anbonnement beträgt: 25 Sgr. für ¼ Jahr nallen Theilen der Monarchie ohne reis- 9 mit Beiblatt (Preuß. An ler-Zeitung 'in Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf.,
“ . —8
Alle post⸗Anstalten des In 5 und Auslandes nehmen Bestellungen an, — 85 rpeditionen des Preuß. Staats- Kauer⸗ traße uür⸗ Anzeigers,
Anzeiger.
Steckbrief. 8 Tischlergeselle Lewi Bernhard, zu Nakel beizangehörig, 22 Jahre alt und unten weiter signalisirt, ist der Verübung eines auf öffentlichem Wege und mit schwerer Ver⸗ wundung des Beraubten ausgeführten Naub⸗ anfalls verdächtig, seinem jetzigen Aufenthalt nach aber unbekannt. Sämmtliche Polizei⸗Behörden ersuche ich, auf den Bernhard vigiliren, im Betretungsfalle hn verhaften und in die Gefängnisse der hiesigen Hausvoigtei abliefern zu lassen. Zugleich wird Jedermann, welcher von dem Aufenthalte des Bernhard Wissenschaft hat, ufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. Berlin, den 5. August 1852. Der Staats⸗Anwalt bei dem Königl. Kreisgericht. Wilckens.
11097]
Der Lewi Bernhard ist jüdischer Religion,
5 Fuß 3 Zoll groß, hat hellbraunes Haar, eben
olche Augenbrauen, blaugraue Augen, bedeckte
Stirn, lange Nase, breiten Mund, gute Zähne,
ovale Gesichtsbildung, gesunde Farbe und unter⸗
etzte Gestalt, er spricht vermuthlich außer deutsch och polnisch. 8
Bekanntmachung. III F. 16. Das Königliche Domainen⸗Vorwerk Aschers⸗ eben, Domainen⸗Amts Ueckermünde, Kreis Uecker⸗ münde, 2 Meilen von Ueckermünde, 2 ½ Meilen on Pasewalk, X Meilen vom Amtssitz in Ferdi⸗ ands⸗Hoff belegen, dessen Feldmark von der Stralsund⸗Passower Chaussee durchschnitten wird, soll nach der Verfügung des Königlichen Finanz⸗ Ministeriums auf die 18 Jahre von Johannis 1853 bis dahin 1871 meistbietend verpachtet werden. Die zu verpachtende Domaine ist vollständig separirt und servitutfrei. Sie besteht aus einem Areal von
) nutzbaren Grundstücken:
Weessin..
Hütung . Gärien...
4. 22*
2) unnutzbaren Grundstücken: M. QR. Hof⸗ und Baustellen . 5 102 Unland und Wege 1439 22 144 124 b Zusammen von 2286 63 Die Feldmark, mit Einschluß sämmtlicher Wie⸗ sen und Hütungen, ist gut arrondirt. Der Acker enthält über Boden II. und III. Klasse, etwa Boden IV. Klasse und nur 24 ½ Morgen 3jäh⸗ riges Land. Von den Wiesen sind ungefähr 94 Morgen zu 7 bis 16 Ctr., 245⸗Morgen zu 6 Cir. Heu⸗Ertrag pro Morgen und 305 Mor⸗ gen geringer bonitirt. Die Hütungen sind meist gut, zur Hälfte à 2—5 Morgen und zur Hälfte à 6 und 40 Morgen pro Kuh.
Das Minimum des jährlichen Pachtgeldes ist auf 3000 Rthlr. inkl. 3. Gold festgesetzt, und wird der von dem künftigen Pächter in viertel⸗ jährigen Raten pränumerando zu entrichtende Betrag durch den, auf den Grund der Licitation zu ertheilenden, Zuschlag bestimmt.
Die Pacht⸗Caution von 1000 Rthlr., welche auch in courshabenden Papieren oder Hypotheken angenommen und verzinst wird, ist vor der Ueber⸗ gabe zu bestellen. Die gesammte bei der Ueber⸗ gabe zu ermittelnde Aussaat, nebst Feld⸗ und Gartenbestellung, muß der Pächter eigenthümlich erwerben und das Kaufgeld dafür, nach unge⸗ fährem Ueberschlage circa 1500 Rthlr., resp. bei der Uebergabe an den abziehenden Pächter und innerhalb 8 Tagen nach derselben an unsere
Haupt⸗Kasse baar einzahlen. Die weiteren Be⸗ dingungen können in unserer Domainen⸗Registra⸗ tur hierselbst und bei dem Königlichen Domainen⸗ Amte zu Ferdinandshoff vom 1. September c. ab eingesehen werden.
Der Termin zu dieser Verpachtung ist auf LI1129. Hepienher v. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslotkale hierselbst anberaumt, in welchem die Bieter sich über ihre Befähigung zur Pacht durch genügende Atteste, so wie über den Besitz des erforderlichen Vermögens auszu⸗ weisen haben.
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Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der Steuern, Domainen und Forster Triest.
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[1099] I1“ Kreisgericht Sprottau.
Nachdem durch Verfügung vom 28. Juli c. der Konkurs über das Vermögen des Actien⸗ Vereins der Wilhelmshütte und Papierfabrik zu Eulau eröffnet worden ist, werden alle diejeni⸗ gen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Gelde, Sachen, Effekten oder Briefschaften hinter sich haben, angewiesen, dem Gemeinschuldner nicht das Mindeste davon zu verabfolgen, viel⸗ mehr dem Gerichte davon schleunigst Anzeige zu machen und die Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in das gerichtliche Depositum abzuliefern; mit der War⸗ nung: daß, wenn dennoch dem Gemeinschuldner etwas bezahlt oder ausgeantwortet würde, dieses nicht für geschehen geachtet und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben; wenn aber der Inhaber solcher Gelder oder Sachen dieselben verschweigen oder zurückbehalten sollte, er noch außerdem alles seines daran habenden Unter⸗ pfandes und andern Rechtes für verlustig erklärt werden würde.
[1100] TLIEI1a V Kreisgericht Sprottau.
Nachdem durch Dekret vom gestrigen Tage über das Vermögen des Direktors Heinrich Hahn zu Wilhelmshuütte der Konkurs eingeleitet worden ist, werden alle diejenigen, welche von dem Ge⸗ meinschurdner etwas an Gelde, Sachen, Effekten oder Briefschaften hinter sich haben, angewiesen, dem Gemeinschuldner nicht das Mindeste davon zu verabfolgen, ferner dem Gerichte davon schleunigst treulich Anzeige zu machen und die Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in das gerichtliche De⸗ positum abzuliefern; mit der Warnung: daß, wenn dennoch dem Gemeinschuldner etwas be⸗ zahlt oder ausgeantwortet würde, dieses für nicht geschehen geachtet und zum Besten der Mässe anderweit beigetrieben; wenn aber der Inhaber solcher Gelder oder Sachen dieselben verschweigen oder zurückbehalten sollte, er noch außerdem alles seines daran habenden Unterpfandes und anderen Rechtes für verlustig erklärt werden würde.
8 1. [1065]1 Oeffentliche Vorladung.
Die verehelichte Gastwirth Girndt, Friedricke Auguste geborne Riedel aus Striegau, hat gegen ihren Ehemann wegen Ehebruchs, erlittener Zuchthausstrafe und böslicher Verlassung, auf Ehescheidung geklagt und wird daher der, seinem Aufenthalte nach unbekannte vormalige Gastwirth Carl Gottlob Girndt hierdurch öffentlich aufge⸗ fordert,
voemn Ee RMebruar †. J., 10 lhbr6,‧,
vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Steinbeck an
hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen und die Klage zu beantworten.
Errscheint derselbe in diesem Termine nicht, so
wird in contumaciam gegen ihn verfahren, dem⸗
Redaction und Rendantur:
—
gemäß die Ehe aus obigen Ursachen getrennt und er für den allein schuldigen Theil erachtet werden.
Striegau, den 21. Juli 1852. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
8 Fr [1101] Ediktal⸗Citation.
Die Ehegattin des Freischulzengutsbesitzers Karl Scholz, Adelinde, geb. von Legat, hat un⸗ term 10. Januar, rep. W. Junt b. J. gegen ihren gedachten Ehemann wegen böswilliger Ver⸗ lassung auf Trennung der Ehe mit dem Antrage bei uns geklagt, ihn für den allein schuldigen Theil zu erklären.
Der zc. Karl Scholz wird vorgeladen, am 25. November 1852, Mittags 12Uhr, im Gerichtsgebäude hierselbst vor dem Herrn Appellationsgerichts⸗Referendar Starcke entwe⸗ der persönlich oder durch einen gehörig bestellten Bevollmächtigten, wozu ihm der Rechts⸗Anwalt Schulze hierselbst vorgeschlagen wird, zu er⸗ scheinen und die Klage zu beantworten, widrigen⸗ falls die böswillige Verlassung für zugestanden erachtet und das Ehescheidungs⸗Erkenntniß nach dem Antrage der Klägerin abgefaßt werden wird.
Schlochau, den 22. Juni 1852.
Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
[10988 Gestüt⸗Pferde⸗Auction
Am 18. August d. J., Vormittags 10 Uhr, werden auf dem Neitplatze des Königlichen Land⸗ gestüts hierselbst mehrere ausrangite Hengste gegen gleich baare Bezahlung öffentlich und meist⸗ bietend verkauft werden.
Marienwerder, den 27. Juli 1852.
Die Königliche Land⸗Gestüt⸗Verwaltung.
[1103 Bekanntmachung.
Die diesjährige Haupt⸗Versammlung der Mit⸗ glieder des Stiftungs⸗-Vereins der Klein⸗Glie⸗ nicker Waisen⸗Anstalt für die Provinz Branden⸗ burg wird am
Mittwoch den September c., Nachmittags 3 Uhr, im hiesigen Civil⸗Waisen⸗ hause, Neue Königsstraße Nr. 61 stattfinden, wozu wir die geehrten Herren Mitglieder hier⸗ durch ergebenst einladen.
Potsdam, den 30. Juli 1852.
Das Waisen⸗Amt der Klein⸗Glienicker Waisen⸗ Versorgungs⸗Anstalt.
0 0
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[1102] Bekanntmachung, den Anfang der Vorträge an der höheren landwirthschaftlichen Lehr⸗Anstalt zu
Poppelsdorf bei Bonn im Winter
1852/1853 betreffend.
Die wissenschaftlichen Vorträge an der höheren landwirthschaftlichen Lehr⸗Anstalt zu Poppelsdorf beginnen für das nächste Winterhalbjahr am 15. Oktober c. gleichzeitig mit den Vorlesungen an der Univerksität zu Bonn, mit welcher die An⸗ statt⸗ 4 % dor engsten Verbindung steht, dieselbe hat in dem letzten Jahre durch Erbaüuns eines zweckmäßig eingerichteten Institutsgebäudes durch eine bedeutende Vermehrung der wissenschaftlichen Sammlungen und durch eine Erweiterung der Versuchswirthschaft eine wesentliche Vervollkomm⸗ nung erhalten. “
Das wichtige Kulturmittel der Entwässerung des Bodens durch Röhren (Drains) ist bereits zum Gegenstand des Unterrichts gemacht, und entsprechende Anlagen sind auf den Gutsfeldern in Angriff genommen. V
Brgeif Eintritts in die Lehr⸗Anstalt beliebe man sich entweder persönlich oder in portofreien Briefen an den unterzeichneten Direktor zu wen⸗ den, welcher auf die betreffenden Anfragen genaue Auskunft ertheilen wird. 8
Poppelsdorf bei Bonn, im August 1852. Der Königliche Direktor der höheren landwirt schaftlichen Lehr⸗Anstalt, Landes⸗Oekonomierath
F. Weyhe.
Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdriecerer
“
wechselung der beiderseitigen Erklärungen Kraft und
in der ganzen Konarchie: 1 Kthlr. 27 ⅞˖ Sgr.
Straße Nr. 14.
Se. Majestät der König baben Allergnädigst geruht:
Dem Königlich niederländischen Minister der Finanzen, van Bosse, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse; so wie dem Kö⸗ niglich belgischen Zoll⸗Inspektor Mercier zu Verviers den Roth d Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen. eh
Berlin, den 10. August 1852. Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen
ist aus der Rhein⸗Provinz TV“ 6 89 r Rh z zurückgekehrt und bereits nach Glog wieder abgereist. v nc ch Glogau
Ministerium der auswartigen Angelegenheiten F 27 4 „ S12 8 Erklärung vom 29. Juli 1852 — betreffend die Aus V 82 dgr 2 S 2 dehnung der zwischen Preußen und Oesterreich abge⸗ schlossenen Ueb t 1835 1 8. ebereinkunft vom Juli 1835 wegen 8 4 V ” 3‧G 8 & lufhebung des Abschosses und Abfahrtsgeldes auf Ungarn, Kroatien, Siebenbürgen, die Woiwodschaft und das Banat. die Königlich preußische und die Kaiserlich öster⸗ he Regierung übereingekommen sind, die im Artikel 1 der zwischen ihnen abgeschlossenen Uebereink ft wegen gegenseitiger Auf⸗ 31 91 5 6 1 8 — hebung des Abschosses und Abfahrtsgeldes vom 1888 (Se eepwega für die Preußischen Staaten de 1835 Seite 193) vorbehaltene Ausnahme in Betreff Ungarns und Siebenbürgens zu I beseitigen, sollen fortan die Bestimmungen jener Uebereinkunft ge⸗ V gee 881 Vermögens⸗Ausfuhr aus und nach Ungarn, roatien, Siebenbürgen, der Woiwodschaft und dem Banate An. Sen e eben schaft und dem Banate An 1 Zu Urlund dessen ist von dem Unterzeichneten Namens der FeclseAhg Sr. Majestät des Königs von Preußen die gegenwärtige ausgefertigt worden, um gegen eine entsprechende Erklä⸗ V v österreichischen Regierung ausgewechselt zu wer⸗ und wird dieses Uebereinkommen nach stattgefundener Aus⸗ Wirksamkeit
7
II
in säͤmmtlichen Königlich preußischen Staaten haben. Berlin, den 29. Juli 1852. Der Königlich greußische Minister⸗Präsident, Minister auswärtigen Angelegenheiten. (L. . von Manteuffel. “ Sorshe bende Erklärung wird, nachdem dieselbe gegen eine über⸗ 1b Erklärung des Kaiserlich österreichischen Ministeriums 8 d HußcheFeicten LE11“ und des Kaiserlichen Hauses vom 1 J. ausgewechselt worden ist, hierdurch zur öffentli „Juli 9j hierdurch zur öffentl Kenntniß gebracht. J“ bäöö“
Berlin, den 29. V
L“ * Ninister⸗Präsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten. von Manteuffel.
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de
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für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Kaufmann Q. ; ü 1 N Quien zu Saarbrücken ist
- 8 en unter dem kügust 1852 ein Patent
Ministerin
I V
lich 1 betreffenden Ober⸗Post⸗Directionen wes er Schiffe zu verständige sseiti
der Schiffe zu verständigen und im gegenseitige ver“
88 und namentlich bevorstehende Ermäßigung des Gü⸗ F
8 Bigung 3 Guterportos zur Folge h 7 dringend nothwendig ist, bortos zur Folge haben dürfte, Postbeförderungen hinzuwirken, so mache ich den Königlichen Ober⸗
welche durch Benutzung von Dampfschiffen auf den
durch Dampfschiffe
darüber anzufertigen
11“ f 9j 8 2 18 s 98 durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte Ein⸗ 3 Teteer nan dh ohne Jemand in der g9 bekannter d inrichtun en b Ink auf acht Jahre, von jenem Te gen zu beschränken, f acht Jahre, vo m Tage an gerechn i
8 * 4 1 . 1 et 1 7 des preußischen Staates ertheilt ee “
Verfügung vom 24. Jl11 1852 — betreffend die Ver
pflichtung der Unternehmer von Transport⸗Anstalten zur Beförderung von Postg egenstaͤnden ꝛc. 1
Nach §. 3 des Gesetzes über das Postwesen vom 5. Juni c
† 1 8n 8 88 2 eng wen von Transport⸗Anstalten auf Wasserstraßen verpflich⸗ G Zeitungen, Gelder und alle andere, dem Postzwange stät 88 “ Postbeamten, unentgeltlich nitzunehmen. vb olge dieser Bestimmung muß nunmehr darauf Bedacht ge⸗ 5 nen werden, alle Privat⸗Dampfschiffe, welche sich zur Brief⸗ e eignen und mit denen eine solche Beförde⸗ ing jetzt noch nicht stattfindet, dazu fortan in entspr Weise zu benutzen. Ich veranlasse aher die — sorgfältig zu prüfen, welche von den in ihren resp. Ver⸗ 1“ bestehenden Privat⸗Dampfschiffen, sei es zur Er⸗ e111“ Beförderung oder um der Postkasse G uwenden, sich zu einer derartigen Ben igne: eseZeägre 4. , rlig enutzung eignen “ Weife Letztere am zweckmäßigsten erfolgen kann. IEn sich die Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen hier⸗ der mit den Unternehmern in Verbindung zu setzen und die nöthi⸗ gen Abreden zu treffen. 8 Ich empfehle den Koöͤnigli s 1x 8 e en Ober⸗Post⸗Directionen, den Un⸗ tern hierbei in geziemender Weise ent C1ö1“ W gegenzukommen und deciena a Se es und Erhaltung eines guten Einver⸗ ehmens enselben bedacht zu sei Sollten sei J“ 8 zu sein. Sollten seitens der Letz⸗ teren Schwierigkeiten erhoben werden, so wollen mir die Köni liche Ober⸗Post⸗Directionen davon behufs weiterer “ 98 bn na8 erstatten. 8 .“ zwei oder mehrere benachbarte Ober⸗Post⸗Directions⸗ ezirfe von einer und derselben Dampfschiffslinie berührt, so haben
*
gen der Benutzung Einvernehmen zu
Da es ührigens bei den. Zeigen den⸗Ausgaben der Post⸗Verwal⸗
wegen des Einnahme⸗Ausfalls, welchen die
auf jede mögliche Kosten⸗Ersparniß bei den
9 t ⸗ pog 1 fli ost⸗Directionen noch besonders zur Pflicht, alle diejenigen Posten
Landstraßen ent⸗
behrlich werden, wenn auch nur zeitweise, einzuziehen und für die
olge die Anlegung von Posten zwischen solchen Orten, die bereits
eiden zweckmäßig verbunden sind, durchaus zu ver⸗
Um eine Uebersicht zu gewinnen, welche Dampfschifffahrten in
jedem Bezir st 1 jes fü Bezirke bestehen und in welcher Weise dieselben zu Postbeför⸗
rungen benutzt werden, veranlasse ich die betheiligten Ober⸗Post⸗
frectionen, eine spezielle Nachweisung nach anliegendem Schema und solche binnen 4 Wochen einzureichen
Sen
De inist Sr “ Der Minister für Handel, Gewerbe und Fffentliche A An “
sämmtliche Ober⸗Post⸗Directionen.
5 4., und der Preußischen Zeitung,
daher die betreffenden Ober⸗Post⸗Di⸗