wahl Goudchaux aufstellen. U zum Vicekönig von Algerien zu creiren.
Kaiserdynastie in direkter angetragen. Paris, Einem Gerüchte nach wird t lich gesinnten General Gemeau ersetzen. Bombay, 24. Juli. (Tel. Dep. landspost. verstärkt; ginnen.
Sonnabend, 28. August.
zum Eintritt der besseren Jahreszeit suspendirt. einer Mißhelligkeit mit den Civilbehörden General Roberts wird
Campbell hat wegen
das Kommando in Peschauer niedergelegt
als sein Nachfolger genannt. b Flaues Geschäft. — Geldüberfluß.
Stettsih, Dep. d. Königl. Preuls. Staats-Anzeigers.) Ro
Heffentlicher
[1163] Steckbrief.
Der in Nr. 122 des Staats⸗Anzeigers hinter den Johann Gottlob Lehmann sirve Wur⸗ raschke aus Ullersdorf erlassene Steckbrief wird hiermit in Erinnerung gebracht.
Lieberose, den 25. August 1852.
Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.
[1159] Bekanntmachung.
Der diesseits unter dem 5. d. M. wegen eines Ranubanfalls steckbrieflich verfolgte Tischlergeselle Lewi Bernhard soll sich im Besitze eines Wanderbuches befinden, welches auf den Namen Isidor Beck lautet. Auch soll er die Legiti⸗ mationspapiere des Arbeitsmannes Christian Gottlieb Wendrich aus Seitendorf in Schle⸗ fien sich anzueignen gewußt haben.
Sämmtliche Polizei⸗Behörden ersuche ich daher, darauf achten zu lassen, ob der Lewi Bern⸗ hard nicht unter dem Namen b1“ um Vorschein kommen wird, oder unter dem Namen des Christian Gottlieb Wendrich.
Berlin, den 26. August 1852.
Der Staats⸗Anwalt bei dem Königlichen Kreis⸗ gericht. “
[1164] Ediktal⸗Citation. Der Bäckergeselle Herrmann Timm von hier, welcher in einer Haft Untersuchungssache als Zeuge vernommen werden soll, und dessen Verbleib seit seiner Entfernung von Falkenburg nicht zu er⸗ mitteln gewesen ist, wird hierdurch aufgefordert, sich zu seiner Vernehmung schleunigst vor dem unterzeichneten Richter zu gestellen oder seinen Aufenthalt anzuzeigen. Labes, den 28. August 1852. Königl. Kreis⸗Gerichts⸗Deputation, Untersuchungs⸗Richter Genzmer. .
[1160] Bekanntmachung. Die im Saalkreise, 3 Meilen von Halle und 4. von Meteiu. unweit der Stadt Cönnern er Se Domaine Rothenbun Chchefäsns 5 gelegene Domaine Rothenburg, 1007 Mrg. 102 ½ ¶Rth. Acker, Wiesen,
68 ⸗ 75 ½ ⸗ v11“”“ 3 — 172 Gartenland, 86 36 Hof⸗ und Bau⸗ G stellen, Gräben. zus. 1468 Mrg. 118 8 ¶CRth., soll nebst der Aufhutung auf mehreren benach⸗ barten Feldmarken, und der Fischerei in dem Amtsgehrege der Saale, so wie nebst dem seither separat verpachtet gewesenen Schenk⸗ und Wer⸗ Steinbruch den von den Einsassen des
Es soll im Plan sein, Lucian Murat Der von Fould präsidirte Generalrath der Ober⸗Pyrenäen hat auf Herstellung der erblichen legitimer und selbst adoptirter Des denz
(Tel. Dep. der General Castellane den allzu päpst⸗
30. August, 2 Uhr 33 Minuten sgen Sep ember 39 Rthlre.,
V —
-
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d. C. Das Truppencorps zu Rangun wird um 12,000 Mann die Operatienen gegen Ava werden im November be⸗ Die Campagne auf der nordwestlichen Gränze ist bis
1228
Frühjahr 40 Rihhlr.
d. C. B.) Actien 89 ¾ G. Roggen 55 —– 66 Sgr.
(Tel. Dep. d. 8E
B.) Ueber⸗
Loose 117 ½. Loose 38 ⅞.
London 120 ½. General Colin Tel. Dep. d. C. B.) 0908e 138. Augsburg 117.
ö8“ I) 3pro
Nachmittags.
Amts Rothenburg noch abzuführenden Natural⸗ Getreide-Zinsen, bestehend in: 12 Schfl. — Mtz. Weizen, 11asNe 811 398 ⸗ I“ auf 18 Jahre, vom 18. Juni 1853 bis Johan⸗ nis 1871 im Wege der Licitation anderweit ver⸗ pachtet werden. Zu dieser Licitati C den
on haben wir einen Termin
4. Oktober dies. J., Vormittags
14 11 vor dem Departements⸗Rathe, Regierungs⸗Rath. von Rode, in dem Sessionszimmer der unter⸗ zeichneten Regierungs⸗Abtheilung anberaumt, und laden zu demselben Pachtliebhaber mit dem Be⸗ merken ein, daß dieselben sich vor der Licitation über die zur Uebernahme der Pachtung nöthigen Eigenschaften und über den Besitz eines Vermö⸗ gens von mindestens Funfzehntausend Thalern genügend auszuweisen haben.
Das bei der Licitation zum Grunde zu le⸗ gende Pachtgelder⸗Minimum beträgt Viertausend Dreihundert Thaler, einschließlich ein Drittheil im Golde.
Die speziellen und allgemeinen Verpachtungs⸗-
Bedingungen, die Licitations⸗Regeln, die Karte, so wie das Vermessungs⸗Register und das Ge⸗ bäude⸗Inventarium können taͤglich mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage in der Domainen⸗Re⸗ gistratur der unterzeichneten Regierung eingesehen werden, auch wird auf Verlangen die Domntainen⸗ Registratur Abschrift der Licitations⸗ und speziel⸗ len Pachtbedingungen gegen Erstattung der Ko pialien mittheilen. Merseburg, den 16. August 1852. Königliche Regierung, Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.
[1161] Nothwendiger Verkauf.
a) Das Grundstück Leibitsch Nr. 4, bestehend aus einem Vierfamilienhause, 2 Scheunen und 71 Morgen 34 —◻᷑R. nebst lebendem und todtem Inventar, abgeschätzt auf 1061 Rthlr. 7 Sgr. 8 Pf.;
9 das Mahlmühlen⸗Grundstück Leibitsch Nr. 9, bestehend aus den dazu gehörigen Gebäuden und sonstigen Baulichkriten, einer Schmiede, einem Aalfange und 23 Morgen nebst lebendem und todten Inventar, abgeschätzt auf 33,044 Rthlr. 2 Sgr. 2 Pf.;
c) die Schneidemühle Leibitsch Nr. 15 zu Su⸗ perfigiar⸗Rechten besessen, nebst lebendem und todtem Inventar, abgeschätzt auf 5806 Rthlr. 5 Sgr.;
d) der Cisenhammer Leibitsch Nr. 16, beste⸗ hend aus den dazu gehörigen Gebäuden und
8 Redaction und Rendantur:
5proz. Metalliques 81 ⅞.
i¶ Te
4 ½proz. Metalliques 6 ⅞.
1 Gloggnitzer Actien 155. Losdon 11, 40.
Hamburg 174 ½.
Valuten und Contanten günstig. tetar-Asn, Sonnabend,
76,
Röüböl 9 ⁄2 Rthlr., August 9 ¾⁄1¶⁄¶ Athlr., September Oktober 9712, 9 ½ Riüllr. B I Fass, September 16 ¾ Rthlr. bez. Breslauz, 30. August, 1 Uhr 20 Min. Nachmittags. (Tel. Dep d. Köpigl. Preufs. Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 872 Br. Aproz. Freiburger Actien 102 5⁄2 Br. Oberschlesische Actien Lit. A. 1715 Oberschlesische Actien Lit. B. 147 ¾ G. 4 Neisse-Brieger Actien 78 ½2 Br. Getreidepreise: Weizen, weilser 63 — 71 Sgr., gelber 63— 71 Sgr. Gerste 38—44 Sgr. Frank Fas t a. M., Sonnabend, 28. August, Nachmmtags 2 Uhr. Nordbahn geschöftslos. Bankactien 3proz Spanier 44 9⁄. Kurhessische Loose 34 ½. Paris 95 ⅛. Siezne, Sonnabend, 28. August, Jachmittags 2 Uhr 15 Mmuten.
Spiritus 15 ¾ Rthlr. ohne Fass, 16 ½ Rthlr. mit
Oberschlesisch-Krakauer
Hafer 23—27 Sgr.
4 ½proz. Metalliques 73 ½.
1372. 1834r Loose 192 ¼. 18391 Iproz. Spanier 2 %. Badische Wien 101 ⅞. Lombarden 88 ½
Amsterdam 100 ½. Livorneser 86 ½.
Silber-Anleihe 113.
Bankactien 1345.
5proz. NMetalliques 96 ½. Nordbabn 218. 1839r Amsterdam 163.
Paris 139. Gold 26. Süber 17 ½.
28. August, Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Dep 4 1 8
4 5. 10.
Anzeiger.
sonstigen Baulichkeiten, einem Wellenbade und 2 Morgen 35 ◻R. und 20 ½ ◻ R. nebst leben⸗ dem und todten Inventar, abgeschätzt auf 9209 Rthlr. 10 Sgr. zufolge der nebst Hypotheken⸗ schein in der Registratur einzusehenden Tarxe, soll am 21. Mrz 18688, h. 11, vor Herrn Rath Schaller an ordentlicher Ge richtsstelle subhastirt werden. Thorn, den 28. Juli 1852. Königl. Kreisgericht. [1162 Der zum Veikaufe des Peter Dyckschen Grund⸗ stücks, Kaldowo Nr. 2, Lit. A., auf den 9. Dktober ecr. anberaumte Licitations⸗Termin wird aufgehoben. Marienburg, den 26. August 1852. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Niederschlesisch⸗Märkische [1118] Eisenbahn.
Vom 1. Oktober d. J. ab wird auf allen Stationen der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn das An⸗ und Abfahren der Eil⸗ und Fracht⸗ güter Sache der Absender resp. Empfänger, auf den Stationen Berlin, Frankfurt und Breslau jedoch in das Belieben der Absender resp. Em⸗ pfänger gestellt sein, ob sie sich zum An⸗ resp. Abfahren der dazu angenommenen Fuhrwerke gegen eine besonders festzusetzende Vergütigung bedienen wollen oder nicht. Auch wird von dem⸗ selben Zeitpunkte ab jede Rabatt⸗Vergütigung aufhören.
Demgemäß werden von dem vorbezeichnten Termine ab die §§. 69, 71 und 73 unseres Be⸗ triebs⸗Reglements vom 28. August 1850 aufge⸗ hoben und die §§. 62 und 74 desselben dahin abgeändert, daß 1) im zweiten Absatz des §. 62 die Worte:
„soweit letztere nicht seitens der Eisenbahn⸗ Verwaltung oder ihrer Beauftragten abge⸗ rollt werden“ ausfallen, und
der §. 74 dahin lautet: „Dem Adressaten angekommener Frachtgüter wird durch die Post oder durch Boten auf seine Kosten davon Anzeige gemacht und der Frachtbrich übersandt. Geschieht die Meldung durch einen Boten, so zahlt der Adressat für jeden ihm übersandten Frachtbrief ½ Sgr. Bestell⸗ geld.“ 88
Die Herausgabe einer den veränderten Ver⸗ hältnissen entsprechenden Betriebs⸗Ordnung bleibt vorbehalten.
Berlin, den 15. August 1852.
Königliche Verwaltung der Niederschlesisch⸗
Märkischen Eisenbahn.
Schwieger
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckere!
Das Abonnemen
eträgt: 25 Sgr. für † Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne preis-Erhöhung. 8 8 Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Herlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: 1 Rihlr. 27 ⅛ Sgr.
Köni
1 Alle Post-Anstalten des In⸗ und 10 Auslandes nehmen Bestellungen an, 42948 für Berlin die Expeditionen des
Königl. Preuß. Staats-Anzeigers, Mauer-Straße Nr. 54., und der Preußischen Zeitung, Leipziger⸗ Straße Nr. 14.
.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heuligen Tage die Fortsetzung des Chausseebaues von der Erfurt-Arnstädter Staats⸗ straße oberhalb des Steigerwaldes über Egstedt und Werningeleben bis zur Landesgrenze, in der Richtung auf Stadt IJim, durch die betheiligten Gemeinden genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der für die Chaussee erforderlichen Grundstücke, so wie das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien, nach Maßgabe der für die Staats⸗ Chausseen geltenden Bestimmungen auf diese Straße Anwendung finden sollen. Zugleich will Ich den betheiligten Gemeinden gegen Uebernahme der Unterhaltung der ganzen Chaussee von der oben⸗ bezeichneten Staate⸗Straße bis zur Landesgränze, das Recht zur Erhebung dee Chausseegeldes nach dem für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarife, einschließlich der in demselben
2
enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der son⸗ stigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften verleihen. Auch sollen die dem Chaufseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 an⸗ gehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Poltzei⸗Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Sanssouci, den
ch Wilhelm. von Bodelschw
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffente unnd den Finanz⸗Minister.
Allerhöchster Erlaß vom 28. J 188 betreffend
die Foridate ((iitF trom⸗Versicherungs⸗
Gesellschaft“ auf den Zeitraum vom 31. Dezember 1853 bis dahn 1878.
Auf Ihren Bericht vom 14. Juli d. J. genehmige Ich hiermit die Fortdauer der durch Meinen Erlaß vom 3. Mai 1845 (Gesetz⸗ Sammlung 1845 S. 424) bestätigten „Stettiner Strom⸗Versiche⸗ rungs⸗Gesellschaft“ auf den Zeitraum vom 31. Dezember 1853 bis dahin 1878, auf Grund des Gesetzes über die Actien⸗Gesellschaften vom 9. November 1843; jedoch unter der Maßgabe, daß der Re⸗ gierung zu Stettin zusteht, das Oberaufsichtsrecht durch einen be⸗ sonderen Kommissarius auszuüben, welcher befugt sein soll, sowohl die General⸗Versammlung und die sonstigen Organe der Gesellschaft in den ihm nöthig erscheinenden Fällen zusammen zu berufen und ihren Berathungen beizuwohnen, als auch von den Kassen, Rech⸗ nungen, Registern, Büchern und den sonstigen Verhandlungen und Schriftstücken der Gesellschaft zu jeder Zeit Einsicht zu nehmen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung und das Amts⸗ blatt der Regierung zu Stettin zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 28. Juli 1852.
en Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, den Justiz⸗Minister und den Minister des Innern.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem pensionirten Zoll⸗Einnehmer Stumpf in Berlinchen, das
Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
—
Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
Den Leder-Fabrikanten Wittwe Mehlers und Söhnen in Mühlhausen, 1
Leder⸗Fabrikanten Chr. Francke in Mühlhausen,
Kammmacher Hasseroth in Mühlhausen,
Leimsieder Feigenspan in Mühlhausen,
WI
dem dem dem dem Instrumentenmacher Wohlleben in Mühlhausen, dem Töpfer Moßler in Mühlhausen und dem Damastweber Bender in Bleicherode st in Anerkennung ihrer bei der vorjährigen Gewerbe⸗Ausstellung n Mühlhausen dargelegten gewerblichen Leistungen die von des nigs Majestät gestistete Preismedaille für gewerbliche Leistungen erliehen.
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1
K 8 8
ö “ Mit dem 15. Oktober d. J. beginnt der Unterricht in der
Königlichen Bau⸗Gewerbeschule, welcher bis zum 15. März k. J, täglich For⸗ und Nachmittags ertheilt wird.
Gesellen des Maurer⸗, Zimmer⸗ und Steinmetz⸗Handwerks, welche daran Theil nehmen wollen, haben dazu unter Einreichung
1) ihres selbst verfaßten Lebensl ss,
2) des Nachweises über gehörig zurückgelegte 3jährige Lehrzeit,
und 3) der Bescheinigung ihrer Brodherren ode bisherige Führung bis zum 15. September d. J. bei dem Unterzeichneten mit Angabe ihrer Wohnung schriftlich sich zu melden. Bei denjenigen, welche die Königliche Bau⸗Gewerbeschule bereits früher besucht haben, be⸗ darf es nur der Angabe des Jahres, in welchem dieses geschehen. Da nur eine gewisse Zahl von Schülern aufgenommen werden
kann, so ist die Einrichtung getroffen, daß die früher eingehenden Meldungen gegen spätere den Vorzug erhalten. An Gebühren sind bei der Aufnahme 5 Rthlr. zu erlegen Berlin, den 12. August 1852. Geheime Ober⸗Bau⸗Rath und Direktor der Bau⸗Akademie.
r Lehrherren über ihre
Ministerium der geistlichen, Unterrichts Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Privatdocent Dr. Eichstedt in Greifswald ist zum außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Königlichen Untversität daselbst; desgleichen
Der bisherige Privatdocent, Licentiat der Theologie an der Königlichen Universität zu Berlin, Dr. W. Neumann, zum außer⸗ ordentlichen Professor in der evangelisch⸗ theologischen Fakultät der Königlichen Universität Breslau ernannt; “
Dem Oberlehrer an dem Gymnasium zu Brieg, Hans Emil Heimbert Hinze, das Prädikat „Professor“, und den ordent⸗ lichen Lehrern an derselben Anstalt, Dr. Tittler und Dr. Döring, das Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt; so wie 8
Die Berufung des bisherigen Kollaborators bei den Franke- schen Stiftungen zu Halle, Dr. Ernst August Max Georg Jahn, als ordentlicher Lehrer an der höheren Bürgerschule zu Küstrin; und b 8 D
Die Berufung des Kandidaten des höheren Schulamts, Dl Bauer, als Lehrer an der Realschule zu Neisse bestätigt worden.
und