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Telegraphische Depeschen. (Nichtamtlich.) Paris, Montag, 9. August. (Tel. Dep. d. C. B.) Der heutige „Moniteur“ bringt ein Dekret, durch welches im Staats⸗ rath die Section für Kompetenz⸗Konflikte reorganisirt wird. Die freundlichen Beziehungen mit der Türkei sind wieder her⸗
“ 11“
Loose 115. Loose 38 ⅞. London 120 ½.
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Breslartz, 10. August, 1 Uhr 45 Min. Nachmittags. d. Königl. Preufs. Staats -Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 86 Br. 4proz. Freiburger Actien 102 ½2 Br. Oberschlesische Actien Lit. A. 173 ½ Br. Oberschlesisch-Krakauer Actien 90 x¼ Br. Neifse- Brieger Actien 79 ⁄2 Br.
Getreidepreise: Weizen, weisser 54 — 65 Sgr., gelber 55— 64 Sgr. Roggen 48— 59 Sgr. Gerste 37— 41 Sgr. Hafer 22 — 30 Sgr.
Stettin. 10. August, 2 Uhr 19 Minuten Nachmittags. Dep. d. Königl. Preufs. Staats-Anzeigers.) Weizen 57 — 58 bez.
S 7 Loose 140. 118 ½.
G. )
(Tel. Rog-
[1404] Bekannimstlnungn
In Gemäßheit des §. 30 des Strafgesetzbuches vom 14. April 1851 wird hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht, daß bei dem unterzeichneten Gerichte, in der sechsten diesjährigen Schwur⸗ gerichts⸗Sitzungsperiode, vom 5. bis inkl. 16. Juli d. J. resp. in früheren Perioden folgende Per⸗ sonen wegen Verbrechen zur Zuchthausstrafe rechtskräftig verurtheilt worden sind:
1) Schnutz, Johann Friedrich Wilhelm, Arbeitsmann aus Steglitz, zuletzt in Spandau wohn⸗ haft: einfacher wiederholt rückfälliger Diebstahl, drei Jahr Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗ Aufsicht auf drei Jahre; 6. Juni 1852. 2) Callin, verehelichte Tagelöhner, Anna Dorothea ge⸗ borne Billig, zu Vorwerk Mochow bei Lieberose: wiederholt rückfälliger Diebstahl, zwei Jahre Zucht⸗ haus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf zwei Jahre; 15. Juli 1852. 3) Weßling, Karl Wilhelm, Arbeitsmann aus Potsdam: einfacher wiederholt rückfälliger Diebstahl und Beilegung eines ihm nicht zukommenden Namens, drei Jahr Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf drei Jahre; 15. Juli 1852. 4) Schulze, Johann Friedrich, Tagelöhner zu Radlow bei Beeskow: vorsätzliche schwere Körperbeschädigung, zwei und ein halbes Jahr Zuchthaus; 17. Juli 1852. 5) Krüger, Gottlieb Adolph Gustav, Schiffsknecht aus Küstrin: schwerer Diebstahl, Landstreichen und einfachen Bettelns, drei Jahr Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf drei Jahre und Correctionsnachhaft nach verbüßter Zuchthausstrafe; 18, Juli 1852. 6) Krüger, Karl Lud⸗ wig, Dienstknecht zu Tornow bei Teupitz: Verübung einer unzüchtigen auf Befriedigung des Ge⸗ schlechtstriebes gerichteten Handlung mit Gewalt an der Person, zwei Jahr Zuchthaus; 24. Juli 1852. 7) Werner, Wilhelm Herrmann Julius, Arbeitsbursche, auch Fischer genannt, aus Char⸗ lottenbarg: Betrug und rückfälliger schwerer Diebstahl, sechs Jahre Zuchthaus und 50 Thaler Geld⸗ strafe oder im Unvermögensfalle ein Monat Zuchthaus so wie Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf zehn Jahre; 25. Juli 1852. 8) Neitzke, Friedrich Nudolph, Maschinenbaulehrling zu Neu⸗Moabit: Verübung unzüchtiger Handlungen an einer Person unter 14 Jahren, zwei Jahre Zuchthaus; 25. Jull 418532, 9) Schuffelhauer, Johann Friedrich Gottlieb, Arbeitsmann, aus Charlottenburg: drei einfache wiederholt rückfällige Diebstähle, sechs Jahre Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf sechs Jahre; 30. Juli 1852. 10) Wendland, Wilhelm, Kossathensohn aus Pervenitz bei Nauen: schwerer und zugleich rückfälliger Diebstahl, vier Jahre Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf vier Jahre; 30. Juli 1852. 11) Grasse, Johann Friedrich August, Büdnersohn zu Kolpin bei Beeskow: einfacher zugleich wiederholt rückfälliger Diebstahl, zwei Jahre sechs Monate Zuchthaus und Stellung unter Polizei⸗Aufsicht auf drei Jahre; 3. August 1852.
Berlin, den 4. August 1852,.
Königliches Kreisgericht, I. (Kriminal-) Abtheilung.
[470) Nothwendiger Verkauf. K. Kreisgericht Guben, Abtheilung I.
Die dem Tuchmachergesellen Wilhelm Klink⸗ hoff zugehörigen, im Hypothekenbuche Vol. XI. Fol. 393 verzeichneten Grundstücke, nämlich: in Ff “ bei
uben Nr. 437 c., nebst Garten Nr. 3095 a. n 19. 9₰ 3 353, Vormi und Scheunen Nr. 3095 b und c.; 6 1” “ 11 Uu, öu 2 uf 2 Stadtfl b n Lau⸗ 4 1 ET“ Stadtslur belegenen Lan— an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. az) den Acker auf der Stadtwiese Nr. 2360 p) die Ackerstücke vor dem Klosterthore g am Spruckschen Wege und Damme Nr. 2810 a., 2811 a., 2847 b., 2848, v c) die Weinberge Nr. 446 a und 447; abgeschätzt zufolge der nebst Hypothekenschein im III. Büreau einzusehenden Taxe zusammen auf 5382 Rthlr. 8 Sgr. 3 Pf., sollen in termino den 11. November 4852, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle subhastirt werden. — 1866]0 Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgericht Guben, I. Abtheilung.
Das der verehelichten Tuchmachermeister Bleiß⸗
ner, Johanne Christiane Henriette gebornen
Gallasch, Krossener Thore belegene, im Hypothekenbuche Vol. V. Pol. 67 vub No. 168a. verzeichnete Wohnhaus, ahgeschätzt zufolge der nebst Hopo⸗
auf 5391 Rthlr. 16 Sgr., soll in zermino
Nothwendiger Verkauf.
Das in der Theater⸗Straße sub Nr. 6 hier⸗ selbst belegene, Vol. II. Nr. 293 fol. 26 Suppl.⸗ Band des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem Brauereibesitzer Heinrich Volkmann gehörige Haus nebst Zubehör, abgeschätzt auf 13,780 Rthlr., soll in dem
am 22. September 1852, Vormittags 4Uhr,
vor dem Kreisrichter Ullricy an ordentlicher Ge⸗
richtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, anbe⸗
raumten Termine öffentlich an den Meistbieten⸗
den verkauft werden.
Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit⸗Registratur eingesehen werden. Der seinem Aufenthalte nach unbekannte Besitzer
(gen 39 bez., September-Oktober 38 bez., Oktober-November Rüböl August 9 ½ bez., September-Oktober , bez.
August 16 bez, August-September 17 bez., September-Oktober 18 bez Oktober-November 19 bez.
Frankfurt a. M., Montag, 9. (Tel. Dep. d. C. NM.) 5proz. Metalliques 815¼. Zproz. Spanier 44¹1 %. Kurhessische Loose 34 ½.
Paris 95 ½⅛.
Wien, Montag, 9. August, Nachmittags 2 (Tel. Dep. d. C. B.) Silberanleihe 112 ⅛. 4 ½proz. Metalliques 87 ½. Gloggnitzer Actien 162 ½.
Hamburg 176 ¼. Fariz, Montag,
3proz. 75, 15.
zugehörige, in der Stadt Guben am
thekenschein im III. Büreau einzusehenden Taxe
piritus 15 bez
August, Nachmittags 2 Nordbahn 50 ⁄¾. 4 hproz. Bankactien 1381. 1834r Loose 192 ½. 1proz. Spanier 22 72. w Wien 100 ½. Amsterdam 100 ½. Livorneser 81 . Uhr Bankactien 1377. Nordbahn 239. London 11, 51. Paris 141. Gold 25 ⅛. Silber 18 ½.
9. August, Nachmittags 5 URhr. 4 ½proz. 104, 90.
221 37 ½ bez.
2
89§
Uhr. Metalliques 73 1. 1839r Badische
Lombarden 88 ½.
15 Minuten. 5proz. Metalliques 97 ½. 1839r Augsburg
Heinrich Volkmann wird hierzu öffentlich vorge⸗ laden. Frankfurt a. d. O., den 16. Februar 1852. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
[767] v“
Der Kaufmann Karl Klöckner von hier hat auf öffentliches Aufgebot nachstehender, durch Oleum gänzlich verdorbener Frankfurter Stadt⸗ obligationen behufs deren Amortisation angetra⸗ gen, nämlich:
Litt. OC. N... IFfr k —0 v““ “
Es werden daher alle diejenigen, welche als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber auf die obengenannten Obliga⸗ tionen Anspruch zu machen haben, hierdurch vor⸗ geladen, in dem
dm 1 7. Septen. J,
1
an hiesiger Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Moers auberaumten Termine, entweder in Person oder durch einen gesetzlich zulässigen Bevollmächtigten, wozu für diejenigen, denen es hier an Bekanntschaft fehlt, die Rechts⸗Anwälte Justiz⸗Rath Hannemann, Vogel, Keller und Christiani vorgeschlagen wer⸗ den, zu erscheinen und ihre Ansprüche an die ge⸗ dachten Stadtobligationen zu bescheinigen, unter der Warnung, daß die Ausbleibenden mit allen ihren Ansprüchen an jene Stadtobligationen wür⸗ den präkludirt und die gedachten Obligationen amortisirt werden.
Frankfurt a. O., den 22. Mai 1852.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn. Die Herren Actionaire der Agchen⸗Düsseldorfer Eisenbahn⸗ Gesellschaft beehrt sich der Un terzeichneté, zu ver iin *§. 12 des mit dem Staate abgeschlossenen Vertrags vom 29. September enen General-Versammlung auf
Montag, den 30. August c., Vormittags 11 Uhr, in den Geislerschen Saal zu Düsseldorf, hiermit ergebenst ein⸗ zuladen, um für die ausscheidenden zwei Mit⸗ glieder und Stellvertreter der Deputation die er⸗ forderlichen Neuwahlen zu bewirken und den Be⸗ richt über die Lage des Unternehmens entgegen⸗
zunehmen.
Hinsichtlich der Legitimation der Stimmberech⸗ tigten wird auf Art. 29 der Gesellschafts⸗Statu⸗ ten Bezug genommen.
Aachen, den 22. Juli 1852.
Der Vorsitzende der Deputation der Aachen⸗
Düsseldorfer Eisenbahn⸗Gesellschaft.
J. A. Bischoff.
22— 6 — Vormittag
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei⸗
Das Abonnement beträgt: 25 Sgr. für ¼ Jahr
in allen Theilen der Monarchie ohne
Preis-Erhöhung. 1 Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung in Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf.,
in der ganzen Monarchie: 1 Rthlr. 27 ½ Sgr.
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Königlich Preun
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellungen an für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats-Anzeigers, Mauer⸗Straße Rr. 54., und
der Preußischen Zeitung, Leipziger⸗- Straße Nr. 14.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Kreis⸗Deputirten, Rittergutsbesitzer von Berg⸗Per⸗ scheln zum Landrathe zu ernennen.
m für Handel, Gewerb v1“ Bekanntmachung vom 7. August 1852 — überdie Aller⸗ höchste Bestätigung des Statuts der unter dem Namen „Herforder Verein für Leinen aus reinem Handge⸗ spinnst“ errichteten Actien⸗Gesellschaft.
igs Majestät haben unterm 21. Juli d. J. das am
.J. notariell vollzogene Statut der unter dem Namen: Verein für Leinen aus reinem Handgespinnst“ errichte⸗ ten Actien⸗Gesellschaft zu bestätigen geruht, was nach Vorschrif des §. 3 des Gesetzes über die Actien⸗Gesellschaften vom 9. No⸗ vember 1843 mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß die Bestätigungs⸗Urkunde und das Statut durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden zur öffentlichen Kenntniß wer⸗ den gebracht werden. Berlin, den 7. August 1852.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten In Vertretung: von Pommer⸗Esche.
und öffentliche
Medizinal⸗Angelegenheiten. zBroße Kunst-Ausstellung 1852. auf die in den Sälen des Königlichen Akademie⸗ st zu veranstaltende große Kunst⸗Ausstellung wer⸗ enden Bestimmungen hierdurch in Erinnerung ge⸗
In Vezug Gebäudes hierse den die nachfolg bracht:
1) Die Kunst⸗Ausstellung wird am
4 I. lb
1. September d. J. eröffnet und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe den Besuchen des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 6 Uhr geöffnet sein. Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlas⸗ sung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besitz der Künstler sind, indem weder die Echt der Arbeit, noch die Bestimmung derselben für d sein darf.
Die schriftlichen Meldungen der auszustellenden Kunstwerke zur Aufnahme in das zu druckende Verzeichniß müssen vor dem 1. August d. J. bei dem Inspektorat der Akademie ein⸗ gegangen sein, und außer Namen und Wohnort des Künst⸗ lers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbei⸗ ten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich oder nicht. Mehrere Kunstwerke können nur dann unter einer Nummer
begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich sind.
Die Aufnahme Sege Anmeldungen in den gedruckten Aus⸗ stellungs-Katalog berechtigt nicht zu dem Anspruch, daß die angemeldeten Gegenstände auch wirklich ausgrestellt werden. Die Kunstwerke selbst müssen bis zum 15. August bei dem Inspektorat der Akademie mit zwei gleichlautenden. Verzeich⸗ nissen derselben, wovon das eine als Empfangs⸗ Bescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, abgeliefert werden. Später eintreffende Kunstwerke werden nur insofern berücksichtigt, als
zur geeigneten Aufstellung derselben noch Platz vorhanden ist.
4 fe⸗Ausstellung zweifelhaft.
Eine Umstellung schon placirter Gegenstände zu Gunsten der später eintreffenden darf nicht gefordert werden. Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung werden die Einsender ersucht, jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künst⸗ lers, wenn auch nur durch Anheften einer Karte, zu bezeich⸗ nen, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften ꝛc., den Inhalt der Dar⸗ stellung auf der Rückseite des Bildes kurz anzugeben. Anonyme Arbeiten, Kopien (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), Stickereien, aus der Ferne kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalische In⸗ strumente, so wie mechanische und Industriesachen aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen. Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten, und stehen die⸗ selben während der Dauer der Ausstellung unter der Ga⸗ rantie der Akademie. 8 Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar⸗Versammlung zu wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif⸗ ten 2, 4, 7 und 8, für die Aufstellung zugelassener Kunst⸗ werke und die Ausschließung nicht geeigneter Gegenstände ver⸗ antwortlich; erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der akademische Senat. Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder oder besonders von ihr aufgeforderter Künst⸗ ler. Kunstwerke von schwerem Gewicht aus der Ferne duͤr⸗ fen nur nach vorgängiger Anfrage und Genehmigung zur Ausstellung übersandt werden. Auswärtige Einsender, mit Ausnahme der unter 10) bezeich⸗ neten, haben die Kosten des Her⸗ und Rücktransvports der übersandten Kunstwerke selbst zu tragen und zur Ablieferung und Wiederempfangnahme derselben einen Beauftragten hier⸗ selbst zu bezeichnen, welchem jede desfällige Besorgung und Korrespondenz, so wie die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an eine an⸗ dere Kunstausstellung, wenn diese beabsichtigt wird, überlassen eil Für die Einrahmung von Bildern, Kupfer⸗ stichesd ꝛc. häben die Emsender ebenfalls selbst zu sorgen. Für unangemeldete, nicht zur Ausstellung zugelassene oder erst nach dem 15. August d. J. hier eintreffende Gegenstände 1
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werden keine Transportkosten gütigt; auch kann die Aka⸗ demie wegen Beschädigung, der-Sendungen während -des Her⸗ und Rücktransports nicht in Anspruch genommen werden.
Endlich empfiehlt die Akademie wiederholt die bereits in der
Ankündigung vom 27. Oktober v. J. enthaltenen Bemerkungen zu geneigter Beachtung: 88 1) Daß die rechtzeitige Einsendung der für die stimmten Kunstwerke um so nothwendiger der Akademie über die den Ausstellern werke zu verleihenden goldenen Medaillen ber⸗
Wochen der Ausstellung erstattet werden muß; daß die in diese Ausstellung aufzunehmenden⸗Kunstwerke, auch wenn dieselben durch Vermittelung von Kommissionairen oder Kunsthandlungen oder aus dem Lager der letzteren an die Akademie abgeliefert worden, nach §. 2 dieses Programms, mit einem schriftlichen Attest der Künstler selbst versehen sein müssen, daß dieselben für diese Ausstellung bestimmt sind.
Zu geneigter Beachtung wiederholt bekannt
macht.
de ⸗
Künste.
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