den 17. Februar 1853, Vormittags 11 Uhr, “ auf der hiesigen Gerichtsstelle verkauft werden. Die unbekannten Real⸗Prätendenten werden, bei Vermeidung der Präklusion, zu diesem Termine vorgela
111751 Noth wendiger Verka 1 “ Kreisgerichts⸗Kommisston 1 zu Filehne. Der in der Stadt Filehne sub Nr. 23 in der Hauptstraße belegen? Gasthof nebst Hinter⸗ und Seitengebäuden, Stallung/ Speicher, ein Bau⸗ platz nebst Hofraum, eine Scheune auf der Blonde und dazu gehörige 70 Morgen Acker, sowie 14 Morgen Netzwiesen, der verehelichten Kaufmann Wunderam gehörig, abgeschätzt auf 6696 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf., zufolge der nebst Hypotheken⸗ schein und Bedingungen in der Registratur ein⸗ zusehenden Taxe, soll im Bietungstermine am 27. Oktober 1852, Vormittags 1 14 U hr., an ordentlicher Gerichtsstelle resubhastirt werden. Alle unbekannten Realprätendenten werden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗ testens in diesem Termine zu melden. Filehne, den 30. Juli 1852.
[965] Oeffentliche Vorladung.
Ueber den Nachlaß des am 22. August 1849 hier verstorbenen Kaufmanns Karl Ernst Alexan⸗ der Lorenz ist der erbschaftliche Liquidations⸗ Prozeß von uns eröffnet worden.
Zur Anmeldung und Nachweisung der Forde⸗ rungen und Ansprüche an die Masse, so wie zur Erklkärung über die Beibehaltung des Interims⸗ Kurators oder zur Wahl eines anderen Kurators haben wir einen Termin auf den 11. Oltober d. J., Vormittags
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vor dem Herrn Kreisrichter Böhmer in un⸗ serem Geschäfts⸗Lokale hierselbst angesetzt, zu welchem die unbekannten Gläubiger unker der Warnung vorgeladen werden, daß die Ausbleibenden aller ihrer etwanigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse übrig blei⸗ ben möchte, werden verwiesen werden.
Als Bevollmächtigte werden die Rechts⸗Anwalte Lenke, Calow, Pfotenhauer und Justizrath Hausch⸗ teck vorgeschlagen.
Stettin, am 12. Juni 1852.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Civil⸗Prozeßsachen. 8 1117429 93
In dem Hypothekenbuche der Rittergüter Ko⸗ morowo und Sobierczysno stehen für die Ma⸗ rianna, Alexander, Ignatz, Viktor, Josephine und Sophie Geschwister v. Orlowski, ABubr. IIö Nr. 4, 1779 Rthlr. 55 Gr. 13 ½ Pf. als Caution für deren mütterliche Erbtheile eingetragen. Der Gutsbesitzer Natalis v. Sulerzycki auf Piontkowo als Besitzer der verpfändeten Güter hat sich be⸗ reit erklärt, dieses Ingrossat zu deponiren, weil die Berechtigten am Zahlungsorte nicht aufzu⸗ finden gewesen. Er hat daher klagend darauf angetragen,
die im Eingange genannten 6 Geschwister v. Orlowski zu verurtheilen, die Deposition
der Forderung von 1779 Rthlr. 55 Gr.
13 ½ Pf. nebst Zinsen für gerechtfertigt zu
erachten, ihnen auch sämmtliche Kosten des Prozesses zur Last zu legen.
Die dem Aufenthalte nach unbekannten Ma⸗ rianna, Alexander, Ignatz, Viktor, Josephine und Sophie Geschwister v. Orlowski werden hierdurch vorgeladen,
am 30. Dezember cr., Vormittags “ 10 UAprg, im Gerichts⸗Gebäude hierselbst, vor dem Herrn Gerichts⸗Rath v. Werthern, entweder persoͤnlich oder durch einen gehörig bestellten Bevollmächtig⸗ ten, wozu denselben der Rechts⸗Auwalt Brosin vorgeschlagen wird, zu erscheinen, die Klage zu beantworten, die Beweismittel bestimmt anzuge⸗ ben, die Urkunden im Original oder in Abschrift einzureichen und die etwa erforderlichen Editions⸗ gesuche, so wie Adcitationsgesuche und Litis⸗De⸗ nunciationen, auch Reconventions⸗Forderungen
bringen und zu begründen, weil später auf
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neue Einred , welche auf Thatsachen beruhen, im Laufe der Instanz keine weitere Rücksicht ge⸗ nommen werden wird.
Dir verklagte Partei ist befugt, statt in dem anberaumten Termine zu erscheinen, schon vor oder in dem Termine eine schriftliche Klagebeant⸗ wortung einzureichen. Dieselbe muß jedoch von einem Rechts⸗Anwalte unterzeichnet sein, widrigen⸗ falls sie für nicht angebracht erachtet wird.
Erfolgt die Klagebeantwortung schriftlich, so ist sie in zwei Exemplaren zu überreichen. Der Stellvertreter hat den erhaltenen Auftrag im Ter⸗ min selbst nachzuweisen, weil der Gegentheil nicht schuldig ist, sich mit einem unlegitimirten Stell⸗ vertreter einzulassen, auf den Antrag des Gegners also angenommen werden wird, als ob Niemand für die verklagte Partei erschienen sei.
Wenn für die verklagte Partei zur Termins⸗ stunde Niemand erscheint, oder dieselbe sich nicht vollständig auf die Klage erklärt, auch wenn der Stellvertreter den Auftrag nicht nachzuweisen vermag, oder wenn der bevollmächtigte Rechts⸗ Anwalt die Klage⸗Beantwortung nicht schriftlich überreicht, so wird in contumaciam verfahren, und werden alsdann die in der Klage angeführten Thatsachen und die Urkunden, worüber die ver⸗ klagte Partei sich nicht erklärt hat, für zugestan⸗ den und anerkannt geachtet, auch wird, was den Rechten nach daraus folgt, im Erkenntnisse gegen dieselben, selbst beim Ausbleiben der klagenden Partei und ohne deren Antrag. ausgesprochen werden.
Strasburg in West⸗Pr., den 31. Juli 1852.
Königliches Kreisgericht.
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Erste Abtheilung.
[1172] Bekanntmachung.
Alle diejenigen, welche auf “ die nach der Obligation vom 21. November 1808 für den im Jahre. 1815 gestorbenen Kammerherrn Hans Philipp von Trebra auf Braunsrode auf das Christoph Angermann⸗ sche Haus zu Reinsdorf hypothekarisch ein⸗ getragene Forderung von 100 Rthlr. i. Conv. 20 Kr. gleiche oder größere Rechte als die Fräulein Julie und Henriette von Trebra zu Halle haben;
ingleichen alle diejenigen, welche an die hierunter bezeichneten Kapitalien und die darüber ausge⸗ stellten verloren gegangenen Dokumente: die Obligation vom 1. Februar 1820 mit Hypothekenschein vom 28. Juli 1841 über 68 Rthlr. 13 Sgr. 5 Pf. Forderung des Peter Andreas Gottfried Kersten zu Gle⸗ bau zc. als Eigenthümer oder sonstige Briesinhaber An⸗ sprüche zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben binnen 3 Monaten, spätestens in dem auf den 47. Dezember c., von Vormittags 10 Uhr an, an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termine an⸗ zumelden und nachzuweisen, oder zu gewärtigen, daß sie damit unter Auferlegung ewigen Still⸗ schweigens werden präkludirt, die bezeichneten Ur⸗ kunden amortisirt werden, das Kapital der 100 Rthlr. sammt Agio und Zinsen nach der Obli⸗ gation vom 21. November 1808 aber an die genannten Inhaber diesee Urkunde ausgezahlt und gelöscht wird.
Artern, den 30. August 1852.
Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.
[890] In
Bekanntmachung. dem am heutigen Tage zur Verloosung der in diesem Jahre zu amortisirenden Schuld⸗ verschreibungen der Eichsfeldischen Tilgungs⸗ Kasse angestandenen Termine sind folgende Schuld⸗ verschreibungen: 8
Nr. 115 über 500 Rthlr., Nr. 118 über 100 Rthlr., Nr. 178 über 5 Rthlr., Nr. 215 über 500 Rthlr., Nr. 330 über 500 Rthlr., Nr. 438. über 10 Rihlr., Nr. 527 über 500 Rthlr., Nr. 594 über 500 Rthlr., Nr. 627 über 25 Rthlr., Nr. 674 über 25 Rthlr., zusammen über 2665 Rthlr.
II. Littr. B. à 4 pCt.
Nr. 5 über 50 Rthlr., Nr. 63 über 500 Rthlr., Nr. 124 über 10 Rthlr., Nr. 269 über 500 Rthlr., Nr. 338 über 500 Rthlr., Nr. 397 über 50 Rihlr., Nr. 429 über 500 Riylr., Nr. 445 über 50 Rthlr., Nr. 525 über 500 Rthlr., Nr. 535
Redaction und Rendantur:
über 500 Rthlr., Nr. 541 über 500 Rthlr., Nr. 583 über 500 Rthlr., Nr. 696 über 500 Rthlr. Nr. 758 über 500 Rthlr., Nr. 823 über 100 Rihlr., Nr. 974 über 50 Rthlr., Nr. 991 über 25 Rthlr., Nr. 1116 über 10 Rthlr., Nr. 1151 über 100 Rthlr., Nr. 1209 über 10 Rthlr., Nr. 1286 über 50 Rthlr., Nr. 1339 über 500 Rthlr., Nr. 1379 über 100 Rthlr., Nr. 1494 über 10 Rthlr., Nr. 1528 über 10 Rthlr., Nr. 1571 über 200 Rthlr., Nr. 1606 über 100 Rthlr. Nr. 1758 über 500 Rthlr., Nr. 1902 über 100 Rthlr., Nr. 2209 über 5 Rthlr., Nr. 2429 über 500 Rthlr., Nr. 2493 über 50 Rthlr., Nr. 2603 über 500 Rthlr., Nr. 2664 über 50 Rthlr., Nr. 2830 über 25 Rthlr., Nr. 2848 über 100 Rthlr., Nr. 2978 über 5 Rthlr., Nr. 3209 über 100 Rthlr., Nr. 3245 über 100 Rthlr., Nr. 3247 über 100 Rthlr., Nr. 3283 über 100 Rthlr., Nr. 3347 über 500 Rthlr., Nr. 3400 über 25 Rthlr., Nr. 3433 über 500 Rthlr., Nr. 3455 über 100 Rthlr., zusammen über 9785 Rthlr. ausgeloost worden.
Die Inhaber dieser obengedachten Schuldver⸗ schreibungen werden hierdurch aufgefordert, die⸗ selben nebst den dazu gehörigen Zins⸗Conpons Serie II. Nr. 3 und 4
am 31. Dezember d. J. an unsere im hiesigen Königlichen Schlosse be⸗ findliche Kasse abzuliefern und dagegen den Nenn⸗ werth nebst den bis dahin fällig gewordenen Zin⸗ sen in Empfang zu nehmen.
Unterbleibt die rechtzeitige Erhebung des Gel⸗ des, so kann daraus kein Anspruch auf fernere Zinsvergütigung gegen die Anstalt hergeleitet werden.
Zaͤgleich wird denjenigen Inhabern der ausge⸗ loosten Schuldverschreibungen, welchen die so⸗ fortige Auszahlung des Nennwerths derselben wünschenswerth sein sollte, bekannt gemacht, daß wir hierzu bereit sind und daher den desfallsigen Anzeigen binnen spätestens 14 Tagen entgegen⸗ sehen.
Heiligenstadt, den 25. Juni 185
Königliche Direction der Eichsfe
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1 Tilgungs⸗Kasse. Beck.
[1173] Ediktalladung. Bei dem Königlichen Appellationsgerichte Dresden haben: der Schneidermeister Johann Ernst Vitt Radeburg, der Handarbeiter Karl Gottlob Holfert Ruppendorf, der Hofkellerei⸗Gehülfe Karl Friedrich nand Deubner zu Dresden, und Johanne Henriette Gläser, geborene Wolf, in Dresden, nachdem ihre Ehegatten, nämlich: Johanne Chri⸗ stiane Friederike Vitt, geborne Krancher, Jo⸗ hanne Christiane Holfert, geborne Schütz, Jo⸗ hanne Christiane Deubner, geborne Schöne, und Karl August Gläser, in dem auf den 11. August 1851 anberaumt gewesenen zweiten und, soviel ernannten Gläser anlangt, ersten Ediktal⸗Termine außengeblieben, um Fortstellung des Ediktal⸗Prozesses nachgesucht. Es werden hierauf Johanne Christiane Friederike Vitt, Krancher, Johanne Christiane Holfert Johanne Christiane Deu Schöne, und Karl August Gläser hierdurch gekaden, den 1. November 1852 des Vormittags 10 Uhr in dem Königlichen Ap⸗ pellationsgerichte allhier persönlich zu erscheinen und, soviel die verehelichte Vitt, die verehelichte Holfert, die verehelichte Deubner anlangt, der Bekanntmachung eines Urthels, welches im Falle ihres Außenbleibens für bekannt gemacht erachtet werden wird, sich zu versehen, wogegen Karl August Gläser in dem vorstehend anbe⸗ raumten Termine rechtmäßige Behinderung, wes⸗ halb er im vorigen Termine nicht erschienen, an—⸗ zuzeigen und beizubringen hat, indem außerdem auf seiner Ehefrau Ansuchen ferner ergehen wird, was Recht ist. Dresden, den 26. August 1852. 2 — Königlich sächsisches Appellationsgericht. D. Meißner.
Schwieger.
Ferdi⸗
„geborne Schiütz, bner, geborne
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Obe
geborne
pas Abonuement beträgt. 25 Sgr. für ¼ Jahr
in allen Theilen der Monarchie ohne 1 Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 knthlr. 17 Sgr. 6 Pf..,.
in der ganzen Konarchie: .
1 Kthlr. 27 ⅛½ Sgr.
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24 K 98 Alle Post⸗Anstalten des In- und
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Auslandes nehmen Hestellungen an, für Berlin die Expeditionen des Rönigl. preuß. Staats-Anzeigers, KMauer⸗-⸗Straße Nr. 54., und der Preußischen Zeitung, Lripziger- Straße Nr. 14.
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Se. Majestät der König habe Dem Töpfermeister Anton Biernath zu Bischofsburg die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen; und Den seitherigen Landraths⸗Amts⸗Verweser des Löbauer Krei⸗ ses, Alexander von Mitschke⸗Collande, zum Landrathe zu ernennen.
Berlin, den 4. September 1852.
Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen ist ttin wieder hier eingetroffen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Verfügung vom 29. August 1852 — betreffend die Er⸗ hebung des Bestellgeldes für gerichtliche Erlasse.
Für die Aushändigung gerichtlicher Erlasse, welche, unter der Rubrik „portofreie Justizsache“, mit Insinuations⸗Doku⸗ menten versehen, zur Post geliefert werden, und deren Beför⸗ derung nach §. 67 des dem Gesetze vom ten Tarifes (Königlich Prcußischer Staats⸗Anzeiger 1851 Nr. 99 Seite 543) portofrei erfolgt, soll, insoweit die postamtliche tion solcher Erlasse nach überhaupt ausführbar ist, namentlich soweit eine regelmäßige Landbriefbestellung eingerichtet ist, Bestellgeld von jetzt ab nicht mehr erhoben werden.
Hiernach erledigt sich die Verfügung des General⸗-Post⸗Amts vom 9. Juli d. J. (Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger Nr. 167, Seite 1005.)
Was diejenigen gerichtlichen Erlasse betrifft, welche — gleichviel, ob dieselben sich zur portofreien Beförderung eignen oder nicht — mit Insinuations⸗Dokumenten nicht versehen, zur Post geliefert werden, so bleiben in Bezug auf das dafür zu erhebende tarifmäßige Bestellgeld die bisherigen Vorschriften unver⸗ ändert auch fernerhin maßgebend.
Berlin, den 29. August 1852.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
—
Allergnädigst geruht:
10. Mai 1851 angehäng⸗ V
Insinua⸗ den bestehenden Posteinrichtungen
Ministerium des Innern.
Dem bisherigen Landrathe des Kreises Waldbroel im Regie⸗ rungs⸗Bezirk Köln, Martin Ludwig Oscar Danzier, ist das Landraths⸗Amt des Kreises Mülheim, Bezirk, übertragen worden.
Angekommen: ⸗Muskau, von
Stettin.
Abgereist: Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich schwedischen Hofe, Baron von Brassier de St. Simon, nach Glogau. 8
Personal⸗Veränderungen in der Armee. “ Nffeiziere. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 14. August. .“ v. d. Osten gen. v. Sacken, Pr. Lt. vom 3. Inf. Regt., zum
in demselben Regierungs⸗
Hauptm., v. Deutsch, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Haack P. Fähnr. vom 1. Drag. Regt., zum Sec. Lt., v. Tem veeh vyh, Pr. Lü. vom 5. Inf. Regt., zum Hauptm., v. Nyvenheim, Sec. Lt. von dems. Regt., z. Pr. Lt, Zwehl, P. Fähnr. v. 19. Inf. Regt., Szmula Cleinow, P. Fähnrs. vom 22. Inf. Regt., zu Sec. Lts. befördert.
Den 17. August. 8*
v. Rivotzki, Pr. Fähnr. vom 18. Iuf. Regt., zum Sec. Lt., Bar. v. Czettritz u. Neuhauß, Rittm. vom 1. Ulan. Regt., zum Major u. etatsm. Stabsoffizier, v. Randow, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Rittm., v. Bursky, Sec. Lt. von dems. Regt., z. Pr. Lt. befördert. v. Thü⸗ men, P. Fähnr. vom 2. Garde⸗Regt. zu Fuß, unter Beförderung zum Sec. Lt., ins 17. Inf. Regt. versetzt. v. Horn, Hauptm. vom Kaiser Alexander Gren. Regt., zum Major befördert. Johannes, Major vom 15. Infanterie⸗Regiment wird von dem Verhältniß als Comman⸗ deur des 7. kombinirten Reserve⸗Bataillons durch Baron Hundt v. Altgrottkau, Major vom 16. Infanterie⸗Regiment, abgelöst. Hauck, Hauptm. vom 15. Inf. Regt., zum Major, v. Luck, Pr. Lt. von demselben Regt., zum Hauptm., v. Kaweczynski II., Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lieut., v. Pröpper, Pr. Lt. vom 16. Inf. Regt., zum Hauptm., v. Hymmen, Sec. Lt. von dems. Regt., v. Glisczynski I., Sec. Lt. vom 13. Inf. Regt., zu Pr. Lts., Reinking, P. Fähnr. von dems. Regt., zum Sec. Li. befördert. v. Engelbrecht, Hauptm. vom 17. Inf. Regt., unter Beförderung zum Major, zum Comdr. des 1. Bats 17. Ldw. Regts. ernannt. v. Frob el, Major u. 2ter Kommandant von Ko⸗ blenz und Ehrenbreitstein, gestattet, die Unif. des 30. Inf. Regts. beizube halten, und ist derselbe bei diesem Regt. à la suite zu führen. v. Ger⸗ hardi, P. Fähnr. vom 33. Inf. Regt., Regt., v. L'Estocg, P. Fähnr. vom 29. Inf. Regt., zu Sec. Lts. beför⸗ dert. v. Korff, Sec. Lt. vom 6. Ulan. Regt., gestattet, sich: „v. Korff Krokisius“ nennen und schreiben zu dürfen.
Bei der Landwehr:
v. Esebeck, Sec. Lt. von der Kav. des 2. Bats., ins 1. Bat. 3 Regts., v. Küster, Sec. Lt. vom 3. Bat. 1., ins 3. Bat. 3. Regts., Fuchs, Sec, Lt. vom 3. Bat. 3. Regts., ins Ldw. Bat. 33. Inf. Regts. v. Kleist, Sec. Lt. vom 3. Bat. 5., ins 1. Bat. 4. Regmts., Horn Sec. Lt. vom 2. Bat., ins 1. Bat. 5. Regts., v. Schmeling, Sec. Lt vom 3. Bat. 11. Regtms., Hanow, Sec. Lt. vom 1. Bat. 2. Regmts. v. Fritsche, Sec. Lt. vom 3. Bat. 8., ins 3. Bat. 5. Regts., Liersch Sec. Lt. vom 3. Bat. 7., ins 1. Bat. 10. Regts., Mikeleitis, Sec. Lt von der Artill. des 2. Bats. 9., ins 3. Bat. 10. Regmts., Kämmerer Sec. Lt. von der Artill. des 3. Bats. 12., ins 1. Bat. 22. Regts. ein rangirt. v. Koscielsky, Sec. Lt. vom 2. Bat. 23. Regmts., von de Inf. zur Kav. versetzt. d1“ Den 17. August 8 Unteroff, vom 3. Bat. 6. Regts., zu Sec. Lts. bei Müller, Sec. Lt. vom 1. Bat. 15., ins 3. Bat. 6. Regts. einrangirt. Laube, Sec. Lt. vom 1. Bat. 7. Regts., z. Pr. H Schmeling⸗Diringshofen, Pr. Lt. vom 1. Baf. 2. Garde⸗ Ldw. Regts., zum Hauptm., v. Frangois, Sec. Lt. von dems⸗ Bat., v. Witzleben, Sec. Lt. vom 2. Bat. 2. Garde-Ldw. Regts., zu Pr. Lts., Wesener, Overhamm, v. Böninghausen, Vonnegut, v. Hülst, Rospatt, Filbry, Unteroff. vom 1. Bat. 13. Regts., zu Sec. Lts., Gr. v. Merveldt, Sec. Lt. von der Kavall. des 2. Bats. 15. Regts, zum Pr. Lt., Anderten, Lührmann, Unteroff. vom 1. Bataillon 16. Regts., Schelver, Unteroff, von demselben Bat., bei der Kav., Serlo, Unteroffizier von dems. Bat., bei den Pion., zu Sec. Lts. beför⸗ dert. Eramer, Sec. Lt. von der Kavall. des 1. Bats. 25, ins 2. Bat. 17. Regts., Tacke, Pr. Lt. von der Artill. des 3. Bats. 15. Regts., ins Ldw. Bat. 37. Inf. Regts. einrangirt. Haßlacher, Weitz, Pr. Lts. vom 1. Bat. 25. Regts., zu Hauptl., Schenk, Sec. Lt. vom 1. Bat. 28. Regts., Bar. v. Locquenghien, Koch, Sec. Lts. vom 2. Bat. 28. Regts., zu Pr. Lts. befordert. Busch, Sec. Lt. vom 2. Bat., ins 3. Bat. 30. Regts. einrangirt. b 5
Abschiedebewilligungen ꝛec.
Den 14. August. v v. Zitz ewitz I., Hauptmann vom 4. Inf. Regt,, als Major mit der Regts.⸗Uniform mit den vorschr. Abz. f. V. und Penston, der Abschied
Gaupp, Otto, der Artill. befördert.
Soest, P. Fähnr. vom 25. L“]