1852 / 221 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Alle Post-Anstalten des In-⸗ und Auslandes nehmen Sestellungen an, für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats-Anzeigers, Mauer⸗-Straße Nr. 54., und der Preußischen Zeitung, Leipziger⸗- Straße Rr. 14.

nachdem ihre Ehegatten, nämlich: Johanne Chri⸗ stiane Friederike Vitt, geborne Krancher, Jo⸗ hanne Christiane Holfert, geborne Schütz, Jo⸗ hanne Christiane Deubner, geborne Schoöͤne und Karl August Gläser, in dem auf den nirgerlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., 11. August 1851 anberaumt gewesenen zweiten —n in der und, soviel ernannten Gläser anlangt, ersten 4 2 Ediktal⸗Termine außengeblieben, um Fortstellung des Ediktal⸗Prozesses nachgesucht.

Es werden hierauf

Johanne Christiane Friederike Vitt,

Krancher, Johanne Christiane Holfert, geborne Schütz, Johanne Christiane Deubner, geborne Schöne, und ““

Karl August Gläser

hierdurch geladen, 98* den 1. November 1852

des Vormittags 10 Uhr in dem Königlichen Ap⸗ pellationsgerichte allhier persönlich zu erscheinen

3 onnement beträgt: pas 22023 Zgr. für Jahr E

Königlich r n Theilen der Monarchie ohne 8

Hölzer zurichten lassen, so sind wir nicht abge⸗

M dem Fiskus wird 1 t laß, als ein herreuloses Gut, dem F neigt, auch hierauf Verbindungen anzuknüpfen.

„ECönnern, den 12. Juni 1852. 5 0r Danzig, den 14. September 1852.

1 FEö 4274 6 1 1. 1“ Königl. Kreis gerichts⸗Kommission. Die Königliche Artillerie⸗Werkstatt.

9 1 8. v [1238] 8 nn 8 oniali 12301 Heen mn besnden sic solgene Königlich Preußische Ostbahn. Massen, deren Eigenthümer unbekannt sind: maacclabictettäthe a) 830 Rthlr. 11 Sgr. 11 Pf. als ein Perzi’a-au. piendum von 5 unbekannten Mitgliedern der I24914 80198 Kuapendorfer Kohlengewerkschaft eebbE I Stiftsbaumeister Weineckschen Konkurssachhe aus der Schuldverschreibung vom 23. Juli us 1808 und Cession des Sneeat-Znjrar Johann Gottlob Krause zu Merseburg, vom 3 21. Juli 1818. b) 155 Rthlr. 5 Sgr. 1 Pf. als ein Perzi⸗ piendum des Rauchwaarenhändlers Karl David Hohl zu Merseburg aus der Stifts⸗

in alle

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Preis-Erhöhung. I1“ EI11“

Mit Heiblatt (Preuß. Adler-Zeitung)

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8

F Serbl z8 ze92 geborne ““ Der Achs⸗Transport der Eisenbahn⸗Fracht⸗ und Eilgüter zwischen den Bahnhöfen der Ost⸗ bahn Dirschau und Marienburg im Anschluß an die Bahnzüge bei genannten Orten soll im Wege öffentlicher Submission auf die Dauer von drei

Jahren an den Mindestfordernden verge⸗

oe)

heaumeister Weineckschen Konkursmasse.

ec) 87 Rthlr. 25 Sgr. als ein Perzipiendum des Kaufmanns Neubert zu Naumburg resp. dessen Erben aus der gedachten Konkursmasse.

9) 27 Rthlr. 12 Sgr. 11 Pf. als ein Perzi⸗

piendum der Wittwe des Stiftsbaumeisters Weineck, Marie Sophie Friedericke, geb. Neubert resp. deren Erben, bestehend in eci⸗

nem Theile ihrer Illtenforderung aus ge⸗ dachter Konkursmasse.

17 Rthlr. 24 Sgr. 1 Pf. als ein Theil des Perzipiendums der im Hospital zu Leipzig verstorbenen Christiane Volpert aus jener Konkursmasse.

15 Rthlr. 23 Sgr. 8 Pf. als ein Perzi⸗ piendum des Einwohners Christian Wilhelm Weineck zu Balgstedt aus jener Konkurs⸗ masse.

10 Rthlr. 28 Sgr. Erbtheil des verstorbe⸗

. nen Stellmachermeisters Burkhardt Schiele 9 zu Warschau aus dem Nachlaß seiner Mut⸗

cer, der Wittwe Eva Schiele zu Donndorf. Die unbekannten Eigenthümer dieser Massen resp. deren Erben werden hiervon mit dem Be⸗ merken in Kenntniß gesetzt, daß die vorbezeichne⸗ ten Gelder bei ferner unterbleibender Abforde⸗ rung aus der Depositalkasse nach Ablauf von 4 Wochen zur allgemeinen Justiz⸗Offizianten⸗Witt⸗ wenkasse abgeliefert und bei derselben so lange aufbewahrt und für die gedachte Wittwenkasse genutzt werden sollen, bis die Eigenthümer oder die Erben sich zu deren Empfangnehmung melden und gehörig legitimiren.

Naumburg, den 10. September 1852. 8

Königliches Kreisgericht.

[1237]2]

Die hiesige Königliche Artillerie⸗Werkstatt hat 8 große, 4 kleine und 5 mittlere eichene Achsen, 80 Achsfutter und 200 Arme aus rüstern oder eichen, 12 eichene Sattelbäume, 100 eichene oder rüsterne Tragebäume, 45 zzöllige eichene, 300 3⁄zöllige rüsterne, 25 3 ⁄zöllige, 150 azöllige, 60 5zöllige à 12 Fuß lang, 15 5zöllige à 16 Fuß lang, 70 5 ½zöllige, 5 6zöllige, 15 Tzöllige, 25 7 zzöllige, 37 13 zöllige eichene Bohlen, 50 große und 20 kleine eichene oder rüsterne Brackhölzer,

kleine und 900 mittlere rüsterne Felgen, 1200 Fuß weißbüchene Kloben, 500 Fuß Azölli⸗ ges, 500 Fuß szölliges, 500 Fuß 6zölliges elsen Rundholz, 50 birkene Deichselstangen und 2000 Stück roth⸗ oder weißbüchene, ahorn und rüsterne Zwiesel, im Wege der Submission zu beschaffen und wird hierzu ein Termin auf den 20. Oktober c., Vormittags 9 Uhr,

in unserm Geschäftszimmer, Hünergasse Nr. 323, anberaumt. Lieferungslustige für das Ganze sowohl, als für einzelne Theile, werden eingela⸗ den; die Lieferungsbedingungen in den gewöhn⸗ lichen Geschäftsstunden daselbst einzusehen (aus⸗ wärtige Unternehmer können dieselben auf Ver⸗ langen gegen Erstattung der Kopialien, abschrift⸗ lich erhalten) und dann ihre schriftlichen versie⸗ gelten Gebote, mit dem Vermerk „Submission auf Nutzholz“ bis spütestens Morgens 8 Uhr am Tage des Termins, an uns einzureichen. Den Submittenten steht es frei, dem Termin in Person oder durch einen schriftlich Bevollmächtig⸗ ten beizuwohnen. Sollten Besitzer geneigt sein unbeschlagene eichene oder rüsterne Blöcke von gesunder und sonst geeigneter Beschaffenheit zu iefern, aus denen sich obige eichene nud rüsterne

ben werden. Zu diesem Zwecke haben wir einen Submis⸗ sionstermin auf Freitag den 1. Oktober d. J., Mittags 12 Uhr, in unserem hiesigen Central⸗ büreau angesetzt und veranlassen die hierauf Re⸗

flektirenden, ihre desfallsigen Offerten versie⸗

gelt und portofrei unter dem Rubro: „Sub⸗ mission auf den Gütertransport zwischen Dirschau

und Marienburg“ der unterzeichneten Direction

bis zu gedachtem Termine einzusenden, an welchem sie in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen.

Die Submissions⸗Bedingungen sind vorher

jederzeit bei uns einzusehen und auf portofreie Submittenten

werden indeß nur solche Bieter zugelassen, welche

Requisitionen zu erhalten; als

spätestens bis zu obigem Termine eine Caution

von 1000 Rthlrn. in Staats⸗ oder vom Staate

garantirten Papieren bei der Hauptkasse der un⸗ terzeichneten Direction einzahlen und Atteste von Behörden oder achtbaren Privatpersonen über ihre Zuverlässigkeit, Bemittelung und Erfahrung in Fuhr⸗Unternehmungen beibringen.

Stettin, den 16. September 1852. Kssönigliche Eisenbahn⸗Direction. EL. Hoffmann. von Düring.

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Die Vorlesungen auf hiesiger Universität wer⸗

den im bevorstehenden Winter⸗Halbjahr 1852 /53 der festgesetzten Ferien⸗Ordnung und der Angabe im Lections Verzeichnisse gemäß sofort nach der

öffentlichen Feier des Geburtsfestes Sr. Majestät

des Königs am 15. Oktober d. J.

und nach t öffentlichen Preisvertheilung beginnen. Halle, den 10. September 1852.

Der Prorektor der Königlichen vereinten Friedrichs⸗

Universität. Dr. GCn.

Große Auction von Pferden, Wagen [1239] und Geschirren.

Sonnabend, den 25. September c., Vormittags 10 Uhr, werde ich in Magdeburg im Gasthofe „Zur Sonne“ vor dem Sudenburger Thore,

wegen Beendigung mehrerer Fuhr⸗Entreprisen

34 Stück starke, kräftige, größtentheils junge 5 7jährige Arbeitspferde, worunter sich meh⸗ ere Paare egale befinden, 14 Stück größten⸗ heils fast neue Leiterwagen mit eisernen Achsen,

2 Kutschwagen, 1 offene Drosche, 30 Stüch

Kumpt⸗ und Sielengeschirre, mehrere Paar Sielengeschirre mit Neusilber⸗Beschlag, Ketten, Schippen, Radehacken, Futterkasten ꝛc. meistbietend gegen baare Zahlung verkaufen, II1II“.“ Auctions⸗Kommissarius.

[1173] Ediktalladung. Bei dem Königlichen Appellationsgerichte zu Dresden haben: der Schneidermeister Johann Radeburg, der Handarbeiter Karl Gottlob Holfert zu Ruppendorf, der Hofkellerei⸗Gehülfe Karl Friedrich Ferdi⸗ nand Deubner zu Dresden, und Johanne Henriette Gläser, geborene Wolf,

in Dresden,

Ernst Vitt zu

der mit derselben zu verbindenden

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und, soviel die verehelichte Vitt, die verehelichte Holfert, die verehelichte Deubner anlangt, der Bekanntmachung eines Urthels, welches im Falle ihres Außenbleibens für belannt gemacht erachtet werden wird, sich zu versehen, wogegen Karl August Gläser in dem vorstehend anbe⸗ raumten Termine rechtmäßige Behinderung, wes⸗ halb er im vorigen Termine nicht erschienen, an⸗ zuzeigen und beizubringen hat, indem außerdem auf seiner Ehefrau Ansuchen ferner ergehen wird, was Recht ist.

DTdresden, den 26. August 1852.

Königlich sächsisches Appellationsgericht. ik M Metar.

[1236] Ediktalladung. Nachdem in dem hier anhängigen, zu Vermögen 1) des Handelsmanns Wilhelm Müller und 2) Julianen verw. Müller und Wilhelm Mül⸗ lers als der Inhaber des hier unter der Firma Chr. Fr. Müllers Wwe. ct Sohn bestandenen Posamentierwaaren⸗Geschäfts entstandenen Kreditwesen anderweit mit Erlaß von Ediktalien zu verfahren gewesen ist, so wer⸗ den die bekannten und unbekannten Gläubiger der Gemeinschuldner, überhaupt aber alle dieje⸗ nigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde einen Anspruch an dieselben zu haben glauben, hierdurch geladen, den 15. Februar 1863,

dem

welcher zum Liquidationstermin anberaumt wor⸗

den ist, in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte bei Vermeidung des Ausschlusses von der Konkursmasse und bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiederein⸗ setzung in den vorigen Stand an hiesiger Stadt⸗ gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen an— zumelden und gehörig zu bescheinigen, darüber mit dem Konkursvertreter so wie nach Befinden des Vorrangs halber unter sich rechtlich zu ver⸗ fahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und den 5. April 1853 der Publication eines Präklusivbescheides, welcher Mittags 12 Uhr rücksichtlich der Außenbleibenden für publizirt erachtet werden wird, sich zu ge⸗ wärtigen, hiernächst aber nit vZ“ fernerweit legal an hiesiger Stadtgerichtsstelle zu erscheinen, die Güte zu pflegen und da möglich einen Vergleich zu treffen, wobei diejenigen, welche außen bleiben, ingleichen diejenigen, welche sich wegen Annahme der gemachten Vergleichsvor⸗ schläge nicht oder nicht bestimmt erklären, als in die Beschlüsse der Mehrzahl einwilligend werden geachtet werden; dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, l1ih⸗ 111883 der Inrotulation der Akten, zum Verspruch,

so wie

den 23. Mai 1853, der Eröffnung eines Locations⸗Erkenntnisses, welches im Betreff der Außenbleibenden, Mittags 12 Uhr, für publizirt erachtet werden wird, sich zu gewärtigen.

Auswärtige haben zur Behändigung etwaiger Verfügungen hier oder in der Nähe Bevollmäch⸗ tigte zu bestellen.

Buchholz, an 26. August 1852.

Das Stadtgericht.

derliche anzuordnen.

Dul 4962

Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 29. bei der

betreffend die Anstellung von Ausländern Königlich preußischen Marine. Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 23. Juli d. J. will

Ich hierdurch genehmigen, daß zur theilweisen Besetzung der untern Chargen in Meiner Kriegs⸗Marine, vom Deckoffizier abwärts, bis Fguf Weiteres auch Ausländer, die sich jedoch im Besitz von Hei⸗

matsscheinen befinden müssen, auf ein⸗ bis zweijährigen Probedienst

angenommen werden dürfen, ohne daß dieselben nöthig haben, sich

früher, als bei ihrem eventuellen definitiven Uebertritt in Mei⸗ nen Dienst, die preußischen Unterthanenrechte zu erwerben. Ich überlasse hiernach Ihnen, dem Kriegs⸗Minister, das weitere Erfor⸗

Sanssouci, den 29. Juli 1852.

n Friedrich Wilhelm. von Bonin. Für den Minister des Innern. FnManteuffcl.

die Minister des Innern und des Krieges.

2

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: V Dem emeritirten Superintendenten und Oberpfarrer Friedrich

Emanuel Wilhelm Stibs, seither zu Märkisch⸗Friedland in Westpreußen, jetzt zu Stargard in Pommern, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse zu verleihen.

8

Berlin, den 18. September 1852. . Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl von Preußen ist nach der Altmark abgereist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und offentliche

Arbeiten.

Die Zusammenstellung der Längen, Anlagekosten und Transportmittel der im Königreich Preußen am Schlusse des Jahres 1851 in Eisenbahnen, nebst den Ergebnissen des

dieses Blattes bei.

Dem Schlossermeister H. F. Eckert in Berlin ist unter dem

15. September 1852 ein Patent 1 auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene, in

ihrer Zusammensetzung für neu und eigenthümlich erkannte Ein⸗ richtung zum Stellen der Sohle an Pflügen, ohne Jemand in

Benutzung bekannter Theile zu hindern, 8 auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗

fang des preußischen Staats ertheilt worden

Justiz⸗ Ministerium.

„Der Land erichts⸗Referendarius Gottfried Gräff zu Trier gerich

zu Köln ernannt

b

Bezirke des Königlichen

Appellationsgerichtshofes worden. 8

Betrieb befindlichen b Betriebes im Jahre 1851 liegt als Beilage der heutigen Nummer

Allgemeine Verfügung vom 9. Juli 1852 betreffend die Auslegung des Artikels 36 der zwischen der König⸗ lich preußischen und der Großherzoglich sächsischen Regierung getroffenen Uebereinkunft zur Beförde- rung der Rechtspflege vom 23./29. März 1852 in Be⸗ ziehung auf das Verfahren bei Ehrverletzungen. Allgemeine Verfügung vom 12. Januar 1852 (Königlich Preußischer Staa ts⸗ Anzeiger Nr. 40 Seite 2006).

Mit Bezug auf die zwischen der Königlich preußischen und der Großherzoglich sächsischen Regierung getroffene Uebereinkunft zur Beförderung der Rechtspflege vom 23./29. März 1852 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 125 und Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger Nr 105 Seite 601) werden sämmtliche Gerichtsbehörden darauf aufmerksam gemacht, daß hinsichtlich der Ehrverl etzungen, welche von den Angehörigen des einen Staats im Gebiete des andern verübt werden, nach denselben Grundsätzen zu verfahren ist, welche in der allgemeinen Verfügung vom 12. Januar d. J. in Bezug auf die zwischen der Königlich preußischen und der Koöniglich säch⸗ sischen Regierung geschlossene Convention als maßgebend aufgestellt worden sind.

Nachdem sich die Großherzoglich sächsische Regierung hiermit einverstanden erklärt hat, ist von dem Großherzoglich sächsischen Appellationsgericht in Eisenach die nachfolgende Bekanntmachung vom 3. Mai d. J. (a) an die dortigen Justizbehörden erlassen worden.

Berlin, den 9. Juli 1852.

Der Justiz⸗Minister Simons.

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Während im Großherzogthum Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach die Injuriensachen ohne Ausnahme entweder im Wege des gewöhn⸗ lichen Untersuchungsprozesses oder durch das besondere in den Ar⸗ tikeln 370 bis 377 der Strafprozeß⸗Ordnung vorgeschriebene Unter⸗ suchungsverfahren erledigt werden, mithin durchgängig als Unter⸗ suchungssachen zu behandeln sind, werden im Königreiche Preußen nach den Bestimmungen des dortigen Strafgesetzbuchs und des Ein⸗ führungsgesetzes vom 14. April 1851 im Untersuchungsverfahren nur verfolgt und bestraft:

1) die im §. 102 des Strafgesetzbuchs erwähnten Ehrverletzun gen gegen öffentliche Behörden und Beamte;

2) die öffentliche oder schriftliche Beleidigung, so wie die Ver leumdung gegen Privatpersonen (§§. 152 bis 155), sofern die mit der öffentlichen Klage beauftragte Behörde die Sache von der ent⸗ sprechenden Bedeutung sindet (Artikel XVI. des Einführungs⸗ gesetzes);

3) die Real⸗Injurie gegen Privatpersonen (§§. 187 und 189 des Strafgesetzbuchs) unter denselben Voraussetzungen wie zu Nr. 2;

wogegen alle übrigen einfachen Injurien, welche unter die vor⸗ stehenden Nummern, unter 1 3 nicht zu subsumiren sind (§. 343 des Strafgesetzbuchs), lediglich der Verfolgung im Civilprozesse unterliegen.

Diese Verschiedenheit ist geeignet, bei von Angehörigen des einen Staats im Gebiete des andern verübten Injurien hinsichtlich

der Anwendung der in Nr. 14 des Regierungs⸗Blatts von diesem

ist auf Grund der bestandenen dritten Prüfung zum Advokaten im Jahre publizirten erneuerten Convention zwischen dem Königreich

Preußen und dem Großherzogthum zur pflege Zweifel zu veranlassen. 8

1“X“

Beföͤrderung der Rechts⸗