1852 / 252 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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dieses Monats eröffnet. Kranke, zu deren Hei⸗ lung chirurgische oder augenärztliche Hülfe noth. wendig ist, können sich daselbst täglich Mittags von 1—3 Uhr melden. Die Anmeldung drin⸗ gender Krankheitsfälle wird von den in der An⸗ stalt wohnenden Aerzten zu jeder Zeit entgegen⸗ genommen. Bedürftige Kranke erhalten in den Stunden von 2—4 Uhr täglich, außer ärzlicher Behandlung, auch freie Arznei, finden, wenn ihr Zustand es erfordert, Auf

in der Anstalt.

Berlin, den 16. Oktober 1852.

Königliche Direction der Universitäts⸗Klinik für Chirurgie und Augenheilkunde. Dr. B. Langenbeck. 6

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ZWI“ . va n a. ¹Ivbea Ottilie Christine Karoline, [1143] rv oaem a EeeeLeo ⸗Jullu, Oitn ⸗Nestor undd. Cloetzin A. Otto Ludwig Bernhold,

interpommern im schivelbei⸗ 85 h““ 88 veahen dser n.afgie guns Cloetzin, abge⸗ ferner die Wittwe Weiland, geb. Zemke, werden

schätt auf 6006 Thlr. 29 Gr. 5 ¾ Pf., zufolge hierzu öffentlich vorgeladen. der nebst Hypothekenschein in dem Büreau IIIa. Dramburg, den 5. August 1852. 898 einzusehenden Tare, soll 1— ches Kreisgericht, I. Abtheilung. am 3. März 1853, Vormitt. 11 Uhr, 8n g an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden. IIaus2 7†

Die Geschwister Weiland, nämlich August Wilhelm Ferdinand, Wilhelmine Auguste Charlotte,

Allbertine Henriette, 8n

Karl Friedrich Wilhelm Ferdinand,

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[1415] Bekanntmachung.

Der Lehrkursus in dem Königlichen Universi⸗ täts⸗Klinikum für Chirurgie und Augenheilkunde (Ziegelstraße Nr. 5 und 6) wird gegen Ende

öniglich

4ℳ

Mit de ginnenden Eröffnung der Ostbahnstrecke und der Ostbahn folgender neue Fahrplan in Kraft.

111““ A. Haupt⸗Cours Stettin

und Dirschau Von Braunsberg über Dirschau und Kreuz nach Stettin.

Von Stettin über Kreuz

No. Ank. 11,10 Mrgs. II. Abf. 11,47 Mittgs. Ank. 4,45 Nachm. Ank. 11,2 Abends. Ank. 1,42 Nachts. 9,27 Abds. IV.⸗ 12,31 Nachts. 6,22 Mrgs. 1,4s Mittgs. 5,25 Nachm. 4,57 Nachm. VI. 2,46 Mittgs. ⸗- 8,59 Abbs. 8,7 Abends. 11,8 Mrgs. B v KMII. übernachtet in VI. übernachtet in V. übernachtet in Woldenbeeeg. 18 Dirschau. Kreuz. de Beförderung der Personen zwischen Dirschau und Marienburg erfolgt auf Eisenbahn⸗Billets durch die Post, der Güter per Achse durch Vermittelung der Eisenbahn⸗Verwaltung.

Abf. 2,22 Nachts. Ank. 5,4 früh. 10,13 Mrgs. 1,2 Mittgs. 4,28 Nachm. 5,27 Mrgs.

Abfahrt 14,25 Mittags Ankunft 12,1 Mittags Abfahrt 4,14 Nachmittags Ankunft 5,8 Nachmittags - 9,47 Abends 1 10,33 Abends ⸗- 5,25 Morgens 2 6,33 Morgens i 5,57 Abends 7,1 Abends oac8o1““ 7,7 Morgens ,59 Morgens . , 16 s 9,10 Abends

3 1 Zug VII. Lokalzug Zug X. Lokalzug JE“ Neben⸗Cours Kreuz⸗Posen.

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nach Posen. Zug Abfahrt 5,4: Morgens Ankunft 7,56 Morgens 7.

Ankunft 10,58 Abends

Abfahrt 1,51 Mittags

8,55 Abends 11,42 Mittags ““

11AA11AA“

Auf der neuen Strecke Marienburg⸗Braunsberg beginnt der Betrieb am 19. d. Mts. nicht mit den Nachtzügen III. und IV., sondern mit den Tageszügen V. und II.

2) Die Züge No. I. bis VI. stehen mit den Zügen der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn in Verbindung; jeßen sich nämlich einerseits die Zü—

8 Snt Meg L der V g; es schließen sich nämlich einerseits die Züge No. I., III. und V. an die Züge an, welche Berlin resp. Abends 10,45, Morgens 6,1s und Mittags 12,15 verlassen und andererseits treffen die Züge II. IVY. und VI. Morgens 5,15, Abends 9,15 und Nachmittags 4,s in Berlin ein. 8

In Braunsberg schließt sich eine direkte Postverbindung nach Königsberg an und findet eine gleiche von Königsberg statt.

3) Die Züge No. I. und II. sind für die Tour zwischen Stettin, Dirschau, Danzig Schnellzüge und halten nur an in Stettin, Stargan, gewene Woldenberg, Kreuz, Schneidemühl, Bialosliwe, Nakel, Bromberg, Terespol, Warlubien, Czerwinsk, Pelplin, Dirschau und Danzig und befördern nur Personen I. und II. Klasse, Zug No II. hält auch in Praust und Hohenstein und nimmt ebenso wie die Züge No. J. und

II. auf der Tour zwischen Dirschau und Braunsberg, Person 3 en auf. 2 ird mit diesen Züge Eilgut und Vieh befördert. g, Personen aller 3 Klassen auf. Auf der letzteren Tour wird mit dvsesf Zügen auch 9 4) Die Züge No. III. und IV. sind Personenzüge und befördern Personen in allen 3 Wagenklassen, Eilfrachten und Vieh. 8

G6 d 6 8 X 7 8 2 28 Kreug und Posen werden die Züge No. I. bis IV. zugleich zum Güͤtertransport benutzt. Züge No. V. und VI. sind Güterzüge mit Beförderung von Personen II. und III. Klasse.

2 safeis Lokalzüge (VIII. jedoch mit Anschluß nach Königsberg) und befördern

1

KRedaction und Renbdantur:

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An

Schwieger. S

Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckeres,

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nement beträgt: pas 1293 ggr. für †¼ Jahr zn allen Thielen der Monarchie ohnr . . iass Ppreis-Erhohung. b EI1I1 mit Heiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) In Im Mi gerlin: 1 Uthlr. 17 Sor. 5 pf., 8058 8 4 ganzen 618

in der 8 F bu. h.snmg.

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Alle post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellungen an, für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats-Anzeigers, Mauer⸗Straße Nr. 54., und der Preußischen Zeitung, Leipziger⸗-

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Straße Nr. 14.

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Berlin, Mittwoch den 27. Oktober

Privilegium vom 27. September 1852 wegen Aus⸗ stellung auf den Inhaber lautender Obligationen der Provinz Posen zum Betrage von 500,000 Rthlr.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König be4 von Preußen ꝛc. ꝛc. nn MNachdem Wir durch Unseren Erlaß vom heutigen Tage den in der sechszehnten Sitzung der zur Wahrnehmung der Provinzial⸗ Vertretung im vorigen Jahre berufenen provinzialständischen Ver⸗ sammlung des Großherzogthums Posen gefaßten Beschlüssen wegen Prolongirung der nach der Verordnung vom 21. Juli 1843 zu dem Provinzial⸗Straßenbau⸗Fonds von der Provinz zu zahlenden Beiträge auf fernere zehn Jahre vom 1. Januar 1859 ab und wegen Aufnahme einer Anleihe zum Zwecke des schnelleren Ausbaues der Provinzial⸗Kunststraßen Unsere Genehmigung ertheilt haben und nachdem von der ständischen Kommission für Verwaltung des vges Posener Provinzial⸗ Straßen⸗Baufonds auf Grund der ihr in der gedachten Sitzung ertheilten Ermächtigung beschlossen worden ist, eene Anleihe zu dem Betrage von 500,000 Rthlrn. nach dem bei⸗ liegenden Plane abzuschließen und dieselbe gemäß der beigefügten Berechnung zu verzinsen und zu amortistren, so wollen Wir, da sich hiegegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner

ttwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Ge⸗

setzes vom 17. Juni 1833 die Ausstellung von Posener Provinzial⸗ Obligationen zum Betrage von 500,000 Rthlrn. in Appoints von 100 bis 500 Rthlrn. zu vollen Hunderten, welche nach dem anlie⸗ genden Schema auszufertigen und, von Seiten der Gläubiger un⸗ kündbar, nach dem obigen Plane und obiger Berechnung zu verzin⸗ sen und zu amortisiren sind, durch gegenwärtiges Privilegium mit der rechtlichen Wirkung landesherrlich genehmigen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, gel⸗ tend zu machen befugt sein soll.

Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Charlottenhof, den 27. September 1852.

Friedrich Wilhelm.

von der Heydt. von Westphalen. von Bodelschwingh.

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zu einer für Rechnung der Provinz Posen zu negocirenden Anleihe. 1) Zufolge des Beschlusses der provinzialständischen Versammlung des Großherzogthums Posen vom 7. Oktober 1851 soll für Rechnung der Pro⸗

FAnz Posen zur Ausführung von Chausseebauten eine Anleihe aufgenom⸗

nen werden, deren Betrag von dem hierzu mit Ermächtigung versehenen

sändischen Beirathe bei Verwaltung des Provinzial⸗Straßen⸗Baufonds auf

500,000 Rthlr. festgesetzt wird.

2) Ueber diese Anleihe sollen auf jeden Inhaber lautende, mit Zins⸗ scheinen versehene Obligationen in Appoints von 100 bis 500 Rthlr. aus⸗ gestellt werden. Die Darleiher begeben sich des Kündigungsrechtes. Da⸗

gegen bedingt sich die unterzeichnete provinzialständische Kommission aus,

die Obligationen durch Aufruf im Staats⸗Anzeiger, der Berliner Vossischen Zeitung und dem Amlsblatte der Königlichen Regierung zu Posen kündigen zu können und die Rückzahlung in der zu 4 und 5 bezeichneten Art zu bewirken.

3) Die Verzinsung des Darlehns erfolgt mit 4 pCt. jährlich, und zwar in halbjährlichen Terminen, jedesmal in der ersten Woche des Ja⸗ nugr und des Juli. Die Auszahlung geschieht bei der Königlichen Re⸗ gierungs⸗Haupt⸗Kasse zu Posen, eventuell bei einem in Berlin zu bestim⸗ menden Platze.

4) Die Rückzahlung, so wie die Verzinsung des angeliehenen Kapitals krfolgt aus den, laut der Verordnung vom 21. Juli 1843 und der Aller⸗ hochsten Ordre vom ten aufzubringenden Fonds.

1

V

Die Realisirung der

des Ober⸗Präsidenten de

Berlin.

5) Die Amortisation beginnt mit dem 1 mäß der beifolgenden Tabelle lung kommenden Obligationen Ausloosung geschieht durch eine, von dem zu bestimmende Kommission unter

Die gezogenen

Anleihe erfolgt nach Bedarf, gemäß der Bestimmung

in 16 Jahren vollendet. werden durch

nicht erhoben wird, koͤnnen innerhalb der nächsten 4 Jahre auch in späte

Terminen zur Einlösung präs

fallszeit ab keine Zinsen mehr.

loosung verflossen, Zins⸗Coupons werth

keitstermine nicht abgehoben werden. (Unterschriften.)

der Anleihe von 500,000

von 42,910 Rthlrn. den soll.

Tilgung

s⸗ Plan Rthlru., welche behufs Bau der

r Provinz durch die Königliche Seehandlung zu

.Januar 1854 und wird ge Die zur Auszah das Loos bestimmt. Die Ober⸗Präsidenten der Provinz Zuziehung eines Notars. Littr, und Nummern werden vor dem betreffenden Jahres in den ad 2 genannten dann die Auszahlung des Kapitals und de den Zinstermine vom 1. bis 8. Gekündigte Obligationen,

. Januar des m Blättern gekündigt, worau

r Zinsen in dem zunächstfolgen⸗- Juli erfolgt. deren Betrag in dem festgesetzten Termine

rn

entirt werden, sie tragen aber von der Ver⸗ Sind dagegen 4 Jahre seit ihrer Aus⸗ so verlieren sie ganz ihren Werth. los, wenn sie innerhalb 4 Jahren nach ihrem Fälli

Eben so werden

g

Provinzial⸗ Shausseen innerhalb der Provinz Posen, von dem ständischen Ausschusse für die Chaussee⸗Bau⸗Verwaltung gemacht und mit einer jährlichen Summe nebst Zinsen innerhalb 16 Jahren zurückgezahlt wer⸗

Schuldbetrag

Jährliche

Summe

an Zinsen von Zahlungs⸗ dem Reste der Anleihe à 4 %

Davon ab

Kapitals

Bleibt zur Tilgung des

1

Jahr.

288902 3

500000 —- 22910

——2

277555— 15325315 24779 14 428484 4— 702773 5— 26801 13—

0050 3 30148—

3814624—

8053275—

2 3967221

——

75557—

4125921

42910

42910

42910 42910 42910

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42910— 42910 42910

42910

42910

42910

42910— 28

42910———

19083 18—

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Kees 2

12762 30148

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388146 24

25 2

9 3967222

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13921 16,— 28988 14

8

33912 12—

1650 9/— 41259 21,—

Ueberhaupt..

86500

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[1802.

5600 S60000