1852 / 203 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ii 8 .“ din A“ g Berg⸗Amtes zu üdersdor vom 1sten d. M. mit der Auffor g9 8. I derung zugehen, sich über das darin zur Sprache gebrachte Beden. 69 81öu“ ken hinsichtlich der Form der Consolidations⸗Verträge in einem bal Allgeme * .... Eöuu . . 1 . .“ 2 8 . 8 rüchen Freien liegende, slöpartige...... :88 digst * k.20, vi zu äußern. .“ fend die 8 Lagerstätte, auf dem.... ... Beerlin, den 15. Juni 1852. 8 “X“ „bei ““ .. 111¹“ Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt. 1

Stand.

e 19ℳ Justiz⸗Ministerium. an

ine Verfügung vom 17. August 1852 betref⸗

Formulare zu den Verhandlungen bei den Schwurgerichten.

om 3. Mai 1852 Art. 52 100 (Gesetz⸗Sammlung S. 220 ff.) vom 3. 2 April 1851 (Justiz⸗Ministerial⸗Blatt S. 158). 8

der Staats⸗ anwaltschaft.

d.. Ange⸗ klagten.

die im la

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Hüraneine Verfügung vom 8.

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8*

s2ez, Erlaß

V MAMNachdem ich durch meinen Erlaß vom 14ten d. M. bestimmt

„Regierungs⸗Bezirk w 1 Amts⸗Bezirk u .. und Brandenburg Preußischen Haupt⸗Berg⸗Distrikt, amten. 18.. unter dem Na⸗ men ... vorschriftsmäßig gemuthet, und auf d angetragen ha. , auch ausweise der in beglaubigte beigefügten Verhand⸗

vom „222272 222b2 2 8 .... die Bauwürdigkeit der Lagerstätte, so nachgewiesen worden ist,

wie das Freilieg

. Maaßen 2 . so wie dies Feld auf der angehefteten Karte nach seiner Lage und in seinen Gränzen bezeichnet ist, zur Gewinnung aller darin vorkommendemn .. nach Vorschrift de llen etwanigen Rechten Anderer, insbesondere auch des Grundeigenthü⸗ mers unbeschadet, hierdurch Kraft dieser Urkunde verliehen, und de. selben unter der Bedingung, daß... bei Benutzung dieses verliehenen Berg⸗ Eigenthums sich nach den bestehenden oder noch ergehenden Berggesetzen und Verordnungen, so wie nach den Anweisungen der Aufsichtsbehörden ge⸗ bührend achte.., auch die danach zu entrichtenden Abgaben pünktlich be⸗ richtige.., der volle bergrechtliche Schutz zugesichert. ÜUrkundlich ausgefertigt Berlin, den

Der Minister für Handel, Gewerb Formular

zur Berg⸗Eigenthums⸗Verleihungs⸗ Urkunde

d öffentliche Arbeiten.

ni 1852 betreffend das neue for melle Verfahren bei Ausfertigung von Consolidations⸗ Urkunden der Bergwerke.

habe, daß alle Verleihungs⸗Urkunden von jetzt ab bei dem Ministe⸗ rium ausgefertigt werden, erscheint auch das seither in Betreff der Consolidations⸗Urkunden stattgefundene Verfahren, wonach dieselben auf Grund einer vorangegangenen Genehmigung des Ministeriums von den Königlicheẽ Ober⸗Berg⸗Aemtern ausgefertigt wurden, nicht mehr angemessen, sondern erforderlich, dafür anderweit ein gleich⸗ förmiges Verfahren wie bei den Verleihungs⸗Urkunden einzuführen.

. .— . Aus.-der Anlage (a) hat das Königliche Ober⸗Berg⸗Amt zu ent⸗ *nehmen, in welcher Form von jetzt ab die Entwürfe zu den Conso⸗

lidations⸗Urkunden abzufassen und zur Ausfertigung einzureichen sind, wobei einem solchen Entwurfe die Verleihungs⸗Urkunden der zu vereinigenden Bergwerke, so wie der abgeschlossene Vertrag und

die Verleihungs⸗Risse, auch event. die sonst noch etwa in der Sache übertragen, so darf derselbe die Pension nur dann und so lange

aufgenommenen Verhandlungen. beigefügt werden müssen, in dem

die Zulässigkeit und Zweckmä it der idatio Zweckmäßigkeit der beantragten Consolidation . Sm Falle die zu konsolidirenden Bergwerke sich in einer Hand befinden, bedarf es selbstredend des Abschlusses eines besonderen Ver⸗ trages nicht, indem es genügt, daß in der Konsolidations⸗Urkunde auf den diesfälligen gewerkschaftlichen Beschluß, beziehungsweise blos auf den Antrag des Alleinbesitzers Bezug genommen werde. Indem ich hiernach das Königliche Ober⸗Berg⸗Amt veranlasse, den Bestimmungen dieser Verordnung gemäß die Berg⸗Aemter sei⸗ nes Ressorts mit der erforderlichen Anweisung zu versehen, lasse ich

zugleich demselben in der beifolgenden Abschrift einen Bericht des

die Köͤniglichen Ober⸗Berg⸗Aemter zu Bonn,

ʒIm Namen des Königs. Nachdem die Eigenthümer des Bergwerks (E

Dortmund, Halle, Breslau.

verflirhen am.. .ten..

verliehen am ien.

Bergamts⸗Bezirk , in Folge des (der) gewerkschaftlichen Be⸗ schlusses (Beschlüsse) vom .. ten 18. .. über die Consolidation der genannten Bergwerke den anliegenden Vertrag vom ..ten 18... geschlossen haben, wird diese Vereinigung des einzeln verliehenen Bergeigenthums der Bergwerke zu einem unzertrennlichen Ganzen unker dem Namen N. N., als bergwirthschaftlich zulässig, hiermit genehmigt.

werke N. N. und N. N. und des Consolidations⸗Vertrages, zur Berichti. gung des Besitztitels im Berg⸗Hypothekenbuche, ausgefertigt. Bezlin, den ten A16“ Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Entwurf 8 1 zur Genehmigungs⸗Urkunde.

Erlaß vom 20. August 1852 betreffend die Be⸗ glaubigung der Consolidations⸗Verträge der Bergwerke.

In Folge der von den Königlichen Ober⸗Berg⸗Aemtern über die von dem Königlichen Berg⸗Amte zu Rüdersdorf aufgeworfene Frage wegen Beglaubigung der Consolidations⸗Verträge erstatteten gutachtlichen Berichte, verordne ich hierdurch, daß in Uebereinstim⸗

.

eines Majoritäts⸗Beschlusses nach §§. 5 bis 7 des Gesetzes vem 12. Mai 1851 (Gesetz⸗Sammlung 339) geschlossenen Verträge, so wie die Erklärungen und Anträge der Allein⸗Berg⸗Eigenthümer über Vereinigung mehrerer Gruben zu einem Ganzen (Consolida— tionen) behufs Ausfertigung der Consolidations⸗Urkunde in Bezug auf die Unterschriften der Betheiligten gerichtlich oder notariell zu beglaubigen sind. Berlin, den 20. August 1852. 8

er Minister für Handel, Gewerbe und öffe UoIt.

An die Königlichen Ober⸗Berg⸗Aemter zu Bonn, Dortmund, Halle und Breslau und das Königliche Berg⸗Amt zu Rüdersdorf.

Verfügung vom 8. August 1852 betreffend läuternden Bestimmungen zum Pensions ⸗Reglemenn. Den erläuternden resp. ergänzenden Bestimmungen zum §. n— des Penstons⸗Reglements für die Civil⸗Staatsdiener vom 30. Aprl 1825 (Dienst⸗Instrugtjog. ü dis. Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen Abschnitt IV. Nr. 1 F. 229) pag. 107 dem letzten Absatze hinter

den s Worten „bewilligt werden“ Folgendes hinzuzufügen: „Gehört dagegen die Beschäftigung des pensionirten Beamten

Tantleme interimistisch, auf Probe, auf Kündigung odex definitiv

neben dem ihm aus dieser Anstellung oder Beschäftigung entsprin⸗

Einreichungs⸗Bericht aber das Königliche Ober⸗Berg⸗Amt sich über genden Dienst⸗Einkommen unverkürzt beziehen, als nicht Beides, die

Pension und das Dienst⸗Einkommen zusammengerechnet, diejenige Einnahme übersteigen, welche der Pensionair in seiner früheren Stelle, aus welcher er auf Pension gesetzt worden ist, bezogen hat⸗ Bei dieser Berechnung kommt nur das reine Dienst⸗Einkommen des Beamten in Betracht, und sind daher die Ausgaben für Dienstbe⸗ dürfnisse von dem Einkommen in Abzug zu bringen. Ueberschreiten das Gehalt, die Remuneration oder die Tantieme und die Pension zusammengenommen das Einkommen des Beamten vor der Pensto⸗ nirung, so wird der Mehrbetrag stets an der Pension gekürzt.“” Berlin, den 8. August 1852.

Urkundlich unter Anschluß der Verleihungs⸗Urkunden über die Bexg⸗

mung mit den Vorschriften für das Hypothekenwesen, die auf Grund

nicht zu diesen beiden Kategorieen und wird demselben die Verwae⸗ tung einer bestimmten Stelle gegen Gehalt, Remuneration oder

allge nutzung Rücksicht auf die abändernden Bestimmungen des Gesetzes

n. s. w. bis 30.

Die Formular⸗Entwürfe, welche der Justiz⸗Minister durch die meine Verfügung vom 8. April 1851 den Gerichten zur Be⸗

ei den schwurgerichtlichen Verhandlungen empfohlen hatte, sind mi Mai d. J. einer Umarbeitung unterworfen worden. Die

umgearbeiteten Entwürfe, von denen der eine mit A. be⸗

zeichne g dung des Schwurgerichts für die zur Verhandlun langenden Untersuchungssachen,

und der andere mit B. bezeichnete die Verhandlung vor dem Schwurgerichte selbst

fft, und welche nachstehend abgedruckt sind, werden den betref⸗

b 4 7 1 feaden Gerichten zur Benutzung bei den schwurgerichtlichen Ver⸗

ndlungen hierdurch empfohlen. 6 Beli, den 17. August 1852.

Der Justiz⸗Minister Simons. sämmtliche Gerichte, mit Ausnahme derer im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Köln.

Formular⸗Entwurf 4. Otffentliche Sitzung des Königlichen Schwurgerich vom

Anwesend waren: 1) als Vorsitzender, der... 2) als Beisitzer: dâ., b. 8 d. . 3) als Beamter der Staats⸗Anwaltschaft, der

4) als Gerichtsschreiber, der.. .. ... . Nachdem die für die gegenwärtige Sitzungsperiode berufenen Geschwo⸗

zenen in den Sitzungssaal eingeführt worden, ließ der Vorsitzende des Ge⸗ richtshofes d Angeklagte eintreten.

Gegenwart wurden die in der Dienstliste aufgeführten, resp. die aus der Ergänzungsliste gezogenen *) Geschworenen aufgerufen. Bei diesem Aufrufe meldeten sich anwesend:

nm 1 B

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Vorname.

1. 2.

Der Vorsitzende machte ihnen bekannt, daß Niemand in einer Sache Geschworener sein könne, in welcher er als Zeuge, Dolmetscher, Sachver⸗ ständiger oder Polizeibeamter thätig gewesen, oder sonst nach allgemeinen gesetzlichen Vorschriften als Richter nicht würde mitwirken können, und daß dies insbesondere der Fall sei, wenn sie mit d.. Angeklagten bis zum vierten Grade verwandt oder verschwägert seien, oder wenn sie d.. Ange⸗

CIͤ“ B“ Das Schwurgericht ist mithin durch folgende 12, weder von der Staats⸗Anwaltschaft, noch von d.... Angeklagten abgelehnte Geschworent gebildet: 1 1b 1)

g⸗ o.

Für den im Art. 68 des Gesetzes vom 3. Mai 1852 vorgesehenen Fall, daß an dem nämlichen Tage noch andere Sachen zur Verhandlung stehen und das gebildete Schwurgericht auch für die folgenden Sachen verbleibt, würde das Protokoll A. nachstehenden Zusatz erhalten **):

Da an dem heutigen Tage auch noch die Untersuchungssachen gegen

2 2* 2. 2

verhandelt werden sollen, so waren die betreffenden Angeklagten zu der gegenwärtigen Verhandlung ebenfalls zugezogen worden. Es sind dies: A. in der Untersuchungssache wider. B. in der Untetsuchungssache wider. erfolgter Bildung des Schwurgerichts in der Untersuchungssache wider. 1 4 erklärte die Staats⸗Anwaltschaft sich damit einverstanden, daß dieses Schwurgericht auch für die Untersuchungssache wider. 8 verbleibe. Eine gleiche Erklärung gaben die in diese .. Sache Angeklagten ab.

Der Vorsitzende theilte den obigen 12 Geschwornen hierauf mit, daß sie zur Verhandlung für die Untersuchungssachen wider. bestimmt seien.

Die Geschwornen nahmen in der durch das Loos bestimmten Ordnung ihre Plätze cin. Der Vorsitzende hielt an sie die in dem Art. 73 des Ge⸗ setzes vom 3. Mai 1852 vorgeschriebene Anrede dahin:

„Sie schwören und geloben bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, in den Anklagesachen gegen....

betheiligten

. *.

die Pflichten eines Geschwornen standhaft zu erfüllen, und Ihre Stimme

nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben, Niemandem zu Liebe noch

zu Leide, wie es einem freien und rechtschaffenen Manne geziemt, ge⸗

treulich und ohn Gefährde.“ 8 Die Geschwornen leisteten den Eid, indem sie, einzeln von dem Vorsitzen⸗ den aufgerufen, einer nach dem anderen, unter Erhebung der rechten Hand, die Worte aussprachen: 38

„ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe *⁷)“.

g. w. o.

Formular⸗Entwurf B. Oeffentliche Sitzung des Königlichen Schwurgerichtshofes zu.. vom ten Anwesend waren: 1) als Vorsitzender, der 2) als Beisitzer: a2. b. C. 1“ 3) als Beamter der Staatsanwaltschaft, der 4) als Gerichtsschreiber, der

klagten Rath ertheilt haben sollten.

Die Namen der obenerwähnten Gerichtsschreiber in eine Urne gelegt.

Der Vorsitzende eröffnete d. Angeklagten, daß ih.. das Recht zu⸗ stehe: durch die Aeußerung: „Angenommen“ oder „Abgelehnt“ zu erklären, ob. den Geschwornen annehme.. oder ablehne..; daß die Angabe von Gründen für die Ablehnung unstatthaft sei; daß die Ablehnung oder deren Zurücknahme nicht mehr zulässig sei, wenn ein fernerer Name aus der Urne gezogen worden; daß überhaupt nur so viel Ablehnungen statt⸗ finden könnten, als Geschworne über zwölf **) anwesend seien; daß endlich die Hälfte der Ablehnungen der Staatsanwaltschaft, die andere Hälfte d.. Angeklagten zustehe, und daß hiernach, da Geschworne erschienen seien, der Staatsanwaltschaft .... und d.. Angeklagten .... Ablehnun⸗ gen zustehen ***).

Dorauf zur Bildung des Schwurgerichts geschritten, indem der Vorsitzende folgende Namen aus der Urne zog:

“) Wenn eine solche Ziehung nothwendig wird, d. h. weun weniger als 24 Geschworene vorhanden sind, so ist nach §. 73 der Verordnung vom 3. Januar 1849 und Art. 61 des Gesetzes vom 3. Mai 1852 zu ver⸗ fahren und darüber ein Separatprotokoll aufzunehmen. ***²) Werden einer oder zwei Ersatz⸗Geschworne gezogen, so wird statt zwoölf“ die Zahl „dreizehn“, resp. „vierzehn“ gesetzt. 1 Wenn mehrere Angeklagte bei der Sache betheiligt sind, so wird hier folgender Zusatz gemacht: ü ; Die erklärten hierauf, sie hätten sich über die Aus⸗ übung des Ablehnungsrechts dahin geeinigt, daß. CCI1I1I1“ 1 die Erklärung abgeben solle. oder, falls eine Einigung unter ihnen nicht stattfinden sollte: Da unter den Angeklagten eine Einigung über die Ausübung des Ablehnungsrechtes nicht stattfand, so wurden die Ablehnun⸗ gen unter sie in gleicher Weise dahin vertheilt, daß jedem .. derselben zustehen. Durch das Loos wurde sodann be⸗

Die Geschworenen, welche nach dem h il . Schwurgerichts aufgenommenen Separatprotokolle für die Untersuchungs⸗

sache gegen bestimmt †) worden sind, nahmen nach der in jenem

Protokolle durch das Loos bestimmten Reihenfolge ihre Sitze in folgender Ordnung ein:

Vorname.

stimmt, daß zunächst der Angeklage,, . dann der Angeklagete . ., dann der Angeklagte ‚sich über die Ausübung des Ablehnungs⸗ äte. Das Lvos entschied ferner, daß die⸗ jenigen Ablehnungen, deren gleiche Verthrilung nicht möglich war, d. Angeklagten. .. öäazustehen sollten. Der Vorsitzende erklärte noch, daß eine diesem gemäß von einem

der Angeklagten ausgeübte Ablehnung fuͤr alle gelte.

*) bis zwölf Namen angenommen sind.

**) In diesem Falle verbleibt das Protokoll bei den Akten der ersten Sache; eine beglanbigte Abschrift wird zu jeder der folgenden Sachen ge⸗ nommen.

***) Jedem Geschworenen steht es frei, außerdem die seinem religiosen Bekenntnisse entsprechende Bekräftigungsformel hinzuzufügen, Allgemeine Verfügung vom 26. März 1850 (Justiz⸗Ministerial⸗Blatt S. 102).

†) Wenn für mehrere Sachen das nämliche Schwurgericht bestimmt, und für dieselben eine gemeinschaftliche Vereidung erfolgt ist, so wird 2 hinzugefügt: „und vereidet.“ Die Sätze, welche die Vereidung der Ge⸗ schworenen betreffen, werden alsdann in diesem Protokolle durchstrichen.

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