vember 31 ½, X a ½ 1
ber 34 ¾¼ Fl. —
Auf den 22.
en: 37 Last poln. Weizen, wegen Seeschadens, 124,
35 Last odess. Roggen, wiegend 120, 121 Pld.
Fl.; Dez. 32 ½, ½ a ½ Fl.; Mai 34 ¼ Fl.; Septem-
einöl auf 6 Wochen 31¼ Fl.; November 30 Fl. — Hanföl auf 6 Wochen 40 Fl.; effect. 39 Fl. — Rübkuchen 68 a 73 Fl. — Lein kuchen 8 ½⅛ a 11 Fl.
Oktober sind zur öffentlichen Versteigerung angeschla-
28
1488 effect. 30 ¼ Fl.; Hambeusrg,
1proz. Span. 24 76.
125 Pfd., und I Getreidemarkt:
(Nichtamtlich.)
Brüssel, Mittwoch, 20. Oktober, Abends. C. B.) Es cirkulirt das noch unverbürgte Gerücht, daß der Chef der katholischen Partei, de Theux, zum Könige berufen wor⸗ n
den sei. — 8
Breslauz, 21. Oktober, 1 Uhr 25 Min.
des Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Freiburger Actien 105 ¼ G. Oberschlesische Actien Lit. B. 149 Br.
90 Br. Neisfse-Brieger Actien 75 ½ Br.
Getreidepreise: Weizen, weisser 61 — 69 Sgr., gelber 61 — 67 Sgr. Hafer Stettin, 21. Oktober, 1 Uhr 49 Minuten N
Roggen 52 — 65 Sgr. Gerste 42 — 46 Sgr.
Telegraphiseche Depeschen.
Nachmittags. (Tel. Dep. Banknoten 88 ⁄2 Br. Oberschlesische Actien Lit. A.
Oberschlesisch-Krakauer Actien
achmittags. (T'el. Dep.
Oel 23, 22.
1,,,,, (Tel. Dep. d. Neue Anleihe 94 ½¼. Amsterdam 161 ½. 23 ½. Silber 16.
Spanier 25 ½. Aproz. 4171 ½ G. (Tel. Dep. d. C. Spanier 25 ¾ bis 3. 40 bis 44 Kr. 27 — 30 Sgr.
d. Staats-Anzeigers.) Roggen 45 a 50 Rthlr., Oktober 45 Rthlr. Br., verändert.
[1404] Bekanntmachung.
Auf den Grund des §. 11 des Gesetzes über die Polizei⸗Verwaltung vom 11. März 1850 und der §§. 147 u. ff. der Allgem. Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845 bestimmen wir hierdurch, daß Handwerksmeister bei Vermeidung einer Po⸗ lizei⸗Strafe von 1 bis 5 Thalern oder verhält⸗ nißmäßiger Gefängniß⸗Strafe Lehrlinge nur dann annehmen dürfen, wenn sie dieselben bei der In⸗ nung oder, wenn am Orte eine Innung für ihr Handwerk nicht besteht, bei der Kommunalbehörde zum Eintritte in die Lehre angemeldet haben.
Zugleich machen wir Eltern und Vormünder darauf aufmerksam, daß die von ihren Pflegebe⸗ fohlenen etwa bei einem zur Ausbildung von Lehrlingen nicht befugten Handwerksmeister ab⸗
ehaltene Lehrzeit, bei der Zulassung zum Ge— ellen⸗- und Meister⸗Examen nicht angerechnet werden kann und es daher für die Sicherung der gewerblichen Rechte der dem Handwerke zu wid⸗ menden jungen Leute von dem höchsten Interesse st, durch die Anmeldung bei der Innung oder
ei der Ortsbehörde die Berechtigung des gewähl⸗ en Lehrmeisters zur Annahme von Lehrlingen eststellen zu lassen.
Düsseldorf, den 8. Oktober 1852.
Königliche Regierung.
1826] Nothwendiger Verkauf. königliches Kreisgericht, I. (Civil-⸗) Abtheilung, zu Berlin, din 15. Juni 1852.
Das zur Maurermeister Heinrich David Ernst Reichertschen erbschaftlichen Liquidations ⸗Masse gehörige, an der Potsdamerstraße Nr. 112 a be⸗ legene, im Hypothekenbuche des Königlichen Kreis⸗ gerichts von Alt⸗Schöneberg Vol. IV. No. 183 Fol. 73 verzeichnete Büdner⸗ Grundstück, abge⸗ schätzt auf 14,015 Rthlr. 6 Sgr. 11 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in dem fünften Buͤ⸗ reau einzusehenden Tare, soll
am 30. Dezember 1852, Vormittags an ordentlicher Gerichtsftenn⸗ Zimmerstraße Nr. 25, auf Antrag eines Gläubigers und des Masse⸗ Kurators subhastirt werden.
1653]¹⁄ Nothwendiger Verkauf. 9 Kreisgericht zu Kosten, JI. Abtheilung, EB den 8s Mai 1852. 8 eim Regierungsbezirk Posen belegene Ritter⸗ gutsherrschaft Karezewo, bestehend 298 werken Karczewo, Plastowo, Jaskolki Groß Lenki, Wolkowo und Gnin, wovon die ersten fünf zum Kreise Kosten, das letzte zum Kreise Buk gehört, auf den Namen der Wittwe des Grafen Heinrich Dzieduszycki, Theodosia geborene Gräfin Mielzynska, und seiner Kinder, namentlich:
Deffentlicher Anzeig
1) Henriette Amalia Maryanna Francisca, 2) Maria, 3) Amalia, 4) Michael, Geschwister Graf Dzieduszycki eingetragen, einschließlich der auf 127,540 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. taxirten Forsten landschaftlich abgeschätzt auf 346,511 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehen⸗ den Taxe, soll am
bbVöü18, Vormite ö 8 IMhr. an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Nachstehende, ihrem Aufenthalte nach unbe⸗ kannte Personen, nämlich:
1) der Graf Nikolaus v. Mielzynski,
2) die Wittwe des Paschal Poullin, Marianna
geborene Riboute,
3) die Gräfin Brigitta Mielzynska, geborene
Szezaniecka, 4) der Gutsbesitzer Traugott Hildebrand, werden hierzu öffentlich mit vorgeladen.
[655 Nothwendiger Verkauf.
In Verfolg der Einleitung des Konkursverfah⸗ rens über das Vermögen des Gerbermeisters Johann Wilhelm Nasedy sollen die dem Gemein⸗ schuldner gehörigen, hieselbst in der altstädtischen Burgstraße sub Nr. 106 und sub Nr. 115 des Hypothekenbuchs und am St. Katharinen⸗Kirchen⸗ steige im sogenannten Kagenzippel sub Nr. 11 und sub Nr. 12 des Hypothekenbuchs belegenen Grund⸗ stücke, die zusammen auf 10,140 Thaler gericht⸗ lich abgeschätzt sind, in dem auf b
den 6. Dezember 1852, 11 Uhr Vor⸗ mittags,
an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine
im Wege der nochweudigen Subhastation ver⸗
kauft werden. Das Taxationsinstrument kann
mit den neuesten Hypothekenscheinen der Grund⸗
stücke im fünften Buͤreau eingesehen werden.
Zum Termine werden die unbekannten Erben der verstorbenen Ehefrau des Gemeinschuldners Florentine Wilhelmine geb. Streg, früher ver⸗ wittwete Engel, öffentlich vorgeladen; zugleich werden alle unbekannten Realprätendenten unter Androhung der Präklusion anfgefordert, spätestens in dem anberaumten Termine ihre etwaigen An⸗ sprüche geltend zu machen. 8
Danzig, den 6. Mai 1852.
Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.
[14022 Ediktal⸗Citation.
Der Schiffsknecht Herrmann Schneider aus Neusalz a. O. ist beschuldigt, am 16. Januar d. J. aus dem Boberniger Forstrevier und zwar im sogenannten Hinterwalde zwei Stück Stock⸗ holz entwendet zu haben, und deshalb durch Beschluß vom 26. Juli c. wegen neuen einfachen
November 43 Br., November-Dezember 42 bez., Frühjahr 43 ½ Rüböl Oktober 9¾ Br.
21.
(Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Wittenberge 54. Mecklenburger 35. Sardinier 91. Weizen, niedriger, Pommern 104, Holstein 101, alles zu haben. Zink, 10,000 Ctr. von 11 ½ bis 12 vember und Frühjahr.
Wien, Mittwoch, 20. Oktober,
)
4 proz. Metalhques 84 ½. Bankactien 1340. bahn 217 5. 1839r Loose 137. Gloggnitzer Actien 158 ½. London 11, 31 Augsburg 116 ½.
Paris, Mittwoch, 20. Oktober, d. 0., B.) znnaz. 941, 60. 4 ½proz. 106, 35.
Londonn, Dienstag, 19. Oktober, (Tel. Deh d. C. H.)
Liverpoel, Montag, 18. Oktober. Baum wolle, 10,000 Ballen Umsatz.
V
Redaction und Rendantur:
Consols 100 ½, ½. Sardinier 97 ½.
Hamburg 3 Monat-Wechsel 13 Mk. 7 ½ bis 7 ¾ Sch.
Spiritus Oktober 15 ½ Br., Frühjahr 17 8
Oktober, 2 Uhr 48 Minuten Nachmitta Berlin- Hamburg 105. Magdebur“ Kieler 103 ¼. 3 proz. Span. 43 Geldcourse. * Wismar 102 Rosgen, Frühjahr stiller. 8 bezahlt loco, No.
Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten, Silberanleihe 109 ½¼. Sproz. Metalliques 943
6e. Nord-
Hamburg 172. Paris 137. Gold
Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Dep.
3proz. Spanier 46 §. 1proz.
Nachmittags 5 Uhr 30 Min. 2 8 8 144 3proz. Spanier 51 5. 1proz.
Türkische Anleihe 5 pCt. Pramie.
Wien 11 Fl
(Tel.
gegen
Dg 8. G. B.)
Preise Sonnabend un.
Diebstahls an geschlagenem Holze aus dem Walde auf Grund der §§. 217. 3 und 219 des Straf⸗ Gesetzbuchs in den Anklagestand versetzt worden,
Zur mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf
den 13. Januar k. J., Vormittags
116 t anberaumt worden, wozu der oben Genannte mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur festgesetz ten Stunde zu erscheinen, die zu seiner Verthei⸗ digung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem unterzeichneten Gericht dergestalt zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.
Erscheint der Angeklagte nicht, so wird in contumaciam mit Untersuchung und Entscheidung verfahren werden.
Als Zeugen werden zu dem Termine:
1) der Förster Tittel in Neuhaus, “
2) der Bauer Joh. Martin Hübner in Bobernig
vorgeladen werden. 6 Grünberg, den 4. Oktober 1852. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
[1253] Ediktalladung.
Der Particulier Wilhelm Eduard Hec⸗ tor Achilles hat sich am 17. April 1850 von seiner Ehefrau Friederike Marie Amande, geb. Kleeberg, zu Dresden, entfernt, ohne daß bis jetzt sein Aufenthalt hat ermittelt wer⸗ den können. Derselbe wird deshalb aufgefordert, zu seiner Ehefrau zurückzukehren oder spätestens sich in dem am 5. April 1853, Vormittags 11 Uhr,
im hiesigen Gerichtslokale,
vor dem Kreisgerichts⸗Rath Pieper anstehenden Termine zu stellen, um sich auf die von seiner Ehefrau gegen ihn angestellte Ehescheidungs⸗ klage auszulassen, widrigenfalls auf den Antrag seiner Ehefrau die Ehe getrennt und er für den allein schuldigen Theil erklärt und zur Entrich⸗ tung der Ehescheidungsstrafe verurtheilt werde wird.
Neu⸗Ruppin, den 13. September 1852.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
[1403] Bekanntmachung. Der westpreußische Pfandbrief Nr. 76 Lopatken über 75 Rthlr., werderer Departements,
ist verdorben und soll auf den Antrag 8 khe
lischen Kirchen⸗Kollegiums zu Kunzendor Marienburg, amortisirt werden. 8 Marienwerder, den 2. Oktober 1852. tion Königl. westpreuß. General⸗Landschafts⸗Directi von Rabe.
Schwieger.
ermveen
Marien⸗
Das à
onnement beträgt 25 Sgr. für ¼ Jahr Uen Thielen der Monarchie ohne in a reis⸗ eegune. Seaäben⸗ t Geiblatt (Preuß. er-Zei nlt gaa⸗ Urbit⸗ 17 Sar. 6 Pf., 8 in der ganzen Monarchie: 1 Hthlr. 27 ⅛ Sgr.
ö——
Alle Post-Anstalten des In und Auslandes nehmen Sestellungen an, für gerlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats-Anzeigers, KMauer⸗Straße KRr. 54., und der Preußischen Zeitung, Leipziger- Straße Nr. 14.
Berlin, Sonnabend den 23.
den 21. Oktober 1852.
Seine Majestät der König sind von der gestern nach der
Schorfhaide unternommenen Reise heute wieder auf Sanssouci ein⸗ getroffen.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen Ausbau der Straße von Ratibor über Groß⸗ Peterwitz und Wilhelmsdorf bis an die Kreisgränze in der Rich⸗ tung auf Katscher durch den Kreis Ratibor genehmigt habe, be⸗ stimme Ich hierdurch, daß auf diese Straße das Expropriations⸗ Recht für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke und das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Mate⸗ rialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen geltenden Bestimmungen Anwendung finden sollen. Zugleich will Ich dem Kreise Ratibor das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗ Tarife, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗ Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen
Oskar, Herzog von Upland, an.
der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen für die in Rede stehende Straße Gültigkeit haben. Der gegenwärtige Erlaß ist durch öffentlichen Kenntniß zu bringen.. Berlin, den 19. 52
die Gesetz⸗Sammlung zur
September 1852. Friedrich Wilhelm von der Heydt. von Bodelschwingh. die Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee von Greifswald nach Jarmen bis zur Peene und von Tribseecs nach Richtenberg mit einer Abzweigung nach Franzburg genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expro⸗ priations⸗Recht für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke, ingleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unter⸗ haltungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chaus⸗ seen bestehenden Vorschriften auf die Straße zur Anwendung kom— men sollen. Zugleich will Ich den Kommunal⸗Ständen von Neu⸗ Vorpommern und Rügen gegen Uebernahme der künftigen chaussee⸗ mißigen Unterhaltung dieser Straßen das Recht zur Erhebung von Chausseegeld nach dem für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarife, einschließlich der in demselben enthaltenen Be⸗ fimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhe⸗ bung betreffenden zusätzlichen Vorschriften verleihen. Auch sellen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei⸗Vergehen auf die ge⸗ dachte Straße zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erla ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 4. Oktober 1852. I Friedrich Wilhelm. W“ von der Heydt. von Bodelschwingh. den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanz⸗Minister.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Kreisgerichts⸗Direktor, Geheimen Justiz⸗Rath von Brauchitsch in Erfurt, zum Vice-Präsidenten des Appella⸗ tions⸗Gerichts in Stettin; und Den Kreisgerichts⸗Rath Re ichel zu Mohrungen in Ostpreußen Direktor des Kreisgerichts zu Lobsens zu ernennen.
morgen die Trauer auf acht Tage
Der Königliche Hof legt Franz Gustav
für Seine Koͤnigliche Hoheit den Prinzen
22
——
Berlin, den Oktober 1852.
Berlin, den 22. Oktober 18⸗ Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen Groß⸗Schönebeck wieder hier eingetroffen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffe Arbeiten.
Verfügung 8. Oktober 1852 — betreffend das Verfahren beim Verschreiben ausländischer Zeitungen seitens der Post⸗Anstalten.
Es ist wahrgenommeu worden, daß von den Post⸗Anstalten hin und wieder Zeitungen und Zeitschriften, welche außerhalb Preußen erscheinen, auch dann unmittelbar bei den betreffenden ausländischen Post⸗Anstalten bestellt werden, wenn solche durch Vermittelung an⸗ derer, dem ausländischen Verlagsorte näher belegener, diesseitiger Post⸗Anstalten, oder resp. durch Vermittelung des Zeitungs⸗Comtoirs in Berlin, eben so schnell bezogen werden können.
Dieses den Vorschriften im §. 16 Abschnitts XIV. der Dienst⸗ Instruciion zuwiderlaufende Verfahren wird den Post⸗Anstalten hierdurch untersagt.
Gleichzeitig werden die Koͤniglichen Ober⸗Post⸗Directionen aufgefordert, das Verfahren der Post⸗Anstalten beim Verschreibe der ausländischen Zeitungen durch die Aufsichts⸗Beamten spezie überwachen und insbesondere auch darauf achten zu lassen, daß fü die direkt vom Auslande bezogenen Blätter die Provision übera gehörig berechnet werde.
Berlin, den 8. Oktober 1852.
General⸗Post⸗Amt.
“
Verfügung vom 14. Oktober 1852 — betreffend die Taxirung der Sendungen nach und aus den Taxisschen Postorten Nazza, Mihla, Großneuhausen und
Olbersleben. ““
8 Die in den Orten Nazza (Sachsen⸗Koburg⸗Gotha) un Mihla (Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach), beide auf der Route zwischen Mühlhausen und Eisenach belegen, ferner Großneuhausen und Olbers leben (Sachsen⸗Weimar ⸗Eisenach), beide auf der Route zwischen Cölleda und Weimar belegen, — bestehenden Post⸗ Annahmestelle erhalten vom 1. k. M. ab auch im Verkehr mit Preußen die Eigen⸗ schaft als Fürstlich Thurn und Taxissche Post⸗Anstalten. Für di Postsendungen nach und von den genannten Orten ist daher von gedachten Tage ab die Vereins⸗Portotaxe, und zwar für die Sen⸗ dungen nach und von Nazza und Mihla die Taxe von Eisenach, und für die Sendungen nach und von Großneuhausen und Olber leben die Taxe von Buttelstedt in Anwendung zu bringen. Berlin, den 14. Oktober 1852. General⸗Post⸗Amt