1t fugniß zur weiteren Vermiethung gen lassen und binnen 14 Tagen ein anderes Dienstunterkommen demselben anzeigen oder
Berlin verlassen. 8 Die Bieas aezehben, welche die vorstehend zu 2 und 4 bestimmte 48stündige Frist nicht innehalten, verwirken dadurch eine Strafe von fünfzehn Silbergroschen bis zu einem Thaler, bei ihrem Unvermögen verhältniß⸗ Alle diejenigen aber,
.
88
Mldas mäßiges Gefängniß. 1 welche, den obigen Bestimmungen entgegen, age dienstlos hier bleiben,
Alͤnger als 14
werden aufgehoben und zwangsweise fort⸗ geschafft, sofern dieselben an ihrer freiwilli⸗ gen Entfernung nicht durch Krankheit be⸗
hindert worden sind, oder nicht ihre hiesige
Niederlassung begründen können.
Alle hierorts angehörigen Personen müssen, bevor sie in einen Ge sofern es ihr erster ist, iß und Eintragung in Dienstboten, und,
laubn
verlassen haben,
weiteren Vermiethung die hiesigen Gesinde⸗Vermieth langen, widrigenfalls sie in eine Geldbuße von fünfzehn Silbergrosch Thaler, oder
verhältnißmäßige Gefängnißstrafe verfallen. Berlin, den 19. September 1849. Königliches Polizei⸗Präsidium.
gez.
von Hinckeldey.
wird hierdurch republizirt. Berlin, den 21. September 1852.
Königli
[525]
schwistern abgeschätzt
[1296] Die den
privilegirte
ches Polizei⸗Präsidium. Im Auftrage:
Lüdemann.
Hopothekenbuches, dessen Besitztitel be—
Nothwendiger Perkauf. Das im Inowraclawer Kreise belegene, den gehörige Vorwerk S
Nasse
auf 13,112 Rthlr. zufolge der nebst Hvppothekenschein und gen in der Registratur einzusehenden
Nothwendiger Verkauf. Das Grundstück hier 8 d
bescheini⸗
sindedienst eintreten,
die polizeiliche Er⸗ die Listen der wenn sie einen Dienst über ihre Befugniß zu ihrer Bescheinigung eines ungs⸗Comtoirs er⸗
en bis zu einem im Unvermögensfalle in eine
selbst in der Langgasse
-
1368
—
richtigt ist auf den Namen des Buchhändlers gerichtlich steht Schulden halber Die Taxe und V. bei den
Gustav Adolph Friedrich Gerhard, taxirt auf 14,460 Thaler, zur nothwendigen Subhastation. der Hypothekenschein sind im Büreau Gerhardschen Subhastations⸗Akten einzusehen. Der Bietungs⸗Termin wird den 27. November cr., an abgehalten werden; der Adolph Friedrich Gerhard hiermit vorgeladen. Danzig, den 14. April 1852. 1 Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht. 8 IJ. Abtheilung. u“
1““
[1297 Nothwendiger dus
Verkauf.
Vorwerke und Zubehör,
zenden Grundstücken, als: aa) einem Forstgrundstücke von 3 156 Q.⸗Ruthen, p) einem dergleichen von O.⸗Ruthen,
den Abgaben auf zusammen
16,870 Rthlr. 15 Sgr. gerichtlich abgeschätzt worden, diger Subhastation am 18. April 1853, Vo an ordentlicher Gerichtsstelle werden.
Intitt 11 Il
sind in unserem III. Büreau einzusehen. Torgau, am 20. September 1852.
Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
am 28. April 1853 an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Inowraclaw, den 7. September 1852. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Bekann
Ge⸗ iedlimowo, 18 Sgr. 4 Pf. Bedingun⸗ Taxe, soll
““ 111XAXA“X“X“
Folwark
byé
dnia 28. Kwietnia 1 853 w miejscu 2zwykfem posiedzen sadowem sprz dany. Inowraclaw, dnia 7. Wrzesnia 1852. Kröl. Sad powiatowy. I. Wydaiat.
machung.
Erben des kürzlich verstorbenen Apo⸗ thekers Musack gehörige, am hiesigen Ort belegene
Apotheke nebst allem
Zubehör, na⸗
mentlich mit dem Grundstücke, worin sie betrieben
wird, soll sofort aus freier Hand übergeben werden,
sich deshalb
Gumbinne
und ersuche
verkauft und ich Kauflustige,
an mich zu wenden.
n, den 23. September 1852. Der Rechts⸗Anwalt Stein.
Ieh g r deif fis müee Der Besitzer des zu
nen, Vol.
über diese Ortschaft e Mannlehnguts, drich Ferdinand dasselbe durch F
der in Bezug da
cession nach nen Eigenthum
Es werden kannte Anw
schluß vor oder späfeste
Lehnsne
III.
pag.
Wolkramshausen gelege⸗
101 des Hypothekenbuchs
ingetragenen Ritter⸗ und hiesige Kreis⸗Landrath Carl Frie⸗ Joseph von Byla, amilienschluß rauf bisher stattgefundenen Suc⸗ Lehnrechten in rus irgend
beabsichtigt, unter Beseitigung
n sein freies, durch kei⸗ einer Art eingeschränktes
zu verwandeln.
über diesen
daher al arter hierdu
auf den 28.
vor dem Kreis
Lokale Nr. abzugeben,
vir29 h1“ 1 vae. eh, zm
le etwa vorhandene unbe⸗ rch aufgefordert, ihre Er⸗ zu errichtenden Familien⸗ ns in dem
Januar 1853,
gerichtsrat
527 hierselbst widrigenfalls
spruchsrechte werden präklu MNpordhausen, den 11.
2&g ds wstwavraͤand
4
88 Königliches Kreisge
[12021] Nutzholz⸗Lieferung. Es soll die Liefernng von circea
3 kleinen eichenen Achsen, . 9 10
82 Fosen birkenen Hebebäumen, 60 birkenen Richtbäumen, 1 7 Zzölligen eichenen Bohlen, 3 7zölligen ⸗ “ 190 Zzölligen kiefernen -
15 4zölligen ⸗ Ihgisn. 600 laufende Fuß 12zölligen kiefernen Brettern, 36 özölliges kiefernes Kreuzholz, 50 kleinen rüsternen Naben, 3
100 Leiterstangen, .““ auf dem Wege der öffentlichen Submission ver⸗ dungen werden.
Hierzu haben wir einen Termin auf den 16. Oktober c., Vormittags 9 Uhr,
in unserm Geschäftslokale, Bischofhofe, anbe⸗ raumt und fordern lieferungslustige und kautions⸗ fähige Unternehmer auf, die näheren Bedingungen daselbst einzusehen und ihre Gebote versiegelt mit der Aufschrift „Submisston zur Lieferung von Nutzhölzern“ bis zum angefuͤhrten Termine ab⸗ zugeben.
Die Submittenten können dem Termine bei⸗ Pplnfn, mündliche Abgebote finden aber
Neisse, den 9. September 1852.
*. ₰
“
1
zidh
von 11 Uhr Vm. Buchhändler Gustav wird zu demselben
Die im Hypothekenbuche von Wildenhain sub Nr. 55 und 56 eingetragenen Grundstücke des Oekonomen Karl Eduard Leisching, bestehend in
1) der sogenannten Winkelmühle nebst einem
2) den sub Nr. 2 in der Oberförsterei Falken⸗ berg und Doberschütz belegenen zwei wal⸗
Morgen 3 Morgen 64
welche unter Berücksichtigung der darauf haften⸗ sollen in nothwen⸗
hierselbst verkauft
Die Taxe und der neueste Hypothekenschein
Siedlimowo w powiecie Inowra- chlawskim polozony rodzeistwu Nasse naleꝰdey otaxowany na 13,112 Tal. 18 Sgr. 4 Fen. wedle taxy, mogacéj byé przejrzanéj wraz z wykazem hypotecznym i warunkami w Registraturze ma
1 V
tenen Liquidanten, insoweit deren
V des Herzoglichen Leihhauses
nicht
Königliche Verwaltung der Artillerie-Werkstatt. HRedaction und
9 —
1
—
1
2
[1275 238 “] —
Königlich Niederschlesisch.
Markische Eisenbahn. Mit Bezug auf die Bekanntmac 15. v. M. und e unterm 20. v. Vhung
nen, vom 1. Oktober d. J. ab gültige Güj tarif werden die Empfänger 585 Absend Büter. Gütern benachrichtigt, daß in Berlin den 8* Becker und Genossen das Ab⸗ und Anrollen der Güter nach und von unserem hiesigen Bahne⸗ hofe gegen eine in den Güter⸗Expeditionen hg demselben aushängende Tare vom 1. Ohobe d. J. ab übertragen worden ist. Diejenigen Absender und Empfänger, welch ein⸗ für allemal ihre Güter selbst an⸗ resp. 18 rollen oder sich dazu anderer Fuhrunternehmeg bedienen wollen, haben dies vor dem 1. Oktober d. J. unserer Güter⸗Expedition auf dem hiesigen Bahnhofe schriftlich anzuzeigen.
Berlin, den 23. September 1852.
Königliche Direction der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn.
J. vom erschiene⸗
h Märkische Die Lieferung von 600 Ctr. sogenannter Put⸗ fäden (Baumwoll⸗Spinn⸗Abgang) soll im Wege der Submission ausgegeben werden. Offerten hierauf sind bis zum 11. Oktober e., W.
mittags 10 Uhr, bei uns einzureichen, und liegen die Submissions⸗Bedingungen in unserem
Niederschlesisch⸗ [1295]
82
Haupt⸗Büreau zur Einsicht aus.
Berlin, den 25. September 1852. Königliche Direction
der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn
Bekanntmachung. Nachdem in dem von dem Herzoglichen Kreis—
gerichte Holzminden an das vormalige hiesge Amt, als zu dessen Kompetenz gehörig, abgege⸗ benen, hiernächst bei unterzeichnetem Gerichte ver⸗ handelten Debitwesen des verstorbenen Drosten Christoph Andreas v. Hugo zu Thedinghausen die vorhandene Aktivmasse nach und nach zur Befriedigung der in diesem Debitwesen aufgenre⸗ Forderungen nicht in dem jetzt bei dem Königlich hannover⸗ schen Amte Blumenau anhängigen v. Hugoschen Konkurse berichtigt worden und in dem hiesigen Konkurse gehörig weiter verfolgt waren, in Ge— mäßheit des rechtskräftigen Prioritäts⸗Erkennt⸗ nisses verwandt ist, und jetzt zur Vertheilung des Restes der hiesigen Aktivmasse zu 2878 Thlr. Gold nebst Zinsen auf die sub Nr. IV. des Prioritäts⸗Erkenntnisses locirte Zinsenforderung zu Braunschweig resp. die sub Nr. III. des Prioritäts⸗Erkennt⸗ nisses locirte Zinsenforderung der Erben des Kauf⸗ manns Albrecht Wilhelm zu Liebenau Ter⸗ min auf 1 Mittwoch, den 27. Oktober d. J., Morgens 9 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte angesetzt ist, so wird den in diesem Debitwesen aufgetretenen Liquidan⸗ ten hierdurch statt besondern Distributionsbeschei⸗ des eröffnet, daß es bei den aus der Masse statt⸗ gehabten und aus den Konkursakten sich ergeben- den Auszahlungen nunmehr sein Bewenden habe und die bei einzelnen Auszahlungen bisher vor⸗ behalten gewesenen Verpflichtungen zu eventueller Rückzahlung hiermit für erledigt erklärt werden. Zugleich wird den Liquidanten die Einsicht der abgelegten Kuratel⸗Rechnungen und sämmtlicher Konkursakten an jedem Wochentage in hiesigem Gerichtslokale gestattet und sind etwaige Erinne⸗ rungen gegen die Konkurs⸗Verwaltung und gegen die Vertheilung der Masse bis zu dem auf den 27. Oktober d. J. angesetzten Termine bei Vermeidung des Ausschusses allhier vorzubringen. Der demnächstige Ausschließungsbescheid soll nur durch Anschlag vor hiesiger Gerichtsstube veröffentlicht werden. 1 65 Decretum Thedinghausen, den 21. Septbr. 4852. Herzogl. Braunschweig⸗Lüneburg. Amtsgericht Ch. F. v. Rosenstern.
Rendantur: Schwieger.
2 nement beträgt: Das Abonnem At *, nch aen. b. 1ö ohne in ehe Preis-Erhohung. 2. git Zeiblatt (Preuß. Adler. 3ei — 8 zerlin: 1 Rthlr. 17 895,6 8 6 in der ganzen Monarchie:
1 Hthlr. 27 ½ Sgr.
i. .n
11
Alle Post⸗Anflalten des In⸗- und Auslandes nehmen Hestellungen an, füüir Gerlin die Expeditionen des
Königl. Preuß. Staats-Anzeigers,
FMauer-Straße Nr. 5 4., und
dtr Preußischen Zeitung, Leipziger- Fgtrae Nr. 14.
——ℳ—
xA US.
Allerhöchster Erlaß vom 22. Mai 1852 — betreffend die Einsetzung einer „Königlichen Direction der
8 Saarbrücker Eisenbahn.“
Auf den Bericht vom 17. Mai M“ genehmige Ich, daß die in Folge Meines Erlasses vom 28. November 184 (Geset⸗Samm⸗ lung für 1848 Seite 13) eingesetzte „Kommission für den Bau der Saarbrücker Eisenbahn“ nunmehr aufgelöst und zur Verwaltung und Leitung des Betriebs der gedachten Bahn eine neue Behörde unter der Firma „Königliche Direction der Saarbrücker Eisenbahn“ eingesetzt werde. Dieser Direction sollen alle Rechte und Pflichten einer öffentlichen Behörde zustehen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt zu machen.
Friedrich Wilhelm.
den Minister für Handel, Ge Arbeiten.
Se. Majestät der König haben llergnädigst geruht: Dem Major a. D., von Merveilleux, zuletzt Hauptmann im Garde⸗Schuͤtzen⸗Bataillon, das Ritterkrenz des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern zu verleihen; und 1 Den bei dem Konsistorium der Provinz Brandenburg als kom⸗ missarischer Hülfsarbeiter fungirenden Konsistorial⸗Rath Büchsel zum Mitgliede dieser Behörde zu ernennen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und offentliche
Arbeiten.
Dem Mechanikus Forche zu Iserlohn ist unter dem 26. S
tember 1852 ein Patent 1 auf mechanische Vorrichtungen zum Abschneiden, Abrunden, Aufbiegen und Plätten der Schirmgabeln in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Ausführung und ohne Jemanden in der Benutzung einzelner bekannter Theile zu beschränken,
auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet,
des preußischen
und für den Umfang
Verfügung vom 27. — betreffend die Fest⸗ stellung des Gewichts der in Preußen aufgegebenen Vereins⸗Fahrpost⸗Sendungen (incl. Geldbriefe.) Zur Feststellung des Gewichts der in Preußen Haufgegebenen Vereins Fahrpost⸗Sendungen soll von jetzt ab, dem Artikel 8 des revidirten Post⸗Vereins⸗Vertrages (Staats⸗ Anzeiger Nr. 142 S. 830) entsprechend, folgendes Verfahren eintreten: e Alle in Preußen aufgelieferten Fahrpost⸗Sendungen (incl. Weld⸗ briefe), welche nach einem andern Vereins⸗Staate oder zum Transit durch denselben nach einem fremden Lande bestimmt sind, werden lediglich mit preußischem (kölnischem) Gewicht gewogen, welches in Absicht auf die dem Absender gegenüber von der Post zu überneh⸗ mende Garantie maßgebend ist, und daher auf den betreffenden Einlieferungs⸗Scheinen angegeben wird. Auf den Adressen dagegen ist das preußische Gewicht und das zu ermittelnde Zollgewicht (mit der Eintheilung des Pfundes in 30 Loth) in Bruchform zu noti⸗
Adresse sowohl das berichtigte Preußische geben. In den Frachtkarten ist dagegen sowohl bei der Spedition auf inländische, als auf Vereins⸗Pos zu notiren.
ren, und zwar in der Weise, daß das Zollgewicht unter und das preußische Gewicht über der Linie steht. Die Ermittelung des Zoll⸗ gewichts erfolgt durch Reduktion des preußischen Gewichts nach der den Post⸗Anstalten mittelst General⸗-Verfügung vom 24. April d. 8.
b . 8 30 Loth Pr. b mitgetheilten Reductions⸗Tabelle, z. B. 5 2 Die Taxi⸗ Ergiebt sich be
8 26 %% Loth Z. rung erfolgt künftig gleichfalls nach Zollgewicht. Umspedition der Sendungen eine Gewichts⸗Differenz, so ist auf der als das Zollgewicht anzu⸗
t⸗Anstalten nur das Zollgewicht Das letztere giebt daher bei dem Verkehr zwischen den Preußischen und den Vereins⸗Post⸗Anstalten behufs Taxirung und
Fetwaiger Vertretungs⸗Verbindlichkeit allein den Maßstab ab.
Gewichts bei den aus Vereinsstaaten
Ueber die Festsetzung des t Gegenständen ist eine Verstän-
nach Preußen eingehenden Fahrpost⸗
V digung mit den betheiligten Vereins⸗Verwaltungen eingeleitet worden. Sobald diese Verständigung stattgefunden hat,
wird weitere Ver⸗ fügung erfolgen. Bis dahin verbleibt es in dieser Beziehung bei dem bisherigen Verfahren. 8
V Dagegen behält es für den internen preußischen Fahrpostverkehr bei den dieserhalb erlassenen Vorschriften und insbesondere bei den Bestimmungen der General⸗Verfügung vom 24. April d. J. sein Bewenden. Namentlich hat bei den internen preußischen Fahrpost⸗ Sendungen, welche nach Zollgewicht zu taxiren sind, auf den Adressen nur das preußische Gewicht, in den Karten dagegen das preußische und das durch Reduction ermittelte Zollgewicht zu erscheinen.
Die Post-Anstalten haben auf genaue Befolgung der Vor⸗ schriften über die Gewichtsermittelung ihre besondere Aufmerksamkeit zu richten.
Perin, den 27. August 1852.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Ministerium der geistlichen, Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Privat-Docent und praktische Arzt Dr. Anton Ferdinand Franz Karsch, ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Königlichen theologischen und philosophischen Akademie zu Münster ernannt; so wie
Den Lehrern an dem Gymnasium zu Bromberg, Oberlehrer Karl Friedrich Simon Breda das Prädikat „Professor“ und
dem ordentlichen Lehrer Krüger das Prädikat „Oberlehrer“ bei⸗ gelegt worden.
Angekommen: Der Erbmarschall im Fürstenthum Minden,“ Freiherr von der Recke⸗Stockhausen, von Obernfelde.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst Nicolaus zu Savyn⸗ Wittgenstein⸗Berle burg, nach Weimar. Se. Excellenz der Staats⸗Minister a. D. Graf von Alvens⸗
leben, nach Erxleben.
Berlin, 29. September. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Postrath Philipsborn in Berlin und dem Ober⸗Post⸗Direktor Waldeyer in Koöͤln die Er⸗ der Belgier des
11†.7
laubniß zur Anlegung der von Sr. Majestät dem König 3 1 0] 1 1 A- 15 9 19
ihnen verliehenen Decorationen resp. des Offizierkreuzes und Ritterkreuzes des Leopold⸗Ordens zu ertheilen. 8