1852 / 190 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

men t beträgt:

Das 8gs. für †¼ Jahr 8 2) 5 8 1 6 2 Allle Post-Anstalten des In⸗ und 1 allen Theilen der Monarchie ohne . 9 E 1 3 1 8 renn Auslandes nehmen Bestellungen an, in 82 ü für GBerlin die Expeditionen des

Deffen 1“ hreis⸗-Erhöhung. EE1 8 Pre i. Sese Hetu g) .“ Fägmtgi Preuß. Staats-Anzeigers, 8 1 1er Monarchie: Sbi 1 S zusgn4 ret K der Preußischen Zeitung,

1u*

* 8

mit geiblatt (Prer

G Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgerichts⸗Kommission zu Charlotten⸗

Bekanntmachung. schließlich des den Nennwerth derselben über⸗ V

11038]

v11114144““

1852. jeßenden Baarbetrages von zusammen Cil. 19 88677, 848b schaeseg Rthlr. 17 Sgr. 4 Pf. für Krieschow, 548 é „⸗ für Wiesendorf,

1259 25 ⸗- „⸗ für Illmersdorf,

3620 22 2 ⅞⸗ für Limbeig entschädigt worden.

Außer andern stehen auf den gedachten Ritter⸗ gütern sub Rubr. III. folgende Hypotheken⸗For⸗ derungen eingetragen:

A. Auf Krieschow:

42. 187 Rthlr. 21 gGr. für den mi⸗ norennen Ernst Ludwig von Normann als ein Geldbetrag des aus der Erb⸗ schaft seiner Mutter ihm eigenthümlich zugefallenen Silbergeräths;

43. 6000 Rthlr. aus dem Vertrage vom 27. Oktober 1800 für die beiden da⸗ mals noch lebenden Töchter der Frie⸗ derike Wilhelmine von Normann, ge⸗ borne Fräulein von Vernezobre, welches bei dem Absterben der einen oder der andern Berechtigten an die Gebrüder von Normann fallen soll; 45. 2500 Rthlr. und 46. 3500 Rthlr. für den Baron Karl von Wackerbarth, sonst von Belling; Limberg: 15. 2000 Rthlr. für den Rathsherrn und Fabrikanten Joachim Gottfried Ruff zu Kottbus.

Da die aus dem Hypothekenbuche ersichtlichen Inhaber dieser Forderungen theils verstorben, theils ihrem Aufenthalte nach unbekannt sind, so werden den jetzigen Inhabern der qu. Forderun⸗ gen, so wie überhaupt aber auch allen sonstigen Realberechtigten der Rittergüter Krieschow, Wie⸗ sendorf, Illmersdorf und Limberg, deren Real⸗ rechte bis zur geschehenen vorläufigen Eintragung der im Eingange gedachten Ablösungen in die Hypothekenbücher, aus dem letzteren nicht ersicht⸗ lich waren, diese Ablösungen zur Wahrung ihrer aus den §§. 460 u. ff. Tit. 20 Thl. I. des Allg. L. R. und §. 49 des Gesetzes vom 2. März 1850 über die Errichtung von Rentenbanken sich erge⸗ benden Rechte hierdurch öffentlich mit der Auf⸗ forderung bekannt gemacht, binnen 6 Wochen ihre etwaigen Ansprüche auf die oben aufgeführ⸗ ten Ablösungs⸗Kapitalien schriftlich bei mir an⸗ zumelden, widrigenfalls ihr Hypothekenrecht auf

Das Königliche Domainen⸗Vorwerk Gnewkow, Amts Clempenow, im demminer Kreise, 1 ½ Mei⸗ len von Treptow a. d. T., 2 ½ Meilen von Dem⸗ min, 4 ½ Meilen von Anklam, 1 Meile vom Amissitze Clempenow belegen, soll, nach der Ver⸗ fügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums vom 16. Juli 1852, auf die 24 Jahre von Jo⸗ hannis 1853 bis dahin 1877 meistbietend ver⸗ pachtet werden.

Die zu verpachtende Domaine ist vollständig separirt und servitutfrei. Sie besteht aus einem Areal von

1) nutzbaren Grundstücken:

Gärten .. 5 Mgn. 105 ◻R.

““ 111“ “*“ 62 Tollenseewiesen bei

Clempenow 2 14141 o11 66

zusammen 1565 Mgn. 43 ◻¶Rl. 2) unnutzbaren Grundstücken:

Unland, Hof⸗ und

Baustelle, Wege cc. 37 4100

1 überhaupt 1602 Mgn. 143 ◻R. Die Feldmark mit Einschluß der Wiesen und Hütungen ist gut arrondirt, nur die 28 Mgn. 46 ◻Ra. Wiesen an der Tollensee sind 1 Meile nifernt. Der Acker enthält fast ¾ Boden II. und III., twa ¹ Boden IV. Klasse und nur 66 Morgen Zjähriges Land. Von den Wiesen sind die an der Tollensee zu 12 16 Centner, die bei Gnew⸗ kow à 3—8 Centner pro Morgen bonitirt. Die Hütungen sind meist gut, über 5 à 2 und 3 Mor⸗ gen, 5 à 6 und über ¾ à 7 und 10 Morgen pro Kuh. Das Minimum des jährlichen Pachtzinses ist auf 2900 Thlr. inkl. Gold festgesetzt und wird der, von dem künftigen Pächter in vierteljähr⸗ ichen Raten praenumerando zu entrichtende Be⸗ rag durch den, auf den Grund der Licitation zu rtheilenden Zuschlag bestimmt. Die Pacht⸗Cau⸗ ion von 1000 Thlr., welche in courshabenden Papieren, allenfalls auch in sicheren Hypotheken angenommen und verzinset wird, ist vor der Uebergabe zu bestellen.

Die gesammte, bei der Uebergabe zu ermittelnde Aussaat, nebst Feld⸗ und Gartenbestellung muß der Pächter eigenthümlich erwerben und das Kauf⸗ geld dafür, nach ungefährem Ueberschlage eirca 16⸗ bis 1700 Thlr., resp. bei der Uebergabe an den abziehenden Pächter und innerhalb 8 Tagen nach derselben an unsere Haupt⸗Kasse baar ein⸗ zahlen.

Die näheren Bedingungen können in unserer Domainen⸗Registratur hierselbst und bei dem Königlichen Domainen⸗Amte zu Clempenow vom 1. September c. ab eingesehen werden.

Der Termin zu dieser Verpachtung ist auf Donnerstag den 30. September d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale. hierselbst anberaumt, in welchem sich die Bieter über ihre Befähigung zur Pacht durch genügende Atteste so wie über den Besitz des erforderlichen Vermögens auszu⸗

weisen haben.

Stettin, den 24. Juli 1852.

1 Königliche Regierung. Abtheilung für die ö der direkten teuern, Domainen und Forsten. Triest.

1107] Bekanntmachung. In den Reallasten⸗Ablösungssachen von Krie⸗ schow, Wiesendorf, Illmersdorf und Limberg ist der Graf Heinrich von Pourtales⸗Gorgier als Besitzer der Rittergüter Krieschow, Wiesendorf mit Kackrow, Illmersdorf und Limberg für die auf den bäuerlichen Grundstücken in den ge⸗ nannten Ortschaften, mit Ausschluß der beiden Mühlen zu Krieschow, für ihn haftenden Real⸗ lasten theils baar, theils durch Rentenbriefe ein⸗

2

diese Ablösungs⸗Kapitalien erlischt.

Kottbus, den 8. August 1852. Der Regierungs⸗Assessor Karges.

[600] kothwendiger Verkauf. Kreisgericht Merseburg, I. Abtheilung. Das Nr. 147 Hypothenbuchs, Nr. 282 Ka taster in der Oberburgstraße zu Merseburg bele⸗ gene brauberechtigte Wohnhaus mit Zubehör der Frau Rittmeister von Helbig geb. Mühling, ab⸗ geschätzt auf 5528 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf., laut der nebst Hypothekenschein in unserem II. Büreau einzusehenden Gerichtstaxe, soll ET2q Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Kreisgerichtsstelle subhastirt werden.

1599) Nothwendiger Verkauf.

Das in der Dammvorstadt der Stadt Frank⸗ furt a. O. belegene, Vol. IV. Nr. 50 Fol. 133 des Hypothekenbuchs verzeichnete, der Frau Schlächtermeister Schauwecker, geborenen Mühl⸗ bach, früher Wittwe Rönnefeld gehörige, soge⸗ nannte weiße oder Mikrarder⸗Vorwerk, abgeschätz! auf 5623 Rthlr., soll in dem am 24. November d. J., Vorm. 11 Uhr, vor dem Kreisrichter Ullricy an ordentlicher Ge⸗ richtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, anbe⸗ raumten Termine öffentlich' an den Meistbieten⸗ den verkauft werden.

Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit⸗Registratur eingesehen werden.

Die verwittwete Bauräthin Clemens, Karoline Friedricke, geb. Köhler und Fräulein Louise Alexan⸗ drine Zastrow, resp. deren Erben, werden von dem Termine hiermit in Kenntniß gesetzt

Frankfurt a. O., den 15. April 1852.

Koönigl. Kreisgericht, I. Abtheilung.

Redaction und Rendantur:

burg, den 24. April 1852.

Das im Thiergartenfelde bei Charlottenburg

sub Nr. 8 (am Schifffahrtskanal) belegene, dem

Kaufmann Friedrich David Tauschwitz gehörige,

im Hypothekenbuche der Stadt Charlottenburg Vol. XI. Nr. 644 verzeichnete Grundstück (das

sogenannte Reifschneidersche Fabrik⸗Etablissement; Maschinenbau⸗, Schleif⸗ und Polier⸗Anstalt) ge⸗

richtlich abgeschätzt zu 12,534 Rthlr. 24 Sgr. 10 Pf., und die daran gränzende, dem Kaufmann Karl Gustav Reifschneider gehörige, im gedachten Hypothekenbuche Vol. XIV. Nr. 842 verzeichnete Parzelle, gerichtlich abgeschätzt zu S Thlr. 20 Sgr., sollen

am 26. November 1852, Vormittags

11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden. Taxe und Hvpothekenschein sind in un⸗ serer Registratur einzusehen. Die dem Aufent⸗ halt nach unbekannten Eigenthümer der Grund⸗ stücke, Kaufmann Friedrich David Tauschwitz und Kaufmann Karl Gustav Reifschneider, so wie die Real⸗Interessenten Maurermeister Eduard Appel⸗ beck und Maurerpolier Johann Appelbeck oder deren Erben werden hierdurch zu dem Termine öffentlich vorgeladen.

[1006]

Die Wittwe des Gastwirths Gerver zu Nau— gard hat wider den ehemaligen Postschreiber Arthur Franke eine Klage in der Hauptsache vom 29. Mai c. wegen einer Forderung von 56 Rthlr. nebst Zinsen für das in der Zeit vom 1. Juli 1848 bis 11. Juni 1849 ihm von der Klägerin gewährte Mittags⸗ und Abendessen und ein Arrestgesuch vom 21. August 1850 angebracht.

Zur Beantwortung der Klage und des Arrest⸗ gesuchs und zum weitern Verfahren ist ein Ter⸗ min auf

n 14. Dktzb

11 vor dem Herrn Kreisrichter von Loeper in unserm Gerichtslokal anberaumt worden, zu welchem der Verklagte unter der Warnung vorgeladen wird, daß bei seinem Ausbleiben in contumaciam gegen ihn verfahren und erkannt werden wird.

Stettin, den 26. Juni 1852. 8

Königliches Kreisgericht, Abtheilung für Civil⸗Prozeß⸗Sachen.

[1105] Bekanntmachung.

Die Lieferung von 10,800 laufenden Fuß voll⸗ kantig gerade geschnittene und besäumte 4 ½ Zoll starke eichene Bohlen in verschiedenen Breiten von 8 ½ bis 11 Zoll und in Läugen von mindestens 12 Fuß soll im Wege der Submission ausgege⸗ ben werden, gleich nach ertheiltem Zuschlage be⸗ ginnen und innerhalb längstens zwei Monaten vollendet werden.

Die näheren Bedingungen sind in dem hiesigen Hauptbüreau so wie in den Abtheilungsbüreaus hier und zu Frankfurt a. O., Görlitz und Bres⸗ lau einzusehen. Die desfallsigen Offerten werden bis zum 31. August c. bei der unterzeichneten Königlichen Verwaltung versiegelt und mit der Aufschrift:

„die Lieferung von Wegeübergangsbohlen be⸗

treffend“ v“ entgegengenommen.

Berlin, den 4. August 1852.

Königliche Verwaltung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn

Niederschlesisch⸗Märkische

Unser Bericht über die Administration der Niederschlesisch⸗-Märkischen Eisenbahn im Jahre 1851 kann von jedem dafür sich Interessirenden in unserm Hauptbürean hierselbst, so wie im Büreau der Bahnhofs⸗Inspektion zu Breslau in Empfang genommen werden. 8

Berlin, den 10. August 1852. Königl. Verwaltung der

sisch⸗-Märkischen Eisenbahn.

Schwieger.

Niederschle⸗

8 11111“ ———

H M re T11“

Berlin, Sonnabend den 14. August

Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Kabi Ordre vom 3. August d. J. Allergnädigst geruht, die aus Offizierstande erledigten Seniorenstellen den nachbenannten bern des eisernen Kreuzes 2ter Klasse zu verleihen: dem General⸗Lieutenant a. D. von Lucadou zu Breslar » General⸗Major a. D. von Oertzen zu Schwedt, » General⸗Lieutenant a. D. von Klinckowström zu Berlin, General⸗Lieutenant a. D. von Diericke zu Berlin, und Major a. D. Lange zu Freienwalde.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Großherzoglich Oldenburgschen Geheimen Staatsrath Dr. Fischer, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem Post⸗ Direktor Hagemann zu Halle, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Bibliothekar Monfalcon zu Lyon, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Hauptmann a. D. und Hütten⸗Inspektor der Mansfeldschen Gewerkschaft, Eggert zu Rothenburg, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Kantor und Lehrer Andersch an der katholischen Elementarschule zu Kutschkau im Kreise Meseritz, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; Den Pfarrer Bertling zu Wotzlaff zum Superintendenten der Diözese Danziger Werder; den Pfarrer Blech an der Salvator⸗ Kirche in der Danziger Vorstadt Petershagen zum Superintendenten

—₰½

der Diözese Danziger Nehrung; und den Prediger Eggert an der b

Marienkirche zu Elbing zum Superintendenten der Elbinger Stadt⸗ und Land⸗Diözese zu ernennen.

Berlin, den 13. August 1852.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl, so wie Höchstdessen

Tochter, die Prinzessin Louise Königliche Hoheit, sind, von Muskau kommend, hier wilder eingetroffen.

8

Ministerium für Handel, Gewerbe Arbeiten.

Bekanntmachu

Die Anmeldung zur Aufnahme in die Königliche Bau⸗Aka

zu Berlin muß nach den Vorschriften vom 1. August 1849 T Wochen vor dem Beginn des U

zeichneten Direktor eingehen und die Befähigung b Einreichung der im §. 6 gedachter Vorschriften bestimmte

so wie der nach der Bekanntmachung vom 20. März

derlichen Zeichnung, nachgewiesen werden.

. der Unterricht des bevorstehenden Winter⸗Semesters am

8. Oktober beginnt, werden die Anmeldungen bis zum 8. Septem⸗ V

1

nterrichts schriftlich bei dem

er c. erwartet. fungen im Bauwesen bezüglichen Bekanntmachungen, sind bei dem Geh. Secretair Röhl im Bau⸗Akademie⸗Gebäude hierselbst käuf⸗ lich zu haben. „Nachrichtlich wird bei dieser Gelegenheit angeführt, daß fortan in jedem Winterhalbjahr ein Lehrvortrag über das Telegraphen⸗ wesen für künftige Staatstelegraphen⸗Beamte und Eisenbahn⸗Bau⸗ meister auf der Bau⸗Akademie gehalten werden wirde. Berlin, den 12. August 1852. er Geheime Ober⸗Baurath und Direktor der Bau⸗Akademie. 88 EWhee.

6 Das 33ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgege⸗ n wird, enthält unter

16166“ den Allerhöchsten Erlaß vom 5. Juli 1852, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte und des Chausseegeld⸗Erhebungsrechtes in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde⸗Chaussee von dreuang is Afer harher Sstgatssttahe in Oudler über ; nd bis zur Köln-Luxemb ezirks 2 b remburger Bezirksstraße bei 3615. das Statut des Reipzig⸗Schwetiger Deichverbandes. ““ Vom 21. Juli 1852, und unter 616. den Allerhöchsten Erlaß vom 28. Juli 1852, betreffend die Aufbringung der Deichkassen⸗Beiträge von den am rechten Warthe⸗Ufer unterhalb Fichtwerder belegenen, fens Warthebruch⸗Deichverbande gehörigen Grund— Berlin, den 14. August 1852. 888 Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

FPFustiz Ministertum. Allgemeine Verfügung vom 31. Juli 1852 die den Becmten bei ihrer auswärtigen Vernehmung als Zeu⸗

gen zu bewilligenden Reisekosten betreffend.

Verordnung vom 29. März 1844 (Gesetz⸗ Sammlung S. Nr. 6 und §. 9. Die Verordnung vom 29. März 1844 (Gesetz⸗Sammlung S. 73 ff.) enthält im zweiten Absatze des §. 9 die Bestimmung, daß bei Berechnung der Reisekosten, welche Zeugen bei gericht⸗ lichen Geschäften, sofern ihre Zuziehung oder Vernehmung an einem mehr als eine Viertelmeile von ihrem Wohnorte entfern⸗ ten Orte erfolgt ist, zu fordern berechtigt sind, die für die Sach⸗ verständigen im §. 2 Nr. 3— 6 gegebenen Bestimmungen An⸗ wendung finden sollen. 8 1 Im §. 2 Nr. 6 derselben Verordnung ist vorgeschrieben, daß, wenn Staatsbeamte zu gerichtlichen Geschäften als Sachver⸗ ständige an einem von ihrem Wohnorte mehr als eine Viertel⸗ meile entfernten Orte zugezogen werden, sie diejenige Vergütung an Diäten und Reisekosten erhalten, welche ihnen bei Reisen in Dienst⸗Angelegenheiten reglementsmäßig zukommt. Mit ücksicht auf diese Vorschriften sindet der Justiz⸗Minister es unzweifelhaft, daß Staatsbeamte, welche als Zeugen bei einem gerichtrchre Geschäfte außerhalb ihres Wohnorts in der vorgedachten Ent fernung von denrtseiben auftreten, nicht die im ersten“Absatze des §. 9 der Verordnung vom 29. März 1844 bestimmten Reise⸗ kosten, sondern diejenigen Reisekosten und Diäten zu erhalten haben, welche ihnen bei Reisen in Königlichen Dienstangelegen⸗ heiten nach den hierüber erlassenen Verordnungen zustehen. Da nach einer Mittheilung der Königlichen Ober⸗Rechnungs⸗ Kammer die Gerichte nicht überall nach diesem Grundsatze verfo ren, auch verschiedene Verwaltungs⸗Behörden abweichend davon an⸗ genommen haben, daß Beamte bei ihrer auswärtigen Vernehmung als Zeugen nur auf die im ersten Absatze des §. 9 der Verordnung vom 29. März 1844 bestimmten Reisekosten Anspruch haben, so wer⸗ den die Gerichts-Behörden hierdurch angewiesen, sich nach dem vor⸗ gedachten, von dem Justiz⸗Minister schon in früheren Verfügungen an einzelne Gerichte ausgesprochenen Grundsatze zu achten. 1 Berlin, den 31. Juli 1852 8

“; ämmtliche Gerichts⸗Behörden, mit Aus- schluß derer im Bezirke des Appellations⸗ gerichtshofes zu Köln.