Oeffentlicher
“ ,oIZI1I nüa. Der Kürschnergesell Romanus Richter au Rackwitz, 258 Anfang Dezember v. J. in dem
ospitale der Stadt Forst krank gelegen, dessen b Aufenthalt aber unbekannt ist, soll in einer Untersuchungssache als Zeuge vernommen werden. Ich ersuche, mich von dem gegenwärtigen Aufent⸗ haltsorte des Ric in Sorau, den 18. Oktober 1852. Der Staats⸗Anwalt. t Hesse. 1“ “
[998 Nothwendiger Verkauf. * Kreisgericht Wittenberg. Die dem Müllermeister Karl Schumann gehö⸗ rige, sub No. 10 des Hyvpothekenbuchs von Braunsdorf belegene Birkenbusch Papiermühle nebst Garten und 6 ⅞ Morgen Länderei, abge⸗ schätzt auf 7852 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein in der Regi⸗ stratur einzusehenden Taxe, soll 1 am 10. Februar 1853, Vorm. 11 Uhr,
1“
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. u
1999] Nothwendiger Verkauf.
Das in der Berliner Straße sub No. 1 hier-⸗ selbst belegene, Vol. III. Fol. 285 des Hypothe⸗ kenbuchs verzeichnete, dem Schönfärbermeister Karl Wilhelm Neudeck, modo dessen Erben ge⸗
b , abgeschätzt auf 8285 Thlr., soll
am 25. Januar 1853, Vorm. 11 Uhr, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Mörs an ordent⸗ licher Gerichtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, anberaumten Termine öffentlich an den Meist⸗ bietenden verkauft werden. Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit⸗Registratur eingesehen werden. Alle unbekannten Real⸗Prätendenten werden auf⸗ gefordert, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden. Frankfurt a. d. O., den 7. Juli 1852. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
11257] Oeffentliches Aufgebot.
Folgende verloren gegangene Dokumente wer⸗
en hierdurch aufgeboten:
1) Der Vertrag vom 19. Juni, 17. Mai und 23. Juli 1847, eingetragen auf das Gut Brendemühl b. Rubrica III. Nr. 7 und 8 für die Wittwe Meyer, geborene Krüger, und die verehelichte Utecht, geborene Meyer, über
8300 Rthlr. und 700 Rthlr.; b 2²) der Vertrag vom 22. März 1844, eingetra⸗ gen auf den Höftschen Bauerhof Nr. 24 zu
Dorphagen Rubrica III. Nr. 3, für die
Geschwister Wallschläger über 1200 Rthlr.;
3) der Vertrag vom 24. August 1847, einge⸗ tragen auf das Schmied Kuhtzsche Haus Nr. 33 zu Wangerin für den Bürgermei⸗ ster Stägemann hierselbst, über 1200 Rthlr. Caution;
4) die Obligation der Wittwe des Landes⸗Di⸗
rektors von Podewils, geborene von Münchow,
vom 256. Juli 1747, eingetragen auf das
Gut Cantreck Rubrica III. Nr. 2 für die Kirrcce daselbst, über 100 Rthlr.;
5) das Anerkenntniß des Posthalters Büstrin
hierselbst vom 7. März 1846, eingetragen
auf die hiesigen Häuser Nr. 13 und Nr. 19
68 5 und Nr. 2 für den
rikante f
c1223 Nuhlr.;“ Uhlich zu Halle, über
6) die Obligation des Müllers Daniel Glander vom 27. Dezember 1816 eingetragen auf das Mühlenmeister Ludwi 11 lengrundstück Nr. 286 vis Beutelsche Müh⸗
9 Nr. 286 696 b 88s hiesigen Raths⸗ wock Ruͤbrica III. Nr. 4 für die Müll Stüberschen Cheleute, über 821 Rih! 1der
2) der Auseinandersetzungs⸗Rezeß vom 9. Mai 1785, eingetragen auf das Gut Rarvin 88 Rubrica III. Nr. 1 für die Geschwister Ernsi Casper und Veronica Genz, über 327 Rthlr 12 Gr. 5 ½¼ Pf. und 9 Rthlr.; 66
) der Kaufvertrag vom 24. Februar 1813 eingetragen auf das Tischlermeister Neu⸗ mannsche Grundstück Nr. 56 zu Gülzow
Richter in Kenntniß zu setzen.
1484
; Rubrica III. Nr. 2, über 400 Rthlr. Rest⸗ fatzelber des Zimmermeisters Wilcke da⸗ “ b
9) die Obligation des Wagepächters Zühlcke
hierselbst vom 14. Juli 1838, eingetragen laauf das Handschuhmacher Dietrichsche Haus Nr. 155 hierselbst Rubrica III. Nr. 6 für den Konrektor Schmidt, über 1000 Rthlr. Alle diejenigen, welche auf obige Dokumente als Inhaber, Erben, Cessionarien, Pfand⸗ und sonstige Briefsinhaber, Ansprüche und Anrecht zu haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, sich beim hiesigen Gericht binnen 3 Monaten, spätestens in dem auf den 8. Januar 1853, Vormittags DUhr, an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termine zu melden, widrigenfalls sie damit unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens präkludirt, die Do⸗ kumente amortisirt und die eingetragenen Posten gelöscht werden sollen. Cammin, den 6. September 1852. Khnigliches Kreisgericht. 8 I. Abtheilung.
[1386] Ediktal⸗Citation. 1 Die Ehefrau des angeblich nach Australien ausgewanderten Tagelöhners Johann Wilhelm Bothe aus Klemzig hat zufolge ihrer Versiche⸗ rung seit dem Jahre 1847 von dem Ehemanne Nachricht nicht erhalten und verlangt daher Tren⸗ nung ihrer Ehe. Demgemäß wird der genannte Johann Wilhelm Bothe hierdurch aufgefordert, sich zu dem auf den 11. April 1853, Vormittags 11 Uhr, “ in unserem Terminszimmer vor dem Kreisrichter Gutsche anstehenden Termine zu melden, widri⸗ genfalls seine Ehe wird getrennt, der zurückge⸗ lassenen Ehefrau die Wiederverheiratung wird gestattet werden. — Züllichau, den 8. Oktober 1852. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1170] Nutzholz⸗Lieferung. Die Lieferung von ca. 300 rüsternen 3 ½zölligen Bohlen, 100 eichenen 4zölligen do. -’ 5 zölligen do.
1000 großen Felgen und h 1000 Schwingen, 8 soll auf dem Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Hierzu haben wir einen
Termin auf Donnerstag den 28. Oktober c., Vor⸗ vags 11 Uhr, in unserm Geschäftslokale, Dorotheenstraße Nr. 59, anberaumt, und fordern Lieferungslustige auf, die näheren Bedingungen daselbst einzusehen und ihre Gebote versiegelt mit der Aufschrift: „Submis⸗ sion zur Lieferung von Nutzhölzern“ bis zu ge⸗ dachtem Termine abzugeben. Die Submittenten können dem Termine beiwohnen, ein mündliches Abgebot findet aber nicht statt. 8 IEAngust 1852. Königliche Artillerie⸗Werkstatt. von Malinowski. Marggraff.
[13291 Materialien⸗Lieferung.
Die Lieferung des Bedarfs der hiesigen König⸗ lichen Artillerie⸗Werkstatt an Steinkohlen, Leder, Hanf, Leinenwagaren und Leinöl pro 1853 soll auf dem Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Hierzu haben wir einen Termin auf Donnerstag, den 28. Oktober c., Vormit⸗
tags 10 Uhr, in unserm Geschäftslokale, Dorotheenstraße Nr. 59, anberaumt und fordern Lieferungslustige auf, die näheren Bedingungen daselbst einzusehen und ihre Gebote versiegelt, mit der Aufschrift: „Submission zur Materialien⸗Lieferung“ bis zu gedachtem Ter⸗ mine abzugeben. Die Submittenten können dem Termine beiwohnen, ein mündliches Abgebot fin⸗ det aber nicht statt. 8 Berlin, den 5. Oktober 1852. Königliche Artillerie⸗Werkstatt. von Malinowski. Marggraff.
Redaction und Renbantur:
Anzeiger.
[139227/ Bekanntmachung.
Bei Gelegenheit der diesjährigen Frühjahrs⸗ Ersatz⸗Aushebung, haben Versuche stattgefunden den dabei fungirenden Militairarzt durch Be⸗ stechung von seiner Pflicht abwendig zu machen
Die hierbei dem Arzte zugegangenen Gelder sind von demselben der zuständigen Behörde über⸗ liefert worden und fallen der Staatskasse zu. Wir sehen uns veranlaßt, vor dergleichen Versuchen mit Hinweisung auf den §. 311 des Strafgesetz⸗ buchs für die preußischen Staaten zu warnen woselbst sie mit Gefängnißstrafe und zeitiger Un⸗ tersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehren⸗ rechte bedroht sind.
Münster, den 28. September 1852.
Von Seiten des General⸗ Der Ober⸗Präsident
Kommandos VII. Armee⸗ der Provinz Westfalen
Corps. Der Oberst und von Duüesberg.
Chef vom Generalstabe. h“ von Heister.
8
[1398]
Es soll die Ablösung der von dem Rittergute Marwitz, hiesigen Kreises an das Domainenamt Himmelstädt und andererseits vom Domainen⸗ Amte Carzig an das Rittergut Marwitz zu lei⸗ stenden Geld⸗ und Natural⸗Abgaben erfolgen. Das Rittergut Marwitz ist Fideikommiß, der letzte Besitzer, Assessor Johann Heinrich Gottlieb von Bergen, ohne Descendenz verstorben. Zur Wahr⸗ nehmung ihrer Rechte fordere ich alle Diejenigen, welche hierbei ein Interesse zu haben vermeinen, auf, sich bis zum 6, Dezember c., Mittags 12 Uhr, schriftlich oder mündlich bei mir zu melden und zu erklären, ob sie bei Vorlegung des Rezesses zugegen sein wollen. Die Nicht⸗ erscheinenden müssen die Auseinandersetzung gegen sich gelten lassen und können mit keinen Einwen⸗ dungen dagegen gehört werden.
Landsberg a. d. W., den 10. Oktober 1852.
Der Special⸗Commissarius. Kreisrichter Hartmann.
Düsseldorf⸗Elberfe 11400] Eisenbahn.
Die durch den freiwilligen Rücktritt des Herrn Justizraths Schirmer erledigte Stelle des Direk⸗ tors der Düsseldorf⸗Elberfelder Eisenbahn ist durch die auf den bisherigen Königlichen Landbau⸗ Inspektor Herrn Oppermann gefallene statut⸗ mäßige Wahl des Verwaltungsraths wieder be⸗ setzt worden.
Nachdem Herr ꝛc. Oppermann heute in die ge⸗ nannte Stelle eingetreten ist, besteht die Direc⸗ tion der Düsseldorf⸗Elberfelder Eisenbahn aus folgenden Mitgliedern:
Herrn Adolph Oppermann, Direktor, » Rentner Wilhelm Dietze, Direktorial⸗ Rath und Stellvertreter des Direitors, Rentner Peter Melbeck, Direktorial⸗ Rath, welches hierdurch bekannt gemacht wird. Düsseldorf, den 18. Oktober 1852. er Präsident des Verwaltungsrath Wortmann.
[1320] . Thüringische Eisenbahn. Auf unseren Güterböden lagern herrenlos: 1) 1 Kiste mit Weinproben, “ 2) I. N. Nr. 1 u. 2. 36 gußeiserne Ofentheile, 3) B. 6 eiserne Mörser mit Keulen,
4) P. 8 eiserne Wagenachsen,
5) 4 Säckchen gemahlener Gyps,
6) H. B. ein Sack mit Maurerhandwerkzeug, 7) F. L. Nr. 1690 zwei leere Fässer, 8) HB. eine Kiste kurze Waaren, 9) M. Nr. 35 ein Kistel weiße Seife.
Sich legitimirende Eigenthümer können d ese Gegenstände gegen antheiligen Ersatz der Insar⸗ tionskosten bis zum 15, November d. J. bei un in Empfang nehmen. 1
Erfurt, den 30. September 1852.
Die Direction der Thüringischen Eisenbahn
Gesellschaft.
Schwieger.
8 1 ei, Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckere
oder durch
Abonnement beträgt “ Üccit 25 Sgr. für ¼ Jahr 187 8—
in allen Thielrn der Monarchie ohne grg; Preis-Erhöhung. 1 mit geiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., * in der ganzen Monarchie: 19 * a.8
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Königlich Pr
Alle Post-Anstalten des Iun und Auslandes nehmen Bestellungen an für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats-Anzeigers Eeas,na; Ur. , und er Preußischen Zeitun ipzi
Straße kir. 14 Ffsphgp⸗
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N„o.. 249.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem bei dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten angestellten Geheimen Hofrath Cottel zu Berlin, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; so wie
Dem praktischen Arzte Dr. Ferdinand Neuhaus zu Werden, Düsseldorf, den Charskter als Sanitäts⸗Rath; un );
Dem Bau⸗Inspektor als Bau⸗Rath zu verleihen.
8 „ Berlin, den 21. Oktober 1852. Königliche Hoheit die Frau Prinzessin von Preußen, so wie Höchstderen Tochter die Prinzessi Louise Königliche Hoheit sind nach Weimar abgereist. 8 “
in
Ministerium für Handel, Gewerbe 8 8 Arbeiten. Verfügung vom 8. Oktober 1852 — betreffend die Ausdehnung der den Soldaten vom Feldwebel (Wacht⸗ neister) abwärts bewilligten Porto⸗Vergünstigung auf Militair⸗Beamte desselben Grades.
Die nach Art. 30 des revidirten Post⸗Vereins ⸗ Vertrages (Staats⸗Anzeiger Nr. 142, S. 832) den im aktiven Dienste stehen⸗ den Soldaten vom Feldwebel (Wachtmeister) abwärts zugestandenen Porto⸗Vergünstigungen sollen auch den mit diesen Militairs im gleichen Range stehenden Militair „Beamten, wie den Compagnie⸗ und Eskadrons⸗Chirurgen, Büchsenmachern ꝛc., im Wechselverkehre der Postvereins⸗Staaten zu Theil werden. Die ost⸗Anstalten haben sich hiernach zu achten. 8
Berlin, den 8. Oktober 1852.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeit
Pzung der Instruction für das evste Epa tet⸗ t h.r Post⸗Beamten.
Zur Ergänzung der Instruction für das Post⸗Beamten (Eleven) vom 26. Januar 1850 wird bestimmt:
1) den Examinanden kann es überlassen bleiben, ob sie die schrift⸗ lichen Prüfungsarbeiten im Concept oder in einer Reinschrift vorlegen wollen. Letzteren Falles muß von ihnen bei jeder Arbeit besonders angegeben werden, wie viel Zeit zur Ent⸗
” werfung des Concepts und wie viel Selt zur Fertigung der RNeeinschrift verwendet worden ist.
2) Die Censuren über den Ausfall des ersten Examens sind, in
Uebereinstimmung mit der Vorschrift des §. 11 der Instruction
Verfügung vom 12. Er 2⁷
erste Examen der
füir die bei dem General⸗Post⸗Amte eingesetzte Examinations⸗
Kommission vom 8. Juli 1850 von jetzt ab allgemein durch: „hinreichend“, “ “
„vorzüglich gut“
„gnicht genügend”“ szudrücken.
Berlin, den 12. Oktober 1852 “ “ Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Verfügung vom 10. Oktober 1852 — betreffend die Behandlung und Taxirung der Korrespondenz nach und aus dem Kirchenstaate. 1 In Folge eines zwischen der Kaiserlich österreichischen und
8*
8
der
Wurfbain zu Paderborn den Charakter
und öffentliche b
8
römischen Regierung auf den Grundlagen des deutsch⸗österreichischen Postvereins⸗Vertrages abgeschlossenen neuen Post⸗Vertrages ist der Frankirungs⸗Zwang für die Korrespondenz zwischen dem deutsch⸗ österreichischen Post⸗Vereine und dem Kirchenstaate aufgehoben wor⸗ L“ kann demnach künftig nach der Wahl bsenders entweder an Besti Rüankatlwesantn T kirt oder bis zum Bestimmungsorte
Das römische Porto beträgt ohn terschied d b oder Bestimmungsortes 6 Kr. 8. 9- “ öfl. vöans- fachen Brief. Es werden hiernach für die frankirte Korrespondenz aus Preußen, resp. den Vereins⸗Staaten nach dem Kirchenstaate und für unfrankirte Briefe aus demselben nach Preußen resp den Post⸗Vereins⸗Ländern folgende Beträge erhoben: 8 1) das Vereins-Porto mit ... 8
2) das römische Porto mit 6 Kr. C. M.. .....
3 Sgr.
22 2½
2
5 ⅔ Sgr.
—
für den einfachen Brief. hehg 1e Sätze unterliegen der Vereins⸗Gewichts⸗Pro⸗ *
Für rekommandirte Briefe, welche bei der Aufgabe frankirt werden müssen, ist außer dem gewöhnlichen Briesporto nur die Recommandations⸗ Gebühr von 2 Sgr. vom Absender zu erheben.
Für Waarenproben und Muster, welche auf solche Art verpackt aufgeliefert werden, daß der Inhalt leicht ersichtlich ist, wird an Vereins⸗Porto und an römischem Porto für je 2 Loth Zollgewicht 8E das einfache Briefporto berechnet. Jeder Sendung darf jedoch nur ein einfacher Brief angehängt werden, und muß das Port gleich bei der Aufgabe entrichtet werden. Muste »Sendungen, welch
unfrankirt abgesendet werden, werden wie gewöhnliche Briefe behan
delt und taxirt.
Zeitungen, Journale und andere Drucksachen unter Band sind insofern dieselben bei der Aufgabe frankirt werden, außer mit dem Vereins⸗Porto von 4 Pfennigen, mit einem römischen Porto von 1 Kr. C. M. = ½ Sgr. pro Zollloth exkl. zu belegen. Eine einfache Kreuzband⸗Sendung kostet demgemäß, nach Abrundung der Beträge, 1 Sgr. 8
Die Post⸗Anstalten in den Regierungs⸗Bezirken Koblenz und Trier haben zur Beförderung der frankirten Korrespondenz nach dem Kirchenstaate wie bisher den Weg durch die Schweiz zu be⸗ nutzen, und demgemäß für diese Korrespondenz, außer den oben angegebenen Sätzen, auch das schweizer Transitporto in bisheriger Art zu erheben. Eben so ist das schweizer Transitporto für dieje⸗ nige Korrespondenz aus dem Kirchenstaate in Ansatz zu bringen, welche unfrankirt auf dem Wege durch die Schweiz eingeht. Da⸗ gegen dürfen für so lange, als die römische Post⸗Verwaltung sich nicht dazu versteht, Auslagen an schweizer Transitporto zu vergü⸗ ten, oder so lange nicht ein anderweites Arrangement rücksichtlich der Zahlung dieses Transitporto getroffen worden ist, unfran⸗ kirte Briefe nach dem Kircheustaate nicht auf der Route durch die Schweiz befördert werden.
In Folge des gedachten Vertrages ist auch der Frankirungs⸗ zwang für die Korrespondenz zwischen dem Kirchenstaate einerseits und Schweden, Norwegen, Dänemark, den Niederlanden und Bel⸗ gien andererseits, bei der Beförderung durch das Peostvereins⸗Gebiet aufgehoben worden. Bei dieser Korrespondenz, welche ebenfalls den ohigen Taxirungs-⸗Vorschriften unterliegt, tritt den danach sich er⸗ gebenden Portosätzen nur noch das fremde Porto hinzu.
Die Peost⸗Anstalten haben sich vom Eingange dieser Verfügung ab nach obigen Bestimmungen zu achten.
Berlin, den 10. Oktober 1852.
General⸗Post⸗Amt.