89 bgg toei t9s bee. 8 oag 5-Ii11 3 88. 4⸗ℳ I“ 8 Hil soalsh. 9— e 8.I Ke eni Hd1 64335) Steckbries., e Tagearbeiter Johann Gottlieb Peuke aus Droskau (zuletzt in Kohle, Gubener Kreises, sich aufhaltend) soll wegen Nichtbeachtung poli⸗ zeilicher Beschränkungen zur Untersuchung gezogen werden. Derselbe hat sich jedoch aus Kohle entfernt und ist sein gegenwärtiger Aufenthalt bisher nicht zu ermitteln gewesen.
Alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden werden daher dienstergebenst ersucht, auf den, so weit es möglich gewesen, unten näher signalisirten Tage⸗ arbeiter Peuke zu vigiliren, ihn im Betretungs⸗ falle zu verhaften und uns zur weiteren Veran⸗ lassung hiervon Nachricht zu geben. .
Sorau, den 12. Mai 1852.
Königl. Kreisgericht. Abtheilung I.
Signalement. 8
wabe. I. bna⸗ Oe 7 f entli ch e r
Der Tagearbeiter Johann Gottlieb Peuke
ist 24 Jahr alt, aus Droskau gebürtig, evange⸗ lischer Religion, 5 Fuß 5 Zoll groß, von mittler Statur, hat blonde Haare, dergleichen Augen⸗ brauen und Bart, niedrige Stirn, blaugraue Augen, proportionirte Nase und Mund, gute Zähne, rundes Kinn, längliches Gesicht und ge⸗ sunde Gesichtsfarbe.
Der ꝛc. Peuke, dessen Kleidungsstücke nicht angegeben werden können, spricht deutsch und hat keine besondern Kennzeichen.
[615] gnn. E 8; . In Ehescheidungssachen der verehelichten Hen⸗ riette Michagel, geborne Dettmar, zu Düben, Klä⸗ gerin, wider deren Ehemann, den früheren Bäcker⸗ meister Friedrich Michael, Verklagten, ist zur Beantwortung der Klage und weiteren mündlichen Verhandlung ein Termin auf den 16. September cr., Vorm. 12 Uhr, vor dem Kollegio des unterzeichneten Gerichts angesetzt. Der Verklagte wird hiermit vorgeladen, in die⸗ sem Termine persönlich zu erscheinen, im Fall seines Nichterscheinens die Klägerin aber auf Scheidung anzutragen für berechtigt erachtet werden wird. Merseburg, den 3. Mai 1852. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung. [13122 Ediktal⸗Citativn. Die zeitigen Verwalter der vom Nathsherrn Wilhelm Winterfeld im Jahre 1444 theils zur Erhaltung der St. Jakobs⸗Kapelle in der hiesi⸗ gen St. Marien⸗Kirche und des Gottesdienstes in derselben, theils zum Besten seiner noth⸗ leidenden Abkömmlinge männlicher und weiblicher Linie gegründeten St ftung beabsichtigen die Errichtung eines Familienbeschlusses, der zum Gegenstande hat: die Feststellung der Erforder⸗ nisse zur Theilnahme an der Stiftung, die Ver⸗ waltung derselben durch einen Famtlienrath, die Zusammensetzung und Wahl des Familienraths, so wie seine Rechte und Pflichten, endlich die Verwendung und Vertheilung der Einnahmen der Stiftung. Zur Erklärung über diesen Familienschluß, dessen gedruckter Entwurf im fünften Büreau des unterzeichneten Gerichts eingesehen werden kann, aben wir einen Termin auf den 15. September 1852, Vormittags EE an hiesiger Gerichtsstelle “ Stadt⸗ und Kreisrichter Mix anberaumt und laden zu dem⸗ selben folgende ihrem Leben und Aufenthalte nach nicht bekannten Anwarter: ¹) den am 19. Ottober 1811 gebornen Rudolph Julius Wilhelm Christoph, 2) die am 22. Dezember 1800 geborne Johanna Louise Richter, verehelichte Dodt, 3) den am 29. November 1811 gebornen Os⸗ 8 kar Arthur Hugo von Dorne den am 29. Mai 18. be 8 Martin Po wa e 1817 gebornen Johann den am 8. März 1827 gebornen Mori s e, 3 gebornen Moritz von 6) den am 9. September 1815 gebor Julius Robert Gabrahn⸗“ en Johann 7) den am 28. Februar 1818 gebornen Hein⸗ rich Wilhelm Gabrahn,“
“ 9 “
8) den am
8 4
Herrmann Gabrahn, 9) den am 13. November 1780 gebornen Re⸗ natus Alexander Goechter, 10) den am 12. Dezember Ephraim Eduard Groß, 11) den im Jahre 1781 gebornen Johann Gott⸗ fried Hort, 12) die am 19. Juni 1808 geborne Alexandrine von Kampen, 13) die am 25. Juli 1805 geborne Wilhelmine Ernestine Pelz, verehelichte Kirsteen, die am 2. Mai 1822 geborne Emilie Flo⸗ rentine Klatt, den am 18. November 1822 gebornen Karl August Klein, die am 2. Juli 1796 geborne Marianne Henriette Lampe, den am 9. Februar 1819 gebornen Alexander Malonneck, den am 6. August 1798 gebornen Johann Friedrich Pleger,
1810 gebornen
die am 4. März 1809 geborne Eleonore Louise Pleger, den am 24. November 1823 gebornen Frie⸗ drich Reinick, den im Jahre 1809 gebornen Heinrich Wil⸗ helm Richter, 8 den im Jahre 1811 gebornen Paul Trau⸗ gott Richter, die im Jahre 1791 geborne Henriette Frie⸗ derike Richter, 8 die am 6. Juni 1793 geborne Johanna Friederike Richter, 8 die am 16. Oktober 1800 geborne Johanna Florentine Wilhelmine Senkpiel, verehelichte Schlemmer, b den am 30. Oktober 1796 gebornen Gustav Eduard Schroeder, 1 den am 19. April 1784 gebornen Johann Gottlieb Schubert, 8 den am 13. November 1791 gebornen Mar⸗ tin Christian Schubert, den am 20. Mai 1804 gebornen Karl Ru⸗ dolph Schumann, den am 8. Oktober 1805 gebornen Heinrich Schumann, den am 23. März 1808 geboruen Eduard Schumann, die am 5. Oktober 1798 geborne Johanna Karoline Friederike Göchter, verehelichte Schuster, den am 5. Februar 1802 gebornen Gustav Wilhelm Senkpiel, die am 23. Junt 4809 geborne Adelaide Friederike Viktoria von Dorne, verehelichte von Stojenthin,“ 35) den Oscar von Stojenthin, 36) die Rosalie von Sojenthin, 37) die am 14. April 1798 geborene Anna Eli⸗ sabeth Reimann, verehelichte Wilm, 38) die am 2. Oktober 1825 geborene Amalie Justine Wilm, 1 b 39) den am 17. Juli 1826 geborenen Karl Julius Wilm, so wie alle unbekannten Anwarter mit der Auf⸗ forderung vor, entweder vor oder in dem Ter⸗ mine ihre Einwendungen gegen den zu errichten⸗ den Familienschluß anzubringen und unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des Termins der Ausgebliebene mit seinem Widerspruchsrecht werde präkludirt werden. “
Danzig, den 27. Februar 1832.
Königl. Stadi⸗ und Kreisgericht. 1“ 1. Abih g 8 [96552 SOeffentliche Vorladung.
Ueber den Nachlaß des am 22. August 1849 hier verstorbenen Kaufmanns Karl Ernst Alexan⸗ der Lorenz ist der erbsaaftliche Liquidations⸗ Prozeß von uns eröffnet worden.
Zur Anmeldung und Nachweisung der Forde⸗ rungen und Ansprüche an die Masse, so wie zur Ertlärung über die Beibehaltung des Interims⸗ Kurators oder zur Wahl eines anderen Kurators aben wr ei en Termin auf 1 den 11. Ottober d. J., Vormittags
*
11 Uhr,
Redaction und Rendantur:
17. März 1824 gebornen Gustav
8 8
doaibatlanb
serem Geschäfts⸗Lokale hierselbst angesetzt, zu welchem die unbekannten Gläubiger unter der Warnung vorgeladen werden, daß die Ausbleibenden aller ihrer etwanigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich
meldenden Gläubiger von der Masse uͤbrig blei⸗
ben möchte, werden verwiesen werden.
Als Bevollmächtigte werden die Rechts⸗Anwalte Lenke, Calow, Pfotenhauer und Justizrath Hausch⸗ teck vorgeschlagen. g
Stettin, am 12. Juni 1852.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Civil⸗Prozeßsachen.
[616] Ediktal⸗Citation.
Der Zimmergesell August Fritz, welcher hier wohnhaft war, im Monat April 1849 aber den hiesigen Ort verlassen hat, ohne von seinem spätern Aufenthalte Nachricht zu geben, wird auf den Antrag seiner Ehefrau, Wilhelmine geb. Kraft, behufs Wiedervereinigung mit derselben, zu dem auf den 2. September c., Vormittag 12 Uhr, in unserm Instructionszimmer anberaumten Ter⸗ mine hierdurch öffentlich un der Warnung vor⸗ geladen, daß im Falle des ausbleibens seine ge⸗ nannte Ehefrau auf Scheidung anzutragen be⸗ rechtigt ist.
Schlawe, den 30. April 18522. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
[948] Bekauntmachung.
Die Lieferung von 70 Stück Pelzen und 18. Pelzmützen soll im Wege der Submission aus⸗ gegeben werden. Offerten hierauf sind mit der Bezeichnung:
„Submission auf die Lieferung von Pelzen und Pelzmützen für die Niederschlesisch⸗Mär⸗ lische Eisenbahn“ und unter Beifügung von Probestücken bis zum 24sten d. M., Vormittags 10 Uhr, in unserem Haupt⸗Büreau hier abzugeben, wo die eingegan⸗ genen Offerten in Gegenwart der etwa anwesen⸗ den Submittenten eröffnet werden sollen.
Die Lieferunges⸗Bedingungen sind in unserem Haupt⸗Büreau einzusehen.
Berlin, den 8. Juli 1852. b Königliche Verwaltiuuug der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
LCAI A
Die bevorstehende Theilung des Nachlasses des hier verstorbenen Kaufmanns Joseph Mendel wird dessen etwanigen Gläubigern in Gemäßheit des §. 137 Tit. 17. Th. I. des A. L. R. hierdurch bekannt gemacht. Breslau, den 27. Jüni 1852.
1907 Diskonto⸗Gesellschaft.
Es wird hiermit bekannt gemacht, daß Herr F. Meißner in Gemäßheit des §. 3, Art. 46, 78 des Gesellschafts⸗-Vertrages vom 6. Juni 1851 zum Stellvertreter des Geschäftsinhabers, Herrn Hansemann, ernannt ist und nun, gleich dem letz⸗ tern, mit Kontra⸗Signatur eines Geschäftsfüh⸗
rers für die untenstehende Firma gültig unter⸗
zeichnen kann. 8 JEEb; Direction der Diskonto⸗Gesellsch
[966] Bekanntmachung. Die im Johannis⸗Termin 1852 fällig gewor⸗ denen Zinsen, sowohl der 4⸗ als auch 3 proz. Großherzogl. posenschen Pfandbriefe, werden gegen Einlieferung der betreffenden Coupons und deren Spezificationen vom 1. bis 16. August d. J., die Sonntage ausgenommen, in den Vormittags⸗ stunden von 9 bis 12 Uhr in Berlin durch den unterzeichneten Agenten in seiner Wohnung (wo auch die Schemata zu den Counpons⸗Spezificatio⸗ nen unentgeltlich zu haben sind), und in Breslau durch den Herrn Geheimen Kommerzienrath J. F. Kraker ausgezahlt. b
Nach dem 16. August wird die Zinsenzahlung geschlossen und können die nicht erhobenen Zinsen erst im W“ 1852 gezahlt werden.
Berlin, den 12. Juli 1852.
8 8 F. Mart. Magnus,
ö Behrenstr. Nr. 44.
Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
8 hX“ 1“
. 8
vor dem Herrn Kreisrichter Böhmer in un⸗
tragen haben,
iak: “ Das Abonnement beträgt rülEn 25 Sgr. für ¼ Jahr 1
in allen Theilen der Monarchte ohne
reis-Erhöhung .
mit Beiblatt (Preuß. ůPler-Sestung)
in Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf..,
in der ganzen Monarchie: 8
1 Rthlr. 27 ⅞ Sgr.
Aulle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzetger an, für Herlin die Expeditionen: Mauer-Straße Rr. 54. und Leipziger⸗-Straße Nr. 14.
8 8 8 “
2
Abs
Potsdam, den 14. Juli 1852.
*
1.
Privilegium gen Ausstellung auf den Inhaber lau⸗ tender Obligationen der Stadt Potsdam zum Betrage von 300,000 Pthlrn. Vom 22. Mai 1852.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc.
Nachdem die städtischen Behörden von Potsdam darauf ange⸗ zur Abtragung der städtischen kündbaren Darlehne eine Anleihe von 300,000 Rthlrn. aufzunehmen und zu dem Zwecke auf den Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Stadt⸗Obli⸗ gationen ausgeben zu dürfen, so wollen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833, wegen Ausstellung von Pa⸗ pieren, welche eine Zahlungs⸗Verbindlichkeit an jeden Inhaber ent⸗ halten, durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung von 300,000 Rthlrn., in Worten: Dreimal hundert tausend Thalern Potsdamer Stadt⸗Obligationen, welche im einzelnen Stücke zu Beträgen von 1000 Rthlrn., 500 Rthlrn., 100 Rthlrn., 50 Rthlrn. und 25 Rthlrn. nach dem hier beigedruckten Schema auszufertigen, mit vier Pro⸗ zent jährlich zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger unkünd⸗ bar, durch einen mit einem Prozent des Kapitals jährlich fundirten Tilgungsfonds, welchem auch die Zinsen der amortisirten Obliga⸗ tionen zuwachsen, mittelst jährlicher Verloosung oder Ankaufs inner⸗ halb 42 Jahren zu amortisiren sind, und zu deren Sicherheit ins⸗ besondere die Stadt verpflichtet ist, auf Höhe der im Umlauf be⸗
findlichen Obligationen das ihr gehörige Kapital von 300,000 Rthlrn. U in Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗Stammactien, oder
an deren Stelle andere sichere Effekten stets deponirt zu halten, — Unsere landesherrliche Genehmigung, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, ertheilen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obliga⸗ tionen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung des Staats zu bewilligen. —
Gegeben Berlin, den 22. Mai 1852. (C Friedrich Wilhelm. von Westphalen.
von der Heydt. von Bodelschwingh.
Potsdamer Stadt⸗Obligation ( Trockener Stempel. )
Littera . 8 über = Thaler Kurant.
Der Magistrat und der Gemeinderath der Stadt Potsdam bekunden hiermit, kraft des landesherrlichen Privilegiums vom .. 185. (Ge⸗ setz⸗Sammlung de 185. Seite .), daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von. Thalern, in Worten .... Thalern Preu⸗ ßisch Kurant, deren Empfang sie bescheinigen, an die Stadtgemeinde Pots⸗ dam zu fordern hat.
Der Inhaber dieser Obligation, zu deren Sicherheit ein gleicher Be⸗ trag in Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗Stamm⸗Actien oder in anderen sicheren Effekten deponirt ist, erhält alljährlich vier Prozent Zin⸗ sen, welche in halbjährlichen Raten am ... und am ... gegen Rück⸗ gabe der ausgefertigten Zinskupons in der Kämmereikasse zu erheben sind. Werden jedoch die Zinsen innerhalb vier Jahren nach dem im Kupon be⸗
Majestät der König sind nach Swinemünde gereist.
V
zeichneten Zahlungstage nicht erhoben, so verfallen sie zum Vortheil der Kommune.
Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt nach Maßgabe des umstehend abgedruckten vom Staate genehmigten Amortisationsplans mittelst jährlicher Verloosung oder Ankaufs der Obligationen, und es steht daher den In⸗ habern der Obligationen ein Kündigungsrecht nicht zu. Den Kommunal⸗ Behörden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds zu ver⸗ stärken oder auch sämmtliche Obligationen auf einmal zu kündigen.
Die behufs der Amortisation ausgeloosten oder gekündigten Nummern der Obligation werden drei Monate vor dem Zahlungs⸗Termine durch den Staats⸗Anzeiger, das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam, die Vossische und Spenersche Zeitung und die hiesigen Lokalblätter bekannt gemacht. Die Auszahlung dieser Obligationen erfolgt an dem dazu be⸗ stimmten Tage nach dem Nominalwerthe durch die Kämmerei⸗Kasse an den Vorzeiger der Obligation gegen Auslieferung derselben. Mit diesem Tage hört die Verzinsung dieser Obligation auf. Der Betrag der ausgereichten Zins⸗Kupons, so weit solche nach dem Zahlungs⸗Termine der Obligation fällig und mit der Obligation nicht zurückgereicht sind, wird von dem Ka⸗ pital gekürzt.
„Werden die Obligationen nicht innerhalb zehn Jahren nach dem Zah⸗ lungs⸗Termine zur Einlösung vorgezeigt, oder den nachfolgenden Bestim⸗ mungen gemäß als verloren oder vernichtet angemeldet, so ist der Betrag derselben zum Vortheil der Kommunal⸗Kasse verfallen, inzwischen und bis dahin erfolgt eine jährliche Bekanntmachung dieser noch unabgehobenen
Obligationen.
1
BZu Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen oder Zins⸗ Kupons finden die auf die Staatsschuldscheine und deren Kupons Bezug habende Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Auf⸗ gebots und der Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere §§. 1—13 mit nachstehenden näheren Bestimmungen Anwendung:
2) Die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrat gemacht werden, welchem alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse zustehen, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatz⸗Ministerium zukommen; gegen die Verfügungen des Magi⸗ strats findet Rekurs an die hiesige Königliche Regierung statt;
b) das im §. 5 jener Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei dem hiesigen Königlichen Kreisgerichte; b
c) die in den §§. 6, 9 und 12 jener Verordnung vorgeschriebenen Be⸗ kanntmachungen sollen durch diejenigen Blätter geschehen, durch welche die ausgeloosten Obligationen veröffentlicht werden;
d) an die Stelle der im §. 7 jener Verordnung erwähnten sechs Zins⸗ zahlungs⸗Termine sollen vier, und an die Stelle des im §. 8 er⸗ wähnten achten Zinszahlungs⸗Termins soll der fünfte treten.
Potsdam, den .. ten.
(Stadt⸗Siegel.)
Der Magistrat. (Namen gedruckt.)
Der Gemeinderath.
(Erster) Kupon Stadt⸗Obligation Littr.....
ö1“““ für die Zeit .ö.ö..ao Thaler
“
r dieses erhält am ..
die halbjährlichen Zinsen oben genannter Ob Rthlr.
— —yx;
aus der Kämmerei⸗Kasse zu Potsdam.
Potobamz, ben .. sen ..... . ... Der Magistrat. Trockener Der Gemeinderath. (Namen gedruckt.) Stempel. (Namen gedruckt.)
Dieser Kupon verfällt in vier Jahren nach dem Zahlungs⸗Termine.
Inhabe V