1852 / 202 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

den Besitz des erforderlichen Vermögens auszu⸗ weisen haben. Stettin, den 24. Juli 1852. Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten. Triest.

5. Nothwendiger Verkauf. 8 1esshahe Kreisgerichts⸗Kommission Oranienburg, 8 G den 16. Juni 1852.

Das zur erbschaftlichen Liquidations⸗ Prozeß⸗ Masse des Banquiers Heinrich Ludwig Steg⸗ müller gehörige, bei Birkenwerder belegene und im Hyvpothekenbuch von Birkenwerder Vol. I. Nr. 36 verzeichnete Mühlengrundstück, genannt

die Untermühle, und zu einer Fournier⸗Schneide⸗ mühle eingerichtet, abgeschätzt auf 20,585 Rthlr. 1 Sgr. 9 ½ Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in unserm II. Büreau einzusehenden Taxe, soll am 5. Januar 1853, Vormittags an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

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In der Sache, betreffend die Ablösung der Reallasten innerhalb des Gemeindeverbandes zu Neuwalde, Kreis Sternberg, ist am 5. Februar c. ein Ablösungs⸗Rezeß abgeschlossen worden, wel⸗ chen der Kolonist Friedrich Wilhelm Miethke als angeblicher Besitzer der Kolonie Hyp. Nr. 59 zu Friedrichshuld und die verehelichte Friedrich Lietert, Wilhelmine geborne Werner als Besitzerin der ebendaselbst belegenen Kolonie Hyp. Nr. 30 vollzogen haben. Der Legitimation des Miethke steht eine zwischen dem Vorbesitzer Ka⸗ schow und der verehelichten Bolze, gebornen Miethke bereits am 18. Februar 1847 über die Kolonie Hyp. Nr. 59 abgeschlossene Kaufpuncta⸗ tion entgegen. In Bezug auf die Kolonie Hyp. Nr. 30 fehlt der Beitritt des Ehemannes der Lietert, Friedrich Lietert, zu dem Nezesse vom 5. Februar c. Da nun die Aufenthaltsorte der Bolze'schen Eheleute und des Friedrich Lietert unbekannt sind, so fordere ich dieselben, so wie alle diejenigen, welche an den bezeichne⸗ ten Grundstücken Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch öffentlich auf, sich innerhalb 6 Wochen, spätestens aber in dem auf den 25. September

c., Vormittags 11 Uhr, in meiner Wohnung, lange

Straße 319 hierselbst, anstehenden Termine mit ihren Ansprüchen und Anträgen in Bezug auf die gegenwärtige Ablösung zu melden, wibdrigen⸗ falls sie Alles gegen sich gelten lassen müssen, was mit den Inhabern der Grund⸗ stücke Nr. 59 und 30 zu Friedrichshuld festge⸗ stellt ist. Zielenzig, den 26. Juli 1852. Im Auftrage der Königlichen Regierung, land⸗ wirthschaftlichen Abtheilung zu Frank⸗ Fitt a. D. Gersdorf, Regierungs⸗Assessor.

[1147] Bekanntmachung.

Von den Unterzeichneten, als Kollatoren der nachstehend gedachten Stiftungen, wird bekannt gemacht, daß von dem oberlausitzschen Kommunal⸗ Landtage im November dieses Jahres folgende Stipendien zu verleihen sind:

1) aus der Stiftung der Frau Landesälteste

von Gersdorf, gebornen von Hohberg;

) ein Stipendium für Schüler auf dem

hiesigen Gymnasium,

b) zwei Stipendien für Studirende auf dden Universitäten Halle oder Leipzig. Zum Genuß beider Stipendien sind vor⸗ zugsweise Jünglinge aus dem von Gers⸗ dorfschen Geschlechte, nächst diesen aus andern oberlausitzschen adeligen Familien, nach ihnen aber auch bürgerlichen Standes,

bberechtigt. 2) aus der Johann Gottlob Erdmann von Nostitzschen Stiftung: ein Universitäts⸗Stipendium für Stu⸗ dencnas auf den Universitäten Halle oder Zum Genuß desselben sind vorzugsweise

FJünglinge aus der Verwandtschaft des

Stifters, dann aus dem von Nostitzschen Geschlecht im Allgemeinen, demnächst aber

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aauch aus anderen oberlausitzschen adeligen Familien, berxechtigt. 3) Aus der Stiftung des Landesältesten Karl Wilhelm Otto August von Schindel: bna) ein Stipendium für Schüler auf dem hiesigen Gymnasium oder Studirende auf preußischen oder sächsischen Univer⸗ sitäten. Dieses Stipendium ist für Bewerber, deren Eltern im Markgrafen⸗ thum Oberlausitz angesessen sind oder gewesen sind, und zwar vorzugsweise von Adel, in deren Ermangelung aber auch aus dem bürgerlichen Stande, bestimmt; ein Stipendium für Söhne armer Pre⸗ ddiger aus der Oberlausitz, welche das hiesige Gymnasium oder eine Universität besuchen.

Alle diesfalls anzubringenden Stipendiengesuche müssen spätestens bis zum 15. November d. J. nebst den vollständigen dazu gehörigen Zeugnissen an den Landesältesten Grafen Löben hierselbst eingereicht werden. Spätere oder ohne die erfor⸗ derlichen Atteste eingehende Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

Görlitz, den 6. August 1852. Die Landstände der Königl. preuß. Oberlausitz.

1155] Bekanntmachung.

Bei der heute stattgehabten Verloosung von 10,000 Thlrn. pommerschen Provinzial⸗Chaussee⸗ bau⸗Obligationen sind die Nummern

402. 696. 407. 722. 411. 76t. 426. 803. 427. 815. 445. 864. 457. 895. 518., 90. 541. 920. 872 IPu”. SG 859. 418168. 679. 383. . 8971171669. 14. 667. 1099. 1429. 675. 4109. 1448. 4659. 684. 1114. 1466. 1669. gezogen. Die Inhaber der gezogenen Obliga⸗ tionen werden aufgefordert, den Geldbetrag der⸗ selben mit den Zinsen bis 1. Oktober d. J. ge⸗ gen Ueberreichung der Obligationen mit den noch nicht abgeschriebenen Zins⸗Coupons auf der ständischen Dispositionskasse im Landhause in den Mittagsstunden vom 1. bis zum 9. Oktober

1120. 1151. 1158. 1161. 1248. 1260. 1309. 1320. 1334. 41. 1352. 1358.

1517. 1701 1547. 1568. 1587. 1745. 1594. 1761. 1606. 1765, 1612. 1789. 1624. 1810. 1626. 1847. 1633. 1860. 1638. 1879. 1639. 1892. 1640. 1896. 1648. 1942,. 8HV18685

1731.

d. J. mit Ausschluß des Sonntags in Die Verzinsung hört mit

Empfang zu nehmen.

dem 30. September d. J. auf, und die nicht

abgehobenen Beträge werden nach Nr. 5h. des

Reglements vom 27. Dezember 1848 beim

Königlichen Bank⸗Comtoir hierselbst für Rech⸗

nung des Inhabers der Obligation niedergelegt. Stettin, den 23. August 1852.

—₰ 4 Der Direktor der Altpommerschen Landstube.

von Schöning.

[1130]

Niederschlesisch- Maͤrtische Eisenbahn

Mit dem 1. Oktober d. J. wird für die diesseitige Eisenbahn ein neuer Eil⸗ und Frachtgüter⸗

Tarif in Kraft treten, dessen Grundzahlen folgende sind: a) Für Eilfracht:

für die ersten 10 Meilen pro Meile und Centner

„F Z11 eiten » ) 5) „9 5

„WEin y 8

weitere Entferm

für die ersten 9— zweiten 8 5) 5) 5) » weitere Entfernung »

2) 2 zweiten 9 5) 9) 2) 5) »„ weitere Entfernung » 8 8

d) Für die ermäßigte Klasse B.: für die ersten 10 Meilen pro Meile und Tentner.

2) 2 2)

85 zweiten 8 5) weitere Entfernung »

2 22

Bei Berechnung der Tarifsätze für die einzelnen Stationen werden nach diesen Grundzahlen die

10 Meilen pro Meile und Centner

Für die ermäßigte Klasse A. für die ersten 10 Meilen pro Meile und Cent)nert.

Pfennige,

Pfennige,

2

Pfennige, 2

2)

2 ½ Pfennige, 5 22

8 2

verschiedenen Stufensätze zusammengerechnet und bei der Eilfrachtklasse auf volle, und bei der Nor⸗ malklasse auf halbe Silbergroschen, bei den ermäßigten Klassen K. und B. dagegen auf volle Pfen⸗

nige abgerundet.

und der ermäßigten Klasse A. ein Zuschlag von 6 Pf. pro Centner berechnet. Stein⸗ und Braunkohlen hört vom 1. Oktober d. J. ab auf.

Für das Auf⸗ und Abladen der Güter wird bei der Eilfracht, der Normalklasse

Der Lokaltarif für

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Dies wird hierdurch mit Bezug auf §. 26, Nr. 1 des Gesetzes vom 3. November 1838 und mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß der vollständige Eil⸗ und Frachtgüter⸗Tarif binnen 14 Tagen bei sämmtlichen Güter⸗Expeditionen der Bahn zum Preise von 1 Sgr. zu haben sein wird.

Berlin, den 18. August 1852.

Königliche Verwaltung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

[1156]

Nachdem bei unterzeichnetem Königlichen Land⸗ gericht Friedrich August Matthes, Buürger, Haus⸗ besitzer und Handels mann in Zittau, Cat. Nr. 116 seine Insolvenz angezeigt hat, und in dessen Folge zu seinem Vermögen der Konkursprozeß zu er⸗ öffnen gewesen ist, so werden alle bekannten und unbekannten Gläubiger Mattheses, so wie Alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben haben, andurch geladen,

den 14. Februar 1853 als dem anberaumten Liquidations⸗Termine, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Königlicher Ge⸗ richtsstelle in Person oder durch gehörig legiti⸗ mirte Bevollmächtigte und resp. mit ihren Ehe⸗ männern oder durch ihre Vormünder, zu erschei⸗ nen, ihre Forderungen bei Strafe der Ausschlie⸗ ßung von diesem Kreditwesen und bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gehörig anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestell⸗

ten Curator litis hierüber, so wie der Priorität halber unter sich rechtlich zu verfahren und binnen Sechs Wochen zu beschließen, sodann aber den 14. April 1853 der Inrotulation der Akten, und den 30. April 4853 der Publikation eines Präklusiv⸗Bescheides und den 18. Juni 1853 eines Lokations⸗Erkenntnisses, welche rücksichtlich der Ausbleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden, gewärtig zu sein.

So wie ferner alle diejenigen, welche sich wegen Annahme eines vorseienden Vergleichs deutlich nicht erklären, für einwilligend in das getroffene Abkommen angesehen werden sollen, so haben auswärtige Interessenten Prokuratoren mit ge⸗ richtlich anerkannten Vollmachten an hiesigem Orte zu bestellen.

Zittau, den 20. August 1852.

Das Königliche Landgericht. Römisch.

1703.

as Abonnement beträgt: 11“ iis 25 Sgr. für ¼ Jahr s in allen Theilen der Monarchie ohne 1““

Preis-Erhöhung. * 8 Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung)

n Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: 1 Rthlr. 27 Sgr.

Alle Post-Anstatten des In- und Auslandes nehmenn Bestellungen an, für Berlin die Expeditionen des Königt. Preuß. Staats-Anzeigers, Mauer⸗Straße Nr. 54., und der Preußischen Zeitung, Leipziger⸗ Straße Nr. 14.

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inzeiger.

18852.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Präsidenten der Immediat-Justiz⸗Examinations⸗Kom⸗ nission, Wirklichen Geheimen Ober⸗Justizrath Dr. August Hein⸗ rich Simon zu Berlin den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Rektor der Universität Löwen, Abbé de Ram, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Pfarrer und geistlichen Rath Heubes zu Benrath, im Kreise Düsseldorf, den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse; dem Berg⸗ Geschwornen Weißborn zu Löbejün, im Regierungs⸗Bezirk Merse⸗ burg, das Allgemeine Ehrenzeichen, und dem Fischermeister Effen⸗ ger zu Groß⸗Glogau die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen; Den Regierungs⸗ und Schulrath Dr. Wiese in Berlin zum Geheimen Regierungs⸗ und vortragenden Rath bei dem Ministe⸗ rium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten; so wie Den bisherigen Gerichts⸗Assessor Keller zum Garnison⸗Au⸗ diteur in Glatz und den bisherigen Gerichts⸗Assessor Steinhau⸗ sen zum Garnison-⸗Auditeur in Neisse zu ernennen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dem Kaufmann Karl Friedrich Wappenhans zu Berlin ist unter dem 25. August 1852 ein Patent auf eine Schneide-Maschine für Flaschenkorke in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Verbindung und ohne Jemanden in der Verwendung einzelner be⸗ Fannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Verfügung vom 19. August 1852 daß Postvorschuß⸗ Sendungen nach Oesterreich nicht angenommen werden dürfen.

Wiewohl die Post⸗Anstalten wiederholt darauf aufmerksam ge⸗ macht worden sind, daß Postvorschuß⸗Sendungen nach Oesterreich nicht angenommen werden sollen, so kommen noch häufig Fälle vor,

daß diese Vorschrift unbeachtet bleibt. Dieselbe wird daher den Post⸗Anstalten hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß die Artikel 63 und 64 des revidirten Post⸗Vereins⸗Vertrages (Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger Nr. 142 Seite 834) im Verkehre mit Oesterreich nicht Anwendung finden, und daß die er⸗ läuternde Bestimmung zu diesen Artikeln in der Instruction zur Ausführung des revidirten Post⸗Vereins⸗Vertrages (Königlich

Preußischer Staats⸗Anzeiger Nr. 142 Seite 836) sich sowohl auf

Vaarzahlungen, als Post⸗Vorschuß⸗Sendungen bezieht. Berlin, den 19. August 1852. ““ General⸗Post⸗Amt

Verfügung vom 22. August 1852 9 1 8 2 Vorschriften über Extrapost⸗ und Courier⸗Beför⸗ derung zur Verabfolgung an die Reisenden.

Die im dritten Abschnitte des Reglements zu dem Gesetze über das Postwesen vom 5. Juni c. enthaltenen Vorschriften über die Extrapost⸗ und Courier⸗Beförderung (Königlich Preußischer

Staats⸗Anzeiger Nr. 181 Seite 1104) sind in demjenigen Formate, welches bisher bei den zur Verabfolgung an die Reisenden bestimm⸗ ten Exemplaren des Extrapost⸗Reglements vom 24. April 1838 An⸗ wendung gefunden hat, separat abgedruckt worden und sollen diese Abdrücke den Post⸗Anstalten durch die Königlichen Ober⸗Post⸗ Directionen nach Bedürfniß zugesandt werden.

Cirkul

betreffend die

Die Post⸗Anstalten werden hiervon mit dem Bemerken in Kennt⸗ niß gesetzt, daß die neuen Abdrücke an die Stelle der zu beseitigen⸗ den Exemplare (kleinen Formats) des Extrapost⸗Reglements vom 24. April 1838 treten. Jedem Reisenden, welcher auf mehr als zwölf Meilen sich der Extrapost⸗ oder Courierpferde bedient, ist von der Post⸗Anstalt am Orte der Abreise ein solcher Abdruck unabge⸗ fordert zuzustellen. 8 1116““

Berlin, den 22. August 1852.

General⸗

AXAXX“X“; 1“ Mit dem 15. Oktober d. J. beginnt der Unterricht in der Königlichen Bau⸗Gewerbeschule, welcher bis zum 15. März k. J. täglich Vor⸗ und Nachmittags ertheilt wird. Gesellen des Maurer⸗, Zimmer⸗ und Steinmetz⸗Handwerks, welche daran Theil nehmen wollen, haben dazu unter Einreichung 1) ihres selbst verfaßten Lebenslaufs, 2) über gehörig zurückgelegte Zjährige Lehrzeit, un 3) der Bescheinigung ihrer Brodherren oder Lehrherren über ihre bisherige Führung bis zum 15. September d. J. bei dem Unterzeichneten mit Angabe

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ihrer Wohnung schriftlich sich zu melden. Bei denjenigen, welche

die Königliche Bau⸗Gewerbeschule bereits früher besucht haben, be⸗

darf es nur der Angabe des Jahres, in welchem dieses geschehen.

Da nur eine gewisse Zahl von Schülern aufgenommen werden kann, so ist die Einrichtung getroffen, daß die früher eingehenden Meldungen gegen spätere den Vorzug erhalten.

An Gebühren sind bei der Aufnahme 5 Rthlr. zu erlegen.

Berlin, den 12. August 1852.

Der Geheime Büngit cb s und Direktor der Bau⸗Akademie. Busse.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 1 Dem Lehrer an dem Kadettenhause und an der vereinigten

Artillerie⸗ und Ingenieue⸗Schule hierselbst, Dr. Aschenborn, ist

das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Finanz⸗Ministerium.

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Verfügung vom 19. Juli 1852 betreffend das rücksichtlich solcher vom Auslande mit der Post eingehenden Gegenstände, deren Annahme von den Adressaten verweigert wird, zu beobachtende Ver fahren. Nach einer Mittheilung des Königlichen General⸗Postamts sind die Postbehörden angewiesen, die Postpakete, deren Ablieferung

an den Adressaten nicht erfolgen kann, in allen Fällen dem

Absender zurückzuliefern.

Da hiernach auch diejenigen vom Auslande mit der Post ein⸗ gegangenen Pakete, für deren Transport der Adressat zwar das Porto entrichtet hat, deren Abnahme bei der Steuerbehörde gegen Entrichtung der Eingangs⸗Abgaben er aber verweigert, an die Postbehörde zur vorschriftsmäßigen weiteren Veranlassung zurück⸗ geliefert werden können, so wird nunmehr die Bestimmung unter 2. der Verfügung vom 10. September 1839 hierdurch aufgehoben und wollen Ew. ꝛc. danach das Weitere veranlassen.

BVerhn, den 49.

86*8 Der General⸗Direktor der Steuern. An sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren und

die Königlichen Regierungen in Potsdam und

Frankfurt a. d. O.