1852 / 241 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

5 8 8 Alle Post-Anstalten des In- und 2*ꝙ& U . Auslandes nehmen Bestellungen an, . ds s 1* für Serlin die Expeditionen des

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Kit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung)

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Oeffentlicher Anzeiger.

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von Rehbinder, den 7. November 1792 unterzeichneten Stadtgericht der Konkursproze

Königl. Preuß. Staats-Anzeigers, Mauer⸗Straße Nr. 54., und der Preußischen Zeitung, Leipziger⸗

Der hinter der Ehefrau des Einliegers en Klähr, Susanna geb. E zu Golkowitz, zuletzt in Schimanitz, e hild⸗ berg, unterm 24. Augnst c. in Nr. 209 des Staats⸗ Anzeigers, Seite 1248 erlassene Steckbrief, ist durch die Einlieferung der zc. Klähr erledigt.

Kreutzburg, den 5. Oktober 1852. 1— Königliches Kreisgericht. Straf⸗Deputation. 1599] Nothwendiger Verkauf. Das in der Dammvorstadt der Stadt Frank⸗ furt a. O. belegene, Vol. IV. r. 50 Fol. 133 des Hopothekenbuchs verzeichnete, der Frau Schlächtermeister Schauwecker, geborenen Mühl⸗ bach, früher Wittwe Rönnefeld gehörige, soge⸗ nannte weiße oder Mikrander⸗Vorwerk, abgeschätzt auf 5623 Rthlr., soll in dem am 24. November d. J., Vorm. 11 Uhr,

vor dem Kreisrichter Ullricy an ordentlicher Ge⸗ richtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, anbe⸗ raumten Termine öffentlich an den Meistbieten⸗ den verkauft werden.

Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit⸗Registratur eingesehen werden.

Die verwittwete Bauräthin Clemens, Karoline Friedricke, geb. Köhler und Fräulein Louise Alexan⸗ drine Zastrow, resp. deren Erben, werden von dem Termine hiermit in Kenntniß gesetzt.

Frankfurt a. O., den 15. April 18522.

b Königl. Kreisgericht, I. Abtheilung. 8

[600] Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht Merseburg, I. Abtheilung.

Das Nr. 147 Hypothenbuchs, Nr. 282 Ka⸗ jaster in der Oberburgstraße zu Merseburg bele⸗ ene brauberechtigte Wohnhaus mit Zubehör der ag Rittmeister von Helbig geb. Mühling, ab⸗ geschätzt auf 5528 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf., laut der nebst Hypothekenschein in unserem II. Büreau einzusehenden Gerichtstaxe, soll

am 6. Dezember 1852, Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Kreisgerichtsstelle subhastirt werden.

[602] Nothwenvdiger Verkaunftf. Königl. Kreisgerichts⸗Kommission zu Charlotten⸗ burg, den 24. April 1852.

Das im Thiergartenfelde bei Charlottenburg sub Nr. 8 (am Schifffahrtskana!) belegene, dem Kaufmann Friedrich David Tauschmitz gehörige, im Hypothekenbuche der Stadt Charlottenburg Vol. XI. Nr. 644 verzeichnete Grundstück (das sogenannte Reifschneidersche Fabrik⸗Etablissement; Maschinenbau⸗, Schleif⸗ und Polier⸗Anstalt) ge⸗ richtlich abgeschätzt zu 12,534 Rthlr. 24 Sgr. 10 Pf., und die daran gränzende, dem Kaufmann Karl Gustav Reifschneider gehörige, im gedachten Hypothekenbuche Vol. XIV. Nr. 842 verzeichnete gerichtlich abgeschätzt zu 8 Thlr. 20 Sgr., ollen am 26. November 1852, Vormittags

11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in un⸗ serer Registratur einzusehen. Die dem Aufent⸗ halt nach unbekannten Eigenthümer der Grund⸗ stücke, Kaufmann Friedrich David Tauschwitz und Kaufmann Karl Gustav Reifschneider, so wie die Real⸗Interessenten Maurermeister Eduard Appel⸗ und Maurerpolier Johann Appelbeck oder deren Erben werden hierdurch zu dem Termine ffentlich vorgeladen.

13551 Belanntmachung. &

In unserem Devposi orium befinden sich folgende letztwillige Dispositionen, die vor mehr als 56 Jahten niedergelegt sind:;

1) Testamentum nuncupaticum des Thomas Kopitkowski vom hiesigen Vorschloß, dapo⸗ nirt den 4. Oktober 1794.

Testamentum nuncupaticum des Heinrich Epp von Fürstenwerder, deponirt den 28. Juli 1795.

Testamen'um inscriptis der Frau Majorin Anna Charlotte Amalie von Lettow, geb.

judicio überreicht. Testament der Anna Maria Preußin, geb. Pittkowskin: von grl. Lichtenau, verlautbart den 25. April 1795 und rektisizirt den 6. Ok⸗ tober 1795.

Testamentum inscriptum des Lieutenant Alexander Heinrich Gebhard von Zastrow, deponirt den 4. März 1793.

Testamentum judiciale nuncupaticum der Gärtner Anton Kowalskischen Cheleute hier⸗ selbst, deponirt den 14. Oktober 1795. Testamentum judiciale des Knecht Johann Krüger auf Vogelsang, deponirt den 29. No⸗ Hehe 786.

Es werden alle Diejenigen, welche ein In⸗ teresse bei Publication dieser Testamente havben, aufgefordert, diese nachzusuchen.

Marienburg, 28. September 1852. Königl. Kreisgericht.

[1836) Bekannimachung.

Dulska geb. Herrmann aus Mewe haben am 18. Junt 1791 ein gegenseitiges Testament er⸗ richtet. Seit Niederlegung dieses Testamentes ist die Publication desselben nicht beantragt; auch ist über das Leben und den Tod der Testatoren nichts bekannt geworden.

Die unbekannten Interessenten werden daher aufgefordert, die Publication dieses Testaments bei der unterzeichneten Kreisgerichts⸗Kommission nachzusuchen.

Mewe, den 10. September 1852.

Königl. Kreisgerichts⸗Kommission II.

357]

Aufkündigung der posener 3 ½ prozentigen Pfandbriefe.

Unter Bezug auf unsere Kündigungs⸗Bekannt⸗ machung vom 19. Mai 1852 sordern wir die Inhaber aller damals aufgekündigten 3 ½prozen⸗ migen Pfandbriefe wiederholentlich auf, gedachte Pfandbriefe unverzuglich an unsere Kasse abzu⸗ hefern. 1

Die speziellen Verzeichnisse aller solchergestalt wiederholt aufgerüfenen Pfandbriefe sind bei den beiden landschaftlichen Kassen hierselbst und an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, auch in den hiesigen Zeitungen, in den öffent⸗ lichen Anzeigern der Koniglichen Regierungs⸗ Amtsblätter hier, zu Bromberg, so wie in der berliner Haude⸗ und Spenerschen und in Breslauer Zeitung eingeruckt worden.

Posen, den 1. Ottober 1852.

General⸗Landschafts⸗Direction.

[1358]

2., bahn⸗Schwellen. Wir bedürfen für die Unter⸗ H.bhaltung und den Umbau der

7,700 Stuck kieferne Stoßschwellen und 43,200 Stuck kieferne Mittelschwellen,

erstere 9“ lang, 10“ bben, 12 unten hreit, 6

stark, letztere 8“ lang, 6“ oben, 9“ unten breit und ebenfalls 6“ slark. .“

Lieferungslustige ersuchen wir, ihre Forderun⸗ gen bis zum 1. November c. mit der Bezeich⸗ nung auf der Adresse: 1

Submission auf Bahnschwellen

versiegelt bei uns einzureichen. h“

Die Bedingungen liegen in den Büreaus un⸗ serer Ingenieure in Magdeburg, Cöthen und Halle zur Einsicht offen, werden auch gegen Er⸗ stattung der Kopialien auf Verlangen von den⸗ selben abschriftlich mitgetheilt.

Magdeburg, den 5. Oktober 1852,. Direktorium der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗

Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

[949] Ediktal⸗Ladung.

Nachdem zu dem überschuldeten Nachlasse des Kaufmanns Moritz Arends zu Hain von dem

Redaction und Rendantur:

Die Eheleute Martin Dulski und Barbara

feeen Lieferung von Eisen⸗

eröffnet worden ist, so werden alle bekannten un unbekannten Gläubiger des gedachten Arends, s wie alle Diejenigen, welche an dessen Verlassen⸗ schaft aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben glauben, hierdurch geladen, bei Strase der Ausschließung von diesem Krediltwesen und bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 8 ven .äRkibe 18832 in Person oder durch zum Abschlusse eines Hauptvergleichs legitimirte Bevollmächtigte zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Gerichts⸗ stelle zu erscheinen, ihre Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, mit dem Konkursvertreter, so wie des Vorzugs halber unter sich, rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und den 15. Febryuar 1858

der Bekanntmachung eines Ausschließungs⸗Be⸗ scheides, welcher rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, hiernächst 1

den 98. Mr1893 der Pflegung der Güte und nach Befinden der Abschließung eines Vergleichs, wobei diejenigen, welche nicht oder nicht gehörig erscheinen, oder über den Vergleich sich nicht oder nicht bestimmt erklären, für einwilligend werden erachtet werden, dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kom⸗ men sollte,

den 14. März 1853 der Inrotulation der Akten und

c“ der Eröffnung eines Locations⸗Erkenntnisses, welches hinsichtlich der Ausbleibenden des Mit⸗ tags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, sich zu versehen.

Auswärtige Gläubiger haben bei Vermeidung 5 Rthlr. Strafe zur Annahme künftiger Verfü⸗ gungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu be⸗

Hain, am 3. Juli 1852.

Das Stadtgericht.

Hofmann, Stadtrichter.

[1156]

Nachdem bei unterzeichnetem Königlichen Land⸗ gericht Friedrich August Matthes, Bürger, Haus⸗ besitzer und Handels mann in Zittau, Cat. Nr. 116 seine Insolvenz angezeigt hat, und in dessen Folge zu seinem Vermögen der Konkursprozeß zu er⸗ oöͤffnen gewesen ist, so werden alle bekannten und unbekannten Gläubiger Mattheses, so wie Alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben haben, andurch geladen,

den 14. Februar 1853 als dem anberaumten Liquidations⸗Termine, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Königlicher Ge⸗ richtsstelle in Person oder durch gehörig legiti⸗ mirte Bevollmächtigte und resp. mit ihren Che⸗ männern oder durch ihre Vormünder, zu erschei⸗ nen, ihre Forderungen bei Strafe der Ausschlie⸗ ßung von diesem Kreditwesen und bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gehörig anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestel⸗ ten Curator litis hierüber, so wie der Priorität halber unter sich rechtlich zu verfahren und binnen Sechs Wochen zu beschließen, sodann aber—

den 14. April 1853 der Inrotulation der Akten, und

deyn 30, Apdil 1853 der Publikation eines Präklusiv⸗Bescheides und

den 18. Juni 1853

eines Lokations⸗Erkenntnisses, welche rücksichtlich

der Ausbleibenden Mittags 12 Uhr für publizi erachtet werden, gewärtig zu sein.

So wie ferner alle diejenigen, welche sich wegen Annahme eines vorseienden Vergleichs deutlich nicht erklären, für einwilligend in das getroffene Abkommen angesehen werden sollen, so haben auswärtige Interessenten Prokuratoren mit ge⸗ richtlich anerkannten Vollmachten an hiesigem Orte zu bestellen.

Zittau, den 20. August 1852.

Das Königliche Landgericht. Römisch.

Schwieger.

Deckerschen Geheime

n Ober⸗Hof buchdruckeren⸗

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

in Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., 68 4. dirn

in der ganzen Monarchie: 1 Uthlr. 27 Sgr.

Straße Nr. 14.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Major und Chef des Generalstabes vom 5ten Armee⸗ Corps, von Voigts⸗Rhetz, den St. Johanniter⸗Orden; so wie dem Kammerdiener Greiff zu Berlin, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen; Dein bisherigen Appellationsgerichts⸗Rath Stosch aus Marien⸗ werder zum Ober⸗Tribunals⸗Rath; und

Den bisherigen Kreisrichter Flemming in Labes zum Kreis⸗ gerichts⸗Rath zu ernennen.

inisterium für Handel, Gewerbe und öffeutliche Arbeiten.

Oktober 1852 betreffend die Taxirung der Geld⸗ und Werthsendungen.

In Beziehung auf den in dem Bericht vom 10. v. Mts. aus⸗ gesprochenen Zweifel über die Taxirung der Geldsendungen wird der Königlichen Ober⸗Post⸗Direktion Folgendes eröffnet:

1“ Bestimmungen der Allerhoöchsten Kabinets⸗Ordre vom 8. April 1848 haben in Betreff der Taxirung der Geld⸗ und Werthsen⸗ dungen durch das Gesetz vom 2. Juni d. J. (Staats⸗Anzeiger Nr. 131. S. 765) eine Abänderung erlitten. Waͤhrend nach der früheren Vor⸗ schrift bei Versendung mehrerer Pakete ꝛc. unter einer Adresse nicht nur das Gewicht, sondern auch die einzelnen Beträge zusammenzurechnen waren, und die Taxe nach der Gesammtsumme erhoben wurde, schreibt der §. 2 des Gesetzes vom 2. Juni d. J. vor, daß in solchem Falle die Taxe für jedes einzelne Stück der Sendung selbst⸗

Verfügung vom 2.

ständig erhoben werden soll, und §. 3 des Gesetzes bestimmt, daß

diese Vorschrift sowohl auf das Gewichtporto, als au porto Anwendung findet. 8 Eb

Wenngleich nun im §. 12 der Zusammenstellung der Bestim⸗ mungen über den preußischen Portotarif (Staats⸗Anzeiger Nr. 186 S. 1134) die letztgedachte Beschränkung nicht ausdrücklich enthalten ist, so ergiebt sich dieselbe doch aus §. 15 der Zusammenstellung, durch welchen gleichfalls vorgeschrieben wird, daß, wenn mehrere Pakete zu einer Adresse gehören, für jedes einzelne Stück der Sen⸗ dung die Taxe selbstständig berechnet werden soll, und zwar sowohl in Beziehung auf das Gewichtporto, als auf das Werthporto.

Die Taxirung hat hiernach, wenn mehrere Pakete mit Geld ꝛc. zu einer Adresse gehören, für jedes einzelne derselben in gleicher

Weise stattzufinden, als ob dasselbe mittelst besonderer Adresse ver⸗ sandt worden wäre. Folglich hat auch die für Werthsendungen

über 1000 Rthlr. nachgegebene Moderation des Werthporto nur insoweit einzutreten, als die einzelnen Stücke der Sendung mit einem höheren Betrage als 1000 Rthlr. deklarirt worden sind. Die Königliche Ober⸗Post⸗Direction wolle die Post⸗Anstalten des dortigen Bezirks hiernach mit der erforderlichen Instruction versehen. Berlin, den 2. Oklober 1852. 1

An 8 1 e Ober⸗Post⸗Direction

1— 88

Lerfügung vom 6. Oktober 1852 betreffend die Stempelfreiheit der Strafresolute in Post⸗Contra⸗ ventions⸗Sachen bei Strafen von 5 Rthlrn. oder weniger.

publizirt durch das Reskript des Königlichen Finan 1

rch das b 3⸗Ministeriums vom 4. April 1823, ist bestimmt, daß Strafresolute der und öö““ die Strafe, den Werth des Konfiskats mit einbegriffen, 5 Rthlr. oder weniger beträgt, von der Stempelpflich⸗ tigkeit ausgeschlossen sind. 8 vd

DHiernach sind auch die in Post⸗Contraventions⸗Sachen zu er lassenden Strafresolute für stempelfrei zu erachten, wenn darin eine Strafe von nur 5 Rthlr. oder weniger festgesetzt ist.

Wird jedoch ein Strafresolut gegen mehrere Kontravenienten zugleich abgefaßt und übersteigt die Summe aller in dem Resolut festgesetzten Strafen den Betrag von 5 Rthlr., so ist zu demselben, ohne Rücksicht auf die gegen jeden einzelnen Denunziaten festgesetzte Strafe ein zu 15 Sgr. zu verwenden. 2

Hiernach wird die Schlußbestimmung des §. 4 der Instruction vom 26. Mai 1850 abgeändert. 3 1 2

Berlin, den 6. Oktober 1852.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 3 8

Verfügung vom 4. Oktober 1852 betreffend die

Beförderung der Post⸗Expeditions⸗Gehülfen zu Post⸗Expedienten.

Nach der Verfügung vom 24. April v. J. soll die Beförde rung von Post⸗Expeditions⸗Gehülfen zu Post⸗Expedienten schon nach dreijähriger Dienstzeit nur dann gestattet werden, wenn die Bewerber vorzüglich qualifizirt sind. Dies scheint bei dem Post⸗Expeditions⸗Gehülfen N. in N., welcher nach dem Berichte der Königlichen Ober-Post⸗Direction vom 17. v. M. als Post⸗ Expedient angenommen zu werden wünscht, nicht der Fall zu sein, da der Post⸗Inspektor N. demselben nur das Zeugniß ziemlicher Vertrautheit mit dem Postdienste gegeben hat. Die Annahme des N. zum Post⸗Expedienten muß daher um so mehr beanstandet werden, als derselbe auch hinsichtlich der Ableistung des Militair⸗ dienstes den grundsätzlichen Annahme⸗Bedingungen nicht genügt und seine Zulassung somit noch eine zweite Ausnahme von der Regel mit sich führen würde.

Mit Rücksicht jedoch auf die dem N. in allen anderen Beziehun⸗ gen zur Seite stehenden günstigen Zeugnisse will das General⸗Post⸗ Amt genehmigen, daß dem N. durch einstweilige diätarische Beschäf⸗ tigung bei einem größeren Post⸗Amte die Gelegenheit dargeboten werde, seine Qualifikation für den Dienst zu bewähren.

Der Königlichen Ober⸗Post⸗Direktion wird überlassen, im Fall dieselbe auf diese Weise die Ueberzeugung von der vorzug⸗ lichen Brauchbarkeit des N. erlangt, ihren Antrag nach einiger Zeit zu erneuern. 1

Die Personal⸗Akten des N. empfängt die Königliche Ober⸗Post⸗ Direktion hierbei zurück. 8 8

Berlin, den 4. Oktober 1852.

General⸗Post⸗Amt.

Verfügung vom 5. Oktober 1852 betreffend das Verfahren bei Rücksendung v nach Vereinsgebieten.

Es ist wahrgenommen worden, daß die Post⸗Anstalten bei Rück⸗

sendung von Vorschußbriefen nach Vereinsgebieten nicht überein⸗

8