1852 / 258 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ANAichtamtliche Notirungen.

In- und ausländische Eisenbahn-Stamm -Actien und Quittungsbogen.

. 2Q S

N

Brief. Geld. 98 Winterrübsen

achen-Mastriecht 70 „% Einz...

Amsterdam-Rotterdam. Cöthen-Bernburger.. Krakau-Oberschlesische..

Kiel- Altona..

Livorno-Florenz.. Mecklenburgerr. NerPEToä Zarskoje-Selo pro Stüäücrck .

Ausländische Prioritäts-Actien.

Amsterdam-Rotterdam Krakau-Oberschlesische. Nordbahn (Friedr. Wilh.) ..... Belg. garant. Oblig..

Kassen-Vereins-Bank-Actien . ..... u

Hamb. Cert... Hope 1. Anleihe ... .... StCie

do. 11141“*“” . von Rothschild E“ “; do. Engl. Anleihe.. do. Poln. Schatz-Obligationen. . . ..... X1XXX¼X“ dox, do 1 20 I. Poln. neue Pfandbr....... do. Part. 6600 P.. . do. do. 300 FI. .„ Sardin. Engl. Anleihe .. . . .. Hamb. Feuer-Kasse. do. Staats-Pr.-Anleihe *4

Lübecker Staats-Anleihe ..... . . . ...

Kurhess. Pr. Obl. 40 JE“

N. Bad. do. 35 TFI... .. .

Span. 3 % inländ. Schuld

kauft.

billiger offerirt.

Sommerrübsen 62 60 Rthlr. Rüböl loco 10 ¹¼⁄2 Rthlr. Br., 10 bez. u. G. pr. November 8““ Novemb. Dezemb. do. Dezember/Januar 10 ½ Rthlr. Br., 10 ¼2 G. Januar] Februar 10 ½ Rthlr. Br., 10 ½ G. Februar/März 10 Rthlr. vöVZ März/April 10 ⁄332 Rthlr. Br., 40 verk. u. G. . Kpril 10 ½ G. Leinöl loco 11 ½¼ Rthlr. - Ppprr. Lieferung 11 ¼ Rthlr. Spiritus loco ohne Fafs 23 u. 23 ¼ Rthlr. bez.

mit Fass

Geschäftsverkehr schwach. Weizen in seitheriger Position. ziemlich preishaltend, pr. Frühjahr besser bezahlt. Rüböl behauptet bezahlt.

Spiritus etwas höher 8 1

Gerste loco 41 42 Rthlr. HFafer loco 27 29 Rthlr. .“ Früähjahr 50pfd. 28 Rthlr. Br. Erbsen 51 55 Rthlr 11X“ Winterrapps 72 70 Rthlr. 85

do.

F1384 8 .

u

22 a 22 Rthlr. bez., 22 ½ Br., 22 G.

November do. v Novemb. Dezemb. 21 u. 21 ¾ Rthlr. bez., 21 ½¼ Br., 21 G. Dezember.Januar 20 ¾ Rthlr. Femh he Dezember ohne Fass 22 Rithlr. bez. Januar] Februar 21 ¾ Rthlr. DI., I G. Februar /März do. März/April do.

b April Mai 20 ¾ u. 20 ¾, Rthlr. ben., 24 Dr., 20 ½ G.

Berichtigung.

Gestern ist Rüböl loco auch zu 9 2⁄ Rthlr. ver.

Roggen Hafer pr. Frühjahr

auf seinem jetzigen Standpunkt.

Bayerische 91 ⅔˖ G. 26 ¾ Br.

4proz. do. 94 .

reich. 5proz.

Leipzig, 1. November. Sächsisch-Schlezische 101 ½⅞ G. Magdeburg - Leipziger 279 G. Berlin-Stettiner 144 ½ Br. 104 ½ G. Anhalt-Dessauer Landesbank-Actien Lit. A. 460 G. Lit. h 134 Br. Wiener Banknoten 88 ¾ Br., 88 ½ G.

31. Oktober, 4 Uhr. Spanische 1 proz. 24¹ %. Metalliq. 76 ½; do. neue 90 ¼. Bei sehr. geringem Handel waren heute holländische Fonds Sunverändert.

Effekten etwas fester.

Amsterdanmn

Leipzig-Dresdner 185 Br. Säöchsisech- Löbau-Zittauer Berlin -Anhaltische 134 G.

Thüringer 90 ¾ Br. Ablona-Kieler 105 Br.,

2 ½6proz. wirkl. Schuld 63.

Portug. 4proz. 37 ½8. Oester-

Oesterreichische

Berlin, 2. November. Die Börse hatte heute eine mattere Hal- tung, als gestern, und erfuhren die Course der Actien meist einen je- Rückgang. Preussische

doch nur unerhebliche neist unverandert.

Berliner Getreidehörse

vom 2. November.

vFehzen Ihz0 SF. üt Uühblhr.

schwimm. 88pfd. bunt poln. 61 ¼ Rthlr.

Roggen 10c0 45 ½ 52 Rthlr.

do. 51 ¼ bez.

November 45 a 45 ¼ a 45 Rthlr. verk. NovembersDezember 45 Rthlr. ve

Frühjahr 44 ¾ u. ½ thlr. verk.

[1460] Bekanntma DE 1“.“ Se. Majestät der König haben durch die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 11. August d. J zu genehmigen geruht, daß von jetzt ab aus Staatsmitteln ein Fonds zur lebenslänglichen Unterstützung solcher hülfsbedürftigen Veteranen vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts zur Verfügung gestellt werde, welche als Kombattan⸗ ten (einschließlich der Freiwilligen) oder Nicht⸗ Kombattanten in der preußischen oder einer an⸗ dern Armee innerhalb der Jahre von 1806 bis 41815 einschließlich an einem Kriege Theil genom⸗ men und zugleich gegenwärtig als preußische Unterthanen im preußischen Staate ihren Wohnsitz

schwimm. 86 pfd. 10 Lth. neuer 52 Rthlr., 86 pfd. 19 Lth.

rk.

Sund ausländische Fonds

Roggen 52 64 Sgr. Stettin, 2.

vember 44 ½ bez.,

nur solche Veteranen der vorstehend bezeichneten

Art gelangen, welche

1) ganz oder theilweise erwerbsunfähig und zu⸗ gleich hülfsbedürftig sind; sich ferner durch ihre bisherige Führung einer Unterstützung nicht unwürdig gemacht haben; endlich eine Invaliden⸗Unterstützung weder bereits beziehen, noch gesetzlich in Anspruch nehmen können.

Es werden nunmehr diejenigen in Berlin woh⸗ nenden Veteranen, bei welchen die sämmtlichen vorgedachten Bedingungen zutreffen, aufgefordert, binnen 8 Tagen sich bei dem Polizei⸗Lieute⸗ ha des Reviers, in welchem sie wohnen, zu mel⸗ den und zugleich glaubhafte Zeugnisse darüber bei⸗ zubringen, daß sie in der erwähnten Weise an

Telegraphisehe

(Nichtamtlich.)

Breslan, 2. November, 2 Uhr 20 Min. Nachmittags. (Tel. Dep. des Staats-Anzcigers.)

Freiburger Actien 106 ¼ Br. Oberschlesische Actien Lit. B. 148 ½ Br. Neisse-Brieger Actien 75 ¼ Br. Getreidepreise: Weizen, weisser 62 69 Sgr., gelber 62 66 Sgr. Gerste 42 46 Sgr.

November, 2 Uhr 8 Minuten Nachmittags. (T'el. Dep. 8 d. Staats-Anzeigers.) Weirzen 58 ¾1 62 ½ bez

4proz. 172 G. Oberschlesisch-Krakauer Actien

Oesterreichische Banknoten 891⁄72 Br. Oberschlesische Actien Lit. A.

Hafer 29—32 Sgr.

Roggen 45 bez., No-

Frühjahr 44 bez übö bez. Spiritus 16 bez., Frühjahr 18 Br., 18 ½ G.

8 1 8

einem oder mehreren der betreffenden Feldzüge Antheil genommen haben, so wie, daß sie völlig oder theilweise erwerbsunfähig seien. Uebri⸗ gens versteht es sich, daß, da die Würdigkeit eine der Bedingungen der Berücksichtigung ist, Personen, die wegen eines entehrenden Vergehens oder Verbrechens bestraft worden sind, durchaus nicht zur Theilnahme an der in Rede stehenden Unterstützung gelangen können.

Da die Anzahl der betreffenden Veteranen vor⸗ aussichtlich zu groß sein wird, als daß sie sämmtlich sofort zum Genusse einer Unterstützung aus dem gedachten Fonds gelangen könnten, so ist höheren Ortes bestimmt worden, daß die 1 dürftigsten und unter Gleichbedürftigen die 748 testen den Vorzug haben, die einstweilen unbe

a benden aber nach jenem Maßstabe kückschtigt Bleibine Unterstützung einrücken sollen, so 85 die vorhandenen Mittel des Fonds dies gestatten. darauf aufmerksam gemacht, daß UI“ den festgesetzten achttägigen Ter⸗ diejenig Anbringung ihrer Gesuche nicht inne⸗ malr 8— die letzteren ohne die Beifügung der halten, arderten Nachweise eingeben, es sich selbst Shen,5 eiben haben, wenn sie in die an das Kö⸗ zuzuschreneenisterium des Innern zur Entscheidung nign die Bewilligung der Unterstützungen einzu⸗ 1 de Liste nicht aufgenommen werden.

rei ghließlich wird jedoch bemerkt, daß es hin⸗ schlc derjenigen Personen, welche sich in Ver⸗ vla der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 11. Au⸗ folg d. J. bereits an das Ministerium des In⸗ gu das Polizei⸗Präsidium mit einem Unterstützungsgesuche gewandt haben, einer Mel⸗ dung bei dem Revier⸗Lieutenant nicht mehr bedarf. Berlin, den 25. Oktober 1852.

Belklanntmachung. Nach ordnung des Königlichen 3 Ministeriums soll die im landräthlichen Kreise Lauenburg, 4 ½ Meile von Lauenburg, 9 Meilen von Danzig und 3 Meilen von Neustadt und der Danzig⸗Stettiner Chaussee belegene König⸗ liche Domaine Wierzchutzin nebst der dazu gehö⸗ rigen Wasser⸗Mahlmühle, dem Weiderecht auf

einer Wiesenfläche von 552 Morgen 159 QNu⸗

then und den von 13 Bauern in Wierzchutzin alljährlich zu leistenden 13 Spanntagen und 10 Mannshandtagen im Wege der öffentlichen Licitation auf 24 nach einander folgende Jahre,

von Johannis 1853 bis dahin 1877, verpachtet

werden. 6 8 Zu der Domaine Wierzchutzin nebst Mühlen⸗ Grundstück gehört ein Arcal von 2565 Morgen 67 QRuthen, welches enthält: 8 Hof⸗ und Baustelle b. .“ 539 179 Wiesen 497 26 Heteimen... 1484 105 Wege 29 4669 Gräben.. Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 1250 Rthlr. nll. 415 Rthlr. in Gold festgesetzzt. Zur Verpachtung haben wir einen öffentlichen Licitations⸗Termin auf 8 den 18. Dezember d. J., Vormittags vE1“

im hiesigen Regierungs⸗Gebäude vor dem Herrn

Regierungs⸗Rath Toop anberaumt, und laden Pachtliebhaber ein, in demselben zu erscheinen und ihre Gebote abzugeben. Die allgemeinen und die speziellen Verpach⸗ ungs⸗Bedingungen nebst der Karte und Ver⸗ messungs⸗Register, so wie die Regeln der Lizita⸗ ion können in der Domainen⸗Registratur der ünterzeichneten Königlichen Regierung und bei em Königlichen Domainen⸗Rent⸗Amt in Lauen⸗ urg eingesehen, auch auf Verlangen gegen Er⸗ attung der Kopialien verabfolgt werden. Zur Uebernahme der Pachtung ist ein dispo⸗ ibles Vermögen von circa 8000 Rthlr. erfor⸗ erlich. Wer sich beim Bieten betheiligen will, at den eigenthümlichen Besitz eines solchen und eine Qualification als Landwirth nachzuweisen. Nach 6 Uhr Abends werden neue Bieter nicht mehr zugelassen. Unter den drei Bestbietenden, von denen jeder zur Sicherheit seines abgegebenen Gebotes den Betrag von 700 Rthlr. in baar oder in preußischen Staatspapieren nach dem Courswerth zu depo⸗ niren hat, wird die Auswahl dem Königlichen Finanz⸗Ministerium und diesem überhaupt die Ertheilung des Zuschlags vorbehalten. Köslin, den 27. Oktober 1852. Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

[904=0 Nothwendiger Verkauf.

Die bei der Stadt Berlinchen in der Neu⸗ mark belegene, im dortigen Hypothekenbuche Vol. II. fol. 212 Nr. 292 verzeichnete und ehemals dem Kanfmann Karl Ferdinand Dietrich gehörige, durch Zuschlagsurtel am 13. Dezember 1851 aber dem Oekonom Herrmann Friedrich Hars⸗ leben adjudicirte Papiermühle nebst Zubehör,

Finanz⸗

gerichtlich auf 30,440 Rthlr. 20 Sgr. 8 Pf. ab⸗ geschätzt, soll am 19. Februar 1853 an der Stelle des unterzeichneten Gerichts resubhastirt werden.

Der seinem Aufenthalte nach unbekannte Oeko⸗ nom Herrmann Friedrich Harsleben wird zu die⸗ sem Termine hierdurch vorgeladen.

Die Taxe ist in unserer Registratur einzusehen und die Verkaufsbedingungen werden im Termine bekannt gemacht werden. 8 8

Soldin, den 30. Juni 1852. ““

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilun

[714] Nothwendiger Verkauf;. Das Rittergut Zalesie im Kreise Schwetz, zu⸗ folge der nebst Hypothekenschein in der Registra⸗ tur einzusehenden Taxe, landschaftlich auf 9388 Rthlr. 3 Sgr. 4 Pf. abgeschätzt, soll in termino den 23. Dezember c., Morgens 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Schwetz, den 15. Mai 1852. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung

[1458 Nothwendiger Verkauf.

Das in der Richtstraße sub Nr. 34 zu Frank⸗ furt a. O. belegene, Vol. I. Nr. 164 des Hopo⸗ thekenbuchs verzeichnete, dem Brauer Carl Fried⸗ rich Wilhelm Schindler gehörige Wohnhaus und Zubehör, abgeschätzt auf 11,370 Thlr., soll in dem am 11. Mai 1853, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kreisrichter Ullricy an ordentlicher Ge⸗ richtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, anbe⸗ raumten Termine öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit⸗Registratur eingesehen werden.

Zu diesem Termine werden hierdurch öffentlich vorgeladen:

1) der Ferdinand Valentin Muth, 2) der Gutseigenthümer Johann 3) der Lohnfuhrherr Friedrich Wietusch, resp. deren Erben oder Rechtsnachfolger.

Frankfurt a. O., den 20. Oktober 1852.

Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.

[1064] Es werden hiermit 1b IJ. als Verschollene:]

1) der Kasimir Joseph Danowski, Sohn der zu Kulm verstorbenen Großbürger Joseph und Marianna gebornen Turska Danowskischen Eheleute, geboren den 5. März 1784, welcher Kulm vor 40 Jahren verlassen und im Jahre 1814 von Görlitz aus, wo er Platz⸗Komman⸗ dant gewesen ist, die letzte Nachricht von sich gegeben hat; die Karoline Taube, geboren den 3. Juni 1800, welche mit ihrer Mutter Anna, verwittwet gewesenen Taube, später ver⸗ ehelichten Malzahn, gebornen Frohwerk, nach Rußland gezogen sein soll und seitdem nichts von sich hat hören lassen; der dem Namen nach unbekannte Ehe⸗ mann der inzwischen für todt erklärten Elisabeth Becker, welcher vor länger als 34 Jahren nach Rußland verzogen sein soll und von dessen Leben und Aufent⸗ haltsort seitdem keine Nachricht einge⸗ gangen ist; der Schneider Stanislaus Owezynski, welcher in seinem 17ten Lebensjahre von Kulm aus nach Polen gegangen ist und seitdem, nach Verlauf von 44 Jahren, nichts von sich hat hören lassen; die Anna Owezynska, eine Schwester des ad 4 gedachten Schneiders Stanis⸗ laus Owezynski, welche sich vor 40 Jahren von Kulm nach Posen begeben und seitdem keine Nachricht von sich gegeben hat; der Buchbinder Samuel Friedrich Hahn und dessen Ehefrau Christine geborne Lutter, welche im Jahre 1806 nach Brzizin in Polen verzogen sein sollen, und von denen angeblich die Christine Hahn im Jahre 1808 oder 1809 zu Erdmannsweiler, einer deutschen Kolonie in Russisch⸗Polen, der Samuel Friedrich Hahn im Jahre 1813 oder 1814 in Brzizin verstorben ist; der Eigenthümer Wilhelm Reetz, welcher sich im Jahre 1830 von Friedrichsbruch

Ferdinand

entfernt at hören

in die Gegend von Strasburn und seitdem nichts von sich lassen;

der Jacob Reetz, Sohn des zu 7 er⸗ wähnten Wilhelm Reetz, welcher sich im Jahre 1826 von Friedrichsbruch nach Polen entfernt und von da ab keine Nachricht von sich gegeben hat; der Johann Wolowski, Sohn des Stephan Wolowski, geboren den 6. Juli 1788, welcher sich in dem Alter von 20 Jahren von Trzeianno entfernt hat, ins russische Militair eingetreten sein soll und seitdem nichts von sich hat höͤren lassen, so wie deren unbekannte Erben und Erbnehmer, insbesondere der Sohn und die Tochter der Buchbinder Hahnschen Eheleute, nämlich der Frie⸗ drich Franz Hahn und die Helene Bock, geborne Hahn.

unbekannten Erben und deren Erben nächsten Verwandten folgender Personen: des zu Briesen am 1. Januar 1847 ver⸗ storbenen Einwohners Mathias Sielski; des zu Rybiniec am 3. Oktober 1849 verstorbenen Knechts Joseph Herrmann; der am 20. Juni 1851 in einem Alter von noch nicht 14 Jahren verstorbenen Florentine Wilhelmine Behrend, einer unehelichen Tochter der vor ihr mit Tode abgegangenen Einsassenfrau Maria Steltner geborne Behrend,

aufgefordert, sich im Termine

den 16. Juni 1853, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kreisgerichts⸗Rath Wollenschläger oder vor diesem Termine bei Gericht persönlich oder schriftlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten. Erfolgen die Meldungen nicht, so werden die unter I. aufgeführten Verschollenen für todt erklärt, und es wird deren nachgelassenes Vermögen ihren Erben verabfolgt werden.

Ferner werden die Verlassenschaften der zu II. genannten Verstorbenen als herrenloses Gut dem Fiskus verabfolgt werden, und die erst nach er⸗ folgter Präklusion sich meldenden Erben alle Handlungen und Verfügungen des Fiskus anzu⸗ erkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung, noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich le⸗ diglich mit dem, was alsdann noch von der Erb⸗ schaft vorhanden wäre, zu begnägen verbunden seien.

Kulm, den 20. Juli 1852. gi⸗

Königliches Kreisgericht. 11““ 16 faxih 1293] Bekanntmachung.

Der Zimmergeselle Christian Friedrich Krüger, 47 Jahr alt, aus Bernau, ist, weil er in Ge⸗ meinschast mit einem Anderen am 3. März 1852 den Eigenthümer Bock zu Reichenberg durch Production eines falschen Dokuments zur Her⸗ ausgabe eines Darlehns von 50 Rthlrn. veran⸗ laßt, durch Beschluß des Anklage⸗Senats des Königl. Kammergerichts vom 20. August d. J. wegen Urkundenfälschung und Fälschung von Stempelpapier resp. wissentlichen Gebrauchs einer falschen gerichtlichen Urkunde in gewinnsüchtiger Absicht, in den Anklagestand versetzt, und ist die⸗ serhalb gegen ihn Anklage erhoben worden. 1

Der ꝛc. Krüger wird aufgefordert, bis zumm

4 9. Deembee vor dem Untersuchungsrichter des hiesigen Gerichts zu erscheinen und sich wegen der ihm zur Last gelegten That zu verantworten, widrigenfalls die⸗ selbe für zugestanden angenommen und gegen ihn weiter nach den Gesetzen verfahren werden wird.

Wriezen, den 4. September 1852.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

11““

[1402] Ediktal⸗Citation. Der Schiffsknecht Herrmann Schneider aus Nensalz a. O. ist beschuldigt, am 16. Januar d. J. aus dem Boberniger Forstrevier und zwar im sogenannten Hinterwalde zwei Stück Stock⸗ holz entwendet zu haben, und deshalb durch Beschluß vom 26. Juli c. wegen neuen einfachen Diebstahls an geschlagenem Holze aus dem Walde auf Grund der §§. 217. 3 und 219 des

Gesetzbuchs in den Anklagestand versetzt worden. Zur mündlichen Verhandlung der Sache

ein Termin auf b den 13. Januar k. J., Vormittags 11⁄1 Uhr, 1 88

anberaumt worden, wozu der oben Genannte mit