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Bekanntmachung. Niachdem die zur diesmaligen Wahrnehmung der Provinzial⸗ berufene, am 12. September d. J. hier eroöͤffnete pro⸗ vinzialständische Versammlung des Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen ihre Arbeiten beendigt hat, ist dieselbe heute von dem Unterzeichneten in vorschriftsmäßiger Weise geschlossen
esacitbs 11“ tedern uß gneias Stettin, den 2. Oktober 1852. I
Der Landtags⸗Kommissarius “ je
in
Bekanntmachung.
Bei der heute in feierlicher Weise, nach vorausgegangenem Gottesdienste, durch den Unterzeichneten, als Königlichen Landtags⸗ Kommissarius, erfolgten Eröffnung der zum Provinzial⸗Landtage für die Provinz Posen berufenen interimistischen Provinzial⸗Ver⸗ sammlung wurde das nachstehende Eröffnungs⸗ und Propositions⸗ Dekret in die Hände des Landtags⸗Marschalls, Freiherrn Hiller von Gärtringen, niedergelegt:
„Se. Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 21.
Juli d. J. den Minister des Innern zu ermächtigen geruht, den in diesem Jahre versammelten Provinzial⸗Landtagen in Allerhöchstdero Namen und Auftrage durch den Landtags⸗Kommissarius von den nach sorgfältiger Prü⸗ fung des Sachverhältnisses auf die vorjährigen provinzialstaͤndischen Be⸗ schlüsse und Anträge gefaßten Allerhöchsten Entschließungen und den darauf gegründeten ministeriellen Verfügungen Kenntniß zu geben, zugleich auch den Landtagen eine Nachweisung vorzulegen, welche den wesentlichen In⸗ halt der ergangenen Bescheide und eine Uebersicht von der Lage enthält, in welcher die noch nicht zur definitiven Erledigung gebrachten Gegenstände sich befinden.
1 Demgemäß wird der Königliche Landtags⸗Kommissarius dem gegen⸗ wärtig versammelten Landtage des Großherzogthums Posen die entsprechen⸗ den Mittheilungen machen.
In Folge der von Sr. Maäjestät dem Könige mittelst Allerhöchster Ordre vom 28. Juli d. J. ertheilten Ermächtigung werden der zur dies⸗ maligen Wahrnehmung der Provinzial⸗Vertretung berufenen provinzialstän⸗ dischen Versammlung des Großherzogthums Posen folgende Propositionen zur Berathung und Erledigung vorgelegt:
8 1) In Gemäßheit des §. 24 des Gesetzes vom 11. Mai v. J., betref⸗ fend die Einführung einer Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer, ha⸗ ben die Provinzialstände sich den erforderlichen Wahlen zur Bildung der Bezirks⸗ Kommissionen nach den darüber von dem Finanz⸗Minister ertheil⸗ ten näheren Instructionen, welche der Königliche Landtags⸗Kommissarius mittheilen wird, zu unterziehen.
2) Des Königs Majestät haben mittelst der durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß gebrachten Allerhöchsten Ordre vom 19. Juni d. J. befohlen, daß mit der Einführung der Gemeinde⸗Ordnung vom 11. März 1850, so wie mit der Bildung der in der Kreis⸗, Bezirks⸗ und Provinzial⸗ Ordnung vom 11. März 1850 angeordneten neuen Kreis⸗ und Provinzial⸗ Vertretungen nicht weiter vorgegangen, und den Kammern lei ihrem näch⸗ sten Zusammentritt die geeigneten Vorlagen in dieser Angelegenheit gemacht werden sollen.
1 dem vorausgegangenen, ebenfalls veröffentlichten Staats⸗Ministerial⸗ Berichte vom 17. Juni d. J. ist die Absicht ausgesprochen worden, unter Auf⸗ hebung der Gemeinde⸗Ordnung vom 11. März 1850, so wie der Kreis⸗, Bezirks⸗ und Provinzial⸗Ordnung von demselben Tage die weitere Gesetzgebung an⸗ knüpfend an den Rechtszustand vor dem 11. März 1850 mit Unterscheidung von Stadt und Land, und Berücksichtigung provinzieller Ver⸗ schiedenheiten und Eigenthümlichkeiten, unter Mitwirkung der Provinzial⸗ Vertretungen, zu regeln.
„Es kommt demgemäß darauf an, die dem wirklich empfundenen Be⸗ dürfnisse entsprechenden Reformen innerhalb der als Grundlage beizubehal⸗ tenden Gemeinde⸗, Kreis⸗ und Provinzial⸗Verfassungen vor dem 11. März 1850 herbeizuführen. 1
ln Der hiernach aufgestellte beifolgende Gesetz⸗Entwurf, betreffend die ändliche Gemeinde⸗Verfassung in der Provinz Posen, wird den Provinzial⸗ ständen zur Begutachtung vorgelegt.
gan Bigen Kesötm der Kreis⸗ und Provinzial⸗Verfassung ist bereits den Ordnung 8 K. letzten Session der beiliegende Entwurf einer Provinzial⸗ S 8 enntnißnahme, und der Entwurf einer Kreis ⸗Ordnung zur
Zung, die jedoch nicht zum Abschluß gekommen, vorgelegt worden.
Der aus diesen Berathi 1 65 ungen vorg E Kreis⸗ Ordnung ist ebenfalls beigefaͤge. bea eee
Ben “ gn Entwürfe einer Kreis⸗ und Provinzial Ordnung, vor zenubemg derselben zu weiteren Gesetz⸗Vorlagen für die Kammern, dem Provinzial⸗Landtage hiermit zur Begntachtung unterbreitet, namentlich aus dem Gesichtspunkte der obwaltenden besonderen Ver⸗ hältnisse und Interessen der Provinz.
Bei dem Entwurf der Kreis⸗Ordnung ist die Absi ügli d 88 2. .-. G ie Absicht vorzü uf gerichtet, die ältere Kreis⸗Verfassung durch das 2 ve statuten unter näherer Berücksichtigung der Eigenthümlichkeiten der Pro⸗ vinz und der einzelnen Kreise weiter auszubilden.
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Es werden daher die bezüglichen Bestimmungen im §. 8 und 9 Entwurfs zur Kreis⸗Ordnung der besonderen Prüfung und sorgfältigen 8 wägung des Provinzial⸗Landtags empfohlen. In dem Entwurfe der p 8 vinzial⸗Ordnung erscheinen vorzüglich die Vorschläge in den §§. 5 bis; über die Wahl der Landtags⸗Abgeordne ten als wichtige Reformen 8 bisherigen Einrichtungen. 8
Der Pesenialganbisg wird aufgefordert, bei der Begutachtung d Entwurfs namentlich auch Vorschläge über die Eintheilung der Wahlbe⸗ zirke, unter geeigneter Berücksichtigung der bis herigen Wahlverbände 4 Landschaftsgränzen und sonstigen eigenthümlichen Beziehungen, wie üt durch historische Zusammengehörigkeit, besondere Landesart und Gemeni schaftlichkeit der Interessen gegeben sind, zu machen.
3) Der Königliche Landtags⸗Kommissarius wird endlich den Provin. zialständen in Betreff der laufenden ständischen Verwaltung die nöthigen Vorlagen machen.
Die Dauer des Landtages wird hiermit auf den Grund Allerhöchser Ermächtigung auf 14 Tage festgesetzt. ““ b Berlin, den 28. September h“ ““
Im Allerhöchsten Auftrage: 112 Der Minister des Innern. (gez.) von Westphalen ““ die zur Wahrnehmung der Provinzial⸗Vertre- lung des Großherzogthums Posen.“ 8e
Posen, den 3. Oktober 18522.¼. 1
n 9 6 8 11 F8 84 “ “ Der Königliche Landtags⸗Kommissarius, Ober⸗Präsident der Provin h““
I gru.
Provinz Preußen. .
Ernannt ist: Der bisherige Auskultator Bogislav Adolph Leo⸗ pold Graf von Kleist bei dem Königlichen Appellationsgerichte zu Ma⸗ rienwerder zum Referendarius und ist derselbe dem Königlichen Stadt⸗ und Kreisgerichte zu Danzig zur Beschäftigung überwiesen worden.
Angestellt ist: Der bisherige Civil⸗Supernumerarius Hafemann 88 Büreau⸗Assistent bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Marienburg efinitiv.
Bestätigt ist: Wilhelm Salomon als Predige Kirche sa Elbegg8 1.5
Der seitherige Predigtamts⸗Kandidat Karl Ed.
Vereidigt sind: Der Wundarzt erster Klasse Ferdinand Kalkl August Kammhoff; der Wundarzt erster Klasse Karl Ludwig Passlack; der bisherige Kandidat der Feldmeßkunst Emil Wilhelm Christian Karl
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Ernannt sind: Der Hauptamts⸗Assistent Arnold in Stettin zum Ober⸗Steuer⸗Controleur daselbst; die Stener⸗Aufseher Klampe, Ritter und Wißmann in Stettin zu Hauptamts⸗Assistenten daselbst.
Bestätigt ist: Der Buchhändler Eduard Ludwig zu Polzin als Beigeordneter und Stellvertreter des Bürgermeisters daselbst. b
Versetzt ist: Der Haupt⸗Steueramts⸗Controleur Ka pserling in
gleicher Esgenschaft von Kolbergermünde nach Stargarrb. Uebertragen ist: Dem Kämmerer Becker zu Ratzebuhr die e
weilige Verwaltung der Polizei⸗Anwalt⸗Geschäfte für den dortigen Gerichte
sprengel.
Angestellt sind: In Boldeckow, Synode Anklam, der Küster und Schullehrer Wulckow fest; in Armenheide, Land⸗Synode Stettin, der Schullehrer Beister fest; in Stolpe, Synode Anklam, der Küster un Schullehrer Lobeck fest; an der Freischule zu Greifenberg der Lehrer Daenell sest. ö
hn als
Bestätigt sind: Der seitherige Hülfslehrer Rudolph Ha ha-
evangelisch⸗lutherischer Schullehrer zu Zillerthal im Kreise Hirschberg,
r⸗Adjunkt der evangelischen St. Annen⸗
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e Schullehrer zu Költsch, Eduard Liebig, Schullehrer zu Klein⸗Heinersdorf, grünberger Kreises.
Bereidigt ist: Der Kandidat der Feldmeßkunst Friedrich Wilhelm e eöe..
der bisherig als 8 vangelischer
1I H120 N-s Hs 1811 ö1111414“*“
Provinz Posen.
estätigt sind: Der kommissarische Postamts⸗Vorsteher, Post⸗Se⸗
etair Steppuhn, als Postmeister in Gnesen; der Post⸗Seeretair
Spolski, als Ober⸗Postkassen⸗Buchhalter; der Post⸗Secretair Schwarz nier Ernennung zum Ober⸗Post⸗Secretair als Büreau⸗Beamte der Ober⸗
2 st⸗Direction zu Bromberg; der Post⸗Secretair Jäckel unter Ernennung 8 Ober⸗Post⸗Secretair als Post⸗Expeditions⸗Vorsteher in Bromberg;
zu frůͤhere Post⸗Expeditions⸗Gehülfe Graumann als Post⸗Expedient beim Fnb editions⸗Amt Nr. XI. in Bromberg; der frühere Sergeant Schen⸗
Postafcy post⸗rpedient bei der Post⸗Expedition in Nakel.
Versetzt sind: Der Geheime Kalkulator und Büreau⸗Beamte Sperber von Bromberg als Ober⸗Post⸗Kassen⸗Rendant nach Marien⸗ werder; der Post⸗Secretair Conrad von Oppeln als kommissarischer Büreau-Beamte nach Bromberg.
Uebertragen sind: Dem Post⸗Secretair Höne aus Berlin die ommissarische Verwaltung des Post⸗Speditions Amts Nr. XI. in Brom⸗ berg; dem Post⸗Secretair Polenz die kommissarische Verwaltung der Bahnhofs⸗Post⸗Expedition in Bromberg.
Angestellt sind: Als Post⸗Expediteure: Der Post⸗Expedient Mittelstädt in Filehne; der Kreisgerichts⸗Kanzlist Freymark in Janowiec; der Bürgermeister Kadow in Rynarzewo; der Wirthschafts⸗ Administrator Gottgetreu in Wissek.
Angenommen sind: Als Post⸗Expedienten: die Post⸗Expeditions⸗ Gehülfen Marsch und Scheffler beim Post⸗Amte in Bromberg; der Sergeant Jordan beim Post⸗Amte in Gnesen, und der Post⸗Expeditions⸗ Gehülfe Baltruschat im Büreau der Ober⸗Post⸗Direction zu Bromberg.
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Provinz Sachsen
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Ernannt sind: Der Referendar Karl Friedrich von Seydewitz
zu Naumburg zum Gerichts⸗Assessor. ““ Bestätigt sind: Für die erledigte evangelische Pfarr⸗Adjunktur zu Groß Oerner, in der Diözes Mansfeld, der bisherige Predigtamts⸗Kandi⸗ dat Friedrich Karl Linstedt; der Elementar⸗Schulamts⸗Kandidat Heinrich
August Klipstein als Organist und Mädchenlehrer der evangelischen Ge⸗
meinde Bollstedt, Kreises Mühlhausen.
Versetzt sind: Der Kreisrichter Hacker zu Ziegenrück in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Liebenwerda; die Referendarien Wilhelm Heinrich Bernhard Lanz und Gotthold Robert Hartnack zu Berlin, so wie Wilhelm Richard Bertram zu Halberstadt in das naumburger De⸗ artement; die Referendarien Frirdrich Ferdinand Albert Kettembeil, Rarl August Schäfer, Herrmann Karl Kramer, Karl Friedrich Adolph anner und Karl Friedrich Wilhelm Feitscher, und zwar erstere an das Appellationsgericht zu Halberstadt und letzterer an das zu Köslin; der Auskultator Ernst Wilhelm Albert Richard von Könen an das Appella⸗ ionsgericht zu Frankfurt a. /O.; der Kreisgerichts⸗Secrelgir Betzing zu Schkeuditz an das Kreisgericht zu Liebenwerda.
Die Küster⸗ und Schullehrerstelle in Staffelde.
Der Pfarrer Werkmeister in Mötzlich, in der Die Pfarre zu Mötzlich ist Königlichen Pa⸗ 1“ 1888 othmann zu Eisleben.
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Erledigt ist:
Pensionirt ist: zweiten halleschen Landdiözes. vronats.
Vereidigt sind: Der Dr. Wilhelm Bernhard Tyrell als prak⸗ tischer Arzt und Wundarzt; der als Apotheker erster Klasse approbirte Jo⸗ hann Wilhelm Brinkmann zur Fortfuyrung der von seinem Vater ihm übertragenen Apotheke zu Borken.
Uebertragen ist: Die durch Berufung des Lehrers Görz nach Lennep erledigte Lehrerstelle zu Overbeck, Kirchspiels Ladbergen, dem Schul⸗ amts⸗Kandidaten Heintich Wilhelm Storck daselbst provisorisch. veueni 8
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2 W“ Ernaunnt sind: Der Schulamts⸗Kandidat Heinrich Hehner zum chullehrer, Organisten, Küster und Glöckner bei der evangelischen Ge⸗ meinde zu Kleinrechtenbach provisorisch; der Schulamts⸗Kandidat Wilhelm ramer zum Schultehrer bei der evangelischen Gemeinde zu Walterschen provisorisch; der Schulamts⸗Kandidat Wilhelm Köster zum Schullehrer, O Kuster und Glöckner bei der katholischen Gemeinde zu Voln⸗
vrganisten „Ku “ 8 irchen provisorisch. bIa Hgt er 51455 R.
Versetzt ist: Der Landgerichts⸗Auskultator Kockerols vom Land⸗ gerichte zu Keoblenz zum Landgerichte zu Aachen.
Uebertragen ist: Die Verwaltung der Filial⸗Apolheke zu Gemünden, im Kreise Simmern, dem Apotheker erster Klasse Friedrich
„
Wüster.
Niedergelassen haben sich: Der praktische Arzt und Wundarzt
Dr. Simrock aus Bonn in Unkel; der praktische Arzt, Wundarzt und
Geburtshelfer Dr. Heinrich Joseph Zaar aus Köln in Linz. I“
Pensionirt ist: Der eiste ordentliche Lehrer am Gymnasium zu
Emmerich, Oberlehrer Niederstein. “ „ 8 “ G * b 1 11““ K —. 88 09
Königliche Schauspiele. Dienstag, 5. Oktober. Im Opernhause. (146ste Vorstellung) Die Hochzeit des Figaro, Oper in 2 Abtheilungen, mit Tanz, von Beaumarchais. Musik von Mozart. (Frau Köster: die Gräfin Herr Steinmüller: den Grafen.) 111“ Kleine
Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der
Prosceniums⸗Logen daselbst und am Orchester Parquet, Tribüne, Parquet⸗Loge und Proscenium
k4*“ „ 20 Dritter Rang und Balkon daselbt „ 1 Ampheebegter... . 7 ½ »
Mittwoch, 6. Oktober. Im Opernhause. (168ste Schauspiel⸗ haus⸗Abonnements⸗Vorstellung.) Der Damenkrieg, Lustspiel in 3 Abtheilungen, von Scribe und Legouvé, bearbeitet von Laube. Hierauf: Die Mißverständnisse, Lustspiel in 1 Akt, von Steigentesch
Kleine Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. Erster Rang und Baikon daselbst, inkl. der Prosceniums⸗Logen daselbst und am Orchester 1 Rthlr. Parquet, Tribüne, Parquet⸗Loge und Prosce⸗ nium des zweiten Ranges 20 Sgr. Zweiter Rang 15 Dritter Rang und Balkon daselbst 12 ½ Sgr.
Amphitheater 7 ½ Sgr.
Freitag, 8. Oktober. In Potsdam. Mit Allerhöchster Ge⸗ nehmigung, zum Benefiz des Sängers Herrn Wolff: Der Kaufmann von Venedig, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von Shakespeare, über⸗ setzt von A. W. Schlegel. Anfang 6 Uhr.
Billets zu dieser Vorstellung sind in der Kastellans⸗Wohnung im Schauspielhause zu Potsdam zu folgenden Preisen zu haben: Erster Balkon und erste Rang-Loge 25 Sgr. Parquet und Par⸗ quet⸗Loge 20 Sgr. Zweite Rang⸗Loge⸗ Amphitheater 5 Sggr. 8
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