Als Vertheider war. zugegen . .. ... ...
erklärte.., über..... persönliche Verhältnisse befragt:
2.2 Mes
Angeklagte.
Beschworenen die im Artikel 73 des Gesetzes vom 3. Mai 1852 vorgeschriebene Anrede dahin: 8 E schwören und geloben bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, in der Anklagesache gegen 1 1 die Pflichten eines Geschworenen standhaft zu erft 6 nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben, Niemandem zu Liebe noch zu Leide, wie es einem freien und rechtschaffenen Manne geziemt, getreulich und ohne Gefährde.“ 1 Die Geschworenen leisteten den Eid, indem sie, einzeln von dem Vor⸗ sitzenden aufgerufen, einer nach dem anderen, unter En n Hand die Worte aussprachen: 111*“ „ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe./. 2 ierauf die Zeugen namentlich aufgeru Es waren
Es wurden hi schienen: 8— “
1, 2 u. s. w. 1 L“
Der Vorsitzende erinnerte si die Wichtigkeit und Heiligkeit des Eides, an ihre Pflicht, die Wahrheit zu sagen, machte sie aufmerksam auf die gegen den Meineid angedrohten Strafen, und legte ihnen die allgemei⸗ nen, im §. 319 der Kriminal⸗
Demnäch das für sie bestimmte Zimmer zu begeben, und daselbst so lange zu verweisen, bis sie vorgerufen würden.
Nachdem die Zeugen wieder abgetreten waren, wurde der Beschluß des Anklage⸗Senats des Königlichen Appellationsgerichts zu .. vom .... und die Anklageschrift durch den Gerichtsschreiber verlesen.
Der Vorsitzende befragte d.. kenne.. oder nicht.
Auf
Angeklagte.., ob ... sich schuldig be⸗
Der Vertheidiger..
trug dahin an: D.. Angeklagte.. selbst hatte.. nichts mehr anzuführen. Hierauf erklärte der Vorsitzende die Verhandlungen fur geschlossen, setzte sodann die gesammte Lage der ..
üaeürn . „ 22 29„ 2„
und verlas darauf die von den Geschworenen zu beantwortenden Fragen, so wie solche in der Beilage verzeichnet sind. Gegen diese wurde...
schrift versehenen Fragen den Geschworenen, und ließ d.. Angeklagte aus dem Sitzungssaal abfübren.
Die Geschworenen begaben sich in ihr Berathungszimmer, wobei der Vorsitzende dem... . den Befehl ertheilte, daß der Eingang zu dem Zimmer, welches die Geschworenen nicht verlassen dürf⸗ ten, bevor sie ihren Ausspruch beschlossen hätten, bewacht werde, damit Niemand in das Berathungszimmer eintrete, ohne eine schriftliche Ermäch⸗
“
Nachdem die Geschworenen in den Sitzungssaal zurückgekehrt waren, befragte der Vorsitzende dieselben nach dem Ergebniß ihrer Berathung. Der Vorsteher der Geschworenen erhob sich und sagte: Auf meine Ehre und mein Gewissen, vor Gott und den Menschen be⸗ zeuge ich als den Spruch der Geschworenen:
Fragen, wie sie in der Beilage enthalten sind, nach jeder Frage die von den Geschworenen beschlossene und von dem Vorsteher derselben unterzeichnete Antwort verlas, in welcher nach Inhalt der Beilage ausdrücklich angegeben ist, ob die nachtheilige
9 Nach Art. 78 des Gesetzes vom 3. Mai 1852 müssen die zur Ent⸗ scheidung gestellten Anträge der Staäats⸗Anwaltschaft und des Angeklagten und die auf dieselben erfolgten Entscheidungen in das Protofoll aufgenom⸗ men oder demselben als Beilage einverleibt werden. Hierfür kann im For⸗ mular selbst keine nähere Andeutung gegeben werden. Die Aufnahme er⸗ folgt an dem gerade geeigneten Ortt. 8-
**) Falls Veranlassung vorhanden war, gesetzliche Vorschriften, welche bei Beurtheilung der Thatfrage in Betracht kommen, zu erläutern, 8 86
Beantwortung der einzelnen Fragen nur mit einer Mehrheit von 7 gege
5 Stimmen, oder mit mehr als 7 Stimmen beschlossen sei. Der Ausspruch der Geschworenen wurde hierauf von dem Vorsitzende
des Gerichtshofes und dem Gerichtsschreiber unterschrieben. 8
den rückgeführt, umd durch den Gerichtsschreiber der Ausspruch der Ge⸗
D.. Angeklagte 8 Gegenwart schworenen verlesen.
Der Staats⸗Anwalt stellte seine ves G.. setzes dahin: r
wurde Vertheidigung noch anzuführen haben. erklärte
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von dem Vorsitzenden befragt, ob 8—
Hb Nichter zogen sich in das Berathungszimmer zurück, und es ver⸗ kündete nach Rückkehr derselben in den Sitzun
84
6 6 zhß
Kriegs⸗Ministerium. Bekanntmachung vom 16. August 1852 — betreffend die Aufnahme von Zöglingen in das Kadetten⸗Corps.
Se. Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Kabinets⸗ Ordre vom 17. Juni d. J. zu bestimmen geruht: „daß die Söhne der nur mit dem Offizier⸗Charakter beliehenen nicht patentirten Offiziere, gleich den Söhnen der Unterofftziere, der Regel nach nur daun die Aufnahme in eine etatsmäßige Sielle des Kadetten-Corps nach Maßgabe der vorhandenen Va⸗ kanzen beanspruchen können, wenn ihre Väter eine Dienstzeit von 25 Jahren im stehenden Heere erreicht haben, wobei den Rech⸗ nungsführern der Truppen ihre Dienstzeit als solche mitzu⸗ zählen ist,“ 8 was hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird Berlin, den 16. August 1852. Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement. von Wangenheim. von Schüz.
hier hinzugefügt: „erläuterte die gesetzlichen Vorschrifte 1 9172, aterte geset n, welche bei Beur⸗ theilung der Thatfrage in Betracht kamen.“ “ ”ee
Bekanntmachung vom 24. August 1852 betreffend den Brigade⸗ resp. Divisions⸗Verband der Garnison⸗ und Invaliden⸗Truppen. Se. Majestät der König haben in Verfolg der, unterm 29. April d. J. befohlenen neuen Brigade⸗Eintheilung der Infanterie, hin⸗- sichtlich der Garnison⸗ und Invaliden⸗Truppen mittelst Allerhöchster
Kabinets⸗Ordre vom 19. August d. J. zu genehmigen geruht, daß:
VÜbeeiin GorheECodrpse die Garde⸗Invaliden⸗Compagnie der 1sten Garde⸗Infanterie Brigade, beim I. Armee⸗Corps das 1ste kombinirte Reserve-Bataillon der 3ten Infanterie⸗Bri⸗ gade, resp. der 2ten Division, die Invaliden⸗Compagnie für Ost⸗ und Westpreußen dem direk⸗ ten Vefehle der 2fen Divisiacac. beim II. Armee⸗Corps “ das 2te kombinirte Reserve⸗Bataillon. der ten. Infanterie Bri⸗ gade, resp. der Zten Divisioöͤn, ie Invaliden⸗Compagnie für Pommern und Posen dem direkten Befehle der 4ten Division, das Invalidenhaus zu Stolp der 8ten Infanterie⸗Brigade, resp. der 4ten Division, beim MI. Armee⸗Corps das 3te kombinirte Reserve⸗Bataillon der 9ten Infanterie⸗ Bri⸗ gade, resp der 5ten Division, die Invaliden-Compagnie für Brandenburg dem direkten Befehle dder ö6ten Division, 4 beim IV. Armee⸗Corps das 4te kombinirte Reserve⸗Bataillon der 13iüen Infanterie⸗Bri⸗ gade, resp. der 7ten Division, die Invaliden⸗Compagnie für Sachsen dem direkten Befehl der das 5 e kombinirte Reserve⸗Bataillon der 2 Infanterie-Bri⸗ ade, resp. der 40, en Dipisson‧, 9
c4*“ das 6te kombinirte Reserve⸗Bataillon der 23sten Infanterie⸗Bri⸗ gade, resp. der 12ten Division, die Invaliden⸗Compagnie für Schlest r 11ten Division, 8 8 beim VII. Armee⸗Corps das 7te kombinirte Reserve⸗Bataillon der 26sten Infanterie⸗Bri⸗ gade, resp. der 13ten Division, . beim VIII. Armee⸗Corps das Ste kombinirte Reserve⸗Bataillon der 31sten Infanterie⸗Bri⸗ gade, resp. der 16ten Division, die Invaliden ⸗Compagnie für Westfalen und die Rhein⸗Provinz
dem direkten Befehl der 15ten Division, 1
zugetheilt werden.
Die Königlichen General⸗Kommandos werden hiervon zur wei⸗ teren Veranlassung in Kenntniß gesetzt. d“ Berlin, den 24. August 1852. “ Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement. v. Wangenheim. v. Schuz.
Angekommen: Se. Excellenz der Königlich hannoversche Minister⸗Präsident, Freiherr von Scheele, von Dresden.
Der General⸗Major und Kommandant des Invalidenhauses bei Berlin, von Maliszewslki, von Salzbrunn in Schlesten.
Abgereist: Se. Excellenz der Fürstlich wallachische Minister des Innern, von Philippesko, nach Gräfenberg.
Berlin, 28. August. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem General⸗Direktor der Steuern, von Pom⸗ mer⸗Esche, und dem Geheimen Finanz⸗Rath Dach, die Erlaub⸗ niß zur Anlegung der von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Oldenburg denselben verliehenen Insignien resp. des Ehren⸗ Großkomthur⸗Kreuzes und des Ehren⸗Komthur⸗Kreuzes des Groß⸗ herzoglichen Haus⸗ und Verdlenst⸗Ordens zu ertheilen.
Personal⸗Veränderungen in der Armee.
Hffiztere. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 3. August. v. Reyher, General⸗Lieut., vom 1. Oktober c. an, von der Wahr⸗ nehmung der Functionen als General⸗Inspecteur des Militair⸗Erziehungs⸗ und Bildungswesens, so wie von der Wirksamkeit als Mitglied der Mili⸗ tair⸗Studien⸗Kommission entbunden. v. Radowitz, Gen. Lieut,, zum Gen.⸗Inspecteur des Militair⸗Erziehungs⸗ und Bildungswesens ernannt, und ihm die Ober⸗Militair⸗Examinations⸗Kommission untergeordnet. Den 14. August. 1 v. Schwemler, P. Fähnr. vom 2. Jäger⸗Bat., zum Sec. Lieut., v. Dannenberg, Pr. Lt. vom 4. Jäger⸗Bat., zum Hauptm., v. Loe⸗ fen, Sec, Lit. von dents. Bat., zum Pr. Lr. ernannt. Koch, P. Fähnr. vom 14. Inf. Regt, Obuch, P. Fähnr. vom 21. Inf. Regt., zu Sec. Ls. befbrdert. v. Kbhei st., Ste. Lt. whm 3. Drag. Nest. zum 27. Inf. Regt. versetzt. Kosack, P. Fähnr. vom 32. Inf. Regt., v. Hackewitz, P. Fähnr. vom 12. Hus. Regt., zu Sec. Lts. befördert.
Pei der Kan d e eebe
Den 14. August.
Freiherr v. Schlotheim, Pr. Lieut. von der Kav. des 1. Bats. 2. Regts., zum Rittm., v. Tippelskirch, Pr. Lt. von dems. Bat., Hirse⸗ korn, Pr. Lt. vom 1. Bat. 9. Regts., zu Hauptl., Ferno, Seec. Lt., Brüggemann I., Sec. Lt. (mit Pr. Lts. Char.) von dems. Bat., zu Pr. As., Orthmann, Unteroff. vom 2. Bat. 9. Regts., zum Sec. Lr. befördert. Mänß, Sec. Lt. vom, 1. Bat. 27. Regts., Müller, Sec. Lt. von der Kavall. des 2. Bats. 2., ins 1. Bat. 2. Regts., v. Bonin, Pr. L. von der Kavall. des 3. Bats. 9., ins 2. Bat. 2. Regts., Schulz, Sec. Lt. vom 2. Bat. 12., ins 1. Bat. 9 Regts., v. d. Reck II., Sec. Lt. vom 1. Bat. 15., ins 3. Bat. 9. Regts., Eben, Sec. Lt. vom 1. Bat. 9. Regts., Grundtmann, Sec. Lt. von der Kav. des 1. Bats. 5., ins 8 Bat. 21. Regts., Zöller, Sec. Lt. vom 3. Bataill. 9, ins 2. Bataill. 21. Regts., Ohloff, Sec. Lt. vom 2. Bat., ins 1. Bat. 26. Regmts., Huck, Sec. Lt. vom 1. Bat. 27., ins 2. Bat. 26. Regts. einrangirt.
Abschiedsbewilligungen ꝛc, Den 10. A ugust. Gen. Major und Comdr. der. 3. Inf Pension der Abschied bewilligt. Den 14. August. Göllnitz, Rittmeister vom 4. Ulanen⸗Regiment, als Major mit Civilonif des 1. Drag. Regts. mit den vorschr. Abz. f. V., Aussicht auf mit aüg. u. Pension, Haas, Pr. Lt. vom 1. Artill. Regt., als Hauptm. bei 8” Regts.⸗Unif. mit den vorschr. Abz f. V., Aussicht auf Anstellung G ggg Gendarmerie, und Pension, der Abschied bewilligt. Gr. v. Pfeil — lein⸗Ellg uth, P. Fähnr. vom 27. Inf. Regt., zur Reserve ent⸗
Frhr. v. d. Horst, Brig, als
Gtn. Lieut, mit
lassen. v. Schmettau, Hauptm. zur Dispos., zuletzt im 26. Inf. Regt., v. Knobelsdorff, Hauptm. zur Dispos., zuletzt im 18. Inf. Regt., Beiden mi zirmten. Pension, der Abschied bewilligt. b
Bei der Landwehr: “ b
Sec. Lt. von der Kav. des 1. Bats. 14. Regiments, v. Kajdatsy, Major u. Comdr. des 1. Bats. 26. Regts., diesem als Oberst⸗Lirut, mit der Regts.⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V. u. Pension, Mentzel, Pr. Lt. von den Pion. des 2. Bats. 31. Regts., mit seiner bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., der Abschied bewilligt. 4
11““
Personal-Chronik
der
Provinzial⸗Behörden.
Provinz Sachsen.
Ernannt ist: Der bisherige Kammergerichts⸗Referendarius Johann Heinrich Volkmar Löschbrand zum Referendarius bei der Königlichen Regierung zu Magdeburg.
Königliche Schausviele. 1
Sonntag, 29. August. Im Opernhause. (126ste Vorstellung): Die Favorite, Oper in 4 Akten, nach dem Französischen, Musik von Donizetti, Ballet von Hoguet. (Frau Auguste von Strantz: Leonore de Guzman. Herr Roger: Fernando.)
Letzte Vorstellung dieser Oper mit Hrn. Roger.
Hohe Preise. Fremden⸗Loge 2 Rthlr. 15 Sgr. zꝛc.
Montag, 30. August. Im Opernhause. 152ste Schauspiel⸗ haus⸗Abonnements⸗Vorstellung. Romeo und Julia. Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Shakespeare, übersetzt von Schlegel.
Kleine Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. ꝛc.
Dienstag, 31. August. Im Opernhause. Mit Allerhöchster Ge⸗ nehmigung. Zum Benefiz des Herrn Roger: Die weiße Dame Oper in 3 Abtheilungen, nach dem Französischen des Scribe. Musik von Boieldieu.
Hohe Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. 25 Sgr. ꝛc.
Die resp. Inhaber von reservirten Billets werden ersucht, solche bis Montag, den 30sten d. M., Mittags 1 Uhr, im Billet⸗Verkaufs⸗ Büreau abholen zu lassen.
Der Billet⸗Verkauf zu tag, den 30sten d. M.
dieser Vorstellung beginnt erst Mon⸗
der Berliner Börse vom 28. Atugust 1852.
Preuss. Courant,
Brief.
MWechsel-Course vom 28. August 1852.
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