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2 ch n 2* 85.en W“ 2.v Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Hb n 1 g 1 r E n 8 8 2 9 LE r Anuslandes nehmen gestellungen an, 22 een 8 2 für Serlin die Expeditionen des
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8 b an nnement beträgt: das 2,03 1gr. für † Zahr zallen Theilen der Monarchie ohne in a Preis⸗- 2. it geiblatt (Preuß. er⸗- in: 1 Rthlr. 17 Snr. 6 Pf.,, g g r-, , Monarchte: 82 1225 5 1 QHthlr. 27 ⅛ Sgr.
* 2* 8 „. „ Königl. Preuß. Staats-Anzeigers, W11““ Mauer⸗-Straße r. emsren w 8— der Preußischen Zeitung Amkarssc emn Straße kir. 14
’b Al 8* 111116“* EI“] Steckbrief. 1“ Tuchjacke is über rie Hüften, lichtes graues er Untersuchung gezo-“ Sommerzeug zu Hosen mit blauen Streifen, 4 zung gezo⸗- karrirte Zeugweste und einbällige Sliefeln Johann Friedrich karrirte Zeugweste und einbällige Stiefeln.
welcher am 10. e“
[141942 Bekanntmachung.
Nachdem der Herr Ober⸗Präsident der Rhein⸗ Provinz mittelst Verfügung vom 16ten d. M. die Konzession zur Errichtung einer Apotheke zu Brüggen, Kreises Kempen, ertheilt hat, fordern wir diejenigen Apotheker, welche sich um diese Konzession zu bewerben beabsichtigen, hierdurch auf, binnen vier Wochen uns ihr Gesuch unter Beifügung der Approbation und eines Führungs⸗ 28,210. Zeugnisses als Verwalter einer Apotheke, so wie 28,985. eines Zeugnisses über ihre bürgerliche Führung 29,964. zur weiteren Veranlassung einzureichen. ,
Düsseldorf, den 20. August 1852.
Königliche Regierung.
““ 54., und Leipziger- 12,851. 14,406. 15,748. 16,927. 18,558. 19,802. 20,574. 20,896. 22,571.
24,404.
11X“ 1¹1495
Der wegen 1 Tuchmachergeselle E h2lm. Seee Gollnow, her am Juli c. aus dem Gefängnisse des Königlichen Kreisgerichts zu Stettin entlassen worden, hat sich V seiner Verhaftung durch die Flucht entzogen, und hat sein jetziger Aufenthalt bisher nicht ermittelt werden können. Sämmtliche Gerichts⸗ und Po⸗ lizeibehörden werden ersucht, auf den ꝛc. Berg zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und an unsere Gefängniß⸗Inspection abzuliefern. Die ungesäumte Erstattung der Transportkosten wird zugesichert. Signalement folgt.
Naugard, den 5. September 1852. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
12,278. 13,881. 15/117. 16,7006. 47,604. b 19,466. 20,137. 20,180. 20,734. 21,783. 23,478. 26,100. 26,978. 27,936. 28,400.
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5 14,508. 1-1 II “ 17,064. ve thhhh,eeeeesee. b
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20,876. 22,070. 23,748. 24,395. 26,207. 27,036. 28,143. 28,648.
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9 6,744, ““ 27,438. 277715 27,438. 27,717 —20 09 8 18s — 201. — 29 71 28,862. 28,876, 7 7 7 4 — 3) 547 30,196. 30,245. 30,584,
2,270. 32,590. Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den 33,149. sseemäßigen Ausbau der Straße von Berlin über Alt⸗Lands⸗ 33,495. berg und Strausberg nach Prötzel durch die zu diesem Zwecke 3a c zusammengetretene Actien⸗Gesellschaft genehmigt habe, bestimme 96709p Ich hierdurch, daß auf diese Straße das Exproprialionsrecht für die 37,032. zur Chaussee erforderlichen Grundstücke und das Recht zur Entnahme 39,499 der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der 40,053. für die Staats⸗Chausseen geltenden Bestimmungen Anwen⸗ 41,061. Gesellschaft das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem 41,557. † für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarife 43,259. Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestim⸗ 44,620, mungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen für die in Rede ste⸗ 48 080—
.“ die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
270. 30,846. 32,146. 32,246.
nenacrdfüanevens
vom 27. November 1843 (Gesetz⸗Sammlung für 1843 Seite 37 b m 43 (Gesetz⸗ g für 1843 Seite 371) von Uns bestätigte Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Gesellschaft durch den auf Grund des Gesetzes vom 31. März 1852 (Gesetz⸗ Sammlung für 1852 Seite 89 und Königlich Preußischer Staats⸗
“ 24 Anzeiger Nr. 79 Seite 437) unterm Een Juni 1852 mit ihr abge⸗
8 25sten
schlossenen Vertrag ihr gesammtes Besitzthum mit allen Rechten und Pflichten vom 1. Januar 1852 an, dem Staate zum vollen Eigen⸗ thum überlassen hat, wollen Wir dem in der General⸗Versamm⸗ lung der Niederschlesisch ⸗Märkischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft vom 16. Oktober 1851 einstimmig gefaßten Beschlusse, wonach dieselbe für den Fall, daß die Ueberlassung ihres Besitzthums an den Staat zu Stande kommt, sich aufzulösen beschlossen hat, und diese Auf⸗ lösung ohne weitere Beschlußnahme mit dem Abschlusse des Ueber⸗ lassungs⸗Kontraktes eintritt, hierdurch Unsere landesherrliche Ge⸗ nehmigung ertheilen.
Signalement.
Faäamilienname: Berg. Vorname: Johann Friedrich Wilhelm. Geburtsort: Soldin. Aufenthaltsort: Gollnow. Alter: 54 Jahr. Größe: 5 Fuß. Haare: blond, graumelirt. Stirn: frei. Augenbrauen: dunkelblond. Augen: hellgrau. Nase und Mund: gewöhnlich. Bart: dunkelblond, meist melirk. Kinn: etwas breit. Gesichtsbildung: länglich, etwas schmal. Gesichts⸗ farbe: gesund. Gestalt: klein, etwas schlank. Besondere Kennzeichen: kahle Platte.
[1101] Ediktal⸗Citation.
Die Ehegattin des Freischultzengutsbesitzers Karl Scholz, Adelinde, geb. von Legat, hat un⸗ M-0. Imsi d. J. gegen ihren gedachten Ehemann wegen böswilliger Ver⸗ lassung auf Trennung der Ehe mit dem Antrage bei uns geklagt, ihn für den allein schuldigen 41,077. 41096 II h“ bee 90. Theil zu 41,629. 4 2,425.
Der ꝛc. Karl Scholz wird vorgeladen, 43,139. 43,194. am 25. November 1852, Mittags 12 Uhr, 43,328. 4 366. im Gerichtsgebäude hierselbst vor dem Herrn Appellationsgerichts⸗Referendar Starcke entwe⸗ 4,909. 45,007.
86,312.
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39,549. 39,909. 39,926. 40,058. 40,180. 40,347. 40,589. 40,696. 40,792.
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[1196] 1““
Die unten signalisirte Ehefrau des Arbeiters Sososky, Wilhelmine geb. Wagener von hier, hat sich der Vollstreckung der rechtskräftig
2
3 2 5
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.
38,042.
40,515. dung finden sollen. Zugleich verleihe Ich der genannten Actien⸗ 42,928. und den darauf bezüglichen Vorschriften. Auch sollen die dem 14,876. hende Straße Gültigkeit haben. Der gegenwärtige Erlaß ist durch
— —
—.
46,976. 46,984.
—
.
—
gegen sie wegen Wuchers erkannten Gefängniß⸗ strafe durch die Flucht entzogen, und ist uns ihr Aufenthalt unbekannt.
Alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden, bei denen sich die Sososky betreffen läßt, ersuchen wir deshalb — resp. unter dem Versprechen gleicher Willfährigkeit — ergebenst, dieselbe zu verhaften und an uns abliefern zu lassen, oder uns von der Verhaftung sofort Nachricht zu geben.
Die dadurch entstandenen Kosten werden wir, so weit es gesetzlich ist, unverweilt erstatten.“
Signalement.
1) Familienname: Sososky, 2) Vornamen: Wilhelmine geb. Wagener, 3) Geburtsort: Pietzpuhl, 4) Aufenthaltsort: Burg, 5) Religion: evangelisch, 6) Alter: 40 Jahre, 7) Größe: 5 Fuß 2 Zoll, 8) Haare: blond, 9) Stirn: frei, 10) Augenbrauen: blond, 11) Augen: blau, 12) Nase: proportionirt, 13) Mund: proportio⸗ nirt, 14) Zähne: gut, 15) Kinn: rund, 16) Ge⸗ sichtsbildung: oval, 17) Gesichtsfarbe: gesund, 18) Gestalt: stark, 19) Sprache: deutsch, 20) be⸗ sondere Kennzeichen fehlen. “
B, den 5. Sevztember 1852¼. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung
“
[1192] Steckbrief.
Es ist in der Nacht des 31. August d. J. ein
Taubstummer, welcher im Kretscham zu Gr. Krauschen, Kreis Bunzlau, eine silberne Repetir⸗ uhr mit Uhrschlüssel entwendet, aus dem Gefäng⸗ niß in Haynau ausgebrochen und entsprungen. Alle Behörden des In⸗ und Auslandes werden ergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn
im Betretungsfalle verhaften zu lassen und mir
sofort davon Anzeige zu machen. ““ Liegnitz, den 2. September 1852. Der Staats⸗Anwalt.
Signalement.
Größe: 5 Fuß 7 bis 8 Zoll, Haare: brü Gesichtsbildung: länglich, Gesichtsfarbe: 189. pockennarbig, Gestalt: groß und untersetzt, beson⸗ dere Kennzeichen: hat an der rechten Halsseite Narben, anscheinend von gemachten Einschnitten.
—
Kleidung: Eine braune Tuchmütze, eine braune
der persönlich oder durch einen gehörig bestellten Bevollmächtigten, wozu ihm der Rechts⸗Anwalt Schulze hierselbst vorgeschlagen wird, zu er⸗ scheinen und die Klage zu beantworten, widrigen⸗ falls die böswillige Verlassung für zugestanden erachtet und das Ehescheidungs⸗Erkenntniß nach dem Antrage der Klägerin abgefaßt we wird.
Schlochau, den 22. Kögigliche 8
Juni 1852
Der westpreußische Pfandbrief Nr. 16 Polichno über 800 Thlr., schneide⸗ mühler Departement, ist angeblich verbrannt und soll auf ben Antrag des Eigenthümers Lewin Noah zu Bönhof bei Marienburg amortisirt werden. den 28. August 185
schafts⸗Direction ⸗
Marienwerder,
Kgl. westpreußische General⸗Lan
vovn Rabe. Stargard⸗Posener Eisen
1
Die Eigner folgender, nach Vorschrift der §§. 8 und 9 des Nachtrages zu dem Statute der Star⸗ gard⸗Posener Eisenbahn⸗Gesellschaft für das Jahr 1851 behufs der Amortisalion ausgeloosten 277 Stück Stargard⸗Posener Actien:
Nr. 7. 494. 708, 938. 1145. 1176.1182. 1217. 1398. 1536. 1551.1596. 1693.1753. 1875. 2045. 2098. 2306. 2447. 2537. 2627. 2712. 3167. 3275. 3682. 3878. 3926. 4094. 4115. 4523. 4594. 4633. 4828.5022. 5237.5306. 5317. 5372. 5419.5540. 5709. 5710. 6118. 6143. 6256. 6269. 6284. 6468. 6542, 6555. 6595. 6832. 6851. 7223. 7289. 7422, 7426. 7658. 8245. 8325. 8378. 8423. 8441. 8702.
8708.9253.10,094. 10,783. 10,913. 11,080.
11,156. 11,183, 11,327. 11,938. 12,049.
— —
.
47,536. 47,664. 48,298. 48,819. 48,926. 49,326. 49,517. 49,570. werden hierdurch aufgefordert, diese mit den nach dem 2. Januar 1853 fällig werdenden Di
48,044.
49,452.
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Dividen⸗ denscheinen Nr. 9—12 vom 15. Dezember er. ab bei der hiesigen Königl. Regierungs⸗Hauptkasse gegen Empfang des Actien⸗Nennwerths à 100 Rthir. einzureichen.
Für die hierbei etwa nicht abgelieferten Di
ndenscheine von Nr. 9 an wird ein entsprech er Betrag vom Actien⸗Kapitale abgezogen! urückbehalten werden.
die noch nicht realisirten Dividendenscheine r. 8 incl. löst unsere Hauptkasse ein.
Wir verweisen wegen der nachtheiligen Folgen nicht rechtzeitiger Einreichung der ausgeloosten Actien auf §. 9 des Statut⸗Nachtrages, welcher zugleich bestimmt, daß der Inhaber der gezoge⸗ nen Actie für den darin verschriebenen Kapitals⸗ Antheil mit dem Ablaufe dieses Jahres aus der Gesellschaft scheidet und von diesem Zeitpunkte an seine bezüglichen Rechte auf den Staat über⸗ gehen.
Gleichzeitig fordern wir mit Bezug auf unsere Bekanntmachungen resp. die des früheren Direk⸗ toriums vom 1. Juli 1849, 1850 und 1851 die Eigener der folgenden, bisher nicht eingereichten Actien: 8 Nr. 580 und Nr. 35,865.
(ausgeloost am 1. Juli 1849.)
Nr. 1428.5373,. 6185. 11,316. 13,320. 14,519, 18,517. 241,537. 23,319. 28,760. 33,655. 35,373. 37,642. 47,912.
(ausgeloost am 1. Juli 1850.) 3128. 5036. 7996. 10,047. 10,854. 12,397. 12,401. 13,366. 17,529. 17,703. 18,009, 21,870. 24,004. 24,005. 24,624. 27,521. 27,781. 28,994. 31,282. 31,570. 32,548. 37,713. 44,281. 45,551. 46,723. 49,118. 49,141. (ausgeloost am 1. Juli 1851.) erneuert auf, dieselben bei der Königlichen Re⸗ gierungs⸗Haupt⸗Kasse zu Stettin einzulö en.
Steilin, den 4. Juli 1852. Königliche Eisenbahn⸗Direction.
] Hoffmann. von Düring.
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8 ind
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Putbus, den 14. August 1852.
Putbus, den 11. August 1852. sFriedrich Wilhelm.
B6
Für den abwesenden Finanz⸗Min Ebeeedehpgtt. gvon Naumer. den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Alrbeiten und den Finanz⸗Minister. s
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom 11. März 1844 den Bau einer Kreis⸗Chaussee von Lauenburg nach Leba und durch Meinen Erlaß vom hentigen Tage den Bau der Kreis⸗Chausseen von Vietzig an jener Chaussee westlich bis zur Stolper Kreisgränze in der Richtung auf Zezenow, von Vietzig östlich quer durch den Kreis bis zur Gränze des Schluschow,
und von Lauenburg südlich über Zewitz bis zur
Danziger Regierungs⸗Bezirks bei V
Stolper Kreisgränze genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß V
das Expropriationsrecht in Bezug auf die zum Bau erforderlichen Grundstücke, das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unter⸗
haltungs⸗Materialien, nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen
geltenden Bestimmungen, vom 29. Februar 1840 Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen, auf die gedachten Straßen wendung finden sollen. Zugleich verleihe Ich dem Kreise Lauenburg das Recht zur Erhebung von Chausseegeld nach den Bestimmungen des für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗ Tarifs, so wie der sonstigen darauf bezüglichen Vorschriften. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
so wie die dem Chausseegeld⸗Tarife
Friedrich Wilhelm. Für den abwesenden Finanz⸗Minister: von der Heydt. 1
An
den Minister für Handel, Gewerb
und den Finanz⸗Minister.
Allerhöchste Genehmigungs⸗Urkunde vom 1852 — zu dem in der General⸗Versammlung der Niederschlesisch⸗ Märkischen vom 16. Oktober 1851 gefaßten Beschlusse wegen
Auflösung dieser Gesellschaft.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden,
von Preußen zc. ꝛc.
Nachdem die mittelst Konzessions⸗
und Bestätigungs⸗Urkunde
21. August
angehängten Bestimmungen wegen der
An⸗ endesunterzeichneten Kommission
ist, und zwar seitens der Königlichen
Diese Genehmigungs⸗Urkunde ist nebst dem vorerwähnten Ver⸗ trage vom —
machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unerschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Putbus, den 21. August 1852.
Friedrich Wilhelm.
von der Heydt.
— — Juni 1852
28sten 2 durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt zu
Gen⸗ Vertrag wegen Uebereignung der Niederschlesisch Eisenbahn an den Staat. Zwischen der Königlichen Verwaltung der Niederschlesisch⸗
Eisenbahn in Vertretung des Fiskus einerseits und der durch den Generalversammlungs⸗Beschluß der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft vom 16. Oktober 1851 zur Vertretung der genannten Gesellschaft bei dem gegenwärtigen Geschäfte ermächtigten
Märkischen
andererseits Verwaltung der Niederschlesisch⸗Mär⸗
kischen Eisenbahn unter Vorbehalt der Genehmigung des Herrn Ministers
für Handel, Ministers nachstehender Vertrag verabredet und
1
ten
Hvpothekenbüchern, so
Eisenbahn⸗Ge ellschaft 1 den Fiskus hiermit ausdrücklich bewilligt.
b V I
det sich seit dieser
als vollständig geschehen anerkannt,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten und des Herrn Finanz⸗ geschlossen worden:
Die Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Gesellschaft überläßt ihr ge⸗ ammtes Besitzthum nebst allen Rechten und Pflichten, vom 1. Januar 1852 dem Staat zum vollen Eigenthum. Der Staat hat die Verwaltung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisen⸗
nebst Zubehör bereits am 1. Januar 1850 übernommen, und befin⸗ e Zeit im Besitz des gesammten Vermögens der Gesell⸗ schaft. Es bedarf daher einer besondern Uebergabe des Besitzthums der Gesellschaft an den Staat nicht, dieselbe wird vielmehr hierdurch von Sei⸗ des Staats, mit ausdrucklichem Verzicht auf alle Gewahrleisung, vo wogegen die Kommission der Nieder⸗ schlesisch⸗-Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft die Umschreibung des Besitztitels
von sämmtlichen der Gesellschaft gehörigen Grundstucken in den betreffenden
wie die Umschreibung der etwa ausstehenden Hypo⸗
theken⸗Kapitalien oder sonstigen eingetragenen Rechte und Forderungen auf
der Niederschlesisch⸗
schaft obliegenden Schulden und Verbindlichkeiten, diejenigen Verpflichtungen, welche der Gesellschaft gegen die
§. .2 §. 1 stipulirten Ueberganges aller auf dem Vermögen
Vermöge des im Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft haftenden Pllchten
übernimmt der Staat alle der Niederschlesisch⸗Märkischen Cisenbahn⸗Gesell⸗ insbesondere also auch Inbaber der