1852 / 167 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Cirkular⸗Verfügung vom 29. Mai 1852 wegen des

Diäten⸗Satzes für die mit der einstweiligen Verwal⸗

tung vakanter Kreis⸗Secretair⸗Stellen beauftragten Personen.

c. jetzt, in Folge der anderweitigen Abstufung der Kreis⸗ Ea den Kreis⸗Secretairen bei der ersten An⸗ stellung nur ein Gehalt von 400 Rthlrn. gewährt wird, kann es nicht als zulässig erachtet werden, den mit der einstweiligen Ver⸗ waltung vakanter Kreis⸗Secretair⸗Stellen beauftragten Personen einen höheren Diätensatz als Einen Thaler täglich zu bewilligen, da sie sonst bei der demnächst erfolgenden definitiven Anstellung als Kreis⸗Secretair ein geringeres Dienst⸗Einkommen erhalten würden, als ihnen die Diäten gewaͤhrten.

Die Königl. Regierung wird daher veranlaßt, in allen der⸗ gglleichen Fällen über den Diätensatz von Einem Thaler täglich nicht hinauszugehen. d1““

Berrlin, den 29. Mai 1852.

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Der Minister des Innern.— Westphalen.

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X“ 1 h““ J“ Erlaß vom 8. Juni 1852 betreffend die Heimats⸗ Verhältnisse der mecklenburg⸗schwerinschen Staats⸗ Angehörigen.

Auf den Bericht vom 13. März c., in welchem die Königliche Regierung die Weigerung der Großherzoglich mecklenburg⸗schwe⸗ rinschen Behörde zur Zurücknahme des N. aus N. im Mecklen⸗ burgschen angezeigt hat, ist das Königliche Ministerium der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten, dem diesseitigen Ersuchen gemäß, mit dem Großherzoglichen Staats⸗Ministerium zu dem Zwecke in Schrift⸗ wechsel getreten, um die Wiederaufnahme dieses Individuums, wel⸗ ches die Eigenschaft als Preuße niemals erworben hat, herbeizu⸗ führen. Die Großherzogliche Regierung hat jedoch, der hierher gemachten Mittheilung zufolge, die Uebernahme des N. entschieden abgelehnt, und zwar aus dem Grunde, weil derselbe durch seine Niederlassung in Preußen nach den mecklenburgischen Gesetzen sein dortiges Heimathrecht verloren habe, und daher keine jenseitige Behörde zu seiner Wiederaufnahme angehalten werden könne.

Während seit dem Erlöschen der preußisch⸗mecklenburgischen Convention wegen Uebernahme lästiger Personen diesseits der Grundsatz befolgt wird, daß jeder nach Macklenburg verzogene Preuße, selbst nach erfolgter Entlassung aus der Unterthanenschaft, auf jenseitiges Verlangen so lange in Preußen Wiederaufnahme findet, als er nicht mecklenburgischer Unterthan geworden ist, wird der preußischen Regierung, nach der obigen Erklärung, das Recht, mecklenburgische Unterthanen in ihre Heimat zurückzuweisen, schon dann bestritten, wenn dieselben während des ihnen in der Eigen⸗ chaft als Ausländer in Preußen gestatteten Aufenthaltes einen Wohnsitz daselbst aufgeschlagen haben.

Um den hieraus für den Staat und die Gemeinden entsprin⸗ genden Nachtheilen vorzubeugen, und da eine besondere Ueberwachung der mecklenburgischen Staatsangehörigen zur Verhinderung ihrer Niederlassung im Lande nicht wohl ausführbar ist, tritt die Noth⸗ wendigkeit ein, dieselben zum Aufenthalte überhaupt nur unter

solchen Bedingungen zuzulassen, welche die Möglichkeit gewähren, sich ihrer, wenn sie lästig werden sollten, wieder zu entledigen.

Dieser Zweck wird durch eine dem Bedürfnisse entsprechende

nwendung der Bestimmung des §. 14 des Gesetzes vom 31. De⸗ zember 1842 (Ges.⸗Samml. Nr. 2319) erreicht, nach welcher Aus⸗ länder, welche sich im Lande aufhalten wollen, und nicht blos als Reisende zu betrachten sind, angehalten werden können, sich durch Heimatscheine über die Fortdauer ihres bisherigen Unterthansver⸗ hältnisses auszuweisen. Ich bestimme deshalb hierdurch, daß mecklenburg⸗schwerinsche Unterthanen in den Königlichen Staa⸗ ten zum Aufenthalte nur dann zuzulassen sind, wenn dieselben einen Heimatschein besitzen, in welchem die Verpflichtung über⸗ nommen wird, den Inhaber zu jeder Zeit wieder aufzunehmen. Diese Vorschrift, welche nur auf Reisende im eigentlichen Sinne nicht zu beziehen ist, findet auf alle diejenigen Personen, mit Ein⸗ schluß der Handwerksgesellen, Anwendung, welche einen, wenn auch nur . Sg im Lande nehmen wollen. 1 lenigen, welche den erforderlichen Heimatschein nicht besitzen ist der Eintritt in die Königlichen arn. G es sei denn, daß ihre Päͤsse, Wanderbücher ꝛc. auch auf andere hinter⸗ liegende Staaten lauten, wel 8 Vi 4 ga chenfalls das Visa, jedoch nur zur Durchreise, zu ertheilen ist. Denen aber, welche sich bereits im Lande befinden, ist zur Beibringung des Heimatscheins eine ange⸗ messene, nicht über drei Monate hinaus zu bestimmende Frist zu bewilligen, nach deren fruchtlosem Ablaufe die Erlaubniß zur Fort⸗

setzung des Aufenthaltes zu versagen ist.

Die Koͤnigliche Regierung wird veranlaßt, die in Ihrem Be⸗ zirke sich aufhaltenden Betheiligten durch eine mittelst des Amts⸗ blattes und sonst zur öffentlichen Kenntniß zu bringende Bekannt⸗ machung von dieser Anforderung in Kenntniß zu setzen.

„Was die Fassung der beizubringenden Heimatscheine betrifft, so müssen diese eine unbedingte und hinsichtlich der Zeitdauer un⸗ beschränkte Zusicherung der Wiederaufnahme enthalten. Heimat⸗ scheine, in welchen, wie dies bei den von mecklenburgischen Behörden ausgestellten mehrfach wahrgenommen ist, die Wiederaufnahme nur bis zur Begründung eines anderen Wohnsitzes zugesichert wird,

oder welche eine ähnliche Beschränkung enthalten, sind als ungenü⸗

gend zurückzuweisen. „Die Königliche Regierung hat hiernach die betreffenden Be⸗ hörden mit entsprechender Anweisung zu versehen. Der Miatsters des Innern. vers hn Westphalkuun a

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath

von Frankenberg⸗Ludwigsdorf, von Nieder⸗Schüttlau. ——

Abgereist: Der General⸗Major und Kommandant des In⸗

validenhauses bei Berlin, von Maliszewski, nach Salzbrunn in

Schlesien.

Berlin, 17. Juli. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Minister⸗Präsidenten Freiherrn von Man⸗ teuffel die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem von Dänemark ihm verliehenen Elephanten-Ordens zu er⸗ theilen.

Personal⸗Deränderungen in der Armee.

rnennungen, Bekdennen und Versehunngen. Militair-Beamte. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums 1A““ Richter, Auskultator bei der Intendantur des VI. Armee⸗Corps um Intend.⸗Neferendarius ernannt. L

Selle, Proviant⸗Amts⸗Applikant in Küstrin, zum Proviant⸗Amts⸗ Assistenten ernannt.

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11ö1uX“ beyffert, Applikant bei der Intend. des Garde⸗Corps. 1 Den 28. Juni. Nitsche, Avpplikant bei der Intend. des III. Armee⸗Corps 18 Den 29, Junf. 8 Hoffmann, Applikant bei der Intend. des III. Armee⸗Corps,

Buzello, Hülfsarbeiter bei der Intend. des J. Armee⸗Corps, sämmtlich

auf Grund der abgelegten vorschriftsmäßigen Prüfung, zu Sekretariats⸗ Assistenten ernannt. Sch warz, Lieut. und Rechnungsführer a. D., zum Rendanten u. Inspektor des Soldaten⸗Kinderhauses in Stralsund ernannt.

Wem 2. SI. v. Euen, Auskultator bei der Intendantur des VI. Armee⸗Corps,

zem Intend.⸗Referendarius, Hoffmann, Proviantamts⸗Applikant in Breslau, zum Provia

mts⸗Assistenten ernannt.

Den 3. Juli. 8

Debo, Proviantamts⸗Controleur, von Magdeburg nach Potsdam, Mahlke, Proviantamts⸗Controleur, von Torgau nach Magdeburg, Wendt, Proviantamts⸗Controleur, von Küstrin nach Posen, Kling, Proviantamts⸗ Controleur, von Posen nach Torgau, Hensel, Provjantamts⸗Controleur, von Potsdam nach Küstrin versetzt. v. d. Marck, Proviantamts⸗Applikant in Rathenow, zum Proviantamts⸗Afsistenten ernant.

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Ihle, Proviantamts⸗Applikant in Silberb 1g, P Eeeee.““ 3““ zum

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Sonnenberg, Proviantamts⸗Applikant in Stettin, amts⸗Assistenten ernannt.

Provian

11.u“

setzung nach Neiße zum Proviantamts-⸗Assistenten ernannt.

Provinzial⸗ Behörden Provinz Brandenburg.

Ernannt sind: Der bisherige zweite Lehrer an der Schule zu

Zorndorf, Herzberg, zum Küster und Schullehrer in Schönfließ; der Küster

Appellationsgerichts zu

nach erfolgter Ernennung zum

111141*X*X““ Bandmann, Proviantamts⸗Applikant in Breslau, unter Ver⸗

1009

sler, bisher in Drehnow, zum Küster und Schullehrer in

Hen 1 ; P⸗ 2* Referendarius Böning zum Gerichts⸗Assessor; die Auskul⸗

aen Burchardt und Krugmann zu Referendarien; der Gerichts⸗ 1 Assessor von Mellent

deberg mit

hin zum Kreisrichter bei dem Kreisgericht zu Frie⸗ Anweisung seines Wohnorts in Arnswalde; der Civil⸗Super⸗ merar und Aktuar Staas zum Bürean⸗Assistenten bei dem Kreisgericht umandsberg g. d. W. und der Civil⸗Supernumerar und Aktuar Adrian 8 Pförten zum Büreau⸗Assistenten bei dem Kreisgerichte zu Frankfurt 8 Pi .der bisherige Kammergerichts⸗Referendar Herrmann Friedrich Zahus Gerhard Black zum Gerichts⸗Assessor; die Auskultatoren Gustav 85 Albrecht und Julius Herrmann Schulze; Herrmann Karl Simon; Ferdinand Ziegler und Friedrich Wilhelm von Pieschel zu Referendarien; die Rechtskandidaten Werner Adolph von Kem nitz; Karl Friedrich Wilhelm Fahrenholz und Rudolph Grimm, zu Aus⸗ zalageftätigt ist: Der bisherige Kämmerer Gustav Herrmann zu Sonnenburg als Bürgermeister in Goeritz. 8 Versetzt sind: Der Bau⸗Inspettor Jäanker in Stelle des zum Ober⸗Bau⸗Inspektor in Sigmaringen beförderten bisherigen Bau⸗ Inspek⸗ wors Flaminius von Köln nach Frankfurt a. O.; der Förster Jeltsch, aus dem Regierungs⸗Bezirk Trier, auf die Försterstelle zu Drahendorf; der zerichts⸗-Assessor Hans Eugen Richard Corsep in das Departement des Naumburg; die Post⸗Expedienten Treuter von Brandenburg nach Rathenow; Wasserfall von Pritzwalk nach Branden⸗ burg; Karich von Strausberg nach Nauen; von Schrötter von Neu⸗ Nuppin nach Kyritz; Stahl von Kvyritz nach Strausberg. Vereidigt ist: Der Apotheker erster Klasse Friedrich Krauske behufs der Uebernahme der Dr. Müllerschen Aporhefe zu Potsdam. Bestellt ist: Der bisherige Aktuarius und Rendant Ultsch in Neuzelle zum einstweiligen Verweser des Rent⸗Amtes Lübben und der Forst⸗

Kasse des Reviers Börnichen.

gebergegangen ist: Der Referendarius Schmidt in das Depar⸗ Uemenr dbe rcatsonsgerichte zu Breslau und der Auskultator Kupfer Referendarius in S gerschts zu Berlin; in das Departement des Kammergerichts, un Ferh 8 Zepartement des Appellationsgerichts zu Halberstadt, der Referendar Emil Karl Geoorg Röhrig, desgl. zu Insterburg der G dar Daniel George Schillock, desgl. zu Posen der Referendar Heinri h von Krzyzlanowskfi, desgl. zu Magdeburg die Referendarien Friedrich

Wilhelm Franke und Reinhold Johann Karl Siber; desgl. zu Breslau der Referendar Otto Friedrich Wilhelm Irgahn, desgl. zu Stettin der

Referendar Rudolph Herzog; der Gerichts⸗Assessor Georg Friedrich Hein⸗

rich Benecke, aus dem Departement des Appellationsgerichts zu Greifs⸗

wald, in das des Kammergerichts. Angestellt sind: Der bisherige Lehrer an der 11. Kommunal⸗

Armenschüle, Gustav Eduard Ludwig Siecke, als zweiter Elementarlehrer

an der Lonisenstädtischen Realschule und der Lehrer Theodor Karl August

Ludwig Zierep als Lehrer an der 5. Kommunal⸗Armenschule zu Berlin

definitiv. 8 v Entlassen sind: Der Obergerichts⸗Assessor Karl Friedrich Wilhelm

Braun in Folge seines definitiven Uebertritts zur Verwaltung aus dem Justizdienst; der Kammergerichts⸗Referendar Lebrecht Bernhald Leopold

Eduard Holzmann auf seinen Antrag aus dem Justizdienst Erledigt ist: Die vierte Schullehrerstelle in Lebus, Diöcese

Frankfurt I. 8 in pe F Pensionirt sind: Der Förster Schawer zu Drahendorf in der

Oberförsterei Neubrück; der Appellationsgerichts⸗Secretair Prochnow; der

Postverwalter Heinß in Nauen; und der Postsecretair Kegel zu Rathenow. Gestorben ist: Der Kanzlei⸗Diätaäarius Musculus.

Provinz Westfalen.

Ernannt sind: Der Forstreferendar Krohn zu Arnsberg zum Königlichen Oberförster; der Schulamts⸗Kandidat Friedrich Saßzman n8⸗ hausen zum Lehrer bei der evangelischen Schulgemeinde zu Marienborn, Kreises Siegen, provisorisch; der Referendar Funte zum Gerichts⸗Assessor; der Referendar Wilhelm Rocholl zum Gerichts⸗ Assessor; richts⸗Assessor Delius zu Neuwarp zum Kreisrichter bei dem Kreis⸗ gericht zu Lüdenscheid, unter Uebertragung der Funktionen eines azstistche Kommissars zu Plettenberg; der Salarienkassen „Kontroleur und Sportel⸗ Revisor Schmitz zu Bochum zum Kreisgerichts⸗Secretair bei dem Kreis⸗ gericht zu Hamm unter E E“““ zu Unna und unter Bestellung zum Sportel⸗ f G

2 ööEö vapen sich: Der Arzt, Wundalzt und Geburts⸗

helfer Dr. Fleischhauer, fruͤher in Altendorf, Kreises Bochum, in Hörde; der Arzt, Operateur und Geburtshelfer Dr. Ludwig Hamm acher in Ca⸗ men; der als Arzt und Wandarzt approbirte Dr. Friedrich Koster, bis⸗ her in Siegburg, in Marsberg, Kreis Brilon.

Versetzt ist: Der Referendar Eylardi aus dem Appellationsge⸗ richts⸗Bezirk Münster in das Departement des Appellationsgerichts zu Hamm. Gestorben ist: Der Kreisrichter Stammelbach zu Hagen.

Königliche Schauspiele. 3 Sonntag, 18. Juli. Im Opernhause. (108te Vorstellung.) Die weiße Dame, in 3 Abtheilungen, Musik von Boieldien. (Herr Roger: Georg Brown). 8 t 8 Hohe preifs: Fremden-Loge 2 Rthlr. 15 Sgr. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniume Logen daselbst und am Orchester 1 Rthlr. 20 Sgr. Parquet, Tribüne, Parquei⸗ Loge und Proscenium des zweiten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. Zwei⸗ ter Rang 1 Rthlr. Dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Parterre 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. N In Charloltenburg. Die Erzählungen der Königin von N.

varra. Lustspiel in 5 Akten, von Scribe, übersetzt von W. Friedrich. 2

Billets zu dieser Vorstellung sind bis zum Tage der Vorstel⸗ lung, Mittags 1 Uhr, im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau des Schauspiel⸗ hauses zu Berlin und Abends im Schloß⸗Theater zu Charlotten⸗ burg an der Kasse zu folgenden Preisen zu haben: Ein Billet zur Fremdenloge 1 Rthlr. Ein Billet im ersten Range Logen 20 Sgr. Ein Billet in einer Parquet⸗Loge 15 Sgr. Ein Parquet⸗Billet 15 Sgr. Ein Billet zum Orchester 12 ½ Sgr. Ein Billet im zwei⸗ ten Range Logen 10 Sgr. Ein Billet im dritten Range Logen 7 ½ Sgr. Ein Billet in der mittlern Abtheilung des dritten Ran⸗ ges 7 ½ Sgr. Ein Parterre⸗Billet 10 Sgr. Ein Billet zur Gal⸗

lerie 5 Sgr.

Montag, 19. Juli, sind die Königlichen Theater geschlossen.

Dienstag, 20. Juli. Im Opernhause. (109te Vorstellung): Die Jüdin, große Oper in 5 Akten, Musik von Halévy. Ballets von Hoguet. (Hr. Roger: Eleazar. Fräul. Louise Meyer: Recha.) Anfang 6 Uhr. 9

Hohe Preise. Fremden⸗Loge 2 Rthlr. 15 Sgr. ꝛc. 1

Mittwoch, 21. Juli. Im Opernhause. 131ste Schauspiel⸗ haus⸗Abonnements⸗Vorstellung. Zum ersten Male wiederholt: Die Eifersüchtigen. Lustspiel in 1 Akt, von R. Benedix. Hierauf: Der Damenkrieg. Lustspiel in 3 Abtheil., von Scribe und Legouvé, bearbeitet von Laube.

Kleine Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums⸗Logen daselbst und am Orchester 1 Rthlr. Parquet, Tribüne, Parquet⸗Loge und Prosce⸗ nium des zweiten Ranges 20 Sgr. Zweiter Rang 15 Sgr. Dritter Rang und Balkon daselbst 12 ½ Sgr. Parterre 15 Sgr. Amphitheater 7 ½¼ Sgr.

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Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours der Rerliner Börse vomn 17. Jezli 1852.

Preuss. Courant.

eer, SGell.

Wechsel = Course vom 17. Juli 1852.

Amsterdam. .2 Kurz. dito 1 II1IInI ö e“ 16“ 300 Mk. Kurz. 111““ 300 Mk. 2 Mt. I 3 vI 1 Lst. 3 Mt. 300 Fr. 2 Mt. Wien im 2 2 Mt. Augsburg- 2 Mt. Breslau 100 Thlr. 2 Mt. Leipzig in Courant im 14 Thlr. 8 Tage. fuss 100 Thlr. 2 Mt. Franksurt a. M. sücd. W. 100 F!. 2 Mt. Petersburg.. 100 SRbl. 3 Woch.

Zinsf.

Freiwillige Anleihe Staats-Anleihe von dito Staats-Schuld-Scheine Prämiensch. der Seehandl. à St. 50 Thlr. Kur- und Neumärk. Schuldverschreibung. Berliner Stadt-Obligationen I“ dito dito Kur- und Neumärk - Ostpreussische Pommersche Posensche 8 dito [S ““ dito Lit. B. vom Staat garant. Westpreussische... Kur- und Neumöärk. . ..

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Pfandbriefe

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Rheinische und Westphälische

Sächsische Schlesische Scshuldverschr. d. Eichsf. Preussische Bank-Antheil-Scheine . . .... . ..

BRentenbriefe.

106 ½ à 106 ½ 13 ½3

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