1852 / 169 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die Expeditionen: Mauer⸗-Straße Nr. 54. und Leipziger⸗-Straße Nr. 14.

5 Sgr. für ¼ Jahr

Hambeerg, 17. Jali, 2 Uhr 40 Minuten Nachmittags. (Tel. Bankactiecn 1366, Nordbahn o9 ½. 1839r Loose 132. Lomabardan in allen Theilen der Monarchie ohne Dep. d. Königl. Preufs. Staats- Anzeigers.) Rerbh.Ha Phurg 104 ¼ 104 ½ London 11, 50. Amsterdam 164 ½ Augsburg 118 ½. Ham- n veivine hee Pea s⸗nun⸗ Masdeburg- Wittenberge 58 ¾ Mechlenburger 427⁄. Kieler 103 ¾.3 burg 175. Paris 140 ¾. Gold 25 ⅛. Silber 18 ½. Börse geschäftslos. hni gertin: 1 Rtytr. 17 8gr. 6 pf⸗ g L“] Spanische inländische Schuld 42 ½. Sardinier 91 ¾, (Geldcourse.) Am 16. August findet die General-Versammlung der Nordbahn-Actio- i ntthhhhe. CNIIINvZIbb“ 1 u Getreidemarkt: Weizen und Roggen ohne Handel.ʒ naire statt. 8 .“ Ebee)”) . 1 5 22. Frankfart a. M., Sonnabend, 17. Juli, Nachmittags 2 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Consols 100 ⅞, 3. Spanier 22 ¼. agonigh 9 1g (Tel. Dep. d. C. B.) Nordbahn geschöfslos. 4 ½proz. Metalliques Hamburg 3 Monat -Wechsel 13 Mk. 9 ¼ bis 9 ½ Sch. Wien 74 ⅛. 5proz. Metalliques 82½. Bahkactien 1394. 1834gr Loose 190. 42 I II 1839r Loose 111 ½3. Zpro² Spanier 5 1 Spanier 22156. Ba- EIverposh, Donnerstag, 15. Juli. (Tel. Dep d. C. B.) Baum- dische Lopse 39 ½. Kurhessische Loose 35. Wien 101. Lombarden wolle, 5000 Ballen Umsatz. Preise gegen gestern unverändert.

89 ⅞. London 120 ¾ Paris 94 5. 1 Amsterdam 100 ⅜. 8* TI lest, Sonnabend, 17. Juli. (Tel. Dep. d. C. B.) Wochen- Wien, Sonnabend, 17. Juli, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten. markt-Bericht. Kaffee niedriger. Zucker sest. Baumwolle Korinthen fe-t.

(Tel. Dep. d. C. B.) 5proz. Metalliques 97 ⅛. 4 /proz. Meta''ques 88 ½. slaun. Oele heher. VWizan und Ulais flan.

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Oeffentli Ediktal⸗Citation. .“ [994 dbgto0-eie b131910 —10 ac. 5 1 ¹ , 8 82 Ruhrort⸗Krefeld⸗ in Rede stehende Straße Gültigkeit haben. Der gegenwärtige Erlaß

Kreis Gladh Ü Nachdem Meinen Erlaß vom heutigen Tage der 1 8 6 Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den aben. 2 b Krei Gladbacher d 3 ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von der Minden⸗Koblenzer Staats⸗ r. esel lung zur⸗ Sanssouci, den 21. Juni 1852.

aufgefordert, in dem anberaumten Termine, I —8 8898 Eis b 6 . s isen bahn. W 1 straße in Dierdorf über Brückrachdorf bis zur Nassauischen Gränze

[9911 Bekanntmachung. [820] FE 3416/7). 52. Nachdem über das Vermögen des Uhrm

Das Königliche Domainen⸗Vorwerk Aschers⸗ und Kaufmanns F. E. Frölich hier Konkurs leben, Domainen⸗Amts Ueckermünde, Kreis Uecker⸗ eröffnet ist, werden sämmtliche Gläubiger desselben münde, 2 Meilen von Ueckermünde, 2 ½ Meilen von Pasewalk, 8 Meilen vom Amtssitz in Ferdi⸗

den 28. September 1852, 98 A

nands⸗Hoff belegen, dessen Feldmark von der Stralsund⸗Passower Chaussee durchschnitten wird, soll nach der Verfügung des Königlichen Finanz⸗ Ministeriums auf die 18 Jahre von Johannis 1853 bis dahin 1871 meistbietend verpachtet werden.

Die zu verpachtende Domaine ist vollständig separirt und servitutfrei. Sie besteht aus einem Areal von 1) nutzbaren Grundstücken:

M. QR. 946 447 648 135 Hütung.... 564 57 Gärten 16 170 2141 1419

2) unnutzbaren Grundstücken:

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Hof⸗ und Baustellen . 5 102 Unland und Wege .. 139 22

821 v beel hsammen von 22850

Die Feldmark, mit Einschluß sämmtlicher Wie⸗ sen und Hütungen, ist gut arrondirt. Der Acker enthält über 8 Boden II. und III. Klasse, etwa 15 Boden IV. Klasse und nur 24 ½ Morgen 3jäh⸗ riges Land. Von den Wiesen sind ungefähr 94 Morgen zu 7 bis 16 Cfr., 245 Morgen zu 6 Ctr. Heu⸗Ertrag pro Morgen und 305 Mor⸗ gen geringer bonitirt. Die Hütungen sind meist gut, zur Hälfte à 2—5 Morgen und zur Hälfte à 6 und 10 Morgen pro Kuh.

Das Minimum des jährlichen Pachtgeldes ist auf 3000 Rthle. inkl. Gold festgesetzt, und wird der von dem künftigen Pächter in viertel⸗ jährigen Raten pränumerando zu entrichtende Betrag durch den, auf den Grund der Licitation zu ertheilenden, Zuschlag bestimmt.

Die Pacht⸗Caution von 1000 Rthlr., welche auch in courshabenden Papieren oder Hypotheken angenommen und verzinst wird, ist vor der Ueber⸗ gabe zu bestellen. Die gesammte bei der Ueber⸗ gabe zu ermiltelnde⸗ Aussaat., nebst Feld⸗ und Gartenbestellung, muß der Pächter eigenthümlich erwerben und das Kaufgeld dafür, nach unge⸗ fährem Ueberschlage circa 1500 Nihlr., resp. bei der Uebergabe an den abziehenden Pächter und innerhalb 8 Tagen nach derselben an unsere Haupt⸗Kasse baar einzahlen. Die weiteren Be⸗ dingungen können in unserer Domainen⸗Registra⸗ tur hierselbst und bei dem Königlichen Domainen⸗ Amte zu Ferdinandshoff vom 1 September c In werden.

Der Termin zu dieser Ver f Mittwoch, den 29. 88 10 Uhr in unserem He häftslokale hier elbst in welchem die Bieler sch ühe une Veeraume⸗, Bac 8 Atteste, so wie db g en Besitz des erforderlichen Vermögene „. weisen haben. 8 hs gens gußzu;

Stettin, den 12. Juli 1855252. 1

Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten 88. Steuern, Domainen und Forsten.

11““ .⸗

Vormittags 11 Uhr,

vor Herrn Kreisrichter Lentz persönlich oder durch Bevollmächtigte (wozu ihnen die Justiz⸗ Räthe Wolffgram und Bock vorgeschlagen wer⸗ den) zu erscheinen, um ihre Ansprüche an die Konkursmasse anzumelden und deren Richtigkeit nachzuweisen. Die Ausbleibenden werden mit allen ihren Forderungen an die Masse präkludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.

Memel, den 30. Mai 1852.

Königliches Kreisgericht. S 1992272 Ediktal⸗Vorladung.

Ueber den Nachlaß der am 13. Oftober resp. 20. September 1848 zu Fordon verstorbenen Kaufmann Meyer Lewin und Marge, geborene Simon⸗Jacobischen Eheleute ist am 17. Fe⸗ bruar c. der erbschaftliche Liquidations⸗Prozeß eröffnet worden.

Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche steht am

18. November 1852, Vormittags 11 Uhr, in unserem Instructionszimmer an.

Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird aller seiner etwaigen Vorrechte verlustig erklärt und mit seinen Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläu⸗ biger von der Masse noch übrig bleiben sollte, verwiesen werden. b

n be —Jun 1852.

8 Königliches Kreisgericht.

ö71. Abtheilung.

1 S Vem emnach u m g.e Die Pachtschenker Johann Karl Brüllke'sche Konkurs⸗Masse von Heinersbrück soll nach vier Wochen unter die Gläubiger, die sich bisher ge⸗ meldet haben, vertheilt werden. 1“

88 Kottbus, ven 13. Inli 1852. Kosbhnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 6qõfumann.

-2 h baürn e⸗

[960]2 8 Bekanntmachung. Der Jahresbedarf an Brennholz für die Nie⸗ derschlesisch⸗Märkische Eisenbahn pro 1853, be⸗

stehend in circa 2250 Klaftern kiefern Klobenholz,

soll im Wege der Submission beschafft werden. Offerten auf diese Lieferung oder auch nur auf

einen Theil derselben werden bis zum 16. Au⸗ gust c. entgegengenommen und sind mit der Aufschrift:

„Submission auf die Lieferung von Brennholz für die Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn“

bis dahin an uns einzusenden. Die Lieferungs⸗ Bedingungen sind in unserm Haupt⸗Büreau ein⸗ zusehen und auch Abschriften derselben gegen

Erstattung der Kopialien zu beziehen. Berlin, den 5. Juli 1852. Königl. Verwaltung der Niederschlesisc Märkischen

111.“ 8 I“ Eissenbahn.

1914] In Kulm an der Weichsel sind die Stellen

Auf die Aktien der Ruhrort⸗Krefeld⸗Kreis 8

Gladbacher Eisenbahn Nr. 4992 bis 5001 und

6582 bis 6591 sind die dritte bis zehnte Ein⸗

zahlung, wovon die letztere am 1. September 1849 zahlfällig war, im Gesammtbetrage von 80 Prozent rückständig geblieben.

Unter Bezugnahme auf §. 2 des Gesetzes

vom 3. November 1838 (Ges. S. de 1838 S. 505 ff.) und auf §§. 11 und 12 des Gesellschafts⸗Statuts (Ges. S. de 1847 S. 46 ff.) werden die Interessenten hierdurch auf⸗ gefordert, auf die vorgenannten Aktien die Raten⸗

rückstände innerhalb längstens zweier Monate einzuzahlen, widrigenfalls die bis dahin einge⸗

zahlten Raten als verfallen und die durch die Ratenzahlungen, so wie durch die ursprünglichen Unterzeichnungen den Aktionairen gegebenen An⸗ sprüche auf den Empfang von Aktien für ver⸗ nichtet erklärt werden.

Bei Einzahlung der rückständigen Raten wird

zugleich auch die Berichtigung der statutgemäß

verwirkten Conventionalstrafe erwartet. Aachen, den 13. Juli 1852. Königliche Direction Be der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.

[995] Während der Zeit des diesjährigen Wollmark⸗ tes in hiesiger Stadt sind überhaupt 9460 Cent⸗ ner Wolle auf den öffentlichen Waagen gewogen worden. Der Preis hat sich pro Centner für feine Wolle auf 72 82 Rthlr., für feine mittlere Wolle auf 63 —86668 é⸗ꝰ für mittel Wolle auf 58.-160 b ob herausgestellt. Ordinaire Wolle ist nicht vor⸗ handen gewesen. Königsberg, den 8. Juli 1852. 8 Magistrat Königl. Haupt⸗ und Residenzstadt

Bekanntmachung.

eines Bürgermeisters mit einem Gehalt von 800 Rthlr., eines Beigeordneten und Kämmerers mit 600 Rthlr. und ebensoviel Cautions⸗Bestellung, und eines Gemeinde-Einnehmers mit 500 Rthlrn. bei einer Caution von Tausend bis Zweitausend Tha⸗ lern durch die Wahl des Gemeinderaths zu besetzen. Die Stelle eines Säadtsecretairs, der wo möglich der polnischen Sprache mächtig ist, mit einem Ein⸗ kommen von 400 Rthlr. ist gleichfalls erledigt und wird durch den Gemeinde⸗Vorstand besetzt, desgleichen die eines Uferbau⸗ und Kämpen⸗In⸗ spektors, der seinen Wohnsitz in der kulmer Weich⸗ sel⸗Niederung zu nehmen hat und den Buhnen⸗ bau, so wie eine wirthschaftliche Benutzung der Strauchkämpen zu leiten im Stande ist, mit einem Gehalt von 300 Rthlr.

Qualifizirte Personen, welche hierauf reflektiren, wollen binnen 4 Wochen ihre Meldungen und die entsprechenden Atteste einreichen bei

dem Vorsteher des Gemeinderaths C. W. Lentz. Kulm, den 1. Juli 1852.

8 EWE““

Redaction und Rendantur: Schwieger.

in der Richtung auf Selters genehmigt, bestimme Ich hierdurch,

daß das Recht zur Expropriation der für die Chaussee erforderlichen Grundstücke, so wie das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗

nd Unterhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗

Chausseen geltenden Bestimmungen auf die gedachte Straße Anwen⸗

dung finden sollen. Zugleich will Ich den betheiligten Gemeinden

das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die

Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarife und den darauf bezüglichen Vorschriften verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angchängten Bestim⸗ mungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf diese Straße zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 8 8 Sa

Friedrich Wilhelm.

von der Heydt. von Bodelschwingh.

für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

nanz⸗Minister.

Nachdem Ich durch meinen Erlaß vom heutigen Tage den

chausseemäßigen Ausbau der Straße von Leobschütz über Deutsch⸗

Neukirch und Katscher bis an die Kreisgränze in der Richtung auf Ratibor durch den Kreis Leobschütz genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß auf diese Straße das Expropriationsrecht für die

zur Chaussee erforderlichen Grundstücke und das Recht zur Ent⸗ ahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien, nach Maß⸗.

die Staatsstraßen geltenden Tarif

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gabe der für die Staats⸗Chausseen geltenden Bestimmungen, An⸗

wendung finden sollen. Zugleich verleihe Ich dem Kreise Leobschütz das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarife und den darauf bezüglichen Vorschriften. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗

Friedrich Wilhelmm— von der Heydt. von Bodelschwingh.

den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.

““ 5 I Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage die

Vollendung der Gemeinde⸗Chaussee von der Köln⸗Luxemburger

Bezirksstraße in Schleiden über Siestig nach der Köln⸗Trierer Be⸗ zirksstraße in Schmittheim durch den Ausbau der noch ungebauten Abtheilung am Rupperts⸗Berge genehmigt habe, bestimme Ich hier⸗

durch, daß das Recht zur Expropriation der für diese Chausse

erforderlichen Grundstücke, so wie das Recht zur Entnahme der

Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der

Staats⸗Chausseen geltenden Bestimmungen auf die gedachte Straßen⸗Abtheilung Anwendung finden soll. Zugleich will Ich der Gemeinde gegen Uebernahme der künftigen Unterhaltung dieser Straße

das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem jedesmal für G fe und den daraͤuf bezüglichen

Vorschriften verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗ Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die ganze Eingangs bezeichnete Straße Anwendung finden. ““ 88 Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Sanss Friedrich Wilhelm.

von der den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.

Tarife vom 29. Februar 1840 ang hängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen für die in Rede stehende Straße Gültigkeit haben. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Sanssouci, den 21. Juni 1852. Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Bodelschwingh. den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee von Loslau nach Rzuchow genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß auf diese Straße das Expropriations⸗ echt für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke und das Recht zur Entnahme der Chaussee⸗Neubau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien, nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen geltenden Bestimmun⸗ gen, Anwendung finden sollen. Zugleich verleihe Ich dem Kreise Rybnick das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf dieser Chaussee nach dem für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarife und den darauf bezüglichen Vorschriften. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 ange⸗ hängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen für die

V Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den

chausseemäßigen Ausbau der Straße von Schönau nach Ketschdorf durch den Kreis Schönau genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß auf diese Straße das Expropriationsrecht für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke und das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen geltenden Bestimmungen Anwendung fin⸗ den sollen. Zugleich verleihe Ihh dem Kreise Schönau das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf dieser Chaussee nach dem für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarife und den darauf bezüglichen Vorschriften. Auch sollen die dem Chaussee⸗ geld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen für die in Rede stehende Straße Gültigkeit haben. 1 5 .1“

V Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. V Sanssouci, den 21. Jum 185.

on der

den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche und den Finanz⸗Minister.