1852 / 246 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Karl Wilhelm Koch und dem Bäckergesellen Jo⸗ hann Karl Kubatz über das Grundstück Günters⸗ berg Nr. 101. Vol. II. Fol. 259 des Hypotheken⸗

3 auf Grund dessen für buchs von “*“ b..

den zꝛc. Koch 130 Rthlr. 1 Nr. 3 Seerhs unter dem 8. September 1850 eingetragen worden, ist nebst dem darüber sub

de efertigten Hypothekenscheine und der Z vom 31. Oktober 1850 ver⸗ loren gegangen. Alle diejenigen, welche an obige zu löschende Post und das darüber sprechende Dokument als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber Anspruch machen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche in dem auf den 30. November c., Vormittags 11 Uhr, b an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Kreisgerichts⸗ Rath Ilberg anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie damit präkludirt und ihnen des⸗ halb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. v.““ Crossen, den 31. Juli 1852. 18 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung

1111““

Nachbenannte, seit länger als 10 Jahren in nbekannter Abwesenheit lebende Personen: a) Johann Gottlob Schellbach aus Hassel, 8 geboren den 28. Mai 1792, welcher den russischen Feldzug 1812 mitge⸗ mmacht haben soll (ohne Vermögen.) b) Schlossergesell Johann Karl Andreas Meißner gus Lützen, geboren den 23. Juli 1796, 1 angeblich von Hamburg 1820 nach Amerika ZA.“ (ungefähres Vermögen 418 Thlr.). c) Friedrich Ferdinand Meißner aus Lützen, geboren den 30. Oktober 1799, angeblich 1818 über Bremen nach Kuba und später nach Bolanos in Mexiko aus⸗ gewandert (ungefähres Vermögen 418 Thlr.) d) Oekonom Johann Lorenz aus Tanna, geboren den 29. August 1798, angeblich vor 19 Jahren nach Amerika aus⸗ ewandert (ungefähres Vermögen 3 ½ Thlr.) 8) iasääm begee Gustav Adolph Schwei⸗ nefuß, geboren den 16. Oktober 1817, vor 14 Jahren nach Sondershausen gewan⸗ dert (ungefähres Vermögen 23 Thlr.) Schneidergesell Friedrich Gottlieb Kolenz aus Zeitz, geboren den 21. Mai 1811, seit 1838 abwesend (ungefähres Vermögen 54 Thlr.) Forstsecretair Karl Heinrich Renatus Kröhn aus Zwickau, geboren den 14. Juli 1752, von Eisleben 1778 angeblich als König⸗ licher preußischer Armee⸗Lieferant wegge⸗ gangen (ungefähres Vermögen 300 Thlr.) Seilergesell Johann Gottlob Horn aus Bröckau, geboren den 19. Mai 17960, im Jahre 1815 fortgewandert (ungefähres Vermögen 115 Thlr.) Christiane Juliane Hube aus Zeitz,; geboren den 9. Mai 1802, angeblich in Dresden mit Schneidermeister Seyffert verheirathet und 1839 nach Amerika ausgewandert (ungefähres Vermö⸗ gen 26 Thlr.) ) Handarbeiter Christoph Köhler aus Naundorf, geboren den 13. April 1752, vngen fch sorigewandert, und 1778 in en sich aufhaltend, (ungefähres Vermögen 21 Thlr.) (ungefähres Vermögen werden nebst ihren unbekannten Erben und Erb⸗ nehmern aufgefordert, sich in unserm Büreau III. persönlich oder schriftlich, oder spätestens in dem auf ben 3. Sebtember 18688, 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Deputirten Herrn Kreisrichter Thümmel zu melden, widri⸗ falls dieselben für todt erklärt, und deren Nach⸗ laß den sich legitimirenden nächsten Erben resp.

11382]

Vormittags

11468 dem Fiskus als herrenloses Gut ausgehändigt werden wird.

Zeitz, den 17. September 1852.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Bekanntmachung,

den Verkauf der neuen Potsdamer

Stadt⸗Obligationen betreffend.

Es steht noch ein Theil der neu kreirten 4pro⸗ zentigen, au porteur lautenden, Potsdamer Stadt⸗ Obligationen, welche bei der Konvertirung der älteren 5prozentigen Stadt⸗Obligatzonen nicht zur Verwendung getommen sind, zum Verkauf, und werden diejenigen, welche von den erstgenannten Obligationen zu kaufen wünschen, aufgefordert, sich dieserhalb an die Königliche Seehandlungs⸗ Haupt⸗Kasse, Jägerstraße Nr. 21 zu Berlin, oder an unsere Kämmerei⸗Kasse hierselbst zu wenden.

Polsdam, den 10. Oktober 1852.

Der Magistrat.

370] Königlich Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.

Da die seit dem 1. Oktober d. J. von uns getroffene Einrichtung, wonach es den Empfän⸗ gern der in Frankfurt a. d. O. angekommenen Frachtgüter überlassen bleibt, die Abfuhr der⸗ selben vom Bahnhofe selbst zu bewirken, sofern sie sich dazu nicht der von uns kontraktlich ange⸗ stellten Fuhrunternehmer Herrmann X Comp. bedienen wollen, für den Meßverkehr aus Ruck⸗ sicht auf den großen Andrang und die dadurch beschränkte Räumlichkeit, nicht ausführbar ist, wenn nicht die für den Eisenbahn⸗Transport er⸗ forderliche Ordnung und Pünktlichkeit zum Nach⸗ theil des Publikums gänzlich gestört werden soll, so wird dieselbe für die Dauer der Meß⸗Trans⸗ porte und zwar für die bevorstehende Herbstmesse während der Tage vom 18. Oktober bis 12. No⸗ vember, suspendirt und die Abfuhr durch uns, resp. unsere Fuhrunternehmer, gegen Erhebung der festgesetzten Taxen von:

1 ½ Sgr. pro Centner Eilgut,

Frachtgut der Normal⸗ Frachtgut der ermäßigten wobei Sendungen unter einem Ceniner einem vollen Centner gleich zu rechnen sind, allein be⸗ sorgt werden.

Die Anfuhr der zu versendenden Güter bleibt indessen den Absendern selbst überlassen, soweit sie die Dienste unserer Fuhrunternehmer dazu nicht in Anspruch nehmen wollen.

Berlin, den 13. Oktober 1852.

Königliche Direction der Niede schlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

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Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. [838] Bekanntmachung.

Dem Hern J. C. Hundeicker zu Gevelsberg sind drei Stück Stamm⸗Actien der Bergisch⸗ Märkischen Eisenbahn, à 100 Thaler, und zwar die Nr. 29,445, 29,446 und 29,447 mit den dazu gehörigen Dividendenscheinen angeblich ab⸗ handen gekommen.

In Gemäßheit des §. 30 des Gesellschafts⸗ Statuts fordern wir die jetzigen Inhaber dieser Dokumente hierdurch auf, solche bei uns einzu⸗ liefern oder die etwaigen Rechte an dieselben geltend zu machen, widrigenfalls die Annullirung der genannten Dokumente veranlaßt werden wird.

Elberfeld, den 18. Juni 1852.

Königliche Direction der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn

.

8 [1358

Lieferung von Eisen⸗

bahn⸗Schwellen.

Wir bedürfen für die Unter⸗ Bhaltung und den Umbau der =Bahn pro 1853 7,700 Stück kieferne Stoßschwellen und 43,200 Stück lieferne Mittelschwellen, erstere 9“ lang, 10“ oben, 12“ unten breit, 6 stark, letztere 8“ lang, 6“ oben, 9“ unten breit und ebenfalls 6“ stark.

Redaction und Rendantur:

Lieferungslustige ersuchen wir, ihre Forderun⸗ gen bis zum 1. November c. mit der Bezeich⸗ nung auf der Adresse: 1

Submission auf Bahnschwellen versiegelt bei uns einzureichen.

Die Bedingungen liegen in den Büreaus un⸗ serer Ingenieure in Magdeburg, Cöthen und Halle zur Einsicht offen, werden auch gegen Er⸗ stattung der Kopijalien auf Verlangen von den⸗ selben abschriftlich mitgetheilt.

Magdeburg, den 5. Oktober 1852.

Direktorium der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗

Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft. 8

[1380] Verzeichnils der Vorlesungen bei der Königlichen medizi- nisch - chirurgischen Akademie für das Militair im Winter-Halbjahre von Mitte Oktober 1852 bis Mitte März 1853. Professores ordinarii.

E. W0LFFF, Dr., Decanus, wird priva- tim medizinisch-klinische Uebungen im Charité-Krankenhause täglich von 8 bis 9 Uhr halten.

E. MITSCHERLICI, Dr., wird privatim die Expe rimental-Chemie sechsmal woö- chentlich von 11 bis 12 Uhr, und die Ph yto- und Zoochemie Montags, Mittwochs und Sonnabends von 8 bis 9 Uhr vor- tragen.

J. L. CASPER, Dr., wird P rivatim 1) die gerichtliche Medizin Dienstags, Don- nerstags und Freitags von 12 bis 1 Uhr vortragen und 2) das forensische Praktikum mit Benutzung der gerichtlich-medizinischen Untersuchungen an Lebenden und Todten u. s. w. im Bereiche des berliner Physikats Mon- tags und Sonnabends von 2 bis 3 Uhr zu leiten fortfahren.

J. C. JUNGKEN, Dr., wird 1) öffent- lich über die Verletzungen des mensch- lichen Körpers Mittwochs und Sonn- abends von 5 bis 6 Uhr, 2) privatim über generelle und spezielle Chirurgie Mon- rags, Dienstags, Donnerstags und Frei- tags von 5 bis 6 Uhr lesen und 3) die Kli- nik für Chirurgic und Augenheilkunde im Charité-Krankenhause täglich, mit Aus- schlufs des Sonnabends, von 9 bis 11 Uh. halten.

C. G. MITSOHEHILICH, Dr., wird 4) öt- fentlich über die aufregenden Arznei- mittel Dienstags und Freitags von 6 hbis 7 Uhr Abends lesen und 2) privatim die Arzneimittellehre sechsmal wöchentlich von 8 bis 9 Uhr Morgens vortragen.

J. MULLER, Dr, wird Montags von 3 bis 4 Uhr die Anatomie der Sinneswerk- zeuge öffentlich vortragen. Privatim giebt er täglich von 9 bis 12 U⸗Chr in der praktischen Zergliederangskunst Un. terricht, und lehrt täglich von 2 bis 3 Uhr die gesammte Anatomiece des Menschen.

J. L. SCHÖONLEIN, Dr., wird privatim 1) spezielle Pathologie und Therapie sechsmal wöchentlich von 10 bis 11 Uhr vor- tragen und 2) medizinisch- klinis che Uebungen im Charité- Krankenhause täg- lich von 11 Uhr an halten. 1

A. BRAUN, Dr., wird öffentlich die Grundzüge einer allgemeinen Ent- wickelungs - Geschichte der organi- schen Natur Montags von 6 bis 7 Uhu Abends; privatim 1) die Anatomie und Physiologie der Pflanzen dreimal wöchent- lich Dienstags, Donnerstags und Sonn abends von 3 bis 4 Uhr, 2) die Naturge- schichte der cryptogamischen Ge-

wächse zweimal wöchentlich, Mittwoc hs

und Freitags von 3 bis 4 Uhr vortragen. II. Professor extraordinarlus.

L. B0HIM, Dr., wird die

er kli-

Diagnostik unter Anwendung

nischer Fälle Mittwochs von 8 bis öffentlich abhandeln. die Augenheilkunde mit gleichz 1iche läuterung an klinischen Fällen lehren und 0 Operations - Uebungen leiten Dienstags und Donnerstaes

6 Uhr.

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für Serlin die Expeditionen des

Kö’bönigl. Preuß. Staats-Anzeigers,

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Berlin, den 18. Oktober 1852.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den zum Königlich württembergischen außerordentlichen Gesandten und be⸗ vollmächtigten Minister an Allerhöchstdero Hoflager ernannten Staatsrath und Kammerherrn, Freiherrn von Linden, gestern Mittags im Königlichen Schlosse hierselbst in einer Privat⸗Audienz zu empfangen und aus den Händen desselben das Schreiben Sr. Majestät des Königs von Württemberg, wodurch er in der gedach⸗ ten Eigenschaft beglaubigt wird, entgegen zu nehmen.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem bti der Forstverwaltung der Prinzlichen Herrschaft Kro⸗ janke angestellten Hegemeister Johann Benjamin Schneider das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; und

Dem Regierungs⸗Secretair Peter Caspar Klein in Düsseldorf den Charakter als Rechnungs⸗Rath beizulegen.

qööqPTTPbe 899. Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Frau Großherzogin von Mecklenburg ⸗Schwerin ist nach Ludwigslust; Seine Königliche Hoheit der Großherzog und Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin von Mecklenburg⸗ Strelitz sind nach Neu⸗Strelitz zurückgereist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten. Eirkulare vom 14. Oktober 1852 betreffend die Beschäftigung der Post⸗Aspiranten und Post⸗Eleven in solchen Dienststellungen, in denen ihnen Zeit und Gelegenheit gegeben wird, sich allseitig und gründlich für den Post⸗Dienst auszubilden.

Mehrfache Wahrnehmungen haben der Vermuthung Raum geben müssen, daß nicht allgemein der dienstlichen Ausbildung der Post⸗Aspfranten und Post⸗Eleven diejenige Aufmerksamkeit und oflichtmäßige Sorgfalt gewidmet wird, welche nothwendig erscheint, um dieselben zu tüchtigen Post⸗Beamten heranzubilden, und daß insbesondere diesen jungen Leuten häufig Dienststellungen angewie⸗ sen werden, in denen es ihnen bei fortdauernder Beschäftigüng in emnem und demselben Zweige des Dienstes ebensowohl an Zeit, als un Gelegenheit fehlt, die verschiedenen Disziplinen des Dienstes einzeln und in ihrem Zusammenhange gründlich kennen zu lernen. Ich wünsche demnach von jeder Königlichen Ober⸗Peost⸗Direction i ausführliche Aeußerung darüber zu erhalten, ob und inwieweit hean Bezirke das Regulativ vom 15. Januar 1850 über die Ausbildung der Post »Aspiranten und Post⸗Eleven zur be lischen Geltung kommt. „In den desfallsigen Berichten, deren 89 ichst baldiger Erstattung ich entgegensehe, wollen die Königlichen mnber⸗Post⸗Directionen jeden einzelnen, auf Grund der neuen An⸗ besene dedingungen in den Postdienst getretenen, in ihrem Bezirke Post⸗Aspiranten und Post⸗Eleven namentlich aufführen, be AS. angeben, seit wie langer Zeit er sich im Dienste befindet, 1 Fes Post⸗Anstalten und wie lange bei jeder er seitdem be⸗ lche b gewesen ist, und welche speziellen Anordnungen die König⸗ 8 jeder dieser Beschäftigungen getroffen g 9 en Zweck allseitiger und gründlicher Ausbildung des jun⸗

kannes für den Dienst zu erreichen oder zu fördern.

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in efüch würde ich, falls das gedachte Regulativ sich in einzelnen

oder nicht zweckmäßig herausgestellt haben „etwaige Abänderungsvorschläge bei dieser Gelegenheit ger

. 1— bläge bei dieser Gelegenh entgegennehmen. 4 den 14. Oktober 1852. . Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 8 Sxe 8

vIa sämmtliche Königliche Ober⸗Post⸗Directionen.

ET“ 4 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗A. ngelegenheiten.

„Zur Feier des Allerhöchsten Geburtstages Sr. Majestät des Königs wird die Königliche Akademie der Wissenschaften am Don⸗ nerstage, den 21sten d. M., Nachmittags um fünf Uhr, eine öffent⸗ liche Sitzung halten, zu welcher der Zutritt, auch ohne besondere Einladung durch Karten, freisteht.

Berlin, den 18. Oktober 1852. Das Sekretariat der Königlichen Akademie der Wissenschaften.

Allgemeines Regulativ vom 21. September 1852 über die Behandlung des Güter⸗ und Effekten⸗Trans ports auf den Eisenbahnen in Bezug auf das Zoll

hierung erkehrs auf den Eisenbahnen werden, unter 7 cati r für den gewöhnlichen Verkehr bestehenden Bestimmungen über die Zoll⸗Abfertigung und Kontrole, folgende Vorschriften ertheilt 8 Allgemeine Bestimmungen. 1) Transportmittel. S a) Wie solche beschaffen sein müssen. Die zum Transport von Frachtgütern und von Passagier⸗Effekten auf den Eisenbahnen bestimmten Wagen, welche die Zollgränze überschrei⸗ ten und deren Ladungen nach Vorschrift dieses Regulativs behandelt wer⸗ den sollen, müssen so eingerichtet sein, daß sie von der Zollbehörde durch hüe 6 sicher unter Verschluß genommen wer⸗ önnen, daß ohne vorherige Lösung dieses Verschlusses die Oeff der Wagen nicht erfolgen I „Weder in diesen Güterwagen noch in den Lokomotiven und den dazu gehörigen Teandern dürfen sich geheime oder schwer zu entdeckende zur Aufnahme von Gütern oder Effekten geeignete Räume befinden.

Jede Eisenbahn⸗Verwaltung hat die ihr zugehörigen Güterwagen an den beiden Längenseiten mit einem, ihr Eigenthum an denselben kundge⸗ benden Zeichen und mit einer fortlaufenden Nummer bezeichnen zu lassen.

Befinden sich in einem Güterwagen mehrere von einander geschiedene Abtheilungen, so wird jede der letzteren durch einen Buchstaben bezeichnet. Alle diese Bezeichnungen müssen so gemacht werden, daß sie leicht in die Augen fallen.

Personenwagen, welche die Zollgränze überschreiten, dürfen, außer den gewöhnlichen Seitentaschen, besondere zur Aufnahme von Gütern oder Effekten geeignete Räume nicht enthalten.

r b) Deren Kontrolirung.; 1 Die Zollbehörde kann zu jeder Zeit verlangen, daß ihr sowohl die

Güter⸗ wie die Personenwagen, ingleichen die Lokomostiven und Tender,

zur Besichtigung gestellt werden. Ergeben sich bei dieser Besichtigung Ab⸗

weichungen von den im §. 1 enthaltenen Vorschriften, so wird die fernere

Benutzung des vorschriftswidrig befundenen Transpo

behörde untersagtt. EI“

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2) Stationsplätze und Halkestellen.

Die Punkte, an welchen sich Stationsplätze oder Haltestellen befinden,