1852 / 212 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

P6ö

ich unter den ausgeloosten Schuldverschreibungen der bebe dane Ancche vom Jahre 1848 solche befinden, welche nicht mit dem Konvertirungs⸗Stempel versehen sind, so können dieselben, nach Maßgabe der Bekanntmachung vom 20. 88 nuar d. J. sofort, unter Beifügung des Zins⸗Coupons Ser. Nr. 8, bei der Kontrolle der Staatspapiere, Taubenstraße Nr. 30, zur baaren Auszahlung eingereicht werden. . Berlin, den 4. September 1852. 2 1

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Köhler. Rolcke. Gamet.

88 * 2

Angekommen: Der außerordentliche Gesandte und bevoll⸗ mächtigte Minister am Königlich schwedischen Hofe, Kammerherr von Brassier de St. Simon, von Jürtsch.

2₰ Bekanntmachung.

Die am gestrigen Tage hier eingetroffenen Mitglieder der zur diesmaligen Vertretung der Provinz Sachsen berufenen provinzial⸗ ständischen Versammlung vereinigten sich heute zu einem gemein⸗ schaftlichen Gottesdienste in der hiesigen Schloß⸗ und Domkirche und versammelten sich nach Abhaltung desselben in dem Provinzial⸗Stände⸗ hause. Bald darauf erschien in dem Sitzungs⸗Saale desselben, ge⸗ leitet von einer aus der Versammlung ernannten Deputation, der unterzeichnete zum Landtags⸗Kommissarius ernannte Ober⸗Präsident, richtete einige die Bedeutung des Tages hervorhebende Worte an die Versammlung, übergab dem zum Landtags⸗Marschall er⸗ nannten Grafen von Zech⸗Burkersrode das von dem Herrn Minister des Innern auf Befehl Sr. Majestät des Königs erlassene Propositions⸗Dekret und erklärte im Auftrage des Ministers kraft der demselben Allerhöchst ertheilten Ermächtigung den gegenwärti⸗

gen Landtag der Provinz Sachsen für eröffnet.

Der Landtags⸗Marschall sprach hierauf den ehrfurchtsvollen Dank der Versammlung gegen Se. Majestät den König und die treue Ergebenheit der Versammlung an die Provinz und das ge⸗ sammte Vaterland aus und schloß mit einem von der ganzen Ver⸗ sammlung begeistert aufgenommenen Hoch auf das Wohl Sr. Ma⸗ jestät des Koͤnigs. 8

Das Propositions⸗Dekret lautet: „Se. Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Ordre vom

21. Juli d. J. den Minister des Innern zu ermächtigen geruht, den im

Rvpoorigen Jahre versammelt gewesenen Provinz al⸗Landtagen bei ihrem Wiederzusammentritt in Allerhöchstdero Namen und Auftrage durch den Landtags⸗Kommissarius von den nach sorgfältiger Prüfung des Sachver⸗ hältnisses auf die provinzialständischen Beschlüsse und Anträge gefaßten Allerhöchsten Entschließungen und den darauf gegründeten ministeriellen Ver⸗ fügungen Kenntniß zu geben, zugleich aber auch den Landtagen eine Nach⸗ weisung vorzulegen, welche den wesentlichen Inhalt der ergangenen Be⸗ scheide und eine Uebersicht von der Lage enthält, in welcher die noch nicht

zur definitiven Erledigung gebrachten Gegenstände sich befinden.

Demgemäß wird der Königliche Landtags⸗Kommissarius dem gegen⸗ wärtig versammelten Landtage der Provinz Sachsen die entsprechenden Mit⸗ theilungen machen. h 3 1 In Folge der von Sr. Majestät dem Könige mittelst Allerhöchster Ordre vom 28. Juli d. J. ertheilten Ermächtigung werden der zur dies⸗ maligen Wahrnehmung der Provinzial⸗Vertretung berufenen provinzialstän⸗ dischen Versammlung der Provinz Sachsen folgende Propositionen zur Be⸗ rathung und Erledigung vorgelegt: 1) In Gemäßheit des §. 24 des Gesetzes vom 1. Mai v. J., betreffend die Einführung einer Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer, haben sich die Provinzialstände den erforderlichen Wahlen zur Bildung der Bezirks⸗Kom⸗ missionen nach den darüber von dem Finanz⸗Minister ertheilten näheren In⸗ structionen, welche der Königliche Landtags⸗Kommissarius mitthrilen wird, zu unterziehen.

2) Des Königs Majestät haben mittelst der durch die Gesetz⸗Samm⸗ lung zur öffentlichen Kenntniß gebrachten Allerhöchsten Ordre vom 19. Juni d. J. befohlen, daß mit der Einführung der Gemeinde⸗Ordnung vom 44. März 1850, so wie mit der Bildung der in der Kreis⸗, Bezirks⸗ und Provinzial⸗Ordnung vom 11. März 1850 angeordneten neuen Kreis⸗ und Provinzial⸗Vertretungen nicht weiter vorgegangen, und den Kommunen bei ihrem nächsten Zusammentritt die geeigneten Vorlagen in dieser Angelegenheit gemacht werden sollen.

e,In dem vorausgegangenen, ebenfalls veröffentlichten Staats⸗Mi⸗ nisterial⸗Berichte vom 17. Juni dieses Jahres (Königlich Preußischer

Staats ⸗Anzeiger Nr. 147, Seite 849) ist die Absicht ausge⸗ sprochen, unter Aufhebung der Gemeinde⸗Ordnung vom 11. März Kreis⸗, Bezirks⸗ und Provinzial⸗Ordnung von demselben

die weitere Gesetzgebung ankn üpfend an den Rechtszustand

Ee März 1850 mit Unterscheidung von Stadt und Land und Berücksichtigung provinzieller Verschiedenheiten und Eigenthümlichkeiten unter Mitwirkung der Provinzial⸗Vertretungen zu regeln. Es kommt demgemäß darauf an, die dem wirklich empfundenen Bedürfnisse entsprechenden Nefor⸗ men innerhalb der als Grundlage beizubehaltenden Gemeinde⸗, Kreis⸗ Provinzia!⸗Verfassungen vor dem 11. März 1850 herbeizuführen.

Die Provinzialstäͤnde werden aufgefordert, den hiernach ausgearbeiteten

ve. „Entwurf einer Land⸗Gemeinde⸗Ordnung für die Provinz

Sachsen“ Ihrer Begutachtung zu unterziehen. Es wird dabei bemerkt, daß dieser Entwurf auch dem Provinzial⸗Landtage der Provinz Brandenburg wegen des Verhältnisses der dort vertretenen Altmark mitgetheilt werden

8

18

Hamburg...

Wien im 20 Fl. Fuss. Augsburgg

wird, mit der Aufforderung, darüber in Ansehung der Altmark namentlich unter Mitwirkung von Landtags⸗Abgeordneten dieses Landestheils eben⸗ falls ein Gutachten zu erstatten.

Wegen Reform der Kreis⸗ und Provinzial⸗Verfassung ist beräits den Kammern in der letzten Session der beiliegende Entwurf einer Provinzial⸗ Ordnung zur Kenntnißnahme, und der Entwurf einer Kreis⸗Ordnung zur Berathung, die jedoch nicht zum Abschluß gekommen, vorgelegt worden, Der aus diesen Berathungen hervorgegangene Entwurf einer Kreis⸗Ord. nung ist ebenfalls beigefügt.

Es werden diese Entwürfe einer Kreis⸗ und Provinzial⸗Ordnung vor Benutzung derselben zu weiteren Gesetz⸗ Vorlagen für die Kammern dem Provinzial⸗Landtage hiermit zur Begutachtung unterbreitet, namentlich aus dem Gesichtspunkte der obwaltenden besonderen Ver⸗ hältnisse und Interessen der Provinz.

Bei dem Entwurfe der Kreis⸗Ordnung ist die Absicht vorzüglich dahin gerichtet, die ältere Kreis⸗Verfassung durch das System der Kreissta⸗ tuten, unter näherer Berucksichtigung der Eigenthümlichkeiten jeder Pro⸗ vinz und der einzelnen Kreise, weiter auszubilden. Es werden daher die bezüglichen Bestimmungen in §. 8 und 9 des Entwurfs zur Kreis⸗ Ordnung der besonderen Prüfung und sorgfältigen Erwägung des Provin⸗ zial⸗Landtags empfohlen. 3

In dem Entwurfe der Provinzial⸗Ordnung erscheinen vorzüglich die Vorschläge in den §§. 5 bis 7 über die Wahl der Landtags⸗Abgeordneten als wichtige Reformen der bisherigen Einrichtungen. Der Provinzial- Landtag wird aufgefordert, bei der Begutachtung des Entwurfs namentlich auch Vorschläge über die Eintheilung der Wahlbezirke, unter geeigneter Berücksichtigung der bisherigen Wahlverbände, der Landschaftsgränzen und sonstigen eigenthümlichen Beziehungen, wie sie durch historische Zusammen⸗ gehörigkeit, besondere Landesart und Gemeinschaftlichkeit der Interessen ge⸗ geben sind, zu machen. 1

3) Der Königliche Landtags⸗Kommissarius wird endlich den Provin⸗ zialständen in Betreff der laufenden ständischen Verwaltung die nöthigen Vorlagen zugehen lassen. 1

Die Dauer des Landtags wird hiermit auf den Grund der Aller⸗ höchsten Ermächtigung auf 3 Wochen festgesetzt. 8

Berlin, den 28. August 1852. Im Allerhöchsten Auftrage: Der Minister des Innern. 115“ die zur Wahrnehmung der Provinzial⸗ Vertretung berufene provinzialständische Versammlung der Provinz Sachsen.“ Merseburg, den 5. September 1852. der Landtags⸗Kommissarius, Königliche Ober⸗Präsident der Provinz Sachsen. von Witzleben.

Donnerstag, 9. September. Im Opernhause. 156ste Schau⸗ spielhaus⸗Abonnements⸗Vorstellung. Rosenmüller und Finke, oder: Abgemacht! Original-Lustspiel in 5 Akten, vom De. C. Töpfer.

Kleine Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. ꝛc.

Freitag, 10. September. Im Opernhause. (132ste Vorstellung.) Konzert: 1) Ouvertüre zur Oper „Der Hausirer“, von Onslow; 2) Arie aus der Oper „Die Nachtwandlerin“, von Bellini; und 3) TPyrolienne von Danström, gesungen von Fräul. Hertha Wester⸗ strand aus Stockholm. Hierauf: Der Maurer, Oper in 3 Alten⸗ Musik von Auber. Dann: 4) Mazurka, von Chopin, und 5) Schwe⸗ dische Lieder, gesungen von Fräul. Hertha Westerstrand. Zum Schluß: Mazurka, ausgeführt von Frau Brue und Herrn Gasperini⸗ Kleine Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. ꝛc.

Amtlicher Wechsel-, Fonds- und geld-Coufs

der Berliner Börse vom 8. SsePptemher 1852.

Preuss. Conrant.

V Geld.

Brief.

Wechsel-Course vom 7. September 1852.

250 Fl. 250 Fl. do. 8 300 Mk. 2 Mt. 1 Lat. 3 Mt. 300 Fr. Mt. 150 Fl. Mt. 150 Fl. Mt. 100 Thlr. Mt. Tage. 100 Thlr. Mt. 100 Fl. 2 Mt. 100 SRbl. Woch.

Kurz. 2 Mt. Kurz.

Amsterdam dito

142 ½ 142 ½

London.... 8

Breslau.

Frankfurt a. M. südd. Petersburg

Berlin-Anhalter Lit. A. u. B...

Cöln-Mindener.

Niederschlesisch -Märkische

i. . Eisenbahn-Stamm-Actien

Fonds-Course 8 vom 8. September 1852. 8

Zinss.

Freiwillige Anleihe . Staats-Anleihe von 1850. dito 8 1852.. Schuld-Scheine

der Sechandl. à St. 50 Thlr. Kur- und Neumärk. Schuldverschreibung. Berliner Stadt-Obligationen öD

dito dito .b1 Kur- und u6“ Ostpreussische

8Pommersche.

Pposensche .. 8 dito 5 a.

. 4

LEe11“ 1 dito Lit. B. vom Staat garant. nbväöööö Kur- und Neumärk. Pommersche.. Posensche... Preussische 1111““ Rbeinische und Westphälische.. Sächsische. Schlesische. Schuldverschr

Rentenbrefc.

—& & n

vᷣEn wn

62 8.

02 8

ÖꝓennAU

—öIgS;SnSe

13 1%¾

11

Eisehnbahn -Actier vom 8. September 1852.

Geld.

Aachen-Düsseldorfer. ..... Bergisch-Märki Prioritäts-

dito II. Serie...

.„ 24 32—„

dito .

dito B lin Hamburger. 47 dito bb1A1“ dito dito II. UIm Berlin-Potsdam-Magdeburger. u“ EEie Prioritäts-Obligationen dito dito dito dito Berlin-Stettiner...... 8 dito Prioritäts-Obligationen:. Breslau-Schweidnitz-Freiburger

difo J““

—b“

dito I 8

dito 1be“ Magdeburg - Halberstädter Magdeburg-Wittenberge..

dito Prioritäts-..

Prioritäts- Prioritäts- dito Prioritäts- III. Seriece dito I Serie Niederschlesisch-Märkische Zweigbahn ... Oberschlesische Lit. A Prinz-Wilhelms 8583“ dito Prioritäts-

II. Serie.

dito

dito

(Stamm-) Prioritäts-..

Prioritäts- Obligationen

8 vom Staat garantirte... Ruhrort-Crefeld-Kre is-Gladbacher.. 1— 8 dito Prioritäts- Stargard-Posen. ... hüringer ..... dito Prioritäts-Obligationen. . .......

Wilhelmsbahn (Cosel-Oderberg) .. .

dito Prioritäts-

Nichtamtsiche

3

*SSNSn

8*

100 ½

145 ½ 103 ¼

1033 1048 86*

2 92¾

100 ½⅔ 100 ¼ 103 ½ 103

83 a 82 ½

f.

Ins

SbI Kiel- Altona. u Liveoruseo- FIbrens.. . . . . ... Mecklenburger 5 60 0„ ..6388,. Nordbahn (Friedr. T1“X“ Zarskoje-Selo

EgSi

Ausländische Prioritäts-Actien. Amsterdam-Rotterdam. ... 1““

Krakau-Oberschlesische . ... Nordbahn (Friedr. Wilh.)...

Kassen-Vereins-Ban k-Actien

Ausländische Fonds.

v Hope 11111“*“ Stiegl. 2. 4. Mleile. .. 8 do. 8““ II“ o. nazl. nlei1h. . . . .. .. ... do. Poln. Schatz-Obligationen. do. 111155 uo“ Poln. a. Pfandbr. a. C Poln. neue Pfandbr..... . ... JEE11ö11““ .“

8+—

AEmnEeo

Hamb. Feuer-Kasse 1“ do. Staats-Pr.-Anleihe.

Lübecker Staats-Anleihe ..

Holl. 2 ½ % Integrale

Kurhess. Pr. Obl. 40 Thlr....

e““

V

*

11r!

2 5 668-6

21

HBerlin, 8. September. Das Geschäft war heute in allen Actien, mit Ausnahme von Breslau-Schweidnitz- Freiburger, worin mehrseitiger Umsatz stattfand, sehr seringfügig, doch behaupteten sich deren Actien meist fest. Preussische Fonds begehrt und mheilweise höher bezahlt, ausländische ohne Veränderung.

ELerliner SGetreidebörse vom 8. Septe Meizen loco 54 62 Rthlr. Roggen locο 43— 47 Rthlr.

In- und ausländische

Üund Quittungsbogen.

1 Aachen-Mastricht 70 % Einz.. Amsterdam-Rotterdam Cöthen- B ernburger rakau-Oberschlesischc. . er

ö

““

Axegngex

86 pfd. neuer 48 Bthlr. ahnhof. schwimmend 85psd. 10 Lth. 44 Rthlr. 19 Lth. 2. pr. 82 pfd. bez. September 43 Rthh. Br., 42 bez., 42 G. Sept. Oktbr. 42 Rthlr. Br., 41 ¾ bez., 41 ½ G Oktober November 41 Rihlr. Br., 40 bez Frühjahr 42 Rthlr. bez. Gerste loco 35— 38 Rthlr. Hafer loco 26—28 Rthlr. schwimmend 52pfd. 28 Rthlr. Winterrapps 69 67 Rthlr. Winterrübsen do. Sommerrübsen 58 56 Rthlr. Rüböl pr. Sept. 9 ¾ Rthlr. DBh. 9

pr. 82pfd., S2pfd.

*29„

4

Sept.Oktober do. 6 Oktober/Nov. 10 Rthlr. Vr., 92 bez., 9 % G. Novemb. Dezemb. 10 ½ Rthlr. Br., 40 ⁄2 G. Dezember/ Januar 10 ½ Rthlr. Br., 10 8 bez., 10 ½ G. Januar/Februar 10 ½ Rthlr. Dr., 10 u. G Februar- März 10 ⁄½ Rthlr. Br., 10 ½ G. März/àpril 10 ½ Rthlr. Br. u. G. April/Mai 10 Athlr. Br., 10 ½ bez. u. G. Leinöl loco 11 ½ 11 ⁄2 RKthlr. - Pr. Lieferung 11¹½2 11 Rthlr. Spiritus loco ohne Fafs 25 ¼ Rthlr. bez 8 mit Fals 24 Rthlr. bez. u. Br., 23 ¼ G. pr. September do. September.Oktober 22 ½ a ¼ Rthlr. verk., 22 Br., 22 ¼ G Oktober-November 20 ¾ Rthlr. Br., 20 berz. u. G. November-Dezember 20 Rthlr. Br., 19 G. AprilsMai 20 ½ Rthlr. bez. u. Br., 20 G. Geschäftsverkehr unbelebt. Weizen ohne Geschäst. Roggen bei sehr geringem Umsatz nabe Termine auf Notirungen fest gehalten, per Frühjahr matter. Rüböl fester. Spiritus loco unverändert, Termine etwas matter.

Leipzig, 7. September. Leipzig-Dresdner 178 ½ Br., 178 G Sächsisch-Bayerische 91 ¾ G. Saächsisch-Schlesische 102 Br., 101 ½ G Löbau-Zittauer 25 Br., 24 G. Masdeburg- Leipziger 268 ½ G. Boerlin- Anhaltische 139 ½ Br. Berlin-Stettiner 147 Br., 146 G. Köln- Min- dener 113- Bt., 112 ½ G. Thüringer 95 Br. Alona-Kieler 105 G Anhalt-Dessauer Landesbeank-Actien Sär. . G., Lit. B. 135 ½ Br., 135 G. Wiener Banknoten 862