1852 / 206 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

I“ 2

licher Anzeiger. b

e“ 4 I F. 8

Das Abonnement beträgt: 25 Sgr. für ¼ Jahr n 3 in allen Theilen der Monarchie ohne 4 3 Preis-Erhöhung. b mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung)

Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Bestellungen an, für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats- Anzeigers, Mauer-Straße fr. 54., und

Heffen:

Pr

er

8 ““ 2

8 Ediktal⸗Citation. 6 88 Der Handarbeiter Caspar Köting aus Anrep⸗ pen, im Kreise Büren, geboren zu Pömbsten, ist angeklagt, nach mehrmaliger rechtskräftiger Per. urtheilung durch einen preußischen Gerichtshof am 9. Oktober a. p. bei dem Kötter Bügener im Kirchspiel Epe einen einfachen und bei dem Leibzüchter Wepling einen schweren Diebstahl wiederum begangen zu haben und deshalb durch Beschluß des Königlichen Appellationsgerichts hierselbst vom 31. Dezember a. p. in Anklage⸗ stand versetzt. Zur Verhandlung der Sache vor dem Schwurgerichte auf Grund der Anklage vom 4. Januar a. c. ist ein Termin auf den 11. Oktober d. J., Morgens 9 Uhr, im hiesigen Kreisgerichtsgebäude anberaumt, zu welchem der abwesende Angeklagte mit der Auf⸗ forderung vorgeladen wird, sich zur bestimmten Stunde einzufinden, die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu brin⸗ gen oder solche so zeitig vor dem Termine dem Gerichte anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Fall seines Nichterscheinens wird mit Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren.

Als Belastungszeugen sind der Kötter Johann Gerhard Bügener, der Leibzüchter Bernard Wep⸗ ling und der Ackerknecht Herrmann Schneimann zu Epe vorgeladen.

Miünster, den 19. März 1852. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I

1[584]

Bekanntmachung. I111 Das Königliche Domainen⸗Vorwerk Aschers⸗

leben, Domainen⸗Amts Ueckermünde, Kreis Uecker⸗

münde, 2 Meilen von Ueckermünde, 2 ½ Meilen von Pasewalk, ½ Meilen vom Amtssitz in Ferdi⸗ nands⸗Hoff belegen, dessen Feldmark von der

Stralsund⸗Passower Chaussee durchschnitten wird,

soll nach der Verfügung des Königlichen Finanz⸗

Ministeriums auf die 18 Jahre von Johannis

1853 bis dahin 1871 meistbietend verpachtet

werden.

Die zu verpachtende Domaine separirt und servitutfrei. Sie besteht Areal von 1) nutzbaren Grundstücken:

[991]

2—2 22,

7

ist vollständig em

M. QR. 916 117 643 135 64 6727

170

EEE““; Garen.... 16

2) unnutzbaren Grundstücken: M. QR. 102 439 22 22856 03 Die Feldmark, mit Einschluß sämmtlicher Wie⸗

Hof⸗ und Baustellen . 5 Unland und Wege...

1““

3 Zusammen von sen und Hütungen, ist gut arrondirt. Der Acker enthält über 5 Boden II. und III. Klasse, etwa 1*½ Boden IV. Klasse und nur 24 ½ Morgen 3jäh⸗ riges Land. Von den Wiesen sind ungefähr 94 Morgen zu 7 bis 16 Ctr., 245 Morgen zu 6 Ctr. Heu⸗Ertrag pro Morgen und 305 Mor⸗ gen geringer bonitirt. Die Hütungen sind meist gut, zur Hälfte à 2—5 Morgen und zur Hälfte à 6 und 40 Morgen pro Kuh.

Das Minimum des jährlichen Pachtgeldes ist auf 3000 Rthlr. inkl. 5 Gold festgesetzt, und wird der von dem künftigen Pächter in viertel⸗ jährigen Raten pränumerando zu entrichtende Betrag durch den, auf den Grund der Licitation zu ertheilenden, Zuschlag bestimmt.

Die Pacht⸗Caution von 1000 Rthlr., welche auch in courshabenden Papieren oder Hypotheken angenommen und verzinst wird, ist vor der Ueber⸗ gabe zu bestellen. Die gesammte bei der Ueber⸗ gabe zu ermittelnde Aussagt, nebst Feld⸗ und Gartenbestellung, muß der Pächter eigenthümlich erwerben und das Kaufgeld dafür, nach fährem Ueberschlage eirca 1500 Rihlr., resp. bei

V

der Uebergabe an den abziehenden Pächter und

innerhalb 8 Tagen nach derselben an unsere Haupt⸗Kasse baar einzahlen. Die weiteren Be⸗ dingungen können in unserer Domainen⸗Registra⸗ tur hierselbst und bei dem Königlichen Domainen⸗ Amte zu Ferdinandshoff vom 1. September c. ab eingesehen werden.

Der Termin zu dieser Verpachtung ist auf Mittwoch, dan 29. September d.

Vormittags 10 Uhr,

in unserem Geschäftslokale hierselbst anberaumt, in welchem die Bieter sich über ihre Befähigung zur Pacht durch genügende Atteste, so wie über den Besitz des erforderlichen Vermögens auszu⸗ weisen haben.

Stettin, den 12. Juli 1852.

Königliche Regierung.

die Verwaltung der Domainen und Forsten.

Triest.

Sss,

Abtheilung für Steuern,

direkten

[402] Nothwendiger Verkauf. Das in der Regierungs⸗-Straße sub Nr. 13 hierselbst belegene, Vol. I. Nr. 227 des Hypo⸗ thekenbuchs verzeichnete, dem Schankwirth Ernst Heinrich Ferdinand Günther gehörige Wohnhaus nebst Zubehör, abgeschätzt auf 10,037 Rthlr., soll in dem am 2. No vember 1852, Vorm. 11 Uhr, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Moers an ordent⸗ licher Gerichtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, anberaumten Termine öffentlich an den Meist⸗ bietenden verkauft werden. 1“ Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit⸗Registratur eingesehen werden. Frankfurt a. O., den 24. März 1852. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

945 B. dem August Hübner gehörige Even⸗ mühle bei Machlin mit 144 Morgen 41 MRuthen Arreal Nr. IV. des Hypothekenbuchs, abgeschätzt auf 5107 Rthlr. 21 Sgr. 8 Pf., soll am 20. Dezember 1852, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle subhastirt werden. Hypothekenschein und Taxe sind im Büreau III.

einzusehen.

D. Crone, den 24. Mai 1852. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[493] Nothwendiger Verkauf

Kreisgericht zu Hörter.

Das im Dorfe Lüchtringen und der lüchtringer Feldmark belegene Gut der Erben des verstorbe⸗ nen Wilhelm Drüke, Vol. XV. Fol. I. 232 und 689 des Hypothekenbuchs des Kreisgerichts zu Höxter, welches ohne Rücksicht der darauf ruhenden Lasten, Abgaben und Renten, jedoch mit Berücksichtigung der öffentlichen und Kom⸗ munallasten, einschließlich der Gebäulichkeiten, indeß ohne Brennerei, Vieh⸗, Feld⸗ und Wirth⸗ schafts⸗Inventarium auf

17,378 Rthlr. abgeschätzt ist und einen Flächenraum von 158 Morgen 85 Ruthen 5 Fuß enthält, zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im Büreau einzusehenden Taxe, soll

am 27. Oktober 1852,

4190 an ordentlicher Gericht stelle theilungshalber sub⸗ hastirt werden.

Das Gut selbst liegt im Regierungs⸗Bezirk Minden, Kreis Hörter, ¾ Stunden von Hörter und ¾ Stunden von Holzminden, ohnfern der schiffbaren Weser.

Vormittags

[403) Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission zu Oranten⸗ burg, den 29. März 1852.

Das zur Maurermeister Heinrich David Ernst Reichertschen erbschaftlichen Liquidations⸗Prozeß⸗

Masse gehörige, bei Birkenwerder belegene und im Hypothekenbuche von dem Dorfe Birkenwerder Vol. I. No. 43 verzeichnete Ziegelei⸗Grundstück, abgeschätzt auf 27,226 Rthlr. 14 Sgr. 1 ½ Pf. zufolge der nebst Hvpothekenschein in unserem Büreau II. einzusehenden Taxe, soll

am 27. Oktober d. J., Vormittags

41 Ukt,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.

[964] Nothwendiger Verkauf.

mark belegene, im dortigen Hypothekenbuche Vol. II. fol. 212 Nr. 292 verzeichnete und ehemals dem Kaufmann Karl Ferdinand Dietrich gehörige, durch Zuschlagsurtel am 13. Dezember 1851 aber dem Oekonom Herrmann Friedrich Hars⸗ leben adjudicirte Papiermühle nebst Zubehör, gerichtlich auf 30,440 Rthlr. 20 Sgr. 8 Pf. ab⸗ geschätzt, soll am 19. Februar 1853 an der Stelle des unterzeichneten Gerichts resubhastirt werden.

Der seinem Aufenthalte nach unbekannte Oeko⸗ nom Herrmann Friedrich Harsleben wird zu die⸗ sem Termine hierdurch vorgeladen.

Die Taxe ist in unserer Registratur einzusehen und die Verkaufsbedingungen werden im Termine bekannt gemacht werden.

Soldin, den 30. Juni 1852.

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

1165 EdiklalVorladung.

Ueber das Vermögen des Kaufmannes Wil⸗ helm Döblin von hier ist am 1. Juli c. der Konkurs⸗Prozeß eröffnet und der Justiz⸗Rath Wunsch vorläufig der Masse zum Kurator be⸗ stellt worden.

Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüch an die Konkursmasse steht am

4 9, Dezemmbe NVorge m 9 hr, vor dem Herrn Kreisgerichtsrath v. Gizycki im Partheienzimmer des hiesigen Gerichts an.

Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferiegt werden. Zu Sachwaltern werden die Justizräthe Ziekursch, Werner, Roseno und die Rechtsanwälte Haack und Heitemever hier vorgeschlagen.

Zugleich wird zu obigem Termine der seinem gegenwärtigen Aufenthaltsorte nach unbekannte Gemeinschuldner Kaufmann Wilhelm Döblin vor⸗ geladen.

Köni Kreis⸗Gericht I.

Abtheilung zu Glogau.

Edictal⸗Citation. Auf Antrag des Rechts⸗Anwalt Wetzel hier

als bestellten Kurator über den Nachlaß der in

Loepitz am 4. September 1851 verstorbener Wirthschafterin Adelheid Horn, deren Vermögen

in circa 1300 Rthlr. in baarem Gelde und eini⸗

gen Pretiosen besteht, werden alle etwaigen un⸗ bekannten Erben derselben resp. deren Erbnehme hiermit aufgefordert, ihre vermeintlichen Recht an den Nachlaß der ꝛc. Horn und zwar bis spä⸗— testens in dem deshalb auf

den 26. Januar 1853, Vorm. 10 Uhr, vor Herrn Referendar Schwanitz an hiesiger Ge⸗ richtsstelle anberaumten Termine unter Einreichung der betreffenden Zeugnisse resp. Urkunden nachzu weisen resp. geltend zu machen, widrigenfalls nach fruchtlosem Ablaufe dieses Termins sie ihre desfallsigen Rechte für verlustig erklärt werder und der Nachlaß hiernächst den legitimirten Erber ausgehändigt werden wird.

Merseburg, den 4. April 1852.

Königl. Kreisgericht I. Abtheilung.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

gedachten Chausseebauter

in Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., 8 1n 8 5 F.

in der ganzen Monarchie: 1 Kthlr. 27 Sgr.

der Preußischen Zeitung, Straße Nr. 14. 8

Potsdam, den 31. August 1852.

Seine Majestät der König sind heute wieder hier ein getroffen.

9

Privilegium wegen Ausfertigung lautender Obligationen des L Betrage von 200,000 Rthlrn. Vom 5. Juli 1852

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, von Preußen ꝛc. ꝛc.

Nachdem von der Kreisvertretung des Leobschützer Kreises am 8 lo von zeh b Chaussee⸗Strecken erforderlichen Mittel, nicht durch Staatsprämien gedeckt würden, zu dem angenommenen ein Anlehn zu beschaffen und lst eir welche in Höhe einer Monatssteuer eventualiter in Höhe von drei Vierundzwanzig Theilen der direkten Staatssteuern als Chausseebau⸗Beitrag seitens des Kreises aufzu⸗ bringen ist, zu verzinsen und vom Zeitpunkte der Vollendung der ab allmälig zu tilgen, hiernächst aber

5

—90.

Februar d. J. beschlossen verschiedenen

worden, die zum Bau

Betrage von 200,000 Rthlrn. durch dasselbe mittelst einer Summe,

beantragt worden, zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende mit Zins⸗Coupons versehene Schuldverschreibungen zu dem Betrage von 200,000 Rthlrn. ausstellen zu dürfen, und sich bei diesem An⸗- trage weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, wollen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen des leobschützer Kreises zum Betrage von Zweimalhunderttausend Thalern, welche in folgenden Apoints: 8 25,000 Rthlr. 100000 . 50,000 25,000 200,000 Rthlr. nach dem anliegenden Schema auszufertigen und, von Seiten der Gläu⸗ biger unkündbar, aus der von dem Leobschützer Kreise zum Chausseebau jährlich aufzubringenden oben erwähnten Summe zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung mit min⸗ destens Einem und Einem halben Prozente des Kapitals vom Zeit⸗

dunkte der Vollendung der beschlossenen Chausseebauten ab jährlich

zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherr⸗ liche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein

jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden

König

auf den Inhaber eobschützer Kreises zum

Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dür⸗

fen, geltend zu machen besugt ist.

Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, 1 Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur allge⸗ meinen Kenntniß zu bringen.

Gegeeee 553 16860.

(L. S) Friedrich Wilhelm.

von der Heydt. von Westphalen. von Bodelschwingh. PDL“

Leobschützer Kreis⸗Obligation. St H öö ...Rthlr. Preußisch Courant.

Die ständische Kommission für die Chausseebauten im Kreise Leobschütz bekennt auf Grund des unterm 5. Juli 1852 Allerhöchst bestätigten Kreis⸗ fagsbeschlusses vom 23. Februar 1852 sich Namens des Kreises Leobschütz durch diese für jeden Inhaber gültige Verschreibung zu einer Schuld von

und wodurch für die Befriedigung der

. Thalern Pre 1. ü von 176 8 Ansfühede G 2. Courankt nach dem Münzfuße von 1764, welche e Beeha r angeliehen und verwendet werden v1“ h äälig aus einem zu diesem Behuf zu bil⸗ 1 wehiesea esssheis sas 8 Schuldverschreibungen wird

ncht im freien Verkehr zurückgekauft werde das Loos bestimmt. Bi E L . Bis zu dem Tage, wo solch 1 b * 1 Tage, hergestalt das Kapital 8 ] 1“ 8 Bekanntmachung zu ist, bzöhin den Inhabern der Obligationen ein Kuündi gen den Kreis Leobschütz 1 ese 2 Kun igungsrecht ge⸗ gen den 8 litz nicht zusteht, wird dasselbe in sechs t 8 1 ht z echsmonatlichen ö“ zu Johanni und Weihnachten mit vier 88 . halb 89 Die Tage an gerechnet, in preußisch Courant verzinst. Fahücings der Zinsen und des Kapitals erfolgt, gegen bloße sähr aae L“ ausgegebenen Zinsscheine und dieser Schuldver⸗ s ung, dun h die Kreis⸗Kommunalkasse in Leobschütz. Zins⸗Coupons 8s als vier Jahre nach dem Verfalltage zur Zahlung nicht irt sind, werden werthlos und vom Kreise Leobschütz später nicht mehr eingelöst. 1 98 Dji M. mo 8 ¹ 481 8 88b Nummern der zur Tilgung ausgeloosten Schuldverschreibungen deas offentlich bekannt gemacht und nur bis zum Tage der Fälligkeit 1 nst. Werden die ausgeloosten Schuldverschreibungen binnen dreißig Jahren nach dem Fälligkeitstermin gegen Empfang des Nennwerths nicht zurückgegeben, so werden dieselben werthlos und vom Kreise Leobschütz nicht mehr anerlannt und folglich nicht mehr eingelöst. *† 8 Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der G seinem Vermögen und unterwirft sich der von der Königlichen Ausschluß jedes gerichtlichen Verfahrens zu ver⸗ hangenden Administrativ⸗Execution, insosern er diese8 c pünktlich erfüllen sollte. In Ansehung verlorener oder vernichteter Kreis⸗Obligati 18 S ve. er Obligationen kommen die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Die öffentlichen Bekanntmachungen in Bezug auf diese Kreisschuld er⸗ bergeganash 11“ Kreisblatt, durch den öffentlichen Anzeiger Koniglichen Regierung in Oppeln und durch eine der in Bresl gnche! 8 1 Unch; Bres 38 seh Zeitungen. hessen zu Urkund haben wir diese Ausfertiaun schrift ertheilt, Leobschütz, den ““ Die ständische Kommission für die Chausseebauten im Kreise Leobschütz. Mit dieser Obligation sind 20 Zinskupons mit der Unterschrift des hierunter verzeichneten Landraths ausgegeben, deren Rückgabe bei früherer Einlösung des Kapital der Schuldverschreibung erfolgt.

.“

Zi n 8e—⸗ zu der Leobschützer Lit. 4. AO. ... über. Thaler preußisch Courant Jahaber dieses empfangt in der Zeit vom 26. Juni bis 2 Juli 185, gegen Rückgabe dieses Coupons an halbjährigen Zinsen von der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Leobschüz. Thaler

Silbergroschen. Leobschütz, den Der Landrath.

reis⸗Obligation

L1 Der Rendant der Kreis 8 Kasse. A. weiß. B blau. C. roth. D. gelb.

——

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht G Dem Post⸗Direktor a. D. Schultz zu Düsseldorf, den Rothen Adler⸗Orden Zter Klasse mit der Schleife zu verleihen

. n 9H. 4 2 15 Berlin, den 1. September 1852. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilbh von Preußen ist von St. Petersburg wieder hier eingetroffen.

8

Leipziger-