1852 / 124 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

—y —ZZZZI“

11““ 8 1““ 6 *

5 Sgr., zufolge der nebst Hopothekenschein in der Regfstratir einzusehenden Taxe, soll am 30. Sep⸗ tember 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. 2138 Fräulein Antonie und Josephine Chmielewska oder deren Erben werden zu diesem Termine öffentlich vorgeladen. E othwendiger Verkauf. 1ö88), Nh haresganschis⸗Kommission I. v““ zu I 2 wedt, den 11. Mai 18522.. Das vni g dchenmainer Johann Heinrich Arendt zugehörige, am Viehmarkt hierselbst bele⸗ ene, im Hopothekenbuche hiesigen Orts Vol. II. Tr. 25 fol. 125 verzeichnete Grundstück nebst Pertinenzien, abgeschätzt auf 4604 Thlr. 12 Sgr. 3 Pf. zufolge der nebst neuestem Hypothekenschein

und dieFaffämngen in der Registratur einzusehen⸗

den Taxe, soll

am 3. Dezember 1852, Vormittags 8

II 1, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

[691] Nothwendiger Verkauf.

Königliche Kreisgerichts⸗Kommission zu Mitten⸗

walde, den 22. April 1852.

Die dem Ackerbürger Martin Ernst Ludwig Rabe, modo dessen Erben gehötige, vor dem Berliner Thore belegene, im Hypothekenbuche von Mittenwalde Vol. II. Folio 49 verzeichnete halbe Hufe Land mit dem Hütungsrechte, abgeschätzt auf 592 Thaler 22 Silbergroschen 6 Pfen⸗

nige, soll am 9. September 1852, Vor⸗

mittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein können in unserer Registratur eingesehen werden.

Alle unbekannte Realprätendenten werden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗ testens in diesem Termine zu melden.

bb1.“ 8¹] 9be Zu dem Nachlaß der am 13. März 1803 kin⸗ derlos und ohne letztwillige Disposition verstor⸗ benen Anna Maria von Gostkowska geb. von Grumbkow, einer Tochter des Christian von Grumbkow und der Constantia Agnesia von Blan⸗ kenburg, bestehend in den auf dem Rittergut Schimmerwitz c. hiesigen Kreises Rubrica III. Nr. 1 und 2 eingetragenen Kapitalien von 1975 Fl. und 125 Fl. polnisch, haben sich auf das ergangene Aufgebot nur Louise Karoline Christiane von Grumbkow, Anna Gottliebe v. Grumbkow, verehelichte v. Kaminska, 8 Friedrich Herrmann v. Grumbkow als Erben gemeldet. Da deren Alleinerbrech nicht erhellt, vielmehr noch andere zur Erbfolge gleich berechtigte Verwandte der Erblasserin be⸗ kannt sind, über deren Leben und Aufenthaltsort keine Nachricht vorhanden, so werden auf den Antrag des Nachlaß⸗Kurators folgende Personen: 1) Martin Ernst v. Grumbkow, geboren 1736;

2) Sophie v. Grumbkow, geboren den 28. Juli

4790

3) folgende Kinder der Rosine Sophie von

Grumbkow verehelichte Georg Friedrich von Grumbkow: a) Constantig Sophie von Grumbkosnv, geb. 1 den 5. Mai 1760, . b) Justine Barbara von Grumbkow, geb. 1 den 19. Oktober 1767, c) Dorothea Eleonore von Grumbkow, geb. den 13. November 1755, d) Charlotte Elisabeth von Grumbkow, geb. den 1. Februgr 1758,

2 8 8

e) Anna Rosine von Grumbkow, geb. den 88 23. April 1765, 4) von den Kindern des am 23. Dezember 1807 verstorbenen Friedrich Nikolaus Martin von Grumbkow: 118 Fheeni⸗ Friederike Louise von Grumbkow un Rosine Louise Salome von Grumbkow,

5) die Erben des am 22. März 1810 verstor⸗ bbenen Christian v. Grumbkow, resp. seines Sohnes, des Hauptmann Hans Christian v. Grumbkow, nämlich: 2z) der Kammerherr v. Fuchs anf Röcknitz, Ppb) die Ehegattin des Kammerherrn v. Hart⸗

mann geborne v. Fuchs, c) die Ehegattin des Kammerherrn v. Fei⸗ litsch, Amalie Natalie geb. v. Wölsker,

d) die Ehefrau des Kammerherrn v. Beust,

geborne v. Fuchs;

6) der Sohn des am 5. Augnst 1813 verstor⸗ benen Johann Jakob von Grumbkow, Na⸗ mens Georg Ernst von Grumbkow,

oder die unbekannten Erben derselben, hierdurch geladen, in dem auf den 12. November cr., Vormittags I

an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termin persönlich oder durch einen gehörig legitimirten Bevollmächtigten, wozu die hiesigen Rechts⸗ Anwalte von Böhn und Schweder in Vor⸗ schlag gebracht werden, zu erscheinen und ihr Erbrecht nachzuweisen.

„Den nicht Erscheinenden gegenüber werden diejenigen, welche sich melden oder bereits ge⸗ meldet haben, für die rechtmäßigen Erben ange⸗ nommen, und wird ihnen als solchen der Nachlaß zur freien Disposition verabfolgt werden. Lauenburg in Pommern, den 9. Januar 1852. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[527]

Der Maurergeselle Gottfried Neumann aus Groß⸗Peterwitz hiesigen Kreises befindet sich wegen vorsätzlicher Mißhandlung und Körperverletzung bei uns in Untersuchung. Da derselbe sich von seinem bisherigen Aufenthaltsorte Groß⸗Peterwitz entfernt hat, bis jetzt auch nicht hat aufgefunden werden können, so wird er hierdurch zu dem auf den 29. Juli c., Vormittags 10 Uhr, in dem hiesigen Gefangenenhause zur mündlichen Verhandlung anberaumten Termine mit der Auf⸗ forderung vorgeladen, die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder uns so zeitig anzuzeigen, daß sie noch bis zum Termine herbeigeschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens wird gegen den ꝛc. Neu⸗ mann in contumaciam verfahren werden. Neumarkt, den 10. April 1852.

Königl. Kreis⸗Gericht. I. Abtheilung.

8

Riederschlessch-Märtische

Zum meistbietenden Verkauf einer an der Bres⸗

lauerstraße belegenen, zur Niederschlesisch⸗Märki⸗

schen Eisenbahn gehörigen Baustelle von circa

50 Ruthen Flächeninhalt steht ein Licitations⸗

Termin auf

Sonnabend den 29sten d. M., Vormit⸗

tags 10 Uhr,

in unserem Geschäfts⸗Lokale auf dem hiesigen

Bahnhofe an.

Kaufliebhaber werden hierzu mit dem Bemerken

eingeladen, daß die Verkaufs⸗Bedingungen in

unserem Haupt⸗Büregu zur Einsicht ausliegen. Berlin, den 22. Mai 1852.

Königl. Verwaltung der Niederschlesisch⸗Märkischen

Eisenbahn.

Pubklifgnbdum

in Folge unserer Bekanntma 3ten d. M. und in Gemäßheit der h von

und 47 des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. War

1850 (Gesetz⸗Sammlung pro 1850, pag. 1419 heute vorschriftsmäßig erfolgten öffentllchen 2

loosung von pommerschen Rentenbriefen sind nach⸗

stehende Nummern gezogen worden:

Nr. 76 und 157. 2 Stück . 2000 Thlr.

Litt. B. à 500 Thlr. MNr. 9

Litt. C. à 100 Thlr. Nr. 99, 275, 509. 728, 761, 789

und 1259..7 Stück. 700 Thlr.

Litt. D. à 25 Thlr. Nr. 52, 89, 113

und 142 7100 Thlr.

1“* Thlr.

¹ 18 Stück 2820 Thlr.

Indem wir die vorstehenden Rentenbriefe hier⸗ durch kündigen, fordern wir die Inhaber dersel⸗ ben auf, den Nennwerth am 1. Oktober d. J. in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr bei der Rentenbank⸗Kasse, große Ritterstraße Nr. 1180b, gegen besondere Quittung wozu gedachte Kasse Quittungs⸗Blanquets unentgeltlich verabreichen wird und gegen Rücklieferung der ausgeloo⸗ sten Rentenbriefe baar in Empfang zu nehmen.

Mit dem 1. Oktober c. hört jede fernere Verzin⸗ sung auf.

Es müssen daher die dazu gehörigen Zins⸗ Coupons Series I. Nr. 5 bis 16 inkl., welche die Zinsen vom 1. Oktober 1852 bis ult. Sep⸗ tember 1858 umfassen, zugleich mit abgeliefert werden, wisrigenfalls der Betrag für die fehlen⸗ den Zins⸗Coupons nach §. 45 1. j. vom Kapi⸗ tale zurückbehalten werden muß. 8

Stettin, den 22. Mai 1852,.

7 Direction ank für die Provinz Pommern.

der Rentenb

[690] Einladung zu der am 18. Juni d. J. anstehenden General⸗Versammlung der Actionaire der vereinigten Hamburg⸗Magdeburger Dampfschifffahrts⸗Compagnie. Die Herren Stamm⸗ und Prioritäts⸗Actionaire der vereinigten Hamburg⸗Magdeburger Dampf⸗ schifffahrts⸗Compagnie werden hierdurch zur dies⸗ jährigen ordentlichen General⸗Versammlung auf den 18. Juni d. J., Nachmittags 3 Uhr, im hiesigen Börsenhause ergebenst eingeladen. Die Einlaßkarten dazu können an den letzten 3 Tagen vorher, also vom 15. bis 17. Juni d. J., nebst den Stimmzetteln und dem Haupt⸗Verwaltungs⸗ Bericht, mit angehängtem Rechnungs⸗Abschluß auf dem Comtoir der Gesellschaft, Holzhof Nr. 8, gegen die statutmäßige Legitimation in Empfang genommen werden. Gegenstände der Verhandlung werden sein: 1) der Vortrag des vom Direktor erstatteten Haupt⸗Verwaltungs⸗Berichts und des Be⸗ richts des Verwaltungs⸗Rathes darüber; 2) die Wahl der Mitglieder des Verwaltungs⸗ „Naths und deren Ersatzmänner; 3) eine Berathung über die Mittel zur ferneren Abbürdung der Prioritäts⸗Actien. 61 Magdeburg, den 27. Mai 1852. Der Verwaltungs⸗Rath der vereinigten Hamburg⸗ Magdeburger Dampfschifffahrts⸗Compagnie. Justizrath Silberschlag, Vorsitzender.

Heute den 26. Mai 1852 sind ausgegeben worden: .X““

11“

Achtundsechzigste Sitzung der I. Kammer .. ... .. .. . . ..*..*=⸗

Fünfundsiebzigste C*“ 4

vSDdoctal 365 ¾ Bogen des I., II., III. und IV. Abonnements.

Redaction und Rendantur: Schwieger. 7 v

I11“

3 Stück 1500 Thlr.

27 i

——— en

mit Geiblatt (Preuß. Adler⸗Zeitung .

6 An de⸗ ganzen Mosnarchie: 1E91 192 M 1 iAr. 128 Ses isEAh :ꝛgim it

bonnement beträgt: 72v 90 2 in allen Theilen der Monarchie ohne 12;5 h.

wu

B1“ mn *

v“

Preu

1“ 111“ 8 1“ 1“

Aue pest⸗Anstalten des In⸗ und er Aauslandes nehmen Sestellung auf 2 den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger

an, für Zerlin die

8 ö“ Expeditionen: . . 88 Leipziger⸗Straße Nr. 14.

Berlin, Freitag den 28. Mai

8 8 1

vmüNe

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den

Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von Warendorf über Versmold und

Borgholzhausen bis zur hannoverschen Gränze in der Richtung auf Melle genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der für die Chaussee erforderlichen Grundstücke, so wie das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗ Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen gelten⸗ den Bestimmungen auf die gedachte Straße Anwendung finden sollen. Zugleich will Ich den betheillgten Gemeinden das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarife verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf diese Straße zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗-Sammlung zur öͤffentlichen Kenntniß zu bringen. Potsdam, den 3. Mai 1852.

Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Bodelschwingh.

An 8 den Minsster für Handel, Gewerbe ten Finanz⸗Minister.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kaiserlich russischen Militair⸗-Gouverneur von Kalisch, General⸗Major Fürsten Alexander Galitzin IV., den Rothen

Adler⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem Regierungs⸗Rath Klewitz zu Erfurt und dem Konservator der Handschriften an der

Königlichen Bibliothek zu Brüssel, Marchall, den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse; dem Staatsanwalte Johann Karl Lud⸗ wig Schreiber zu Bielefeld den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Unterarzt Krause des 19. Infanterie⸗Regi⸗ ments das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen;

Den vormaligen Gesandten am Kaiserlich österreichischen Hofe⸗ Geheimen Legationsrath Grafen Albrecht von Bernstorff, zum Wirklichen Geheimen Rath mit dem Prädikate „Excellenz“ zu

Dem bei Allerhöchstdero Gesandischaft im Haag angestellten Legations⸗Secretair Freiherrn von Canitz den Charakter als Legations⸗Rath beizulegen;

Den Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor Ludwig Albert Dihm zum Königlichen Eisenbahn⸗Direktor mit dem Range eines Rathes vierter Klasse;

Den Rechts⸗Anwalt und Notar Weinert zu Lauban zum

Justizrath, den Kreisgerichts⸗Secretair und Deposital⸗Rendanten

Hettwer zu Liegnitz, so wie den Kreisgerichts⸗Secretair und In⸗ grossator Sigismund zu Glogau zu Kanzlei⸗Räthen zu ernen⸗

nen; und

Gemäß den von dem Gemeinderathe in Brieg getroffenen Wahlen den vormaligen Bürgermeister Krüger als Bürgermeister und den Stadt⸗Syndikus Trost als Beigeordneten der Stadt Brieg für eine beziehungsweise zwölf⸗ und sechsjährige Amtsdauer

2 A S 2

abgereist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffeutlich Arbeiten. Bescheid vom 19. Mai 1852 betreffend das Schul denmachen der Postbeamten. Inb neuerer Zeit sind Postbeamte mehrfach wegen Schulden

belangt worden, deren Berichtigung von den Gläubigern auf güt⸗

lichem Wege nicht hat erreicht werden können. Mehrere solcher Fälle lassen leider voraussetzen, daß Postbeamte sich Schulden auf⸗ gebürdet haben, welche bei sparsamer, ihrem Einkommen und ihren sonstigen Verhältnissen anpassender Lebensweise zu vermeiden gewe⸗ sen wären, und daß die Verwarnung, welche den Postbeamten mit⸗ telst der Cirkular-Verfügung vom 3. Juni 1841 in Bezug auf das Schuldenmachen ertheilt worden ist, nicht die gebührende Beachtung gefunden habe.

Beamte, welche sich durch leichtsinnige und verschwenderische Lebensweise in Schulden stürzen, können auf Achtung, Ansehen und Vertrauen weder bei ihren vorgesetzten Dienstbehörden, noch bei dem Publikum, Anspruch machen. Dieser Gesichtspunkt bedarf bei der Postverwaltung um so mehr der Beachtung, als das Publikum sich ver Postanstalten nur dann mit Vertrauen bevdienen kann, wenn die Beamten sich durch eine ehrenhafte Haltung, durch eine ihren Verhältnissen entsprechende Lebensweise und durch Zuverlässigkeit in

Erfüllung gemachter Zusagen Achtung und Glaubwürdigkeit fest

begründen.

Indem ich die Aufmerksamkeit der Herren Vorsteher der Kö⸗ niglichen Ober⸗Post⸗Directionen hierauf lenke, empfehle ich Densel⸗ ben dringend, auch in dieser Beziehung auf die Ihnen untergebenen Beamten und Unterbeamten ein sorgsames Auge zu haben, etwaige Schulden⸗Verhältnisse derselben in jedem einzelnen Falle genau fest stellen zu lassen und möglichst die sofortige Berichtigung der Schul den zu veranlassen, wo dies aber nicht geschehen kann, zur Tilgung derselben einen, den Umständen entsprechenden, bestimmten Termin festzusetzen. Ein solcher Beamte oder Unterbeamte wird daher zur pflichtmäßigen vollständigen Darlegung seiner Schulden auf⸗ zufordern sein, um seine Lage genügend übersehen zu können. Wir demnächst der von der Ober⸗Post⸗Direction vorgezeichnete Termin

der Rückzahlung nicht eingehalten, oder ergiebt sich, daß Beamt oder Unterbeamte auf leichtsinnige Weise sich mit unverhältnißmäßi

gen Schulden belastet haben und solche nicht zu berichtigen vermö gen, oder, daß sogar alten Schulden in Folge von Leichtsinn neue Schulden hinzugetreten sind, so bedarf es der ernstlichen Prüfung, ob das Interesse und Ansehen des Dienstes, so wie die Rücksich auf das Vertrauen, welches die Post⸗Anstalten bei dem Publikurn genießen sollen, nicht erfordern, sich des betreffenden Beamten oder Unterbeamten im Wege der Entlassung rechtzeitig und gänzlich z entledigen. 8

Die Herren Ober⸗Post⸗Direktoren haben demgemäß, zur rich⸗ tigen Zeit, die geeigneten Maßnahmen und Einleitungen zu treffen.

Auch vor der Annahme von Postbeamten oder Postunterbeam⸗ ten ist nach etwaigen Schulden⸗Verhältnissen derselben sorgfältig zu forschen. Sspolchen Personen, welche verschuldet sind und die Schulden nicht sofort, ohne neue einzugehen, berichtigen, muß die Aufnahme in den Postdienst unbedingt versagt werden. In Absicht auf die Anwärter zu Post⸗Unterbeamtenstellen verweise ich noch besonders auf die diesfällige Cirkular⸗Verfügung vom 27. Juli 1844 ad 5 und hinsichtlich der Post⸗Expedienten⸗Anwärter auf die Bestimmung im §. 8 ad 4 des Reglements über die Annahme von Post⸗Expe dienten vom 29. November 1849. 1

Ich darf mich versichert halten, daß die Herren Vorsteher der

Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen diesem Gegenstande eine unaus⸗

V

gesetzte Aufmerksamkeit zuwenden und es auch an der geeigneten

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.