1. 1048 — 8 ves Abonnement beträgt: 8 5 1 hause und der Börse zu Stettin, auf der Börse, von welcher die Eröffnung der eingegangenen WDETAEEETETETE““ 0 ut ch r en in Danzig, so wie in unserm Geschäfts⸗Lokale Erbietungen an genanntem Tage, in Gegenwart e preis-Erhöhung. EETTöö11I“ ö
71,431. 71,817. 72,186. 72,203. einzusehen und die Erbietungen versiegelt und V der etwa persönlich erschienenen Submittenten, mit geibtest (achif. r.39,9) AI pt michs I1 72 677. 72,882. 73,081. 73,252. mit der Aufschrist: b V geschehen wird. 8 . Eeee“ ö ö 73,404. 73,425. 73,526. 73,576. 73,830. „ Submission für Kohlenlieferung unter den Dirschau, den 22. Juli 1852 1 Kthlr. 27 ⅛ Sgr. 1“ 73,876. 73,934. 74,115. 74,150. 74,473. Bedingungen vom 22. Juli c.“ “ . 74,310. 74,422. 74,597. 74,965. 75,298. bis zum 3. August P. Vormittags 11 Uhr, K Königliche Kommission 3 75,368. 75,537. 75,865. 76,029. 76,064. portofrei der unterzeichneten Behörde einzusenden, für den Bau der Weichsel⸗ und Nogat⸗Brücken 76,246. 77,043. 77,159. 77,489. 77,705. N 77/744. 77,823. 77,889. 78,184. 78,344. 8 I
110211 Thüringische Eisenbahn.
78,670. 78,738. 79,006. 79,051. 79,158. Einnahme bis ult. Juni 1852:
11 8 „ 1 79,602. 79,663. 79,718. 80,040. 80,348.
a) im Personen⸗Verkehr
82. bis ult. Mu “
Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auszlandes nehmen estellungen an für gerlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats-Anzeigers Mauer-Straße Kr. 54., und der Preußischen Zeitung, Leipziger- Straße str. 14. —
69,204. 69,495. 69,550. 69,861. 69,ͤ900. 70,077. 70,153. 70,245. 70,764. 70,836.
öhb“
80,653. 80,722. 81,394. 81,432. 81,478. 81,515. 81,975. 82,033. 82,221. 82,297. 82,400. 82,444. 82,475. 82,647. 82,781.
8
2 2*
82,840. 82,966. 83,003. 83,053. 84,018. 84,046. 84,054. 84,071. 84,115. 84,207. 84,215. 84,266. 84,271. 84,643. 84,762. 84,869. 84,969. 85,124. 85,158.
Verzeichniß
der in den Jahren 1848 bis 1851 ausgeloosten
und bisher noch nicht zur Realisation gelangten
Stamm⸗Aecetien. 1
1) Aus dem Jahre 1848:
Nr. 784. 7320. 7863. 12,229. 12,593. 12,605.
12,856. 15,638. 15,675. 19,419. 20,989.
43,365. 46,395. 46,533. 47,635. 66,500.
57,545. 60,899. 69,978. 77,888. 77,975. 79,333.
b 2) Aus dem Jahre 1849:
Nr. 129. 1032. 7196. 8133. 11,615. 12,238. 15,425. 23,438. 23,705. 25,701. 29,172. 29,238. 29,242. 31,068. 33,542. 38,426. 41,200. 46,529. 49,535. 53,368. 55,151. 85,636. 685,925. 56,611. 56,645. 59,622. 59,792. 59,982. 60,761. 62,609. 66,284. 66,303. 66,789. 68,736. 68,794. 70,566. 74,560. 76,233. 78,898. 80,130. 83, 72.
3) Aus dem Jahre 1850:
Nr. 973. 996. 1108. 1383. 2785. 4203. 6086. 6116.8074. 9525.15,636.*) 19,382. 19,536. 23,033. 23,061. 23,687. 23,719. 25,759. 27,014. 30,152. 30,423. 33,598. 33,615. 36,811. 41,101. 41,907. 42,167. 46,424. 46,632. 49,695. 54,571. 55,488. 56,443. 56,308. 56,389. 56,620. 86,054. 57,546. 58,000. 58,259. 59,280. 60,493. 63,154. 63,392. 63,518. 65,494. 65,790. 67,836. 69,993. 72,036. 74,562. 77,871. 78,004. 80,509. 80,948. 81,472. 81,621. 83,380. 84,937. 1
. 4) Aus dem Jahre 1851:
Nr. 796. 2145. 3939. 5875. 6354. 6573. 7443.
—8583. 8983. 10,282. 10,302. 10,756. 10,879.
10,892. 10,952. 11,22L12 13,124.
14,964. 15,357. 16,149. 16,897 17,798.
18,442. 19,158. 19,532. 19,580. 21,368.
22,005. 22,584. 22,584. 22,836. 22,970.
24,211. 24,857. 25,460. 26,669. 27,239.
28,200. 29,953. 31,724. 34,807. 32,952.
32,987. 34,002. 34,617. 34,905. 35,934. 36,204. 36,225. 36,262. 37,421. 38,476. 38,555. 39,371. 40,165. 40,531. 41,655. 42,173. 42,337. 43,933. 44,212. 45,420. 45,521. 46,105. 46,259. 46,466. 46,612. 47,800. 49,316. 50,500. 50,616. 50,740. 52,116. 52,717. 53,345. 53,817. 54,511. 54,704. 56,398. 56,546. 58,534. 60,715. 61,114. 62,193. 63,413. 64,276. 64,288. 64,677. 65,861. 66,986. 67,583. 68,271. 68,7418. 69,720. 69,966. 70,233. 71,595. 73,709. 75,243. 75,889. 76,510. 79,693. 79,697. 79,698. 79,936. 80,527. 81,022. 81,384. 82,446. 83,078. 84,570. 84,599. 85,008. 85,570.
“) und nicht 15,635., wie, durch einen Schreib⸗ fehler veranlaßt, C6589. 90 des öffentlichen Anzeigers des „Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers“ gedruckt steht.
———
[1018] Bekanntmachun g.
Die Lieferung von A. 265 Last Nußkohlen für den Bau . 8 Dirschau. “ .120 Last dergl. für den Bau der Nogat⸗ Brücke zu Marienburg soll im Wege der Submission ausgegeben wer⸗ den. Die Bedingungen sind auf dem Rath⸗
8 8
5) im Güter⸗ ꝛc. Verkehr
bis ult. Mai im Monat Juni
bis ult. Juni 1851 war Einnahme..
vorbehaltlich späterer Festsetzung. 1“
8
918
im Monat JIuiln 47,950 »
194,430
199,120 Rthlr.
85
241,870 »
in Summa 430,300 Rthlr
354,200 » 32,100 Rthlr
1“ der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
[953] v e.
Das vollständige Betriebs⸗Inventarium des bisherigen Königsstädtischen Theaters soll ver⸗ kauft werden. Dasselbe besteht:
1) Aus circa 200 vollständigen Decorationen an Gardinen, Bogen, Soffitten, Cou⸗ lissen, Setzstücken, Pellen u. s. w.
Aus den Maschinen, praktikablen Gerüsten, Brücken, Böcken, Treppen, Stusfen u. s. w. Aus der Garderobe an National⸗, histori⸗ schen und Charakter⸗Kostümen für Solo, Chor und Statisten; Rüstungen, Waffen, Uniformen, Schuhen, Stiefeln, Handschuhen, Perücken, Schmuck u. s. w.
Aus der Theater⸗Bibliothek an gedruckten Büchern und Manuscripten, Partituren, Partizellen, Klavier⸗Auszügen, ausgeschrie⸗ benen Rollen, Orchesterstimmen u. s. w. Aus musikalischen Instrumenten, 1 Orgel, 1 Physharmonika, 1 Glockenspiel, 1 Harfe, Kontra⸗Bässe, 2 Flügel, 2 tafelförmige Forte⸗ Piano's, Pauken, große Trommel, Tam⸗ ’“
Aus Möbeln für den Gebrauch des Zu⸗ schauerraumes, der Garderoben, der Admi⸗ nistrations⸗Lokale und der Bühne.
Aus den sämmtlichen Requisiten.
Aus den Lampen, sonstigem Beleuchtungs⸗ Apparat, Gewichten, Tauen, Stricken, Billet⸗ Garnituten, Opern⸗Textbüchern, Feuerspritzen (Prahm⸗, Land⸗ und Kübelspritzen), Hand⸗ werkszeug, Feuereimern, Wasser⸗Reservoi⸗ ren von Zink und Allem, was sonst zu dem vollständigen Betriebe eines Theater⸗Unter⸗ nehmens gehört.
Der Verkauf soll entweder im Ganzen oder, wenn keine Einigung stattfindet, in einzelnen Garnituren des Zusammengehörigen, oder end⸗ lich auf dem Wege der öffentlichen Versteige⸗ rung stattfinden. Der Termin dieser eventuellen Versteigerung wird später öffentlich angezeigt werden. Der späteste Termin dafür ist der Mo⸗ nat Oktober dieses Jahres.
Kauflustige für das G nze oder einzelne Gar⸗ nituren erfahren das Nähere bei dem Rendanten des königsstädtischen Theaters, Herrn Weise, Alexander⸗Platz Nr. 3, entweder persönlich oder auf frankirte Briefe.
Zu besehen sind die Vorräthe täglich von 9 M1146X“*“ 1
uach⸗ Ayfforderung.
Herr Wilhelm Krutzsch, Mitinhaber des
g
Gewehrfabrikations⸗Geschäfts zu Johanngeorgen⸗ tadt, wel n ei 22. Juni d. F. auf stadt, welcher von einer am 22. Juni d. J. auf
1““
wenige Tage nach Halle und Umgegend angetre⸗ tenen Geschäftsreise nicht zurückgekehrt ist, und von seinem dermaligen Aufenthalte keine Nach⸗ richt gegeben hat, wird dringend aufgefordert, Angesichts dieses seine Heimreise anzutreten, da seine persönliche Gegenwart unumgänglich erfor⸗ derlich ist.
Gewehrfabrik zu Johanngeorgenstadt, den 19.
Juli 1852.
[968388 WI
Nachdem der vieljährige Pachter hiesiger Ritter⸗ guts⸗Oekonomie und der dazu gehörigen Schaͤ ferei, Brauerei, Branntweinbrennerei und Ziegelei mit Tode abgegangen, so löst sich hierdurch kon⸗ traktlich zu Johannis künftigen Jahres das bis⸗ herige Pachtverhältniß auf. Durch Herrn Eduard von Burchardi, als hier wohnhaftem Besitzer des im pirnaer Amisbezirke, 1 ½ Stunde von der Stadt Pirna und der Sächsisch⸗Böhmischen Eisenbahn sehr anmuthig gelegenen, nach dem Flurbuche nahe an 700 Scheffel Felder, Wiesen und Gärten umfassenden Rittergutes Cotta, ist eine Weiterverpachtung der Gutswirthschaft von
Johannis 1853 an auf zwölf hintereinanderfol⸗
gende Jahre im Wege öffentlicher Licitation, wiewohl vorbehältlich des Rechtes der Auswahl
unter den Lieitanten, beschlossen worden. Zu Eröffnung und Aufnahme der Pachtgebote,
an welche die Pachtlustigen ihrerseits gebunden sein sollen und zu dem Abschlusse des Pachtver⸗
trages haben wir auf Ansuchen den 30. August 1852
terminlich festgesetzt. Wir laden demzufolge alle diejenigen, welche auf diese Pachtung reflektiren, sich aber vor Annahme der Gebote über ihre per sönlichen und Vermögens⸗Verhältnisse durch glaub⸗ würdige Zeugnisse genugsam auszuweisen haben, hiermit ein, besagten Tages vor uns an Gerichts⸗ stelle persöͤnlich zu erscheinen, zu dem Pachtlici⸗ tations⸗Termine sich gehörig anzumelden und zu gewärtigen, daß nach Mittag 12 Uhr die einzel⸗ nen Pachtgebote behufs eines Pachtvertrag⸗Ab⸗ schlusses werden auf⸗ und zu Protokoll genom⸗ men werden.
Der Entwurf des Pachtkontraktes nebst dem Flurbuche ist sowohl bei dem Herrn Besitzer hie⸗ sigen Rittergutes, als bei dem unterzeichneten Justitiar (wohnhaft in Dresden, äußere Pirnai⸗ sche Gasse Nr. 38) einzusehen und kann vom Letzteren auf portofreie Anfragen gegen Erstat⸗ tung der Kopialgebühr eine kurzgefaßte Uebersicht der wesentlichsten Pachtbedingungen mitgetheilt werden.
Cotta, am 5. Juli 1852.
Das Adlich Burchardische Patrimonialgericht
CEILIunus e
Redaction und Rendantur: Schwieger. 88
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerel.
18⸗
Allerhochster Erlaß vom 2. Juni 1852 betreffend die Verlängerung des Brückengeld⸗Tarifs für die in Graudenz am Ausflusse des Trinke⸗Kanals in di
Weichsel belegene Brücke auf fernere 10 Jahre.
Auf den Bericht vom 8ten Mai d. J. genehmige Ich, daß der Tarif für die Erhebung eines Brückengeldes für den Uebergang bespannter Zugthiere über die in Graudenz am Ausflusse des Trinke⸗Kanals in die Weichsel belegene Brücke vom 19. Juli 1841 auf fernere 10 Jahre beibehalten werde. 1
Sanssouci, den 2. Juni 1852.
Friedrich Wilhelne. von der Heydt. von Bodelschwingh An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Dom⸗Kapitular Joseph Freiß zu Breslau den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Förster Schwartz zu Felgentreu in der Oberförsterei Zinna, Regierungsbezirk Potsdam, und dem Zeugdiener beim Artillerie⸗-Depot zu Neisse, Joseph Simon, das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie
Dem Bürgermeister Brandt zu Brandenburg an der Havel⸗
.
den Titel Ober⸗Bürgermeister zu verleihen.
Berlin, den 26. Juli 1852. 1 Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen ist von Breslau angekommen und bereits nach der Rhein⸗Provinz wieder abgereist.
otsdamn,
Se. Königliche Hoheit der
o wie Ihre Königliche Hoheit die Prin Sachsen, sind nach Dresden zurückgereist.
Arbeiten. 1 Die dem Civil⸗Ingenieur Karl Gotthelf Kind nunterm
2. Februar 1850 und 29. November 1850 ertheilten beiden Patente 1) auf ein Verfahren zur Niederbringung von gebohrten Schächten und 2) auf ein Verfahren zum Ausfüttern gebohrter Schächte
—
sind gafgehoben.
82
Verfügung vom 15. Juli 1852 — betreffend die Spedition der Briefe nach Spanien.
Im Einverständniß mit der Königlich spanischen Ober Post⸗
Behörde sollen vom 1. August d. J. ab die bisher zwischen Saar⸗ brück einer⸗ und Irun und la Junquera andererseits unterhaltenen Kartenschlüsse eingestellt und von demselben Termine ab zur Aus⸗ wechselung der gesammten Korrespondenz zwischen Preußen und Spanien nur die Kartenschlüsse zwischen Aachen und den genannten spanischen Post⸗Büreaus beibehalten werden.
„Die Post⸗ Anstalte! werden angewiesen, vom 1. August die gesammte nach Spanien vorkommende Korrespondenz auf Aachen zu dirigiren und das Porto demgemäß zu erheben. Berlin, den 15. Juli 1852. neral⸗Post⸗Amt.
11“
Bekanntmachung vom 17. Juli 1852 — betr effend die Erweiterung des Vertrages über den gegenseitigen Austausch kleiner Päckerei⸗Sendungen zwischen Belgien und Preußen.
Der mit der Königlich belgischen Staats⸗Verwaltung der Posten, Eisenbahnen und Telegraphen bereits bestehende Vertrag üiber den gegenseitigen Austausch kleiner Päckerei⸗Sendungen zwi⸗ schen Belgien und Preußen, welcher bisher nur auf Sendungen nach den belgischen Orten Louvain, Verviers, Lüttich, Antwerpen, Brüssel, Gand, Ostende, Courtray und Mons Anwendung gefun⸗ den hat, ist dahin erweitert worden, daß Pakete aus Preußen und den Ländern, welche sich der Vermittelung der preußischen Posten bedienen, nach den übrigen an der Staats⸗Eisenbahn gelegenen bel⸗ gischen Stationen und nach den mit diesen in direkter Verbindung stehenden belgischen Orten, ferner nach dem nöürdlichen Frankreich und nach Großbritanien et vice versa auf dem schnellsten Wege, welchen Eisenbahnen und Posten mit rascher Zoll⸗Abfertigung dar⸗ bieten, ohne Unterbrechung befördert werden können, und zwar:
A nach Belgien und Frankreich 8
Pakete, Geld⸗ und Werth⸗Sendungen bis zur Höhe oder
Breite von 4 Fuß rheinisch, b
nach Großbritanien und Irland, den Vereinigten Staaten in
Nord⸗Amerika, nach den beiden Indien, nach China, Spanien,
Portugal, Gibraltar, Genua, Livorno, Civitavecchia, Malta,
Alexandrien, Smyrna, Konstantinopel ꝛc.
nur Proben⸗Pakete; Geld⸗ und Werth⸗Sendungen, ferner die eigentlichen
Waaren⸗Sendungen sind dahin ausgeschlossen.
Vorerst können nur die ordinairen Paket⸗ resp. Proben⸗Sen⸗ dungen zwischen Preußen einerseits und Belgien, Frankreich und Großbritanien andererseits bis zum Bestimmungsorte frankirt wer⸗ den. Die Geld⸗- und Werth⸗Sendungen nach Belgien und Frank⸗ reich werden nur unfrankirt oder bis zur preußisch⸗belgischen Gränze frankirt angenommen.
Beispielsweise würde für
Paket von 10 Pfd. von Berlin nach Ostende 33 ¾ Sgr.,
5 2 ½¶12 Verliit „117
1 Muster⸗Pkt. „ 40ẽ »»„Berlin „ London Porto zu entrichten sein. —
Jedes Kolli muß “
nit einigen deutlichen Buchstaben oder Zahlen,
ichen Siegel⸗Abdruck und mit vollständiger Angabe des
mungsortes versehen, auch die Emballage dem Inhalte des? und der Entfernung angemessen sein.
Sendungen nach Frankreich und Großbritanien dürfen weder verschlossene Briefe enthalten, noch darf zu denselben ein verschlos⸗ sener Adreßbrief gehören. Die belgische Verwaltung läßt einen verschlossenen Adreßbrief bis zum Gewicht von 1 Loth (15 Gram⸗ mes) ohne besonderes Porto zu. Schwerere Begleitbriefe zu den Sendungen nach Belgien werden nicht angenommen.
Der Adreßbrief zu den Sendungen nach Belgien, Frankreich und Großbritanien muß in französischer Sprache abgefaßt und von einer französisch geschriebenen Zoll⸗Declaration begleitet sein, welche zu den Sendungen nach Belgien einfach, zu den Sendungen nach Frankreich, Großbritanien zc. doppelt ausgefertigt sein muß.