Alle Post-Anstalten des In⸗ und
Spiritus loco ohne Fass 23 u. 22 ¾ Rihlr. verk., im Laufe nächster 82½3 ent beträgt: 1 li cl ĩ E n 1 cl 88 ĩ eer 1 Woche zu lefern 22 ¼˙ bis 6. Dezembr. 22 ½¼ verk. 1289 III 2 3 r, t Zahr 1I 1 2 r. TEE118*6“
. gionarchie ohne Khshnigl. preuß. Staats-Anzeigers mit Fass 21 ½ a ½ a 22 Rthlr. bez., 22 Br., 21 ¾˖ G. *E .. 1 gl. Preuß zeigers, November do. ne b
AKauer⸗-Straße Kr. 54., und ö1ö1“ 1 1 der Preußischen Zeitung, Leipziger⸗ Novemb-./ Dezemb. b. Fabr. e 8 u. 8 “ Pearis, Freitag, 5. November. (Tel. Dep. d. C. B.) Ge⸗ ö Cr.n 208 6. sstern deponirten zehn Senatoren einen Entwurf zu dem bevorste⸗ Frad.7M “ .. henden Senatsbeschluß. Nach demselben soll der Prinz⸗ Präsident Mäarz/April do uuter dem Namen Napoleon III. zum Kaiser proklamirt und die B Krone nach männlichem Erstgeburtsrecht vererbt werden. Sollte
1 Kthlr. 27 ⅛ Sgr. “ 82 eAAA z C 8
Aprii/Mai 20 ⅞ a † Rthlr. bez., 21 Br., 20 ½ G.
Geschäftsverkehr unbedeutend. Weizen heute ohne Geschäft. der Kaiser ohne kommen sein, so kann derselbe 6b Roggen bei schwachem Umsatz unverändert fest. Rüböl besser gefragt. h Nach sein, s s aus der männ⸗
Spiritus loco Sund nahe Termine ziemlich unverändert, pr. Frühjahr in lichen Descendenz der Brüder Napoleon Bonaparte’s einen Erben vereinzelter Frage etwas besser bezahlt. “ adoptiren. Hat eine Adoption nicht stattgefunden, o foli Ses der Prinz Jerôme und dessen männliche Descendenz von der Prin⸗ zessin von Württemberg auf den Thron.
Es ung ernannt worden.
8 8
8
ELeipzig, 5. November. Leipzig-Dresdner 185 Br. Sächsisch- Bayerische 91 ½ G. Sächsisch-Schlesische 102 ½ Br., 101 ¾ G. Löbau- Zittauer 27 Br., 26 ½ G. Magdeburg-Leipziger 279 G. Berlin-Anhal- tische 134 ½ Br, 134 G. Berlin-Stettiner 144 ¼ Br., 143 ¾¼ G. köln- Mindener 112 ½ Br. Thüringer 90 ½ Br. Altona-Kieler 104 ⅝ G. Anhalt- Dessauer Landesbank-Actien Lit. A. 160 G., Lit. B. 134 Br. Wiener Banknoten 89 Br., 88 ¾˖ G. 8 “
Berlin, Dienstag den 9. November
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Breslau, 6. November, 1 Uhr 26 Min. achmittags. (Tel. De I des Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 89 Br.
b Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Verfügung vom 26. Oktober 1852 — nach welcher es
Freiburger Actien 104 ½ G. Oberschlesische Actien Lit. A. 172: E. Dem Pastor Döhling zu Groß⸗Jannewitz in der Herr⸗ unstatthaft ist, den in den Büreaus der Ober⸗Post⸗
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Amsterdam, 3. November, 4 Uhn 2 ⁄½proz. wirkl. Schuld] Oberschlesische Actien Lit. B. 148 ¼½ Br. Oberschlesisch-Krakauer Actien
63 ,9%. Aproz. do. 95 95%. Spanische 1 proz. 25 4%; do. 3proz. 45 ½. Portug. Aproz. 37 ⁄. Oesterreich. 5proz. Metalliq. 77 ¾; do. neue 90 ⅛; do. 2 ½proz. 40 9%̊. — Die Preise unserer inländischen Fonds waren heute ein wenig angenehmer. Oecsterreichische Effekten waren etwas günstiger gestimmt.
Weizen und Roggen an Konsumenten; Weizen: 130psd. weissbunt. poln. 315 Fl.; 130 pfd. bunt. poln. 308 Fl., 128pfd. rhein. 265 Fl. Roggen: 122 pfd. preuss. 210 Fl. — Gerste preishaltend; 102 pfd. neu. fries. Winterg. 171 Fl., an den Mühlen. — Buchweizen wie fräher; 122 pfd. holst. 224 Fl.
Kohlsamen auf dieses Spätjahr unverändert, auf das Frühjahr ½ L. höher; auf 9 Fass im November 55 ½ L.; Dezember 56 ½; April 58 L. — Leinsamen wie früher; 109-, 110psd. archang. 275 Fl. — Rüböl gleich höher bezahlt, auf Lieserung wie früher; aul 6 Wochen 33 Fl.; effect. 32 Fl.; Dezember 32 Fl.; Mai 34 a 33 ¾ Fl. — Leinöl auf 6 Wochen 30 Fl.; effect. 29 Fl. — Hanföl auf 6 Wochen 39 ½ Fl.; effect. 38 ½ Fl.
Auf den 5. November sind zur Versteigerung angeschlagen: 47 Last poln. Weizen, wiegend 124, 125 Pfd., und auf den 8. November: 40
89 ½½ Br. Neisse-Brieger Actien 74 ½ Br.
Getreidepreise: Weizen, weilser 62 — 69 Sgr., gelber 62 — 66 S Roggen 52 — 64 Sgr. Gerste 42 — 45 Sgr. Hafer 29 — 32 Sgr.
Süanbeirg, 5. November, 2 Uhr 47 Minuten Nachmittags (Tel. Dep. d. Staats-Anzcigers.) Berlin- Hamburg 104. Magdeburz- Wittenberge 53. Mecklenburger 34. Kieler 103. 3proz. Span. 429 1proz. Span. 23 ¼. Sardinier 90 ½. Geldcourse. 8
Getreidemarkt: Weizen und Roggen unverändert stille.
Oel 21 ½¼, 22 ⁄. Kaffce ruhig. LZink 3000 loco 11 ½ à *%, Dezem. ber 11 ½. London lang: 13 Mk. 3 ¼ Sch. notirt, 4 Sch. bezahlt; kurz 13 Mh. 4 ½ Sch. notirt, 5 Sch. bezahlt. Amsterdam 36, 05. Wien 175 ½.
SWien, Freitag, 5. November, vachmittags 2 Uhr 15 Minulen (Te212 C. B.) Silberanleihe 409 ½. 5proz. Metalliques 942 Neue Auleihe 94 ¼. 4 proz. Metallques 84 ½., Bankactien 1333 ” bahn 219 ½. 1839r Loose 136 ½. Gloggnitzer Actien 157 ½. Londos 11 26. Amsterdam 160 ⅛. Augsburg 115 ½. Hamburg 170 ½. Paris 136
Gold 22 ¼. Silber 15.
gr.
11337] Nothwendiger Verkauf.
Last donau., wiegend 123 Pfd.
[1479) Nothwendiger Verkauf.
Das Rittergut Puschwitz mit Vorwerk Klause und sonstigen Pertinenzien, im torgauer Kreise bei Belgern belegen, abgeschätzt auf
58,041 Thlr. 25 Sgr. 9 8½ Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingun⸗ gen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 21. Mai 1853, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Torgau, den 1. November 1852. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[13411 Nothwendiger Verkauf.
Königl. Kreisgerichts⸗Kommission zu Königs-
Wusterhausen, den 10. September 1852.
Das im Dorfe Senzig, Teltower Kreises be⸗ legene, im Hypothekenbuche der hiesigen Gerichts⸗ Kommission von Senzig Vol. I. Nr. 1 pag. 1 verzeichnete Bauergut, abgeschätzt auf 5692 Rthlr. 28 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hvpothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll 1 am 17. Juni 1853, Vormittags 11 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle hiersell Shastt werden. chtsstelle hierselbst subhastirt
Kreisgerichts⸗Kommission II. zu Fil
4. Komm I zu Filehne. Der in der Stadt Filehne sub No. 2 Hauptstraße belegene Gasthof nebst Hinter⸗ und
Seiten⸗Gebäuden, Stallung, Speicher, ein Bau⸗ platz nebst Hofraum, eine Scheune auf der Blonde
und dazu gehörige 70 Morgen Acker, so wie 14
Morgen Netzwiesen, der verehelichten Kaufmann Wunderam gehörig, abgeschätzt auf 6696 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf., zufolge der nebst Hypotheken⸗ schein und Bedingungen in der Registratur ein⸗ unboll am 28. April 1853, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle resubhastirt werden, und ist der am 27. Okto⸗ ber d. J. anstehende Bietungstermin aufgehoben worden. Alle unbekannten Nealprätendenten wer⸗ den aufgeboten, sich bei Vermeidungz der Präklu⸗ sion spätestens in diesem Termine zu melden. Filehne, den 14. September 1852.
[1327] be]
Nachdem unterm 28. Juli d. J. über das Vermögen des Actien⸗Vereins der Wilhelmshütte und Papierfabrik zu Eulau der Konkurs eröffnet und der Rechtsanwalt Herzfeld hier vorläufig der Masse zum Kurator bestellt worden, werden alle unbekannte Gläubiger des Gemeinschuldners hier⸗ durch zu dem am
öö85383 Vormittngs 40 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter von Prittwitz im hie⸗ sigen Gerichtsgebäude anstehenden Termine vor⸗ geladen, um ihre Ansprüche an die Masse gehörig anzumelden und deren Richtigkeit nachzuweisen, auch sich mit den übrigen Kreditoren über die Beibehaltung des bestellten Interims⸗Kurator oder die Wahl eines anderen zu erklären. Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit allen Forderungen an die Masse präkludirt und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
IwFls, Freitag, 5. November, Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Dep 3 8. 8 5 ʃ1 —* 2 . 85 8 . 2 1- d. C. B.) Sproz 984, 65. 4⁄proz. 107, 80. Zproz. Spanier 46 ½. 1pror.
2
Spanier 25. Börse günstig gestimmt.
Oeffentlicher Anzeiger.
1
1
Sachwaltern werden Herr Rechtsanwalt Polenz hier und, in Folge besonderer Genehmi⸗ gung des Königlichen Appellationsgerichts zu Glogau, die Herren Rechtsanwalte Gerlach in Halbau, Steinmetz und Härtel in Sagan, vor⸗ geschlagen.
Sprottau, den 17. September
Königliches Kreisgericht. I.
[1478] Ediktal⸗Citation.
Nachdem über das Vermögen der hiesigen Kaufleute Sterly et Curtius der Konkurs eröff⸗ net worden und der Rechtsanwalt Simmel zum Interims Kurator der Masse bestellt ist, weiden alle unbekannten Gläubiger der Gemeinschuldnen hierdurch aufzefordert, in dem
1'888“
Vormittags 10 Uhr,
vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Beuetsch zur Anmeldung der Forderungen an die Masse, in—⸗ gleichen zur Wahl eines Kurators anstehenden Termine, entweder persönlich oder durch einen zulässigen Vevollmächtigten, zu welchen ihnen die Rechtsanwälte Henning, Kroll und Oloff in Vor⸗ schlag gebracht werden, zu erscheinen und ihre Ansprüche nachzuweisen, widrigenfalls die Aus⸗ bleibenden mit allen ihren Ansprüchen an die Masse werden präkludirt und ihnen damit ein ewiges Stillschweigen gegen die übrigen Glän⸗ biger wird auferlegt werden.
Thorn, den 13. September 1852.
Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuch
aft Lauenburg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse ; so wie b Fischermeister Karl Gottlieb Preische zu Görlitz die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Der Königliche Hof legt morgen für Se. Kaiserliche Hoheit
den Herzog Maximilian von Leuchtenberg, Fürsten von
“ .““
Eichstädt, die Trauer auf acht Tage anu. Berlin, den 7. November 1852. Der Vice⸗Ober⸗Ceremonienmeister Freiherr von Stillfried.
Potsdam, den 7. November 1852.
Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Großherzogin vo Mecklenburg⸗Schwerin ist, von Ludwigslust kommend, auf Schloß Sanssouci eingetroffen M“
“
er 1852.
Se. Königliche Hoheit der Prinz von W Dresden auf Schloß Sanssouci eingetroffen.
für Handel, Gewerbe und Arbeiten. Der bei der Ostbahn beschäftigte Baumeister Walter Spiel⸗ hagen ist zum Königlichen Eisenbahn⸗Baumeister ernannt worden.
d
Verfügung vom 26. Oktober 18352 — betreffend ie rhebung des Bestellgeldes für Briefe und sonstige der Post anvertraute Gegenstände.
Der Königlichen Ober⸗Post⸗Direction wird auf die Anfrage vom 5. d. M. eröffnet, daß in allen Fällen die Erhebung des Be⸗ stellgeldes für Briefe und sonstige der Post anvertraute Gegenstände unabhängig davon ist, ob dieselben bei Beförderungen mit der Post als portopflichtig behandelt werden, oder nicht, und daß dem⸗ gemäß der §. 27 der Zusammenstellung der Bestimmungen über den preußischen Post⸗Tarif (Staats⸗Anzeiger Nr. 186 S. 1135), wonach für Briefe, welche bei den Post »Anstalten zur Bestellung im Orte, oder zur Abgabe an abholende Adressaten eingeliefert werden, ein Bestellgeld von 1 Sgr. zu erheben ist, auch bei Dienst⸗ und anderen als portofrei bezeichneten Briefen in Anwendung kom⸗ men muß. 1 Die im §. 110 der Vorschriften über das Expeditions⸗Verfah⸗ ren ausgesprochene Befreiung der Dienstbriefe von der sogenann⸗ ten, früher mit dem Satze von ½ Sgr. pro Brief zu erhebenden Einsammlungs⸗Gebühr kann hiernach unter den jetzigen Verhält⸗ nissen nicht 85 Platz greifen. Berlin, den 26. Oktober 1852. 1 Der Minister für Handel, Gewerbe und b n.
An die Königliche Ober⸗Post⸗Direction in N.
ü
Directionen aus der Klasse der Post⸗Expedienten und versorgungsberechtigten Unteroffiziere beschäftigten Personen nach Maßgabe ihrer Beschäftigung, be⸗ sondere Amts⸗Charakter beizulegen. 1
Auf den Bericht vom 27. Mai resp. 4. Oktober c. wird der Königlichen Ober⸗Post⸗Direction eröffnet, daß es nicht zulässig ist, den in den Büreaus der Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen mit der Bearbeitung der Registratur⸗, Journal⸗ und Kanzlei⸗ Geschäfte beauftragten Beamten aus der Klasse der Post⸗Expe⸗ dienten oder versorgungsberechtigten Militair⸗Personen den Amts⸗ Charakter: Registrator, Journalist oder Kanzlist, zu ertheilen. Abgesehen davon, daß der Etat für die Besorgung dieser Func⸗ tionen nur Post⸗Expedientenstellen aussetzt, so würden auch die gedachten Beamten durch die Beilegung eines solchen Prädikats beziehungsweise in ein Rangverhältniß eintreten, welches mit ihrer sonstigen Stellung und mit der Dienststellung der technisch vorge⸗ bildeten Post⸗Beamten nicht im Einklange steht, und welches nur durch eine von mir vollzogene Bestallung würde ertheilt werden können. .
Die bestätigten Post⸗Expedienten behalten auch bei ihrer Be⸗ schäftigung in den Büreaus der Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen diese Bezeichnung bei. Es erscheint dieses schon deshalb nothwen⸗ dig, um diese Beamten nöthigenfalls wieder im praktischen Post⸗ dienste verwenden zu können, für welchen sie hauptsächlich be⸗ stimmt sind. H
Berlin, den 26. Oktober 1852. 1“
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
die Königliche Ober⸗Post⸗Direction in N.
18
Bekanntmachung. In dem schweizerischen Porto für die Korrespondenz aus und nach dem deutsch⸗österreichischen Post⸗Vereins⸗Bezirke tritt eine Er⸗ mäßigung in der Art ein, daß solches bei Entfernungen bis zu zehn
geographischen Meilen von dem betreffenden Gränzpunkte ab mit
dem Satze von 1 Sgr., bei größeren Entfernungen mit dem Satze von 2 Sgr. zu erheben ist. Das deutsche Vereins⸗Porto beträgt bei der schweizerischen Korrespondenz im ganzen Umfange des preußi⸗ schen Post⸗Bezirks 3 Sgr. Es kostet demnach künftig ein Brief aus Preußen, z. B. nach Basel, Zürich, Luzern ꝛc., 4 Sgr., ein Brief nach Chur, Bern, Freiburg ꝛc. 5 Sgr. 8
Dieses Porto steigt von Loth zu Loth Zollgewicht (excl.) mit dem einfachen Satze.
Die Korrespondenz kann entweder unfrankirt oder dis zum Bestimmungsorte frankirt abgesandt worden. Eine Frankatur bis zur Gränze ist nicht ferner statthaft. Zur Frankatur können Frei⸗ marken oder gestempelte Brief⸗Couverts benutzt werden, wobei je⸗ doch die Bedingung eintritt, daß der volle Franko⸗Betrag durch die Marken oder Stempel gedeckt sein muß, anderenfalls die Briefe am Bestimmungsorte als unfrankirt behandelt und mit dem vollen Briefporto belegt werden. “
Für frankirte Sendungen unter Kreuzband ist das schweizerische Porto ebenso, wie das Vereinsporto, ohne Ruͤcksicht auf die Ent⸗ fernung mit 4 Pf. für jedes Zollloth (excl.) unter Abrundung der Beträge auf Viertel⸗Silbergroschen, zu erheben. Bei Waaren⸗ proben und Mustern finden die diesseits bestehenden Taxirungs⸗ Vorschriften auch auf das schweizerische Porto Anwendung. .
Bei rekommandirten Briefen, rekommandirten Kreuzbandsen⸗
dungen und rekommandirten Proben⸗ und Mustersendungen, welche 8 . 111“ 8 1 “