1852 / 129 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[7252 Nothwendiger Verkauf. Das dem Gutsbesitzer Meklenburg gehörige, zu Zermützel gelegene, Vol. V. pag. 481 des Hypothekenbuchs des Kammergerichts verzeichnete, jetzt in das Hypothekenbuch des unterzeichneten Gerichts, Vol. XI. Fol. 460 No. 5 übertragene, auf 10,989 Thlr. 2 Sgr. 11 Pf. abgeschätzte Landgut soll Dezember cr., Vorm. 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich meistbietend

F werden. 1 Hypothekenschein können in der Re⸗

gistratur eingesehen werden. ]

Neu⸗Ruppin, den 23. Mai 1852.

Königl. Kreisgericht. Abtheilung . Nothwendiger Verkaf.

Königl. Kreisgericht Langensalza, ““ Abtheilung I., dsSdden 21. November 1851. Die dem Kraushar zugehörige, in der Nähe der Stadt Langensalza sub Nr. 930 belegene Salpeter⸗ nd Ziegelhütte nebst Zubehör, zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzu⸗ sehenden Taxe, abgeschätzt auf 6148 Thlr. 13 Sgr., soll in dem auf den 14. Juli 1852, von Vormittags 11 Uhr bis Abends 6 Uhr, ngesetzten Termine an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

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Ziegelbrenner Heinrich Benjamin

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[402] Nothwendiger Verkanf. Das in der Regierungs⸗Straße sub Nr. 13 hierselbst belegene, Vol. I. Nr. 227 des Hypo⸗ thekenbuchs verzeichnete, dem Schankwirth Ernst Heinrich Ferdinand Günther gehörige Wohnhaus nebst Zubehör, abgeschätzt auf 410,037 Rthlr., soll in dem

am 2. November 1852, Vorm. 11 Uhr, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Moers an ordent⸗ licher Gerichtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, anberaumten Termine öffentlich an den Meist⸗ bietenden verkauft werden.

Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit⸗Registratur eingesehen werden.

Frankfurt a. O., den 24. März 1852h.

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

[15622 Nothwendiger Verkauf. SE- Königl. Kreisgericht zu Krossen, I. Abtheilung. Das in Krossen belegene, der verehelichten Manrermeister Rüdiger gehörige, im Hypotheken⸗ buche Vol. IJ. Fol. 125 No. 126 verzeichnete Weinbergs⸗Grundstück, der Silberberg genannt, abgeschätzt auf 7667 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden Taye, soll am 27. November d. J., Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werde Krossen, den 22. April 1852„ .

6] Rothwendiger Verkauf.

Das im Inowraclawer Kreise gelegene Rit⸗ tergut Niemojewko Nr. 178, abgeschätzt auf 32,934 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Re⸗ gistratur einzusehenden Taxe, soll

am 7,. Juli 1852,

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Vormittags um 11 Uhr, an ordenklicher Gerichts⸗

stelle subhastirt werden.

Allle unbekannten Realprätendenten werden quf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗

stens in diesem Termine zu melden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Be⸗ sitzer, und zwar:

1) die Wittwe Wilhelmine Lawrenz, geborene

Sowalli;

2) die Erben des Gutsbesitzers Johann Lawrenz, so wie die dem Aufenthalte nach unbekannten Realgläubiger:

1) die Francisca, geborene Kownacka, und Jo⸗

hann Nepomucen von Plawinskischen Ehe⸗ 1 leute; 2) die Gustav Symphorian und Marianna,

eborene Kownacka von Plawinslischen Ehe⸗

werden hierdurch öffentlich vorgeladen. Inowraclaw, den 9. November 1851. Königl. Kreis⸗Gericht. I. Abtheilung.

1 8 —₰ * Soprzedaz Konieczn?

powiecie Inowrocfawskim polozone dobra szlacheckie Niemojewko pod Nrem. 178, oszacowane na 32,934 tal. 27 sgr. 6 fen. wedie taxy mogacéj byé przejrzanéj wraz z wykazem hypothecznym i warunkami w Registraturze, ma byé 1 da [4A g5 Lipeca 1852., Przed poludniem o godinie 11téj, w miejscu zwyktem posiedzen sadowem sprzedane. Wszyscy niewiadomi pretendenci realni wzywaja sig, azeby sig pod uniknieniem pre-

kluzyi zztosili najpözniéj w terminie oznaczonym.

Niewiadomi z pobytu posiadacze, mianowicie:

) Wdowa Wilhelmina Lawrenz, urodzona Sowalli;

2) sukcessorowie dziedzica dobr Jana Lawrenz, niemnij z miejsca pobytu niewiadomi wierzyciele realni:

1) Franciszka, urodzona Kownacka i Jan

Nepomucen mallonkowie Plawinscy;

2) Gustav Symforian i Maryanna, 2 dorau Kownacka malzonkowie Plawinscy,

zapozywajz sie niniejszém publicznie. Inowractaw, dnia 9. Listopada 1851. Krölewski sad powiatowy. Wydziat I.

[714] Nothwendiger Verkauf.

Das Rittergut Zalesie im Kreise Schwetz, zu⸗ folge der nebst Hypothekenschein in der Registra⸗ zur einzusehenden Taxe, landschaftlich auf 9388

den 23. Dezemberc., Morgens 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Schwetz, den 15. Mai 1852. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[1722]

Am 24. März 1851 ist hierselbst der Dr. der Medizin Carl Friedrich Benjamin Stisser, gebo⸗ ren zu Garz im Dezember 1770, ohne Hinter⸗ lassung bekannter Erben verstorben. Er war ein Sohn des zu Garz am 1. April 1799 verstor⸗ benen Bürgermeisters und Stadtrichters Carl Huldreich Stisser und dessen am 15. Dezember 1770 verstorbenen Ehefrau Johanne Charlotte Juliane geb. Lorbeer, und ein Enkel mütterlicher Seits des Apothekers Benjamin Lorbeer und dessen Ehefrau geb. Grundmann zu Prenzlau, und väterlicher Seits des im Jahre 1739 zu Stettin verstorbenen Kriegs⸗ und Domainenraths

riedrich Ulrich Stisser und dessen Ehefrau Wil⸗

elmine Rosine Katsch.

Es werden hiermit Alle, welche an seinen etwa 410,000 Rihlr. betragenden Nachlaß als Erben oder Erbnehmer Ansprüche zu haben ver⸗

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meinen, hiermit aufgefordert, sich binnen 9 Mo⸗ naten, spätestens in dem auf den 10. April 1853, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kreisrichter Hartmann hier an Gerichts⸗ stelle angesetzten Termine, schriftlich oder persön⸗ lich zu melden, widrigenfalls der Nachlaß den sich meldenden und legitimirenden Erben aus⸗ geantwortet, event. aber dem Fiskus als herren⸗ loses Gut überwiesen und die Präklusion der nicht angemeldeten Erben erfolgen wird.

Zu Sachwaltern werden die hiesigen Rechts⸗ Anwälte, Justizrath Gottschalck, Rechts⸗Anwälte

Ruhnecke, Burchardt, Pescatore vorgeschlagen.

Landsberg a. d. W., den 14. Mai 1852. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.

———

[4011 Oeffentliche Vorladung. Der Weber Karl Dierig in Lampersdorf hat wider seine Ehefrau, Elisabeth, geborene Wolf, wegen böslicher Verlassung auf Trennung der Ehe geklagt. Zur Beantwortung der Klage haben wir einen Termin auf den 16. Juli eee ges⸗ um 18 ¹ r,

in unserem Geschäftslokal am Schloßplatz hier⸗ selbst vor dem Kreisrichter Bernstein angesetzt, zu welchem die Verklagte unter der Warnung hierdurch vorgeladen wird, daß, wenn sie sich we⸗ der vor noch in dem Termine meldet, die bös⸗

liche Verlassung für zugestanden erachtet und au Trennung der Ehe erkannt werden wird. Frankenstein, den 11. März 1852. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.

[713] Bekanntmachung. Der Kaufmann Friedrich Wilhelm Krause zu Berlin behauptet, einen von ihm mit der Unter⸗ schrift „Fr. Wilh. Krause et Co.“ auf den Gast⸗ hofsbesitzer Louis Dürre zu Köslin gezogenen auf eigene Ordre lautenden, 6 Monate nach dato fälligen, von dem Bezogenen am 10. September 1851 acceptirten, mit einem Inkasso⸗Judossement auf den Justizrath Naumann zu Köslin verse⸗ henen Primawechsel vom 10. September 1851 über 160 Thlr. verloren zu haben.

Der unbekannte Inhaber dieses Wechsels wird hierdurch aufgefordert, denselben binnen 6 Mo⸗ naten, spätestens aber in dem am 11. Dezember cr., Mittags 12 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Möllhausen hierzu anberaumten Termine dem unterzeichneten Ge⸗ richte vorzulegen, widrigenfalls der Wechsel für unkräftig erklärt werden wird.

Köslin, den 25. Mai 1852.

Königl. Kreisgericht. I. (Civil-) Abtheilung.

[146] Bekanntmachung. * unbekannte Inhaber nachstehenden Wech⸗

* Dresden, den 9. September 1851. Für Rthir 107 15 Sgr. Ultimo Dezember 1851 zahlen Sie für diesen Prima-Wechsel an die Ordre Eigene die Summa von Einhundert und sieben Tha⸗ ler fünfzehn Silbergroschen den Werth in mir selbst und stellen es auf Rechnung laut „Bericht.

Koenenkam

gez. Leopold Goede. Herr J. Koenenkamp C1“ in Danzig.

angenommen J

No. 3262. Für mich an die Ordre des Herrn F. Emil Holberg, Werth in Rechnung. Dresden, 14. Dezember 1851. 8 gez. Leopold Goede. wird aufgefordert, denselben spätestens in dem am 17. August c. 11 Uhr vor Herrn Secretair Siewert in unserm Gexichts⸗ hause Zimmer Nr. III. angesetzten Termin uns vorzulegen, widrigenfalls der Wechsel für kraftlos erklärt werden wird. Danzig, den 26. Januar 1852 .-. 8 Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗ Kollegium. von Groddeck.

[690] ECin umng zu der am 18. Juni d. J. anstehenden General⸗Versammlung der Actionaire der vereinigten Hamburg⸗Magdeburger Dampfschifffahrts⸗Compagnie. Die Herren Stamm⸗ und Prioritäts⸗Actionaire der vereinigten Hamburg⸗Magdeburger Dampf⸗ schifffahrts⸗Compagnie werden hierdurch zur dies⸗ jährigen ordentlichen General⸗Versammlung auf den 18. Juni d. J., Nachmittags 3 Uhr, im hiesigen Börsenhause ergebenst eingeladen. Die Einlaßkarten dazu können an den letzten 3 Tagen vorher, also vom 15. bis 17. Juni d. J., nebst den Stimmzetteln und dem Haupt⸗Verwaltungs⸗ Bericht, mit angehängtem Rechnungs⸗Abschluß auf dem Comtoir der Gesellschaft, Holzhof Nr. 8,

gegen die statutmäßige Legitimation in Empfang

genommen werden. Gegenstände der Verhandlung werden sein:

1) der Vortrag des vom Direktor erstatteten Haupt⸗Verwaltungs⸗Berichts und des Be⸗ richts des Verwaltungs⸗Rathes darüber;

2) die Wahl der Mitglieder des Verwaltungs⸗ Raths und deren Ersatzmänner;

3) eine Berathung über die Mittel zur fernerer Abbürdung der Prioritäts⸗Actien.

Magdeburg, den 27. Mai 1852.

Der Verwaltungs⸗Rath der vereinigten Hamburg⸗ Magdeburger Dampfschifffahrts⸗Compagnie. —. JZustizrath Silberschlag,

Vorsitzender.

[726]2 Steckbriefs⸗Erledigung,. Unser heutiger Steckbrief ist durch die so eben erfolgte Ergreifung des ꝛc. Fritsche erledigt. Deßau, den 31. Mai 1852. Herzogliche Kreis⸗Direction.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdrucker

8 N.

nomie⸗Rath Dr. Franz Betzhold den Rothen Adler⸗Orden vier⸗

mit öffentlichem Siegel verschlossen und mit dem Rubrum:

8 E 1 1

s Abonnement beträgt:

gas 20 Sgr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne

Preis-Erhöhung. Mit Geiblatt (Preuß. Adler⸗Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., .

in der ganzen Monarchie: Ge“ 1 Kthlr. 17 Sgr.

Alle Pest-Anstalten des In⸗ und

88 9 Fr Auslandes nehmen SBestellun 1 sch G 1 mrn Königl. Preuß. an, für Berlin die

Expeditionen:

‚aauer⸗Stpaße r. 54. und : Ini 8 .he.tkaze Kr. 14

Harünsanneen

.. 116““ E“

Berlin, Freita

g den 4. Juni 1 1852.

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Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den

Bau einer Chaussee von Groß⸗Strehlitz nach Himmlowitz durch den

Grafen Renard genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß auf dieser Straße das Expropriationsrecht für die zur Chaussee er⸗ forderlichen Grundstücke und das Recht zur Entnahme der Chaussee⸗ Neubau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen geltenden Bestimmungen Anwendung finden sollen. Zugleich verleihe Ich dem Grafen Renard das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf dieser Chaussee nach dem für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chaussäegeld⸗Tarife. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 ange⸗ hängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen für die in Rede stehende Straße Gültigkeit haben. Der gegenwärtige 29. ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Charlottenburg, den 24. März 1852. b1“

vyon der Heydt. von Bodelschwingh. An

den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

und den Finanz⸗Minister.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Großherzoglich mecklenburg⸗strelitzschen Forst⸗ und Oeko⸗

ter Klasse zu verleihen.

Miuisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

* Der Eisenbahn⸗Baumeister Plange ist zum Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Betriebs⸗Inspektor ernannt.

Dem Mechaniker Theodor Wiede zu Chemnitz ist unter dem 29. Mai 1852 ein Patent auf eine Feinspinn⸗Maschine für wollenes Streichgarn in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung und ohne Jemand in der Benutzung be⸗ kannter Theile zu beschränken, auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Verfügung vom 22. Mai 1852 betreffend die Por⸗ tofreiheit auf die Korrespondenz⸗ und Akten⸗Sen⸗ dungen in Angelegenheiten des Verbandes zur Regulirung der schwarzen Elster.

Nach §. 9 des Gesetzes vom 7. April c. (Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger Nr. 93, Seite 522) ist dem Verbande zur Regu⸗ lrung der schwarzen Elster für alle Verhandlungen in Angelegen⸗ heiten des Verbandes für die Dauer der ersten, von Königlichen Beamten zu leitenden Ausführung der Meliorations⸗Anlagen bis u deren Uebergabe in die eigene Verwaltung des Verbandes die Portofreiheit bewilligt worden. Die Post⸗Anstalten werden hiervon

it der Aufgabe in Kenntniß gesetzt, die Korrespondenz⸗ und Akten⸗ Sendungen in Angelegenheiten des Verbandes, insofern dieselben

„die Regulirung der schwarzen Elster betreffend“ bezeichnet werden, bis auf Weiteres portofrei zu befördern. Berlin, den 22. Mai 1852. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

Ministerium für die landwirthschaftlichen Ange⸗

V legenheiten. 898 Bescheid vom 17. Mai 1852 betreffend die Ablösung 8 von Krug⸗Verlagsrechten.

Der Königlichen General⸗Kommission wird auf den Bericht

vom 5. April d. J., die Vorstellung des Justizraths N., als General⸗Bevollmächtigten der Frau Herzogin von N., wegen der Renten⸗Ablösungen in der Herrschaft N. betreffend,

bei Rücksendung der Anlagen Folgendes eröffnet:

Das Ministerium tritt der Ansicht der Königlichen General⸗ Kommission dahin bei, daß, wenn vor Verkündung des Ablösungs⸗ Gesetzes vom 2. März 1850 Krug⸗Verlagsrechte aufgehoben und dafür feste Geld⸗Abgaben von den Parteien rechtsverbindlich fest gestellt sind, welche als Reallasten auf Grundstücken haften, die Ablösung der letzteren nach dem VII. und X. Titel des gedachten Gesetzes zu bewirken ist, und es auf den Ursprung der Geld⸗ Abgabe, welche die Entschädigung des Krug⸗Verlagsrechts darstellt, nicht weiter ankommt. Die Königliche General⸗Kommission mag daher danach verfahren und den Justiz⸗Rath N. in diesem Sinne auf seine Vorstellung vom 29. November v. J. bescheiden.

Was dagegen solche Geldrenten betrifft, welche erst nach der V Emanation des Ablösungs⸗Gesetzes vom 2. März 1850 für die Ab⸗ lösung von Krug⸗Verlagsrechten festgestellt sind und werden, so ist die Ansicht derjenigen Mitglieder des Kollegiums der Königlichen General⸗Kommission zu billigen, welche solche Renten zur Ueber⸗ nahme auf die Rentenbanken für nicht geeignet halten. Es ist nämlich nicht zu verkennen, daß durch das zweite Alinea des §. 58 des gedachten Gesetzes die nach der Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Ja⸗ nuar 1845 abzulösenden Rechte und die dafür ferner zu stipuliren⸗ den Renten den übrigen Bestimmungen der Gesetze vom 2, März 1850 haben entzogen werden sollen, und daß mithin auch der Titel X. des Ablösungs⸗Gesetzes und namentlich der §. 64 auf solche Ren⸗ ten keine Anwendung finden. Verlin, ven . Mai 4852 Ministerium für landwirthschaftlich 8 In Veriretung: Kette.

An die Königliche General⸗Kommission zu

Ober⸗Rechnungs⸗Kammer.

Am 1. Juni d. J. sind ausgeschieden: der Geheime Rechnungs⸗ Revisor, Geheime Rechnungs⸗Rath Kellner mit Pension, und der Geheime revidirende Kalkulator Rohr, behufs seines Ueberganges zu dem Königlichen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten.

Angekommen; Der General⸗Major und Commandeur der 1sten Infanterie⸗Brigade, von Döring, von Königsberg in Pr.

Abgereist: Se. Excellenz der Herzoglich anhalt⸗coͤthensche Staats⸗Minister von Goßler, nach Cothen.

„Berlin, 3. Juni. Seine Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Landrath des Kreises Lippstadt, Freiherrn von Schade, die Erlaubniß zur Anlegung der von Sr. Durch⸗ laucht dem Fürsten zur Lippe ihm verliehenen Verdienst⸗Medaille zu ertheilen;

Dem Premier⸗Lieutenant von Sydow des 31. Infanterie⸗ Regiments, in Anerkennung seiner Leistungen im Gebiete der Geo⸗ graphie, die große goldene Medaille für Wissenschaft zu verleihen.

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