1852 / 167 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

5) Den Pachtbewerbern wird es ü⸗ 1, d Pachtobjekte vor dem Licitations⸗Termin in Augenschein zu nehmen, die ihnen der Müh⸗ len⸗Administrator, e Schädlich, be⸗

itwilligt vorzeigen wird. 1 veebee 388 Verpachtungs⸗Bedingun⸗ gen liegen hier und bei dem Mühlen⸗Administra⸗ jor in Liebemühl zur Einsicht bereit, auch sollen Abschriften davon den Pachrbewerbern, wenn es gewünscht wird, gegen Erstattung der Kopialien von hier verabfolgt werden. 1 Die vortheilhafte Lage der Mühlen lassen einen reichlichen Gewinn erzielen, wozu die Nähe der Königlichen Forstreviere Taberbrück und Liebe⸗ mühl in Bezug auf den billigen Ankauf und den bequemen Wassertransport der besten Schneide⸗ hölzer, so wie der Mangel an Wassermühlen in der Umgegend, endlich die bald zu erwartende Verbindung des durch die Stadt Liebemühl füh⸗ renden Chausseezuges mit den Städten Pr. Hol⸗ land, Elbing und Osterode, und die im Bau stehende, theilweise schon bestehende Wasser⸗Ver⸗ bindung nach Osterode, Dtsch. Evlau und Elbing wesentlich beitragen werden.

Osterode, den 12. Juli 1852.

Königliches Domainen⸗Rent⸗Amt.

[4655 Nothwendiger Verkauf

um Zweck der Auseinandersetzung beim Königl.

preuß. Kreisgerichte zu Halle g. d. S., I. Abtheilung.

Folgende, den Erben des Kaufmanns Karl Gottfried Fritsch gehörige, hierselbst belegene Grundstücke:

1) das Wohnhaus mit dem Hintergebäude, Garten, Gewächs⸗Gartenhaus und Hof, am Paradeplatze Nr. 105 2 a. des Hypotheken⸗ Seg. abgeschätzt auf 6220 Rthlr. 26 Sgr. 2 .

* 9 die Dampf⸗Oelmühle mit Kesselhaus, mehrere Schuppen, das russische Dampf⸗Badehaus, Oel⸗Raffinerie und Essig⸗Fabrikgebäude, Kreideschlemmerei⸗Gebäude, Böttcherwerkstatt, Ställe, Keller in der Moritzburg, Hof und

Garten, Nr. 1052 b. des Hypothekenbuchs,

abgeschätzt auf 10,240 Rthlr. 28 Sgr. 8 Pf., ohne die Dampfmaschine und ohne das Mühlenwerk, über welche anderweit ver⸗ fügt worden ist ;z. das zu Wohnungen eingerichtete Gebäude auf der Moritzburg, linker Hand von der Einfahrt, mit Hof und Kellergewölben, Nr. 1052 d. des Hypothekenbuchs, abge⸗ schätzt auf 975 Rthlr., nach der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur eine Treppe hoch Zimmer Nr. 17 einzusehenden Taxe, sollen am 30. Oktober, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 6, vor dem Deputirten Herrn Kreisgerichtsrath Wieruszewski meistbietend ver⸗ kauft werden. 6

[321] Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgericht zu Birnbaum I. Abtheilung. Das den Müͤhlenbesitzer Glaweschen Eheleuten ehörige, sub No. 3 und 4 zu Krebbelmühle elegene Mühlengrundstück nebst Zubehör, abge⸗ schätzt auf 10427 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll

am 28. September 1852, Vormittags 1 hp.

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. 1979] Bekanntmachung. Am 28. November 1850 verstarb der beim unterzeichneten Kreisgerichte angestellt gewesene Exekutor und Landreiter Thomas Grudetzki mit Hinterlasung einer Wittwe und zweier Söhne aus zwei Ehen. Der Sohn erster Ehe, Schuh⸗ machergeselle Friedrich Grudeczki, ist seit längerer Zeit abwesend und sein gegenrwörtiger Aufenthalt unbekannt. Mit Nücksicht auf die §§. 465 sec Tit. 9 Thl. I. Allgemeinen Landrechts, wird 55 selbe oder seine nächsten Angehörigen hiermit von dem Anfalle der Erbschaft nach seinem Vater in Kenntniß gesetzt und aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gerichte innerhalb dreier Monate zu melden, um bei der Nachlaß⸗Regulirung seine Gerechtsame wahrnehmen zu können, andernfalls

996

berlassen, die, er alles gegen sich gelten lassen muß, was der

ihm bestellte Kurator in seinem Namen thun und erklären wird.

Osterode in Ostpreußen, den 9. Juli 1852. Königlich preußisches Kreisgericht, ““ II. Abtheilung.

6221b.. Frohlama.

Gegen den Schuhmachergesellen Julius Seyer aus Tilsit ist wegen körperlicher Verletzung eines Menschen auf Anklage der Staats⸗Anwaltschaft die Untersuchung eröffnet, und zur mündlichen Verhandlung der Sache an hiesiger Gerichtsstelle Termin auf

den 21. August c., Vormittags 9 Uhr, anberaumt.

Der in unbekannter Abwesenheit lebende ꝛc. Seyer wird zu diesem Termine unter der Ver⸗ warnung vorgeladen, daß im Fall seines Aus⸗ bleibens mit Verhandlung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren werden wird, und hat die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel entweder mit zur Stelle zu brin⸗ gen oder dergestalt zeitig anzuzeigen, daß sie zu demselben noch herbeigeschafft werden können.

Gardelegen, den 26. April 1852. Königl. Kreis⸗Gericht. I. Abtheilung.

Niederschlesisch⸗Maͤrkische 870 Eisenbahn.

Trotz wiederholter Aufforderungen ist noch eine namhafte Summe der pr. 2. Januar d. J. zur Kapitals⸗Rückzahlung gekündigten Niederschlesisch⸗ Märkischen Prioritäts⸗Obligationen Ser. I. und II. nicht zur Einlösung gekommen, das Kapital da⸗ her fuür die betreffenden Eigenthümer seit dem angegebenen Termine zinslos geblieben.

Um Letztere vor weiteren Zinsverlusten zu schützen, sordern wir wiederholt zur schleunigen Einreichung der gekündigten Obligationen an die Königliche Seehandlung und zur Erhebung der Kapitalsbeträge auf.

Beilin, den 13. Juli 1852.

Königliche Verwaltung der Niederschlesisch⸗ 8 Märkischen Eisenbahn. b

Bei der heut in Gemäßheit der Bestimmun⸗ gen der §§. 11 und 13 des unterm 11. August 1843 allerhöchst bestätigten Rachtrages zum Sta⸗ tut unserer Geselischaft stattgefundenen Ausloo⸗ sung von 142 Stücken der an Privatinteressenten überlassenen 20,570 Stammactien Litt. B. sind folgende Nummern gezogen worden:

No. 18. 26. 848,. 18 1.. 607. 613. 627. 684. 726. 900, 112. 4446. 1497. 1530. 1677. 1959. 1996. 2188. 2432. 2520. 2970é. 2992. 3016. 3120. 3176. 3309, 3524. 3338. 3656. 3688. 4028. 4073. 4083. 4087. 4165. 4244. 4296. 4412. 4539. 4549. 4558. 4727. 4932. 5526. 5733. 5838. 5927. 6196. 6212. 6613. 6724. 6897. 7021. 7289. 7740. 7957. 8457. 8840. 8935. 9236. 9244. 9748. 9773Q. 9808. 9918. 10,217. 10,391. 10,399. 10,700. 10,791. 10,800. 10,914. 10,981. 11,124. 11,281. 11,426. 14,592. 11,865. 12,045. 12,086. 12,280. 12,466. 12,648. 12,668. 13,108. 13,117. 13,672. 14,475. 14,675. 14,903. 14,940. 14,996. 15,080. 15,084. 15,097. 15,105. 15,116. 15,324. 15,444. 15,544. 15,660. 15,746. 15,918. 15,962. 15,979. 16,120. 16,161. 16,479. 16,513. 16,521. 16,555. 16,696. 16,904. 17,116. 17,214. 17,424. 17,658. 17,724. 17,792. 17,809. 18,085. 18,131. 18,163. 18,249. 18,375. 18,821. 18,890. 18,988. 19,026. 19,029. 19,260. 19,488. 19,535. 19,543. 19,573.

8 20,248. 20,264. 20,323.

Wir bringen dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die Auszahlung der Kapitalsbeträge zum Nennwerthe der gezogenen Aktien vom 15. Dezember d. J. ab, gegen Aus⸗ händigung der Aktien, nebst den für die Zeit vom 1. Januar 1853 ab ausgegebenen Zins⸗ Coupons und Dividendenscheinen bei der Königl.

ltasse in Breslau erfolgt.

Redaction und Rer

Der Betrag fehlender Zins⸗Coupons und Di

videndenscheine wird vom Kapitalsbetrage in Ab⸗ zug gebracht.

Wenn der Inhaber einer ausgeloosten Actle dieselbe nebst den beizubringenden Zins⸗Coupons

* 8

und Dividendenscheinen nicht vom 15. Dezember

d. J. ab, innerhalb fünf Jahren abliefert, oder für den Fall des Verlustes deren gerichtliche

Mortifizirung nicht innerhalb dieses fünfjährigen

Zeitraumes nachweist, so wird von uns, dem §. 15 des bezüglichen Statuten⸗Nachtrags ent⸗ sprechend, das öffentliche Aufgebot der Aktie nebst Coupons und Dividendenscheinen bei dem hiesigen Königlichen Stadtgericht nachgesucht, die Kosten des Verfahrens aus dem Kapitalsbetrage der Aktie entnvommen und der Ueberrest nach erfolgter Präklusion an die Pensions⸗ und Unter⸗ stützungs⸗Kasse der Gesellschafts⸗Beamten ausge⸗ zahlt werden. Zugleich fügen wir die Nummern derjenigen Siamm⸗Aktien Litt. B. bei, welche, in frühern Ausloosungs⸗Terminen gezogen, zum Empfange der Kapitals⸗Beträge aber bis heut bei der Königl. Regierungs⸗Hauptkasse hierselbst nicht präsentirt woͤrden sind, und zwar: exv 1848 No. 262. 1160. 1656. 14,293. 14,403. 14,423. 15,457. 17,317. 18,849. .199. 284. 649. 1672. 2219. 2639. 4554. 4829. 6512. 6514. 6920. 8335. 8605. 9932. 10,499. 12,176. 12,740. 13,676. 13,683. 14,737. 717. 1059 112 90. 6622. 6647. 8289. 8323. 8500. 9741. 12,059. 13,006. 13,340. 13,379. 14,724. 15,048. 15,064. 16,371. 18,001. 18,563. 19,960. 20,444.

ex 1851 No. 3382. 6277. 6945. 8037. 8340. 9953 9868 60 9. 10,727. 10,898. 11,216. 12,819. 13,015. 13,338. 14,723. 14,925. 17,026. 17,380. 18,126. 18,496. 19,689. 19,962. 20,322. 20,511.

Breslau, den .88

Der Verwaltungsrath der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaf

[9800) Bekanntmachung.

Auf Grund des §. 19 des Reglements der Ber⸗

liner allgemeinen Wittwen⸗Pensions⸗ und Unter⸗ stützungskasse vom 3. September 1836 und nach Maßgabe der über das Vermögen derselben vor⸗

schriftsmäßig angelegten grundsätzlichen Wahr⸗

scheinlichkeits⸗Berechnung hat das Kuratorium der Anstalt unterm 27sten v. M. beschlossen, an alle diejenigen Mitglieder, welche bis zum 30sten Aufnahme⸗Termine (1. Juli 1851), einschließlich desselben, der Anstalt beigetreten und in dem ge⸗ genwärtigen 32ͤten Termine (1. Juli 1852) es noch sind, eine Dividende im Betrage von Zehn Prozent, oder drei Silbergroschen pro Thaler, aller ihrer bis zu jenem 30sten Termine, ein⸗ schließlich desselben, gezahlten Beiträge zu bewil⸗ ligen. Zur Ausführung dieses Beschlusses soll jedem hiervon betroffenen Mitgliede, welches bis einschließlich den gegenwärtigen 32ͤsten Termin seine Beiträge geleistet haben wird, der Betrag seiner Dividende vom 1. Dezember d. J. ab durch theilweisen oder gänzlichen Erlaß seines halbjährlichen Beitrages pro termino den 1. Ja⸗ nuar k. J., respektive durch baare Zuzahlung, gewährt werden. Vorher wird die Direction je⸗ dem betreffenden Mitgliede eine besondere Be⸗ nachrichtigung über den Betrag seiner Dividende nebst einem Schema zu der von ihm auszustel⸗ lenden Quittung zukommen lassen. Eine allge⸗ meine Uebersicht der danach überhaupt gezahlten Dividende, des außerdem noch gebildeten Reserve⸗ Fonds und des alsdann noch übrig gebliebenen, zur Erhaltung und Sicherstellung der Anstalt grundsätzlich unentbehrlichen Vermögens derselben wird dann später öffentlich bekannt gemacht wer⸗ den; inwieweit jedoch eine fernere Dividenden⸗ Zahlung wieder erfolgen kann und soll, bleibt späteren Bekanntmachung am Schlusse der nach §.

vorbehalten. n Berlin, den 5. Juli 18522. 1 n Direction der Berliner allgemeinen Witten⸗Pen⸗

sions⸗ und Unterstützungs⸗Kasse. Frhr. von Montet

Schwieger.

ndantur:

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckeret

19 ad b. bestimmten fünfjährigen P-e riode, also nach dem Schlusse des Jahres 1856,

in allen The

Abonnement beträgt ben 833 Sgr. für Jahr eilen der Monarchre ohne bere vnhsaang. Zeitung) in der ganzen Monarchie: 1 Mthlr. 27 Sgr

Alle post-Anstalten des In- und

2 uUn 1 gU r Auslandes nehmen Lestellung auf 811 den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger 8 an, für Berlin die Expeditionen: Mauer-Straße Kr. 54. und

Leipziger-Straße Rr. 14.

InhEnszhilgiasn 211 8 1DOnrtannfeguse nish d. 1 1211429

eige

1 Hau .24199298:. 380 214

9*

Berlin, Sonntag den 18. Juli

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den

Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von der Aggerstraße bei Engels⸗ kirchen durch das Leppethal unweit Gimborn vorüber nach der Born⸗ Gummersbacher Staatsstraße bei Marienheide genehmigt habe, be⸗ stimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der für diesen Chausseebau erforderlichen Grundstücke, so wie das Recht

zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen geltenden Bestimmun⸗ gen auf diese Straße Anwendung finden sollen. Zugleich will Ich den

betheiligten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen Unterhaltung

der Chaussee, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Tarife und den darauf bezüglichen

Vorschriften verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachte Straße Anwendung finden. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. v

Sanssouci, den 21. Juni 1852.

Jah Frriedrich Wilhelm.

von der Heydt. von Bodels 1 An 8

den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten und den Finanz⸗Minister.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kaiserlich russischen Geheimen Rath und Gesandten am Königlich dänischen Hofe, Baron von Ungern⸗Sternberg, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse; so wie dem katholischen Pfarrer Christian Mauritius Esser zu Düssel, im Dekanate Mett⸗ mann, Regierungs⸗Bezirk Düsseldorf, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen; und

Den Staats⸗Anwalt Rudolph zu Iserlohn zum Ober⸗Staats⸗ Anwalte bei dem Appellationsgerichte zu Münster zu ernennen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Verfügung vom 9. Juli 1852 betreffend die An⸗ gabe der Vergütungs⸗Beträge in den Postfuhr⸗Kon⸗ trakten für die Verwaltung solcher Post⸗Expeditionen welche Annexum der Posthaltereien sind.

8 In den Postfuhr⸗Kontrakten derjenigen Posthalter, denen zu⸗ gleich die Verwaltung einer Post⸗Expedition als Annexum der Post⸗

halterei übertragen ist, sind bisher in der Regel die Beträge ange⸗ V

geben worden, welche der Unternehmer in seiner gleichzeitigen Ei⸗ genschaft als Post⸗Expediteur für Verwaltung der Post⸗Expedition und auf Büreaukosten, Lokalmiethe ꝛc. zu beziehen hat. 1

Die Uebernahme der Post⸗Expedition als Annexum der Post⸗ halterei, mit der Verpflichtung, zu der Post⸗Expedition und zur Passagier⸗Aufnahme die nöthigen Lokale herzugeben, dieselben hei⸗ zen und erleuchten zu lassen, so wie die Büreaukosten zu bestreiten, und erforderlichenfalls zur Besorgung der Expeditionsgeschäfte einen vereidigten Expeditionsgehülfen zu unterhalten, wird auch

ferner Gegenstand einer in den Postfuhr⸗Konkrakt aufzunehmenden

bindenden Stipulation sein müssen, dagegen wird für angemessen erachtet, daß über die Vergütungen für Verwaltung der Post⸗Ex⸗ pedition (Post⸗Expediteur⸗Gehalt) auf Büreaukosten, Lokalmiethe und Unterhaltung eines Erpeditionsgehülfen ꝛc. eine auf die Dauer

des Postfuhr⸗Kontrakts geltende besondere Punctations⸗Verhandlung aufgenommen werde. Die Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen werden dieses von jetzt ab bei Abschließung neuer Postfuhr⸗Kontrakte zu beachten haben. Berlin, den 9. Juli 1852. General⸗Post⸗ Amt. v

d

Verfügung vom 9. Juli 1852 betreffend das Ver⸗ fahren bei Auflieferung rekommandirter Briefe der

Gerichts⸗Behörden unter portofreiem Rubro.

Der Königlichen Ober⸗Post⸗Direction wird auf den Berich vom 15. Juni d. J. eröffnet, daß nach dem Gesetze vom 10. Mai 1851 die Königlichen Gerichte nicht befugt sind, Bestellgeld, welches bei den von ihnen in portofreien Justizsachen veranlaßten Insinuationen zum Ansatz kommt, und dessen Bezahlung von den Adressaten verweigert wird, den Parteien in Rechnung zu stellen, und daß eben so wenig die Berichtigung aus der Kö⸗ niglichen Kasse erfolgen kann. 1

Es dürfen daher wegen Bezahlung des Bestellgeldes für der⸗ gleichen Insinuationen nicht die absendenden Gerichte in Anspruch genommen werden. 1

Dasselbe ist vielmehr stets von den Adressaten einzuziehen, und muß daher, wenn die letzteren das Bestellgeld nicht freiwillig entrichten, die Execution auf Grund des §. 30 des Gesetzes vom 5. Juni d. J. gegen sie vollstreckt werden.

Beerrlin, den 9. Juli 1852. General⸗Post⸗Amt An 8 die Ober⸗Post⸗Direction zu N.

Verfügung vom 12. Juli 1852 betreffend die Be⸗-⸗ handlung der bei den Gerichtsbehörden eingehenden unfrankirten Schreiben, für welche Porto vom Ab⸗ sender nicht eingezogen werden kannu.

ie Bestimmung im Schlußsatze der Cirkular⸗Verfügung vom 27. März 1839, wonach das Porto für unfrankirt eingegangene Schreiben an Gerichtsbehörden, wenn es in einzelnen Fällen wegen gänzlicher Insolvenz des Absenders von demselben nicht einzuziehen ist, von der empfangenden Gerichtsbehörde zu berichtigen bleibt, wird hierdurch aufgehoben. Dergleichen Portobeträge sind in der Folge unter Beifügung des betreffenden Converts und eines Attestes über die fruchtlos vollstreckte Execution in der Entlastungskarte zu verausgaben. Im Uebrigen behält es bei den Bestimmungen der allegirten Cirkular⸗Verfügung sein Bewenden. G . Berlin, den 12. Juli 1852.

Justiz⸗Ministerzum.

Der Kreisrichter Hacker in Lauenburg ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Anklam, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Ueckermünde, und zum Notar im Departement des Appellations⸗ gerichts zu Stettin; und 8

Der Kreisrichter Masche zu Garz a. d. O. zum Rechts⸗ anwalt bei dem Kreisgericht in Greiffenberg, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Labes, und zum Notar im Departement des Appel⸗

lationsgerichts zu Stettin ernannt worden. 2