Oeffentliche
[1354] Beklanntmachung.
mäßheit des §. 30 des Strafgesetzbuchs öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in der Zeit vom Monat Mai bis zum Sep⸗ tember d. J. von dem unterzeichneten Kreis⸗ gericht folgende Personen zu Zuchthausstrafen rechtskräftig verurtheilt sind:
1) Der Dienstknecht Christian Schwarigk
aus Straußdorff, wegen schweren Diebstahls, zu 2 Jahren.
2) Der Tagearbeiter Gottfried Vater aus Drebkau wegen Diebstahls nach mehrmali⸗ ger rechtskräftiger Verurtheilung wegen Dieb⸗
stahls, zu 2 Jahren.
3) Der Bäckermeister Julius S chubert aus
Spremberg, wegen Diebstahls zu 2 Jahren und 3 Monaten.
4) Die separirte Färbermeister Wölffer, Jo⸗ anne Sophie, geb. Schneider, aus Kuhland, wegen einfachen und zugleich rück⸗
fälligen Diebstahls, zu 2 Jahren und 6 MNcöonaten. 5) Die verehelichte Tagelöhner Kossack, Ma⸗ rie, geb. Koall, aus Pulsberg, wegen Diebstahls nach vorheriger mehrmaliger Be⸗ strafung wegen Diebstahls, zu 2 Jahren.
Spremberg, den 7. Oktober 1852 —
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilun Seemann.
Es ist von uns ein neues Ortsschafts⸗Ver⸗ zeichniß des hiesigen Regierungs⸗Bezirks unter dem Titel: Der Regierungs⸗Bezirk Aachen, topo⸗ graphisch⸗statistisch dargestellt. Nebst Entfernungs⸗ Tabellen. 4⁰. Aachen 1852, bearbeitet. Es enthält dasselbe:
1) Namen des Ortes oder Wohnplatzes
2) nähere Bezeichnung desselben,
3) Gemeinde⸗Verband,
4) Zahl der Wohn⸗ und öffentlichen Gebäude,
5) Seelenzahl der katholischen, evangelischen und jüdischen Bevölkerung,
6) katholischer und evangelischer Pfarrverband,
7) katholischer und evangelischer Schul rband,
8) Steuerkasse,
9) Friedensgerichts⸗Bezirk,
10) Hypothekenamts⸗Bezirk,
11) Entfernung vom Bezirks⸗, Kreis⸗Hauptort und Sitze des Friedensgerichts nach preußi⸗ schen Meilen und französischem Maße,
12) früheres Landes⸗Verhältniß vor und wäh⸗ rend der Fremdherrschaft,
13) Bemerkungen.
„Dasselbe ist 226 Seiten stark und ist der Preis für jedes stark broschirte Exemplar auf 1 Rthlr. festgesetzt.
Alle diejenigen, welche das fragliche Werk an⸗ Uüichaben wünschen, wollen sich, unter portofreier
usendung des Kostenbetrages, direkt an den mit dem Debit beauftragten Herrn Regierungs⸗ Secretair Weitz hierselbst oder an den Herrn Bürgermeister ihrer Gemeinde wenden, und wer⸗ den die Herren Bürgermeister hiermit beauftragt alle dergleichen Anträge so schleunig wie ihun⸗ lich durch Vermittelung der Herren Landräthe an uns gelangen zu lassen.
Aachen, den 27. September 1852, Königliche Regierung. Abtheilung des Innern,
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“ “ [13601 Polizeiliche Bekanntmachung.
Durch viele traurige Erfahrungen ist es er⸗ wiesen, daß glühende Holz⸗ oder andere Kohlen eine Luftart entwickeln, welche der menschlichen Gesundheit äußerst nachtheilig ist und oft den Tod veranlaßt. Wer daher in Zimmern bei verschlossenen Thüren und Fenstern glühende Kohlen eine Zeit lang stehen läßt, oder die Ofenröhre verschließt, wenn noch glühende Kohlen im Ofen vorhanden sind, bringt sich und alle Diejenigen, welche sich in einem solchen Zimmer aufhalten oder schlafen, in Lebensgefahr. Man irrt sehr, wenn man glaubt, es sei keine Gefahr vorhanden, wenn man in einem solchen Zimmer keinen Rauch oder üblen Gerxuch be⸗ merkt. Die tödtliche Luft äußert ihre schädliche Wirkung, ohne sich den Sinnen bemerklich zu machen. Das Polizei⸗Präsidium fordert daher Jedermann auf, hierin die größte Vorsicht zu beobachten, und insbesondere die Hausväter und Dienstherrschaften, deshalb auf ihre Familien und ihr Gesinde eine sorgfältige Aufsicht zu führen, indem sonst bei einem entstehenden Un⸗ glück Diejenigen, welche hierin etwas verab⸗ säumen, nach dem Grade ihrer Fahrlässigkeit und der Erheblichkeit des Schadens die in den Gesetzen bestimmte Strafe zu erwarten haben.
bönigliches Polizei⸗Prästdium. ö1““
[7752 Subhastations⸗Patent.
Das den Besitzer Otto Dunkerschen Cheleuten gehörige, im Dorfe Bischofswalde, Kreis Schlochau sub Nr. 65 und 66 belegene Grundstück, abge⸗ schätzt auf 6858 Rthlr. 25 Sgr., soll in termino
den 22. Dezember cr., Vormitt. 11 Uhr,
vor dem Kreisrichter Doering an gewöhnlicher Gerichtsstelle, im Wege der Exekution, an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden.
Taxe und Hopothekenschein sind im Büreau II.
während der Dienststunden einzusehen.
Zu diesem Termine werden hiermit vorgeladen: die unbekannten Erben der angeblich ver⸗ storbenen Altsitzer Michaͤel Kußschen Eheleute aus Bischofswalde und des angeblich ver⸗
storbenen Steuer⸗Einnehmers Johann Frie⸗ drich Fischer aus Schievelbein.
Schlochau, den 25. Mai 1852. Königl. Kreis⸗Gericht, Abtheilung.
[866] Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgericht Guben, I. Abtheilung
Das der verehelichten Tuchmachermeister Bleiß⸗ ner, Johanne Christiane Henriette gebornen Gallasch, zugehörige, in der Stadt Guben am Krossener Thore belegene, im Hypothekenbuche
Vol. V. Fol. 57 sub No. 168 a. verzeichnete
Wohnhaus, abgeschätzt zufolge der nebst Hvpo⸗
thekenschein im III. Büreau einzusehenden Taxe
auf 5391 Rthlr. 16 Sgr., soll in termino
den 19. Januar 1853, Vormittags 411 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Anzeiger.
[12111
an hiesiger Kreisgerichtsstelle anberaumt,
[958] Nothwendiger Verkauf.
Königl. Kreisgerichts⸗Kommission I. zu Schwedt den 15. Juni 1852. 8
Das dem Forst⸗Hülfsaufseher Sydow zu Ja⸗ senitz adjudizirte, früher dem Mühlenbesitzer Brandt zugehörige, in Schwedt belegene, im Hy⸗ pothekenbuch dieser Stadt Vol. I. Nr. 35. Fol. 204 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör, ab⸗ geschätzt auf 6443 Rthlr. 20 Sgr. zufolge der nebst neuestem Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll
am 12. Februar 1853, Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle resubhastirt werden.
Ediktal⸗Ejtation.
Auf Grund der Anklage der Königl. Staats⸗ Anwaltschaft vom 27. August cer., ist gegen den am 1. Mai 1848 von selnem Geburtsorte Olch⸗ litz nach Amerika ausgewanderten Wehrmann, Bäckergesellen August Ronneburg, die Unter⸗ suchung wegen Desertion durch Beschluß vom 3. d. Mts. eröffnet worden. Zu seiner Verneh⸗ mung und Verhandlung der Sache haben wit einen Termin auf
den 14. Dezember 1852,
Vormittags 9 Uhr, wozu der Ronneburg mit der Aufforderung vorgeladen wird, in diesem Termine zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu brin⸗ gen oder solche dem unterzeichneten Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß solche noch zu demselben herbeigeschafft werden können.
Sollte der Angeklagte in dem anberaumten Termine ausbleiben, so wird mit der Entschei⸗ dung in contumaciam gegen ihn verfahren werden.
Querfurt, den 8. September 1852.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1113] Proklama.
Der Particulier Ewald Thomasius Belle⸗Alliance, Kreis Lauenburg, ist durch Urtel vom 4. August 1852 für einen Verschwender erklärt. Jedermann wird gewarnt, ihm Kredit zu geben.
Lauenburg, 5. August 1852.
Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.
[1213] 99
Nachdem über das Vermögen des hiesigen Kaufmanns Moritz Richter der Konkurs eröffnect ist, werden hiermit alle unbekannten Gläubiger des Gemeinschuldners aufgefordert, in dem auf den 20. Dezember 1852, Vormittags
10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle auf dem Schlosse vor dem Herrn Kreisrichter Anz anberaumten Termine entweder selbst oder durch gehörig legitimirte Be⸗ vollmächtigte, wozu denselben die Rechts⸗Anwalte Behr, Hellwich, Oberkampff und Spiegelthal vor⸗ geschlagen werden, zu erscheinen und ihre An⸗ sprüche an die Masse zu liquidiren, widrigenfalls sie mit allen ihren Forderungen an die Masse präkludirt und ihnen gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.
Der seinem jetzigen Aufenthalte nach unbe⸗ kannte Gemeinschuldner Moritz Richter wird zu diesem Termine gleichfalls vorgeladen, um die ihm beiwohnenden die Masse betreffenden Nach⸗ richten dem Kontradiktor mitzutheilen und über die Ansprüche der Gläubiger Auskunft zu geben.
Tilsit, den 2. September 1852. Königl. preußisches Kreisgericht Erste Abtheilung.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
erlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Das Abonnement beträgt: 25 Sgr. für †¼ Jahr in allen Thielen der Monarchie ahne Preis-Erhöhung. Mit Heiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in gerlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: — 1 nthlr. 27½ Sgr. — —
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Berlin, Donnerstag den 14. Oktober
Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 17. August 1852 —
betreffend die Einstellung junger unbefahrener Leute zum freiwilligen Dienst in das Matrosen⸗Corps. Auf Ihren Bericht vom 6. August d. J. will Ich die in Meiner Ordre vom 27. April d. J. (Staats⸗Anzeiger Nr. 141, S. 825) enthaltene Genehmigung, nach welcher junge befahrene Leute schon vor dem vollendeten 17ten Lebensjahre zum freiwilligen Dienst in das Matrosen⸗Corps eingestellt werden dürfen, auch auf junge unbefahrene Leute ansdehnen und überlasse Ihnen hiernach das Weitere zu verfügen. Putbus, den 17. August 1852. Friedrich Wilhelm. Für den Minister des Innern: von Manteuffel. von Bonin.
An die Staats⸗Minister des Innern und des Krieges.
Potsdam, den 12. Oktober 1852.
Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Frau Großherzo⸗
gin von Mecklenburg⸗Schwerin ist auf Schloß Sanssouci eingetroffen.
Ministerium für die landwirthschaftlichen Ange⸗ legenheiten.
Cirkular vom 30. September 1852 — betreffend die
Mittheilung derjenigen, bei den Krankheiten der
Cerealien (als Rost, Mehlthau, Lohen zc.) beobachteten
Thatsachen und geprüften Erfahrungen an das Landes⸗
Oekonomie⸗Kollegium, welche zur Erforschung der
Ursachen dieser ihrer Abwehr dienen können.
Das Landes-Oekonomie-Kollegium ist darauf aufmerksam ge⸗ macht, daß seit einigen Jahren außer von der Kartoffelkrankheit gewisse Gegenden stärker wie früher von dem Befallen auch anderer Feldgewächse: Rost, Mehlthau, Honigthau, Lohen und wie der⸗ gleichen Krankheiten fonst nach ihrem abweichenden Auftreten und Charakter genannt werden mögen, zu leiden gehabt haben und daß unter den Cerealien namentlich der Weizen dem Roste in zuneh⸗ mendem Grade unterworfen gewesen ist.
Es wird darauf ankommen, zu ermitteln, ob jene Vermehrung nur auf einzelne Distrikte beschränkt, oder als eine mehr oder weni⸗ ger allgemeinere betrachtet werden müsse, und das Kollegium wünscht daher zunächst, die Aeußerungen der Vereine darüber zu vernehmen, in welchem Maaße und Grade sich das Uebel in den verschiedenen Landstrichen gezeigt und ob dasselbe in den letzten Jahren in merk⸗ licher Weise zugenommen habe. h-
Sollte sich dieses, wenn auch nur distriktweise, so verhalten, so
würde es um so mehr nöthig werden, den Ursachen dieser Erschei⸗ nung sorgfältig nachzuforschen, als ohne deren Erkenntniß schwerlich
Mittel der Abhülfe gefunden werden moöͤchten. Diese Ursachen aber können möglicher, ja wahrscheinlicher Weise von sehr mannichfaltiger und zugleich komplizirter Beschafsenheit sein, und es ist daher ange⸗ messen, sich diese Möglichkeiten zunächst übersichtlich zu vergegen⸗ wärtigen, um danach die Beobachtungen einzurichten. nämlich kann seinen Grund haben: 1) in der bleibenden örtlichen Lage und der dadurch bedingten klimatischen Beschaffenheit, wobei zu berücksichtigen ist, ob der Landstrich gebirgig, oder hügelich oder eben, ob feuchte Nie⸗ derung oder trockene Höhe, ob gehörig bewaldet oder holz⸗ arm, ob an fließenden oder stehenden Gewässern gelegen, ob ingehägt oder offen, nach welcher Himmelsgegend vorzugs⸗
weise exponirt und welchen Luftzügen er ausgesetzt ist
Krankheits⸗Erscheinungen und zu
Das Uebel
2) in den zufälligen meteorischen Erscheinungen, also in den Einflüssen, welche ein rascher Temperaturwechsel, namentlich zwischen Tageshitze und nächtlicher Kälte, anhaltende Dürre oder Nässe, ungenügender Regen nach längerer Trockenheit,
Nebel, Höhenrauch, Gewitter ꝛc. auszuüben im Stande sind;
3) in der natürlichen Beschaffenheit der Ackerkrume und des
Untergrundes, ob zähe und kalt oder mürbe und warm, ob feucht oder trocken, ob streng thonig, oder mergelig, oder mild lehmig, oder humos, namentlich ob kalk⸗ oder stark eisenhaltig, oder nicht;
4) in der Behandlung des Bodens, nämlich in der tieferen oder
flacheren Bestellung, in dessen Lockerung, in der Düngung,
n der Art des angewendeten Düngers, in den Vorfrüchten;
uüund endlich vielleicht auch 8 9
—
5) in den Varietäten des Getreide⸗Saamens.
Alle diese Momente und deren etwaiges Zusammenwirken wer⸗ den Gegenstände der Aufmerksamkeit und sorgfältigen Beobachtun⸗ gen werden müssen, wenn es gelingen seoll, den Ursachen des Uebels auf die Spur zu kommen und dadurch auf Mittel der Abwehr ge⸗ führt zu werden.
Es darf vorausgesetzt werden, daß diejenigen Landwirthe, deren Felder öfter von diesem Uebel heimgesucht sind, schon Erfahrungen gesammelt und Beobachtungen angestellt haben werden, welche auf die Spur der Ursachen hinzuleiten im Stande sind; vielleicht sind auch schon Verfahrungsweisen oder wirkliche Mittel angewendet, um dem Uebel Einhalt zu thun. Es würde dem Kollegium lieb sein, von Allem diesem Kenntniß zu erhalten, zumal wenn bei den be⸗ treffenden Mittheilungen auf die vorhin angedeuteten Gesichtspunkte Rücksicht genommen und alle die mannichfaltigen Umstände in Be⸗ tracht gezogen würden, die möglicherweise einen mitwirkenden Einfluß auf die Erzeugung der Krankheit ausgeübt haben können.
Das Kollegium will daher nicht blos eine allgemeinere Auf⸗ merksamkeit auf den wichtigen Gegenstand hingelenkt, sondern auch alle diejenigen, welche Gelegenheit und Beruf dazu haben, zu aus⸗ führlichen Mittheilungen ihrer Erfahrungen und ihrer auf die ein⸗ wirkenden Umstände gerichteten Beobachtungen, zugleich mit ihren etwaigen eigenen Meinungen und Ansichten, hierdurch veranlaßt haben, indem nur ein reicher Vorrath von aufmerksam beobachteten
Thatsachen und geprüften Erfahrungen das Material zu einer
gründlichen Bearbeitung des Gegenstandes liefern kann.
Das Kollegium glaubt einer zusagenden Gegenäußerung ent⸗ gegensehen zu dürfen und fügt eine Anzahl von Abdrücken dieses Cirkulars zu weiterer Verbreitung hier bei. “ “
Berlin, den 30. September 1852. 3
Das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium
11166“ e sämmtlichen landwirthschaftlichen Vereine der Monarchie.
Angekommen: Se. Erlaucht der Ober⸗Kammerherr und Minister des Königlichen Hauses, Graf zu Stolberg⸗Werni⸗ gerode, aus der Rhein⸗Provinz.
Der Königlich sächsische außerordentliche Gesandte mächtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf von Hohe Leipzig. 2
Der Königlich württembergische Staatsrath, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Kammerherr. Freiherr von Linden, von Wien G 8
Der General⸗Major und Commandeur der Iten
— O.
Abgereist: Kavallerie⸗Brigade, von Schlüsser, nach Frankfurt a. d.
Der General⸗Post⸗Direktor Schmückert, nach den Provin⸗ zen Pommern und Preußen.