1852 / 237 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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deren Vertretung nach Art. NXII. Nr. 18 der Convention vom

san vorgefunden siten

bei der im Ja

stattgehabten

Amte Eislebe

Feuerspritze Fouragegelder sängi Fritzsche Konkur

Fuhrlohnsgelder zösischen akkordi ren

Hilke’sches Depo

Cautionszinsen, abgehoben wo

an dergl.

an dergl.

ren betreffend

rath zu Lützen Refraichissements

putation

Masse desgl.

Gelösete Gelder Vieh

gegangen ist.

In Gemäßhei 8 8 ßheit des §. 171 ec.

ihre Eigenthums⸗Ansprüche

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Benennung ““ 1

]] des hrA;.

der Depositorien beim— Sangerhausen

vorräthige Gelder zur An⸗ schaffung einer neuen

chen Deputation

Goedfried Erbegelder 1 EI“ gericht Elster⸗

das Hebammenwesen im Amte Lützen betreffend

in causa Lebien (Kotzer Amt Anneburg 14 Konkurs⸗Masse) in causa Lebien u. Purtzien do. 673 1 (Kotzer Konkurs⸗-Masse) 1 Lieske'sches Depositum Ottilio'sches Depositum

Preßler und Falkenberg Amt Torgau 2. Depositum, Dienstfuh⸗

Rationsgelder vom Stadt⸗

der stiftständischen De⸗ Rosenberg Depositum Schmidt Nachlaßmasse

von Venediger Konkurs⸗

Amte Lützen verkauftes

Name der Behörde,

des T

Scheins

postten⸗

voller Betrag des Depositi

von welcher ts Ar das Deposito⸗ 11 rium eingelie⸗ fert worden

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incl.

8* Conven⸗ Datum ijons⸗Geld Kassen⸗

billets thl. sg. vf.

Gold thl. sgr.

en Depo⸗ Amt Eisleben 965 12. Mai vo9 12

hre 1803 11I1A““ Revision

Amt Lützen

der stift⸗ s⸗Masse

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von fran⸗ rten Fuh⸗

Amt Lützen

Kammerguts⸗

8 werda werda Amt Lützen

situm

so nicht! Gen rden Acciseinnahme

zu Artern desgl. zu Grä⸗ fenhainchen

tenberg Amt Lützen

Amt Torgau 3

⸗Gelder do.

berg

burg Amt Zörbig 48 1.

für vom Amt Lützen 31. Dezbr.

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31. Dezbr.

6. Juni 23. Mai 31. Dezbr. 31. April

masse] Amt Leeben⸗ 7. Novbr. 31. Dezbr. Amt Eisleben 13. Januar

General⸗ 19. Januar

23. Januar desgl, zu Wit⸗ 16. Januar 16. März

Amt Eisleben 1355 7. Oktbr. Amt Lützen 4 34. Dezbr.

Amt Mühl⸗ 965 17. Mai Amt Merse⸗ 159 31. Dezbr.

Juni

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1794 „Novbr.

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1815 „Novbr. 1788 9. Mai 1788 Novbr. 1800

1806

Novbr. 1825

1825 do

1810 1825 August 1825 1819

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28. August 1819 auf Preußen über⸗

jess den 17. Februar 1853, Vormittags 10 Uhr, amn hiesiger Gerichtsstele vor Herrn Appellationsgerichts ⸗Referendarius Brand auberaumten Termine

daran geltend

Füee 1 zje. der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung Theil I. Titel 51 fordern wir unten Eigenthümer dieser Deposita auf, in dem auf

zu machen und nachzuweisen, widrigenfalls sie damit prä⸗

kludi ie Deposi b udirt und die Deposita nach §. 12 der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 2. November 1822 der

Staats⸗Schulden⸗Tilgungs⸗ Den persönlich zu 85

bach und Wetzel als Mand

nete Kreisgeri durch das Rescri

82

worden ist. Merseburg, den 31. August 1852.

Kasse zugesprochen werden soll.

Behinderten werden die hiesigen Rechts⸗Anwalte Wagner, Grum⸗ atarien vorgeschlagen und ist schließlich zu bemerken, daß das unterzeich⸗

6 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilu

Bodenstei

cht mit dem Aufgebot der au c 1 8. ., s dem Erfurter Regierungs⸗Bezirke herrührenden Deposita pt des Königlichen Abpellationsgenecfine 8 8 9 3 h h pos

aumburg vom 28. Mai c. beauftragt

iagoen .

Redaction und Rendantur:

[99) Ediktal⸗Ladung.

Nachdem zu dem überschuldeten Nachlasse de Kaufmanns Moritz Arends zu Hain von 85 unterzeichneten Stadtgericht der Konkursprozen eröffnet worden ist, so werden alle bekannten 8. unbekannten Gläubiger des gedachten Arends s wie alle Diejenigen, welche an dessen Verlafte schaft aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben glauben, hierdurch geladen, bei Strase 8 von diesem Kreditwesen und ei Verlust der Wiedereinsetzung in de 89 setzung n vorigen 1 den 27. Dezember 1852 in Person oder durch zum Abschlusse eine Hauptvergleichs legitimirte Bevollmächtigte zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Gerichts⸗ stelle zu erscheinen, ihre Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, mit dem Konkursvertreter so wie des Vorzugs halber unter sich, rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und den 15. Februar 1853

der Bekanntmachung eines Ausschließungs⸗Be⸗ scheides, welcher rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, hiernächst E

E1““ der Pflegung der Güte und nach Befinden der Abschließung eines Vergleichs, wobei diejenigen, welche nicht oder nicht gehörig erscheinen, oder über den Vergleich sich nicht oder nicht bestimmt erklären, für einwilligend werden erachtet werden, dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kom⸗ men sollte,

den 14. März 1853

der Inrotulation der Akten und

den 3. Mai 1853 der Eröffnung Heines Locations⸗Erkenntnisses, welches hinsichtlich der Ausbleibenden des Mit⸗

tags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird,

sich zu versehen. Auswärtige Gläubiger haben bei Vermeidung 5 Rthlr. Strafe zur Annahme künftiger Verfü⸗ gungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu be⸗ stellen. “““

Hain, am 3. Juli 1852.

Das Stadtgericht.

Hofmann, Stadtrschter.

Nachdem bei unterzeichnetem Königlichen Land⸗ gericht Friedrich August Matthes, Bürger, Haus⸗ besitzer und Handels mann in Zittau, Cat. Nr. 116 seine Insolvenz angezeigt hat, und in dessen Folge zu seinem Vermögen der Konkursprozeß zu er⸗ öffnen gewesen ist, so werden alle bekannten und unbekannten Gläubiger Mattheses, so wie Alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben haben, andurch geladen,

den 14. Februar 1853 als dem anberaumten Liquidations⸗Termine, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Königlicher Ge⸗ richtsstelle in Person oder durch gehörig legiti⸗ mirte Bevollmächtigte und resp. mit ihren Ehe⸗ männern oder durch ihre Vormünder, zu erschei⸗ nen, ihre Forderungen bei Strafe der Ausschlie⸗ ßung von diesem Kreditwesen und bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gehörig anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestell⸗ ten Curator litis hierüber, so wie der Priorität halber unter sich rechtlich zu verfahren und binnen Sechs Wochen zu beschließen, sodann aber

den 14. April 1853 der Inrotulation der Akten, und der Publikation eines Präklusiv⸗Bescheides und den 18. Juni 1853 eines Lokations⸗Erkenntnisses, welche rücksichtlich der Ausbleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden, gewärtig zu sein.

So wie ferner alle diejenigen, welche sich wegen Annahme eines vorseienden Vergleichs deutlich nicht erklären, für einwilligend in das getroffene Abkommen angesehen werden sollen, so haben auswaärtige Interessenten Prokuratoren mit ge⸗ richtlich anerkannten Vollmachten an hiesigem Orte zu bestellen. ln0.

Zittau, den 20. August 1852. Das Königliche Landgericht. 1g

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8 1 . Schwieger. erlipuön.

12 2,8 allen Thielen der Monarchie ohne

in Herlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf.,

onnement beträgt: æ 25 Sgr. für ¼ Jahr D 2 .u.“

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Preis-Erhöhung. geiblatt (Preuß. Adler-Zeitung)

in der ganzen Monarchie: .. ö 1 Kthlr. 27 ⅛½ Sgr. sütn0114

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Alle Post⸗-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Bestellungen an, für Berlin die 22&Q Königl. Preuß. aats-Anzeigers, anu Ur. 5 4., und der Preußischen Zeitung, Leipziger⸗ Straße Nr. 14.

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Berlin, Freitag

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andel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

ar⸗Verfügung vom 29. September 1852² be⸗ Wahrung derjenigen gesetz⸗ lichen Bestimmungen, nach welchen die Errichtung von erblichen Anlagen nicht vor ertheilter Genehmi⸗ g der betreffenden Behörden stattfinden darf. worden, daß bei Beurtheilung der An⸗ licher Anlagen nach §. 27 der All⸗ m 17. Januar 1845 Verlegenheiten daraus entstehen, daß dergleichen Anlagen W ö Genehmigung ausgeführt worden sind. Die zur Pene hehi. Anträge berufenen Behörden werden dadurch in pi c dt. die Frage, ob eine solche Anlage ausgeführt haches hith. en. wesentlich verschiedene Frage umzusetzen, ob v 1 1 Anlage wieder zu beseitigen oder doch der Betrieb derf

vui nicht den Bestimmungen des Gesetzes, Fnen. in §. 180 ausdrücklich die Errichtung von ohne vorgängige Genehmigung, so wie jede Ss 18g. durch dieselbe festgesetzten Bedingungen mit Strafe be 1 Die Königliche Regierung wird daher mit Sorgfa 8 arxaaf 3 achten haben, daß der §. 180 I. c. nicht kerner außer. hmhemmenne bleibe. Es empfiehlt sich, dieserhalb durch eine B de Be machung darauf hinzuweisen, daß ein Jeder, welcher gege Vorschrift des §.

Ministerium für H.

Cirkul ung treffend die sorgfältige

gew gun Es ist häufig bemerkt träge auf Genehmigung gewerb gemeinen Gewerbe⸗Ordnung vo

7. Oktober. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Militair⸗Intrndantur⸗Rath Pauly des 3. Armee⸗Corps die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Königl. Hoheit dem Prinz⸗Regenten von Baden ihm verliehenen Comman⸗ deur⸗Kreuzes des Ordens vom Zähringer Löwen zu ertheilen. 8 —————VXy——ꝛ’’Xͦↄ--— Bekanntmachung vom 30. September 1852 betref⸗ fend die Eröffnung der Kommunal⸗Landtage der Kur⸗ mark und der Neumark. w-

In Verfolg meiner Bekanntmachung vom 18ten d. E“

Anzeiger Nr. 226 Seite 1346) bringe ich hierdurch zur fentlichen

Kenntniß, daß die Eröffnung der Kommunal⸗Landtage der 5

und Neumark, eingetretener Verhältnisse wegen, nicht am 8.2 o⸗

vember d. J., sondern 8— 5

am. 46. Nabembere. ———

resp. zu Berlin und zu Küstrin stattfinden win d. 5 F

Berlin, den 30. September 1852.

b Der Ober⸗Präsident der Provinz Brandenbaͤrg. Staats⸗Minister Flottwe 1l

Personal-Chronik be,dw 1rt. Behörden. vBie Füchhansen, Braunsberg und Elbing, und ist ihm hierzu auch

180 verstößt, nicht nur sich der Gefahr aussetze, der hier angedrohten Strafe zu verfallen, sondern, daß auch bei Bourtheilung seines Gesuches um

Crtheilung der Genehmigung 8 aec. 104 4 a. . Fsich auf vie inzwischen erfolgte Kus hbceug, zchi he mintects Mügchee zerde gen er rag vielmehr lediglich so werde ) werde genommen, der Antrag⸗ mreeat ware. Auch wenn die Ausführung noch nicht erso at ware. luch werden, als wenn die Ausf 1 ist hierbei darauf aufmerksam zu machen, daß bei einen, der polizeilichen Genehmigung berürfenden gewer b 8 dienen sollen, der Baukonsens an sich für die ö werblichen Anlage noch nicht genüge, diese jessäbne er. Allgemeinen Gewerbe 8— Ordnung vorgesch b 8 5 8 fahren erfordere. ru duehs Berlin, den 29. September .. sche Arbeite U2* 90 or * 9 ) 4 or n Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche A beit von der Heydt.

II S sämmtliche Königliche Reaäierungen un 8

Königliche Polizei⸗Präsidium hiersell st.

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Das 40ste Stück der Gesetz⸗ Sammlung, gegeben wird, enthält unter 3649. das revidirte esemne für

latten Landes der * t E . Glat und des Markgrafthums Ober⸗Lausitz. 1. September 1852.

b 2 2 80 88 Berlin, den 8. Oktober 1852. 4 1 1g. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammiu

Ministerium des Innern. Freise Dem Landrathe Barschall ist das Landraths⸗2 her. Thorn im Regierungs⸗Bezirk Marienwerder übertragen

——

Angekommen:

wilches heute aus⸗ die Feuer⸗-Sozietät des

winz Schlesten, der Grafschaf rovinz Schlesier G

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Se. Durchlaucht der Prinz Woldemar

scher Sei Exe den; der Kreisrichter le Juge reußischer Seits das Exequatur ertheilt worden; der; ü 3 8 1 zum Stadtrichter beim Stadtgericht zu Königsberg; der Apheng. tionsgetichts⸗Auskultator Julius Karl Heinrich Reuter zum Appe gerichts⸗Referendarius. Vereidigt ist: August Wilhelm Alerander R

darzt und Geburtshelfer. 18 u“ 5 Wunaeelehen ist: Dem Kandidaten des höhern Sedannss, Pegetsches Lindenblatt die wissenschaftliche Hilfslehrerstelle bei dem Koͤniglich Gymnasium zu Konitz. öö“ ist: Die durch 88 IT1ö“ S jgte Försterstelle 31 Di berg in der ü n n Fo erledigte Försterstelle 31 Dianenberg Oberförsterei Rehhoff, definitiv. Werner, bisher zu Rachelshoff in der erförste 24 .“ We Angestellt sind: Der Hofgezn, hösfintergmägsc,

berförsterel Zanvdetbealel, fir die Försterstene zu. vbegceetee en 1

seher Schwartz zu Czartowitz in der Oberförsterei X 1 3

8 definitiv. ““ Fuch 8 e nc sind: Zwei Schulstellen bei der ee in 1 berg die eine für einen öö 86 Fütaag scg e, ech. 8—2 8 8/ b 8 8 . . z 1 n, we gelegt, die andere für eine mastkalische Madchenee eEn unterrichtet; Bewerbungen beim Magistrat zu Rosenberg rovinz Brandenburg. 8 11u6 si Für den Bezirk der Gerichts⸗Kommission zu Drossen Srnane sinz 8 ice Geidler zum kommissarischen Polszei⸗ der interimistische Bürgermeister zum sericen Fcca⸗ II Gustav Zeinert, bisher Anwalt; der Lehrer Johann Kar EEE“ Diozese Arns⸗ um Küster und Schullehrer in thütte, b 81 8E Gotthilf Theodor Lindenkreutz, bisher ig Fersihor⸗ zum Küster und Schullehrer zu Brenkenhofswalde, in fes Deesenalbei⸗ berg; der seither provisorisch zu Laeßig, in der Löniglichen Fan . kommiß⸗Herrschaft Frauendorf, ancefge0- gewesene Johann Friedrich H d Schullehrer daselbst. Alberti in der Stadt Züllichau, woselbst er die Kuschelsche Raths⸗Aport käuflich an sich gebracht hat. 8 Verlegt haben: Der praktische * Hugo Klopsch seinen Wohnsitz von Lübben . Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. Kurn

Der Doktor der Medizin und Chirurgie Theodor 1 appolt zu Königsberg als praktischer Arzt,

Arzt und Wundarzt Dr. ver nach Guben; der praktische

Friedrich Merbach .

zu Schleswig⸗Holstein, von Neisse. D., Graf von Alvens⸗

Se. Excellenz der Staatsminister a.⸗ leben, von Hannover

Triebel nach Kalau.