effentlicher
174 Steckb Sha unten signalisirte Büchsenmacher Friedrich August Thorwald ven hier ist dringend ver⸗ dächtig, einen bedeutenden Geld diebstahl begangen zu haben und hat sich in der Nacht vom 30. bis 31. Oktober c. heimlich von hier entfernt, wie verlautet in der Absicht, nach Amerika auszuwan⸗ dern. Die verehrlichen Behörden des In⸗ und Auslandes werden deshalb ergebenst ersucht, auf ihn zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle sofort u verhaften und durch sichern Transport hierher abzuliefern. 1
Suhlb., den 3. November 1852. ““ Die Königliche Staatsanwaltschaft.
Signalement.
Vor⸗ und Zuname: Friedrich August Thor⸗ wald. Gewerbe: Büchsenmachergeselle. Geburts⸗ ort: Potsdam. Wohnort: Suhl. Religion: evangelisch. Alter: 32 Jahre. Größe: 5 Fuß 6 Zoll. Haare: dunkelblond. Stirn: frei. Augen⸗ brauen: blond. Nase: gewöhnlich. Mund: pro⸗ portionirt. Bart: hellblond, gestutzt. Zähne: gut. Kinn: gewöhnlich. Gesichtsbildung: länglich. Gesichtsfarbe: blaß. Gestalt; schlank. Sprache: potsdamer Dialekt, mit henneberger vermischt. Besondere Kennzeichen: militairische Haltung und dreistes Benehmen. “
“
Nothwendiger Verkauf.
Erste (Civil-⸗)
Königliches Kreisgericht, Abtheilung. Berlin, den 18. September 1852. Das dem Mühlenmeister Johann Heinrich Erdmann Greiser gehörige, am Tempelhofer Ufer belegene, im Hypothekenbuche von Tempelhof, im teltowschen Kreise Vol. III. No. 164 Pag. 470 verzeichnete Grundstück, abgeschätzt auf 5141 Rthlr. 10 Sgr. zufolge der nebst Hypotheken⸗ schein in dem V. Büreau einzusehenden Taxe, soll am 16. April 1853, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, subhastirt werden. [9131 Nothwendiger Verkauf. Das in Westpreußen und dessen D. Crone Kreise zu Rosenfelde belegene Ackergrundstück, verbunden mit einer Krugwirthschaft, dem Franz Mogall gehörig, abgeschätzt auf 8388 Rthlr. 24 Sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein im Büreau III. einzusehenden Taxe, soll am 14. Januar 1853, Vormittags 11 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. D. Crone, den 18. Juni 1852. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
JA1296 Edslal Citation. Königl. Kreis⸗Gericht I. Abtheilung
zu Liegnitz, den 2. September 1852.
Der Mechanikus geboren hierselbst am 8. Januar 1823, wird hierdurch aufgefordert, in die Königl. preußi⸗ schen Staaten zurückzukehren und spätestens in
termino
den 2. April 1853, Vormittags 11 Uhr,
vor dem ernannten Deputirten, Kreisgerichts⸗ Rach B. von Richthofen, im hiesigen Gerichts⸗ lokale, Bäckerstraße Nr. 89/90, zu erscheinen, um sich über seine Entfernung aus den preußi⸗ schen Staaten nnd Nichtgenügung seiner Militair⸗ pflicht zu verantworten. Im Falle scines Ausbleibens, oder wenn sich derselbe über seinen Austritt zu rechtfertigen nicht vermag, hat der ꝛc. Kirchner zu gewärti⸗ gen, daß er zu einer an den Königlichen Fiskus zu zahlenden Geldbuße, welche auf 1000 Thlr. arbitrirt werden kann und in die 8 osten des Prozesses verurtheilt werden wid.
—
[1470] Ediktal⸗Vorladung. Ueber den Nachlaß der am 2. Juni 1850 hierselbst verstorbenen Kaufmannsfran Eleonore Christine Schreiber, verwitiwet gewesene Krom⸗ mert, geb. Hintz, ist heute der erbschaftliche Li⸗ quidations⸗Prozeß eröffnet worden, Der T 84
Eduard Simon Kirchner,
zur Anmeldung aller Ansprüche und zur Erklä⸗ rung über die Beibehaltung des zum Interims⸗ Kurator der Masse bestellten Rechts⸗Anwalts Breitenbach steht am 21. Februar 1853, Vormittags um T11 vor dem Herrn Stadt⸗ und Kreisrichter Mix im Parteien-Zimmer Nr. 2 des hiesigen Ge⸗ richts an.
Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird aller seiner etwanigen Vorrechte verlustig erklärt, und mit seinen Forderungen nur an das⸗ jenige, was nach Befriedigung der sich melden⸗ den Gläubiger von der Masse noch übrig blei⸗ ben sollte, verwiesen werden.
Den übrigen Gläubigern werden als Manda— tarien die hiesigen Rechts⸗Anwälte Boie, Täu⸗
bert und Justiz⸗Rath Liebert in Vorschlag ge⸗ 3 1
bracht.
Danzig, den 9. Oktober 1852. Kdsönigliches Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung. b
1““
[1471 saer Nr r f.
Nachdem durch Beschluß vom heutigen Tage über das Vermögen des Kaufmann Friedrich Kastner hierselbst, wegen Unzulänglichkeit dessel⸗ ben zur Befriedigung sämmtlicher Gläubiger, der Konkurs eröffnet worden, werden alle die⸗ jenigen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Gelde, Sachen, Effelten oder Briefschaften hinter sich haben, aufgefordert, demselben nicht das Mindeste davon zu verabfolgen, vielmehr dem unterzeichneten Gerichte davon Anzeige zu machen, und die Gelder oder Sachen, mit Vor⸗ behalt ihrer daran habenden Rechte, in das ge⸗ richtliche Depositum abzuliefern. Sollte dessen⸗ ungeachtet Jemand etwas dem Gemeinschuldner bezahlen oder ausantworten, so würde dies für nicht geschehen erachtet und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben werden. Der In⸗ haber aber von Geldern und Sachen des Kri⸗ dars, welcher dieselben verschweigt oder zurück⸗ hält, wird noch außerdem alles seines daran habenden Unterpfands⸗ und anderen Rechts für verlustig erklärt werden.
Kottbus, den 1. November 1852.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung
[1413] Lieferungs⸗Unternehmen.
Für die hiesige Königliche Artillerie⸗Werkstatt soll auf das Jahr 1853 die Lieferung an Leder, Hanf, und Leinenwaaren im Wege der Submission verdungen werden. Hierzu ist am
9. November c., Vormittags 10 Uhr, ein Termin in unserm Geschäftslokale anberaumt, woselbst Proben und Bebdingungen stets eingesehen werden können. Geeignete Unternehmer werden hiermit zur Uehernahme der Lieferungen aufge⸗ fordert und ersucht, ihre Angebote getrennt, schrift⸗ lich und versiegelt bis zum Anfang des Termins unter der Aufschrift: „Submission über Leder zc.“ portofrei an uns einzusenden.
Neisse, den 18. Oktober 1852.
Königliche Verwaltung der Artillerie⸗Werkstatt.
[14752 Verkauf von Bauholz.
Aus den diesjährigen Schlägen der Forst⸗ schutzbezirke Wawrowitz, Tengowitz und Zarosle des hiesigen königlichen Forstreviers sollen circa 1000 Stück kiefern Bauholz von verschiedenen Dimensionen, welche auf den nahe gelegenen Seen nach dem Drewenz⸗Flusse geflößt werden können, meistbietend gegen gleich baare Zahlung im Kruge zu Zbiczno bei Strasburg am 25. No⸗ vember a. c«, Vormittags 10 Uhr, verkauft wer⸗ den, wozu Kaufliebhaber mit dem Bemerken ein⸗ geladen werden, daß die Aufmaßregister 8 Tage vorher in dem hiesigen Geschäftszimmer einge⸗ sehen werden können, die betreffenden Forstschutz⸗ beamten angewiesen sind, die Hölzer auf Ver⸗ langen au Ort und Stelle anzuzeigen, und daß der Schluß des Termins 12 Uhr Mittags erfolgt.
Lonkorsz, den 31. Oktober 1852.
Der königliche Oberförster Dahrenstagedt.
Niederschlesisch⸗Märkische
Eisenbahn.
Die Lieferung von 3500 Centnern Haken nägeln für die Königlich Niederschlesisch⸗Mäl⸗ kische Eisenbahn soll im Wege der Submission vergeben werden, und fordern wir Lieferungs⸗ lustige hierdurch auf, ihre Gebote bis
zum 1. Dezember c., Mittags 12 ühr versiegelt, mit der Aufschrift „Submission zur Uebernahme der Hakennägel⸗Lieferung“, portofrei an uns einzusenden. Die Lieferungs⸗Bedingun⸗ gen liegen in unserem Geschäftslokal auf hiesigem Bahnhofe aus und werden daselbst auch Abschiff ten derselben gegen Erstattung der Kopialien er· theilt.
Berlin, den 2. November 1852. 1
Königliche Direction 8
der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
7 ,
[1473] Königlich
Niederschlesisch⸗Märkische
Eisenbahn.
Es soll die Lieferung von 150 Stück Patent⸗ Kuppelungen zu Eisenbahnwagen im Wege dex Submission ausgegeben werden, und steht hierzu ein Termin auf
den 22. d. M., Mittags 12 Uhr, in unserem Geschäfts⸗Lokal auf hiesigem Bahn⸗ hofe an, bis wohin portofreie und versiegelte Preis⸗Offerten mit der Aufschrift: 1 „Submission zur Uebernahme der Lieferung von Patent⸗Kuppelungen“ versehen, abgegeben werden können.
Eine Probe⸗Kuppelung liegt im oben genann⸗ ten Lokale und bei unserem Ober⸗Maschinen⸗ meister Wöhler in Breslau zur Ansicht aus und werden auch an beiden Orten die näheren Be— dingungen wegen Uebernahme der Lieferung münd⸗ lich mitgetheilt, sofern dies verlangt wird
Berlin, den 3. November 1852525.
Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
vJo“ ats „Ueber si cht der Bank des Berline Kassen⸗Vereins. 111A“;
768,151 Thlu,
Geprägtes Geld “ Kassen⸗Anweisungen, Dar⸗ lehnsscheine, Noten und Giro⸗ Anweisungen der preußischen Haupt⸗Bank Wechsel⸗Bestände ....... Lombard⸗Bestände Staatspapiere, verschiedene Forderungen und Activa.. 11686 Banknoten im Umlauf .... Guthaben von Instituten und Privat⸗Personen mit Ein- schluß des Giro-Verkehrs.. 986,350 Berlin, den 30. Oktober 1852. 8 (gez.) Neuburger. C. D. Opp enfeld. G. Rieß.
[1476] Bekanntmachung.
Die wegen Erpressung, grober Unsittlichkeit und wegen unerlaubten Gewerbsbetriebs u. s. w. be⸗ reits mehrfach bestrafte Minna Hotopp oder Hotopf geb. Wohlgeboren, angeblich aus Berlin, vor deren Treiben bereits in diesem Blatte ge⸗ warnt wurde, befindet sich gegenwärtig in Bern. Da diese gemeingefährliche Person auch von der Schweiz aus, wie kürzlich von Frankreich her, mit unerhörter Schamlosigkeit ihre Prellereien und Erpressungsversuche fortzusetzen bemüht ist, so wird wiederholt auf dieselbe aufmerksam ge⸗ macht und um deren Festnahme und Anherablie⸗ ferung im Betretungsfalle gebeten.
Rudolstadt, den 1. November 1852.
Der Fürstlich schwarzburgische Staats⸗Anwalt
Redaction und Rendantur: Schwieger. w
nement beträgt: 8 1Sgr. für ¼ Jahr b n T eilen der Monarchit ohne 9s reis-Erhöhung.
Zeitung) „geiblatt (Preuß. Adter⸗-Zer rencn. Gri. 11 Sur. 6 Pf., 8 in der ganzen Fonarchie:
1 Kthlr. 27 ½ Sgr.
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Alle Post-Anstalten des Iu⸗ und Auslandes nehmen Bestellungen an, für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats-Anzeigers,
Mauer-Straße r. 54., und der Preußischen Zeitung, Leipziger⸗- Straße Nr. 14.
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Berlin, Sonntag den 7. November
Berrlin, den 6. November 1852 Ihre Königlichen Hoheiten die Frau Prinzessin § wie Höchstderen Töchter, die Prinzessinnen Louise und Anna, sind von hier nach Weimar abgereist.
11 b Ministerium für Handel, Gewerbe und öffeuntliche Arbeiten.
Verfügung vom 29. Oliober 1852 — betreffend die Benutzung der Schnellposten zur Beförderung von Paket⸗ und Geldsendungen nach dem Ermessen der
Ober⸗Post⸗Directionen. G 8 I C . 28‿ 9 40 1 7„ 4 Miit Bezug auf die §§. 26 und 48 des Regulativs über die preußische Portotaxe vom 18. Dezember 1824 bestimme ich hier⸗
8
durch, daß auf das etwaige Verlangen der Absender von Paket⸗ 8 86 BCn 8 . 5 1 und Geldsendungen wegen Beförderung derselben mit der Schnell⸗
post nicht ferner Rücksicht genommen werden, und somit eine abweichende Behandlung der auf diese Weise zur schnelleren Beförderung empfoh⸗ lenen Sendungen von der Behandlusg der gewöhnlichen Fahrpost⸗ Sendungen nicht ferner eintreten soll. Dagegen wird nachgegeben, daß die Schnellposten allgemein zur Beförderung von Fahrpoßtsendungen oder gewisser Gattungen derselben- benutzt werden dürfen, insofern und so weit solches nach dem Ermessen der Königlichen Ober⸗Post⸗ Directionen, deren Bezirken die betreffenden Schnellposten angehéren, m Interesse des Publikums zweckmäßig und ohne Gefährdung des egelmäßigen und beschleunigten Ganges jener Posten ausführbar rscheint. Die Benutzung jeder einzelnen Schnellpost ist daher durch Spezial⸗Verfügungen zu regeln, welche rücksichtlich der die Bezirke nehrerer Königlicher Ober-Post-Directionen berührenden Schnell⸗ vosten von den betheiligten Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen nach orheriger gegenseitiger Verständigung gemeinschaftlich zu erlassen ind. Es ist hierbei vorzugsweise darauf Bedacht zu nehmen, daß Fahrpost⸗Sendungen, welche dem betreffenden Course von weiterher zugeführt werden, und welche, wenn die Schnellposten nicht benutzt vürden, an den Uebergangspunkten verhältnißmäßig lange Still⸗ ager erleiden müßten, dieser Stilllager durch die Weiterbeförderung nit der Schnellpost enthoben worden. Ein Porto⸗Zuschlag tritt bei den hiernach mit der Schnellpost u befördernden Sendungen nicht ein.
Jede Königliche Ober-Post-Direction wolle veranlassen, daß gegenwärtige Verfügung in das Regierungs⸗Amts⸗Blatt des Be⸗ zirks aufgenommen werde. Auch sind die Bestimmungen, welche über die Benutzung jeder einzelnen Schnellpost zur Beförderung von Fahrpost⸗Sendungen getroffen werden, durch die resp. Regie⸗
ungs-Amts⸗Blätter zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 29. Oktober 1852. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Verfügung vom 31. Oktober 1852 — nach welcher bei achsendung von Kreuzband⸗Sendungen das Maxi⸗ mum des Portosatzes nicht überschritten werden darf. Der Königlichen Ober⸗Post⸗Direction wird auf den Bericht vom 6ten d. M. eröffnet, daß bei Nachsendung von Kreuzband⸗
Sendungen, wie bei Nachsendung von Briefen der Grundsatz
maßgebend ist, daß das Maximum des Portosatzes für die weiteste Entfernung nicht überschritten werden darf. Bei Briefen beträgt solches 3 Sgr., bei Kreuzband⸗Sendungen ½ Sgr. Ein Mehreres ist bei etwaigen Nachsendungen nicht zu erheben. Berlin, den 31. Oktober 1852. General⸗Post⸗Amt. An die Königliche Ober⸗Post⸗Direction in N.
I
22,981. 23,373. 23,384. 26,797.
79,900.
Renuß, nach L
Finanz⸗Ministerium.
„Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten Klasse 106ter Königlicher Klassen⸗Lotterie siel der zweite Hauptgewinn von 100,000 Rthlr. auf Nr. 50,538 nach Breslau bei Scheche; 1 Haupt⸗ gewinn von 10,000 Rthlr. auf Nr. 48,948 in Berlin bei Hempten⸗ macher; 2 Gewinne von 5000 Rthlr. fielen auf Nr. 1672 und 11,3b68 nach Cöln bei Reimbold und nach Magdeburg bei Roch; 4 Gewinne zu 2000 Rthlr. auf Nr. 4689. 14,137. 53,714. und 65,076. nach Danzig bei Rotzoll, Grüne⸗ berg bei Hellwig, Schönebeck bei Fliener und nach Trier bei Gall; 33 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 196. 735. 768. 3421. 4202, 89095. 17,021. 17,629. 18,011. 19,025. 19,128. 20,566. 20,724.
20,817. 22,510. 25,470. 30,556. 30,970. 39,030. 40,392. 40,835.
41,860. 46,264. 50,421. 53,673. 55,730. 56,017. 59,985. 61,401. 68,666. 70,319. 70,715. und 77,935; in Berlin 2mal bei Alevin, bei Borchardt, 2mal bei Burg, bei Securius und 4mal bei Seeger, nach Breslau bei Froböß, bei Scheche und bei Schreiber, Crefeld bei Meyer, Cöln bei Reimbold, Deutsch⸗Crone bei Werner, Düsseldorf 2mal bei Spatz, Elberfeld bei Brüning, Glatz bei Braun, Glogau bei Bamberger, Gumbin⸗ nen bei Stertzel, Halberstadt bei Sußmann, Halle bei Lehmann, Königsberg in Preußen bei Hertz, Liegnitz bei Schwarz, Magde⸗ burg bei Brauns, Marienwerder bei Bestvater, Posen bei Biele⸗ feld, Stettin 2mal bei Schwolow und bei Wilsnach und nach Thorn bei Krupinski; 38 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 3774. 4051. 4220. 4594. 9539. 13,735. 16,497. 17,149. 17,287. 21,718. 27,876. 28,158. 34,665. 38,448. 44,417. 47,529. 48,168. 49,049. 55,534. 57,206. 57,818. 59,042. 59,194. 59,866. 62,621. 65,272. 65,505. 69,348. 73,489. 79,878. 80,079. 82,209 und 83,714 in Berlin bei Alevin, bei Aron sen., Zmal bei Burg, 2mal bei Matzdorff und 5mal bei Seeger, nach Barmen bei Holzschuher, Breslau bei Froböß, bei Schiche und bei Schreiber; Danzig bei Meyer und bei Rotzoll, Delitzsch bei Freyberg, Düsseldorf 2mal bei Spatz, Erfurt bei Unger, Frankfurt ber Salzmann, Glatz bei Braun, Halberstadt bei Sußmann, Halle bei Lehmann, Königsberg in Preußen bei Heygster, Liegnitz bei Schwarze, Magdeburg bei Büch⸗ ting, bei Elbthal und 2mal bei Roch, Minden 2mal bei Stern, Po⸗ sen bei Bielefeld, Ratibor bei Samoje, Schweidnitz bei Scholz und nach Wrietzen bei Schultze; 75 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 5341. 5488.7693. 7907.11,182. 11,992. 13,090. 14,056. 14,808. 15,510. 16,924. 19,081. 19,360. 19,641. 19,990. 20,018. 22,009. 22,640. 25,093. 28,712. 28,922. 31,747, 32,983. 33,0 8. 34,690. 35,138. 35,557. 35,638. 35,985. 36,532. 36,579. 36,596. 37,584. 38,342. 38,430. 39,942. 41,243. 44,662. 45,657. 46,026. 46,182. 46,243. 49,815. 49,888. 53,401. 53,648. 54,047 54,125. 54,879. 54,918. 57,032. 57,094. 58,727. 58,878. 60,261. 61,440. 61,561. 61,982. 62,458. 63,823. 65,963. 68,136. 69,311. 70,643. 71,734. 72,750. 72,985. 74,770. 75,039. 77,466. 77,871. 80,505 und 81059. 3 Berlin, den 6. November 185 Königliche General⸗
* L 4 Direction.
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath Graf von Renard, von Groß⸗Strehlitz. Der Wirkliche Geheime Ober⸗Justizrath und Unter⸗Staats Secretair im Königlichen Ministerium für landwirthschaftliche Ange legenheiten, Bode, von Posen. 11““ Se. üudwigslust