Name
voller Betrag des Devpositi
der Behörde, von welcher das Deposito⸗ rium eingelie⸗ fert worden
lb“
E
eun6 gussno
—2ℳ1 Lag wwn
san vorgefundenen Depo⸗ siten
bei der im Jahre 1803 stattgehabten Revision der Depositorien beim Amte Eisleben, vorher Sangerhausen vorräthige Gelder zur An⸗ schaffung einer neuen Feuerspritze Fouragegelder der stift— ständischen Deputation Fritzsche Konkurs⸗Masse
Amt Eisleben
31. Dezbr. 1825
6. Juni 1789 23. Mai 1794 2. Novbr. 1825 31. Dezbr. 1825
Amt Torgau
““
desgl. Fuhrlohnsgelder von fran⸗ Anit Lützen zösischen alkordirten Fuh⸗ ren
Goedfried Erbegelder “ “
91 “ Goldammer Konkursmasse
Kammerguts⸗ gericht Elster⸗ werda Amt Lieben⸗ werda Amt Lützen
31. April 1779
7. Novbr. 1806 31. Dezbr. 1825 13. Januar 1806 19. Januar 1815
das Hebammenwesen im Amte Lützen betreffend
Hilke'sches Depositum Amt Eisleben
General⸗ Acciseinnahme zu Artern desgl. zu Grä⸗ 23. Januar fenhainchen 1815 desgl. zu Wit⸗ 16. Januar tenberg 1815 Amt Lützen 16. März in causa Lebien (Kotzer Amt Anneburg 14. Novbr. Konkurs⸗Masse) 1788 in causa Lebien u. Purtzien 19. Mai (Kotzer Konkurs⸗Masse) „1788 Lieske'sches Depositum 3. Novbr. 1800 7. Oktbr. 1806 2. Novbr.
Cautionszinsen, so nicht abgehoben worden 3II1164“
an dergl.
Kuhfrohngelder
Amt Torgau
Ottilio'sches Depositum Amt Eisleben Preßler und Falkenberg Depositum, Dienstfuh⸗ ren betreffend Rationsgelder vom Stadt⸗ rath zu Lützen Refraichissements⸗Gelder der stiftständischen De⸗ putation
Rosenberg Depositum
Amt Torgau
Amt Lützen
Amt Mühl⸗ 17. Mai berg 1840 Amt Merse⸗ 31. Dezbr. burg 1825 Amt Zörbig 1. August
1825 do. 3, Jumn 8 1819 34. Dezbr. 1825
Schmidt Nachlaßmasse
von Venediger Konkurs⸗ Masse 1 desgl.
Gelösete Gelder für vom Amte Lützen verkauftes
deren Vertretung nach Art. XII. Nr. 18 der Convention vom 2 gegangen ist.
In Gemäßheit des §. 171 c. der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung Theil I. Titel 51 fordern wir
die unbekannten Eigenthümer dieser Deposita auf, in dem auf
Conven⸗ tions⸗Geld
thl. sg. pf. thl.] sgr. 399/12 — v 2
in incl.
Kassen- Gold
billets
den 17. Februar 1853, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle vor Herrn Appellationsgerichts⸗Referendarius Brand anberaumten Termine ihre Eigenthums⸗Ansprüche daran geltend zu machen und nachzuweisen, widrigenfalls sie damit prä⸗ ludirt und die Deposita nach §. 12 der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 2. November 1822 der
Staats⸗Schulden⸗Tilgungs⸗Kasse zugesprochen werden soll. Den persönlich zu ers
cheinen Behinderten werden die hiesigen Rechts⸗Anwalte Wagner, Grum⸗
bach und Wetzel als Mandatarien vorgeschlagen und ist schließlich zu bemerken, daß das unterzeich⸗ nete Kreisgericht mit dem Aufgebot der aus dem Erfurter Regierungs⸗Bezirke herrührenden Deposita durch das Rescript des Königlichen Appellationsgerichtes zu Naumburg vom 28. Mai c. beauftragt
worden ist. 3 Merseburg, den 31. August 1852. “ Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. odenstein
1““
Redaction un
[781]2 Oeffentliches Aufgebot. Auf den Antrag ihrer Kuratoren werden die unbekannten Erben und Erbnehmer der nachste⸗ henden Personen: 1) des zu Pesen am 8. Januar 1851 verst Lehrers Michael Mazierski; Nachlaß 13 Thlr. 11 Sgr. 2 Pf.;
ember 1846 verst. Wittwe Johanna Su⸗ sanna Timm; Nachlaß 99 Thlr. 4 Sgr 5 Pf. baar und 193 Thlr. 20 Sgr. un⸗ sichere Activa;
des zu Jankendorff bei Preuß. Holland geb und am 6. Oktober 1846 in Posen verst. Kalkulaturgehülfen bei der Königlichen Ge⸗
Nachlaß ungefähr 38 Thlr.; der angeblich in Krotoschin geb. und am 6. August 1849 in Posen verst. unverehe⸗ lichten Charlotte Junock; Nachlaß un⸗ gefähr 6 Thlr.; der am 5. April 1787 geb., durch das Er⸗ kenntniß des vormaligen Landgerichts zu Posen vom 7. Juni 1832 für todt erklärten unverehelichten Agnes Zatwardzinska aus Posen; Nachlaß 63 Thlr. 5 Sgr. 8 Pf.; des am 26. Oktober 1845 in Posen verst. Töpfermeister Franz Robert; Nachlaß 15 Thlr. 22 Sgr. 5 Pf.; der um 1. Dezember 1814 in Posen verst. Theodora, verehelicht gewesenen Po⸗ leyska, geb. Arabska; Nachlaß 90 Thlr.; des am 14. August 1840 im Zuchthause zu Rawicz verst. Michael Mielearek alias Gielniak aus Zegrze, Posener Kreises; des am 19. September 1849 im Militair⸗ Lazareth zu Posen verst. Füsilier der 11ten Compagnie 5ten Infanterie⸗ Regiments, Alexander Nagörski, auch N agoörny, in der Gegend von Lyk geboren; Nachlaß 1 Thlr. 1 Sgr. 1 Pf.; werden hierdurch aufgefordert, testens in dem am b. April 1853, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Nath Neumann in unserem Instructionszimmer anstehenden Ter— mine entweder schriftlich oder persönlich zu mel⸗ den und daselbst weitere Anweisung zu gewärti⸗ gen, widrigenfalls sie präkludirt und der Nachlaß den sich meldenden Erben oder in Ermangelung solcher dem Fislus zugesprochen und zt r freie Verwaltung verabfolgt werden wird. Posen, den 20. Mai 1852. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung — für Civilsachen.
sich vor oder spä⸗
[1202] Nutzholz⸗Lieferung.
Es soll die Lieferung von circa
3 kleinen eichenen Achsen, 9 8 birkenen Hebebäumen, 60 birkenen Richtbäumen,
T4äzölligen eichenen Bohlen,
37zölligen ⸗ ’ 103zölligen kiefernen ⸗ 154zölligen — ⸗ d 600 laufende Fuß 1 ⁄;ölligen kiefernen Brettern, 3 ⁄8 ⸗ 5zölliges kiefernes Kreuzholz, 50 kleinen rüsternen Naben, b 100 Leiterstangen,
dungen werden. Hierzu haben wir einen Termin auf den 16. Oktober c., Vormittags 9 Uhr, in unserm Geschäftslokale, Bischofhofe, anbe
Nutzhölzern“ bis zum angeführten Termine ab⸗ zugeben.
wohnen, mündliche Abgebote finden aber nicht statt. Neisse, den 9. September 1852.
d Rendantur: Schwieger.
2) der zu Owinsk, Posener Kreises, am 24. No⸗
neral⸗Kommission Wilhelm Zaboro wski;
V verleihen;
auf dem Wege der öffentlichen Submission ver⸗
raumt und fordern lieferungslustige und kautions⸗ fähige Unternehmer auf, die näheren Bedingungen daselbst einzusehen und ihre Gebote versiegelt mit der Aufschrift „Submission zur Lieferung von
Die Submittenten können dem Termine bei⸗
JKönigliche Verwaltung der Artillerie⸗Werkstatt.
nement beträgt: Das 20 8 ggr. für ¼ Jahr „uen Theilen der Monarchie ohne in allen epreis-Erhöhung.
(Preuß. Adler-Zeitung)
tt geiblatt ldie b “
1A lhir 272 Zer de am mh unstzumfun EEEEqII1In
IIb ☛ᷣ
118 1ö“
lb1n112,, n88 4,½
114“
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und
Auslandes nehmen BSestellungen an,
für Gerlin die Expeditionen des g. Khbnigl. preuß. Staats-Anzeigers, aAn ümmnee s müm e 54., und 8 1“ dder Preußischen Zeitung, Leipziger⸗- 111212
“
agnie.&n nzssertrg vis:zm ⸗
8 8 8 8. „ 4 1 “ v 881
ut igo Eini 0,:
C1““ 4 1“
Berlin, Freitag den 24.
E11
September
Es wird ergebenst gebeten,
das mit dem 1. Oktober c. beginnende Quartal
8
99 6 6696095 9560660b—90x60ùxb.b60 b5.b . 04
die Abonnements⸗Bestellungen auf den Königlich Preußischen Staats Anzeiger für gefälligst rechtzeitig so — b Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne. Der Pränumerations⸗Preis beträgt vierteljährlich: “““
auf den Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger allein (ohne die Preußische
[Adler⸗] Zeitung) für die ganze Monarchie... “
in Verbindung mit der Preußischen Zeitung für Berlin.... außerhalb Berlins
bewirken zu wollen, daß die regelmäßige
A e “ inn.]
mrse n. 1at K. — 1 er aehe enc 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., 1 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf.
2 0 0 0
11111“
186ebbbb 686
Bestellungen für Berlin nehmen die Expeditionen: Mauer⸗Straße Nr. 54. und Leipziger⸗Straße Nr. 14., außerhalb
jedoch nur die Post⸗Aemter entgegen.
Vollständige Exemplare des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers können, und für den Abonnements⸗Preis von 20 Sgr. quartaliter
vom 1. Juli 1851 ab bis dahin 1852
und vom 1. Juli d. J. ab
auf dem vorstehend angegebenen Wege nachgeliefert werden.
zwar:
1“*“ 85
EEE
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem bei der Gesandtschaft in Konstantinopel angestellten Kanzler Testa, den Rothen⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; so wie dem Müllergesellen Karl Bernhard Michaelis zu Kopnitz im Kreise Bomst, die Rettungs⸗Mebaille am Bande zu
1 E111“ 1. Den Landgerichts⸗Rath Beckers zu Düsseldorf zum ständigen Kammer⸗Präsidenten bei dem dortigen Landgerichte; und
Den bisherigen Kreisgerichts⸗Direktor Vö Rath bei dem Appellationsgerichte zu I
“ Berlin, den 23. September 1852. 7 8 Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen st von Frankfurt a. d. O. zurückgekehrt und nach Dresden wieder abgereist.
Minist wfür Handel, Gewerbe und offentliche
2
v111111X1““
v111“
r enb 224 n, dlhribtumntne s1h n9. 1 21984.
Verfügung vom 16. September 1852 — betreffend die Nachsendung der Zeitungen für die im Felde stehenden lruppen, so wie für aktive Militairs und Militair⸗ Biamte, welche ihren Wohnort gewechselt haben, ohne Ueberweisungs⸗Gebühr.
Nach §. 24 der Zusammenstellung der Bestimmungen über den Preußischen Post⸗Tarif soll für die Nachsendung der Zeitun⸗ gen für die im Felde stehenden Truppen, so wie für aktive Militairs und Militair⸗Beamte, welche ihren Wohnort gewechselt haben, keine Ueberweisungs⸗Gebühr erhoben werden.
Diese Bestimmung, welcher nach dem von der Königlichen Ober⸗ host⸗Direction unterm 3ten d. M. eingereichten Berichte des Zei⸗ zungs⸗Comtoirs vom 19ten v. M. eine verschiedene Auslegung gegeben wird, ist genau nach ihrem Wortlaute aufzufassen.
Die Abwesenheit vom Wohnorte während der Theilnahme am Manöver kann nicht als ein Wechsel des Wohnorts angesehen verden. Ein solcher tritt vielmehr nur ein bei wirklicher Versetzung. Es ist daher für die Nachsendung der Zeitungen an Militairs, nelche nur temporär von ihrem Wohnorte entfernt sind, insofern se nicht im Felde stehen, die Ueberweisungsgebühr zu erheben.
1u.u“ 1 Königliche Ober⸗Post⸗Direction wird veranlaßt, das Zei⸗ tungs⸗Comtoir hiernach anzuweisen. 1“ ; . = 20 ] 99 eE.dihch Genervale Post A 4
Eö8 E1.“
die Ober⸗Post⸗Direction zu N.
2 8
“
aenchreh, e be ee ent. int u““ Verfügung vom 16. September 1852 — nach welcher den Korrespondenten unbenommen ist, Schriften⸗ Sendungen in Briefform mit der Briefpost oder in Paketform mit der Fahrpost zu versenden.
Der Königlichen Ober⸗Post⸗Direction gereicht auf den Bericht vom 17. v. M. zum Bescheide, daß es einem jeden Korrespondenten unbenommen bleibt, seine Schriften⸗Sendungen entweder in Brief⸗ form verpackt mit der Briefpost zu versenden, oder dieselben in Paketform verpackt, resp. mit einer Werths⸗Declaration versehen, zur Beförderung mit der Fahrpost zu bestimmen, insofern bei der letzte⸗ ren Verpackungsweise nicht zugleich eine Verletzung der Bestimmung im §. 35 Nr. 3 des Gesetzes über das Postwesen vom 5. Juni c. (Staats⸗Anzeiger Nr. 144 S. 851) stattfindet, wonach Briefe oder andere Gegenstände, für welche ein höheres Porto zu entrichten ist, unter andere Sachen, welche nach einer geringeren Taxe befördert werden, nicht verpackt werden dürfen.
Es kann daher nicht als eine Verleitung zu Post⸗Contraven-⸗ tionen angesehen werden, daß das Büreau der Gothaer Lebens⸗ Versicherungsbank in dem von der Königlichen Ober⸗Post⸗Direction abschriftlich eingereichten Schreiben vom 20. Juli c. die Agenten der Bank angewiesen hat, die Schriften⸗Sendungen an die Bank, welche das Gewicht von 2 Loth überschreiten, entweder in Paket⸗ form verpackt, oder mit einer Werths⸗Angabe versehen, zur Post zu geben.
Die Post⸗Anstalten haben jedoch die Sendungen zwischen der Gothaer Lebens⸗Versicherungsbank und ihren Agenten einer stren⸗ gen Kontrolle zu unterwerfen und darauf zu halten, daß bei diesen Sendungen nicht eine Umgehung der allegirten gesetzlichen Bestim⸗ mung stattfinde. 1
Daß für dergleichen Sendungen, wenn nach der äußeren Be schaffenheit derselben zu vermuthen ist, daß sie Schriften enthalten, stets das tarifmäßige Porto nach der Schriften⸗Taxe zu erheben ist, kann nicht zweifelhaft sein. n 18128 ha hhee
““