1852 / 145 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[6577 Ediktal⸗Citation. Ueber das Vermögen des Goldarbeiters Fer⸗ dinand Janicke ist per decretum vom 24. Fe⸗ bruar c. der Konkurs eröffnet und der Masse vorläufig in der Person des Justiz⸗Raths Sello ein Interims⸗Kurator bestellt worden. Zur Liquidation dersAnsprüche der Gläubiger und zur Erklärung 5 189- 8 Ims⸗ s haben wir 1 au IIZ“ Vormittags 11 Uhr‧, vor dem Herrn Kammergerichts⸗Referendar Schiebler im Gerichts⸗Lokale, am altstädtischen Markt Nr. 279, hierselbst angesetzt, zu welchem wir die unbekannten Gläubiger hierdurch unter der Verwarnung der Präklusion mit ihren For⸗ derungen öffentlich vorladen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die hiesigen Rechts⸗Anwälte Kuhl⸗ mevyver, Kluge und Bendel zu Sachwaltern in Vorschlag gebracht. Der seinem Aufenthaltsorte nach unbekannte Gemeinschuldner, Goldarbeiter Ferdinand Janicke, wird zu diesem Termine hierdurch ebenfalls vor⸗ geladen. Brandenburg, den 8. April 1852.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[781]1 Seffentliches Aufgebot.

Auf den Antrag ihrer Kuratoren werden die unbekannten Erben und Erbnehmer der nachste⸗ henden Personen; 1

1) des zu Peosen am 8. Januar 1851 verst. Lehrers Michael Mazierski; Nachlaß 13 Thlr. 11 Sgr. 2 Pf.;

2) der zu Owinsk, Posener Kreises, am 24. No⸗ vember 1846 verst. Wittwe Johanna Su⸗ sanna Timm; Nachlaß 99 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf. baar und 193 Thlr. 20 Sgr. un⸗ sichere Activa; des zu Jankendorff bei Preuß. Holland geb.

unund am 6. Oktober 1846 in Posen verst.

Kalkulaturgehülfen bei der Königlichen Ge⸗ neral⸗Kommission Wilhelm Zaborowskiz Nachlaß ungefähr 38 Thlr.;

4) der angeblich in Krotoschin geb. und am

6 Anoust 1840 in Posen verst. unverehe⸗ lichten Charlotte Junock; Nachlaß un⸗ gefähr 6 Thlr.;

5) der am 5. April 1787 geb., durch das Er⸗

renntniß des vormaligen Landgerichts zu

Posen vom 7. Juni 1832 für todt erklärten

unverehelichten Agnes Zatwardzinska

. aus Posen; Nachlaß 63 Thlr. 5 Sgr. 8 Pf.;

6) des am 26. Oktober 1845 in Posen verst.

Tvoöpfermeister Franz Robert; Nachlaß.

15 Thlr. 22 Sgr. 5 Pf.;

7) der am 1. Dezember 1814 in Posen verst. Theodora, verehelicht gewesenen Po⸗ leyska, geb. Arabskaz Nachlaß 90 Thlr.;

8) des am 14. August 1840 im Zuchthause zu Rawicz verst. Michael Mielearek alias Gielniak aus Zegrze, Posener Kreises;

9) des am 19. September 1849 im Militair⸗ Lazareth zu Posen verst. Füsilier der 11ten Compagnie 5ten Infanterie⸗Regiments, Alerxander Nagörski, auch Nagoörny, in der Gegend von Eyk geboren; Nachlaß

4 Fhl . G. 1 Pf.3

erden hierdurch aufgefordert, sich vor oder spä⸗ testens in dem am

6. April 1853, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Neumann

n unserem Instructionszimmer anstehenden Ter⸗

mine entweder schriftlich oder persönlich zu mel⸗

den und daselbst weitere Anweisung zu gewärti⸗ gen, widrigenfalls sie präkludirt und der Nachlaß den sich meldenden Erben oder in Ermangelung solcher dem Fiskus zugesprochen und zur freien Verwaltung verabfolgt werden wirrd.

Posen, den 20. Mai 1852.

Königliches Kreisgericht.

1. Abtheilung für Aöwilsachen.

8 1

1831] Perr bl a m a, Der Eigenthümer Müller hat von seinem zu

Lendershagen sub Nr. 5 belegenen Bauernhof die auf der vom Vermessungs⸗Revisor Nernst

aufgenommenen Karte mit Nr. 27, 28, 29, 30

8 AX“X“

8 856

bezeichneten Parzellen zur einen Hälfte an den

Zimmermann Joachim Schult, zur andern an

den Maurer Karl Schult verkauft. Alle die⸗

jenigen, welche an dies Grundstück dingliche An⸗

sprüche machen zu können glauben, werden auf⸗

gefordert, solche in term.

den 7. und 21. Juli und 1. September d. J., Vormittags 11 Uhr,

vor uns anzumelden und zu beglaubigen, bei

Strafe des Ausschlusses. 1

Franzburg, den 14. Juni 1852.

Königliche Gerichts⸗Kommission.

[828] Alle diejenigen, welche an die von dem Aktua⸗ rius Loycke hierselbst bestellte Amts⸗Caution aus Amtshandlungen desselben Ansprüche zu haben vermeinen, werden aufgefordert, binnen 6 Wochen und spätestens im Termine den 1. Sepiemher b. h., Vormitgage⸗ vCII in unserem Gerichtslokale sich zu melden, widri⸗ genfalls sie ihrer Ansprüche an die Caution ver⸗ lustig erklärt werden. 8 Havelberg, den 2. Juni 1852. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

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brücker Eisenbahn.

Die Lieferung 1) von 300 Satz schmiedeeisernen Achsen mit Rä⸗ dern für Güter⸗ und Personenwagen, 2) Lon 47 Personenwagen 1., II. und III. Klasse, 3) von 20 Gepäck⸗ und Güterwagen soll im Wege der Submission vergeben werden. Die Lieferungs⸗Bedingungen nebst Zeichnungen werden auf portofreie Gesuche von hier mitge⸗ theilt. Die Lieferungs⸗Offerten sind portofrei und ver⸗ siegelt mit der Aufschrift: „Submission auf die Eiesfer n Prrsonrn⸗ und Güterwagen resp. Ach⸗ sen und Rädern für die Saarbrücker Eisenbahn“ der unterzeichneten Kommission bis zu dem „W 8., Nach⸗ mittags 3 Uhr“, angesetzten Termine einzureichen, in welchem die eingegangenen Submissions⸗Erklärungen in Ge⸗ genwart der persönlich erscheinenden Submitten⸗ ten eröffnet werden sollen. Saarbrücken, den 14. Juni 1852. Königliche Kommission für den Bau der Sagr⸗ brücker Eisenbahn.

Köln⸗Mindener Eisenbahn Dividende⸗Zahlung Die aus dem Betriebs⸗Ueber⸗ schusse des Jahres 1851 unter die Actionaire zu vertheilende Dividende ist auf zwei und

qein zwölftel Prozent

festgesetzt worden und kann vom 1. Juli d. J. ab:

1) in Berlin bei dem Herrn S. Bleichröder in den gewöhnlichen Geschäftsstunden bis zum 15.⸗Juli d. J. inkl.,

2) 3 Köln bei unserer Hauptkasse (Franken⸗ platz) Vormittags,

3) in Düsseld orf am 1., 2, und 3. Juli d. J. im Büreau des dortigen Bahnhof⸗ Inspektors, Vormittags von 9 bis 12 Uhr,

mi vier Thalern fünf Silber⸗

groschen per Actie gegen Auslieferung des Dividendenscheins Nr. 4 in Empfang genommen

werden. ü8g 8 Köln, den 19. Juni 1852.

Die Direction.

Wannitiag

Reedaction und Rendantur: S

Köln⸗Mindener Eisenbahn.

Zinsenzahlung. Die Einlösung der am 1. Juli hd. J. verfallenden halbjährigen

Zinscoupons der Actien und der Prioritäts⸗Obligationen erster und zweiter Emis⸗ sion unserer Gesellschaft erfolgt

1) in Berlin bei dem Herrn S. Bleichröder in den gewöhnlichen Geschäftsstunden vom 4. bis inkl. 45. Jull v. F.

2) in Köln bei unserer Hauptkasse (Franken⸗ platz) Vormittags;

3) in Düsseldorf am 1., 2. und 3. Juli d. J. im Büreau des dortigen Bahnhof⸗Inspek⸗ tors, Vormittags von 9 bis 12 Uhr.

Die Besitzer mehrerer Coupons werden ersucht, ein numerisch geordnetes Verzeichniß derselben den Zahlstellen vorzulegen. 1u1““

Köln, am 19. Juni 1852.

Die Direction.

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1808]

Es sollen mehrere theils in der diesseitigen Fabrik nicht mehr brauchbare, theils ganz un⸗ brauchbare Gegenstände, als circa 22 Ctr. altes Guß⸗ und Schmiedeeisen und Stahl, 5 bis 6 Ctr. Lumpen, bestehend in alten Säcken und Tüchern von grauer Leinewand, alten Fußdecken und Tüchern von Segeltuch, circa 4000 Stück Bast⸗ häcken ꝛc., öffentlich an den Meistbietenden ver— kauft werden, wozu wir einen Termin auf c11111111.“ in unserem Geschäftslokal ansetzen und Kauf⸗ lustige hierzu mit dem Bemerken einladen, daß diese Gegenstände nebst den Verkaufsbedingungen täglich in den Vormittagsstunden von 10 bis 12 Uhr in Augenschein genommen werden können.

Pulverfabrik bei Spandau, den 12. Juni 1852. S11ö118

Es foll den 6. Juli d. S. in der Försterei Forst ohnweit Dobrilugk ein Stall zum Abbruch auf der Försterei Forst im Wege der Licitation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezablung verkauft, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage auf Ort und Stelle Vormittags um 10 Uhr hiermit eingeladen werden.

Dobrilugk, den 18. Juni 1852.

Der Oberförster Happe.

B ah

Das Kammergut Döhlen mit Zubehör soll auf die nächsten 12 Jahre, von Johannis 1853 bis dahin 1865, an den Meistbietenden verpachtet werden, und ist

der 16. September 1852 zum Bietungs⸗Termine anberaumt worden.

Pachtlustige haben sich vor dem Bietungs⸗Ter⸗ mine bei dem Finanz⸗Ministerium schriftlich an⸗ zumelden, über ihr seitheriges Verhalten, ihre oͤkonomischen Kenntnisse und ihr Vermögen durch B Zeugnisse auszuweisen, zum Bietungs⸗

ermine, wenn ihnen der Zutritt dazu verstattet worden, Vormittags um 10 Uhr in der Domainen⸗ Expedition sich anzugeben und sodann der weite⸗ ren Verhandlung vor dem Finanz⸗Ministerium II. Abtheilung, welche um 11 Uhr beginnen wird, sich zu gewärtigen.

Der über dieses Kammergut neu angefertigte Nutzungs⸗Anschlag, der Pachtkontrakts⸗Entwurf und das Flurbuch nebst Croquis können von den Pacht⸗Kompetenten, nach erlangter Genehmigung des Finanz⸗Ministeriums, vom 19. Juli an in der Domainen⸗Expedition eingesehen werden.

Vor dem desinitiven Zuschlage des Pachtes wird nicht nur die Auswahl unter den Lizitanten, sondern auch die Allerhöchste Genehmigung aus⸗ drücklich vorbehalten, so daß vor dem Erfolge beider für den Staatsfiskus keinerlei Verbindlich⸗ keit eintritt, auch werden nach dem Schlusse der Licitation Nachgebote schlechterdings nicht ange⸗ nommen. 11““

Dresden, den 15. Juni 18522.

Finanz⸗Ministerium. Abwesenheit des Ministers: Floto w.

[833]

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Ddas Abonnement beträgt:

20 Sgr. für ¼ Jahr

in allen Theilen der Monarchie ohne

Preis-Erhöhung. Mit Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Brrlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Kosnarchie: 1 Kthlr. 17 ½ Sgr.

Alle Post⸗Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Bestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Herlin die Expeditionen: Mauer⸗Straße Kr. 51. und Leipziger⸗Straße r. 14.

26 t. HS gs TE19

Wir Friedrich Wilh elm, von Gottes Gnaden, König von

Preußen ꝛc. ꝛc. Nach dem von der Kottbus⸗Schwieloch⸗See⸗Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft auf Grund des in der General⸗Versammlung vom 19. März

1852 gefaßten Beschlusses darauf angetragen worden ist, derselben V

zur Beschaffung von Hochschienen die Aufnahme eines Darlehns von 60,000 Rthlr. g n und mit Zinsscheinen versehener Prioritäts⸗Obligationen zu gestat⸗

ten, so wollen Wir in Gemäßheit des §. 17 des Statuts für diese V

Gesellschaft vom 15. März 1844, so wie des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs⸗Ver⸗ pflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privi⸗ legium die Emission gedachter Obligationen unter nachstehenden Be⸗ dingungen genehmigen.

8. 4.

Die zu emittirenden Prioritäts⸗Obligationen werden in Ap⸗

points à 100 Rthlr. in fortlaufenden Nummern von 1 600 nach dem anliegenden Schemg IJ. (Anl. a.) ausgefertigt.

Jeder Obligation werden Zins⸗Coupons auf zehn Jahr und ein Talon zur Erhebung der ferneren Coupons nach dem anliegen⸗ den Schema II. und III. (Anl. b. und c.) beigegeben.

Diese Coupons, so wie der Talon, werden alle 10 Jahre er⸗ neuert.

Die Obligationen werden von 3 Direktoren danten, jeder Coupon und Talon wird von einem Direktor und dem Rendanten der Gesellschaft unterzeichnet. Auf der⸗Rückseite der Obligationen wird das gegenwärtige Privilegium abgedruckt.

Die Obligationen werden mit 4 ½ Prozent jährlich verzinst, und die Zinsen in halbjährigen Terminen vom 2. Januar und

1. Juli ab in Kottbus und Berlin ausgezahlt. Zinsen, welche

innerhalb 4 Jahren von dem im Coupon angegebenen Zahlungs⸗ tage nicht erhoben sind, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft. Die Zurückzahlung des Anlehns erfolgt durch Amortisation. Hierzu muß die Gesellschaft jährlich mindestens 300 Rthlr. und die durch die eingelösten Obligationen ersparten Zinsen aus dem Er⸗ trage der Bahn verwenden. Die für⸗diesen Betrag einlösbaren Obligationen sind durch das

gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender

und dem Ren⸗

MHMeber die Amortisation wird dem Königlichen Kommissarius alljährlich ein Nachweis vorgelegt, und werden in seiner Gegenwart diejenigen Obligationen verbrannt, welche durch das §. 3 bestimmte Amortisations⸗Minimum eingelöst sind. Die anderweit eingelösten Obligationen kann die Gesellschaft jederzeit wieder ausgeben.

§. 8.

Diejenigen Obligationen, welche ausgelvost oder gekündigt und der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht binnen 4 Jahren nach dem Zahlungs⸗Termine zur Einlösung prä⸗ sentirt sind, verfallen der Gesellschaft. Die General⸗Versammlung kann diesem Rechte für jeden einzelnen Fall auch in späͤterer Zeit entsagen.

Bei jeder jährlichen Bekanntmachung der ausgeloosten Num⸗ mern müssen zugleich die in den vorhergehenden vier Jahren aus⸗ geloosten und noch nicht abgehobenen Nummern mit erwähnt werden.

8 C. 6. 8 8 1

So lange das Darlehn der 60,000 Rthlr. nicht durch Zahlung, Deposttion oder Verfall (§. 5) getilgt ist, steht den Inhabern dieser Prioritäts⸗Obligationen als Gläubigern der Kottbus⸗Schwieloch⸗ See⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft, für die verschriebenen Kapitalbeträge und deren Zinsen das unbedingte Vorzugsrecht an dem Gesellschafts⸗ Permögen und dem Reinertrage der Bahn vor den Stamm⸗Actio⸗ nairen, deren Dividenden und vor allen nach der gegenwärtigen etwa noch zu kreirenden Anleihen zu.

§. 8 X“ Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind nicht befugt, die

Zahlung der darin verschriebenen Kapital⸗Beträge anders, als nach

Loos zu bestimmen. Die Verloosung geschieht jährlich am 1. Juli

oder am nächstfolgenden Werkeltage im Bahnhof

e zu Kottbus durch

einen der Direktoren oder Stellvertreter in Gegenwart des König⸗ V lichen Bahn⸗Kommissars oder eines von ihm ernannten Stellvertre-⸗

ters und zwar zuerst 1854. Den Inhabern Obligationen steht der Zutritt frei. Der Direction steht das Recht zu, unter Zustimmung des Verwaltungsraths in jedem Jahre noch

der Prioritäts⸗

eine weitere Summe zur Amortisation zu verwenden und zwar

durch Ausloosung oder durch Ankauf von Obligationen

Nennwerthe. Endlich ist dieselbe auch berechtigt,

Nach der Ausloosung werden die ausgeloosten Nummern öffentli bekannt gemacht. 8

Die Zahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt jedesmal am 2. Januar und die der gekündigten 6 Monate nach der Publi⸗ gation der Kündigung, in Kottbus und Berlin gegen Auslieferung der Schuld⸗Urkunden. Mit den vorbezeichneten Tagen hört die Verzinsung der ausgelvosten oder gekündigten Obligationen auf, und müssen daher die noch nicht fälligen Coupons mit eingereicht wer⸗ den. So weit dies nicht geschieht, wird der Betrag der fehlenden Coupons von dem Kapital gekürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet. Die Talons sind jedenfalls einzuliefern, bevor die Zah⸗ eee“]; i

is zum sämmtliche noch vorhandenen Obligationen durch die öͤffentlichen Blätter zu kündigen.

ch

kanntmachungen erfolgen durch ein Kottbuser Lokalblatt,

Maßgabe des im §. 3 gedachten Amortisationsplans zu fordern, ausgenommen: a) wenn ein Zahlungstermin länger als 3 Monate unberichtigt bleibt, ) wenn der Transportbetrieb auf der Eisenbahn durch Schuld der Gesellschaft länger als 6 Monate ganz aufhört, c) wenn gegen die Eisenbahn⸗Gesellschaft Schulden halber Ex cution vollstreckt wird,

) wenn die im §. 3 festgesetzte Amortisation nicht eingehalten

wird.

In den Fällen zu a bis e bedarf es einer Kündigung nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, und zwar:

zu a) bis zur Zahlung der betreffenden Zins⸗Coupons; zu b) bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transport betriebes; 1 zu c) bis zur Aufhebung der Exekution.

In dem sub d gedachten Falle ist jedoch eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu beobachten, auch kann der Inhaber einer Prio⸗ ritäts⸗Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisations⸗Quantums hätte stattfinden sollen. Bei Geltend⸗ machung des vorstehenden Rückforderungsrechts sind die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sich an das gesammte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Gesellschaft zu halten befugt.

Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Be⸗ den An⸗

zeiger des Frankfurter Amtsblatts und eine Berliner Zeitung.

V Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche

Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem

Königlichen Instegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den

Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine