅞. Sardinier 91 ¼. (Geld-Course.)
p Mittwoch, 19. Mai, Nachmittags 2 Uhr 15 Minu- B. 1C. .) Silberanleihe 110. 5 proz. Metalliques Bankactien 1283. Nordbahn 189 ½.
4 ½proz. Metalliqueæs 85 ⅞.
694
1839r Loose 122 ½. Lombarden 104 5. London 13, 2
Augsburg Einem hier coursirenden Gerüchte nach, steht cia neues Silber- Anlchen von 35 Millionen Gulden bevor.
Paris, Mittwoch, 19. Mai, Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Dep. d C. B.) 3Z proôz. 70, 30. 4 ½proz. 99, 75. Inerra- 1
London, Mittwoch, 19. Mai, Nachmittags 5 Uhr 30 Minuten (Tel. Dep. d. C. B.) Consols 99 ¾, 5. Spanier 20 ¾, 8. b Getreidemarkt: Zufuhr mässig. Weizen, fest. Bohnen und Erbsen, gesucht. Hafer, höher.
8 Liverpool, Dienstag, 18. Mai. (Tel. Dep. d. C. B.) Baum-
wolle, 7000 Ballen Umsatz. Preise gegen gestern unverändert.
[659] Kriminalgerichtliche Bekanntmachung. Gefundener Leichnam. 1 Am 13. Mai d. J., zwischen 9 und 10 Uhr ormittags, ist in der Friedrichsfelder Haide, 00 Schritt von der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn, ein unbekannter männlicher Leichnam
mit einer Schußwunde in der Brust aufgefunden worden.
Der Verstorbene war von schwächlichem Körper⸗ bau, anscheinend in den 50er Jahren, 5 Fuß 6 Zoll groß, hatte eingefallene Backen, nur spärliches, schwarzbraunes Haar, blaue Augen, eine freie Stirn, eine etwas lange, gebogene Nase und vollständige Zähne, die Ohren waren verhältniß⸗ mäßig groß und abstehend.
Bekleidet war die Leiche mit einem blaugrauen Sommerock mit schwarzen Hornknöpfen, einer blauwollenen Unterjacke, schwarzgestreiften alten Sommer⸗Pantalons, ledernen Tragebändern, einer braunen, mit kleinen weißen Punkten ver⸗ sehenen Weste, einem schwarzwollenen Chemisett, rindsledernen Halbstiefeln, um den Hals war ein blau⸗ und rothgestreifter wollener Shawl gebun⸗ den, unter dem sich ein blauer, wollener Faden, woran ein Kaninchenfell befestigt war, befand, und eine schwarze Tellermütze von Camlott mit Lederschirm.
Bei dem Leichnam wurden vorgefunden: zwei alte baumwollene Taschentücher, eine braune lederne Brieftasche, ein kleines Taschenmesser, eine Tabacksdose von Baumrinde, eine Schachtel mit Zündhütchen, welche in einen weißleinenen Lappen, und sodann in ein Papier, eine gedruckte Annonce des Brennmaterial⸗Verkaufs von Koll⸗ repp X Seidel, gewickelt war; ferner in einem weißen Papier zwei Kugeln, und lose ein Drei⸗ pfennigstück, so wie ein Pulverhorn. Neben der Leiche lag ein Doppelpistol, worauf der Name: v. Rohr und die Nr. 1551 gravirt war.
Alle Diejenigen, welche den Verstorbenen ge⸗ kannt oder Nachricht über seinen Tod zu geben vermögen, werden hierdurch aufgefordert, hiervon sofort schriftlich dem Gerichte Anzeige zu machen, oder sich zu ihrer Vernehmung
auf den 24. Mai 1852, Vormittags
10 Uhr, vor dem Unterzeichneten in der Hausvoigtei, Hausvoigteiplatz Nr. 14, einzufinden. Kosten werden dadurch nicht verursacht.
Berlin, den 17, Mai 41832.
Königliches Kreisgericht. Erste (Kriminal⸗ Abtheilung. 3 Der Untersuchungsrichter. gez. Dr. Louis.
Bekanntmachung. 8 In der Nacht vom 9ten zum 10ten d. M. ist der im zweiten Stock des Pfarrhauses zu Strohs⸗ dorff in einem verschlossenen Spinde befindlich gewesene Kirchenkasten durch Eröffnung des Spin⸗ des vermittelst eines Dietrichs sammt dem In⸗ halte, als 1) ein pommerscher Pfandbrief Bosens Nr. 27 über 50 Rthlr. mit Coupons; baar 4132 Rihlr. 7 Sgr. 9 Pf. inkl. 19 Rthlr. in Kassen⸗Anweisungen; eine Versicherungs⸗Police der Orgel⸗Balken⸗ kammer und 2 Glocken über 800 Rthlr.; der Erbpachtskontrakt vom Kirchenacker; b 5) 15 Sgr. 8 Pf. Schulkassen⸗Bestand Seegte. Fhigen Ein Jeder, welcher von dem Verbleib diese Gegenstände Kenntniß hat, wird aufetesgaer uns hiervon ungesäumte Anzeige zu machen. Kosten erwachsen dadurch nicht. Vor dem An⸗ kauf der Sachen wird gewarnt. Fes den 18. Mai 1852. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
HBeklanntmachung. “
„In Gemäßheit des §. 30 des Strafgesetzbuches vom 14. April 1851 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß bei dem unterzeichneten Gericht in den beiden ersten diesjährigen Schwurgerichtsperioden, vom 5. Januar bis incl. 6. Februar und vom 16. Februar bis incl. 12. März cr., gegen nachstehend benannte Personen Strafurtheile auf Todesstrafe und auf Zucht⸗ haus ergangen:
1) Wendland, Karl Friedrich Wilhelm, aus Hennigsdorf: Theilnahme an einem schweren Diebstahl, zwei Jahre Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf zwei Jahre; am 16. Ja⸗ nuar 1852. 2) Adler, Karl Ludwig, Arbeitsmann zu Friedrichsfelde: Theilnahme an einem schwe⸗ ren Diebstahl, zwei Jahre Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf zwei Jahre; am 16. Januar 1852. 3) Farentholz, Friedrich, Arbeitsmann aus Wesow bei Werneuchen: Theil⸗ nahme an einem schweren Diebstahl, zwei Jahre Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf zwei Jahre; am 16. Januar 1852. 4) Böttcher, Karl Ludwig, Arbeitsmann aus Berlin: Ver⸗ such des wiederholt rückfälligen einfachen Diebstahls, zwei Jahr Zuchthans, und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf zwei Jahre; am 18. Januar 1852. 5) Haugk, Wilhelm, Arbeitsmann aus Fehrbellin: wiederholte Verübung unzüchtiger Handlungen mit einer Person unter 14 Jahren, drei Jahr Zuchthaus; am 18. Januar 1852. 6) Hoffmann, Alexander, Arbeitsmann aus Berlin: wiederholt rückfälliger einfacher Diebstahl, zwei Jahr Zuchthaus, und eine Woche Gefängniß, auch Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf zwei Jahre; am 18. Januar 1852. 7) Brose, Christian Frie⸗ drich, Arbeitsmann aus Berlin: Straßenraub, zehn Jahre Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗ Aufsicht auf drei Jahre; am 19. Januar 1852. 8) Kayser, Johann Karl Wilhelm, aus Berlin: Straßenraub, zehn Jahre Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf drei Jahre; am 30. März 1852. 9) Lutsch, verehelichte Arbeitsmann, Anna Louise, geb. Lehmann, zu Deutsch⸗ Wusterhausen: wiederholt rückfälliger einfacher Diebstahl, zwei Jahre Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf zwei Jahre; am 19. Januar 1852. 10) Nandow, Albert Leopold, Arbeits⸗ mann aus Charlottenburg: wiederholt rückfälliger schwerer Diebstahl und Führung eines ihm nicht zukommenden Namens, sechs Jahr Zuchthaus und Stellung unter Polizeiaufsicht auf sechs Jahre; am 23. Januar 1852. 11) Töpfer, August Heinrich Franz, Arbeiksmann aus Berlin: wiederholt rückfälliger schwerer Diebstahl, fünf und ein halbes Jahr Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗ aufsicht auf fünf und ein halbes Jahr; am 23. Jannar 1852. 12) Wiegener, Marie Louise, Wittwe, geb. Schulz, aus Alt⸗Landsberg, zu Berlin wohnhaft, wiederholt rückfälliger einfacher Dieb⸗ stahl, vier Jahr Zuchthaus und Stellung unter Polizeiaussicht auf vier Jahre; am 24. Januar 1852. 13) Radziwill, Karl Friedrich Wilhéelm Ferdinand, Arbeitsmann, aus Cremmen, an einer Person unter 14 Jahren verübte Unzucht, fünf Jahr Zuchthaus; am 26. Januar 1852. 14) Lamm, August Heinrich, Bauer zu Groß⸗Schönebeck, Verwandtenmord, Todesstrafe durch Enthauptung; am 27. Ja nuar 1852. 15) Colberg, unverehelichte Caroline Wilhelmine, aus Franz. Buchholz, Unterschla gung und wiederholt rückfälliger einfacher Diebstahl, zwei Jahr und ein Monat Zuchthaus und Stel lung unter Polizei⸗Aufsicht auf zwei Jahre; am 30. Jannar 1852. 16) Somm er, Johann Frie drich, Tagearbeiter aus Scheibau im Kreise Freistadt: wiederholt rückfälliger einfacher Diebstahl und rückfälliges Landstreichen, zwei Jahr und ein Monat Zuchthaus, Stellung unter polizeiliche Aufsich auf zwei Jahre und Einsperrung in ein Arbeitshaus nach verbüßter Strafe; am 30. Januar 1852 7) Bähr, Karl August Albert, Arbeitsmann aus Berlin: Führung eines ihm nicht zukommender Namens und wiederholt rückfälliger einfacher Diebstahl, drei und ein halbes Jahr Zuchthaus und Stellung unter Polizeiaufsicht auf drei und ein halbes Jahr; am 30. Januar 1852. 18) Paulick Christian, Arbeitsmann zu Neuendorf bei Beeskow, rücksälliger schwerer Diebstahl, vier Jahr Zucht haus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf vier Jahre; am 31. Januar 1852. 19) Radens⸗ leben, Johann Christian, Schneidermeister zu Cremmen, wiederholt rückfälliger einfacher Diebstahl zwei Jahr Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf zwei Jahre; am 1. Februar 1852 20) Wilde, Johann Heinrich Edmund, Töpfergesell, jetziger Arbeitsmann aus Berlin, zweiter ge waltsamer, zugleich dritter, so wie auch schwerer Diebstahl, zwölf Jahr Zuchthaus und Stellung unte Polizei⸗Aufsicht auf zwölf Jahre; am 2. Februar 1852. 21) Koch, Karl Friedrich, Arbeitsmann zu Buchow⸗Carpzow: rückfälliger und zwar schwerer Diebstahl, zwei und ein halbes Jahr Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf zwei und ein halbes Jahr; am 7. Februar 1852. 22) Müller, Karl Friedrich, Dienstknecht aus Hennigsdorf in Mecklenburg⸗Strelitz: zweiter gewaltsamer, zugleich dritter, so wie auch wiederholter rückfälliger einfacher Diebstahl, neun Jahr Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf neun Jahre; am 8. Februar 1852. 23) Krüger, Karl Alexan⸗ der Adolph, Schneidergeselle aus Cottbus: schwerer Diebstahl, zwei Jahr Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf zwei Jahre; am 13. Februar 1852. 24) Schulze, Johann Gottlieb, Tagelöhner zu Stremmen bei Beeskow; wiederholt rückfälliger Diebstahl, zwei Jayr Zuchthaus; am 13. Februar 1852. 25) Güthling, Johann Gottlieb, Schlächtergeselle aus Lichtenberg: schwerer Diebstahl, zwei und ein halbes Jahr Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf zwei und ein halbes Jahr; am 16. Februar 1852. 26) Brocks, Karl Ludwig, Schlossergeselle zu Fehrbellin: schwerer Diebstahl, zwei Jahr Zuchthaus; am 17. Februar 1852. 27) Wannemacher, Johann Philipp, Arbeitsmann aus Oranienburg: wiederholt rückfälliger einfacher Diebstahl, zehn Jahr Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf zehn Jahre; am 17. Februar 1852. 28) Hoff⸗ mann, Friedrich Karl Wilhelm, Zimmergeselle aus Beeskow: schwerer Diebstahl, zwei Jahr Zucht⸗ haus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf zwei Jahre; am 27. Februar 1832. 29) Klee, Gottfried, Arbeitsmann aus Kümmeritz bei Luckau: einfacher und zwar wiederholt rückfälliger Dieb⸗ stahl, zwei Jahr Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf zwei Jahre; am 29. Februar 1852. 30) Doß, Karl Ernst Theodor, Dienstknecht aus Neuendorf bei Neu⸗Brandenburg: schwerer Diebstahl, zwei Jahr Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf zwei Jahre; am 2. März 1852. 31) Bgar, Karl Ludwig, Dienstknecht aus Falkenberg bei Beeskow: Straßenraub, zehn Jahr Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf zehn Jahre; am 5. März 1852. 32) Schulze, Karl Heinrich, Fleischergeselle aus Luckenwalde: Urkundenfälschung, wiederholter, zu⸗ gleich rückfälliger Betrug, Diebstahl, Landstreichen und Betteln, zwei Jahr drei Monat Zuchthaus, und Geldstrafe von 204 Thlr. 20 Sgr., welcher im Unvermögensfalle eine dreimonatliche Zuchthaus⸗ strafe zu fubstituiren, außerdem Einsperrung in ein Arbeitshaus nach verbüßter Strafe wegen Ges⸗ streichens; am 7. März 1852. 33) Gramschefsky, Wilhelm Herrmann, Arbeitsbursche aus Char⸗
lottenburg: wiederholter schwerer Diebstahl, vier Jahre Zuch
auf zwei Jahre; am 21. März 1852. Berlin, den 11. Mai 1852. 1“n“ Königliches Kreisgericht.
m 187 1292
“
Ediktal⸗Citation. “ Auf die Anklage der Staats⸗Anwaltschaft vom 31. März d. J. ist gegen die unten näher be⸗ zeichneten Personen, und zwar 1) den Schiffseigenthümer Friedrich Wil⸗ helm Dotschweidt, M2) dessen Ehefrau Johanne geb. Nitschke wegen wiederholten einfachen Diebstahls die Un⸗ tersuchung eingeleitet, und haben wir zum münd⸗ lichen Verfahren einen Termin auf den 226. August c., Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtshause anberaumt, wozu die dem jetzigen Aufenthalte nach unbekannten Ange⸗ lagten mit der Aufforderung vorgeladen werden, zur festgesetzten Stunde pünktlich zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Zeugen und sonstigen Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche uns dergestalt zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Errscheinen die Angeklagten nicht, so wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contuma- ciam verfahren werden. Als Belastungszeugen sind zum Termine vor⸗ geladen: 1) 8 Lehnschulze Johann Friedrich Lu⸗ 1gp
16552 Nothwendiger Verkauf.
In Verfolg der Einleitung des Konkursverfah⸗ rens über das Vermögen des Gerbermeisters Johann Wilhelm Nasedy sollen die dem Gemein⸗ schuldner gehörigen, hieselbst in der altstädtischen Burgstraße sub Nr. 106 und sub Nr. 115 des Hypothekenbuchs und am St. Katharinen⸗Kirchen⸗ steige im sogenannten Kagenzippel sub Nr. 11 und sub Nr. 12 des Hypothekenbuchs be legenen Grund⸗ stücke, die zusammen auf 10,140 Thaler gericht⸗ lich abgeschätzt sind, in dem auf ven 6, Deember 1852, 11 Uhr Vor⸗
mittags, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine im Wege der nothweudigen Subhastation ver⸗ kauft werden. Das Tagxationsinstrument kann mit den neuesten Hypothekenscheinen der Grund⸗ stücke im fünften Buͤüreau eingesehen werden.
Zum Termine werden die unbekannten Exben der verstorbenen Ehefrau des Gemeinschuldners Florentine Wilhelmine geb. Streg, früher ver⸗ wittwete Engel, öffentlich vorgeladen; zugleich werden alle unbekannten Realprätendenten unter Androhung der Präklusion aufgefordert, spätestens in dem anberaumten Termine ihre etwaigen An⸗ sprüche geltend zu machen.
Danzig, den 6. Mai 1852.
Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.
lothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Kosten, J. Abtheilung, den 10. Mai 1852.
Die im Regierungsbezirk Posen belegene Ritter⸗ gutsherrschaft Karczewo, bestehend aus den Vor⸗ werken Karczewo, Plastowo, Jaskolki, Groß Lenki, Wolkowo und Gnin, wovon die ersten fünf zum Kreise Kosten, das letzte zum Kreise Buk gehört, auf den Namen der Wittwe des Grafen Heinrich Dzieduszycki, Theodosia geborene Gräfin Mielzynska, und seiner Kinder, namentlich:
1) Henriette Amalia Maryanna Franeisca, 2) Maria, 3) Amalia, 4) Michael, Geschwister Graf Dzieduszycki eingetragen, einschließlich der auf 127,540 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. taxirten Forsten landschaftlich abgeschätzt auf 346,511 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzuse, en⸗ den Tayxe, soll am
gez. Krahn. Kulk.
II 88 4g I. (Kriminal
8 2
8. Januar 1853, Vormittags E“ an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Nachstehende, ihrem Aufenthalte nach unbe⸗ kannte Personen, nämlich: 1) der Graf Nikolaus v. Mielzynsli, 2) die Wittwe des Paschal Poullin, Marianna geborene Riboute, 3) die Gräfin Brigitta Mielzynska, geborene Szczaniecka, . 4) der Gutsbesitzer Traugott Hildebrand, werden hierzu öffentlich mit vorgeladen.
[654] Bekanntmachung.
Der im vorigen Jahre hier verstorbene Kauf⸗ mann Friedrich Karl Heinrich Krotel hat durch sein am 12. Mai 1851 publizirtes Testament vom 19. März 1850 die Kuratel über seinen Sohn Heinrich Herrmann Kvrotel, welcher zuletzt Brennerei⸗Verwalter war, in Betreff des diesem von ihm vererbten Vermögens angeordnet, und solche ist eingeleitet worden, so daß jede einseitige Verfügung des Heinrich Herrmann Krotel über seine väterliche Erbschaft ungültig ist.
Königsberg in Preußen, den 11. Mai 1852.
Königliches Stadtgericht, 2te Abtheilung.
[657 Ediktal⸗Citation.
Ueber das Vermögen des Goldarbeiters Fer⸗ dinand Janicke ist per decretum vom 24. Fe⸗ bruar c. der Konkurs eröffnet und der Masse vorläufig in der Person des Justiz⸗Raths Sello ein Interims⸗Kurator bestellt worden.
Zur Liquidation der Ansprüche der Gläubiger und zur Erklärung über die Beibehaltung des Interims⸗Kurators haben wir einen Termin au
Dden Z4. Augst 82 Vormittags 11 Uhr, dem Herrn Kammergerichts⸗Referend Schiebler im Gerichts⸗Lofale, am altstädtischen
Markt Nr. 279, hierselbst angesetzt, zu welchem wir die unbekannten Gläubiger hierdurch unter der Verwarnung der Präkluston mit ihren For⸗ derungen öffentlich vorladen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die hiesigen Rechts⸗Anwälte Kuhl⸗ meyer, Kluge und Bendel zu Sachwaltern in Vorschlag gebracht.
Der seinem Aufenthaltsorte nach unbekannte Gemeinschuldner, Goldarbeiter Ferdinand Janicke, wird zu diesem Termine hierdurch ebenfalls vor⸗ geladen.
Brandenburg, den 8. April 1852.
Königliches Kreisgzericht. I. Abtheilung. [554] Deffentliche Bekanntmachung.
Im Auftrage ver Königlichen Regierung, land⸗ wiethschaftliche Abiheilung, zu Frankfurt a. d. O. werden von mir
I. Die Gemeinheitstheilung der sogenannten
Heideäcker des zur Lehnsherrschaft Buckow (lebuser Kreises) gehörigen Dorfes Hasen⸗ holz, so wie
B. die Ablösungen aller auf der ersteren für
das Dominium haftenden ablösbaren Real⸗ lasten bearbeitet. .
Es g hören zur gedachten Lehnsherrschaft außer dem bereits erwähnten Dorfe Hasenholz noch
1) das Städtchen Buckow,
2) die Güter Kl in⸗Buckow, Dahmsdorf, Garzin, Münchehofe, Obersdorf und Wüste⸗Sievers⸗ dorf, so wie b 1““
3) folgende Erbpachts⸗Mühlen:
a) die sogenannte Stadt⸗ oder Schloß⸗ Mühle zu Buckow,
b) die sogenannte Schneide⸗Mühle zu Buckow,
c) die sogenannte Vordermühle zu Hasen⸗ holz,
d) D alte Mühle zu Münche⸗ hofe, und .
ee) die sogenannte Mühle zu Dahmsdorf.
Zum Zweck der Ergänzung der Legitimation des zeitigen Lehnsbesitzers, des Königlichen Lega⸗ tions⸗Raths Herrn Friedrich Geoorg Grafen von
Flemming, welcher bis jetzt als solcher nur durch die Familien⸗Verträge vom 8. Juli 1848, resp. vom 10. November 1849 legitimirt ist, wie auf Grund der allgemeinen Bestimmungen der §§. 109 und 111 des Ablösungs⸗Gesetzes vom 2. März 1850, des Artikels 15 im Ergänzungs⸗Gesetz zur Gem.⸗Theil.⸗Ordnung von demselben Tage, und der §§. 11 und 12 des Ausführungs⸗Gesetzes vom 7. Juni 1821 werden diese Gemeinheits⸗ theilungs⸗ und Ablösungs⸗Sachen hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß ich zur Anmeldung etwaniger Ansprüche aller derer, welche als nächste Lehns⸗Anwärter oder als Erben des verstorbenen Lehnsbesitzers, Rittmeister Tamm Leo Adolph Wilhelm Heinrich von Flemming, oder sonst iegendwie ein Interesse zu haben vermeinen, einen Termin auf en
1., Juli cr., Vormittags 10 Uhr, hiesigen Geschäfts⸗Lokale anberaumt
abe.
„Zu demselben lade ich alle vorgedachten etwa⸗ nigen Interessenten hierdurch unter der Verwar⸗ nung ein, daß die Nichterscheinenden die Gemein⸗ heitstheilung wie die Auseinandersetzungen selbst im Fall der Verletzung gegen sich gelten lassen müssen und mit keinen späteren Einwendungen dagegen gehört werden können. Wer sich aber erst nach Ablauf dieses Termins bei mir meldet und ein besseres Recht zum Besitz der gedachten Lehnsherrschaft nachweist, als der zeitige Besitzer derselben, muß Alles gegen sich gelten lassen, was bis zum Zeitpunkt seiner Meldung mit dem letz⸗ teren, als durch die gedachten Familien⸗Verträge legitimirt, rechtsverbindlich festgestellt ist.
Fürstenwalde, den 23. April 1852.
Der Regierungs⸗Assessor gez.) Luckwald.
[663] “
In Folge unserer Bekanntmachung vom 27. v. Mts. sind in der am 19. d. Mts. angestan⸗ denen öffentlichen Verloosung von Rentenbriefen folgende Apoints gezogen worden. —
Litt. A. zu 1000 Rthlr. Die Nummern: 47. 108. 118. 187. 377. 381. und 454. Litt. B. zu 500 Rthlr.
Die Nummer: 29.
Litt. G. zu 100 Rthlr.
Die Nummern: 45. 57. 108. 174. 516. 534.
639. 577. und 591. Litt. D. zu 25 Rzhln. Die Nummern: 50,. 186. 239. 322. 326. und 5 5. v111A1“X“ v L igt. E. 46NIIZ“ Die Nummern: 12. 82. 129. 138. 197. 239, 414. 434. 639. und 645.
Die Inhaber der vorbezeichneten Rentenbriefe werden aufgefordert, gegen Quittung und Ein⸗ lieferung der Rentenbriefe nebst den dazu gehöri⸗ gen Coupons Serie I. No. 5. bis incl. 16. den Nennwerth der ersteren bei der hiesigen Renten⸗ bank⸗Kasse, Schützenstraße Nr. 26,
vom 1. Oktober 1852 ab, in den Wochen⸗ tagen von 9 bis 1 Uhr, in Empfang zu nehmen.
Vom 1. Oktober d. J. ab hört die Verzinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf.
Der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons wird bei der Auszahlung vom Kapitale in Abzug gebracht.
Wegen der Verjährung der ausgeloosten Ren⸗ tenbriefe machen wir auf die Bestimmung des Gesetzes über die Errichtung von Rentenbanken vom 2. März 1850 §. 44 aufmerksam.
Berlin, den 19. Mai 1852.
Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Brandenburg.
““
[662] Bekanntmachung.
In der nach den Bestimmungen der §§. 39, 41 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 und unserer Bekanntmachung vom 4ten d. M. heute stattgefundenen öffentlichen Verloosung von Ren⸗ tenbriefen, sind folgende Apoints gezogen worden:
Littr. A. zu 1000 Thlr. Nr. 244. 321. 409
8 B. » 500 Thlr. Nr. 125. 134. 359.
C. » 100 Thlr. Nr. 32. 73. 236. 284.
288. 317. 326. 327.
848. 934. 973. 1113. hlr. Nr. 107. 145. 339. hlr. Nr. 259. 313. 375. 191. 6383666. Die Inhaber werden aufgefordert, gegen Qult
25 T 10 Th