1240 1 8
Wochen 39 Fl.; effect 38 — Rübkuchen 58 a 62 Fl. — Lein-
FI. 8 8 kuchen 8 ½4 a 10 Fl. 8
Telegraphische Depeschen. (Nichtamtlich.)
Triest, Dienstag, 31. August. (Tel. Dep. d. C. B.) Die „Triester Zeitung“ bringt eine Korrespondenz aus Konstantinopel, wonach die Wiedereinsetzung Reschid Pascha's als Großvezier als eine wahrscheinliche Eventualität dargestellt wird.
Die Feuersbrünste dort haben 5000 Familien obdachlos ge⸗ macht.
Paris, Dienstag, 31. August. respondenten für englische Zeitungen wurden
8 8
neuerdings von der
Breslan, 2. September, 2 Uhr 22 Min. Nachmittags. (Tel. Dep. d. Königl. Preufs. Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 87 Br. Aproz. Freiburger Actien 104 ¼ G. Oberschlesische Actien Lit. A. 172 ¾ G. Oberschlesische Actien Lit. B. 148 G. Oberschlesisch-Krakauer Actien 90 G. Neisse-Brieger Actien 78 G.
Getreidepreise: Weizen, weisser 62 — 70 Sgr., gelber 63— 68 Sgr Roggen 53 — 65 Sgr. Gerste 37 — 42 Sgr. Hafer 23—27 Sgr.
Stettin, 2. September, 2 Uhr 20 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Königl. Preuls. Staats-Anzcigers.) Rosgen 39 ¾, 43 ½, Septem- ber-Oktober 39 ½, 40, Oktober-November 38 ½. Rüböl 9, 9 2, Sep- tember-Oktober 9 ½, 9 %, November - Dezember 9 ½, März -April 10 ¼. 15 ½¼, September 16 ½, September- Oktober 18, 17 ½⅛, Ok- Alles bezahlt.
Spiritus 15 ½, tober-November, November-Dezomber 18 ½.
Hamburg, 1. September, 3 Uhr 14 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. des Königl. Preufs. Staats-Anzeigers.) Berlin - Hambur 105. Magdeburg-Wittenberge 55 ½. Kieler 102 ½. Spanische inländi- sche Schuld 42, do. 1proz. 21 ½. Sardinier 90 ¾. Mecklenburger 38 ¾ Br. Geldcourse.
Getreidemarkt: Roggen fest. letzte Preise.
Oel 20 5¼, 21. Kaffee % höher. 200 Ctr. loco September 10 46.
Frunkfen t a. M., Mittwoch 1. September, Nachmittags 2 Uhr (Tel. Dep. d. C. B.) Nordbahn geschäftslos. 4 ½proz. Metalliques 73 ⅓ 5proz. Metalliques 81 ¼. Bankactien 1377. 1834r Loose 192 ¼. Zproz Spanier 45. 1 proz. Spanier 23 7. Badische Loose, Zichung. Kur- hessische Loose 34 ½. Wien 101 5. Lombarden 88 ⁄. London 120 ½ Paris 95. Amsterdam 100 ½.
Ss ien, Mittwoch, 1. September, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten (Tel. Dep. d. C. B.) Silber-Anleihe 111 ¼. 5 proz. Metalliques 26 ¾ 4 ½ proz. Metalliques 96 ½. Bankactien 1366. Nordbahn waren 230 ½¼, schlossen 225 ½. 1839r Loose 138 ½. Gloggnitzer-Actien 162. I.
11, 44. Augsburg 117 ½¾. Hamburg 175 ¼. Paris 139 ½. Gald Silber 17 ½.
PausFis, Dienstag, 31. August, Nachmittags 5 Uhr. d. C. BIII Svoz. 75, 90. 4 ½proz. 104, 75.
London, Dienstag, 31. August, Nachmittags ten. (Tel. Dep. d. C. B.) Consols 100 ⅛. Spanier dmier 95 ½. Oesterreichische Anleihe 4 pCt. Prämie.
Hamburg 3 Monat-Wechsel 13 Mk. 9 bis 9 ¼ Sch. 56 bis 58 Kr.
Liverpoel, Baumwolle, 7000 ändert.
Weizen ruhig, Inhaber halten auf
Zink 1500 Centner loco 10-ℳ7
(Tel. Dep
5 Uhr 22½
2284 )
Minu Sar-
Wien
Montag, 30.
Angan (Pel DMerp. 6. Ballen Umsatz. 5
Preise gegen Sonnabend unve
8 8 8 8 “
tlicher Anzeiger.
[714] Nothwendiger Verkauf.
Das Rittergut Zalesie im Kreise Schwetz, zu⸗ folge der nebst Hypothekenschein in der Registra⸗ tur einzusehenden Taxe, landschaftlich auf 9388 Rthlr. 3 Sgr. 4 Pf. abgeschätzt, soll in termino
den 23. Dezemberc., Morgens 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Schwetz, den 15. Mai 1852.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung
[895] Ediktal⸗Citation.
1“ 8 Nachdem über das Vermögen der Kaufleute
Dettmann u. Krüger hierselbst unterm 16. De⸗ zember 1851 der Konkurs eröffnet worden, so werden sämmtliche Gläubiger der Gemeinschuld⸗ ner hierdurch öffentlich aufgefordert, ihre Ansprüche an die Konkurs⸗Masse, von welcher Art sie auch sein mögen, in dem Termine
den 8. Oktober d. J., Vormittags
11 Uhr, vor dem Stadt⸗ und Kreisgerichts⸗Rath von Alemann an Gerichtsstelle, Domplatz Nr. 9 hier⸗ selbst, anzumelden und deren Richtigkeit nach⸗ zuweisen.
Diejenigen, welche weder persönlich, noch durch Bevollmächtigte sich melden, werden mit allen ihren Forderungen an die Masse präkludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.
Den auswärtigen Gläubigern werden die Rechts⸗Anwälte Alschefsky, Weber und Justiz⸗ rath Berge benannt, an deren einen sie sich wen⸗ den und denselben mit Information und Voll⸗ macht versehen können.
Magdeburg, den 16. Juni 1852,
Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht. Erste Abtheilung.
[8971 Aufgebot. Folgende verloren gegangene Dokumente wer⸗
den hiermit aufgeboten:
1) der Erbvergleich vom 10. Dezember 1834
Geschwister Marie Elisabeth und Johanne Louise Karge, eingetragen auf Pasten Gut Nr. 7 in Cummero Vol. I. Rubr. III. Mr. 41,
2) die Obligation vom 26 1843 über
8— 100 Thlr. für den Bauer Christian Nauck zu Wellmitz, eingetragen auf Wochatz Bauer⸗ gut Nr. 4 zu Bahro Rubrica III. Nr. 11.
Alle diejenigen, welche auf obige Dokumente als Inhaber, Erben, Cessionarien, Pfand⸗ und sonstige Briefsinhaber, Ansprüche und Anrechte zu haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, sich beim hiesigen Gericht, binnen 3 Monaten, spätestens in dem auf
qVTEVETVPTBVormittags 41 Uhr an Gerichtsstelle angesetzten Termine zu melden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausge⸗ schlossen, die Dokumente amortisirt und die Posten gelöscht werden sollen.
Neuzelle, den 24. Juni 1852.
Königliche Kreisgerichts⸗Kommission. ’““
Auf den Antrag seiner Geschwister wird der Schiffsknecht Johann Gotthilf Helm aus Lahmo, welcher von einer Besuchsreise nach Schiedlo im Februar 1839 nicht zurückgekehrt, seitdem er vermißt wird, von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben hat, so wie seine etwa⸗ nigen unbekannten Leibeserben oder Erbnehmer hierdurch aufgefordert, sich binnen 9 Monaten und spätestens in dem
am 20. Februar 1853, früh 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termine per⸗ sönlich oder schriftlich zu melden, im Falle des Außenbleibens aber zu gewärtigen, daß er für todt erklärt und sein nachgelassenes Vermögen seinen sich legitimirenden nächsten Verwandten zuerkannt werden wird.
Neuzelle, den 2 ¼. April 1852.
Königl. Kreisgerichts⸗Kommission.
[11282 Belanntmachung.
Die Lieferung des Bedarfs an Holz und Brennöl für das General⸗Post⸗Amt, die Ober⸗ Post⸗Direction, die Telegraphen⸗Direction und das Hof⸗Post⸗Amt hierselbst, einschließlich für die Bahnhofs⸗Post⸗Expeditionen, die Postspe⸗ ditions⸗Aemter und tionen, soll für den Zeitraum vom 1. Oktober d. J. bis ult. April k. J. im Wege der Sub⸗
mission vergeben werden.
8
Redaction und
die Stadt⸗Post⸗Expedi⸗
von 9 bis 12 Uhr eingeseher Anerbietungen sind versiegelt mit der „Submission wegen Lieferung von Holz’ resp. „Submission wegen Lieferung von Brennöl“ an die Geheime Kanzlei des General⸗Post⸗Amts abzugeben. Mit dem 15. September c. wird das Submissions⸗Verfahren geschlossen. Berlin, den 18. August 1852.
General⸗Post⸗Amt.
[1123] Bekanntmachung. betreffend die Rückzahlung des Ka bi l Vetraaan14,. JInl1185 gekündigten, nicht konvertirten fünf rozentigen Berliner Stadt⸗ Obligationen.
Von den in Folge unserer Bekanntmachun vom 22. März d. J. nicht konvertirten und dahe zum 1. Juli d. J. gekündigten fünfprozentigen Berliner Stadt⸗Obligationen, ausgefertigt an 1. Januar 1846 und 1. Januar 1849, ist noch eine beträchtliche Anzahl zur Empfangnahme de Kapital⸗Beträge nicht präsentirt worden.
Da die Verzinsung dieser gekündigten Obliga jionen mit dem 1. Juli d. J. aufgehört hat, s fordern wir die Inhaber mit Bezug auf unser Bekanntmachung vom 2. Juni cr. hierdurch auf, die Kapital⸗Beträge gegen Zurückgabe der Obli gationen und der dazu gehörigen drei Zins Coupons, Serie II. Nr. 6, 7 und 8, schleunigst
bei unserer Stadt⸗Hauptkasse, auf dem Berlinischen
Rathhause, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in Empfang zu nehmen. Zu diesem Behufe sind die Dokumente, nach
Littern, Nummern und Geldbeträgen geordnet,
in ein Verzeichniß zu bringen, unter welchem über
den Rückempfang des Kapitals zu quittiren ist. Gedruckte Formulare zu den erwähnten Ver
zeichnisen werden von der Stadt⸗Hauptlast
unentgeltlich verabreicht.
Berlin, den 14. August 1852.
Magistrat
hiesiger Königlicher Haupt⸗ und
Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der
s- 8 , 34 . 7721 ³7 11 † 8 Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei⸗
Verfügung vom 25. August 1852 — Stempelfreiheit der Löschungs⸗Konsense hypotheka⸗
nommen worden, daß — wo es sich um Dienst⸗Cautionen handelt
bet denen ein öffentliches Interesse besteht, und die nach der Post⸗
Königlichen Ober⸗” ost⸗Direction von
ti: Königliche Ober⸗Post⸗Direction
Das Abonnement beträgt: 25 Sgr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhnung. 8 Mit geiblaͤtt (Preuß. Adler-Zeitung in HBerlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. in der ganzen Monarchie: G 1 Rthlr. 27 ⅛ Sgr.
Alle Post⸗-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellungen an für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats-Arnzeigers Mauer-Straße Nr. 54. und der Preußischen Zeitung, Leipziger⸗- Straße Nr. 14.
Berlin, Sonnabend den 4. September
585 n
wgramn
und vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde— ““
Halberstadt über den Huy, Röderhof, Dingelstädt, Eilsdorf, Schl
städt und die Eisenbahn⸗Station Neuwegersleben bis u“ leben⸗Schöninger Chaussee genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch daß das Expropriationsrecht auf die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke, ingleichen das Recht zur Entnahme der Chausse bau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien, nach Maßgabe der für die Srnass⸗
C q sseen 9] er 9 N „F vj Ct2* „ 8 4 7 h Uss gelt nden TW orschriften „ auf diese Str ße Anwendung⸗ 4
lkachdem Ich durch Meine Erlasse vom 4. Dezember 18 P
2 5 b“ —qlb*n finde. Zugleich will Ich den betheiligten Gemeinden und sonstigen Interessenten gegen Uebernahme der künfti I“ gegen Ulebernahme der künftigen chausseemäßigen 1 erhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee⸗ V ge 1. ocs dem für die Staats⸗Chausseen geltenden jedes⸗ maligen Chausseegeld ⸗Tarife, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der son⸗ siigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 an⸗ gehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf üe h Straße zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige erlatz ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen K ß Gesetz⸗ ilung zur öffentlichen en zu bringen. öö Sanssouci, den 21. Juli 1852. Friedrich Wilhelm. ¹ 090 Bodelschwingh An 8 den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten G und den Finanz⸗Minister.
Se. Majestät de r König haben Allergnädigst geruht: Dem evangelischen Schullehrer Richter zu Brostau, Regie⸗
8 ; 2 „ 1 n 82 1 , rungs⸗Bezirk Liegnitz, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
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risch bestellter Cautionen. einer Mittheilun des Herrn Finanz⸗Ministers ist, wie e 8 öniglichen Ober⸗Post⸗ direction auf den Bericht vom 11. Juni . J. eröffnet wird, bei der Königlichen Steuer⸗Verwaltung ange⸗
. Konsense, welche zur Löschung hypothekarischer Cau⸗ onen ertheilt werden, zu denjenigen Verhandlungen gehören,
.
on „Cautions ⸗Instrumente“ in dem Tarif zum Stempelgesetze vom 7. März 1822 stempelfrei sein sollen. 8 Der in der Beilage 22 Abschnitt IV. Nr. 1 der Dienst⸗In⸗ struction für die Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen mit 15 Sgr. zens Ansatz gebrachte Stempel fällt sonach fort, und sind die Kon- ense zur Löschung hypothekarisch bestellter Dienst⸗Cautionen bei der V etzt ab stempelfrei auszu⸗ fertigen. 1 8 Berlin, den 25. August 1852.
General⸗Post
zu N.
Allgemeine Verfügung vom 19. August 1852 — b f⸗ fend die Einziehung und Verrechnung der Pfandgelder in Forstpolizei⸗C ontraventionssachen. Allgemeine Verfügung vom 17. Juli 1851. Unter Bezugnahme auf di 7.
8 au 2 g — S „91 Juli v. J. (Kötaglic pre födie allgemeine Verfügung vom 17ten E“ gli 8 reußischer Staats⸗Anzeiger 1851 Nr. 29 se 18 8 wird im Einverständniß mit dem Herrn Finanz⸗Mini⸗
er ben Gerichtsbehörden hierdurch eröffnet:
hüß . 1 88 daß auch die
n uch. in Forstpolizei⸗Contraventionssachen erkannten “ gelder, wenn dieselben dem Fiskus zustehen gleich den Geldbußen von den Gerichten einzuziehen und bei den gerichtlichen Salarienkassen als denselben verbleibend zu verrech⸗ nen, so weit aber in dergleichen Sachen die Zahlung von De⸗ nunzianten⸗Antheilen oder Antheilen für Gemeinden oder Privat⸗ waldeigenthümer stattzufinden hat, diese Antheile als durchlaufend in Gemäßheit des §. 7 B. Nr. 2 und 3 der Instruction zur Verwaltung der gerichtlichen Salarienkassen vom 10. November 851 zu behandeln sind. Die Abführung der dem Fiskus zustehenden Pfand . hrung der dem Fiskus zustehenden Pfandgelder an die Regierungs⸗ oder Forstkassen fällt fort, gleichwie die gerichtlich 8gs so weit sie dem Fiskus zufallen, bet den ge⸗ chen Salarienkaf 1 der vorged Kass ti assen nach der vorgedachten Kassen⸗Instruction 8 Die Regierungen werden demgemaͤß von Minister mit entsprechender Anweisung versehen Berlin, den 19. August 1852.
dem Herrn Finanz⸗ werden.
Der Justiz-Minister
Simons.
sämmtliche Gerichtsbehörden.
u.“ 8 Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Inspecteur der II. Artillerie⸗-Inspection, von Strot 9
-G“ 8
9 o r 9 . Nüuyv 2 9 . . C̃ V - “ Se. Durchlaucht der Fürst Heinrich LXXII. zu Reuß⸗Lobenstein⸗Ebersdorf, nach Dresden.
Der Fürst von Pückler⸗Muskau, nach Stettin.
Seoe * en;: Do FFntalich z 8 9 in ¹ “ der Königlich hannoversche Minister⸗Präsident, Freiherr von Scheele, nach Hannover. 1
Berlin, 3. September. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Minister⸗Präsidenten und Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten, Freiherrn von Manteuffel, die Er⸗ laubniß zur Anlegung des von Sr. Königlichen Hoheit dem Groß⸗ herzog von Oldenburg ihm verliehenen Ehren Großkreuzes des Haus⸗ und Verdienst⸗-Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig; dem Bundestags⸗Gesandten, Geheimen Legationsrath von Bis⸗ mg. rck ⸗Schönhausen, zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Dänemark ihm verliehenen Großkreuzes vom Danebrog
Orden; dem Geheimen Legationsrath Philipsborn, zur Anlegun
des von Sr. Majestät dem König der Niederlande ihm verliehenen Commandeur⸗Kreuzes des Ordens vom Niederländischen Löwen; so wie dem Bundestags⸗Gesandtschaftsrath, Legationsrath Wentzel, zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Dänemark ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Danebrog⸗ Orden, zu ertheilen.