8
berg. 5) Religion evangelisch. 7) Größe 5 Fuß 1 Zoll.
papiers verdächtig,
11505] Der zuletzt in Charlottenburg wohnhafte, unten näher beschriebene Particulier Herrmann van der Bosch, welcher der Unterschlagung einer beträchtlichen Summe Geldes dringend verdächtig ist, hat sich seiner Verhaftung durch die Flucht entzogen, ohne daß sein jetziger Aufenthalt bisher ermittelt werden konnte. Ich ersuche deshalb alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Aus⸗ landes, auf den ꝛc. van der Bosch vigiliren, denselben im Betretungsfalle unter Beschlagnahme seiner Effekten festnehmen und in das hiesige Hausvoigtei⸗Gefängniß abliefern zu lassen.
Die sofortige Erstattung der hierdurch entstan⸗ denen Kosten und Auslagen wird zugesichert.
Zugleich wird Jedermann, welcher von dem Aufenthalt des ꝛc. van der Bosch Kenntniß hat, zur sofortigen Anzeige hiervon an die nächste Polizei⸗Behörde aufgefordert.
Berlin, den 10. November 1852.
Der Staats⸗Anwalt
dem Königlichen Kreisgericht. Personal⸗Beschreibung:
Der Herrmann van der Bosch ist 35 Jahr alt, und 5 Fuß 9—10 Zoll groß, hat dun⸗ kelblonde Haare, eine freie Stirn, braune Augen, dunkelblonde Augenbrauen, eine spitze Nase, einen gewöhnlichen Mund, ein längliches Gesicht, ist von schlanker, hagerer Gestalt, und trägt einen dunkelblonden Schnur⸗ und Backenbart.
“
[1503] Girf.
Der Schuhmachergeselle Johann Karl Eduard Jeschke aus Bobersberg ist dringend verdächtig, seinem Meister Gottlieb Neumann in Deutsch⸗Sagar folgende Sachen: 2 neue Manns⸗ hemden, 1 Schnitteisen, 1 Spannriem, 1 große Zwickzange, 1 Putzholz, 1 Paar zugeschnittene Vorschuhe und etwa 3 neue Hefter entwendet und sich damit heimlich entfernt zu haben.
Alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden werden hierdurch ergebenst ersucht, auf den ꝛc. Jeschke, dessen Signalement nachstehend angegeben ist, zu vigiliren, denselben im Betretungsfalle zu ver⸗ haften und mit den bei ihm befindlichen Sachen an mich abzuliefern.
Krossen, den 6. November 1852.
Der Königliche Staats⸗Anwalt. Hahndorff.
Signalement.
1) Familienname Jeschke. 2) Vorname Jo⸗ hann Karl Eduard. 3) Geburtsort Bobers⸗ 4) Aufenthaltsort zuletzt Deutsch⸗Sagar. 6) Alter 21 Jahr. 8) Haare blond. 9) Stirn frei. 10) Augenbrauen blond. 11) Augen grau. 12) Nase stark. 13) Mund klein. 14) Bart keinen. 15) Zähne vollständig. 16) Kinn spitz. 17) Gesichtsbildung länglich. 18) Gesichtsfarbe blaß. 19) Gestalt schwächlich. 20) Sprache deutsch. 21) Besondere Kenn⸗ zeichen rothe Flecke im Gesicht und krampfhafte Verschließung des linken Handgelenks.
1 Der unten näher bezeichnete Tabacksspinner “ Wilhelm Dieckow aus Rosenfeld bei
orgau, ist der Verfälschung eines Legitimations⸗ und hat sich von Rosenfeld
RPentfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt
vvö gewesen ist. Es werden daher alle Civil⸗ llitair⸗ Behörden des In⸗ und Auslandes Rienstennebanss ersucht, auf den ꝛc. Dieckow zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle verhaften und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern in unser Gefängniß abliefern zu lassen.
Es wird die ungesäumte Erstaͤttung der da⸗ durch entstandenen baaren Auslagen und den
drnsew 4.
Steckbrief.
5 [1501]
verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.
Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsort des ac. Dieckow Kenntniß hat, wird aufge⸗ fordert, davon bei Vermeidung der in §. 37 des Strafgesetzbuches angedrohten Strafe, der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde sofort Anzeige zu machen.
Jüterbogk, den 3. November 1852. Königliches Kreisgericht, Abtheilung 1.
EEqqE11
Der zꝛc. Dieckow ist 28 Jahre alt, evange⸗ lisch, in Rosenfeld bei Torgau geboren, 5 Fuß 1 Zoll groß, hat blondes Haar, freie Stirn, blonde Augenbrauen, blaugraue Augen, eine etwas nach rechts gebogene Nase, gewöhnlichen Mund, voll⸗ ständige Zähne, blonden Bart, rundes Kinn, ovales Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe und ist mittler Statur.
Seine Bekleidung kann nicht angegeben werden.
[1502] Bekanntmachung.
Am 30. Juni v. J. erhängte sich im hiesigen Gefängnisse ein junger Mann, welcher wegen Verdacht eines Diebstahls und Landstreichens aan 28., Juhnt v. H. hier eingeltefert wunde. Derselbe gab an, er sei der Maurergeselle Adolph Müller aus Danzig, was sich jedoch als unrich⸗ tig ergeben hat. Nach Mittheilungen an seine Mitgefangenen hat er sich irgendwo der Verhaf⸗ tung wegen vierten Diebstahls durch die Flucht entzogen, oder sonst ein Verbrechen begangen, wofür er lebenswierige Freiheitsstrafe verwirkt hatte. Er war ungefähr 17 bis 19 Jahre alt, von noch jugendlicher, doch robuster Körper⸗ Constitution, 5 Fuß 2 Zoll groß, hatte dunkel⸗ blondes, lockiges Haar, ziemlich starke, dunkel⸗ blonde Augenbrauen, eine freie, jedoch von dem vollen lockigen Haupthaar zum Theil bedeckte und daher kurz erscheinende Stirn, blaue Augen, eine kurze, stumpfe und etwas breite, doch wohl⸗ gebildete Nase, einen kleinen Mund, gesunde Zähne, ein rundes Kinn, mit eben entstehendem weichen Barthaar. Das ganze Gesicht erschien bei dem üppigen Haarwuchs klein, rund und wohlgebildet. Besondere Kennzeichen: am Daumen der linken Hand eine Narbe. Bekleidet war der⸗ selbe mit: 1) einem dunkelgrünen Tuchrock, 2) einem Paar gestreiften Sommerhosen, 3) einer braunen Tuchweste, 4) einem blau und gelb ge⸗ streiften Halstuch, 5) kurzen Stiefeln, 6) einem leinenen Hemde ohne Zeichen, 7) rothledernen Hosenträgern, 8) einer schwarzen Tuchmütze mit Schirm.
Nach Vorschrift der Gesetze werden alle die⸗ jenigen, welche über die persönlichen Verhältnisse des Erhängten Ausfunft geben können, hierdurch aufgefordert, entweder dem unterzeichneten Gericht hiervon schriftlich Anzeige zu machen oder sich in dem auf vIINokmber cr., Vorm. 14 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Flaminius anberaumten Termin an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst vernehmen zu lassen. Kosten werden dadurch nicht veranlaßt. 2
Spandau, den 21. Oktober 1852.
1 Kreisgericht, J. Abtheilung
(Citagtiyn.
Auf Grund der Anklage der Königlichen Staats⸗Anwaltschaft vom 28. Juli er. und un⸗ seres darauf ergangenen Beschlusses vom heuti⸗ gen Tage ist gegen die nachbenannten beurlaub⸗ ten Landwehrmänner:
1) Otto Taubeneck aus Schkeuditz,
2) Theodor Gentzsch aus Schlettau,
3) Johann Ernst Arlandt aus Schteuditz, Johann Gottfried Haupt aus Möritzsch, Robert Erdmann aus Schkeuditz,
Friedrich Herrmann Schirmer aus Lützen, Johann Friedrich August Bergner aus Kötzschau, K
S
Jöhonn Kaul Wilhelm Gebhardt au Porbitz, Friedrich August Schwarze aus Mersebur 8u Herrmann Schumacher aus Schaa tädt, wegen Auswanderung ohne Erlaubniß die Un⸗ tersuchung eröffnet. Die vorstehend genannten Personen zum mündlichen Verfahren auf den 24. Februar 1853, Vorm. 12 Uhr in hiesiges Gerichtslokal vorgeladen und zugleich aufgefordert, in diesem Termine zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Verthei⸗ digung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gericht se zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Sollten die genannten Angeklagten in diesem Termine ausbleiben, so wird mit der Untersu⸗ chung und Entscheidung in contumaciam verfah⸗ ren werden. Merseburg, den 14. Oktober 1852. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
werden
504 Bekanntmachung.
Der Ausgedingersohn Gustav Luckwald aus Balz bei Landsberg a. d. W., 22 Jahre alt, soll als Zeuge vernommen werden, sein jetziger Auf⸗ enthalt ist jedoch unbekannt. Ich ersuche deshalb sämmtliche Polizei⸗Behörden ergebenst, mir dessen Aufenthalt, falls er ermittelt wird, gefälligst sofort anzuzeigen.
Berlin, den 10. November 1852.
Der Staats⸗Anwalt bei dem Königlichen Kreis⸗ gericht. Wilckens.
[15060] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht. I. (Civil⸗) Abtheilung. Berlin, den 26. Oktober 1852.
Das dem Maschinisten Johann Andreas Exnst Reiff gehörige, auf der Alt⸗Schöneberger Feld⸗ mark, in der Lützowerweg⸗Straße Nr. 8 bele⸗ gene, im Hvpothekenbuche von Alt⸗Schöneberg Vol. V. No. 243 Fol. 97 verzeichnete Grund⸗ stück, abgeschätzt auf 7187 Rthlr. 21 Sgr. zu⸗ folge der nebst Hypothekenschein in dem fünsten
Büreau einzusehenden Taxe soll am 30. Mai 1853, Vormittags 11 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer⸗Shaße Nr. 25, subhastirt werden. 1
Die separirte Ehefrau des Holzbändlers Karl Heinrich Seeger, Johanne Caroline Louise geb. Mangold, resp. da dieselbe verstorben sein sol, deren Erben werden hierdurch öffentlich vorge⸗ laden.
[1365] .
Der Rentier Roggensack hierselbst hat gegen die Erben des Krügers Ruge zu Sagard auf Zahlung von 25 Rthlr. 27 Sgr. 7 Pf. Klage erhoben und denselben gleichzeitig mehrere Kapi⸗ talien aus den Schuldverschreibungen vom 4. und 24. Juni 1831, 24. Inni 1837 und 24. Juni 1840 zum Betrage von 506 Rthlr. 12 Sgr. 11 Pf. gekündiget. Dem einen der Erben, Kauf⸗ mann Johann Friedrich Ruge zu Peters⸗ burg, hat die Klage nicht zugestellt werden kön⸗ nen, weil sein Aufenthalt nicht zu ermitteln ge⸗
wesen ist. Demselben wird daher aufgegeben, in
Gemeinschaft mit seinen Miterben dem Kläͤger die eingeklagte Summe mit den Kosten dieses Verfahrens zu zahlen, oder bis zum 1. Februar 1853 bei dem unterzeichneten Gerichte Wider⸗ spruch zu erheben, indem mit dem Ablau g Frist dies Mandat die Kraft eines Konmumazial⸗ Erkenntnisses erlangt und auf Anhalten des Klä gers zur Vollstreckung gebracht werden 9 eingelegte Kündigung wird demselben hierdur mitgetheilt. Bergen, den 8. Oktober 1852,. Königliches Kreisgericht. Kommissarius — für Bagatell⸗ und Injurien⸗Sachen.
Nö 8 “ Rendantur: Schwieger.
Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofb
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Iin der ganzen Monarchie:
Das in allen Theiten der Monarchie ohne
Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) “
Abonnement beträgt: 25 Sgr. für ¼ Jahr
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Königlich
in Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., 1 Kthlr. 27 ½ Sgr.
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5 „ e Post-Anstalten des In⸗ und
2 & 3 5 E 1 Auslandes nehmen gestellungen an
2 9 für Berlin die Expeditionen des
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der Preußischen Zeitun „7 ipziger⸗ Straßr Rr. 14. 4.ß va⸗
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Berlin, Sonnabend den 13. Nobvember
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Direktor an das Kreisgericht
sul für Tarragona nebst Reus, Cartagena zum Konsul an diesem 9
Den Geheimen Finanz⸗Rath und Stadtältesten Gamet in dem bisher von ihm verwalteten Amte V ratoriums der Preußischen Renten-Versicherungs⸗Anstalt so wie den Geheimen Ober⸗Tribunalsrath Brunnemann als Stellvertreter desselben auch für die Jahre 1853, 1854 und
eines Präsidenten des Ku—
1855 zu bestätigen;
Breithaupt zu Wittstock als zu Erfurt zu versetzen; und
Domingo Theilig in Tarragona zum Kon⸗
Den Kreisgerichts⸗Direktor
Die Kaufleute
Barrié in Corusia zum dortigen Vice-Konsul zu ernennen
Berlin, den 12. November 1852
—
Ihre Königlichen Hoheiten der Erbe roßherzog, die F Erbgroßherzogin und der Strelitz, sind nach Neu⸗Strelitz
Mecklenburg⸗ abgereist.
Justiz⸗Ministerium. Der bisherige Kreisrichter von Werner in Treptow a. R.
ist zum Rechts⸗Anwalt bei dem Kreisgerichte in Schlawe, mit An—
in
worden.
Urtheil des Königlichen Revisions⸗ hofes vom 7. September 1852
14.
weisung seines Wohnsitzes in Rügenwalde, und zugleich zum Notar
dem Departement des Appellationsgerichts in Köslin ernannt
.
der Brandstiftung an Wohngebäuden. Strafgesetzbuch §. 285.
In der Sitzung des Königlichen Assisenhofes zu A. vom Juni d. J. wurde Jacob V., 36 Jahre alt, Wirth und Spe⸗ V
zereihändler zu M., von den Geschwornen mit absoluter Stimmen⸗ mehrheit für schuldig erklärt:
in der Nacht vom sätzlich sein Wohnhaus
0900
22. auf den 23. September 1851 in Brand gesteckt zu haben.
285, 305, 26, 30 des Strafgesetz⸗
zu M. vor⸗ Unter Anwendung der 88.
285,
buches und Art. 368 der Kriminal⸗Prozeß⸗Ordnung verurtheilte der
angemeldet, welcher darauf gegründet wird, nicht, wie es der
lich
Haus zur Zeit der That
halte von Menschen gedient habe. dernisses des angewendeten Strafgesetzes könne in den in der Frage nthaltenen Worten: „sein Wohnhaus“ nicht gefunden werden,
weil
ein
Verhältniß des Hauses,
Assisenhof den Angeklagten zu einer Zuchthausstrafe von zehn Jah⸗ en und in die Kosten, stellte ihn I1“ Aufsicht und verfügte auszugsweise Bekanntmachung der Verurthei⸗ lung durch das Amtsblatt.
auf zehn Jahre unter Polizei⸗
Kondemnat hat gegen dieses Erkenntniß den Cassations⸗Rekurs
— daß den Geschwornen §. 285 des Strafgesetzbuchs voraussetze, ausdrück⸗ zur Frage gestellt worden, ob das angezündete zur Wohnung oder zeitweise zum Aufent⸗ Die Feststellung dieses Erfor⸗
der Umstand
das Pronomen possessivum nur das Eigenthums⸗
das Wort „Wohnhaus“ aber nur
zum Zwecke des Bewohnens gebautes Haus bezeichne,
nithin dahingestellt bleibe, ob das Haus zur Zeit der That als
ohnhaus oder zum zeitweisen tient habe.
hen hen,
durch dritte Personen nicht
Aufenthalte von Menschen ge⸗ im §. 285 das Bewohnen von dem Bewoh⸗ durch den Thäter selbst zu verste⸗ da das Gesetz nur die Sicherung von Menschenleben im Auge
Auch sei
Bartholomo Spottorno in und Pierre Marie
und Cassations⸗ — betreffend die Strafe V
beauftragt gewesene Post⸗Seecretafr
habe. — Hiernach sei der angeführte Paragraph fals 9 vee e Pfeblcch dchs vaben, Hanong nin Srüe nezhe
2 ei das Verfahren nichtig, denn auf d . 8 klagten zugestellten Verzeichnisse 8* deesvenen — hesre gh. fe. M. zu A., der evangelischer Geistlicher und daher nach Art. 384 8 Kriminal⸗Prozeß⸗Ordnung zur Ausübung der Functionen eines 8 eschwornen unfähig sei. Die Thatsache stehe durch die Reclama⸗ ion des M. und den mit derselben bei dem Beginne der Assisen⸗ Sitzung eingereichten Ordinationstitel fest. — Es wird auf Cassa⸗ tion des angegriffenen Erkenntnisses und Freisprechung des Ange⸗ klagten von Strafe und Kosten, eventuell auf Verweisung der Sache vor einen andern Assisenhof angetragen.
11“
In Erwägung, daß abgesehen von dem dem Angeklagten zugestellte Liste eine hinreichende Anzahl gesetz⸗ lich qualifizirter Geschwornen enthielt, mithin der Art. 384 der Kriminal⸗ Prozeß⸗Ordnung, Absatz 2, nicht in Betracht kommt da jedenfalls den Vorschriften der Art. 394 und 395 durch die gemachte Zustellung genügt worden ist;
In Erwägung, daß auch die den Geschwornen gestellte Frage den Voraussetzungen des §. 285 des Strafgesetzbuchs entspricht indem unter den Worten derselben „sein Wohnhaus“ nur das dem Angeklagten zur Wohnung dienende Haus verstanden werden kann, und das Gesetz nicht unterscheidet, ob das ange⸗
zündete Haus nur dritten Personen od ur dem Brandstifter zur Wohnung diene;
Aus diesen Gründen
verwirft der Königliche Revisions⸗ und Cassation hof den eingeleg⸗ ten Cassations⸗Rekurs und verurtheilt den Cassationsklä dadurch veranlaßten Kosten. sationskläger in die
(Unterschrift.)
.“ I.““
Professor M. die
5 Linisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Lehrer Dembowski an dem Königlichen Wai⸗ senhause und dem damit verbundenen Schullehrer⸗Seminar in Königsberg in Pr. ist zum Direktor dieser Anstalten ernannt; und
Dem Oberlehrer an dem Gymnastum zu Kulm, Johann
Joseph Braun, das Prädikat: „Professor“ beigelegt worden.
1““
Die Kunst⸗Ausstellung im Akademie⸗Gebäude wird am Sonn tag, den 14ten d. M., geschlossen. Die Ausstellenden werden erge⸗ benst ersucht, die ihnen gehörenden Kunstgegenstände von Montag den 15ten d. M. ab in den Stunden von 10 bis 3 Uhr gegen Rückgabe der Empfangsscheine baldigst abholen zu lassen..
Berlin, den 12. November 1852. ““ Königliche Akademie der Künste.
Personal⸗Chronik der Provinzial⸗
Provinz Posen.
Der mit der Verwaltung des Postamts in Posen Skrzéczka zum Post⸗Direktor zu Po⸗
Behörden.
Ernannt sind: