— ———
1“““
9
IIöu“ v“ Z1ö“ 11 Wöö— 5 treffenden Actien⸗Gesellschaft der Bau der Bahn, so wie nach e endetem Bau die Verwaltung und der Betrieb des Unternehmen unter den noch festzustellenden, Meiner Genehmigung unterliegenden
g. ir immer zu überlassen ist. Zugleich Bedingungen dem Staate für über die Eisenbahn⸗Unter⸗
SeIren November 1838 (Gesetz⸗Sammlung für 1838 Seite 505) ergangenen allgemeinen Vorschriften, namentlich diejeni⸗
ü t ropriation, so wie die Verordnung vom 21. De⸗ gen bs. ge i bei dem Bau von Eisenbahnen beschäftigten Hand⸗ zrbeites betreffend (Gesetz⸗Sammlung für 1847 Seite 21), auf das
Unternehmen Anwendung sinden sollen
2
Sanssouci, den 3. Juni 1852.
Auf den Bericht vom 9. Mai d. J. genehmige Ich, daß der in Berlin vor dem Brandenburger Thore am Exerzierplatze belege⸗ nen, bisher gemeinhin „Segerhof“ genannten Straße, dieser Name definitiv beigelegt werde. Sie haben hiernach das Weitere zu ver⸗ anlassen.
Ppotsdam, den 15. Mai 1852.
8
von der Heydt.
Allergnädigst geruht:
Dem Bau⸗Inspektor Schönner zu Barby den Charakter
8 X“
Der Königliche Hof legt heute die Trauer auf drei Se. Hoheit den Herzog Eduard von Sachsen⸗Alten⸗ burg an.
Berlin, den 7. Juni 1852.
Se. Königliche Hoheit d. sind nach Ems abgereist.
11““
11121“ Ministerium für Handel, — Akrbeiten.
8
Das dem Maschinenbauer Karl Ziegler zu Frankfurt a. O. unterm 20. März 1851 ertheilte Patent
käaunf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Waalzenpresse für breiartige 116A6“*
11““
Herehan ug. Hühhn 3. Juni 1852 — betreffend die Auf⸗ forderung wegen Angabe der in Folge des Zeitungs⸗ Stempel⸗Gesetzes eintretenden Veränderungen in den Abonnementspreisen der Zeitungen und die Bestellung
Das Zeitungsstempel⸗Gesetz wird in diesen Tagen erscheinen.
auf dieselben.
Zeitungen aufzufordern, die Preise ihrer Blätter, und zwar
1) den Verkaufspreis,
2) den Stempelbetrag nach den gesetzlichen Bestimmungen
3) den ganzen Betrag 8 8 anzugeben. I
Die Verzeichnisse dieser Preise sind unverzüglich an das Zei⸗ tungs⸗Comtoir einzureichen, bei dem sie unfehlbar zwischen dem 15 ⁄en und 17ten d. M. eingehen müssen.
Bestellungen sowohl auf inländische als auf ausländische Zei⸗
tungen ꝛc., deren Preise durch das neue Gesetz geändert werden,
sind vorläufig nur unter der Bedingung anzunehmen, daß die Abon⸗ nenten sich verpflichten, den Mehrbetrag des Abonnements⸗Preises nachzuzahlen. G
Das Erscheinen des neuen Preis⸗Courants wird in der Art beschleunigt werden, daß die neuen Abonnements⸗Preise noch vor Eintritt des neuen Abonnements⸗Termins zur Kenntniß der Post⸗ Anstalten gelangen.
Verlin, den 5. Juni 182 X“
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 8
Verfügung vom 22. Mai 1852 — betreffend die An⸗ wendung der Bestimmungen des deutsch⸗österreichi⸗ schen Post⸗Vereins⸗Vertrages auf die Korrespondenz
zollernschen Landen. 8 6 g ie Post⸗Anstalten werden davon in Kenntniß gesetzt, daß
ö 2 ei ür 9 Das Postwesen in österreichischen⸗Post⸗Vereine angehören werden. as Poß 11 gedachten Lanven bleibt dabei vorerst noch der Fürstlich Thurn
Uebernahme der unmittelbaren Verwaltung desselben eine Vereinba⸗ rung getroffen sein wird, kommen alle Bestimmungen des Vereins⸗ Vertrages von dem obigen Termine ab auf die Korrespondenz und die Fahrpost⸗Sendungen nach und aus den hohenzollernschen Lan⸗ den in Anwendung. 1
Das Vereins⸗Porto für die aus Preußen ꝛc. unfrankirt nach Hohenzollern abgehende Korrespondenz wird in Rheinischer Währung zugerechnet.
Säͤtzen zur Berechnung, wie für die Sendungen nach und aus Württemberg. Es ist jedoch das württembergische Transit⸗Porto für dungen nach und aus Preußen: “ 8 a) östlich der Weser auf 9 Meilen, 4 b) westlich der Weser auf 11 Meilen, und ferner das Porto für Hohenzollern nach dem ersten Progres⸗ sions⸗Satze zu berechnen. Die gedachten Transitlinien für Württemberg von 9 und 11 Meilen kommen auch bei der Briefpost in Betracht. Portofrei werden auf den Fürstlich Thurn und Taisschen Posten in den hohenzollernschen Landen befördert:
des Königs und der Mitglieder Allerhöchstderen Familie, wo⸗ gegen Eingaben von Personen in Privat⸗Angelegenheiten zu frankiren sind;
b) die Korrespondenz und die Fahrpost⸗Sendungen der König⸗ lichen Regierung und deren Unter⸗Behörden in Hohenzollern,
st er ' 0 sch 8 n 2 8 8 1““ “ 8
so wie der Gerichts⸗Behörden daselbst in herrschaftlichen
“
Die Post⸗Anstalten haben daher sofort die Verleger der inländischen
und die Fahrpost⸗Sendungen nach und aus den hohen⸗ Adenau, im Regierungs
vom 1. Juni d. J. ab die hohenzollernschen Lande dem deutsch⸗-
und Taxisschen Post⸗Behörde überlassen. Bis dahin, daß wegen
Das Porto für die Fahrpost⸗Sendungen kommt nach denselben
Sen⸗
a) die Korrespondenz und die Fahrpost⸗Sendungen Sr. Majestät
G 1
Dienst⸗ oder Regierungs⸗Angelegenheiten, wogegen alle Pri
vat⸗ oder Parteisachen der Portozahlung unterliegen.
Berlin, den 22. Mai 1852
8 111XX“ 1u1“ c“
Das 20ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgege⸗ wird, enthält unter
Nr. 3571. Das Gesetz, wegen Crhebung einer Stempelsteuer von politischen und Anzeigeblättern. Vom 2. Juni 1852; und unter
b 3572. Den Allerhöchsten Erlaß vom 3. Juni 1852, betreffend die Anlage einer Eisenbahn von Dortmund über Hoerde, . tüche I im Anschlusse an die Ber⸗ gisch⸗-Märkische, die Köln⸗Mindener und Westphält .““ estphälische
Justiz⸗Ministerium.
Dem Rechtsanwalt und Notarius von Stölting zu Frede⸗
burg, im Kreisgerichts⸗Bezirk Olpe, ist gestattet worden, seinen
kaehüfts nach Birstein, in demselben Kre sgerichts-Bezirk, zu ver⸗ egen.
Dem Landrathe Fonck ist das Landraths⸗Amt des „Bezirk Koblenz, übertragen worden.
In Gemäßheit des Publikandums des Herrn Chefs der Bank vom 22sten v. M. bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Bank⸗Kommandite in Bromberg am 14ten d. M. ihre Wirk⸗ samkeit beginnen und auch die bisher von der Königlichen Regie⸗ 1ng0⸗ “ daselbst besorgten Bank⸗Geschäfte überneh⸗
en wird.
Die von der Bank⸗Kommandite zu betreibenden Geschäfte be⸗
1) Diskontirung von Wechseln auf Bromberg und Ankauf von
Wechseln auf Berlin und andere inländische Plätze, an welchen
sich Filial⸗ Anstalten der preußischen Bank befinden, so wie
von ausländischen Wechseln, welche an der berliner Böͤrse einen Cours haben;
2) Ertheilung von Darlehnen gegen Unterpfand von edlen Me⸗ tallen, inländischen Staats⸗, Kommunal⸗, ständischen und anderen öffentlichen, auf jeden Inhaber lautenden Papieren und dem Verderben nicht ausgesetzten, leicht verkäuflichen Landes⸗Produkten und Waaren;
3) Ausstellung von Anweisungen auf die Haupt⸗Bank und deren 1 Filial⸗ Anstalten in den Provinzen, so wie Einlösung der Anweisungen dieser Anstalten auf die Bank⸗Kommandite;
4) Besorgung des An⸗ und Verkaufs von öffentlichen Papieren Rechnung öffentlicher Behörden und Anstalten;
5) Annahme von Wechseln und sonstigen zahlbaren Effekten zur Einziehung;
) Annahme der zur zinsbaren und unzinsbaren Belegung bei
d 9 1 dem Bank⸗Comtoir zu Posen bestimmten Gelder von Be⸗
hörden, Anstalten und Privatpersonen, worüber die Anträge auf Ausfertigung der Bank⸗Obligationen aber seitens der B direkt an das genannte Bank⸗Comtoir zu rich⸗ en sind. Die Verwaltung der Königlichen Bank⸗Kommandite ist dem Bank⸗ Buchhalter Wenke und dem Bank⸗ Buchhalterei⸗Assistenten Gelpcke gemeinschaftlich übertragen worden und sind daher Beider Unterschriften bei allen rechtsverbindlichen Erk tigungen der Bank⸗Kommandite erforderlich.
—Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Wilhelm zu Solms⸗Braunfels, von Hannover “
“ Der General⸗Postdirektor Schmückert, Westphal “ 8 8
rovinz
8
5
— 38 Abgerei st: Der Unter⸗ Staats⸗Secretair im Ministerium des Innern, Freiherr von Manteuffel, nach Kissingen.
6 General⸗ Major und Commandeur der 1sten Infanterie⸗ Brigade, von Döring, nach Marienbad. 8 1 t v“ Se. Excellenz der Kaiserlich russische General der Kavallerie, Kriegsminister und General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, Fürst Tschernyscheff, nach Weimar.
Se. Excellenz der General der Kavallerie und Oberbefehls⸗
haber der Truppen in den Marken, von Wrangel, ist von Treuenbrietzen hierselbst eingetroffen und bereits nach Wriezen a. O. wieder abgereist. dc**”
Ernannt sind: Die Auskultatoren Weber u 1
1 . nd Pehlem Referendarien; der Rechtskandidat von Oertzen zum st derselbe dem Kreisgerichte zu Anklam zur Beschäftigung überwiesen.
Verliehen sind: Die erledigte Kreis⸗Secretai 1 en : b Secretairstelle greifenhagene Kreises dem Civil⸗Supernumerarius Tetzlaff; die 11” högeis⸗ Secretairstelle kamminer Kreises dem Civil⸗Supernumergrius Nau ck.
Versetzt sind: Der Gerichts Assessor H isri ersetz : Gerichts⸗ anow als Kreisrichter a das Kreisgericht zu Karthaus, marienwerderschen Departements; 1 bis⸗ herige Kammergerichts⸗Auskultator Wilke nach seiner Ernennung zum Referendarius zum Appellationsgericht zu Stettin. 1
Angestellt sind: An der Elementarschule inemü 1 8 ind: . 8 arsch zu Swinemünde der 8 Rehbein als vierter Lehrer fest und dan der Bürgerschule aselbst der Schullehrer Jäger als Lehrer der dritten Grundklasse fest. 1
Provinz Schlesien.
Sb Verliehen ist: Dem bisherigen Hülfsaufseher, Garbejäger Karl heodor Gustav Müller, unter Ernennung zum Königlichen Förster die
Försterstelle zu Fasanengarten in der Oberförsterei Hoperswerda definitiv.