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Alle Post-Anstalten des In⸗ und Austandes nehmen gestelungen an, für Berlin die Expeditionen der *& breuß. 1 8 Anncigers, Zb 1BA““ “ FKNlülauer⸗Straße Nr. 54. d 88 e— L2U1 2299 der Preußischen Zeitung, biipnaar. 1 14.
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ment des Aeußern den General Goblet; des Innern, den jetzigen pas 28 5 .; begogr SDir⸗: HK b ni g li Gouverneur Westflanderns de Vriere; der Justiz, den jetzigen Ober⸗ b in allen öö, hcn v sFr vbtah n Prokurator des Tribunals zu Neuschateau, Alfons Nothomb, Halb⸗ mit geiblatt (preuß. Adler⸗Zeitunao)h)h) 83 bruder des Gesandten in Berlin; der Finanzen, den jetzigen Ge⸗
Leipzigx, 28. Oktober. ELeipzis- Dresoner 185 ⅔ Br., 185 G. Sächsisch-Bayerische 91 ½⅞ G. Saächsisch-Schlezische 102, Br., 101 ¾ G. Löbau-Zittauer 27 Br., 26 ½ G. Masdeburg-Leipziger 279 G. Berin- Anhaltische 134 ¾ Br., 134 ¼ G. Berlin- Stettiner 145 Br., 144 ½ G. Köln-Mindener 112 ½ Br., 111 ½ G. Thüringer 91 ½ Br., 91 G. Abkona-
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1ö1ö111414A4A4“; — in Gerlin: 1 Rthlr. 17 n1 † Aüiichr 98
in der ganzen Mon “ 11“ 1 Kthlr. 27 ⅛ Sgr. 1ie 08 HAn. 1
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Kieler 105 Br., 104½ G. Anhalt-Dessauer Landesbank — Actien Lit. A. 160 G., Lit. B. 134 Br. Wiener Banknoten 88 ½ Br., 888 G.
Anzasterdanz, 26. Oktober, 4 Uhr. 712proz. wirkl. Schuld 63 315. 4proz. do. 95 %. Spanische 1proz. 25 138; 40. 8proz. 46 %. Portug. 4proz. 37 ½. Oesters eich. Sproz. Metallid. 77. 7C; do. neue 90 ¼; do. 2 ½proz. 40 ½. — In holländischen Fonds war heute wenig Handel. In österreichischen war wenig Veränderung.
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Telegraphische Depeschen. (Nichtamtlich.)
Turin, Montag, 25. Oktober. (Tel. Dep. d. C. B.) All⸗ gemein verlautet, daß der Ministerprästdent d'Azeglio seine Entlas⸗ sung genommen und der Graf von Cavour Auftrag erhalten habe, ein neues Kabinet zu bilden. Der Kriegsminister Lamarmora und
er Minister der öffentlichen Arbeiten, Paleocapa, würden bleiben,
ielleicht auch Buoncampagni und Farini für Justiz und Unterricht, was indessen noch ungewiß sei. Cavour soll nebst der Präsident⸗ schaft das Portefeuille der Finanzen übernehmen; Sanmartino, Sectionschef, das Ministerium des Innern erhalten. d'Azeglio soll entschlossen sein, sich in das Privatleben zurückzuziehen. — Manche Stimmen bezeichnen den Senator Collegno als künftigen Minister⸗ präsidenten.
Venedig, Dienstag, 26. Oktober. (Tel. Dep. d. C. B. König Otto von Griechenland ist heute hier eingetroffen. 1
Brüssel, Donnerstag, 28. Oktober, Abends. (Tel. Dep. d. C. B.) Höchstwahrscheinlich wird das neue Kabinet aus Mit⸗ gliedern gebildet werden, welche außerhalb des Parlaments stehen. Man will mit Sicherheit wissen, daß der jetzige Minister des Krie⸗ ges und der Minister für Staatsarbeiten ihre Portefeuilles behal⸗ ten. Mit eben solcher Sicherheit bezeichnet man für das Departe⸗
sandten zu Madrid, Dujardiv. Nach Andern solle der General Prisse für das Departement des Auswärtigen und der General⸗ Inspektor Noel für das der Staatsarbeiten designirt sein; das Mi⸗
nisterium der Finanzen solle aber noch unbesetzt bleiben.
Paris, 27. Oktober. (Tel. Dep. d. Staats⸗Anzeigers.) Der „Moniteur“ veröffentlicht heute eine Note, wonach das Türkische Anleihen entschieden verboten ist.
Der Prinz⸗Präsident wird am Freitag nach Compiegne abrei⸗ sen. Zwischen Jéréme, Mesnard und Baroche fand eine Vorbe⸗ rathung in Bezug auf das Senats⸗Konsult statt. 1
Breslaus, 29. Oktober, 1 Uhr 27 Min. Nachmittags. (Tel. Ueh des Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 88 ⁄12 G. 4proz. Freiburger Actien 105 ¾ G. Oberschlesische Actien Lit. A. 172 ⁄2 Br. Oberschlesische Actien Lit. B. 148 G. Oberschlesisch-Krakauer Actien 90 Br. Neisse-Brieger Actien 75 G.
Getreidepreise: Weizen, weilser 62 — 69 Sgr., gelber 62 — 66 Sgr. Roggen 52 — 63 Sgr. Gerste 43—47 Sgr.
Stettiza, 29. Oktober, 2 Uhr 23 Minuten Nachmittags. (Tel. Deyj d. Staats-Anzeigers.) Weizen 58 — 63 gefordert, Frühjahr 90 pfd 61 ½ bez. Roggen Oktober 44 ½¼ bez., November 43 bez., Frühjahr 42 bez. Spiritus Oktober 15 ½ bez., Oktober-November 17¾ bez.
Aien, Donnerstag, 28. Oktober, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten, (Pel. I . 1 Silberanleihe 109. 5proz. Metalliques 94 Neue Anleihe 93 ⅞. 4 ½proz. Metalliques 294 ½¼. Bankactien 1325. Nord bahn 212 ¾.. 1839r Loose 135 ⅞. Gloggnitzer Actien 157 ½. Londor 11, 28. Amsterdam 161. Augsburg 116. Hamburg 171 ½. Paris 136¾ Gold 22 ½⅛. Silber 15 ½.
Parls, Donnerstag, 28. Oktober, Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Dep d. B. 3proz. 81, 80. 4 ½proz. 106. 3proz. Spanier 46 ½. 1proz
Spanier 24 ½.
Deffentlicher Anzeiger.
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. 8 w 1 werden können. Der unten näher signalisirte Kesselflicker Gott⸗ lieb Ludwig Marquard, aus Regenwalde
digt, und soll deshalb zur Untersuchung gezogen
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Geeignete Unternehmer werden hiermit zur Uebernahme der Lieferungen aufge⸗ fordert und ersucht, ihre Angebote getrennt, schrift⸗ lich und versiegelt bis zum Anfang des Termins
festgesetzt, und auf welche Weise dasselb aufgebracht werden solle?
Insofern nach Maaßgabe der ad 1 und 2 zu
fassenden Beschlüsse die Errichtung eines Statu⸗
3) von der Versammlung dieser Statuten⸗Nach⸗
1 V ebürtig, ist der Urkunden⸗Verfälschung angeschul. tkegel! um An H g g, is g fülschung angesch unter der Aufschrift: „Submission über Leder ꝛc.“ ten⸗Nachtrags erforderlich sein sollte, wird
und verantwortlich vernommen werden.
Da derselbe seinen bisherigen Wohnort Regen⸗ walde heimlich verlassen und sich seiner desfallsi⸗ gen Vernehmung dadurch entzogen hat, so werden
portofrei an uns einzusenden. Neisse, den 18. Oktober 1852. Königliche Verwaltung der Artillerie⸗Werkstatt.
trag zu vereinbaren, oder von derselben dem Verwaltungs⸗Rathe die Ermächtigung zur Errichtung desselben zu ertheilen sein.
8 Diejenigen Herren Actionaire, welche diesen
alle Civil⸗- und Militair⸗Behörden dienstergebenst ersucht, auf den Marquard zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und an uns ab⸗ liefern zu lassen.
Ein Jeder, welcher über den jetzigen Aufent⸗ haltsort des ꝛc. Marquard Kenntniß hat, wird aufgefordert, unverzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde davon Anzeige zu machen.
Regenwalde, den 21. Oktober 1852.
Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.
[1434]
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Geburtsort: Belgard; Wohnort: Regenwalde; Religion: evangelisch; Alter: 67 Jahre; Größe: 5 Fuß 5 Zoll; Haare: grau; Stirn: schmal und bedeckt; Augenbrauen: blond; Augen: grau; Nase: etwas groß; Mund: gewöhnlich; Bart: grau; Kinn;: breit; Gesicht: oval; Gesichtsfarbe: gesund; besondere Kennzeichen: “ Die Bekleidung lann nicht angegeben werden.
gestellt werden:
[1413] Lieferungs⸗Unternehmen. Für die hiesige Königliche Artillerie⸗Werkstat soll auf das Jahr 1853 die Lieferung an L 1nen Hanf, und Leinenwaaren im Wege der Suͤbmission verdungen werden. Hierzu ist am
9. November c., Vormittags 10 Uhr, ein Termin in unserm Geschäftslokale anberaumt,
stattfinden solle?
a mtodozgd
Oberschlesische Eisenbahn. Die Herren Actionaire werden zu einer auf den 2 November d. J., Nachmittags 3Uhr,
in dem Lokale der Börsen⸗Versamm⸗ lungen, Karlsstraße Nr. 37
anberaumten außerordentlichen Gene⸗ ral⸗Versammlung ergebenst eingeladen.
In dieser General⸗Versammlung werden folgende Gegenstände zur Berathung und Beschlußnahme
1) ob die Gesellschaft von der ihr nach §. 4 des Statuten⸗Nachtrags vom 3. November 1845 vorbehaltenen Befugniß, die durch Kreirung von 12,766 Stück Prioritäts⸗Actien Litt. B. gebildete Schuld von 1,276,600 Thlr.
durch Amortisation
.“ machen wolle, und für den Bejahungsfall,
. unter welchen Modalitäten diese Amortisation
ob die Gesellschaft, der ihr ertheilten Kon⸗ zession gemäß, nunmehr die Hauptbahn von ihrem gegenwärtigen Endpunkte Myslowitz bis nach Neu⸗Berun in Ausführung bringen wolle, und b auf welchen Be⸗ 1 — trag das zur Errichtung und Ausrüstun woselbst Proben und Bedingungen stets eingesehend Bahrtrecke 82 hosten⸗Kacgna
General⸗Versammlung beiwohnen wollen, haben in Gemäßheit des §. 29 des Statuts spätestens bis zum 21. November c. im Central⸗Büreau der Gesellschaft auf dem hiesigen Bahnhofe ihre Actien zu produziren, oder deren am dritten Orte erfolgte Niederlegung glaubhaft nachzuweisen, und zugleich ein unterschriebenes Verzeichniß der Nummern derselben in zwei Exemplaren zu über⸗ geben, von denen das Eine zurückgegeben, nach⸗ dem es mit dem Vermerk der zustaͤndigen Stim⸗ men und dem Siegel der Gesellschaft versehen worden, als Einlaßkarte zu der Versammlung dient. Breslau, den 26. Oktober 1852. 8
Der Verwaltungs⸗Rath der Oberschlesischen
Eisenbahn⸗Gesellschafft⁶..
Düsseldorf⸗Elberfelder 11438) Eisenbahn.
Das Protokoll der außerordentlichen General⸗ Versammlung vom 9ten d. M. wollen die ver⸗ ehrlichen Actionaire
bei den Herren Mendelssohn u. Comp. in
Berlin, oder
H. L. Banck in Magdeburg in Empfang nehmen.
Düsseldorf, den 23. Oktober 1852.
Die Directivn. Oppermann. W. Dietze.
Redaction und Rendantur: S chwieger.
zu tilgen, Gebrauch
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckeren,
Hafer 29 — 32 Sgr.
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Berlin, Sonntag den 31. Oktober
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Potsdam, den 30. Oktober 1992.
au III“ 8 Ihre Majestät die Königin sind eist.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Hauptmann und persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen, von Heinz, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Fischhändler Gott⸗ fried Hahn zu Fehrbellin, und dem Maurer⸗Lehrling Karl Heinrich Fischer zu Neuhaldensleben die Rettungs⸗Medaille am Bande; so wie
Dem Wegebau⸗Inspektor Viebig zu Ohlau den Charakter als Bau⸗Rath zu verleihen. 8 8
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Justiz⸗Ministeriun. “
Allgemeine Verfügung vom 25. Oktober 1852 — be⸗
treffend die von den Vorsitzenden der Schwurgerichts⸗ höfe zu erstattenden Berichte.
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Allgemeine Verfügung vom 3. September 1849 (Justiz⸗Ministerial⸗Blatt
S. 387). nir e vom 8. April 1851 (Justiz⸗Ministerial⸗Blatt Allgemeine Verfügung vom 22. Oktober 1851 (Staats⸗Anzeiger 1851. Nr. 107. S. 587).
Die über die Schwurgerichts⸗Verhandlungen zu erstattenden Berichte werden dem Justiz⸗Minister nicht immer mit derjenigen Pünktlichkeit eingereicht, welche der Zweck derselben erfordert, und welche besonders wünschenswerth ist, um von den Bemerkungen der Vorsitzenden über etwaige Begnadigungs⸗ oder Strafmilderungs⸗ gründe rechtzeitig Kenntniß zu erlangen. 1
Der Justiz⸗Minister findet sich deshalb veranlaßt, die Präsidien der Obergerichte aufzufordern, in Zukunft stets darauf zu halten, daß die Berichte der Vorsitzenden binnen der in der allgemeinen Verfügung vom 3. September 1849 festgesetzten 14tägigen Frist nach beendigter Sitzung des Schwurgerichts pünktlich an sie erstat⸗ tet werden, und zugleich dafür zu sorgen, daß dieselben längstens innerhalb sechs Wochen nach Beendigung der Sitzungs⸗Periode, mit den etwaigen Bemerkungen des Ober⸗Staatsanwalts versehen, an den Justiz⸗Minister gelangen.
Zu dem Ende haben auch die Herren Ober-Staatsanwalte ihre Aeußerungen so zu beschleunigen, daß durch deren Abgabe keine Verzögerung entsteht.
Sollte in einzelnen Fällen die gedachte Frist nicht innegehalten werden können, so hat das Präsidium gleich nach dem Ablauf der⸗ selben dem Justiz⸗Minister von der Ursache der Verzögerung An⸗ zeige zu machen. b
Beerrlin, den 25. Oktober 1852.
An
die Präͤsidien der Königlichen Obergerichte und
an die Herren Ober⸗Staatsanwalte. ““
der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. K Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs wird die unst⸗Ausstellung im Akademie⸗Gebäude bis zum 14. November c.
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verlaͤngert. Die Ausstellenden werden ersucht, die ihnen gehörigen Iea erst nach dem Schluß der Ausstellung abfordern 42%
Berlin, den 28. Oktober 185252. Königliche Akademie der Künste. Prof. Herbig, Vice⸗Direktor.
8
Ministerium des Innern. Cirkular⸗Verfügung vom 16. Juli 1852 — enthaltend die Bezeichnung der Behörden, welche im Fürstenthum Lippe⸗Detmold zur Ausstellung von Paßkarten befugt sind. 8
Mit Bezug auf meine Verfügung vom Zten v. M. (Staats⸗
Anzeiger Nr. 141, S. 825) die Legitimationsführung der Reisenden
durch Paßkarten betreffend, setze ich die Königliche Regierung davon in Kenntniß, daß in dem Fürstenthum Lippe⸗Detmold, außer der Regierung zu Detmold, die Magisträte in den Städten, die Aemter und das Militairgericht zur Ausstellung der Paßkarten befugt sind. Berlin, den 16. Juli 1852. be Der Minister des Innern. Im Auftrage: von Manteuffel.
sämmtliche Königliche Regierungen und an das Königliche Polizei⸗Präsidium zu Berlin.
Cirkular⸗Verfügung vom 21. August 1852 fend die Mitwirkung der Militair⸗Kommandanturen
bei dem Erlaß ortspolizeilicher Verordnungen.
Aus Veranlassung der hin und wieder hinsichtlich der gemein⸗ schaftlichen Wirksamkeit der Orts⸗Polizei⸗Behörden und der Mili⸗ tair⸗Kommandanturen bei dem Erlaß ortspolizeilicher Verordnungen in Folge des Gesetzes vom 11. März 1850 über die Polizei⸗Ver⸗ waltung geäußerten Zweifel wird der Königlichen Regierung eröff⸗ net, daß durch dieses Gesetz in Betreff des gedachten Gegenstandes eine Aenderung weder beabsichtigt noch herbeigeführt worden ist. Es verbleibt vielmehr lediglich bei dem in dieser Beziehung bisher be⸗ folgten Grundsatze, daß nämlich:
1) allgemein ortspolizeiliche Verordnungen, welche als solche auch auf das Militair Bezug haben, vor ihrer Bekanntmachung der Kommandantur nachrichtlich mitzutheilen, dagegen
2) ortspolizeiliche Anordnungen, bei denen das Militatr besonder konkurrirt, wie z. B. in Beziehung auf Festungswerke, wegen de Betretens der Schießstände der Garnison ꝛc., nur unter Zu ziehung und Mitzeichnung der Kommandantur zu erlassen sind.
Demgemäß wolle die Königliche Regierung auch ferner verfahren
8 8 2
und nöthigenfalls das Erforderliche anordnen.
Berlin, den 21. August 1852. Ministerium des Innern. Im Auftrage: von Manteuffel. 1b An sämmtliche Königliche Regierungen und das Koͤnigliche
Polizei⸗Präsidi zu Berli Polizei⸗Präsidium zu Berlin S