1852 / 214 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

die zur

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den wieder gewonnenen alten Landestheilen überhaupt alle über die gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse und in den neuen Pro⸗ vinzen nur die über die Auslegung und Anwendung der fremdherr⸗ lichen Gesetze entstandenen Prozesse suspendirt werden sollen, da auch in jenen alten Provinzen die älteren Vorschriften über die ge⸗ dachten Verhältnisse durch die erwähnten Gesetze supprimirt worden wären. Vielmehr habe die Suspension überall nur diejenigen Pro⸗ zesse betroffen, bei deren Entscheidung es auf die Auslegung und

Anwendung der fremdherrlichen Gesetze ankam. Doch habe die

Frage, ob ein Fall dieser Art vorliege, immer einer speziellen Prü⸗

fung bedurft, und es sei daher die Anstellung von Klagen durch die

qu. Ordre, welche keineswegs ein Justitium in Betreff aller guts⸗ herrlichen und bäuerlichen Rechtsstreitigkeiten bezweckt habe, nicht verhindert worden. Vielmehr wären dieselben im pro⸗ zessualischen Rechtswege vollkommen zulässig gewesen, und da nun Kläger die Versäumniß, welche ihm eine Besitz⸗ klage entzog (wodurch die Verjährung unterbrochen werden konnte), forkgesetzt habe, so sei mit allem Recht seinem erst im vorliegenden

Prozesse geltend gemachten Anspruch

1810 als poena morae entgegengesetzt worden.

Wegen dieser sich entgegenstehenden Ausführungen hat der zweite Senat des Ober⸗Tribunals die Aburtelung einer ihm jetzt vorliegenden Nichtigkeitsbeschwerdesache dem Plenum überlassen und

Lösung des Konflikts zu beantwortende Frage dahin auf⸗ estellt:

8 die in der Allerhöchsten Ordre vom 5. Mai 1815 verord⸗ nete Suspension der gutsherrlich⸗bäuerlichen Prozesse in den wieder gewonnenen und neuen Provinzen alle Prozesse dieser Art ohne Unterschied 811““ hat dieselbe nur für solche derartige Prozesse ein Justitium ein- treten lassen, bei denen nach Maßgabe der Klage oder der von den Verklagten erhobenen Einreden die Entscheidung von Aus⸗ legung und Anwendung der fremdherrlichen Gesetze abgehangen

8 haben würde?

Beide zur Vorbereitung der Plenarberathung ernannte Refe⸗ renten sind der Meinung, daß über die in der ersten Alternative

welcher den Besitzstand für sich gehabt,

enthaltene Frage eigentlich kein Konflikt vorliege, und führen even⸗ tuell aus, daß dieselbe unbedenklich zu verneinen sei. Dagegen sei gllerdings in der Beziehung ein Konflikt eingetreten: ob und inwieweit die Allerhöchste Ordre für die wirklich von ihr betroffenen Ansprüche eine Versagung des rechtlichen Gehörs nach dem Allgemeinen Landrecht Thl. I. Tit. 9 §§. 528, 529 bewirkt habe?

Der erste Referent stellt die Ansicht auf, daß demjenigen, der Weg Rechtens nicht versperrt gewesen, wohl aber demjenigen, der nicht im Besitz gewe⸗ sen öoder denselben verloren gehabt und nur befugt gewesen sei, ihn in petitorio wieder zu gewinnen. Ein solcher hätte gewärti⸗ gen müssen, daß seine Klage sofort per deeretum zurückgewiesen werde, und könne ihm also deshalb keine Versäumniß zur Last ge⸗ legt werden, weil er nicht geklagt habe. Ihm sei allerdings der Rechtsweg versperrt gewesen, ihm würde späterhin gegen den Ab⸗ lauf der Verjährung eine Berufung auf vorangeführte §§. 528, 529 für die Zeit des Justitii zustehen. Es könne sich also:

derjenige auf einen die Verjährung gegen ihn hemmenden Rechts⸗

stillstand berufen, dessen Rechts⸗Ansprüchen in der fraglichen Epoche

der aktuelle Besitzstand entgegenstand. „Der zweite Referent führt dagegen aus, daß die wirkliche An⸗ stellung der Klage zur Unterbrechung der Verjäͤhrung erforderlich gewesen, weil daraus erst habe hervorgehen können, ob und inwiefern es in der bestimmten Absicht der klagenden Partei lag, sich zur Be⸗ gründung ihres Anspruchs auf die fremdherrlichen Gesetze zu beru⸗ fen oder ob ein nach der früheren Gesetzgebung bestehender Anspruch durch Einreden, welche aus der fremdherrlichen Gesetzgebung ent⸗ nommen würden, abgelehnt werden solle. Nach abgelaufener Ver⸗ jährung sei eine solche Prüfung unstatthaft. Dies ergebe sich sowohl nach dem Wortlaut der Allerhöchsten Ordre vom 5. Mai 1815 als aus den Bestimmungen der dieselbe deklarirenden Allerhöchsten Ordre vom eb Februar 1817. Auch führten die Vorschriften der §§. 89 resp. 92 der beiden Gesetze vom 21. April 1825 zu keinem anderen Resultate.

„Bei der in heutiger Plenarsitzung stattgehabten Diskussion fand hinsichtlich der Verneinung der in der 1“ Alternative enthaltenen Frage keine Verschiedenheit der Meinungen Ausdruck. Dagegen wurde die Ansicht des zweiten Referenten eben so wohl angefochten als vertheidigt. Gegen dieselbe wurde namentlich geltend gemacht, die Auslegung der Allerhöchsten Ordre vom 5. Mai 1815 gebe noch jetzt zu vielen Zweifeln Anlaß und könne deshalb denjenigen, die es unterlassen, Klage anzustellen, daraus kein Vorwurf gemacht werden. Auch würde selbst durch Anstellung der Klage noch nicht festgestellt worden sein, ob es auf Auslegung und Anwendung der

remdherrlichen Gesetze ankommen werde, da dies erst durch das definitive Urtel sich habe ergeben können. Andererseits wurde dar⸗

auf Gewicht gelegt, daß die gedachte Allerhöchste Ordre niemals als

die Verjährung seit dem Jahre

Gesetz publizirt worden, vielmehr lediglich eine Instruction für die Gerichtsbehörden enthalte, wie die wirklich anhängig gemachten Pro⸗ zesse zu behandeln seien.

Eine Berufung auf dieselbe nach aufgehobener Suspension und eine Prüfung des Einflusses, den sie möglicherweise hätte haben können, wenn ein Prozeß angestellt worden wäre, liege außerhalh ihres Bereichs.

Es wurde hierauf die Frage zur Abstimmung gebracht:

war zur Unterbrechung der Verjährung die Anstellung der

Kläage erforderlich?

und diese Frage von der Majorität bejaht. Hierauf ist der Ein⸗

gangs erwähnte Rechtsgrundsatz zum Beschluß erhoben worden.

I. 3315. Gutsh. Verh. 29. Vol. 10. 11““ 841 1i 2 “X“

8

4 9 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und yMedizinal⸗Angelegenheiten. .

Der bisherige Privatdocent Dr. Carl Baron Kaltenborn von Stachau in Halle ist zum außerordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Königlichen Universität zu Königsberg er⸗ nannt; und

Dem praktischen Arzte und Wundarzte Dr. Hausleutner

hierselbst die Stelle als Assistenzarzt bei der Irren-⸗Abtheilung des hiesigen Charité⸗Krankenhauses verliehen worden.

Ministerium des Inne Dem Landrath von Mitschke⸗Collande ist das Landraths⸗ Amt des Kreises Löbau, im Regierungs⸗Bezirk Marienwerder, übertragen worden. ““ 8

Abgereist: Der General⸗Major und Inspecteur der II. In⸗ genieur⸗Inspection, From, nach Breslau.

Berlin, 10. September. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht, nachstehend genannten Personen die Erlaubniß zur Unlegung der von des Kaisers von Rußland Majestät ihnen ver⸗ liehenen Orden zu ertheilen, und zwar:

dem General⸗Lieutenant Freiherrn Roth von Schreckenstein, des Weißen Adler⸗Ordens;

»„ Major von Fransecky vom Großen Generalstabe, des

St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse;

Hauptmann von Wrangel vom Großen Generalstabe, des St. Wladimir⸗Ordens vierter Klasse, und

Stabsarzt erster Klasse des medizinisch⸗chirurgischen Friedrich⸗ Wilhelms⸗Instituts, Dr. Wegener, des St. Stanislaus⸗ Ordens dritter Klasse.

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Bekanntmachung vom 31. August 1852 betreffend die Hebammen⸗Lehr ⸗Anstalt in Berlin.

Nach dem Ableben des bisherigen Direktors der Hebammen— Lehranstalt in Berlin, Geheimen Medizinal⸗Rath Dr. Schmidt, ist von dem Königlichen Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten dem Privat⸗Docenten Dr. Crede interimistisch die Function als Direktor und Lehrer der Hebammen⸗ Lehranstalt übertragen worden. In die Function als Hebammen⸗ lehrer wird derselbe mit dem 1. Oktober d. J. eintreten; hat aber die Function als Direktor der Hebammen⸗Lehranstalt, insbesondere die auf die Zulassung der Lehrtoͤchter zum Unterricht bezüglichen Geschäfte bereits übernommen.

Die Kreis⸗- und Orts-Behörden des diesseitigen Regierungs⸗ Bezirks, so wie diejenigen Frauen, welche die Aufnahme in die Hebammen⸗Lehr⸗Anstalt nachsuchen wollen, haben sich deshalb mit ihren Anträgen und Aufnahme⸗Gesuchen, welchen die nach dem Ministerial⸗Reskripte vom 6. Januar 1841 erforderlichen Zeugnisse beizufügen sind, an den Herrn Privat⸗Docenten Dr. Credé in Berlin zu wenden, und dessen Bescheid zu gewärtigen.

Die von den Landraths⸗Aemtern und Ortsbehörden bei uns und bei der Königlichen Direction der Hebammen⸗Lehranstalt in⸗ zwischen eingegangenen, die Annahme von Hebammen⸗Schülerinnen betreffenden Berichte, so wie die Zulassungsgesuche einzelner Frauen zum Unterrichte, sind dem Herrn ꝛc. Dr. Credé zur weiteren Ver⸗ anlassung zugestellt worden. 1

sotsdam, den 31. August 1852. Kdoönigliche Regierung. Abtheilung des

Innern.

Per sonal Chronik Provinzial⸗Behörden. Provinz Preußen. 1 Versetzt ist: Der Ober⸗Grenz⸗Kontroleur Huffnagel in Zlotterie als Ober⸗Steuer⸗K 1

itroleur nach Schlochau. v“

2— —₰ 4 6 4 82 . Augestellt ist: Der bisherige interimistische Kreissekretair Eggert V Au ganprathsamte in Heinrichswalde als Kreissekretair definitiv.

Provinz Brandenburg. t ist: Der bisherige kommissarische Vorsteher des Post⸗ chau, Post⸗Secretair Follenius, zum Postmeister, und ist Vorsteher in Züllichau bestätigt worden. Berufen ist: Der Lehrer Julius Eduard Ferdinand Zeese, bisher

u Grimnit, in der 2ten Sternberg schen Diözese, Privat⸗ Patronats, als Schullehrer in Kloppitz, und ist hierdurch die Stelle in Grimuitz erledigt.

Bestellt ist: Der Predigtamts⸗Kandidat Herrmann Theodor Heinze evangelischen Prediger der Parochie Matschdorf; der bisherige Kon⸗ rektor zu Spandau, Johann Karl Eduard Herrmann, zum evangelischen Diakonus und Rektor zu Cremmen.

88 Vereidigt sind: Die Doktoren der Medizin und Chirurgie Karl Fnidrich Nobert Fis cher und Friedrich Heinrich Herrmann Kulp zu Berlin, ber erstere als praktischer Arzt, Operateur und Geburtshelfer, der andere als praktischer Arzt und Wundarzt; der bisherige Kandidat der Feldmeßkunst August Friedrich Schröder als Feldmesser.

Niedergelassen hat sich: Der Wundarzt 1ster Klasse und Ge⸗ burtshelfer Augzust Andreas Förstner in Zellin a. d. O.

Pensionirt ist: Der Ober⸗Regierungs⸗Rath und Dirigent der Abtheilung des Innern der Königl. Regierung zu Potsdam, von Bru Ken, genannt von Fock, auf sein Gesuch. .“ Sanpfh -

Provinz Posen. 1“

8 Exnana Amtes in Züllichau derselbe als Postamts⸗

Erledigt sind: Die zweite Lehrerstelle an der evangelischen Schule

zu Zirke; die katholische Schullehrerstelle zu Jedlec, Kreises Pleschen; die katholische Schullehrerstelle zu Trzeinica, Kreises Schildberg; die katholische Schullehrerstelle zu Jezewo, Kreises Schrimm; die katholische Landschul⸗ lehrerstelle zu Rabyszyce, Kreises Adelnau. Angestellt sind: Der Lehrer Gottlob Bethke aus Jeziorke als Lehrer an der evangelischen Schule zu Moschütz, Kreises Wirsitz; der Lehrer Kall Rintsch von der Schule in der danziger Vorstadt zu Bromberg als Lehrer an der Bocianowoer Vorstadt⸗Schule ebendaselbst; der Lehrer Karl Eckert aus Zuzoly als Lehrer an der evangelischen Schule zu Kopaszyn, Kreises Wongrowiec. 11““

1 88 Provinz Sachsen.

Ernannt sind: Der Rechtsanwalt Witte zu Eisleben zum Kreis⸗ richter bei dem Kreisgericht zu Torgau unter Uebertragung der Funktion eines Gerichts⸗Kommissarius in Schildau; der bisher als Hülfsarbeiter im Regierungs⸗Sekretariate beschäftigt gewesene Ober⸗Feuerwerker Kalbfleisch zum etatsmäßigen Sekretariats⸗Assistenten bei der Königlichen Regierung zu Erfurt; für den nach Stralsund versetzten Ober⸗Regierungsrath von Rö⸗ der der Regierungsrath de la Croix zu Magdeburg zum Vorsitzenden der Prüfungs⸗Kommissionen für Buchdrucker und Buchhändler.

Verliehen ist: Dem bisherigen Civil⸗Supernumerar Mascher die durch die Pensionirung des Kreis⸗Secretairs Meyer erledigte Kreis⸗ Secretairstelle im naumburger Kreise definitiv; der reformirten Kirche zu Stendal in der Diözese Stendal, dem bisherigen Domkandidaten und Hülfsprediger an der Domkirche zu Berlin, Friedrich Philipp Theodor Weber; die erledigte evangelische Pfarr⸗Adjunktur zu Dreileben in der Dibzese Barleben, dem bisherigen Pfarr⸗Adjunkten zu Wolmirsleben, Karl Christoph Weber.

Bestätigt sind: Der Schulamts⸗Kandidat Johann Christian Hein⸗ rich Heyer aus Aschersleben als Küster und Schullehrer in Klein⸗Man⸗ gelsdorf, Diözese Sandau; der Schulamts⸗Kandidat Friedrich Wilhelm Schulze aus Gandelegen als Küster und Schullehrer in Döbbelin, Diö⸗ zese Tangermünde, provisorisch; der Schullehrer Joachim Christian Lüdecke in Polckern, als Küster und Schullehrer in Rathsleben, Diözese Seehausen g. Al., provisorisch.

Errichtet wird: In welche zu Michaelis d. J. besetzt werden wird. 2 1 ben sich mit ihren Gesuchen an den Patron der Stelle, Rittmeister von Rundstedt auf Badingen, zu wenden. In Perver, Diözese Salzwedel eine dritte Schulstelle, welche mit dem 1. Oktober besetzt werden soll. Qualifizirte Bewerber haben sich mit ihren Gesuchen an die Königliche Regierung zu wenden.

Erledigt ist: Durch Versetzung des Kreis⸗Thierarzts Sauer zu Mühlberg die Kreis⸗Thierarztstelle des liebenwerdaer Kreises.

Versetzt sind: Der Kreisrichter Steinert zu Wittenberg an das Kreisgericht zu Sangerhausen und der Kreisrichter Woppisch in Sanger⸗ hausen an des Steinert Stelle nach Wittenberg; der Referendarius Friedrich Wilhelm von Pieschel zu Berlin, die Auskultatoren Friedrich Simons zu Bonn, Friedrich Wilhelm Heinrich von Freiberg und Albrecht Ema⸗ nuel Wolfgang Klenze aus Berlin in das Departement des Appellations⸗ gerichts zu Naumburg; der Referendarius Julius Wilhelm Krakow zu Erfurt zum Kammergericht in Berlin; der Auskultator Karl Emil Ehren⸗ berg zu Querfurt an das Appellationsgericht zu Magdeburg; der Kreis⸗ gerichts⸗Secretair Eduard Friedrich Karl Döring zu Wittenberg an das Kreisgericht zu Liebenwerda und der Kreisgerichts⸗Seecretair Herrmann Bornmüller in Liebenwerda an das Kreisgericht zu Wittenberg. Uebertragen ist: Dem Kreisgerichts⸗Salarien⸗ und Depositalkassen⸗ Rendanten Johann August Blume zu Liebenwerda die Salarienkassen⸗ Rendantenstelle bei dem Kreisgericht in Erfurt.

8 Pensionirt wird: Der Oberpfarrer Ehricht an St. Ulrich zu Halle mit dem 1. Januar k. J. Patron der dadurch vakant werdenden pfarrstelle ist der Magistrat zu Halle.

Provinz Westfalen. Der bisherige Pfarramts⸗Kandidat Wilhelm Hütyr als Hülfsprediger des Superintendenten, Pfarrers Dr. Hedinger zu Borgholzhausen, Diözese Halle; der bisherige Lehrer zu Sprockhövel, Hein⸗ lich Isenbeck, zum Lehrer bei der evangelischen Schulgemeinde zu Sten⸗ Kreises Hamm; der bisherige Lehrer zu Dabringhausen, Friedrich

In Schönfeld, Diözese Stendal, eine Schulstelle, Qualifizirte Bewerber ha

Ernannt sind:

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die erledigte Pfarrstelle an

6 UI V Hafer 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 2 Sgr.

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Wilhelm Tillmann, zum dritten Lehrer an der evangelischen Elementar⸗ schule zu Halver, Kreises Altena; der Schulamts⸗Kandidat Wilhelm Patt zum Lehrer bei der evangelischen Schulgemeinde zu Breitenbach, Kreises Siegen, provisorisch. 1

Verliehen ist: Dem Schulamts⸗Kandidaten Wilhelm Siebel die Lehrerstelle bei der evangelischen Gemeinde zu Beienbach, Kreises Siegen, provisorisch; die neu kreirte Lehrerinnenstelle bei der latholischen Schulge⸗ meinde zu Suttrop, Kreises Lippstadt, der Schulamts⸗Kandidatin Gertrude Wichelmann aus Clieve, provisorisch. 8

Bestätigt ist: Der bisherige Pfarramts⸗Kandidat Heinrich Nolda aus Münster als Pfarrer an der evangelischen Gemeinde zu Lünen.

Uebertragen ist: Nach Uebergang des Wasserbaumeisters Kuno zur Eisenbahn⸗ Verwaltung die einstweilige Verwaltung der Wasserbau⸗ meisterstelle an der Ems dem Bauführer Haege. Derselbe wird seinen Wohnort in Saerbeck haben. r v1

Nhein⸗Provinz.

8 : Der Pfarrverweser Heinrich Eduard Achatius Brodersen aus Plön in Holstein zum evangelischen Pfarrverweser zu Waldbreitbach; der Schulamts⸗Kandidat Peter Kretz zu Burg zum Schul⸗ lehrer bei der katholischen Gemeinde daselbst provisorisch.

Bestätigt ist: An Stelle des abgetretenen Bürgermeisters Halley der Kön igliche Regierungs⸗Referendar Graf Fr. von Schmising⸗ Kersseubrock als Bürgermeister der Gemeinde Geldern für die Dauer von zwei Jahren.

Uebertragen ist: Die durch die Emeritirung des evangelischen Lehrers, Küsters, Organisten, Vorsängers und Glöckners zu Windes heim erledigte Stelle dem zweiten dortigen Lehrer Burkhard Harräus.

Erledigt ist: Die zweite evangelische Lehrerstelle zu Windes heim; durch den freiwilligen Rücktritt des Lehrers Klein zu Biersdorf bei Daaden die evangelische Lehrerstelle daselbst.

Erhalten hat: Der Apotheker 1. Klasse Louis Koenig die Kon⸗ zession zur Fortführung der von ihm käuflich erstandenen Hasencleverschen Apotheke zu Aachen.

Niedergelassen hat sich: Der praktische Arzt und Wundarzt Dr. Franz Jakob Eduard Hoß in Köln.

Errichtet soll werden: Eine Apotheke zu Brüggen, Kreis Kem⸗ pen. Apotheker, welche sich um diese Konzession zu bewerben beabsichtigen, haben ihre Gesuche bei der Königlichen Regierung zu Düsseldorf einzureichen.

Gestorben ist: Der Königl. Notar Queckenb erg zu Niederbreisig.

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Ernannt sind:

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 11. September. Im Opernhause. 157ste Schau⸗ spielhaus⸗Abonnements⸗Vorstellung: Egmont, Trauerspiel in 5 Ab⸗ theilungen, von Göthe. Musik von L. van Beethoven.

Kleine Preise: Fremdes⸗Loge 2 Rthir. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums⸗Logen daselbst und am Orchester 1 Rthlr. Parquet, Tribüne, Parquet⸗Loge und Prosce⸗ nium des zweiten Ranges 20 Sgr. Zweiter Rang 15. Sgr. Dritter Rang und Balkon daselbst 12 ½ Sgr. Parterre 15 Sgr. Amphitheater 7 ½ Sgr.

Sonntag, 12. September. Im Opernhause. (133ste Vorstel⸗ lung): Martha, oder: Der Markt zu Richmond, romantisch⸗komisch Oper in 4 Abtheilungen, von W. Friedrich. Musik von F. von Flotow. Hierauf: Paul und Virginie, pantomimisches Ballet in 1 Akt, nach Gardel, von Hoguet. Musik von Gährich. Anfang

Uhr. und Balkon daselbst, inkl. am Orchester 1 Rthlr. 10 Sgr. und Proscenium des zweiten Ranges 1 Rthlr. 22 ⅔1 Sgr. Dritter Rang und Balkon daselbst 17 ½ Sgr.

20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.

Fremden⸗Loge 2 Rthlr. Erster Rang der Prosceniums⸗Logen daselbst und Parquet, Tribüne, Parquet Loge Zweiter Rang Parterre

Harktpreise. Berlin, den 9. September Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf. 1 Rthlr. 25 Sgr. Grolse Gerste

Roggen 2 Rthlr. 2 Sgr. 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf.

auch 6 Pf. Linsen 2 Rthlr.

25 Sgr.

Iu VNa. Weizen 2 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf., auch 2 Rihlr 16 Sgr. 3 Pf. Roggen 1 Rthlr. 26 Sgr. 11 Pf., auch 1 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf., russischer 1 Rthlr. 20 Sgr. Grosse Gerste 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pk, auch 1 Rthlr. 15 Sgr. Hafer 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf. Erbsen 1 Rthlr. 27. Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf.

Mittwoch, 8. September.

Das Schock Stroh 6 Rthlr. 15 Sgr., auch 6 Rthlr. Heu 20 Sgr., geringere Sorte auch 16 Sgr.

Kartoffeln, der Scheffel 22 Sgr. 6 Pf., auch 17 Sgr. 6 weis 1 Sgr. 6 Pf., auch 1 Sgr. 3 Pf. 8 8

Der Centner

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Die Preise von Kartoffel-Spiritus, frei ins Haus geliesert, waren am 3. September 25 Rthir. 9) 25 ½¼ Rthlr. . 25 ½ Rthlr. 25 ¼ Rthlr.

5 24, Rthlr.

1 2„

9. ) 10,800 pro Cent nach Tralles. B Berlin, 9. September 1852. 8 8 Die Aeltesten der Kaufmannschaft

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