Leipzig, 8. November. Leipzig-Dresdner 184 ½ Br. Sächsisch-Schlesische 101 ¾ G. — Berlin-Anhaltische 134 ¼ Br. Berlin-Stettiner 144 ¼ Br. Thüringer 902 Br. Altona-Kieler 104 ½ G. Anhalt -Dessauer Landesbank-Actien Lit. A. 160 G., Lit. B. 134 Br.
Bayerische 91 ½ G. 1 26 ½ G. Magdeburg-Leipziger 279 G.
Wiener Banknoten 89 Br., 88 ¾ G.
Amsterdamn, 6. November, 4 Uhr. 3 63 77. 4proz. do. 95 ½. Spanische 1proz. 24 ⅛; do. 3proz. 45 8%; do. aus-
Portug. 4proz. 37 ⅞.
länd. 51 72.
QOesterreich. 5 proz. Metalliq. 77½; do. 2 ½proz. 40 77. — Die Stimmung in unseren inländischen Fonds war Allgemeinen ein wenig angenehmer.
1580 Sächsisch- Löbau -Zittauer
2 ½proz. wirkl. Schuld
712.
bahn 219 ⅓.
Telegraphische Depeschen.
(Nichtamtlich.)
Paris, 7. November. (Tel. Dep. d. Staats⸗Anz.) Der Senat ist heute in Corpore nach St. Clond gezogen, um dem Prästdenten das Senats⸗Konsult wegen Herstellung des Kaiserthums zu über— Dem Senats⸗Konsult war Troplongs Bericht vorausge⸗ schickt. Mesnard führte das Wort. Der Prästdent erwiderte ziem⸗ Er sieht in dieser Kundgebung den Beweis, daß
reichen.
lich ausführlich: er wirklich Frankreichs Geist repräsentire.
läßt ihm die volle Freiheit, seinen Nachfolger aus jedem beliebigen Der gesetzgebende Körper ist
Zweige seiner Familie zu wählen.
auf den 28sten einberufen. Der „Moniteur“
wegen Erhöhung der Salzsteuer.
———
Gegen die aus Klein⸗Blumberg bei Züllichau gebürtige, unverehelichte, 28 Jahr alte Dienst⸗ magd Anne Dorothee Koschmünde ist we⸗ gen eines in Starzeddel begangenen Diebstahls der Haftbefehl ergangen. D dieselbe sich aus ihrem letzten Aufenthaltsorte Crämersborn bei Krossen entfernt hat und nicht zu ermitteln ist, so ersuchen wir alle resp. Behörden, auf dieselbe vigiliren zu lassen, sie im Betretungsfalle zu verhaften und an unsere Gefangen⸗Inspection hierher abliefern zu lassen. Eine nähere Persons⸗ beschreibung kann nicht gegeben werden.
Guben, den 28. Oktober 1852.
Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1347]2 Nothwendiger Verkauf. Der in der breiten Straße sub Nr. 9 und großen
Scharrnstraße Nr. 15 hierselbst belegene, Vol. I.
No. 359. fel. 372 des Hypothekenbuchs verzeichnete, der verehelichten Rentier Herrman n, Christiane geb. Gäbeler gehörige Gasthof nebst Zubehör, abgeschätzt auf 14,910 Rthlr. soll in dem am 27. April 1853, Vormittags 11 Nhr vor dem Kreisgerichtsrath Mörs an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, an⸗ beraumten Termine öffentlich an den Meistbie⸗ tenden verkauft werden. Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit⸗Registratur eingesehen werden. Frankfurt a. O., den 27. September 1852. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1349]1 Nothwendiger Verkauf. 8 Königliche Kreisgerichts Kommission 1.5
zu
8 S den 21. September 1852. as zur Kaufmann Adolph Helbi schen Konkurs⸗ Masse gehörige, vor den Perbsgsch Thor der Stadt Schwedt belegene, im Hypothekenbuche von Schwedt Vol. VIII. No. 94. pag. 133. verzeich⸗ nete Grundstück, nebst darauf befindlichem Fabrik⸗ Gebäude, abgeschätzt auf 9107 Thlr. 25 Sgr. 4 Pf. zufolge der ehc neussteg Hypothekenscheine und Bedingungen in der Registratur einzusehen⸗ vnn Fehngcg gistratur einzusehen
am 15. April 1853, Vormittags
b,
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
6. C. b.
kommen).
Spanier 25 ⁄.
Das Senats⸗Konsult
dementirt das Gerücht
[1300] I el m a. Soldin, den 25. September 1852. Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.
Die im königsberger Kreise belegenen, im Hppothekenbuche der Rittergüter Vol. II. pag. 241 verzeichneten „Antheile des Ritterguts Warten⸗ berg nebst Vorwerk Johannishof“, landschaftlich abgeschätzt auf 32,003 Rthlr. 3 Sgr. 9 Yf., und das Vol. II. pag. 337 ibidem verzeichnete „Vor⸗ werk Wartenberg“, landschaftlich abgeschätzt auf 10,413 Rthlr. 2 Pf., von welchen der Besitztitel I den Namen des Gustav Richter berichtigt ist, ollen TTv Vormittags an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Taxe und Hypothekenschein liegen in unserm Büreau IV. zur Einsicht bereit.
Alle unbekannte Realprätendenten werden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spã⸗ testens in diesem Termine zu melden.
5 Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläu⸗ iger
August Lebrecht Rosenfeld, event. dessen Erben,
verwittwete Lieutenant v. Plötz, Charlotte geb. Goldhammer, modo deren Erben:
Johann August Ferdinand Fibelkorn;
Rudolph Ferdinand Fibelkorn;
verehel. ert. von Waldow, geb. von War⸗
tenberg;
Herrmann Martialis von Dittmar; so wie diejenigen, welche an dem Rubr. III. Nr. 1 aus dem Vertrage vom 3. Mai 1751 für die Gebrüder und Vettern von Plötz eingetrage⸗ nen Lehnsstamme von 3000 Rthlr. Ansprüche zu haben vermeinen, insonderheit die Lehnsnachfol⸗ ger des Johann Siegismund Ernst Christoph von Plötz, werden hierzu öffentlich vorgeladen.
[1493] G
Wir werden vom 15. November cr. ab Phos⸗ phor zum Transport mit den Güterzügen anneh⸗ men. Bei der Aufgabe und dem Transport fin⸗ den die besonderen Bedingungen und Vorschriften Anwendung, welche in unsern Güter⸗Expeditionen zur Einsicht ausliegen.
Potsdam, den 4. November 1852.
Direktorium der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗ “ Gesellschaft.
Paris, Montag, 8. November. Prinz Jerome hat die Senats⸗Präsidentur definitiv niedergelegt
Eülen, Montag, 8. November, Nachmittags 2 Uhr 15
(Tel. Dep. d. C. B.) Neue Anleihe 94 ¼. 4 1proz. Metalliqques 84 ⅛. 1839r Loose 136 ½. 11, 25. Amsterdam 161 . Augsburg 1155. Hamburg 171. Gold 22 ⅛. Silber 15 ½.
Triest, Sonntag, 7. November. (Tel. Dep. d. G. B.) Wo chen- markt-Bericht. In Kaffee und Zucke r keine erhebliche Thätig- keit. In Raffinaden etwas gemacht. b Indigo beachtet. Getreide fest.
Ons v 8 8— Minut — te 5proz. Metalliques 942 Bankactien 1329 1 Gloggnitzer Actien 157 ⅞. London
Paris 136 1.
Silberanleihe 109 ½.
Baumwolle beschränkt.
Parig, Montag, 8. November, Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Dep 3proz. 86. 8 1proz. Spanier 24 ½1.
4 ½proz. 108, 30. 3proz. Spanier 46 ½ (so ge-
ELornndoza, Montag, 8. November, Nachmittags 5 Uhr 30 Min. (Tel. Dep. 2. C. B.)
Consols 100 ½, . 3prozg. Spanier 52. Ipror.
Das fällige Dampfschiff aus New-YVork ist eingetroffen.
Getreidemarkt gesucht. Weisse Erbsen 2 Shill. niedriger.
ELiverpool, Sonnabene
Baum wolle 6000 Balle E gegen gestern unverindert,
Zufuhr fremden Weizens reichlich, Danziger
(Tel. Dep. d. C. B)
111131“
Im Monat Oktober c. fuhren auf der Bahn zusammen 14,115 Personen und betrug die Ein⸗ nahme: a) an Personengeld inel. Gepäck⸗Ueber⸗ fracht, Vieh⸗ und Equipagen⸗Transport 7396 Rtlr. 29 Sgr., b) für Güter⸗Transport (201,472 Ctr. 46 Pfd.) 10,289 Rthlr. 9 Sgr. 40 Pf. zusammen 17,686 Rthlr. 8 Sgr. 10 Pf. 1851 betrug die Einnahme pro Oktober 14,289 Rthlr. 9 Sgr. 1 Pf., daher 1852 mehr 3396 Rthlr. 29 Sgr. 9 Pf.
Breslau, den 7. November 1852.
Direktorium
der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger isenbahn.
[1491] Rheinische Eisenbahn.
Im Monat September 1852 wurden eingenom⸗ men: für 54,649 Personen 62,729 Rthlr. 19 Sgr. 6 Pf. *), für 375,789 Ctr. Güter 31,126 Rthlr. 16 Sgr. 10 Pf. **), Summa 93,856 Rthlr. 6 Sgr. 4 Pf. Im Monat September 1851 wurden ein⸗ genommen: für 59,724 Personen 75,007 Rthlr. 1 Sgr., für 305,158 Ctr. Güter 24,393 Rthlr. 19 Sgr. 9 Pf., Summa 99,400 Rthlr. 20 Sgr. 9 Pf. Mithin im September 1852 weniger: 5544 Rthlr. 14 Sgr. 5 Pf. In den ersten 9 Mo⸗ naten des Jahres 1852 wurden eingenommen: für 400,558 Personen 391,539 Rthlr. 7 Sgr. 3 Pf, für 3,209,846 Ctr. Güter 275,901 Rihlr. 16 Sgr. 6 Pf., Summa 649,440 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf. In den ersten 9 Monaten des Jahres 1851 dagegen: für 369,024 Personen 430,989 Rthlr. 14 Sgr. 6 Pf., für 2,252,580 Ctr. Güter 181,133 Rthlr. 20 Sgr. 9 Pf., Summa 612,123 Rthlr. 5 Sgr. 3 Pf. Mithin pro 1852 mehr: 37,317 Rthlr. 18 Sgr. 6 Pf.
Köln, den 6. November 1852,.
Die Direction
dder Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
*) Exkl. des noch nicht zur Verrechnung ge kommenen Antheils an dem Ertrage der auf der
Paris⸗Straßburger Bahn im September ausge⸗
gebenen Cirkular⸗Billets. ***) Exkl. der Einnahme für Postgüter
Redaction und Rendantur: Schwieger. G
Berlin, Druck end
erlag der Deckerschen Feheimen Ober⸗Hofbuchdruckeren
Das A b in allen Theilen
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8 nent beträgt:
eonnen n Pahr der Monarchie ohne
is -Erhöhung. brc 25 Adler-Zeitung)
25 Sgr.
in Füe. “ hmngrche: 1 Hihlr. 27 ¾ Sgr.
Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellungen an, für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats-Anzeigers, Mauer⸗Straße Nr. 54., und der Preußischen Zeitung, Leipziger⸗ Straße Nr. 14.
z 29 8 (⸗* 2 2 pgiane 0 SII Seite 110 und folgende und Staats⸗Anzeiger Nr. 93 Seite 522
und 2000 Stücken zu 25 Rthlrn. nach †
sͤͤ“““ —— Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lauten⸗ der Obligationen des Verbandes zur Regulirung der öeeeöbeeeöeee Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. 8 Zur Ausführung der Melioration der Niederung der Schwar⸗ Elster nach dem Gesetze vom 7. April 1852 (Gesetz⸗Sammlung 1 Geldmittel theilweise im Wege einer An⸗
ollen die erforderlichen d- Zu diesem Behufe wollen Wir, da sich da⸗
leihe beschafft werden.
gegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas
F 9 docs „8 58 Ddo NMor üu erinnern gefunden hat, auf den Antrag des Vorstandes des Ver⸗ vandes zur Regulirung der Schwarzen Elster in Gemäßheit des §. 2 1 m 17. Juni 1833 Unsere landesherrliche Genehmigung 1 „Obligationen des Verbandes zur Regulirung age von 300,000 Rthlrn
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2 3 1 3 2 71 1.,
der Schwarzen Elster“ bis zum Betr 1 28 2 Ffß 115 so⸗s 4 S „ 4 Sätz 85 velche in 200 Stücken zu 500 Rthlrn., 1500 Stücken zu 100 Rthlrn. näherer Bestimmung des anliegenden Planes allmälig auszustellen, mit vier und ein halb vom Hundert zu verzinsen und aus dem von dem Verbande aufzubrin⸗ genden Tilgungsfonds nach der durch das Loos zu bestimmenden Reihefolge zu tilgen sind, durch das gegenwärtige Privilegium miit der rechllichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber diesen Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die U ber⸗ tragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist, daß aber dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung seitens des Staa⸗ tes nicht bewilligt und Rechten Dritter nicht präjudizirt, wird.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Sanssouci, den 11. Oktober 18522.-
Friedrich Wi von Westphalen. von Bode v un einer für Rechnung des Verbandes zur Regulirung der Schwarzen Elster zu negoziirenden Anleihe.
Der Verband zur Regulirung der Schwarzen Elster bedarf zur 5 führung seiner Meliorations⸗Anlagen — §. 1 des Gesetzes vom 7. Apri 1852 — (Gesetz⸗Sammlung Seite 110 und Staats⸗Anzeiger Nr. 93 Seite 522) eines Darlehns bis zum Betrage von 300,000 Thalern.
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igationen im Be 500 Thalern, 100 Thalern scheinen versehene Obligationen im Betrage von 1” 1 süh 6g und 25 Thalern ausgestellt werden. Die Darleiher begeben ch Kündigungsrechts. Dem Vorstande des Verbandes aber steht die fugniß zu, nach Ablauf von fünf Jahren die Obligationen durch Aufruf ⸗Anzeiger, in der Vossischen und in der Hande⸗ im Preußischen Staats⸗Anzeiger, 6 168 öb und Spenerschen Berliner Zeitung, den Amtsblättern der Regierungen zu Merseburg, Franlfurt a. d. O. und Liegnitz, so wie den Kreisblättern zu Hoperswerda, Calau, Liebenwerda und Schweinitz, mit einer sechsmonat⸗ lichen Frist zu kündigen und die Rückzahlung nach Maßgabe der unten 4 und 8 enthaltenen betreffenden Bestimmungen zu bewirken. Sollte eines e 1 1 1 88 1 “ oder das andere der bezeichneten Blätter eingehen, so bestimmt der Ober⸗ Präsident der Provinz, in welchem anderen Blatte statt des eingegangenen die Bekanntmachung erfolgen soll. 1 §. 270
Di erzinst erf in halbjährigen in
Die Verzinsung erfolgt in halbjährig L“ nuar und 1. Juli mit vier und einem halb vom Hundert jährlich. Auszahlung der Zinsen geschieht b. “ “
0⁷0
Terminen jedesmal an
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Die Rückzahlung des T
Ueber diese Anleihe sollen auf jeden Inhaber lautende mit Zins⸗
die halbjährigen Zinsen mit
A⸗* Die
zei der Hauptkasse des Verbandes zu
arlehns wird dadurch sicher gestellt, daß nach
¹ „ 8 8 2 N. 51 lar 858 ab „ Vollendung des Meliorationswerkes, spätestens 111“ alljährlich mindestens Ein Prozent des Kapitals der 300, 0 Thale
den ersparten Zinsen von den zur Amortisation gelangten Obligationen zur Tilgung verwendet wird. Die Amortisationsbeträge, so wie die Zinsen der Schuld, werden durch die auf die betheiligten Grundstücke nach Maßgabe der §§. 3, 4 und 5 des Gesetzes, betreffend die Melioration der Niederun der Schwarzen Elster, auszuschreibenden, von den Besitzern mit den landes herrlichen Steuern einzuziehenden Beiträge aufgebracht.
§. 0.
Die jährlich zur Auszaͤhlung kommenden Obligationen werden durch das Loos bestimmt. Die gezogene Litera und Nummer wird vor dem 1. Januar des betreffenden Jahres in den im §. 2 genannten Blättern bekannt gemacht, worauf dann die Auszahlung des Kapitals und der Zin sen in dem zunächst folgenden Zinstermine am 1. Juli erfolgt. 1 1
Ausgelooste oder gekündigte Obligationen, deren Betrag in den festgesetz ten Terminen nicht erhoben wird, können innerhalb der nächsten zehn Jahre auch in späteren Terminen zur Einlösung präsentirt werden; sie tragen aber von der Verfallzeit ab keine Zinsen mehr. Sind dagegen zehn Jahre nach ihrer Fälligkeit verflossen, so verlieren sie ganz ihren Werth. Ebenso wer⸗ den Zins⸗Coupons werthlos, wenn sie innerhalb vier Jahren nach ühren Fälligkeits⸗Termine nicht abgehoben werden. Zins⸗Coupons, welche be früherer Einlösung des Kapitals noch nicht fällig sind, müssen mit de Schuldverschreibung zurückgegeben werden, mwidrigenfalls deren Betrag von der Kapitalzahlung in Abzug gebracht wird.
§. 6. 8 Die Obligationen und Zinsscheine werder nach den beigedruckten For⸗ nularen ausgefertigt und von drei dazu bevollmächtigten Mitgliedern des Verbands⸗Vorstandes durch Unterschrift, beziehungsweise durch Faesimile de Unterschrift, vollzogen. 1 . Obilgatonen werden mit einem Kontrolzeichen des Staates ver
sehen.
5
ulirung der Schwarzen Elster Der Verband zur Regulirung der Schwarzen Elster verschuldet dem Inhaber dieser Schuldverschreibung die Summe von 8 Thalern, Empfang der unterzeichnete Vorstand des Verbandes bescheinigt. 8 1 e verpflichtet sich hierdurch, die obige Schuldsumme, welche einen Theil des
zur vorgedachten Regulirung bestimmten, durch das Allerhöchste Privilegium
vom ...... (Gesetz⸗Sammlung Seite ) genehmigten Gesammt⸗- Darlehns von 300,000 Thalern bildet und von Seiten h““ unkündbar ist, nach Maßgabe des umstehend abgedruckten Anleihe⸗ 1 Amortisations⸗Plaus zu seiner Zeit zu tilgen, inzwischen aber 8 zu . hiernach zu bestimmenden Rückzahlungs⸗Termine mit vier und ein ho⸗
vom Hundert jährlich zu verzinsen. 9* Liebenwerda, den.... ten 8.. Der Vorstand des Verbandes zur Regulirung der Schwarzen Elster. (Unterschrift breter Merglleder.) Eingetragen im Register 1M0.. . Missdiesce Obligation sind 8 Zins⸗Coupons Nr. 1 bis 8 ausgegeben. Formular. insschein zur 1 es Verbandes zur Reguliru Elster 13
Thaler.
Obligation
I! er dieses Zinsscheins erhält am 2. Januar (resp. 1. Ir nhaber dieses Zinsschein he Jar 4. Juli) 18. 1 Rthlr. Sgr. gegen Rückgabe des⸗ selben. Liebenwerda, den .ten Vorstand des Verbandes zur Regulirung
der Schwarzen Elster. (Faksimile der Unterschrift dreier Mitglieder.) 8 Dieser Coupon wird ungültig, Eingetragen im Register Nr. wenn sein Geldbetrag nicht innerhalb ““ vier Jahren vom Tage der Fälligkeit ab erhoben wird.