1852 / 223 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Breslam, 18. September, d. Königl. Preuss. Sraats-Anseigers. Aproz. Freiburger Actien 106 ¼ G. Oberschlesische Actien Lit. B. 149 ½¼ Br. Actien 90 ¼ Br. Getreidepreise: Roggen 53— 63 Sgr. Gerste 39—44 Sgr.

Stettin, Dep. d. Königl. Preuss. Roggen 45—48 Oktober-Nover vember 9 ⁄72 bez.,

Hdert, Oktober-N

Frankfurt a. M., Sonnabend, 18. September, Nachmittags Nordbahn 48 ½. Bankactien 1403. 1proz. Spanier 23 ½. WM Amsterdam 100 ⅓.

(Tel. Dep. d. C. B.) 3 ½. 5 proz. Metalliques 82. 1 1839r Loose 120 ½. 3proz. Spanier 45 ⅞. Loose 38 ¼. Kurhessische Loose geschäftslos.

den 88 5. London 119 ⅜. Paris 94 ½.

2 Uhr.

Wien, Sonnabend, 18. September, Nach mittags 2 Uhr 15 Min-. 5proz. Metalliques 95 ½. 4 *proz-

(Tel. Dep. d. C. B.) Silberanleihe 114. Metalliques 85 8, Bankactien 1363.

[1248] Steckbrief. 9 Die Schuhmachergesellen Julius Seyer aus Tust und Heinrich Rathmann aus Thiemensdorf, Kreis Steinau, sind wegen vor⸗ sätzlicher Körperbeschädigung, Ersterer zu 3 Mo⸗ naten, Letzterer zu 6 Wochen Gefängniß, rechts⸗ kräftig verurtheilt, und hat die Strafe nicht voll⸗ streckt werden können, da ihr Aufenthalt unbe⸗

kannt ist. Alle sgvil⸗ und Militair⸗Behörden werden

ersucht, auf diese beiden Subjekte zu vigiliren, ihnen im Betreiungsfalle ihre Legitimations⸗

1

Veranlassung davon Nachricht zu geben. Gardelegen, den 14. September 1852. 8 Kaänigl. Kreisgericht, I. Abtheilung.

Papiere abzunehmen und uns sofort zur weiteren

[1251] Erledigter Steckbrief.

Der unterm 8ten d. Mts. in Nr. 220 des „Königlichen Staats⸗Anzeigers“ hinter den Wirthschafts⸗Beamten Herrmann Paschke aus Storchnest erlassene Steckbrief ist durch die freiwillige Gestellung des Paschke erledigt.

Fraustadt, den 16. September 1852.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

[999] Nothwendiger Das in der Berliner Straße sub No. 41 hier⸗ selbst belegene, Vol. III. Fol. 285 des Hypothe⸗ kenbuchs verzeichnete, dem Schönfärbermeister Karl Wilhelm Neudeck, modo dessen Erben ge⸗ hörige Haus, abgeschätzt auf 8285 Thlr., soll in dem

am 25. Januar 1853, Vorm. 11 Uhr, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Mörs an ordent⸗ licher Gerichtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, anberaumten Termine öffentlich an den Meist⸗ bietenden verkauft werden.

Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit⸗Registratur eingesehen werden. Alle unbekannten Real⸗Prätendenten werden auf⸗ gefordert, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden. Frankfurt a. d. O., den 7. Juli 18522.

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht Wittenberg. „Die dem Müllermeister Karl Schumann gehö⸗ rige, sub No. 10 des Hypothekenbuchs von Braunsdorf belegene Birkenbusch Papiermühle n g, da n und Morgen Länderei, abge⸗ ätzt au 7852 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein in der Regi⸗ stratur einzusehenden Taxe, soll am 10. Februar 1853, Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

[998]

Nachmittags. (Tel. Dep. Oesierreichische Banknoten 88 Br. Oberschlesische Actien Lit. A. 173 ¼ Br. Oberschlesisch -Krakauer geisse-Brieger Actien 77 ¾⅔ G.

““ weisser 60 70 Sgr., gelber 60 68 Sgr Hafer 24— 27 Sgr.

1 Uhr 10 Min.

18. September, 2 Uhr 12 Minuten Nachmittags. Staats-Anzeigers.) Weizen poln. 60, 61 bez. Br., September 44 Br., September -Oktober 3 Mr., nber 41 ½ bez., Frübhjahr 42 Br. Spiritus September 15 ¾¼ gefor- govember, November-Dezember, Frühjahr ohne Umgang.

Nordbahn 227 ½.

1324

115 ⅞.

d. C. B.)

nuten.

(Tel 39 bis 43 Kr. Rüböl Oktober -No-

gefragt.

Baum wolle 7000

ändert.

TI

281, markt-Bericht.

4 ½ proz. Metalliques 1834r Loose 195 ½⅛. Badische ien 103 x¼. Lombar- Livorneser 85.

Gloggnitzer Actien 158. Hamburg 170 ¼.

und Contanten günstig.

Liverpool. Donnerstag, 16 September. Ballen

onnabend, Kaffee sehr fest. wolle Anfangs der Woche flau, etwas billiger. Getreide unverändert. Korinthen Prima-Sorte hoch.

11uöu6“”“

erdam 160. Augsburg 8

London 11, 27. Ams Silber 16 ½. aluten

Paris 136. Gold 24 ½.

b

paries, Sonnabend, 18. September, Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Dep. 3proz. 78, 20.

London, Freitag, 17. September, Nachmittags 5 Uhr 30 Mi⸗ (Tel. Dep. d. C. B.) Hamburg 3 Monat-Wechsel 13 MMk. 8 8 bis 9 Sch.

4 ½proz. 104, 20.

100.

Spanier 23 ½.

Wien 11 Fl.

Consols

Getreidemarkt: Zufuhr reichlich. Mehl, Hafer, Gerste, Bohnen, Wetter schön.

(Tel. Dep. d. G. B.)

Umsatz. Preise gegen gestern unver-

WrI’ Baum-

O ele

18. Septbr. (Tel- Pg;. Rohzuckern gewichen.

schliesslich fest und höher.

8

1839r Loose 142. (

[1002] Bekanntmachung.

Behufs Theilung des Nachlasses des am 16. v. Mts. verstorbenen Kaufmanns Christoph Ferdi⸗ nand Hundt zu Groß⸗Rosenburg werden auf An⸗ trag der Erben alle diejenigen, welche an den ge⸗ dachten Nachlaß Ansprüche haben, aufgefordert, diese binnen 3 Monaten bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden.

Kalbe a. d. S., den 17. Juli 1852.

Königl. Kreisgericht. Abtheilung II.

[1241]

Donnerstag, den 23. September, Vormittags 9 Uhr, sollen in der Königlichen Haupt⸗Münze, Unterwasserstraße Nr. 2, mehrere Centner Kupfer⸗ Vitriol, Eisendrehspäne, Schmelzeisen, vernichtete alte Stahlstempel und alte Feilen, rother und gelber Messing, verschiedenes Compositionsmetall, altes Zinkblech, zwei alte Probiröfen aus Eisen⸗ blech, ein alter hölzerner Wellbaum, so wie alte Fenster und Thuͤren an den Meistbietenden ge⸗ gen gleich baare Bezahlung in preußischem Courant und sofortige Abholung verkauft werden, wozu Kauflustige hiermit einladet

die General⸗Münz⸗Dir

[1250] Bekanntmachung.

Nach Porschrift des §. 102. Th. II. des west⸗ preußischen revidirten Landschafts⸗Reglements wird öffentlich bekannt gemacht, daß nach der vom engern Ausschusse laut Verhandlung vom 9. Juli 1852 bewirkten Revision der General⸗Landschafts⸗ Kasse in derselben, mit Ausschluß der Privat⸗ Deposita, folgende, der Landschaft gehörige Be⸗ stände vorhanden sind: 1“

I. In Aktivis:

1) im eigenthümlichen Fond in westpreußi⸗

schen Pfandbriefen zinsbar seit Weih⸗ nachten 1851 incl. 2358 Rthlr. 19 Sgr. 9 Pf. anderweite sichere Deposita 8s 400,438 thl. 19 sg. 9 pf. 2) im Ti 1

Fond in west- breuß. Pfand⸗ briefen, zinsbar eit Weihnach⸗

ten 1851,

3) im Wittwer

Pensions⸗Fond in westpreußi⸗

chen Pfand⸗ briefen, zinsbar seit Weihnach⸗

4 49 aalso überhaupt 813,701 thl. 29 sg. 9 pf. geschrieben Acht Hundert Dreizehn Tau⸗ send Sieben Hundert und Ein Thaler

29 Sgr. 9 Pf.;

II. in baarem Gelde 385 Rthlr. 7 Sgr. 5 Pf., Redaction und Rendantur: Schwieger.

8

Hkaypyntmachun g. .

geschrieben Drei Hundert Fünf 1

Achtzig Thaler 7 Sgr. 6 Pf.

Marienwerder, den 9. September 1852.

Königl. westpreußische General⸗Landschafts⸗ Direction.

Im Namen des engern Ausschusses.

von Rabe.

[1228]

Am 30. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, findet Breite Weg Nr. 118 die alljährlich abzuhaltende ordentliche General⸗-Versammlung der Magde⸗ burger Vieh⸗Versicherungs⸗Gesellschaft statt, was wir gemäß §. 2 der Statuten hiermit bekannt machen.

Gegenstände der Verhandlung sind: Rechnungs⸗ Ablage Wahl der Revisions⸗Kommission Veränderungen in den Statuten.

Eintrittskarten können bis zum 29. d. Mts., Mittags 12 Uhr, in unserm Büreau (Breite Weg Nr. 118) von hier anwesenden Mitgliedern der Gesellschaft, gegen Vorzeigung der Police in Empfang genommen, von auswärtigen Mitglie⸗ dern schriftlich bei uns bestellt werden.

Magdeburg, den 13. September 1852.

Die Direction 8 der Magdeburger Vieh⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. L. G. Schmidt.

[1249] Ediktalladung. Im hiesigen Amts⸗Depositorio ist die Summe von 77 Rthlr. 20 Sgr. 6 Pf. niedergelegt, welche den unter hiesiger Curatel stehenden Nachlaß der am 19. Mai 1817 zu Petersburg verstorbenen Frau Hauptmann v. Franke, Johanne, geb. Kneif von hier, bildet. Da die Namen und der Auf⸗ enthalt der von der Erblasserin hinterlassenen Kinder auf diplomatischem Wege nicht hat er⸗ mittelt werden können, so werden auf Antrag des bestellten Güterpflegers, des Herrn Rechtsanwalts Eggeling zu Sondershausen, alle diejenigen Per⸗ sonen, welche Erb⸗ oder sonstige Ansprüche an diesen Nachlaß zu haben vermeinen, geladen, in dem für den 7. Februar 1853, Morgens 10 Uhr,

anberaumten Termine vor der unterzeichneten Behörde entweder in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre An⸗ sprüche anzumelden und zu bescheinigen und zwart bei Verlust derselben und der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, mit dem Kontradiktor die Güte zu pflegen, in deren Ent⸗ stehung mandatmäßig zu verfahren und endlich rechtlicher Entscheidung gewärtig zu sein.

Zur Eröffnung eines Präklusivbescheides wird

der 8. Februar dess. Jahres

als Termin anberaumt.

Keula, den 14. September 1852. Fürstlich Schwarzburgsches Justiz⸗Amt. Keyser.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckeret⸗

c

onnement beträgt: 28 21938 Sgr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie o

brrca. v. Zeitung)

it geiblatt (Preuß. er⸗-Zeitung mit gerlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 pf., in der ganzen Monarchie: 1 Kthlr. 27 Sgr.

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Alle Post-Anstalten des In- und

8 Königl. Preuß. Staats-Anzeigers, Mauer⸗Straße Nr. 54., und der Preußischen Zeitung, Leipziger⸗- Straße kir. 14.

dr⸗ Anuslandes nehmen Bestellungen an, b für Berlin die Expeditionen des

Berlin, Mittwoch den 22.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kaiserlich österreichischen Feldmarschall⸗Lieutenant Grafen von Leiningen, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse; und Dem Domainen⸗Pächter, Oberamtmann Bayer zu Himmel⸗ städt den Charakter als Amtsrath zu verleihen. ““

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Erlaß vom 24. Juli 1852 wegen Zuziehung des Regierungs⸗Medizinalraths bei Ertheilung der Ge⸗ nehmigung zu gewissen gewerblichen Anlagen.

MMitt Bezug auf den Bericht vom 2ten v. M., betreffend die Anlage einer Knochenbrennerei zwischen N. und N., veranlasse ich die Königliche Regierung zur schleunigen Anzeige darüber, ob, was weder der Bericht, noch die eingereichten Akten ersehen lassen, bei Bearbeitung der Sache der Medizinalrath des Kollegiums mitge⸗ wirkt hat, event. zur Einreichung seines Votums. 3 Auch bestimme ich bei dieser Veranlassung, daß, wenn den An⸗ trägen auf Genehmigung gewerblicher Anlagen die Einrede ent— gegengestellt wird, die Anlage sei der Gesundheit von Menschen oder Vieh schädlich, jedesmal bei Einreichung der Sache zur Rekurs⸗ Entscheidung aus dem Berichte der Königlichen Regierung sich erge⸗ ben muß, daß der Medizinalrath des Kollegiums mitgewirkt hat. Berlin, den 24. Juli 1852.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Hvon der Hu

die Königliche Regierung zu N. und ab⸗ schriftlich zur gleichmäßigen Beachtung an sämmliche übrige Königliche Regie⸗ rungen und das Polizei-Präsidium zu Berlin.

ö1.

1 I Verfügung vom September 1852 betreffend die

Declaration des Passagier⸗Gepäcks nach dem mecklen⸗ burg⸗strelitzschen Postgebiet.

Unter Hinweisung auf die General⸗Verfügung vom 11. Au⸗ gust c. (Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger Nr. 197, S. 1189) werden die Post⸗Anstalten in Kenntniß gesetzt, daß bei Reisen nach dem mecklenburg⸗ strelitzschen Postgebiet das Passagier⸗Gepäck bis 8 ekenepg s in Mecklenburg⸗Strelitz deklarirt wer⸗ en kann.

Das Werthporto für die strelitzsche Beförderungsstrecke ist nach denselben Sätzen zu erheben, welche für die preußische Bezugsstrecke in Anwendung zu bringen sind. Es wird demnach erhoben: 1

S, über 50 bis über 100 Rthlr.

1 * 3

für Summen bis 50 Rthlr. 100 Rthlr. von 100 zu 100 Rthlrn. auf Entfernungen 1—“ ““ ze bis WPPPögrr über 10 bis 50 Meilen 1 - 2 —⸗

Berlin, den 9. September 1852.

General⸗Post⸗Amt.

Erkenntniß des Rheinischen Revisions⸗ und Cassa⸗ tionshofes vom 29. Juni 1852 betreffend die Tragung der Kosten in Untersuchungen gegen jugend⸗ liche Verbrecher, welche wegen mangelnden Unterschei dungsvermögens freigesprochen werd

Strafgesetzbuch §. 42. Rheinische Strafprozeß⸗Ordnung Art. 368.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc., thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Unser Revisions⸗ und Cassationshof zu Berlin in seiner öffentlichen Sitzung vom 29. Juni 1852 ꝛc. folgende Entscheidung erlassen hat:

„Mathias S., 11 Jahr alt, und Anton S., 10 Jahr alt, ohne Gewerbe, geboren und wohnend zu N., wurden in der Sitzung des Königlichen Assisenhofes zu T. vom 18. März d. J. durch Aus⸗ spruch der Geschwornen zwar für schuldig erklärt:

jeder gemeinschaftlich mit einer andern Person und mittelst Ein⸗

bruchs in der Wohnung des Jakob R. zu N. Geld und Lebens⸗

mittel gestohlen zu haben, jedoch mit dem Zusatze: 88 daß sie ohne Unterscheidungskraft gehandelt hätten.

Der Assisenhof hat sie demgemäß, unter Anführung der §§. 218 und 42 des Strafgesetzbuches von Strafe und Rosten 1822 sprochen. 8

„Hiergegen ist an demselben Tage von dem öffentlichen Mi⸗ nisterium Cassation eingelegt, insoweit die Freisprechung auf die Kosten ausgedehnt worden ist, weil nach Art. 368 der Kriminal⸗ prozeß⸗Ordnung jeder unterliegende Theil in die Keosten zu verur⸗ theilen sei. Angeklagte aber, als des Verbrechens für überführ erklärt, als unterliegend angesehen werden müßten.

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In Erwägung, daß nach Art. 368 der Kriminalprozeß⸗Ordnung jeder unterliegende Theil in die Kosten verurtheilt werden soll; deaß im vorliegenden Falle die Angeklagten der ihnen zur Last gelegten Verbrechen fuͤr überführt erklärt und nur von Strafe nach §. 42 des Strafgesetzbuchs freigesprochen worden sind, weil durch den Ausspruch der Geschworenen der Mange der Zurechnungsfähigkeit festgestellt worden war; deaß die Angeklagten hierdurch nicht aufhören, in dem Ver⸗ fahren der unterliegende Theil zu sein, wie insbesondere daraus hervorgeht, daß es in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, ob der Angeklagte seiner Familie überwiesen oder in eine Besserungs⸗ Anstalt gebracht werden soll; daß also die Freisprechung der Angeklagten von den Kosten den Art. 368 der Kriminalprozeß⸗Ordnung verletzt.

“*

kassirt der Königliche Revisions⸗ und Cassationshof das Erkenntniß des Assisenhofes vom 18. März d. J., so weit die Cassationsver⸗ klagten durch dasselbe von den Kosten freigesprochen worden sind, verurtheilt die Cassationsverklagten in die Kosten des Rekurses, verordnet die Beischreibung dieser Entscheidung an den Rand der Lbeeq]“] ““ e1“*“

zur Sache 8

auf Grund des Ar JJI