1544
V 183, ber d. J., Vormittags [13141 Ediktal⸗Vorladung 143. Dezem r. g
1 . aftlichen “ Iere vartbinen 18*ISHÄöS vor dem Herrn Kreisgerichtsrath v. Gizycki im
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pas Abennemen gaßr 25 gr. für t Zahr Post-Anßalten des In⸗ u
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reis-Erhbhung. 11
1282 Kööniglich Riederschlesisch⸗Mäͤrkische
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2 4 ¹ 2 1688 Berlin die Expeditionen ders
A 8 . Staats- Anzeigers,
laß des am 24. September 1850 ver⸗ storbenen Ober⸗Post⸗Secretairs Sa⸗ muel Ferdinand Elditt.
Ueber den Nachlaß des am 24. September 1850 verstorbenen hiesigen Ober⸗Post⸗Secretairs
erdinand Elditt ist am 19. Juli d. J. „ Liquidations⸗Prozeß eröffnet worden. Der Termin zur Anmeldung aller An⸗ sprüche und Erklärung über die Wahl des Ku⸗
eht am
rSn, eg 1953, Vormittags um 11 Uhr, vor dem Herrn Stadt⸗ und Kreisrichter Dr. Hambrock im Parteienzimmer des hiesigen Ge⸗ richts an. b
Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird aller seiner etwanigen Vorrechte verlustig erklärt, und mit seinen Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläu⸗ biger von der Masse noch übrig bleiben sollte, verwiesen. Auch wird angenommen werden, daß er auch für den Fall einer eventuellen Restitution jedenfalls in die Beibehaltung des Rechtsanwal⸗ tes Besthorn als Kurator der Masse willige. — Als Mandatarien werden die hiesigen Rechts⸗ Anwalte Boie, Martens und Völtz in Vorschlag gebracht.
Danzig, den 23. September 1852.
Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht I. Abtheilung.
[1350]
1) Die Paul und Euphrosyne Buntrock'schen Eheleute, eingetragene Besitzer des Grund⸗ stücks zu Steegen und Kabbelgrube Nr. 94 des Hypothekenbuches haben beantragt, das Aufgebot der unbekannten Berechtigten der auf ihrem Grundstücke, früher im Erbbuche von Steegen und Kobbelgrube pag. 304 B. ex actu vom 19. Mai 1789 für Agatha Charlotte sl. Herrn M. Christian Jacob Schwartz vermerkten Pfennig⸗Zins⸗Forde⸗ rung von 400 Florin danziger Courant, welche bei Anlegung des Hypotheken⸗ Folii ex decreto vom 14. Februar 1852 in die dritte Rubrik sub No. 1 übertragen worden, indessen angeblich lange getilgt ist. Das Instrument der sub Rubrica III. No. 3 auf dem Grundstücke St. Albrecht Nr. 19 für den Schuhmachermeister David Jonathan Feldmeyer und dessen Ehefrau Charlotte Wilhelmine, geb. Seiffert, ein⸗ getragenen Forderung von 200 Thalern,
bestehend aus einer copia vidimata des
notariellen Kaufkontrakts vom 27. Dezember
1843 und dem Hypothekenschein vom 5ten
Januar 1844, ist angeblich verloren gegan⸗
gen, nachdem die Wittwe Feldmeyer und
die Erben des David Jonathan Feldmeyer darüber löschungsfähig am 11. Dezember 1845 quittirt haben.
Die Besitzer des Grundstückes Simon Ephraim Zielke und Christine Renate, geb. Metzke, haben das Aufgebot der unbekannten Berechtigten an diesem Instrument zum Zweck der Löschung der Post beantragt.
Es werden daher alle die erwähnten Hypotheken und Hypotheken⸗In⸗ strumente als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber Ansprüche zu haben vermeinen, zu dem an ordentlicher Gerichts stelle vor Herrn Stadt⸗ und Kreisrichter Dr. Ham⸗ brock am
12, Januar 1853, um 11 Uhr
Vormittags, —
angesetzten Termine hiermit vorgeladen. 8
Die Vorgeladenen haben im Falle ihres Aus⸗ bleibens zu gewärtigen, daß sie mit allen An⸗ sprüchen an die zu löschende Post oder das dar⸗ gestellte Instrument, unter Auferlegung
Stillschweigens werden präkludirt
Danzig, den 29. September 1852. Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht I. Abtheilung.
111652 Ediktal⸗ Vorladung.
Ueber das Vermögen des Kaufmannes Wil⸗ helm Döblin von hier ist am 1. Juli c. der Konkurs⸗Prozeß eröffnet und der Justiz⸗Rath Wunsch vorläufig der Masse zum Kurator be⸗ stellt worden.
Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche an die Konkursmasse steht am
—
Diejenigen, welche an
Parteienzimmer des hiesigen Gerichts an. Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Zu Sachwaltern werden die Justizräthe Ziekursch, Werner, Roseno und die Rechtsanwälte Haack und Heitemeyer hier vorgeschlagen. Zugleich wird zu obigem Termine der seinem gegenwärtigen Aufenthaltsorte nach unbekannte Gemeinschuldner Kaufmann Wilhelm Döblin vor⸗ geladen. G Königliches Kreis⸗Gericht I. Abtheilung
Seg zu Glogau.
ItI6EREEVEFga m a. Auf den Antrag der verordneten Vormünder der hinterbliebenen minderjährigen Kinder des Domainen⸗Pächters Johann Karl Schröder zu Neuendorff bei Gutzkow und seiner gleichfalls verstorbenen Wittwe Sophie, geb. Holtz, werden alle und jede, welche an den Nachlaß der ge⸗ nannten Schröderschen Eheleute, insbesondere die dazu gehörende Pachtung der Domaine Neuen⸗ dorff, die Saaten und Ackerarbeiten, das lebende und todte Inventarium zꝛc. aus irgend einem rechtlichen Grunde Forderungen und Ansprüche haben oder zu haben vermeinen, hiermit geladen,
solche in einem der auf den 18. Oktober und 1. und 15. November Iu jedes Mal Morgens 10 Uhr, vor dem König⸗ lichen Kreisgericht hierselbst angesetzten Termine anzumelden und gehörig zu beglaubigen, bei Strafe der Präkllusion. eifswald, den 24. September 1852 (L. S.) Königliches Kreisgericht. IJ. Abtheilung.
[1311] P
Der Eigenthümer Friedrich von Pentz hat mit der Anzeige, daß er das dem Erbpächter Trittel⸗ vitz zuständig gewesene Erbpacht⸗Grundstück zu Cowall mit den darauf befindlichen Gebäuden und sonstigen Zubehbrungen, so wie das dem⸗ selben eigenthuüͤmlich gehörende Schmiedewesen zu Mesekenhagen mit den dazu gehörigen Per⸗ tinenzien an Gebäuden und Ländereien, nicht weniger die auf diesen Grundstücken befindlichen
Saaten und einen Theil des Inventarii käuflich aecquirirt, zur Sicherstellung wegen unbekannter darauf haftender Ansprüche die Proclamation be⸗ antragt. In Deferirung dieses Antrags werden alle diejenigen, welche an die vorbezeichneten Ge⸗ genstände aus irgend einem rechtlichen Grunde Ansprüche haben oder zu haben vermeinen mö⸗ gen, hiermit geladen, solche in einem der auf den 18. Oktober und 1. und 15. Novem⸗ 11“
jedesmal Morgens 10 Uhr angesetzten Termin vor dem Königl. Kreisgerichte hierselbst glaub⸗ haft anzumelden, bei Strafe der Präklusion.
Von dieser Meldungspflicht sind jedoch dieje⸗ nigen Gläubiger ausgeschlossen, welche ihre For⸗ derungen auf den ihnen vorzulegenden attestirten Postenzettel richtig verzeichnet finden werden, we⸗ nigstens haben sie, wenn sie sich dennoch den Kostenersatz nicht zu gewärtigen.
Greifswald, den 21. September 1852.
Königliches Kreisgericht.
I. Abtheilung.
[1451] Nra m a. 8
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des hierselbst verstorbenen Syndikus Dr. Schwarz dingliche oder persönliche Ansprüche irgend wel⸗ cher Art haben oder zu haben vermeinen, und insbesondere auch diejenigen, welche die Aushän⸗ digung von Manual⸗Akten, Dokumenten oder sonstigen Papieren aus dem gedachten Nachlasse verlangen möchten, werden hierdurch aufgefordert, diese ihre Ansprüche in einem der auf den 20. November und 4. und 18. De⸗ zemberd. J., jedesmal Morgens 11 Uhr, vor dem Königl. Kreisgericht hierselbst anbe⸗ raumten Termine anzumelden und gehörig zu beglaubigen, bei Strafe des Ausschlusses mit denselben.
Greifswald, den 16. Oktober 1852.
L. S) Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
[11434)3
Eisenbahn. Es foll die Anfertigung und Lieferung 8 50 Stück Bremsen zu vierrädrigen Güterwagen im Wege der Submission vergeben werden, waß wir hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß wir Preisangaben zur Uebernahme dieser Lieferung bis zum 8. Novem⸗ ber c., Mittags 12 Uhr, in unserem Geschäfts⸗ lokale, woselbst neben den Bedingungen die Zeich⸗ nung einer solchen Bremse zur Ansicht ausliegt entgegennehmen. Eine als Muster gleichzeitig auf unserem hiesigen Augenschein genommen werden.
Berlin, den 22. Oktober 18522.
Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
angefertigte Bremse kann Bahnhofe in
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Oberschlesische Eisenbahn.
2
Die Herren Actionaire werden zu einer auf den 22. November d. J., Nachmittags 3 Uhr,
in dem Lokale der Börsen⸗Versamm⸗ lungen, Karlsstraße Nr. 37
anberaumten außerordentlichen Gene— ral⸗Versammlung ereebenst eingeladen.
In dieser General⸗Versammlung werden folgende Gegenstände zur Berathung und Beschlußnahme gestellt werden:
1) ob die Gesellschaft von der ihr nach §8. 4 des Statuten⸗Nachtrags vom 3. November 1845 vorbehaltenen Befugniß, die durch Kreirung von 12,766 Stück Prioritäts-Actien Litt. B. gebildete Schuld von 1,276,600 Thlr. durch Amortisation zu tilgen, Gebrauch machen wolle, und für den Bejahungsfals, unter welchen Modalitäten diese Amortisation stattfinden solle? ob die Gesellschaft, der ihr ertheilten Kon— zession gemäß, nunmehr die Hauptbahn von ihrem gegenwärtigen Endpunkte Mpslowit bis nach Neu⸗Berun in Ausführung bringen wolle, und bejahendenfalls, auf welchen Be⸗ trag das zur Errichtung und Ausrüstung dieser Bahnstrecke erforderliche Kosten⸗Kapital festgesetzt, und auf welche Weise dasselbe aufgebracht werden solle?
Insofern nach Maaßgabe der ad 1 und 2 zu fassenden Beschlüsse die Errichtung eines Statu⸗ ten⸗Nachtrags erforderlich sein sollte, wird 3) von der Versammlung dieser Statuten⸗Nach⸗ trag zu vereinbaren, oder von derselben dem Verwaltungs⸗Rathe die Ermächtigung zur
Errichtung desselben zu ertheilen sein.
Diejenigen Herren Actionaire, welche diese General⸗Versammlung beiwohnen wollen, haben in Gemäßheit des §. 29 des Statuts spätestens bis zum 21. November c. im Central⸗Bürean
der Gesellschaft auf dem hiesigen Bahnhofe ihre Actien zu produziren, oder deren am dritten Orte
erfolgte Niederlegung glaubhaft nachzuweisen, und zugleich ein unterschriebenes Verzeichniß der Nummern derselben in zwei Exemplaren zu über⸗ geben, von denen das Eine zurückgegeben, nach⸗ dem es mit dem Vermerk der zuständigen Stim⸗ men und dem Siegel der Gesellschaft versehen worden, als Einlaßkarte zu der Versammlung dient.
Breslau, den 26. Oktober 1852. Der Verwaltungs⸗Rath der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
[1405] uction in Stettin. Am Donnerstag, den 4. November d. 8 Vormittags 9 Uhr, soll auf dem Hofe es Speichers No. 50 hierselbst eine Partie schwedisches Kupfer, bestehend in ca. 200 Ctr. Avesta in Scheiben, 8 30 — do. - Stücken, 25 Alvidaberg u. Flögfors in ganzen uund gebrochenen Blöcken, s0
wie in
diverses Eisen und Bre
stahl, meistbietend gegen baare
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nmn-
Zahlung verkauft
11 Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Sber⸗Hofbuchdruckeret
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ean der Königlichen technischen Bau⸗Deputation und
lich
euß. Adler-Zeitung)
it Seiblatt (Pr. 1 1 rul 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie:
1 Kthlr. 27 ⅞ Sgr.
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mauer⸗Straße Nr. 5
. Straße kr. 14.
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— — —öqq—
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Kaiserlich österreichischen Sections⸗Chef beim General⸗ Census der Lombardei, Civil⸗Ingenieur und Architekten, Hannibal Ratti zu Mailand, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Direktor des ratholischen Gymnastums zu Leobschütz, Dr. Kruhl dem Vice⸗Konsuxl Nosl Michel Pezzer in Smyrna und dem Kreis⸗Kassen⸗Controlleur Weissenborn zu Halberstadt, den eex eersercze „& Klasse; so wie dem katholischen Lehrer un üster Rosche zu Hembsen im Kreise Hör 8 meine Ehrenzeichen zu der hchent “
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Kaufmann C. O. Heyl zu Berlin i dem tober 1852 ein Patent e v auf die Darstellung einer arsenikfreien grünen Farbe, n 18 selbe als neu und eigenthümlich anerkannt auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet fang des preußischen Staats ertheilt Uüiten. 8
5
Dem Hermann Gurlt dem 229 1852 ein lane It zu Berlin ist unter dem 29. Oktober b auf eine Presse zum Anfertigen von Thonröhren und Ziegeln in der durch Zeichnung und Beschreibung ange⸗ gebenen Verbindung und ohne Jemanden in der Verwen⸗ Sdung bekannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.
inso⸗ wor⸗
und für den Um⸗
Dem Dr. F.
W. Hasenclever zu Aach 29, Oktober 1852 1 1“““
1852 ein Patent
auf ein für neu und eigenthümlich erkanntes Verfahren ö Aussaigern des Zinks aus der Zinkasche
echs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ des preußischen Staats ertheilt worden,
auf fang
Bekanntmachung vom 26. Oktober 1852 — betreffend die Befähigung der höheren Bürgerschule zu Wehlau zur Ertheilung annehmbarer Entlassungs⸗Zeugnisse für die Kandidaten des Baufachs.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 11. August J. (Staats⸗Anzeiger Nr. 195. S. 1480.) 1 hierdurch 88 V Uentlichen Kenntniß gebracht, daß die hoͤhere Bürgerschule zu
siehlau als zur Ertheilung annehmbarer Entlassungs⸗Zeugnisse rdie Kandidaten des Baufachs befähigt anerkannt ist. 3
11 Die ausgestellten Entlassungs⸗Zeugnisse dieser Anstalt werden
e- wenn durch diese Zeugnisse nachgewiesen wird, daß der sinsassene die zweijährigen Course der Prima und Secunda vor⸗ sriftsmäßig vollendet und die Abgangs⸗Prüfung bestanden hat, dem Direk- genügend an-
vrium der Königlichen fmommen werden. de Berlin, den 26. Oktober 1852] 1 Minister der geistlichen, Unter⸗ Der Minister für Handel, Ge⸗ d⸗ und Medizinal⸗Angelegen⸗ werbe und öffentliche Arbeiten. heiten. hs In Vertretung: on Raumer. von Pommer⸗Esche.
Bau⸗Akademie ebenfalls als
Y Bekanntma Genehmigung Sr. 898
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Excellenz des Herrn
Hamburger elektro⸗magnetischen Tele ini ekt . graphen⸗Linie abzweigende Linie nach Lübeck it t V vom 5. November c. ab, ne gthnast Y graphischen Verkehr in den preußischen Staaten vom
Benutzung des peschen eröffnet werden. Berlin, den 1. November 1852. Kgsnigliche Telegraphen⸗Directlon 1 In Vertretung: Gottbrecht.
V 2 deraigen Köntglichen Landgerichte ernannt;
Anwalt und Notar Hirschberg zu O
5 Ev als — 4,3 2 S., mit Anweisung seines
ihm die Praxis 292 v
worden.
Neustadt, versetzt und
Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Ent⸗ scheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 25. Septem
ber 188 — betreffend die Unzulässigkeit des Rechts⸗ weges gegen Anordnungen der Regierung hinsichtlich
der Anlegung von Buhnenwerken in öffentlichen Strömen.
Gesetz vom 11. Mai 1842 §§. 2 und 4 (Gesetz⸗Sammlung S. 192),.
Auf den von der Königlichen Regierung zu Bromberg erhob nen Kompetenz⸗Konflikt in der bei dem Königli 1 z S. anhängigen Prozeßsache iiastrsdatitsrtnales von 38 bäuerlichen Wirthen zu U., Kläger, wider den Fiskus, vertreten berg, Verklagten, betreffend die Wegschafung von Buhnenwerken in der
durch die Königliche Regierung zu Bron
“ 3
8 8 2 erkennt der Königliche Gerichtshof zur 1 „ gvanngrvengt vhagi chtshof zur Entscheidung der Kompetenz daß der Rechtsweg in dieser Sache hobene Kompetenz⸗Konflikt daher für begründet zu erachten. Vpon Rechts wegen.
8
Auf Veranlassung der Königlichen Regierung zu Brom 8 1 an wachf Ufern der Reße VeghenHecee en gelegt worden, um im Interesse der Schifffahrt das Fl der Mitte des Flußbettes zu de fin, hee ee ha
Achtunddreißig Dmit Grundstücken angesessene bäuerliche Wirthe des Dorfes U. im vormaligen Netzdistrikt behaupten, daß ihnen an der Stelle, wo dies geschehen ist, seit rechtsverjährter Zeit das Recht der Viehtrift zustehe, durch die angelegten Buhnenwerke aber ihnen dessen Ausübung theils erschwert, theils ganz unmöglich gemacht sei, und haben, sowohl auf dieses Recht, als auf das ihnen zuste⸗ hende Eigenthum der Ufer des Flusses sich stützend, in einer bei dem
Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten wird die von F. 1 bei Büchen sich der L letzterem Orte unter den in dem Reglement für den tele⸗
8 1 17,. 8 Sraats-Angeiger Nr. 51. S. 266) sestgestelien Bedingwgenn ug.
Publikums behufs Beförderung telegraphischer De⸗
Justiz⸗Ministerium. 8 8 Der Advokat Böcking zu Saarbrücken ist zum Anwalt beit und der Rechts⸗
ist unter Beibehaltun Rechts⸗Anwalt an das Kreisgericht zu Neustade
5 „ und der Preußischen Zeitung, ceipziger⸗
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im Bezirk des gedachten Kreisgerichts eingeräumt
für unzulässig und der er⸗
—