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Der unten näher bezeichnete Parfümeriewaaren⸗ Fabrikant Karl Julius Arthur Hammer, aus Spremberg gebürtig, ist des betrüglichen Banque⸗ rutts dringend verdächtig und hat sich von hier heimlich entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist. Ein Jeder, welcher von dem Anfenthalte des ꝛc. Hammer Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unver⸗ üglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Be⸗ hörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzuneh⸗ men und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗Expedition abzuliefern.
Es wird die ungesäumte Erstattung der da⸗ durch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechts willfährigkeit versichert.
Berlin, den 10. Juli 1852.
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs⸗Sachen, Kommission II. für Voruntersuchungen.
Signalement des Hammen
Derselbe ist eirca 32 Jahre alt, zu Sprem⸗ berg geboren, 5 Fuß 5 Zoll groß, hat dunkel⸗ braune Haare, braune Angen, gewöhnliche Nase, gewöhnlichen Mund, dunkelbraunen Schnurrbart und dunkelbraunen Henri quatre.
Die Bekleidung kann nicht angegeben werden.
[970] Bekanntmachung.
Bei einer verdächtigen Person sind als muth⸗ maßlich gestohlen in Beschlag genommen worden: 1) eine eingehäusige silberne Taschen⸗Uhr mit weißem Zifferblatt, deutschen Zahlen, stählernen Zeigern und einer kurzen stählernen Kette mit Uhrschlüssel, auf dem Zifferblatte und im In⸗ nern der Uhr mit „Berthonud à Paris“ be⸗ zeichnet, 2) eine Guitarre und 3) ein blau⸗ karirter tuchener Schlafrock. Die Person, welcher diese Gegenstände abgenommen sind, hat sich seit dem 3. Januar bis 18. Februar d. J. auf einer Reise befunden und auf derselben angeblich die Städte Guben, Fürstenberg, Frankfurt g. d. O., Küstrin, Neudamm, Königsberg i. d. N., Schwedt, Oderberg, Berlin und Kott⸗ bus berührt.
Der rechtmäßige Eigenthümer der gedachten Gegenstände oder diejenigen, welche über den muthmaßlichen Diebstahl Auskunft geben können, werden aufgefordert, von ihrer Wissenschaft der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. Kosten erwachsen dadurch nicht.
Sorau, den 10. Juli 1852.
Der Staats⸗Anwalt.
Bekann G“ tmachung. Höheren Bestimmungen zufolge soll die König⸗ liche Domaine Wimmelburg, im mansfelder Seekreise, ¾ Meile von Eisleben, an der von⸗ da nach Sangerhausen führenden Chaussee belegen und aus dem Sitzvorwerke gleichen Namens, dend Vorwerke Birken und dem Schäferei⸗Vorwerke Nußbreite in Eisleben bestehend, von Johannis 1853 ab, auf 18 nacheinanderfolgende Jahre im
ffentlicher Anzeiger.
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Außer den erforderlichen Wohn⸗ und Wirth⸗
schaftsgebänden gehören zu dieser Pachtung:
a2) 1483 Morgen 61 Q.⸗R. 29 Q.⸗F. Ackerlard; 127 86 Wiesen; 36 165 eüs. Gärten; 1 105 82 ⸗ privative Huthung, theilweise mit Holze bestanden; größten⸗ theils Kop⸗ pelhuthung auf Aengern; 96 Hof⸗ und Baustellen, und endlich 136 34 VW5 2337 Morgen 88 Q.⸗R. 81 O.⸗F.; nicht unbedeutende Außenhuthungen nament⸗ lich in wolferöder und eislebener Flur; und angemessene Geld⸗ und Natural⸗Inventarien.
Das dem Ausgebote zum Grunde zu legende Pachtgelder⸗Minimum beträgt 5000 Rthlr. ein⸗ schließlich 5 Gold; die Pacht⸗Cantion 2000 Rthlr.; zur Uebernahme der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von 20,000 Rthlrn. erforderlich.
Den Licitations⸗Termin haben wir aufßf— den 9. September d. J., Vormittags Am 4 1 Ihr. vor dem Departementsrathe, Geheimen Regie⸗ rungsrathe Hanewald, in dem Sessionszimmer der unterzeichneten Regierungs⸗Abtheilung anbe⸗ raumt, wozu wir Pachtbewerber mit dem Be⸗ merken einladen, daß sich dieselben vor der Lici— tation über ihre Qualification zur Uebernahme der Pachtung, so wie über den Besitz des dazu WIG Vermögens vollständig auszuweisen
haben.
Die Verpachtungs⸗Bedingungen und die Re⸗ geln der Licitation, ferner die Karte, das Ver⸗ messungs⸗Register und die Inventarien⸗Urkunden können mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage alltäglich in unserer Domainen⸗Registratur wäh⸗ rend der Dienststunden eingesehen werden; auch sind wir bereit, auf Verlangen Abschriften der oben erwähnten Pacht⸗Bedingungen gegen Er⸗ stattung der Kopialien zu ertheilen.
Merseburg, den 24. Mai 1852.
“ Königliche Regierung, Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.
Das dem Eugen Brettschneider gehörige Erb⸗ pachtsgrundstück Nr. 14 des Hypothekenbuchs von Kesburg, abgeschätzt auf 6532 Tholer, soll am 4. Februar k. J., Vormittags 11 Uhr an Gerichtsstelle subhastirt werden.
Hypothekenschein und Taxe sind im Büreau III. einzusehen.
D. Crone, den 8. Juli 1852.
Königliches Kreisgericht
[971] Die von Podewilssche Mahl⸗, Schneide⸗ und Waltmühle zu Seegenfelde, mit zugehörigem
Gartenlande, dem Folio des Ritterquts daselbst zugeschrieben und abgeschätzt auf 19,816 Rthlr. 16 Sgr., soll
am 28. Januar 1853, Vormittags 11 Uhr,
an Gerichtsstelle subhastirt werden
Alle unbekannten Real⸗Prätendenten haben in demselben ihre etwanigen Real⸗Ansprüche bei Ver⸗ lust derselben und Präklusion damit anzumelden.
Hypothekenschein und Taxe sind im Büreau III. einzusehen. D. Crone, den 5. Juli 1852. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Nachdem von uns über das Vermögen des hiesigen Kaufmanns Heymann Davidsohn der Konkurs eröffnet worden, so wird zugleich der offene Arrest über dasselbe hiermit verhängt, und Allen und Jeden, welche von dem Gemeinschuld⸗ ner etwas an Gelde, Sachen, Effekten oder Brief⸗ schaften hinter sich haben, hiermit angedeutet: demselben nicht das Mindeste davon zu verabfol⸗ gen, vielmehr solches dem gedachten Stadt⸗ und Kreisgerichte fördersamst getreulich anzuzeigen und, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in das gerichtliche Depositum abzuliefern, widrigenfalls dieselben zu gewärtigen haben:
daß, wenn dessenungeachtet dem Gemeinschuld⸗ ner etwas bezahlt oder ausgeantwortet wer⸗ den sollte, solches für nicht geschehen erachtet und zum Besten der Masse anderweitig bei⸗ getrieben, im Fall aber der Inhaber solcher Gelder oder Sachen dieselben verschweigen oder zurückbehalten sollte, er noch außerdem seines daran habenden Unterpfand⸗ oder an⸗ deren Rechts für verlustig erklärt werden soll.
Danzig, den 2. Juli 1852.
Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht. Abtheilung.
[6233 Bekgn.n tmachung. Bei dem in der Nacht vom 7. zum 8. August
1841 in Czempin stattgefundenen Brande sind folgende, der jüdischen Corporation daselbst gehö⸗
rigen 4 prozentigen Posener Pfandbriefe: Nr. 26. 13680. Olszowo, Kreis Schildberg über 50 Rthlr. “ Nr. 62. 17757. Grab, Kreis Pleschen, über 25 Rthlr. nebst Zins⸗Coupons seit Johannis 1841 angeb lich verloren gegangen. Die etwanigen Inhaber dieser Pfandbriefe wer den aufgefordert, sich spätestens in dem am 29. Oktober d. J., Vormittage 1 1 Uhr.,
serem Instructionszimmer anstehenden Termin zu melden oder die gänzliche de
gedachten Pfandbriefe zu gewärtigen.
Posen, den 23. April 1852.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung — für Civilsachen.
vor dem Herrn Kreisrichter von Crousaz, in un⸗
1793] Ediktal⸗Citation. Zu dem an ordentlicher Gerichtsstelle auf
den 22. September 1852,
Vormittags um 11 Uhr,
or dem Stadt⸗ und Kreisrichter Hrn. Dr. Ham⸗ rook anberaumten Termine zur Geltendmachung hrer etwanigen Ansprüche werden hiermit öffent⸗
lich vorgeladen:
J. Die eingetragenen Gläubiger, so wie deren Erben, Cessionarien oder sonstgg⸗ Rechts⸗ nachfolger, bezüglich folgender Hypotheken⸗
Forderungen:
2) der ex actu vom 5. März 1814 im Erbbuche vermerkten, gemäß Verfügung
vom 5. Januar 1830 in das Hypothe⸗ kenbuch des Grundstücks zu Trutenau Nr. 21 des Hypothekenbuches sub Rubr. III. No. 1 übertragenen Forderung des Predigers Michael Baumann an Pfen⸗ nigzins von 1000 Florin danziger Cou⸗ rant;
der ex decreto vom 12. Februar 1802 sub Rubr. III. No. 2 des hiesigen Grund⸗ stücks in der Goldschmiedegasse Nr. 9 des Hypothekenbuches ingrossirten Pfen⸗ nig⸗Zinsforderung der Wittwe Maria Elisabeth Kiel geb. Bork von 250 Thlr. an die Schuhmachermeister Johann Philipp Reichelschen Eheleute, welche Post der Rubr. III. No. 4 ingrossirten Forderung von 400 Thalern nachsteht.
Die Vorgeladenen haben im Fall ihres Ausbleibens zu gewärtigen, daß sie mit ihren etwanigen Realansprüchen auf das betreffende Grundstück wegen der vorerwähn⸗ ien Forderungen unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens präkludirt und die Kosten im Hypothekenbuche werden gelöscht werden.
Alle diejenigen, welche an folgende Hypo⸗ theken, deren Löschung von dem Grundstücks⸗ besitzer beantragt ist, und an das über die⸗ selben ausgestellte Instrument als Eigen⸗ thümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber Ansprüche zu haben ver⸗ meinen,
4) an das subh Nuhn. I1. No. 4. des Grundstücks Straszin No. 3 des Hy⸗ pothekenbuchs ex decreto vom 28. De⸗ zember 1828 aus dem Lebtags⸗Kon⸗ trakte vom 6. Januar 1823 für die unverehelichte Konstantia Elisabeth Grundt ingrossirte Leibgedinge;
an die zu gleichen Rechten für die Geschwister Heinrich Theodor Grundt, Wilhelm Alexander Grundt, Franz Friedrich Grundt, Herrmann Salomo Grundt, auf das Grundstück Straszin No. 3 ingrossirten Forderungen an die Eleonora Renata verwittwete Grundt,
geb. Bielefeldt,
a) sub Rubr. III. No. 4 von 1280
Rthlr. 18 Sgr. 4 Pf. aus dem Erbrezeß vom 15. Mai bestätigt, den 20. Mai 1835 eingetragen ex decreto vom 3. Juni 1836;
b) sub Rubr. III. No. 5 von 1000
Rthlr. aus der Obligation vom 17. Mai 1836.
Durch Cession vom 10. Mai 1839 hat Heinrich Theodor Grundt von sei⸗ nem Antheil an beiden Posten im Be⸗ trage von 570 Rthlr. 4 Sgr. 7 Pf. den Betrag von 500 Rthlr. an die Konstantia Elisabeth Grundt abgetreten. Der Antheil des Wilhelm Alexander Grundt ist durch Cession vom 22. No⸗ ember 1839 abgetreten an den Hof⸗ esitzer Andreas Gerhard Schumacher.
Die Instrumente der sub II. 1 und 2 vermerkten Posten sind verloren ge⸗ angen und waren auch beglaubte Ab⸗ chriften derselben nicht zu beschaffen;
3) an die sub Rubr. III. No. 5 des Grundstücks Kaesemark Nr. 4 des Hy⸗ pothekenbuches eingetragene Forderung
991
dder Frau Eleonora Christine Braun⸗ schweig, geb. Graeven, an den Oeko⸗ nomen Paul August Jochem, von 400 Rthlrn., deren verlorenes Instru⸗ ment bestand aus der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 6. und 20, Mai 1835 und dem Recognitionsscheine vom 8. September 1835;
an die sub Rubr. III. No. 2 des hie- sigen Grundstücks, Beutlergasse Nr. 6, des Hypothekenbuches zu Pfennigzins⸗ recht ingrossirte Forderung des Undregs Beutzmann an die David Hercke'schen Eheleute von 1000 Rthlen., welche von Andreas Beutzmann auf Daniel Jacob Scheffler und von dessen Erben, Charlotte Dorothea Scheffler, geb. Friese, Samuel Gottlieb Scheffler, Agathe Christine Mischke, geb. Scheff⸗ ler, und Renate Louise Scheffler, auf die Charlotte Emilie Apcke übergegan⸗ gen ist, das verlorene Dokument be⸗ stand aus dem Kaufvertrage vom 3. Fe⸗ bruar 1800, dem Attest vom 25. Sep⸗ tember 1800, dem Recognitionsschein vom 7. Februar 1800 und dem Erb⸗ buchs⸗Extrakt vom 30. November 1827;
an die sub Rubr. III. No. 2 des Grundstücks Neufahrwasser Nr. 8 des Hypothekenbuches ingrossirten Forderung des Kaufmanns Friedrich Reinick an den Kaufmann George Andreas Broschki, von 16 Rählrn. 11 Sgr. 10 Pf. und von 6 Rthlrn. 1 Sgr. 6 Pf.
Das verlorene Dokument bestand aus dem Immissions⸗Dekret vom 18. Okto⸗ ber 1830, der Ingrossations⸗Note vom 6. Dezember 1830 nebst Recognitions⸗ schein vom 23. November 1830.
an die zub Unbr. III. No. 3 des Grundstückes Postelau Nr. 6 ingros⸗ sirte Forderung des Joseph Nierza⸗ lewsky an den George Butza von 29 Thlr. 9 Sgr. 10 ¾ Pf. Das ver⸗ lorne Instrument bestand aus der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 8. Dezember 1824 und dem Recogni⸗ tionsschein vom 1. September 1835. „Die Vorgeladenen haben im Falle ihres Ausbleibens zu gewärtigen, daß sie mit allen ihren Ansprüchen an die zu löschende Post oder das darüber ausgestellte Instrument unter Auferle⸗ gung eines ewigen Stillschweigens werden prälludirt werden.
III. Alle diejenigen, welche als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder Briefs⸗Inhaber Ansprüche zu machen haben an folgende Instrumente, welche verloren gegangen sein und für welche nach vorgängiger Amortisa⸗ tion neue Hypotheken⸗Dokumeunte für die genannten bekannten Gläubiger ausgefertigt werden sollen:
a) an das Instrument der sub Rubr. III. No. 6 des hiesigen Grundstücks Büttel⸗ gasse Nr. 2 des Hypothekenbuches in⸗ grossirten Forderung der Friederike Ernestine, verwittweten Major May, geb. Dobschitzka, an den Schlossermeister Benjamin Gronert und dessen Ehefrau Renate Juliane, geb. Strauß, von 400 Thlrn.
Das Instrument bestand aus der Schuldurkunde vom 9. Juli 1847, dem Ingrossationsvermerk und dem Recog⸗ nitionsschein vom 13. Juli 1847;
an das Instrument der auf dem Grund⸗ stücke Schidlitz zu Emaus No. 222 des Hypothekenbuches sub Rubr. III. No. 2 ingrossirten Darlehns⸗Forderung der Auguste Levina Charlotte Heidfeld, geb. Soermans, jetzt deren Cessionars Nikolaus Harder an den Karl v. Roy und die Barbara v. Roy, geb. Harder, von 2500 Rthlr.
Das Dokument bestand aus der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 28. Dezember 1838, nebst Ingrossations⸗ Note vom 12. Januar 1839, Cessions⸗ 8 Urkunde vom 9. April 1847, gericht⸗
lichem Attest und Subingrossations⸗ Note vom 27. April 1847;
„) an das Instrument der auf dem Grund⸗ stücke hierselbst in der Burgstraße Nr. 9 es Hypothekenbuches sub Rubr. III. No. 1 und No. 2 ingrossirten Forde⸗ rung der Testamentsstiftung der Barbara tenner, geb. Dick⸗Schmidt, an den Flleischermeister Johann Paul Ebert, und die Eleonora Concordia Ebert, pr. v. Blievernik, geb. Hollfeld, von 1150 Rthlr., welche persönliche Forde⸗ rung und Hypothek durch Navations Urkunde vom 9. Mai 1822 entstanden ist aus den beiden früheren Pfennig zins⸗Kapitalien von 575 Rthlr. sub Rubr. III. No. 1 und 425 sub Rubr. III. No. 2 unter Erhöhung des Kapi⸗ talbetrages auf die angegebene Summe. Das Dokument bestand aus der Urkunde vom 9. Mai 1822 und 3. März 1823, der Jugrossations⸗Note vom 4. Juni 1823 und dem Recognitionsschein vom 2. Mai 1823:
das Instrument der auf dem Grund⸗ stücke Hohenstein Nr. 1 des Hypotheken⸗ buches sub Rubr. III. No. 2 eingetra- genen Forderung des Karl Ludwig Neu⸗ mann an den Simon Eduard Thiel von 1000 Rthlr. an Leibrenten⸗Kapital zu 6 pCt. jährlich zinsbar.
Das Instrument bestand aus der Obligation
vom 12. Januar 1844, der Ingrossations⸗Note
Recognitions⸗Schein vom 20. Februar 44.
Die Vorgeladenen haben, wenn sie ausbleiben, zu gewärtigen, daß sie unter Auferlegung ewigen Stillschweigens mit allen Ansprüchen an die vor⸗ erwähnten Instrumente präkludirt, die Instru⸗ mente für amortisirt erklärt und für die genann⸗- ten Gläubiger neue Hypotheken⸗Dokumente wer⸗ den gefertigt werden.
Danzig, den 24. Mai 1852.
Königliches Stadt⸗ und Krrisgericht. J. Abtheilung.
[9690) Bekanntmachung. 8 Da die Theilung des Nachlasses des am
11. Juni 1849 zu Naguable auf der Insel Portorico verstorbenen Regierungs⸗Conduckeurs Leopold Theodor Christian Ludwig von Winter⸗
feldt bevorsteht, so werden alle unbekannten Erbschafts⸗Gläubiger hierdurch aufgefordert, ihre Forderungen an den Nachlaß binnen 3 Monaten anzuzeigen und zu bescheinigen, widrigenfalls
dieselben sich nach §. 137 Tit. 17 Thl. I. des A. L. R. nur an jeden einzelnen Miterben nach Verhältniß seines Erbtheils halten können.
Frankfurt a. d. O., den 5. Juli 1852. Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.
[959] Bekanntmachung.
Das Post⸗Fuhrwesen der Statton in Stettin,
zu dessen Besorgung etwa 47 — 50 Pferde, 16 Postillone und eiwa 18 Wagen erforderlich sind, soll zum 1. September c. anderweit in Entreprise gegeben werden. alb
mission unter freier Konkurrenz eroöffnet und geeig⸗ nete cautionsfähige Bewerber werden ersucht, sich bis zum
Es wird deshalb eine Sub⸗
21. Juli ec.
Abends mit ihren Offerten, die in versiegelten Briefen und der Aufschrift
„Postfuhr⸗Entreprise Stettin“
an die Ober⸗Post⸗Direction Stettin zu richten sind, hier zu melden.
Es wird am geeignetsten sein, die Forderung
entweder nach einem jährlichen Vergütungssaße