1852 / 151 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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97 verzeichnete und dem Wirthschafts⸗Inspektor ;

Daniel Ludwig Lieseberg gehörige Erbpachts⸗ Vorwerk, abgeschätzt auf 9324 Rthlr. 21 Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst Hopothekenschein in dem Prozeß⸗Büreau einzusehenden Taxe, soll

am 11. Oktober c., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden.

Alle unbekannte Realberechtigte werden aufge⸗ fordert, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗ testens in diesem Termine zu melden.

Die verwittwete Steuer⸗Controleur Plügge, Sophie Dorothee geb. Mecklenburg, oder deren Erben, deren Aufenthalt unbekannt ist, werden hierdurch öffentlich vorgeladen. 6

[526] Nothwendiger Verkauf.

Das im osteroder Landraths⸗Kreise belegene, landschaftlich auf 31,902 Thlr. 12 Sgr. 1 Pf. abgeschätzte adlige freie Allodial⸗Rittergut Wittig⸗ walde, adjudizirt für resp. 36,050 Thlr., 32,050 Thlr. und 40,350 Thlr., soll auf

den 22. November c., Vorm. 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Schrage auf dem Kreisgerichte hierselbst abermals resubhastirt wer⸗ den, und können die Taxe, der neueste Hypothe⸗ kenschein, so wie die gestellten Kaufbedingungen, in der Kreisgerichts⸗Registratur eingesehen werden. Osterode, am 19. April 1852.

Königl. preuß. Kreisgericht, I. Abtheilung.

[691] Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission zu Mitten⸗ walde, den 22. April 1852.

Die dem Ackerbürger Martin Ernst Ludwig Rabe, modo dessen Erben gehörige, vor dem Berliner Thore belegene, im Hypothekenbuche von Mittenwalde Vol. II. Folio 49 verzeichnete halbe Hufe Land mit dem Hütungsrechte, abgeschätzt auf 592 Thaler 22 Silbergroschen 6 Pfen⸗ nige, soll am 9. September 1852, Vor⸗ mittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein können in unserer Registratur eingesehen werden.

Alle unbekannte Realprätendenten werden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗ testens in diesem Termine zu melden.

[220] Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Bromberg.

Das im Dorfe Klein Sitter, bromberger Krei⸗ ses sub No. 1 belegene, den Eduard und Alber⸗ tine geborene Kinzer⸗Schlieperschen Eheleuten ge⸗ hörige Erbzinsgut, abgeschätzt auf 14,402 Thlr. 5 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 30. Sep⸗ tember 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Die Fräulein Antonie und Josephine Chmielewska oder deren Erben werden zu diesem Termine öffentlich vorgeladen.

e e psv hh [688] Verkauf. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission I.

zu

Schwedt, den 11. Mai 1852.

Das dem Bäckermeister Johann Heinrich Arendt zugehörige, am Viehmarkt hierselbst bele⸗ gene, im Hypothekenbuche hiesigen Orts Vol. II.

7r. 25 fol. 125 verzeichnete Grundstück nebst Pertinenzien, abgeschätzt auf 4604 Thlr. 12 Sgr. 8 Psc zufolge der nebst Hypothekenschein

ud Bedingungen in der Registratur einzusehen⸗ den Peg⸗ ung gist zuseh

am 3, Seensber 1852, Vormittags an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Subhgstations [7001 Nothwendiger 8

Königliche Kreisgerichts⸗Kommission zu Oder⸗ berg in der Mark, den 22. Mai 1852.

Das der verehel. Schiffer Marggraf, Caroline Wilhelmine geborne Stein, gehörige, bei Nieder⸗ finow belegene, im Hopothekenbuche dieses Ortes sub Nr. 55 verzeichnete Wohnhaus nebst Zube⸗ hör, gerichtlich abgeschätzt auf.,„950 Rthlr. zu. folge der nebst neuestem Hppothekenschein und Bedingungen in unserer Registratur einzusehenden

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am 7. September 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Subhastation Schulden hatber öffentlich meistbietend verkauft werden.

Die Erben des Rendanten und Kaufmanns Karl Dielitz zu Neustadt⸗Eberswalde und des früheren Gerichtsdieners Johann Stein zu Alt⸗ Hüttendorf werden hierdurch öffentlich vorgeladen.

Bekanntmachung. 8 Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichs⸗Kommission Zossen,

den 22. April 1852. .

Das den Erben des Ackerbürgers Friedrich Wilhelm Wilcke gehörige Ackerbürgergut Nr. 19 zu Zossen, abgeschätzt auf 5720 Rthlr. 18 Sgr. 8 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur der hiesigen Kreisgerichts⸗Kommission einzusehenden Taxe, soll

am 15. November d. J., Vormittags

1 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Die dem Aufenthalt nach unbekannten Realprä⸗ tendenten we den unter der Verwarnung der Prä⸗ klusion hierdurch öffentlich vorgeladen. [872] NI9g

Der Besitzer des zu Wolkramshausen gelege⸗ nen, Vol. III. pag. 101 des Hypothekenbuchs

über diese Ortschaft eingetragenen Ritter⸗ und

Mannlehnguts, hiesige Kreis⸗Landrath Carl Frie⸗ drich Ferdinand Joseph von Byla, beabsichtigt, dasselbe durch Familienschluß unter Beseitigung der in Bezug darauf bisher stattgefundenen Suc⸗ cession nach Lehnrechten in sein freies, durch kei⸗ nen Lehnsnexus irgend einer Art eingeschränktes Eigenthum zu verwandeln.

Es werden daher alle etwa vorhandene unbe-

kannte Anwarter hierdurch aufgefordert, ihre Er⸗ klärungen über diesen zu errrchtenden Familien⸗ schluß vor oder spätestens in dem auf den 28. Januar 1853, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kreisgerichtsrath Goldhorn im Gerichts-⸗

Lokale Nr. 527 hierselbst anberaumten Termine

abzugeben, widrigenfalls sie mit ihrem Wider⸗

spruchsrechte werden präkludirt werden. Nordhausen, den 11. Juni 1852. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.

Obgleich der Vertrag über die Abtretung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn an den Staat nach Maßgabe des Gesetzes vom 31. März d. J. vor wenigen Tagen definitiv abgeschlossen worden, so st doch die Aushändigung der neuen Aprozentigen Zinscoupons an die Inhaber der Stamm⸗Actien bei der Kürze der Zeit nicht mehr ausführbar gewesen. 1 1 3

Im Auftrage der Königlichen Haupt⸗Verwal⸗ tung der Staatsschulden werden daher die fälli⸗

en Coupons

8 b hder Niederschle⸗ der Stamm⸗Actien fiisch⸗Märkischen der Prioritäts⸗Actien und Eisenbahn⸗Ge⸗ der Prioritäts⸗Obligationeng sellschaft

wie bisher 1“ in Berlin durch unsere Hauptkasse und in Breslau durch die Stationstasse daselbst

vom 1. Juli c. ab täglich, mit Ausnahme der

Sonn⸗ und Festtage, in Breslau jedoch nur bis

zum 10ten ej. einschließlich, in den Vormittags⸗

stunden von 9 bis 1 Uhr eingelöst werden.

Mit den Coupons sind nach den Gattungen, Fälligkeitsterminen und na) der Reihenfolge ge⸗ ordnete Nummern⸗Verzeichnisse einzureichen.

Es bleibt vorbehalten, die den Inha⸗ bern der Stamm⸗Actien zustehende hö⸗ here Verzinsung für das erste Semester d. J. durch Nachzahlung von ¼ Prozent zu bewirken, sobald die Stamm⸗Actien behufs ihrer Abstempelung durch die Königliche Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden werden eingerufen werden.

Berlin, den 27. Juni 1852.

Königliche Verwaltung

rschlesisch⸗-Märkischen Eisenbahn.

Redaction und Rendantur:

Aachen⸗Düsseldorfer

18731 Eisenbahn.

Auf die bis zum Mai dieses Ja schriebenen Actien⸗Raten der Aah JePig.ege Eisenbahn, von denen die erste am 31. Juli 1846 die zweite am 15. April 1847, die dritte am 10. September ej., die vierte am 5. Mai 1850 1. Fdeher a. hi 1. März 1851, die siebente am 1. Juli ej., di achte am 1. Dezember ej., die * 8 . gie bruar, die zehnte am 1. März, die eilfte am 1. April und die zwölfte am 1. Mai dieses Jahres zahlfällig waren, sind unter anderen die Einzahlungen für folgende Zeichnungen no nicht geleistet worden: 1

Nr. des Zusi⸗ scherungs⸗ sscheines.

Nummer Partial⸗ quittungen.

18,981 19,030 17,576 - 17,600 331— 365

;ste bis incl. 12te 10te bis incl. 12te

Unter Bezugnahme auf §. 2 des Gesetzes vom 3. November 1838 (Gesetz⸗Sammlung de 1838 S. 505 ff.) und auf die Artikel 10 und 11 des Gesellschafts⸗Statuts (Gesetz⸗Sammlung de 1846 S. 104 ff.) werden die Interessenten hierdurch nochmals aufgefordert, auf die vorgenannter Actien die Ratenrückstände innerhalb längsten zwei Monaten einzuzahlen, widrigenfalls die bis dahin eingezahlten Raten als verfallen und die durch die Ratenzahlungen, so wie durch die ur sprüngliche Unterzeichnung den Actionairen gege benen Ansprüche auf den Empfang von Aetie für vernichtet erklärt werden.

Bei Einzahlung der rückständigen Raten wir zugleich auch die Berichtigung der statutenmäßig verwirkten Konventionalstrafe erwartet.

Aachen, den 23. Juni 1852.

Königliche Direction

burger Eisenbahn.

Die Zahlung der fälligen Zinsen der Prioritäts⸗Actien und Prioritäts⸗Obli gationen und der noch nicht erhobenen Zinsen der Stamm⸗Actien bis ultimo 1849 un der Prioritäts⸗Actien und Obligationen bis ultimo 1851, so wie der Dividende der Stamm⸗Actien pro 1851 wird in der Zeit vom 111.““

6 9 bis 12 Uhr, mit Ausnahme der Sonntage stattfinden: in Breslau in unserer Hauptkasse auf

Buhnhofe,

in Berlin bei den Herren M. Oppenheims

Söhne, Burgstraße Nr. 27.

Breslau, den 11. Juni 1852.

Direktorium.

[849]

Nach dem so eben erschienenen Rechenschafts⸗ Bericht der

Lebensversicherungsbank f. D. in Gotha

für 1851 hat sich dieses Jahr eben so sehr durch

einen überaus starken Zugang an neuen Ver⸗ sicherungen, wie durch eine mäßige Sterblichkeit unter den Versicherten günstig erwiesen. In Folge

davon ist der Versicherungsbestand auf 16,855

Personen mit 26,702,300 Rthlr. Versicherungs⸗ summe gestiegen. Der

unter die Versicherten zur Vertheilung kommen. Bericht und Antragsformulare werden unent⸗

geltlich verabreicht durch

C. G. Franz in Berlin,

Allexanderstraße Nr. 41.

auf dem vorstehend angegebenen Wege f

EöüPö 1b keeeines einmeiligen Chausseegeldes nach dem für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarife.

Fonds hat sich auf 6,455,219 Rthlr. gehoben, wovon 1,051,848 Rthlr. als reiner Ueberschuß in den nächsten 5 Jahren

Das Abonnement beträgt:

20 Sgr. für ¼ Jahr

in allen Theilen der Monarchie ohne

Preis-Erhöhung.

Mit Seiblatt (Preuß. Adter⸗Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie:

1 Rthlr. 17 Sgr.

2 Alle Post-⸗Anstalten des In- und

2 s⸗ 1 sch er ZBase. Bestellung auf

. den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger

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Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements⸗Bestellungen auf den Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger für

das mit dem 1. Juli c. beginnende Quartal gefälligst . Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne. Der Prännmerations⸗Preis beträgt einschließlich der Zeitungssteuer vierteljährlich auf den Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger allein (ohne die 1“

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in Verbindung mit der Preußischen (Adler⸗) Zeitung für Berlikh .... außerhalb Berlins .....

rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die regelmäßige

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g.l ; Sger. 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf.

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Bestellungen für Berlin nehmen die Expeditionen: Mauer⸗Straße Nr. 54. und Leipziger⸗Straße Nr. 14., außerhalb

jedoch nur die Post⸗Aemter entgegen.

Vollständige Exemplare des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers vom 1sten Juli v. J. ab können

ür den AbonnementsSpPreis von 20 Sgr. quartalit

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Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Banu einer Chaussee von Marklissa nach Nieder⸗Linda seitens des Kreises Lauban genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriations⸗Recht in Bezug auf die zum Bau erforderlichen Grundstücke, das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Un⸗ terhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗ Chausseen geltenden Bestimmungen, so wie die dem Chaussee⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachte Straße Anwendung finden Zugleich verleihe Ich dem Kreise das Recht zur Erhebung

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Charlottenburg, den 21. April 1852. Friedrich Wilhelm. 2 Rvon der Heydt. von Bodelschwingh. n en Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.

1“ Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom 12. Januar 1849 ie Uebernahme des Chausseebaues von Königshütte nach dem ahnhofe der Oberschlesischen Eisenbahn zu Schwientochlowitz, im euthener Kreise, durch die hierzu gebildete Gesellschaft genehmigt abe, bestimme Ich hierdurch, daß auf diese Straße das Expropria⸗ ionsrecht für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke und das secht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Mate⸗ jalien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen geltenden Bestimmungen Amnwendung finden sollen. Zugleich verleihe Ich der genannten Gesellschaft das Recht zur Erhebung des Chaussee⸗ geldes für eine halbe Meile auf dieser Chaussee nach dem für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗ Tarife und den darauf bezüglichen Vorschriften. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen für die in Rede stehende Straße Gültigkeit haben. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Sanssouci, den 2. Juni 1852. reseegengeaeeeBeobedriech Wilhelmnr.

den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.

1

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Herzoglich arembergischen General⸗Domainen⸗Inspektor, Hofkammerrath Christoph Landschütz zu Recklinghausen, die Schleife zum Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen; so wie

Die Kreis⸗Steuer⸗Einnehmer Prinz zu Freyenwalde a. d. O., Buß zu Neu⸗Ruppin und Kreß zu Perleberg zu Rechnungs⸗ Räthen zu ernennen.

Ministerium für Handel, Sewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Baumeister Heinrich Louis Alexander Herr⸗ mann ist zum Königlichen Kreisbaumeister in Greifenhagen er⸗

nannt worden. LW181ö8 111A1“

8

Dem Bergwerks⸗Referendarius Julius von Sparre zu St. Wendel ist unter dem 23. Juni 1852 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene, in ihrer Zusammensetzung als neu und eigenthümlich erkannte Maschine zur Trennung der Gemengtheile ver⸗ schiedenen spezifischen Gewichts auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um— fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Bekanntma chu 3 über die unterm 2. Juni 1852 erfolgte Bestätigung des Statuts der Actien⸗Gesellschaft zum chaussee⸗ mäßigen Ausbau der Straße von Königshütte nach

Schwientochlowitz.

Des Königs Majestät haben das unterm 15. April, 16., 20. Mai, 4., 20. und 25. Juni und 23. Juli 1851 vollzogene Statut des Actien⸗Vereins zum chausseemäßigen Ausbau der Straße von Königshütte nach Schwientochlowitz mittelst Allerhöchsten Er⸗ lasses vom 2. Juni 1852 zu bestätigen geruhet, was nach Vorschrift des §. 3 des Gesetzes über Actien⸗Gesellschaften vom 9. November 1843 mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß das Statut durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln zur öͤffentlichen Kenntniß gelangen wird.

Berlin, den 24. Juni 1852.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das 27ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgege⸗ ben wird, enthält unter Nr. 3584. den revidirten Post⸗Vereins⸗Vertrag Berlin, den 30. Juni 1852. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.