“ ““ “
katholisch, 5) Alter: 40 Jahr, 6) Größe: 5 Fuß, 7) Haare: blond, 8) Stirn: bedeckt, 9) brauen: blond, 10) Augen: grau, 11) Nase 8 Mund: gewöhnlich, 12) Bart: schwarz, 13) Zähne: gut, 14) Kinn, Gesichtsbildung: oval, arbe: gesund, 16) Gestalt: klein,
16 tsff . 1I““ 15) eenn deutsch und polnisch, 18) Beson⸗
dere Kennzeichen: keine. “ Die Beileidung des ꝛc. Augustin bei seiner
Entweichung aus dem Gefängnisse kann nicht an⸗ gegeben werden. Marienwerder, den 13. September 1852. Der Staats⸗Anwalt. Simson.
1222 Erledigter Steckbrief.
Der von dem unterzeichneten Gerichte hinter den Töpfergesellen Albert Brandt von hier, 39 Jahre alt, unterm 19. August c. erlassene Steckbrief hat durch die erfolgte Verhaftung des Brandt seine Erledigung gefunden. Brandenburg, 2. September 18522.¼. Königliches Kreisgericht, Abtheilung I.
223 Bekanntmachung.
Der unter dem 24. Februar v. J. in Nr. 67 des Staats⸗Anzeigers v. J. hinter den Tischler⸗ gesellen Karl Riese erlassene Steckbrief ist durch dessen erfolgte Ergreifung erledigt.
Guben, den 30. Juli 1852.
Königl. Kreis⸗Gericht. 1. Abtheilung.
1 222
[1225] Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission zu Trebbin, den 3. September 1852.
Das dem Junvaliden⸗Unteroffizier Johann Karl Heinrich Augsberg gehörige, unter Nr. 152 hier belegene, im Hypothekenbuche der Stadt Trebbin Vol. IV. fol. 7 verzeichnete Wohnhaus nebst Hofraum, Stall und einem Hackgarten, so wie eine Wiese im Mittelbusch bei Trebbin und ein Haide⸗ und Weide⸗Antheil in der Trebbiner Stadtforst, zusammen abgeschätzt auf 917 Rthlr. 18 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypotheken⸗ schein im Büreau der hiesigen Kreisgerichts⸗Kom⸗ mission einzusehenden Taxe, soll .
am 4. Januar Vormittags 10 7 an ordentlicher Gerichtsstelle zu Trebbin subha⸗ stirt werden. Die unbekannten 11“ haben sich spätestens in diesem Termine bei Vermeidung der Ausschließung zu melden
[1229’) Nothwendiger Verkauf.
Das im krossener Kreise der Neumark belegene Rittergut Craemersborn, von der Neumärkischen Ritterschafts⸗Direction auf 43,799 Rthlr. 21 Sgr. 4 ½¼ Pf. abgeschätzt, soll am 4. April 1853, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der Resub⸗ hastation verkauft werden. 1
Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Registratur eingesehen werden.
Krossen, den 7. September 1852.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[465] Nothwendiger Verkauf b zum Zweck der Auseinandersetzung beim Königl. preuß. Kreisgerichte zu Halle a. d. S.,
I. Abtheilung. den Erben des Kaufmanns Karl
Folgende, hierselbst belegene
Gottfried Frit ehörige Grundina “ 1) das Wohnhaus mit dem Hintergebäude, Garten, Gewächs⸗Gartenhaus und Hof, am Paradeplatze Nr. 105 2 a. des Hypotheken⸗ 19g. abgeschätzt auf 6220 Rthlr. 26 Sgr.
89 2) die Dampf⸗Oelmühle mit Kesselhaus, mehrere Schuppen, das russische Dampf⸗Badehaus, Oel⸗Raffinerie und Essig⸗Fabrikgebände Kreideschlemmerei⸗Gebäude, Böttcherwerkstatt, Ställe, Keller in der Moritzburg, Hof und Garten, Nr. 1052 b. des Hypothekenbuchs abgeschätzt auf 10,240 Rihlr. 28 Sgr⸗ 8 Pf., ohne die Dampfmaschine und ohne das Mühlenwerk, über welche anderweit ver⸗ ügt worden ist;
1
vq“] 1
3) das zu Wohnungen eingerichtete Gebäud Haauf der Moritzburg, linker Hand von der Einfahrt, mit Hof und Kellergewölben, Nr. 1052 d. des Hypothekenbuchs, abge⸗ schätzt auf 975 Rthlr., nach der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur — eine Treppe hoch Zimmer Nr. 17 — einzusehenden Tare, sollen am 30. Oktober, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 6, vor dem Deputirten Herrn Kreisgerichtsrath Wieruszewski meistbietend ver⸗ kauft werden. 8 1
[800) Oeffentliche Vorladung. Folgende, dem Aufenthalte nach unbekannte Personen: 1) Der in Bonin, posener Kreises, geborne Christoph Fintzel, welcher seit dem Jeahre 1795 verschollen, und nach der letz⸗
ten Nachricht in dem von Kuntreimschen ARNegimente in Posen als Soldat gedient heaben soll;
2) der am 25. November 1787 in Demanczewo,
posener Kreises, geborne Casimir, alias
Gottfried Liersch, welcher vor über
40 Jahren in Demanczewo zum polnischen
Militair ausgehoben, nach Warschau ge⸗
bbracht, und ein Jahr später in Thorn ge⸗
sehen worden sein soll, seitdem aber keine Nachricht von sich gegeben hat;
3) der Joseph Lewandowski aus Posen, welcher als Soldat des 38. Infanteric⸗Re⸗ giments seine Garnison Parchwitz im Som⸗ mer 1831 verlassen hat, um an dem Auf⸗ stande der Polen gegen die Russen Theil zu nehmen, und in der Schlacht bei Ostro⸗
lenka getödtet sein soll;
4) die Anna Rosina, geborne Wetschke, ver⸗ ehelicht gewesene Penak, und die Tochter derselben und des Matheus (Mathias) Penak — die Anna Regina Penak, welche sich vor länger als 40 Jahren von Posen entfernt, und seitdem keine Nachricht von sich gegeben haben;
5) der Johann Radziszewski aus Posen, welcher vor etwa 20 Jahren bei einem Herrn von Kotarbski in Przeckaw in Dien⸗ sten gestanden haben soll, seitdem aber ver⸗ schollen ist;
6) die Barbara Radziszewska, welche vor über 15 Jahren Posen verlassen hat, und in Warschau in der Weichsel ihren Tod gefunden haben soll;
7) der Martin Radziszewski aus Posen, welcher im Jahre 1812 mit dem preußischen Heere nach Rußland gegangen, und von dort nicht wieder zurückgekehrt sein soll;
8) der Stanislaus Radziszewski aus Posen, welcher sich vor 20 Jahren in Ka⸗ lisch aufgehalten und sich von dort nach Rußland begeben haben soll, von wo er keine Nachricht von sich gegeben hat;
9) der am 12. August 1748 geborne Roch Lagodzinski aus Posen, welcher bereits vor dem Jahre 1809 seinem Leben und
Aufenthalte nach unbekannt war;
10) der Tagelöhner Florian Lewandowski,
woelcher sich theils in Posen, theils in dem
Dorfe Jerzyce aufgehalten hat, seit 12 Jah⸗ ren verschollen und einem Gerüchte zufolge ertrunken sein soll, —
deren etwa zurückgelassene Erben und Erbnehmer
85 * 8
werden hierdurch vorgeladen, sich vor oder späte⸗ stens in dem zu diesem Behuf am 21. April 1853, Vormittags 11Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Müller in unserem Instructionszimmer anstehenden Termine entweder schriftlich oder persönlich zu melden, und daselbst weitere Anweisung zu gewärtigen, widrigenfalls sie für todt erklärt und ihr sämmt⸗ liches zurückgelassenes Vermögen ihren nächsten sich legitimirenden Erben, eventuell dem Fiskus anheimfallen wird.
Posen, den 22. Mai 1852.
Königliches Kreisgericht.
Erste Abtheilung — für Civilsachen.
1122727 Bekanntmachun 6“ Der Geschäftsgang bei den Kreisgerichts⸗Be⸗ hörden und die Ausübung einer schnelleren Rechts⸗
Redaction und Rendantur: Schwieger.
V
pflege wird dadurch sehr erschwert, daß häuft Gesuche und Schriften einlaufen, welche agen ihrer Unvollständigkeit und Unverständlichkeit das Aufsuchen der betreffenden Akten unmögii machen, oder doch beim Mangel einer genauen Bezeichnung der Rechts⸗Angelegenheit sehr er⸗ schweren und dadurch eine unvermeidliche Ver⸗ zögerung hervorbringen.
Die Gerichts⸗Eingesessenen werden des halb aufgefordert, Eingaben, welche sich auf frühere Verhandlungen beziehen, unter genauer Bezeich⸗ nung der Rechts⸗Angelegenheit mit dem auf der früheren Verfügung befindlichen Aktenzeichen oder der Journal⸗Nummer zu versehen.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß schriftliche Klage⸗Beantwortungen, Repliken und Dupliken nach §§. 10 und 15 der Verordnung vom 21. Juli 1849 von bestellten Rechts⸗Anwalte unterschrieben sein müssen, widrigenfalls sie für nicht angebracht er⸗ achtet und zurückgegeben werden.
Klagen und andere Prozeßschriften sind in duplo einzurcichen. Mit der Angabe der zur Begründung oder Widerlegung der Klage oder der Einreden angeführten Thatsachen kann in allen Fällen die Angabe der dafür beizubringen⸗ den Beweismittel verbunden werden. Bestehen dieselben aber in Urkunden, so müssen solche so⸗ fort bei Anführung der Thatsachen, zu deren Beweise dieselben dienen, in Original oder Ab⸗ schrift eingereicht, oder es muß unter Angabe der Hinderungs⸗Ursachen angezeigt werden, wo sich dieselben befinden. 8—
Hechingen, den 2. September 1852,
Kghnigliches Kreisgericht.
Fischer.
Am 30. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, findet Breite Weg Nr. 118 die alljährlich abzuhaltende ordentliche General⸗Versammlung der Magde⸗ burger Vieh⸗Versicherungs⸗Gesellschaft statt, was wir gemäß §. 2 der Statuten hiermit bekannt machen.
Gegenstände der Verhandlung sind: Rechnungs⸗ Ablage — Wahl der Revisions⸗Kommission — Veränderungen in den Statuten.
Eintritiskarten können bis zum 29. d. Mts.,, Mittags 12 Uhr, in unserm Büreau (Breite Weg Nr. 118) von hier anwesenden Mitgliedern der Gesellschaft, gegen Vorzeigung der Police in Empfang genommen, von auswärtigen Mitglie⸗ dern schriftlich bei uns bestellt werden.
Magdeburg, den 13. September 1852.
Die Direction Magdeburger Vieh⸗Versicherungs⸗Gesellschaft, L. G. Schmidt.
6 as 3 Düsseldorfer Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Die Partial⸗Quittungen der Aachen⸗Düssel⸗ dorfer Eisenbahn⸗Gesellschaft 1 1) 50 Stück, Nr. 8950 — 8974 und Nr. 9050
bis 9074 über 5 pCt. oder 500 Rthlr., 2) 5 Stück, Nr. 691— 695 über 15 pCt. oder 150 Rthlr., 3) 10 Stück, Nr. 14,701 — 14,710 über 15 pCt. oder 300 Rthlr., 8 4) 25 Stück Nr. 1601 — 1625 über 15 pCt. oder 750 Rthlr., sind den Eigenthümern derselben angeblich ab⸗ handen gekommen.
Auf den Antrag der Letztern fordern wir daher mit Bezug auf die Bestimmung im §. 17 des Gesellschafts⸗Statuts die gegenwärtigen Inhaber dieser Dokumente hierdurch auf, dieselben an uns einzuliefern oder ihre etwaigen Rechte daran gel⸗ tend zu machen, widrigenfalls wir deren Morti⸗ fication bei dem Königlichen Landgerichte hier⸗ selbst beantragen werden. 189
Aachen, den 10. Mai 1852.
Königliche Direction
11“ der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.
einem zur Rechtspraris
dadurch den Inhabern der
2bo22894 m e nt peträgt: 81-2 828 b inf 25 ögr. für 8 Jahr “ „alen Theilen der Monarchie ohne in a Segers 1 G 8 8 t geiblatt (Preuß. Adler⸗-Zeitung EE eütt genin 1 kthlr. 17 Sgr. 6 Pf., . 8 8 in der ganzen Konarchie: 8 8 4 1 Kthlr. 27 ⅛ Sgr.
b Alle Post-Anstalten des In⸗ und
Auslandes nehmen Bestellungen an, für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats- Anzeigers, KMauer-Straße Rr. 5 4., und der Preußischen Zeitung, Ceipziger- Straße Nr. 14.
Rrhertzguid E1X““
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Berlin, Freitag den 17. September
Es wird ergebenst gebeten, das mit dem 1. Oktober c. Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke
Der Pränumerations⸗Preis betraͤgt vierteljährlich:
die Abonnements⸗Bestellungen auf den beginnende Quartal gefälligst der Auflage gleich danach bestimmt werden P ““ 1b
Königlich rechtzeitig so
Preußischen Staats⸗Anzeiger für bewirken zu wollen, daß die regelmäßige
auf den Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger allein (ohne die Preußische
Adler⸗] Zeitung) in Verbindung mit der
für die ganze Monarchie..
jedoch nur die Post⸗Aemter entgegen.
Vollständige Exemplare des bHam 4, Juli 1851 ab bis dahin 4852 1822187 smerd womn 1. Inli d. J. ab
auf dem vorstehend angegebenen Wege nachgeliefert werden.
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Preußischen Zeitung für Berlik..... 9. außerhalb Berlins.... Bestellungen für Berlin nehmen die Expeditionen: Mauer⸗Straße Nr. 54.
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lr. 17 Sgr. 6 Pf⸗
. 1 Athlr. 27 Sgr. 6 Pf. und Leipziger⸗Straße Nr. 14., außerhalb
Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers können, und zwar: für den Abonnements⸗Preis
von 20 Sgr. quartaliter
25 Sgr. do.
1.“
Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lauten⸗ der Obligationen des wittenberger Deichverbandes bis zum Betrage von 100,000 Rthlrn. Vom
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden,
5 3z von Preußen zc. zc.
Nachdem das Deichamt des wittenberger Deichverbandes den Beschluß gefaßt hat, die zur normalmäßigen Herstellung der Deich⸗ linie (§. 2 des Deichstatuts vom 7. Oktober 1850, Gesetz⸗Samm⸗ lung vom Jahre 1850 Seite 420) erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, auch den Antrag gestellt hat, zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons ver⸗ sehene Obligationen bis zum Betrage von Einmalhundert Tau⸗ send Thalern nach näherer Bestimmung des beiliegenden Plans aus⸗ stellen zu dürfen, wollen Wir, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausstellung von „Obli⸗ gationen des wittenberger Deichverbandes“ bis zum Betrage von Einmalhundert tausend Thalern, welche in 150 Stücken von 500 Rthlr., 200 Stücken von 100 Rthlr. und 200 Stücken von 25 Rthlr. auszustellen, nach dem Zinsfuße von vier und ein halb Prozent zu verzinsen und aus dem von dem Deichverbande aufzubringenden Tilgungsfonds nach der durch das Loos zu bestimmenden Reihenfolge zu tilgen sind, durch das gegenwärtige Privilegium mit der rechtlichen Wir⸗ kung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die dar⸗ aus hervorgehenden Rechte, ohne eine Uebertragung des Eigen⸗ thums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist, daß aber
Obligationen in Ansehung ihrer Be⸗
fritdigung eine Gewährleistung seitens des Staates nicht bewilligt
und Rechten Dritter nicht präjudizirt wird. 1u““
König
Gegeben Putbus, den 21. August 1852. 221 (IX. S) Friedrich Wilhelm. Für den Minister für
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zu einer für Rechnung des wittenberger De vee he. bI
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“ 1 Zur normalmäßigen Ausführung der Deichlinie des wittenberger Deichverbandes (§. 2 des Deichstatuts vom 7. Oktober 1850 Gesetz⸗ Sammlung von 1850 Seite 420) soll für Rechnung des Deichverbandes
eine Summe angeliehen
von Einmalhundert Tausend Thale
werden. “
Ueber diese Anleihe sollen auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsschei⸗ nen versehene Obligationen im Betrage von resp. 25 Rthlr., 100 Rthlr. 500 Rthlr. ausgestellt werden. Die Darleiher begeben sich des Kündi⸗ gungsrechts. Dem Deichamte aber steht die Befugniß zu, durch Aufruf im Preußischen Staats⸗Anzeiger, der Preußischen Zeitung, dem Werseburger Amtsblatt und dem Wittenberger Kreisblatt mit einer sechsmonatlichen Frist zu kündigen und die Rückzahlung nach Maßgabe der unter 4 und 5 ent⸗ haltenen betreffenden Bestimmungen zu bewirken. Sollte eines oder das andere der bezeichneten Blätter eingehen, so bestimmt der Ober⸗Präsident der Provinz Sachsen, in welchem anderen Blatte statt des eingegangenen die Bekanntmachung erfolgen soll. k11““ „Die Verzinsung der Obligationen erfolgt mit vi ein halb Prozent jährlich, und zwar in halbjährigen Terminen, jedesmal am 2. Januar und 1. Juli. Bruchpfennige werden für voll gerechnet. Die Auszahlung der Zinsen geschieht bei der Deichbaukasse oder in Berlin an einem noch näher zu bestimmenden Platze.
4.
§. b
Die Rückzahlung des Darlehns wird dadurch sichergestellt, daß vom Jahre 1853 ab alljährlich mindestens Ein Prozent des Kapitals der Einmalhundert tausend Thaler nebst den ersparten Zinsen von den zur Amortisation gelangten Obligationen zur Tilgung verwendet wird. ie Amortisations⸗Beträge, so wie die Zinsen der Schuld, werden durch die nach dem Kataster des wittenberger Deichverbandes auf die betheiligten Grundstücke zu repartirenden und von den Besitzern mit den landesherr⸗ lichen Steuern einzuziehenden Beiträge aufgebracht.
.
Die jährlich zur Auszahlung kommenden Obligationen werden durch das Loos bestimmt. Die gezogenen Littera und s werden vor dem 1. Ja⸗ nuar des betreffenden Jahres in den im §. 2 genannten Blättern bekannt gemacht, worauf dann die Auszahlung des Kapitals und der Zinsen in dem zunächst folgenden Zinstermine am 1. Juli erfolgt. Ausgelooste oder gekün⸗ digte Obligationen, deren Betrag in dem festgesetzten Termine nicht erhoben wird, können innerhalb der nächsten zehn Jahre auch in späteren Terminen zur Einlösung präsentirt werden; sie tragen aber von der Verfallzeit ab keine Zinsen mehr. Sind dagegen zehn Jahre nach ihrer Fälligkeit verflossen, so verlieren sie ganz ihren Werth. Eben so werden Zins⸗Coupons werthlos, wenn sie innerhalb vier Jahren nach ihrem Fälligkeitstermine nicht abgehoben wer⸗ den. Zins⸗Coupons, welche bei früherer Einlösung des Kapitals noch nicht fällig sind, müssen mit der Schuldverschreibung zurückgegeben werden, widrigenfalls deren Betrag von der Kapitalszahlung in Abzug gebracht wird.
6 8
Die Obligationen und Zinsscheine werden nach den beigedruckten For⸗ mularen ausgefertigt und von drei dazu bevollmächtigten Mitgliedern des
Deichamtes durch Unterschrift vollzogen. Formular.
q111616“ des wittenberger Deichverb 8 F E“
ib Thaler.